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      Presse-Information
Nr. 986                                                                29. Juli 2010

Heute mit folgenden Themen:


      – Baumunfälle an der Spitze von tödlichen Verkehrsunfällen
      – Für Mängelrügen bei Reisen gelten strenge Vorschriften
      – Pkw-Neuzulassungen bleiben im ersten Halbjahr 2010 auf Vorjahresniveau



Baumunfälle an der Spitze von tödlichen Verkehrsunfällen
Bad Windsheim (ARCD) – Mit 20 Prozent Anteil waren Baumunfälle im Vorjahr wieder die häu-
figste Einzelursache für tödliche Verkehrsunfälle in Deutschland. Einige Bundesländer wiesen
noch wesentlich höhere Anteile als der Durchschnitt der Länder auf, berichtet die
Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV). So starben im Vorjahr in Mecklenburg-
Vorpommern 43 Prozent der bei Verkehrsunfällen Getöteten bei Baumunfällen. In Brandenburg
waren es 39 Prozent und in Niedersachsen 29 Prozent. Bei der Unfallhäufigkeit spielt sicher
die Anzahl der Straßenkilometer mit Alleen oder einseitigen Baumreihen in den einzelnen
Bundesländern eine Rolle. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen liegen Brandenburg (1005 km) und Mecklenburg-Vorpommern (680
km) in der Baumstatistik in Deutschland an der Spitze. In Nordrhein-Westfalen stehen nur an
284 km, in Sachsen lediglich an 136 km des Gesamtstraßennetzes Alleen oder einseitige
Baumreihen. In der Baumunfallstatistik spielt es jedoch keine Rolle, ob die Fahrt an einem
Alleebaum oder an einem einzeln stehenden Baum am Straßenrand tödlich endete. Insgesamt
starben 2009 bei Baumunfällen in Deutschland 840 Menschen, die meisten davon auf Landes-,
Kreis- und Gemeindestraßen. Das sind rund zehn Mal mehr Verkehrstote als auf dem gesam-
ten deutschen Autobahnnetz in diesem Zeitraum. Damit haben seit 1995, als die
„Baumunfallstatistik“ eingeführt wurde, fast 23 000 Menschen ihr Leben durch einen
Zusammenstoß mit einem Baumhindernis am Straßenrand eingebüßt. Zu hohe
Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, riskante Überholmanöver, Lückenspringen in einer Kolonne,
zu knappe Sicherheitsabstände sowie Alkohol und Drogen sind die häufigsten Ursachen für
solche Unfälle. Überdurchschnittlich oft sind junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren bei
nächtlichen „Discofahrten“ beteiligt, beklagt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die
Unfallforscher der Deutschen Versicherer fordern, dass an viel befahrenen Straßen und
Unfallschwerpunkten keine Bäume neu oder wieder angepflanzt werden. Für Alleen mit hohem
Verkehrsaufkommen verlangen die Experten ein Tempolimit von 80 km/h, dessen Einhaltung
streng kontrolliert werden müsse. Weitere geeignete Maßnahmen gegen Baumunfälle an
gefährdeten Streckenabschnitten seien Überholverbote, Schutzplanken und
Kurvenbegradigungen. Wie schrecklich Unfälle an Bäumen verlaufen können und wie wenig
dabei Seitenairbags oder die Fahrzeugstruktur den Aufprall abmildern können, haben
Crashversuche der UDV im Jahr 2008 auf dem Dekra-Testgelände in Neumünster gezeigt.
Schon ein seitlicher Aufprall an einem Baum mit 55 km/h kann für die Fahrzeuginsassen
schwerste oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben. Bei einem Crash mit 90 km/h mit


                                                                        Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                        91427 Bad Windsheim
                                                                        Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                        presse@arcd.de
                                                                        www.arcd.de/presse
www.arcd.de


      Presse-Information
einem ungeschützt am Straßenrand stehenden Baum zerteilt oder zerfetzt dieser das Auto regel-
recht. Die Insassen haben dann keine Überlebenschance mehr – eine Tatsache, die nach Ansicht
des ARCD wirksame Präventivmaßnahmen an Unfallschwerpunkten unerlässlich macht. ARCD

Diese Meldung hat 3.088 Zeichen.


Für Mängelrügen bei Reisen gelten strenge Vorschriften
Bad Windsheim (ARCD) – Schimmel im Badezimmer, bellende Hundehorden bei Nacht in
Hörweite des Ferienappartements, fehlender Meerblick oder ein Pool ohne Wasser – es gibt viele
Gründe, warum Touristen nach dem Urlaub Schadenersatz von Reiseveranstaltern fordern. Die
Praxis zeigt jedoch, dass die überwiegende Mehrheit der Klagen erfolglos bleibt. Der Grund: Bei
der Mängelrüge werden wichtige Fristen und Formalien übersehen. So muss die Beschwerde
innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter erhoben werden, mahnt die
Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Zudem muss klargestellt werden, dass auf Grund der vorge-
brachten Mängel der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz gefordert wird. Dem
Reiseveranstalter muss deutlich werden, dass er mit Zahlungsansprüchen konfrontiert wird und
der Reisende unter Umständen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird. Ein wichtiger Punkt
ist auch, dass der Reiseveranstalter noch am Urlaubsort unter Fristsetzung nachweislich aufge-
fordert wird, den Reisemangel abzustellen. Allgemein gehaltene Mängelrügen wie zum Beispiel
„unhygienische Zustände“, „Lärmbelästigung“ oder „zu kleines Zimmer“ reichen nicht aus, um bei
Gericht Erfolg zu haben. Jeder einzelne Mangel muss genau beschrieben werden. Auch die
Beweiskraft von Mängelschreiben per Fax oder E-Mail ist umstritten, weil die Zustellung beim
Empfänger vor Gericht oft nicht wirklich nachweisbar ist. Besser: Gleich nach der Rückkehr von
der Reise per Einschreiben/ Rückschein reklamieren und Zeugenaussagen, datierte Fotos und
dergleichen beifügen. Auch ist es wichtig, den verantwortlichen Reiseveranstalter direkt anzu-
schreiben und sich nicht nur im Reisebüro zu beschweren, das die Reise vermittelt hatte. Oft ist
nämlich nicht klar, ob das betreffende Reisebüro überhaupt eine Empfangsvollmacht des
Reiseveranstalters für eine solche Mängelrüge hat. Weil das Reiserecht für Laien sehr kompliziert
ist, empfiehlt der ARCD, in begründeten Fällen und bei höheren Streitwerten stets einen auf
Reiserecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann auch klären, ob die eigene
Rechtsschutzversicherung Kostendeckung gewährt. Entsprechende Adressen können bei der
zuständigen Anwaltskammer erfragt werden. Auf der Internetseite
www.finanztip.de/d/reiserecht/Reklamation.htm gibt es wichtige Informationen zum Thema
Reiserecht und ein umfangreiches Register mit Praxisfällen der verschiedensten
Beschwerdegründe. ARCD

Diese Meldung hat 2.487 Zeichen.


Pkw-Neuzulassungen bleiben im ersten Halbjahr 2010 auf Vorjahresniveau
Bad Windsheim (ARCD) – 7,28 Millionen neue Pkw wurden im ersten Halbjahr 2010 in Europa
(EU- und EFTA-Länder) zum Verkehr zugelassen. Das sind 0,2 Prozent mehr als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. In Deutschland schlug der staatlich geförderte Verkaufsboom
des Vorjahres im ersten Semester 2010 in einen Rückgang (- 28,7 Prozent) um. Auf den anderen
großen Absatzmärkten verzeichnete der Verband der europäischen Automobilindustrie ACEA

                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
mehr Neuzulassungen als im ersten Halbjahr 2009: Spanien (+ 39,5 Prozent) und
Großbritannien (+ 19,9 Prozent) holten auf, in Frankreich (+ 5,4 Prozent) und Italien (+ 2,9
Prozent) nimmt das Umsatzplus langsam ab. Ungarn wies von Januar bis Juni 2010 europa-
weit den markantesten Rückgang (- 43,8 Prozent) aus, Portugal verzeichnete mit 57,7 Prozent
den größten Zuwachs. Am besten verkauften sich trotz 1,2 Prozent Rückgang auch im ersten
Halbjahr 2010 Pkw-Modelle der Volkswagen-Gruppe, deren Markanteil derzeit europaweit bei
21 Prozent liegt. Gegenüber 2009 konnten vor allem die französischen Autohersteller Renault
(+ 20,5 Prozent) und PSA (+ 7,2 Prozent) im ersten Semester zulegen. Auch BMW (inklusive
Mini) durfte sich über 7,6 Prozent mehr Verkäufe als im ersten Halbjahr 2009 freuen. Unter den
Einzelmarken machte Land Rover mit 39,5 Prozent den größten Sprung gegenüber dem
Vorjahr. ARCD

Diese Meldung hat 1.407 Zeichen.




Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.




                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                   91427 Bad Windsheim
                                                                                                   Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                   presse@arcd.de
                                                                                                   www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 986 29. Juli 2010 Heute mit folgenden Themen: – Baumunfälle an der Spitze von tödlichen Verkehrsunfällen – Für Mängelrügen bei Reisen gelten strenge Vorschriften – Pkw-Neuzulassungen bleiben im ersten Halbjahr 2010 auf Vorjahresniveau Baumunfälle an der Spitze von tödlichen Verkehrsunfällen Bad Windsheim (ARCD) – Mit 20 Prozent Anteil waren Baumunfälle im Vorjahr wieder die häu- figste Einzelursache für tödliche Verkehrsunfälle in Deutschland. Einige Bundesländer wiesen noch wesentlich höhere Anteile als der Durchschnitt der Länder auf, berichtet die Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV). So starben im Vorjahr in Mecklenburg- Vorpommern 43 Prozent der bei Verkehrsunfällen Getöteten bei Baumunfällen. In Brandenburg waren es 39 Prozent und in Niedersachsen 29 Prozent. Bei der Unfallhäufigkeit spielt sicher die Anzahl der Straßenkilometer mit Alleen oder einseitigen Baumreihen in den einzelnen Bundesländern eine Rolle. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegen Brandenburg (1005 km) und Mecklenburg-Vorpommern (680 km) in der Baumstatistik in Deutschland an der Spitze. In Nordrhein-Westfalen stehen nur an 284 km, in Sachsen lediglich an 136 km des Gesamtstraßennetzes Alleen oder einseitige Baumreihen. In der Baumunfallstatistik spielt es jedoch keine Rolle, ob die Fahrt an einem Alleebaum oder an einem einzeln stehenden Baum am Straßenrand tödlich endete. Insgesamt starben 2009 bei Baumunfällen in Deutschland 840 Menschen, die meisten davon auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Das sind rund zehn Mal mehr Verkehrstote als auf dem gesam- ten deutschen Autobahnnetz in diesem Zeitraum. Damit haben seit 1995, als die „Baumunfallstatistik“ eingeführt wurde, fast 23 000 Menschen ihr Leben durch einen Zusammenstoß mit einem Baumhindernis am Straßenrand eingebüßt. Zu hohe Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, riskante Überholmanöver, Lückenspringen in einer Kolonne, zu knappe Sicherheitsabstände sowie Alkohol und Drogen sind die häufigsten Ursachen für solche Unfälle. Überdurchschnittlich oft sind junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren bei nächtlichen „Discofahrten“ beteiligt, beklagt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die Unfallforscher der Deutschen Versicherer fordern, dass an viel befahrenen Straßen und Unfallschwerpunkten keine Bäume neu oder wieder angepflanzt werden. Für Alleen mit hohem Verkehrsaufkommen verlangen die Experten ein Tempolimit von 80 km/h, dessen Einhaltung streng kontrolliert werden müsse. Weitere geeignete Maßnahmen gegen Baumunfälle an gefährdeten Streckenabschnitten seien Überholverbote, Schutzplanken und Kurvenbegradigungen. Wie schrecklich Unfälle an Bäumen verlaufen können und wie wenig dabei Seitenairbags oder die Fahrzeugstruktur den Aufprall abmildern können, haben Crashversuche der UDV im Jahr 2008 auf dem Dekra-Testgelände in Neumünster gezeigt. Schon ein seitlicher Aufprall an einem Baum mit 55 km/h kann für die Fahrzeuginsassen schwerste oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben. Bei einem Crash mit 90 km/h mit Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information einem ungeschützt am Straßenrand stehenden Baum zerteilt oder zerfetzt dieser das Auto regel- recht. Die Insassen haben dann keine Überlebenschance mehr – eine Tatsache, die nach Ansicht des ARCD wirksame Präventivmaßnahmen an Unfallschwerpunkten unerlässlich macht. ARCD Diese Meldung hat 3.088 Zeichen. Für Mängelrügen bei Reisen gelten strenge Vorschriften Bad Windsheim (ARCD) – Schimmel im Badezimmer, bellende Hundehorden bei Nacht in Hörweite des Ferienappartements, fehlender Meerblick oder ein Pool ohne Wasser – es gibt viele Gründe, warum Touristen nach dem Urlaub Schadenersatz von Reiseveranstaltern fordern. Die Praxis zeigt jedoch, dass die überwiegende Mehrheit der Klagen erfolglos bleibt. Der Grund: Bei der Mängelrüge werden wichtige Fristen und Formalien übersehen. So muss die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter erhoben werden, mahnt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Zudem muss klargestellt werden, dass auf Grund der vorge- brachten Mängel der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz gefordert wird. Dem Reiseveranstalter muss deutlich werden, dass er mit Zahlungsansprüchen konfrontiert wird und der Reisende unter Umständen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass der Reiseveranstalter noch am Urlaubsort unter Fristsetzung nachweislich aufge- fordert wird, den Reisemangel abzustellen. Allgemein gehaltene Mängelrügen wie zum Beispiel „unhygienische Zustände“, „Lärmbelästigung“ oder „zu kleines Zimmer“ reichen nicht aus, um bei Gericht Erfolg zu haben. Jeder einzelne Mangel muss genau beschrieben werden. Auch die Beweiskraft von Mängelschreiben per Fax oder E-Mail ist umstritten, weil die Zustellung beim Empfänger vor Gericht oft nicht wirklich nachweisbar ist. Besser: Gleich nach der Rückkehr von der Reise per Einschreiben/ Rückschein reklamieren und Zeugenaussagen, datierte Fotos und dergleichen beifügen. Auch ist es wichtig, den verantwortlichen Reiseveranstalter direkt anzu- schreiben und sich nicht nur im Reisebüro zu beschweren, das die Reise vermittelt hatte. Oft ist nämlich nicht klar, ob das betreffende Reisebüro überhaupt eine Empfangsvollmacht des Reiseveranstalters für eine solche Mängelrüge hat. Weil das Reiserecht für Laien sehr kompliziert ist, empfiehlt der ARCD, in begründeten Fällen und bei höheren Streitwerten stets einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann auch klären, ob die eigene Rechtsschutzversicherung Kostendeckung gewährt. Entsprechende Adressen können bei der zuständigen Anwaltskammer erfragt werden. Auf der Internetseite www.finanztip.de/d/reiserecht/Reklamation.htm gibt es wichtige Informationen zum Thema Reiserecht und ein umfangreiches Register mit Praxisfällen der verschiedensten Beschwerdegründe. ARCD Diese Meldung hat 2.487 Zeichen. Pkw-Neuzulassungen bleiben im ersten Halbjahr 2010 auf Vorjahresniveau Bad Windsheim (ARCD) – 7,28 Millionen neue Pkw wurden im ersten Halbjahr 2010 in Europa (EU- und EFTA-Länder) zum Verkehr zugelassen. Das sind 0,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. In Deutschland schlug der staatlich geförderte Verkaufsboom des Vorjahres im ersten Semester 2010 in einen Rückgang (- 28,7 Prozent) um. Auf den anderen großen Absatzmärkten verzeichnete der Verband der europäischen Automobilindustrie ACEA Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information mehr Neuzulassungen als im ersten Halbjahr 2009: Spanien (+ 39,5 Prozent) und Großbritannien (+ 19,9 Prozent) holten auf, in Frankreich (+ 5,4 Prozent) und Italien (+ 2,9 Prozent) nimmt das Umsatzplus langsam ab. Ungarn wies von Januar bis Juni 2010 europa- weit den markantesten Rückgang (- 43,8 Prozent) aus, Portugal verzeichnete mit 57,7 Prozent den größten Zuwachs. Am besten verkauften sich trotz 1,2 Prozent Rückgang auch im ersten Halbjahr 2010 Pkw-Modelle der Volkswagen-Gruppe, deren Markanteil derzeit europaweit bei 21 Prozent liegt. Gegenüber 2009 konnten vor allem die französischen Autohersteller Renault (+ 20,5 Prozent) und PSA (+ 7,2 Prozent) im ersten Semester zulegen. Auch BMW (inklusive Mini) durfte sich über 7,6 Prozent mehr Verkäufe als im ersten Halbjahr 2009 freuen. Unter den Einzelmarken machte Land Rover mit 39,5 Prozent den größten Sprung gegenüber dem Vorjahr. ARCD Diese Meldung hat 1.407 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse