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      Presse-Information
Nr. 1009                                                         13. Januar 2011


Heute mit folgenden Themen:

      – Umfrage: Hohe Zustimmung für Promilletest vor Fahrtantritt
      – Gigaliner: Staatsunternehmen verweigert Teilnahme am Feldversuch
      – Kleinere Schilder: Ramsauer erhört Motorradfahrer




Umfrage: Hohe Zustimmung für Promilletest vor Fahrtantritt
Bad Windsheim (ARCD) – Jeder zweite Deutsche (49 Prozent) ist für einen obligatorischen
Alkoholtest für Autofahrer vor jedem Fahrtantritt. Und nur vier Prozent der erwachsenen
Bevölkerung sind generell gegen eine solche Kontrolle eingestellt, wie aus einer Umfrage im
Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervorgeht. Vor allem in der Altersklasse der 20- bis
29-Jährigen ist die Zustimmung zu einer automatisierten Promilleprüfung mit 59 Prozent beson-
ders hoch. Mit 52 Prozent war der Anteil der Befürworter für den Promillecheck unter den
Männern insgesamt höher als bei den Frauen mit 47 Prozent. Von allen Befragten sprachen
sich 44 Prozent für einen automatisierten Alkoholtest vor Fahrtantritt für Fahranfänger unter
25 Jahren aus. Für Personen, die bereits mit Alkohol am Steuer aufgefallen waren, forderten
37 Prozent der 1004 Befragten eine Pflicht zum Pusten.

Praktische Erfahrungen sammeln vor allem skandinavische Brummifahrer mit dem von Volvo
Trucks optional angebotenen Sicherheitssystem „Alcolock“. Nach einem Focus-Bericht war im
ersten Halbjahr 2010 bereits jeder vierte in Schweden ausgelieferte schwere Lkw mit dem
Alkoholdetektor ausgestattet. Bei dem seit 2005 erhältlichen System muss der Fahrer „ins
Röhrchen pusten“, bevor er sich ans Steuer setzt. Überschreitet der Atemluft-Alkoholgehalt
einen vorher festgesetzten Grenzwert – in Schweden 0,2 Promille –, wird die Zündung automa-
tisch blockiert.

In den Niederlanden müssen nach Angaben von BITKOM ab Mai Fahrer, die mit 1,3 Promille
Alkohol im Blut erwischt wurden, eine solche Zündsperre in ihrem Auto verwenden. In weiteren
europäischen Ländern wie Frankreich, Finnland, Schweden und der Schweiz wird über einen
Einsatz nachgedacht. In Deutschland sind Alkoholsperren im Fahrzeug bei Experten umstritten:
Noch sei die Technik nicht zuverlässig genug, die Geräte könnten leicht manipuliert werden,
und es sei für angetrunkene Fahrer zudem sehr einfach, jemand anderen pusten zu lassen.
ARCD

Diese Meldung hat 2.031 Zeichen.




                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
                                                                         www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
Gigaliner: Staatsunternehmen verweigert Teilnahme am Feldversuch
Bad Windsheim (ARCD) – Nach Medienberichten wird sich der bedeutende Logistikdienstleister
Schenker Deutschland nicht an dem von der Bundesregierung geplanten Feldversuch für über-
lange Lastkraftwagen, so genannten Gigalinern, beteiligen. Nach Auskunft des Unternehmens
gegenüber dem Onlinedienst der Deutschen Verkehrszeitung (DVZ) sei die Teilnahme für einen
flächendeckenden Anbieter im Landverkehr sinnlos, weil sich großflächige Bundesländer nicht an
dem Test beteiligen. Dadurch würden wichtige Korridore im Landverkehr unterbrochen, und der
Testversuch führe zu keinen neuen Erkenntnissen. Bislang lehnen acht Bundesländer eine
Beteiligung ab, darunter das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen. Auch andere potenzielle
Teilnehmer an dem Feldversuch äußerten ihre Bedenken.

Schenker Deutschland ist Teil der Deutsche Bahn AG, die sich in Bundesbesitz befindet. Pikant
dabei ist: Ein marktstarkes Unternehmen der Logistikbranche, das unter staatlicher Kontrolle
steht, verweigert die Teilnahme am geplanten Feldversuch der Bundesregierung. Aus guten
Gründen, meint der ARCD und fordert den Verzicht auf den geplanten Feldversuch. Der Club ver-
weist darauf, dass bereits Erfahrungen aus mehreren „Praxistests“ in einigen Bundesländern vor-
liegen. Sie konnten eine Reihe von schwerwiegenden Einwänden gegen eine normale Zulassung
von Gigalinern auf Deutschlands Straßen nicht ausräumen. ARCD

Diese Meldung hat 1.460 Zeichen.


Kleinere Schilder: Ramsauer erhört Motorradfahrer
Bad Windsheim (ARCD) – Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will mit einer
Gesetzesverordnung kleinere Nummernschilder für Motorräder zulassen. Sie sollen nach seinen
Worten „ein Fahrzeug nicht verunstalten und trotzdem allen Sicherheitsvorschriften entsprechen“.
Motorradfans fordern aus optischen und montagetechnischen Gründen seit Langem kleinere
Schilder, wie sie zum Beispiel in Österreich (21 cm breit und 17 cm hoch) und Italien
(17,5 x 17,5 cm) möglich sind.

Wie der ARCD auf Nachfrage von einem Sprecher des Verkehrsministeriums erfuhr, müssen
Motorradschilder in Deutschland künftig nur noch mindestens 18 cm breit und 20 cm hoch sein.
Dies gelte auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit,
Nummernschilder in der bisher vorgeschriebenen Größe zu verwenden. Nach Sprecherangaben
soll mit der Neugestaltung der Schilder auch die Beschränkung entfallen, dass zwei- und dreistel-
lige Erkennungsnummern nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere
Nummer wegen der Bauart nicht geeignet ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte
in einem Untersuchungsauftrag herausgefunden, dass sich mit einer verkleinerten Mittelschrift,
wie sie bisher nur für Kennzeichen von Leichtkrafträdern zulässig ist, der verfügbare Platz auf
den Schildern vergrößern lässt.

Wie aus der Begründung der Verordnung hervorgeht, sollen die neuen Schilder nur geringe
Softwareanpassungen bei den Herstellern erfordern – ein Anlass zu höheren Verbraucherpreisen
sei nicht gegeben. Der ARCD begrüßt die neue Regelung, weil sie für mehr Rechtssicherheit bei
der Zulassung von Motorrädern sorgt. Bisher gab es bei vielen Kfz-Zulassungsstellen recht unter-
schiedliche Vorstellungen über Größe und Gestaltung von Fahrzeugkennzeichen. Darüber

                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
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        Presse-Information
beklagten sich in der Vergangenheit viele Motorradfreunde. Das Verkehrsministerium hat den
mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmten Verordnungsentwurf inzwischen dem
Bundesrat zugeleitet, der voraussichtlich im März darüber entscheiden wird. Zum 1. Juni 2011
soll die Änderung in Kraft treten. ARCD

Diese Meldung hat 2.143 Zeichen.


Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.




                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                   91427 Bad Windsheim
                                                                                                   Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                   presse@arcd.de
                                                                                                   www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1009 13. Januar 2011 Heute mit folgenden Themen: – Umfrage: Hohe Zustimmung für Promilletest vor Fahrtantritt – Gigaliner: Staatsunternehmen verweigert Teilnahme am Feldversuch – Kleinere Schilder: Ramsauer erhört Motorradfahrer Umfrage: Hohe Zustimmung für Promilletest vor Fahrtantritt Bad Windsheim (ARCD) – Jeder zweite Deutsche (49 Prozent) ist für einen obligatorischen Alkoholtest für Autofahrer vor jedem Fahrtantritt. Und nur vier Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind generell gegen eine solche Kontrolle eingestellt, wie aus einer Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervorgeht. Vor allem in der Altersklasse der 20- bis 29-Jährigen ist die Zustimmung zu einer automatisierten Promilleprüfung mit 59 Prozent beson- ders hoch. Mit 52 Prozent war der Anteil der Befürworter für den Promillecheck unter den Männern insgesamt höher als bei den Frauen mit 47 Prozent. Von allen Befragten sprachen sich 44 Prozent für einen automatisierten Alkoholtest vor Fahrtantritt für Fahranfänger unter 25 Jahren aus. Für Personen, die bereits mit Alkohol am Steuer aufgefallen waren, forderten 37 Prozent der 1004 Befragten eine Pflicht zum Pusten. Praktische Erfahrungen sammeln vor allem skandinavische Brummifahrer mit dem von Volvo Trucks optional angebotenen Sicherheitssystem „Alcolock“. Nach einem Focus-Bericht war im ersten Halbjahr 2010 bereits jeder vierte in Schweden ausgelieferte schwere Lkw mit dem Alkoholdetektor ausgestattet. Bei dem seit 2005 erhältlichen System muss der Fahrer „ins Röhrchen pusten“, bevor er sich ans Steuer setzt. Überschreitet der Atemluft-Alkoholgehalt einen vorher festgesetzten Grenzwert – in Schweden 0,2 Promille –, wird die Zündung automa- tisch blockiert. In den Niederlanden müssen nach Angaben von BITKOM ab Mai Fahrer, die mit 1,3 Promille Alkohol im Blut erwischt wurden, eine solche Zündsperre in ihrem Auto verwenden. In weiteren europäischen Ländern wie Frankreich, Finnland, Schweden und der Schweiz wird über einen Einsatz nachgedacht. In Deutschland sind Alkoholsperren im Fahrzeug bei Experten umstritten: Noch sei die Technik nicht zuverlässig genug, die Geräte könnten leicht manipuliert werden, und es sei für angetrunkene Fahrer zudem sehr einfach, jemand anderen pusten zu lassen. ARCD Diese Meldung hat 2.031 Zeichen. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Gigaliner: Staatsunternehmen verweigert Teilnahme am Feldversuch Bad Windsheim (ARCD) – Nach Medienberichten wird sich der bedeutende Logistikdienstleister Schenker Deutschland nicht an dem von der Bundesregierung geplanten Feldversuch für über- lange Lastkraftwagen, so genannten Gigalinern, beteiligen. Nach Auskunft des Unternehmens gegenüber dem Onlinedienst der Deutschen Verkehrszeitung (DVZ) sei die Teilnahme für einen flächendeckenden Anbieter im Landverkehr sinnlos, weil sich großflächige Bundesländer nicht an dem Test beteiligen. Dadurch würden wichtige Korridore im Landverkehr unterbrochen, und der Testversuch führe zu keinen neuen Erkenntnissen. Bislang lehnen acht Bundesländer eine Beteiligung ab, darunter das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen. Auch andere potenzielle Teilnehmer an dem Feldversuch äußerten ihre Bedenken. Schenker Deutschland ist Teil der Deutsche Bahn AG, die sich in Bundesbesitz befindet. Pikant dabei ist: Ein marktstarkes Unternehmen der Logistikbranche, das unter staatlicher Kontrolle steht, verweigert die Teilnahme am geplanten Feldversuch der Bundesregierung. Aus guten Gründen, meint der ARCD und fordert den Verzicht auf den geplanten Feldversuch. Der Club ver- weist darauf, dass bereits Erfahrungen aus mehreren „Praxistests“ in einigen Bundesländern vor- liegen. Sie konnten eine Reihe von schwerwiegenden Einwänden gegen eine normale Zulassung von Gigalinern auf Deutschlands Straßen nicht ausräumen. ARCD Diese Meldung hat 1.460 Zeichen. Kleinere Schilder: Ramsauer erhört Motorradfahrer Bad Windsheim (ARCD) – Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will mit einer Gesetzesverordnung kleinere Nummernschilder für Motorräder zulassen. Sie sollen nach seinen Worten „ein Fahrzeug nicht verunstalten und trotzdem allen Sicherheitsvorschriften entsprechen“. Motorradfans fordern aus optischen und montagetechnischen Gründen seit Langem kleinere Schilder, wie sie zum Beispiel in Österreich (21 cm breit und 17 cm hoch) und Italien (17,5 x 17,5 cm) möglich sind. Wie der ARCD auf Nachfrage von einem Sprecher des Verkehrsministeriums erfuhr, müssen Motorradschilder in Deutschland künftig nur noch mindestens 18 cm breit und 20 cm hoch sein. Dies gelte auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit, Nummernschilder in der bisher vorgeschriebenen Größe zu verwenden. Nach Sprecherangaben soll mit der Neugestaltung der Schilder auch die Beschränkung entfallen, dass zwei- und dreistel- lige Erkennungsnummern nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Nummer wegen der Bauart nicht geeignet ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte in einem Untersuchungsauftrag herausgefunden, dass sich mit einer verkleinerten Mittelschrift, wie sie bisher nur für Kennzeichen von Leichtkrafträdern zulässig ist, der verfügbare Platz auf den Schildern vergrößern lässt. Wie aus der Begründung der Verordnung hervorgeht, sollen die neuen Schilder nur geringe Softwareanpassungen bei den Herstellern erfordern – ein Anlass zu höheren Verbraucherpreisen sei nicht gegeben. Der ARCD begrüßt die neue Regelung, weil sie für mehr Rechtssicherheit bei der Zulassung von Motorrädern sorgt. Bisher gab es bei vielen Kfz-Zulassungsstellen recht unter- schiedliche Vorstellungen über Größe und Gestaltung von Fahrzeugkennzeichen. Darüber Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information beklagten sich in der Vergangenheit viele Motorradfreunde. Das Verkehrsministerium hat den mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmten Verordnungsentwurf inzwischen dem Bundesrat zugeleitet, der voraussichtlich im März darüber entscheiden wird. Zum 1. Juni 2011 soll die Änderung in Kraft treten. ARCD Diese Meldung hat 2.143 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse