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      Presse-Information
Nr. 985                                                                  23. Juli 2010

Heute mit folgenden Themen:


      – Knöllchen aus dem EU-Ausland
        werden demnächst auch in Deutschland vollstreckt
      – Reisetrends: Chinesen als Motor für die Reiseindustrie
      – Haushaltführungsschaden: Auch Angehörige haben Anspruch auf Ersatz
      – Wegekostenrichtlinie ohne Staugebühr für Lkw
      – Griechen sterben dreimal häufiger im Straßenverkehr als Schweden
      – EU-Kommission will Zahl der Verkehrstoten bis 2020 halbieren



Knöllchen aus dem EU-Ausland werden demnächst auch in Deutschland vollstreckt
Bad Windsheim (ARCD) – Der Bundestag verabschiedete in der letzten Sitzungswoche vor der
Sommerpause ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in
Deutschland vollstreckt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrag 70 Euro
übersteigt. Die Neuregelung gilt für alle Bußgeldbescheide und soll noch in diesem Jahr in
Kraft treten. Der ARCD warnt Sommerurlauber, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch
verfolgt werden können, wenn die „Tat“ vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen
wurde. Entscheidend sei das Datum des Bußgeldbescheides. Außerdem seien die Tarife im
Ausland oft deutlich höher als in Deutschland. So kommen Autofahrer hierzulande mit 40 Euro
und einem Punkt in Flensburg davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen, in Italien hinge-
gen kann unerlaubtes Telefonieren im Auto zwischen 155 und 594 Euro kosten. Bei
Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden kön-
nen es mehr als 70 Euro sein. Auch bei der Frage, wer belangt werden kann, gibt es
Unterschiede. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäi-
schen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden
kann. Als Abkassiermeister bei den deutschen Autotouristen gelten vor allem die Schweiz, die
Niederlande, Österreich und Belgien, wie Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigen.
Dass die Bußgeldtarife für Verkehrsverstöße europaweit angeglichen werden sollen, fordern
drei von vier deutschen Autofahrern laut einer aktuellen Umfrage der Prüforganisation DEKRA.
Allerdings kann die Mehrzahl der Befragten dem neuen Gesetz auch Gutes abgewinnen.
Immerhin 60 Prozent der Befragten vertreten die Meinung, dass die EU-weite Ahndung von
Verstößen die Verkehrssicherheit verbessert, für 58 Prozent sorgt die neue Regelung für mehr
Gerechtigkeit. Ein kleiner Trost verbleibt deutschen Autofahrern: Die hierzulande eingetriebe-
nen ausländischen Bußgelder fließen in die deutsche Staatskasse – das
Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 10 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Dies könnte
den Verfolgungseifer der deutschen Behörden zusätzlich stimulieren. Rechtskräftige
Bußgeldbescheide aus dem Ausland treibt künftig das Bonner Bundesamt für Justiz ein. ARCD



                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
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      Presse-Information
Diese Meldung hat 2.355 Zeichen

Reisetrends: Chinesen als Motor für die Reiseindustrie
Bad Windsheim (ARCD) – Die internationalen Reisetrends entwickeln sich bisher recht unter-
schiedlich. Nach dem vom Forschungsinstitut IPK International im Auftrag der Messe Berlin erho-
benen World Travel Trends Report 2010 ist China das Land, dessen Bevölkerung nach der wirt-
schaftlichen Rezession wieder überproportional die Reiselust packt. Während sich 33 Prozent der
Befragten im Januar 2010 in Asien bei ihren Reiseabsichten für 2010 durchaus von der
Wirtschaftskrise negativ beeinflussen lassen, sind es in China nur 14 Prozent. Insgesamt wird für
den asiatischen Kontinent mit einer Zunahme der privaten Reisen um vier Prozent gerechnet.
„Von Asien und insbesondere von China kann die globale Reiseindustrie in diesem Jahr sehr
wichtige Impulse erwarten“, erklärt Dr. Martin Buck, Direktor des KompetenzCenter Travel und
Logistics der Messe Berlin. Dagegen will in Nordamerika trotz verbesserter
Wirtschaftsperspektiven auch in diesem Jahr nicht viel Fernweh aufkommen. Laut IPK werden die
Amerikaner die Zahl ihrer Reisen außerhalb des amerikanischen Kontinents um weitere fünf
Prozent reduzieren. Besonders ausgeprägt ist in Nordamerika – im Gegensatz zu Europa – die
Neigung, auf Reisen verstärkt zu sparen und im eigenen Land Urlaub zu machen. Europa wird
nach Aussagen des IPK das Volumen der Privatreisen vor Beginn der globalen Wirtschafts- und
Finanzkrise längst nicht erreichen. Auch wenn Europa kein einheitliches Bild zeigt, so wird die
Zahl der Reisen auf dem Kontinent nur um einen Prozentpunkt nach unten oder nach oben
schwanken. Allerdings nimmt die Zuversicht wieder zu, denn 66 Prozent der befragten Europäer
gaben an, dass sie sich bei ihren Reiseplänen für 2010 nicht mehr von der Krise beeinflussen
lassen wollen – im Herbst des vergangenen Jahres lag dieser Anteil noch bei 52 Prozent.
In Deutschland lehnt es die große Mehrheit trotz Wirtschaftskrise und Finanzsorgen ab, Urlaub
auf Pump zu machen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des
Meinungsforschungsinstitutes Emnid für die Zeitschrift „Reader’s Digest“ hervor. Wie das Magazin
in seiner Juli-Ausgabe berichtet, wollen sich nur sechs Prozent der Deutschen für ihre
Urlaubsreise Geld leihen. Allerdings finanzieren die Liebhaber von Fernreisen ihren Urlaub mehr
als doppelt so häufig über Kredite wie die Anhänger von Deutschlandreisen. Laut Umfrage kom-
men jene Bürger, die in diesem Jahr lieber ihren Urlaub in der Heimat verbringen, vor allem aus
den einkommensschwächeren neuen Bundesländern. Gleich 42 Prozent der dortigen Bürger ver-
zichten ganz auf den Urlaub – bundesweit sind es 36 Prozent. Überraschung: Der Spitzenreiter
beim Verzicht auf eine Auslandsreise kommt nicht aus dem Osten, sondern aus dem angeblich
reichen Südwesten: Immerhin 46 Prozent und damit fast die Hälfte der Baden-Württemberger
bleiben laut Emnid-Untersuchung in diesem Jahr gleich ganz daheim. ARCD

Diese Meldung hat 2.927 Zeichen


Haushaltführungsschaden: Auch Angehörige haben Anspruch auf Ersatz
Bad Windsheim (ARCD) – Das Thema „Haushaltführungsschaden“ spielte beim Deutschen
Verkehrsgerichtstag im Januar 2010 in Goslar eine wichtige Rolle. Fast ein Drittel der 1600
Teilnehmer nahm an dem entsprechenden Arbeitskreis IV teil. Denn viele
Haushaltführungsschäden, die als Folge von Verkehrsunfällen entstehen können, werden von
den Versicherten aus Unkenntnis gar nicht geltend gemacht. Dabei ist die Rechtslage klar: Wird
eine Person, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, bei einem Unfall verletzt, steht

                                                                            Auto- und Reiseclub Deutschland
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      Presse-Information
ihr ein eigener Schadenersatzanspruch zum Geldwert zu. Die Haushaltführung einschließlich
der Kindererziehung gilt vor Gericht als ein Beitrag für den Familienunterhalt, der im Rahmen
der familiären Arbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. Dies gilt auch dann, wenn
die Tätigkeit bis zum Unfall unentgeltlich geleistet wurde, wie dies bei vielen nicht berufstätigen
Hausfrauen oder Hausmännern der Fall ist. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu lei-
stenden Arbeit im Haushalt und ist von dessen Größe, der dazugehörigen Personenzahl, der
Mithilfeverpflichtung anderer Familienangehöriger und davon abhängig, ob der oder die
Geschädigte teil- oder vollerwerbstätig ist. Auch nicht direkt von dem Unfall betroffene
Angehörige können Ansprüche stellen. Über einen solchen Fall berichten aktuell die
Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Bei einem Verkehrsunfall war der
Ehemann einer chronisch erkrankten Frau getötet worden. Der Mann hatte bis zu diesem
Zeitpunkt den Haushalt des Paares geführt. Nun auf externe Hilfe angewiesen, verklagte die
Witwe den Unfallgegner, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadenersatz. Das
Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 2 O 1299/07) folgte der Argumentation der Frau und sprach
ihr 40 848 Euro als Ersatz für den Haushaltführungsschaden zu. Dieser Summe liegt ein
geschätzter Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit
im Haushalt zugrunde. ARCD

Diese Meldung hat 2.055 Zeichen


Wegekostenrichtlinie ohne Staugebühr für Lkw
Bad Windsheim (ARCD) – Nur eine Woche nach Beginn des belgischen Vorsitzes im EU-
Verkehrsministerrat wird hinter den Kulissen bereits über einen möglichen Kompromiss zur
neuen „Eurovignette“ verhandelt. Die Belgier haben mit Zustimmung der Kommission dem
Vorschlag die umstrittensten Stacheln gezogen: Die Anrechnung von Staukosten und eine ver-
pflichtende Zweckbindung der Einnahmen für Verkehrsinfrastruktur sollen fallen gelassen wer-
den, um den Verkehrsministern bis Ende des Jahres eine Einigung abzuringen. Zugleich wird
den Mitgliedstaaten höchste Flexibilität bei der Berechnung der einzelnen Mautfaktoren sowie
bei der Verwendung der Einnahmen eingeräumt. Ziel der Revision der Richtlinie ist, die
Einbeziehung externer Kosten des Schwerverkehrs bei der Berechnung der Lkw-Maut zu
ermöglichen. Vorrangig sollten die zusätzlichen Mittel darauf verwendet werden, die
Lärmbelastung und Luftverschmutzung durch den Schwerverkehr zu mindern, sei es durch
Errichtung schützender Infrastruktur und/oder den Ausbau alternativer Verkehrsträger. EU-
Verkehrskommissar Siim Kallas und das EU-Parlament hatten auch vorgeschlagen, 15 Prozent
der Einnahmen in einen gemeinsamen EU-Fonds für Verkehr einzuzahlen. Die Idee ist aber
bislang im Ministerrat auf wenig Gegenliebe gestoßen. Damit die Mitgliedstaaten aber auch
ohne ausdrückliche Verpflichtung ausreichend Geld zur Verbesserung der Verkehrssituation
aufwenden, könnte in Zukunft die Gewährung von EU-Mitteln für Bauvorhaben von
Fortschritten bei der Umsetzung dieser Projekte abhängig gemacht werden, ließ EU-
Kommissar Siim Kallas durchblicken. Da Staus mehrheitlich vom Individualverkehr verursacht
werden, sollten sie nach Ansicht der Belgier als fixe Größe bei der Lkw-Mautberechnung aus-
geschlossen bleiben. Die Einführung von Staugebühren für Pkw stehe nicht auf der
Tagesordnung, heißt es in dem Arbeitspapier, sei aber schon in der bisherigen Regelung nicht
ausschließlich verboten. Vielmehr setzen der Ratsvorsitz und die Kommission auf intelligente


                                                                              Auto- und Reiseclub Deutschland
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                                                                              Telefon 0 98 41/4 09-182
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      Presse-Information
Verkehrslenkung dank maximaler Variabilität bei der Berechnung der Lkw-Mautgebühren je
nach Tageszeit und Motorklasse. Den Mitgliedstaaten soll demnach in Zukunft ein Spielraum
von 500 Prozent statt bisher 50 Prozent bei der Berechnung der Lkw-Maut je nach Tageszeit
und Motorklasse eingeräumt werden, um dem Schwerverkehr Zeitnischen außerhalb der
Hauptverkehrszeiten schmackhafter zu machen. Die Finanzminister würden daran nicht zusätz-
lich verdienen, da die Durchschnittsmaut gleich bliebe, meinte Kallas. Aber der Morgen- und
Abendstau rund um Großstädte könnte um einige schwere Brummis verringert werden. ARCD

Diese Meldung hat 2.669 Zeichen.


Griechen sterben dreimal häufiger im Straßenverkehr als Schweden
Bad Windsheim (ARCD) – Während in Deutschland vergangenes Jahr 51 Verkehrstote pro
einer Million Einwohner zu beklagen waren, erreichen laut EU-Statistik Rumänien und
Griechenland EU-Höchstwerte von 130 Toten. Auch in Polen (120) und Bulgarien (118) fährt
man vergleichsweise gefährlich. Die beste Rate weist erstmals Großbritannien (38) vor
Schweden und den Niederlanden (je 39) auf. Unter den „alten“ Mitgliedstaaten stechen neben
Griechenland auch Belgien (90) und Luxemburg (97) negativ hervor. Die EU-Durchschnittsrate
liegt bei 69 Verkehrstoten pro einer Million Einwohner; im EU-Schnitt ist die Anzahl der
Verkehrstoten zwischen 2001 und 2009 um 36 Prozent zurückgegangen. Nur in Rumänien
(+ 14 Prozent) und Malta (+ 31 Prozent) starben 2009 mehr Menschen im Straßenverkehr als
im Jahr 2001. In Deutschland waren vergangenes Jahr gegenüber 2001 40 Prozent weniger
Verkehrsopfer zu beklagen. Die EU-weit größten Fortschritte im Bereich Verkehrssicherheit
wurden in diesem Zeitraum in den baltischen Staaten (Lettland – 54 Prozent, Estland – 50
Prozent, Litauen – 48 Prozent) sowie im Südwesten Europas (Spanien – 53 Prozent, Portugal
– 50 Prozent, Frankreich – 48 Prozent) verzeichnet. ARCD

Diese Meldung hat 1.260 Zeichen.


EU-Kommission will Zahl der Verkehrstoten bis 2020 halbieren
Bad Windsheim (ARCD) – EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat am 20. Juli das Zehn-
Jahres-Programm für mehr Verkehrssicherheit auf Europas Straßen vorgestellt. Der
Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Fahrzeugsicherheit, der Sicherheit der Infrastruktur
und dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer. „Im abgelaufenen Jahrzehnt haben wir große
Fortschritte erzielt und fast 80 000 Menschenleben gerettet“, erklärte Kallas. „Aber die Anzahl
der Verkehrstoten und -verletzten auf unseren Straßen ist weiterhin inakzeptabel. Unser Ziel ist
es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 zu halbieren“, gab der Verkehrskommissar bekannt.
Angesichts der Tatsache, dass auf einen Verkehrstoten vier Schwerverletzte mit bleibenden
Schäden sowie zehn schwere und 40 leichte Verletzungen entfallen, würde der Verringerung
der Verletzungshäufigkeit in Zukunft stärkeres Augenmerk geschenkt. Um konkrete
Zielvorgaben auf EU-Ebene formulieren zu können, will die Kommission in einem ersten Schritt
Standards für gemeinsame Definitionen schwerer und leichter Verletzungen vorlegen und EU-
weite Erhebungen und Analysen von Unfall- sowie Rettungsdaten durchführen. Kallas will auch
die stagnierend hohe Anzahl von verunfallten Motorradfahrern reduzieren. Dazu könnte die


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
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        Presse-Information
Einführung von TÜV-Kontrollen selbst für schwach motorisierte Zweiräder zählen sowie die
Entwicklung technischer Normen für Schutzausrüstungen. Überdies müsste die Qualität der
Fahrausbildung verbessert und eine lückenlose grenzüberschreitende Verfolgung von
Verkehrssündern durchgesetzt werden, schloss Kallas. Eine Angleichung der Tempolimits und
Sanktionen in allen EU-Ländern strebt er nicht an. „Die Zeit ist noch nicht reif dafür“, erklärte
der Verkehrskommissar. ARCD

Diese Meldung hat 1.779 Zeichen.




Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.




                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 985 23. Juli 2010 Heute mit folgenden Themen: – Knöllchen aus dem EU-Ausland werden demnächst auch in Deutschland vollstreckt – Reisetrends: Chinesen als Motor für die Reiseindustrie – Haushaltführungsschaden: Auch Angehörige haben Anspruch auf Ersatz – Wegekostenrichtlinie ohne Staugebühr für Lkw – Griechen sterben dreimal häufiger im Straßenverkehr als Schweden – EU-Kommission will Zahl der Verkehrstoten bis 2020 halbieren Knöllchen aus dem EU-Ausland werden demnächst auch in Deutschland vollstreckt Bad Windsheim (ARCD) – Der Bundestag verabschiedete in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrag 70 Euro übersteigt. Die Neuregelung gilt für alle Bußgeldbescheide und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der ARCD warnt Sommerurlauber, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch verfolgt werden können, wenn die „Tat“ vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurde. Entscheidend sei das Datum des Bußgeldbescheides. Außerdem seien die Tarife im Ausland oft deutlich höher als in Deutschland. So kommen Autofahrer hierzulande mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen, in Italien hinge- gen kann unerlaubtes Telefonieren im Auto zwischen 155 und 594 Euro kosten. Bei Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden kön- nen es mehr als 70 Euro sein. Auch bei der Frage, wer belangt werden kann, gibt es Unterschiede. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäi- schen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Als Abkassiermeister bei den deutschen Autotouristen gelten vor allem die Schweiz, die Niederlande, Österreich und Belgien, wie Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigen. Dass die Bußgeldtarife für Verkehrsverstöße europaweit angeglichen werden sollen, fordern drei von vier deutschen Autofahrern laut einer aktuellen Umfrage der Prüforganisation DEKRA. Allerdings kann die Mehrzahl der Befragten dem neuen Gesetz auch Gutes abgewinnen. Immerhin 60 Prozent der Befragten vertreten die Meinung, dass die EU-weite Ahndung von Verstößen die Verkehrssicherheit verbessert, für 58 Prozent sorgt die neue Regelung für mehr Gerechtigkeit. Ein kleiner Trost verbleibt deutschen Autofahrern: Die hierzulande eingetriebe- nen ausländischen Bußgelder fließen in die deutsche Staatskasse – das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 10 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Dies könnte den Verfolgungseifer der deutschen Behörden zusätzlich stimulieren. Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem Ausland treibt künftig das Bonner Bundesamt für Justiz ein. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Diese Meldung hat 2.355 Zeichen Reisetrends: Chinesen als Motor für die Reiseindustrie Bad Windsheim (ARCD) – Die internationalen Reisetrends entwickeln sich bisher recht unter- schiedlich. Nach dem vom Forschungsinstitut IPK International im Auftrag der Messe Berlin erho- benen World Travel Trends Report 2010 ist China das Land, dessen Bevölkerung nach der wirt- schaftlichen Rezession wieder überproportional die Reiselust packt. Während sich 33 Prozent der Befragten im Januar 2010 in Asien bei ihren Reiseabsichten für 2010 durchaus von der Wirtschaftskrise negativ beeinflussen lassen, sind es in China nur 14 Prozent. Insgesamt wird für den asiatischen Kontinent mit einer Zunahme der privaten Reisen um vier Prozent gerechnet. „Von Asien und insbesondere von China kann die globale Reiseindustrie in diesem Jahr sehr wichtige Impulse erwarten“, erklärt Dr. Martin Buck, Direktor des KompetenzCenter Travel und Logistics der Messe Berlin. Dagegen will in Nordamerika trotz verbesserter Wirtschaftsperspektiven auch in diesem Jahr nicht viel Fernweh aufkommen. Laut IPK werden die Amerikaner die Zahl ihrer Reisen außerhalb des amerikanischen Kontinents um weitere fünf Prozent reduzieren. Besonders ausgeprägt ist in Nordamerika – im Gegensatz zu Europa – die Neigung, auf Reisen verstärkt zu sparen und im eigenen Land Urlaub zu machen. Europa wird nach Aussagen des IPK das Volumen der Privatreisen vor Beginn der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise längst nicht erreichen. Auch wenn Europa kein einheitliches Bild zeigt, so wird die Zahl der Reisen auf dem Kontinent nur um einen Prozentpunkt nach unten oder nach oben schwanken. Allerdings nimmt die Zuversicht wieder zu, denn 66 Prozent der befragten Europäer gaben an, dass sie sich bei ihren Reiseplänen für 2010 nicht mehr von der Krise beeinflussen lassen wollen – im Herbst des vergangenen Jahres lag dieser Anteil noch bei 52 Prozent. In Deutschland lehnt es die große Mehrheit trotz Wirtschaftskrise und Finanzsorgen ab, Urlaub auf Pump zu machen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid für die Zeitschrift „Reader’s Digest“ hervor. Wie das Magazin in seiner Juli-Ausgabe berichtet, wollen sich nur sechs Prozent der Deutschen für ihre Urlaubsreise Geld leihen. Allerdings finanzieren die Liebhaber von Fernreisen ihren Urlaub mehr als doppelt so häufig über Kredite wie die Anhänger von Deutschlandreisen. Laut Umfrage kom- men jene Bürger, die in diesem Jahr lieber ihren Urlaub in der Heimat verbringen, vor allem aus den einkommensschwächeren neuen Bundesländern. Gleich 42 Prozent der dortigen Bürger ver- zichten ganz auf den Urlaub – bundesweit sind es 36 Prozent. Überraschung: Der Spitzenreiter beim Verzicht auf eine Auslandsreise kommt nicht aus dem Osten, sondern aus dem angeblich reichen Südwesten: Immerhin 46 Prozent und damit fast die Hälfte der Baden-Württemberger bleiben laut Emnid-Untersuchung in diesem Jahr gleich ganz daheim. ARCD Diese Meldung hat 2.927 Zeichen Haushaltführungsschaden: Auch Angehörige haben Anspruch auf Ersatz Bad Windsheim (ARCD) – Das Thema „Haushaltführungsschaden“ spielte beim Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2010 in Goslar eine wichtige Rolle. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer nahm an dem entsprechenden Arbeitskreis IV teil. Denn viele Haushaltführungsschäden, die als Folge von Verkehrsunfällen entstehen können, werden von den Versicherten aus Unkenntnis gar nicht geltend gemacht. Dabei ist die Rechtslage klar: Wird eine Person, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, bei einem Unfall verletzt, steht Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information ihr ein eigener Schadenersatzanspruch zum Geldwert zu. Die Haushaltführung einschließlich der Kindererziehung gilt vor Gericht als ein Beitrag für den Familienunterhalt, der im Rahmen der familiären Arbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit bis zum Unfall unentgeltlich geleistet wurde, wie dies bei vielen nicht berufstätigen Hausfrauen oder Hausmännern der Fall ist. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu lei- stenden Arbeit im Haushalt und ist von dessen Größe, der dazugehörigen Personenzahl, der Mithilfeverpflichtung anderer Familienangehöriger und davon abhängig, ob der oder die Geschädigte teil- oder vollerwerbstätig ist. Auch nicht direkt von dem Unfall betroffene Angehörige können Ansprüche stellen. Über einen solchen Fall berichten aktuell die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Bei einem Verkehrsunfall war der Ehemann einer chronisch erkrankten Frau getötet worden. Der Mann hatte bis zu diesem Zeitpunkt den Haushalt des Paares geführt. Nun auf externe Hilfe angewiesen, verklagte die Witwe den Unfallgegner, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadenersatz. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 2 O 1299/07) folgte der Argumentation der Frau und sprach ihr 40 848 Euro als Ersatz für den Haushaltführungsschaden zu. Dieser Summe liegt ein geschätzter Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zugrunde. ARCD Diese Meldung hat 2.055 Zeichen Wegekostenrichtlinie ohne Staugebühr für Lkw Bad Windsheim (ARCD) – Nur eine Woche nach Beginn des belgischen Vorsitzes im EU- Verkehrsministerrat wird hinter den Kulissen bereits über einen möglichen Kompromiss zur neuen „Eurovignette“ verhandelt. Die Belgier haben mit Zustimmung der Kommission dem Vorschlag die umstrittensten Stacheln gezogen: Die Anrechnung von Staukosten und eine ver- pflichtende Zweckbindung der Einnahmen für Verkehrsinfrastruktur sollen fallen gelassen wer- den, um den Verkehrsministern bis Ende des Jahres eine Einigung abzuringen. Zugleich wird den Mitgliedstaaten höchste Flexibilität bei der Berechnung der einzelnen Mautfaktoren sowie bei der Verwendung der Einnahmen eingeräumt. Ziel der Revision der Richtlinie ist, die Einbeziehung externer Kosten des Schwerverkehrs bei der Berechnung der Lkw-Maut zu ermöglichen. Vorrangig sollten die zusätzlichen Mittel darauf verwendet werden, die Lärmbelastung und Luftverschmutzung durch den Schwerverkehr zu mindern, sei es durch Errichtung schützender Infrastruktur und/oder den Ausbau alternativer Verkehrsträger. EU- Verkehrskommissar Siim Kallas und das EU-Parlament hatten auch vorgeschlagen, 15 Prozent der Einnahmen in einen gemeinsamen EU-Fonds für Verkehr einzuzahlen. Die Idee ist aber bislang im Ministerrat auf wenig Gegenliebe gestoßen. Damit die Mitgliedstaaten aber auch ohne ausdrückliche Verpflichtung ausreichend Geld zur Verbesserung der Verkehrssituation aufwenden, könnte in Zukunft die Gewährung von EU-Mitteln für Bauvorhaben von Fortschritten bei der Umsetzung dieser Projekte abhängig gemacht werden, ließ EU- Kommissar Siim Kallas durchblicken. Da Staus mehrheitlich vom Individualverkehr verursacht werden, sollten sie nach Ansicht der Belgier als fixe Größe bei der Lkw-Mautberechnung aus- geschlossen bleiben. Die Einführung von Staugebühren für Pkw stehe nicht auf der Tagesordnung, heißt es in dem Arbeitspapier, sei aber schon in der bisherigen Regelung nicht ausschließlich verboten. Vielmehr setzen der Ratsvorsitz und die Kommission auf intelligente Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information Verkehrslenkung dank maximaler Variabilität bei der Berechnung der Lkw-Mautgebühren je nach Tageszeit und Motorklasse. Den Mitgliedstaaten soll demnach in Zukunft ein Spielraum von 500 Prozent statt bisher 50 Prozent bei der Berechnung der Lkw-Maut je nach Tageszeit und Motorklasse eingeräumt werden, um dem Schwerverkehr Zeitnischen außerhalb der Hauptverkehrszeiten schmackhafter zu machen. Die Finanzminister würden daran nicht zusätz- lich verdienen, da die Durchschnittsmaut gleich bliebe, meinte Kallas. Aber der Morgen- und Abendstau rund um Großstädte könnte um einige schwere Brummis verringert werden. ARCD Diese Meldung hat 2.669 Zeichen. Griechen sterben dreimal häufiger im Straßenverkehr als Schweden Bad Windsheim (ARCD) – Während in Deutschland vergangenes Jahr 51 Verkehrstote pro einer Million Einwohner zu beklagen waren, erreichen laut EU-Statistik Rumänien und Griechenland EU-Höchstwerte von 130 Toten. Auch in Polen (120) und Bulgarien (118) fährt man vergleichsweise gefährlich. Die beste Rate weist erstmals Großbritannien (38) vor Schweden und den Niederlanden (je 39) auf. Unter den „alten“ Mitgliedstaaten stechen neben Griechenland auch Belgien (90) und Luxemburg (97) negativ hervor. Die EU-Durchschnittsrate liegt bei 69 Verkehrstoten pro einer Million Einwohner; im EU-Schnitt ist die Anzahl der Verkehrstoten zwischen 2001 und 2009 um 36 Prozent zurückgegangen. Nur in Rumänien (+ 14 Prozent) und Malta (+ 31 Prozent) starben 2009 mehr Menschen im Straßenverkehr als im Jahr 2001. In Deutschland waren vergangenes Jahr gegenüber 2001 40 Prozent weniger Verkehrsopfer zu beklagen. Die EU-weit größten Fortschritte im Bereich Verkehrssicherheit wurden in diesem Zeitraum in den baltischen Staaten (Lettland – 54 Prozent, Estland – 50 Prozent, Litauen – 48 Prozent) sowie im Südwesten Europas (Spanien – 53 Prozent, Portugal – 50 Prozent, Frankreich – 48 Prozent) verzeichnet. ARCD Diese Meldung hat 1.260 Zeichen. EU-Kommission will Zahl der Verkehrstoten bis 2020 halbieren Bad Windsheim (ARCD) – EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat am 20. Juli das Zehn- Jahres-Programm für mehr Verkehrssicherheit auf Europas Straßen vorgestellt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Fahrzeugsicherheit, der Sicherheit der Infrastruktur und dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer. „Im abgelaufenen Jahrzehnt haben wir große Fortschritte erzielt und fast 80 000 Menschenleben gerettet“, erklärte Kallas. „Aber die Anzahl der Verkehrstoten und -verletzten auf unseren Straßen ist weiterhin inakzeptabel. Unser Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 zu halbieren“, gab der Verkehrskommissar bekannt. Angesichts der Tatsache, dass auf einen Verkehrstoten vier Schwerverletzte mit bleibenden Schäden sowie zehn schwere und 40 leichte Verletzungen entfallen, würde der Verringerung der Verletzungshäufigkeit in Zukunft stärkeres Augenmerk geschenkt. Um konkrete Zielvorgaben auf EU-Ebene formulieren zu können, will die Kommission in einem ersten Schritt Standards für gemeinsame Definitionen schwerer und leichter Verletzungen vorlegen und EU- weite Erhebungen und Analysen von Unfall- sowie Rettungsdaten durchführen. Kallas will auch die stagnierend hohe Anzahl von verunfallten Motorradfahrern reduzieren. Dazu könnte die Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 5. www.arcd.de Presse-Information Einführung von TÜV-Kontrollen selbst für schwach motorisierte Zweiräder zählen sowie die Entwicklung technischer Normen für Schutzausrüstungen. Überdies müsste die Qualität der Fahrausbildung verbessert und eine lückenlose grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern durchgesetzt werden, schloss Kallas. Eine Angleichung der Tempolimits und Sanktionen in allen EU-Ländern strebt er nicht an. „Die Zeit ist noch nicht reif dafür“, erklärte der Verkehrskommissar. ARCD Diese Meldung hat 1.779 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse