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      Presse-Information
Nr. 1013                                                          10. Februar 2011


Heute mit folgenden Themen:

      –   Nachgefragt: Wo die Verkehrsministerkonferenz der Länder der Schuh drückt
      –   Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeugmodelle
      –   Ramsauer will keinen Subventionswettlauf bei Elektroautos
      –   Luftverkehrsabgabe schlägt auf Ticketpreise durch



Nachgefragt: Wo die Verkehrsministerkonferenz der Länder der Schuh drückt
Bad Windsheim (ARCD) – Seit Jahresanfang ist der in Brandenburg für Infrastruktur und
Landwirtschaft verantwortliche Minister Jörg Vogelsänger Vorsitzender der Verkehrsminister-
konferenz der Bundesländer (VMK). Das Gremium tagt in der Regel zweimal im Jahr, berät
über aktuelle verkehrspolitische Themen und fasst Beschlüsse, dies aber ohne Rechtsbindung.
Nachdem der neue Vorsitzende nun seit mehreren Wochen im Amt ist, wollte der ARCD von
ihm wissen, welche Problemschwerpunkte er für die VMK im laufenden Jahr sieht:

Laut Vogelsänger stehen ganz oben auf der Tagesordnung die künftige Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur sowie die weitere Entwicklung eines funktionierenden Deutschlandtaktes
in den Eisenbahnverkehrsplänen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Novellierung des
Entflechtungsgesetzes: Den Ländern stehen bis 2019 Finanzhilfen des Bundes zu, um die
Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Der weitere Bedarf und die Verteilung sind bis 2013 neu
zu bestimmen. Ein anderes Problem auf der Agenda der VKM ist die Revision des
Regionalisierungsgesetzes. Es regelt die den Ländern zur Verfügung stehenden Mittel für den
öffentlichen Personennahverkehr mit dem Schwerpunkt Regionalverkehr auf der Schiene.
Zudem gelte es für die Verkehrsminister der Länder, die „zwingend notwendige
Finanzausstattung für die Verkehrsinfrastruktur“ auf allen Ebenen in den nächsten Jahren zu
sichern.

Vogelsänger zählt Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit traditionell zu den besonders wich-
tigen Themen der VKM. Konkret nennt er hier den Vorschlag für ein Tempolimit in ungesicher-
ten Alleen und die Ausdehnung der intelligenten Verkehrslenkung. Das Thema Pkw-Maut sei
derzeit nicht aktuell und habe auch nicht auf der Agenda der jüngsten Konferenz gestanden,
versicherte Vogelsänger dem ARCD.

In seinem eigenen Bundesland Brandenburg stehen für Vogelsänger der
Landesstraßenbedarfsplan und die S-Bahn mit ihren Problemen ganz oben auf der
Tagesordnung. Zum Thema „Gigaliner“ wollte der ARCD vom Minister wissen, ob sich die
Haltung Brandenburgs gegen den von der Bundesregierung geplanten Feldversuch ändere:
„Wir lehnen Gigaliner ab, denn sie bringen die Straßeninfrastruktur an die Grenzen und sind
verkehrspolitisch das falsche Signal. Eigentlich wollen wir Verkehr von der Straße auf die
Schiene und das Wasser holen“, begründete Vogelsänger die Abneigung gegen Gigaliner in


                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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       Presse-Information
Brandenburg. Sein Land wirke aber weiter in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundes mit.
ARCD

Diese Meldung hat 2.546 Zeichen.

Jörg Vogelsänger ist am 17. Mai 1964 in Woltersdorf bei Berlin geboren, er ist verheiratet und hat zwei Töchter. Der
Diplom-Ingenieur für Maschinenbau arbeitete von 1989 bis 1991 als Entwicklungsingenieur beim
Reichsbahnausbesserungswerk Berlin-Schöneweide. Ab 1992 bis 1994 war er Regionalgeschäftsführer der SPD,
von 1994 bis 2002 Mitglied des Landtages Brandenburg und von 2002 bis 2009 Mitglied des Deutschen
Bundestages. Nach seiner Berufung zum Staatssekretär im November 2009 wurde er im Februar 2010 Minister für
Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg.



Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeugmodelle
Bad Windsheim (ARCD) – Mit Stichtag 7. Februar 2011 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die
den Automobilherstellern die serienmäßige Ausstattung von neu auf den Markt kommenden
Modellen mit Tagfahrleuchten ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. Dabei handelt es sich um speziel-
le Frontleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird. In rund 20
europäischen Ländern ist Tagfahrlicht national bereits voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. Ab
dem 7. August 2012 wird eine ähnliche EU-Vorschrift auch für alle neuen Nutzfahrzeuge kom-
men. Für motorisierte Zweiräder gilt hingegen schon seit einiger Zeit Lichtpflicht bei Tag und
Nacht.

Österreich hob die Beleuchtungspflicht für Tagfahrten inzwischen wieder auf, mit der Begründung:
Beleuchtete Fahrzeuge seien besser sichtbar, Radfahrer und Fußgänger hingegen würden bei
einer allgemeinen Lichtpflicht weniger auffallen. Die Unfallforschung der deutschen Versicherer
(UDV) gab für diese Befürchtung jetzt Entwarnung. In einer mehr als zwei Jahre dauernden
Untersuchung seien „sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer in ver-
schiedenen Szenarien nicht zu messen“. Tagfahrlicht gefährde Fußgänger, Radfahrer und
Motorradfahrer nicht. Wie die Unfallforscher empfiehlt auch der ARCD seit Langem, vor allem bei
Regen, trübem Wetter und starken Hell-Dunkel-Kontrasten, wie sie z. B. in Alleen vorkommen,
tagsüber freiwillig mit Licht zu fahren.

Die steigende Nachfrage auf dem Zubehörmarkt zeigt, dass viele Autobesitzer schon jetzt ihr
Fahrzeug mit Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Derzeit bieten noch viel zu wenig Hersteller die spe-
ziellen Leuchten für ihre Modelle als Erstausstattung an. Sachverständigenorganisationen wie
TÜV, DEKRA und KÜS warnen zugleich vor dem unsachgemäßen Selbsteinbau. Es seien eine
Reihe von Vorschriften zu beachten, um nicht bei Kontrollen die Betriebserlaubnis für das gesam-
te Fahrzeug zu gefährden. So dürfen Tagfahrleuchten nur alleine betrieben werden, nicht aber
zusammen mit dem Abblendlicht. Der Gesetzgeber schreibt strenge Regeln vor, welche Abstände
zur Fahrbahnoberfläche, zum Außenrand des Fahrzeugs und für die Leuchten untereinander ein-
gehalten werden müssen. Experten empfehlen, versierte Fachwerkstätten mit dem nachträglichen
Einbau von Tagfahrleuchten zu betrauen. Gleichzeitig fordert der ARCD die Hersteller auf, nicht
erst künftig auf den Markt kommende Modelle, sondern jeden Neuwagen mit Tagfahrlicht auszu-
statten. ARCD

Diese Meldung hat 2.533 Zeichen.

                                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                          presse@arcd.de
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      Presse-Information
Ramsauer will keinen Subventionswettlauf bei Elektroautos
Bad Windsheim (ARCD) – Zum Thema Kaufprämien für Elektroautos bezog Verkehrsminister
Peter Ramsauer beim EU-Verkehrsministertreffen am Dienstag in Budapest klar Stellung: Es
dürfe keinen Wettlauf der EU-Mitgliedsstaaten um Kaufprämien bei der Markteinführung geben.
Ramsauer trat dafür ein, die Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene besser abzustim-
men, um Wettbewerbsverzerrungen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es sollte eine ent-
sprechende Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten geben, schlug der Minister seinen
Kollegen vor.

Gegenüber den von Fahrzeugherstellern gewünschten Anschubprämien für den Absatz von E-
Autos zeigte sich der Minister eher ablehnend. „Es kann sich auch keiner in Europa leisten,
teure Kaufprämien zu zahlen“, gab er zu bedenken. Man prüfe in Deutschland deshalb andere
Nutzeranreize wie z. B. Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge oder die Erlaubnis zum Fahren
auf Sonderfahrspuren. „Unsere Steuermilliarden investiere ich übrigens lieber in den Erhalt der
Infrastruktur. Was nützt mir das beste Elektroauto, wenn es über marode Straßen holpert“,
sagte Ramsauer laut einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums.

Der ARCD begrüßt mit Blick auf das marode Straßenverkehrsnetz in Deutschland die klaren
Worte des Ministers: Die besten Kaufanreize für Elektroautos würden in Zukunft von überzeu-
genden Fahrzeugkonzepten der Hersteller sowie von dichten und preiswerten
Versorgungsnetzen der Energielieferanten ausgehen. ARCD

Diese Meldung hat 1.520 Zeichen.


Luftverkehrsabgabe schlägt auf Ticketpreise durch
Bad Windsheim (ARCD) – Alle hatten davor gewarnt: Tourismusorganisationen, Airlines,
Flughafenvereinigungen sowie Verkehrs- und Reiseclubs sagten höhere Flugticketpreise vor-
aus, als die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Luftverkehrsabgabe beschloss. Jetzt
weisen amtliche Zahlen darauf hin, dass Fluggesellschaften die Ticketsteuer weitgehend an die
Verbraucher durchreichen.

Am Dienstag teilte das Statistische Bundesamt mit, dass sich innerdeutsche Flüge im Januar
2011 im Vergleich zum Dezember 2010 um durchschnittlich 8,3 Prozent verteuerten. Der
Normalfall wären sinkende Preise rund um den Jahreswechsel nach dem Ende der
Urlaubssaison. Es sei das erste Mal überhaupt, dass Flüge in einem Januar teurer gewesen
seien als im vorangegangenen Reisemonat Dezember, erklärte das Bundesamt. Ohne die
Flugabgabe wären die Flugpreise von Dezember 2010 auf Januar 2011 rechnerisch im
Durchschnitt um 3,4 Prozent gefallen, erklärten die Statistiker. Die Flugscheinpreise für Ziele
innerhalb Europas wären an den deutschen Flughäfen sogar um 5,8 Prozent gegenüber dem
Vormonat gesunken, tatsächlich reduzierten sie sich aber lediglich um 2,6 Prozent. Die Tarife
für Fernflüge erhöhten sich gegenüber Dezember 2010 zwar um 1,6 Prozent, ohne die neue
Flugsteuer wären sie aber nach Angaben der Bundesstatistiker um 2,2 Prozent gesunken. Im
Vorjahresvergleich lagen die Flugpreise für Individualreisen um 4,3 Prozent höher; ohne
Steuerzuschlag wäre der Preisanstieg gegenüber Januar 2010 mit 0,1 Prozent nur marginal


                                                                            Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                            91427 Bad Windsheim
                                                                            Telefon 0 98 41/4 09-182
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        Presse-Information
ausgefallen.

Die Luftverkehrsabgabe ist nach Entfernungen gestaffelt und wird in drei Stufen erhoben. Für
Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken werden acht Euro, für Mittelstreckenziele 25 Euro
und für Fernstrecken 45 Euro fällig. Ausgenommen von der Luftverkehrsabgabe bleiben
Fluggäste, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen. ARCD

Diese Meldung hat 1.937 Zeichen.


Über den ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.




                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                   91427 Bad Windsheim
                                                                                                   Telefon 0 98 41/4 09-182
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1013 10. Februar 2011 Heute mit folgenden Themen: – Nachgefragt: Wo die Verkehrsministerkonferenz der Länder der Schuh drückt – Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeugmodelle – Ramsauer will keinen Subventionswettlauf bei Elektroautos – Luftverkehrsabgabe schlägt auf Ticketpreise durch Nachgefragt: Wo die Verkehrsministerkonferenz der Länder der Schuh drückt Bad Windsheim (ARCD) – Seit Jahresanfang ist der in Brandenburg für Infrastruktur und Landwirtschaft verantwortliche Minister Jörg Vogelsänger Vorsitzender der Verkehrsminister- konferenz der Bundesländer (VMK). Das Gremium tagt in der Regel zweimal im Jahr, berät über aktuelle verkehrspolitische Themen und fasst Beschlüsse, dies aber ohne Rechtsbindung. Nachdem der neue Vorsitzende nun seit mehreren Wochen im Amt ist, wollte der ARCD von ihm wissen, welche Problemschwerpunkte er für die VMK im laufenden Jahr sieht: Laut Vogelsänger stehen ganz oben auf der Tagesordnung die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie die weitere Entwicklung eines funktionierenden Deutschlandtaktes in den Eisenbahnverkehrsplänen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Novellierung des Entflechtungsgesetzes: Den Ländern stehen bis 2019 Finanzhilfen des Bundes zu, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Der weitere Bedarf und die Verteilung sind bis 2013 neu zu bestimmen. Ein anderes Problem auf der Agenda der VKM ist die Revision des Regionalisierungsgesetzes. Es regelt die den Ländern zur Verfügung stehenden Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr mit dem Schwerpunkt Regionalverkehr auf der Schiene. Zudem gelte es für die Verkehrsminister der Länder, die „zwingend notwendige Finanzausstattung für die Verkehrsinfrastruktur“ auf allen Ebenen in den nächsten Jahren zu sichern. Vogelsänger zählt Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit traditionell zu den besonders wich- tigen Themen der VKM. Konkret nennt er hier den Vorschlag für ein Tempolimit in ungesicher- ten Alleen und die Ausdehnung der intelligenten Verkehrslenkung. Das Thema Pkw-Maut sei derzeit nicht aktuell und habe auch nicht auf der Agenda der jüngsten Konferenz gestanden, versicherte Vogelsänger dem ARCD. In seinem eigenen Bundesland Brandenburg stehen für Vogelsänger der Landesstraßenbedarfsplan und die S-Bahn mit ihren Problemen ganz oben auf der Tagesordnung. Zum Thema „Gigaliner“ wollte der ARCD vom Minister wissen, ob sich die Haltung Brandenburgs gegen den von der Bundesregierung geplanten Feldversuch ändere: „Wir lehnen Gigaliner ab, denn sie bringen die Straßeninfrastruktur an die Grenzen und sind verkehrspolitisch das falsche Signal. Eigentlich wollen wir Verkehr von der Straße auf die Schiene und das Wasser holen“, begründete Vogelsänger die Abneigung gegen Gigaliner in Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Brandenburg. Sein Land wirke aber weiter in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundes mit. ARCD Diese Meldung hat 2.546 Zeichen. Jörg Vogelsänger ist am 17. Mai 1964 in Woltersdorf bei Berlin geboren, er ist verheiratet und hat zwei Töchter. Der Diplom-Ingenieur für Maschinenbau arbeitete von 1989 bis 1991 als Entwicklungsingenieur beim Reichsbahnausbesserungswerk Berlin-Schöneweide. Ab 1992 bis 1994 war er Regionalgeschäftsführer der SPD, von 1994 bis 2002 Mitglied des Landtages Brandenburg und von 2002 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Nach seiner Berufung zum Staatssekretär im November 2009 wurde er im Februar 2010 Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg. Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeugmodelle Bad Windsheim (ARCD) – Mit Stichtag 7. Februar 2011 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die den Automobilherstellern die serienmäßige Ausstattung von neu auf den Markt kommenden Modellen mit Tagfahrleuchten ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. Dabei handelt es sich um speziel- le Frontleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird. In rund 20 europäischen Ländern ist Tagfahrlicht national bereits voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. Ab dem 7. August 2012 wird eine ähnliche EU-Vorschrift auch für alle neuen Nutzfahrzeuge kom- men. Für motorisierte Zweiräder gilt hingegen schon seit einiger Zeit Lichtpflicht bei Tag und Nacht. Österreich hob die Beleuchtungspflicht für Tagfahrten inzwischen wieder auf, mit der Begründung: Beleuchtete Fahrzeuge seien besser sichtbar, Radfahrer und Fußgänger hingegen würden bei einer allgemeinen Lichtpflicht weniger auffallen. Die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) gab für diese Befürchtung jetzt Entwarnung. In einer mehr als zwei Jahre dauernden Untersuchung seien „sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer in ver- schiedenen Szenarien nicht zu messen“. Tagfahrlicht gefährde Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer nicht. Wie die Unfallforscher empfiehlt auch der ARCD seit Langem, vor allem bei Regen, trübem Wetter und starken Hell-Dunkel-Kontrasten, wie sie z. B. in Alleen vorkommen, tagsüber freiwillig mit Licht zu fahren. Die steigende Nachfrage auf dem Zubehörmarkt zeigt, dass viele Autobesitzer schon jetzt ihr Fahrzeug mit Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Derzeit bieten noch viel zu wenig Hersteller die spe- ziellen Leuchten für ihre Modelle als Erstausstattung an. Sachverständigenorganisationen wie TÜV, DEKRA und KÜS warnen zugleich vor dem unsachgemäßen Selbsteinbau. Es seien eine Reihe von Vorschriften zu beachten, um nicht bei Kontrollen die Betriebserlaubnis für das gesam- te Fahrzeug zu gefährden. So dürfen Tagfahrleuchten nur alleine betrieben werden, nicht aber zusammen mit dem Abblendlicht. Der Gesetzgeber schreibt strenge Regeln vor, welche Abstände zur Fahrbahnoberfläche, zum Außenrand des Fahrzeugs und für die Leuchten untereinander ein- gehalten werden müssen. Experten empfehlen, versierte Fachwerkstätten mit dem nachträglichen Einbau von Tagfahrleuchten zu betrauen. Gleichzeitig fordert der ARCD die Hersteller auf, nicht erst künftig auf den Markt kommende Modelle, sondern jeden Neuwagen mit Tagfahrlicht auszu- statten. ARCD Diese Meldung hat 2.533 Zeichen. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information Ramsauer will keinen Subventionswettlauf bei Elektroautos Bad Windsheim (ARCD) – Zum Thema Kaufprämien für Elektroautos bezog Verkehrsminister Peter Ramsauer beim EU-Verkehrsministertreffen am Dienstag in Budapest klar Stellung: Es dürfe keinen Wettlauf der EU-Mitgliedsstaaten um Kaufprämien bei der Markteinführung geben. Ramsauer trat dafür ein, die Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene besser abzustim- men, um Wettbewerbsverzerrungen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es sollte eine ent- sprechende Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten geben, schlug der Minister seinen Kollegen vor. Gegenüber den von Fahrzeugherstellern gewünschten Anschubprämien für den Absatz von E- Autos zeigte sich der Minister eher ablehnend. „Es kann sich auch keiner in Europa leisten, teure Kaufprämien zu zahlen“, gab er zu bedenken. Man prüfe in Deutschland deshalb andere Nutzeranreize wie z. B. Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge oder die Erlaubnis zum Fahren auf Sonderfahrspuren. „Unsere Steuermilliarden investiere ich übrigens lieber in den Erhalt der Infrastruktur. Was nützt mir das beste Elektroauto, wenn es über marode Straßen holpert“, sagte Ramsauer laut einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Der ARCD begrüßt mit Blick auf das marode Straßenverkehrsnetz in Deutschland die klaren Worte des Ministers: Die besten Kaufanreize für Elektroautos würden in Zukunft von überzeu- genden Fahrzeugkonzepten der Hersteller sowie von dichten und preiswerten Versorgungsnetzen der Energielieferanten ausgehen. ARCD Diese Meldung hat 1.520 Zeichen. Luftverkehrsabgabe schlägt auf Ticketpreise durch Bad Windsheim (ARCD) – Alle hatten davor gewarnt: Tourismusorganisationen, Airlines, Flughafenvereinigungen sowie Verkehrs- und Reiseclubs sagten höhere Flugticketpreise vor- aus, als die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Luftverkehrsabgabe beschloss. Jetzt weisen amtliche Zahlen darauf hin, dass Fluggesellschaften die Ticketsteuer weitgehend an die Verbraucher durchreichen. Am Dienstag teilte das Statistische Bundesamt mit, dass sich innerdeutsche Flüge im Januar 2011 im Vergleich zum Dezember 2010 um durchschnittlich 8,3 Prozent verteuerten. Der Normalfall wären sinkende Preise rund um den Jahreswechsel nach dem Ende der Urlaubssaison. Es sei das erste Mal überhaupt, dass Flüge in einem Januar teurer gewesen seien als im vorangegangenen Reisemonat Dezember, erklärte das Bundesamt. Ohne die Flugabgabe wären die Flugpreise von Dezember 2010 auf Januar 2011 rechnerisch im Durchschnitt um 3,4 Prozent gefallen, erklärten die Statistiker. Die Flugscheinpreise für Ziele innerhalb Europas wären an den deutschen Flughäfen sogar um 5,8 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken, tatsächlich reduzierten sie sich aber lediglich um 2,6 Prozent. Die Tarife für Fernflüge erhöhten sich gegenüber Dezember 2010 zwar um 1,6 Prozent, ohne die neue Flugsteuer wären sie aber nach Angaben der Bundesstatistiker um 2,2 Prozent gesunken. Im Vorjahresvergleich lagen die Flugpreise für Individualreisen um 4,3 Prozent höher; ohne Steuerzuschlag wäre der Preisanstieg gegenüber Januar 2010 mit 0,1 Prozent nur marginal Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information ausgefallen. Die Luftverkehrsabgabe ist nach Entfernungen gestaffelt und wird in drei Stufen erhoben. Für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken werden acht Euro, für Mittelstreckenziele 25 Euro und für Fernstrecken 45 Euro fällig. Ausgenommen von der Luftverkehrsabgabe bleiben Fluggäste, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen. ARCD Diese Meldung hat 1.937 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse