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Körperschaft

Pressemitteilung 2/2012                                                       des öffentlichen Rechts

                                                                              Bürgerstraße 1
                                                                              28195 Bremen


Einnahmen verbessern und Steuern                                              Nathalie Sander
                                                                              Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
gerechter verteilen                                                           Tel. 0421 ∙ 36301-71
                                                                              Fax 0421 ∙ 36301-89

                                                                              www.arbeitnehmerkammer.de
                                                                              presse@arbeitnehmerkammer.de


Waffensteuer, Hotelabgabe, Erhöhung des Spitzensteuersatzes: Die Ansätze            13.02.2012
der Bremer Landesregierung, für eine bessere Ausstattung der öffentlichen
Hand zu sorgen sind aus Sicht der Arbeitnehmerkammer angesichts der Not
leidenden öffentlichen Haushalte richtig und wichtig. Auch nach einer von
der Arbeitnehmerkammer beim Forschungsinstitut Finanzpolitik (FoFi) an
der Universität Bremen in Auftrag gegebenen Expertise gibt es zahlreiche
Möglichkeiten, die Einnahmesituation des Bremer Haushalts zu verbessern
und gleichzeitig für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nach den dort
beschriebenen Steueränderungen stünden Bremen jährlich mindestens
90 Millionen Euro mehr zur Verfügung.

Änderung der Einkommensbesteuerung: 60 Millionen Euro
Die Änderungen bei der Besteuerung von Einkommen haben in den
vergangenen Jahren gleich zwei wesentliche Auswirkungen zur Folge
gehabt: Zum einen brachen den öffentlichen Haushalten die Einnahmen
weg, zum anderen stieg die Konzentration der Einkommen. Derzeit werden
beispielsweise Kapitaleinkommen steuerlich weitaus geringer belastet, als
dies vor der Einführung der „Abgeltungsteuer“ der Fall war. Zudem wurde
der Spitzensteuersatz seit Ende der 1990er Jahre schrittweise von
53 auf 42 Prozent gesenkt. Selbst die sogenannte „Reichensteuer“ von
45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.731
Euro jährlich fällt im Vergleich zu früheren Jahren eher gering aus.

Damit der Staat wieder mehr Handlungsspielraum erhält und um die
Einkommen wieder gerechter zu besteuern, ist eine Reform des
Einkommensteuertarifs nötig. So müsste der Spitzensteuersatz angehoben
werden und mit ihm auch das zu versteuernde Einkommen, damit nicht
schon die Bezieher von mittleren Einkommen mit hohen Steuersätzen
konfrontiert sind. Auf diesem Wege ließen sich laut FoFi Mehreinnahmen
von jährlich rund zehn Milliarden Euro auf Bundesebene realisieren, auf den
Stadtstaat Bremen entfielen hiervon immerhin noch rund 60 Millionen Euro
Mehreinnahmen.

Einführung eines Mindestlohns: 15,5 Millionen Euro
Einer der wesentlichen Instrumente, um sowohl der Ungleichheit der
Einkommen zu begegnen, als auch Mehreinnahmen zu erzielen, ist die

                                                                        1/3
Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro.
Mit dieser Lohnuntergrenze könnte das Einkommensteueraufkommen für
Bund, Länder und Gemeinden um rund 2,7 Milliarden Euro ansteigen. Für
den Stadtstaat Bremen blieben nach Berechnungen des FoFi steuerliche
Mehreinnahmen von rund 15,5 Millionen Euro. Dazu kommen noch
erhebliche Einsparungen der Kommunen Bremen und Bremerhaven bei den
Sozialtransfers.

Erhöhung der Gewerbesteuer: 12,6 Millionen Euro
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadtgemeinde Bremen ist laut FoFi im
Vergleich zu anderen Großstädten eher gering und liegt mit 440 Prozent
beispielsweise noch unter dem von Hannover. Bei einer Hebesatzänderung
von 440 auf 460 Prozent könnte Bremen ein zusätzliches Gewerbesteuer-
aufkommen von 12,6 Millionen Euro jährlich erzielen. Aufgrund der
Gestaltung des Gewerbesteuertarifs geht eine Anhebung des Gewerbe-
steuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte für die Betriebe mit einer
gewerbesteuerlichen Mehrbelastung von 0,7 Prozent einher. Dies ist, neben
dem Umstand, dass außer der Höhe der Gewerbesteuerbelastung weitere
Faktoren für die Standortentscheidungen von Gewerbebetrieben in Bremen
ausschlaggebend sind, in der Diskussion zu berücksichtigen.

Tourismusabgabe: 3,62 Millionen Euro
Die geplante Tourismusabgabe, die ab April erhoben werden soll, könnte
Bremen ebenfalls zu mehr Einnahmen verhelfen. Der Senat rechnet mit
einem Aufkommen von jährlich 3,62 Millionen Euro (1 bis 3 Euro pro
Übernachtung).

Die Forschungsstelle Finanzpolitik hat auch weitere Einnahmemöglichkeiten
genannt, die sich aber nicht immer in der genauen Höhe vorausberechnen
lassen. Dazu gehören etwa die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die
Rückname der Erbschaftsteuerreform und die Reform der Bewertungen für
Immobilien und Grundstücke. Allein durch die Wiederbelebung der
Vermögensteuer könnten alle Länder zusammen rund 8,25 Milliarden Euro
mehr Einnahmen verbuchen, wie Studien bereits belegen. Im Jahr 1996
wurde die Vermögensteuer zum letzten Mal erhoben, ihr Aufkommen lag
damals bei 9,04 Milliarden Mark (4,62 Mrd. Euro). Davon entfielen
87,3 Milliarden Mark (44,7 Mio. Euro) auf Bremen.

„Angesichts der Schuldenbremse ist Bremen auch auf die Steigerung von
Einnahmen angewiesen“, sagt Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der
Arbeitnehmerkammer Bremen. Immerhin sehe die Schuldenbremse vor,
dass der Senat bis 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt vorlegt. „Da
wird es nicht ausreichen, nur die Ausgaben zu begrenzen“, mahnt
Schierenbeck. Zudem müsse Bremen handlungsfähig bleiben und für seine
Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Verwaltungsstruktur
vorhalten. „Bremen wird nicht daran vorbeikommen, auch die
Einnahmesteigerungen in den Fokus zu nehmen.“


Hinweis an die Redaktionen:
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Anja Link, Forschungsstelle Finanzpolitik (FoFi)
Tel. 0421/218-66835, anja.link@uni-bremen.de


                                                                         2/3
Elke Heyduck, Geschäftsführung/Leitung Politikberatung
Tel. 0421/36301-998, heyduck@arbeitnehmerkammer.de

Die Studie finden Sie im Internet unter
www.arbeitnehmerkammer.de




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  • 1. Körperschaft Pressemitteilung 2/2012 des öffentlichen Rechts Bürgerstraße 1 28195 Bremen Einnahmen verbessern und Steuern Nathalie Sander Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gerechter verteilen Tel. 0421 ∙ 36301-71 Fax 0421 ∙ 36301-89 www.arbeitnehmerkammer.de presse@arbeitnehmerkammer.de Waffensteuer, Hotelabgabe, Erhöhung des Spitzensteuersatzes: Die Ansätze 13.02.2012 der Bremer Landesregierung, für eine bessere Ausstattung der öffentlichen Hand zu sorgen sind aus Sicht der Arbeitnehmerkammer angesichts der Not leidenden öffentlichen Haushalte richtig und wichtig. Auch nach einer von der Arbeitnehmerkammer beim Forschungsinstitut Finanzpolitik (FoFi) an der Universität Bremen in Auftrag gegebenen Expertise gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Einnahmesituation des Bremer Haushalts zu verbessern und gleichzeitig für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nach den dort beschriebenen Steueränderungen stünden Bremen jährlich mindestens 90 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Änderung der Einkommensbesteuerung: 60 Millionen Euro Die Änderungen bei der Besteuerung von Einkommen haben in den vergangenen Jahren gleich zwei wesentliche Auswirkungen zur Folge gehabt: Zum einen brachen den öffentlichen Haushalten die Einnahmen weg, zum anderen stieg die Konzentration der Einkommen. Derzeit werden beispielsweise Kapitaleinkommen steuerlich weitaus geringer belastet, als dies vor der Einführung der „Abgeltungsteuer“ der Fall war. Zudem wurde der Spitzensteuersatz seit Ende der 1990er Jahre schrittweise von 53 auf 42 Prozent gesenkt. Selbst die sogenannte „Reichensteuer“ von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.731 Euro jährlich fällt im Vergleich zu früheren Jahren eher gering aus. Damit der Staat wieder mehr Handlungsspielraum erhält und um die Einkommen wieder gerechter zu besteuern, ist eine Reform des Einkommensteuertarifs nötig. So müsste der Spitzensteuersatz angehoben werden und mit ihm auch das zu versteuernde Einkommen, damit nicht schon die Bezieher von mittleren Einkommen mit hohen Steuersätzen konfrontiert sind. Auf diesem Wege ließen sich laut FoFi Mehreinnahmen von jährlich rund zehn Milliarden Euro auf Bundesebene realisieren, auf den Stadtstaat Bremen entfielen hiervon immerhin noch rund 60 Millionen Euro Mehreinnahmen. Einführung eines Mindestlohns: 15,5 Millionen Euro Einer der wesentlichen Instrumente, um sowohl der Ungleichheit der Einkommen zu begegnen, als auch Mehreinnahmen zu erzielen, ist die 1/3
  • 2. Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Mit dieser Lohnuntergrenze könnte das Einkommensteueraufkommen für Bund, Länder und Gemeinden um rund 2,7 Milliarden Euro ansteigen. Für den Stadtstaat Bremen blieben nach Berechnungen des FoFi steuerliche Mehreinnahmen von rund 15,5 Millionen Euro. Dazu kommen noch erhebliche Einsparungen der Kommunen Bremen und Bremerhaven bei den Sozialtransfers. Erhöhung der Gewerbesteuer: 12,6 Millionen Euro Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadtgemeinde Bremen ist laut FoFi im Vergleich zu anderen Großstädten eher gering und liegt mit 440 Prozent beispielsweise noch unter dem von Hannover. Bei einer Hebesatzänderung von 440 auf 460 Prozent könnte Bremen ein zusätzliches Gewerbesteuer- aufkommen von 12,6 Millionen Euro jährlich erzielen. Aufgrund der Gestaltung des Gewerbesteuertarifs geht eine Anhebung des Gewerbe- steuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte für die Betriebe mit einer gewerbesteuerlichen Mehrbelastung von 0,7 Prozent einher. Dies ist, neben dem Umstand, dass außer der Höhe der Gewerbesteuerbelastung weitere Faktoren für die Standortentscheidungen von Gewerbebetrieben in Bremen ausschlaggebend sind, in der Diskussion zu berücksichtigen. Tourismusabgabe: 3,62 Millionen Euro Die geplante Tourismusabgabe, die ab April erhoben werden soll, könnte Bremen ebenfalls zu mehr Einnahmen verhelfen. Der Senat rechnet mit einem Aufkommen von jährlich 3,62 Millionen Euro (1 bis 3 Euro pro Übernachtung). Die Forschungsstelle Finanzpolitik hat auch weitere Einnahmemöglichkeiten genannt, die sich aber nicht immer in der genauen Höhe vorausberechnen lassen. Dazu gehören etwa die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Rückname der Erbschaftsteuerreform und die Reform der Bewertungen für Immobilien und Grundstücke. Allein durch die Wiederbelebung der Vermögensteuer könnten alle Länder zusammen rund 8,25 Milliarden Euro mehr Einnahmen verbuchen, wie Studien bereits belegen. Im Jahr 1996 wurde die Vermögensteuer zum letzten Mal erhoben, ihr Aufkommen lag damals bei 9,04 Milliarden Mark (4,62 Mrd. Euro). Davon entfielen 87,3 Milliarden Mark (44,7 Mio. Euro) auf Bremen. „Angesichts der Schuldenbremse ist Bremen auch auf die Steigerung von Einnahmen angewiesen“, sagt Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Immerhin sehe die Schuldenbremse vor, dass der Senat bis 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt vorlegt. „Da wird es nicht ausreichen, nur die Ausgaben zu begrenzen“, mahnt Schierenbeck. Zudem müsse Bremen handlungsfähig bleiben und für seine Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Verwaltungsstruktur vorhalten. „Bremen wird nicht daran vorbeikommen, auch die Einnahmesteigerungen in den Fokus zu nehmen.“ Hinweis an die Redaktionen: Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Anja Link, Forschungsstelle Finanzpolitik (FoFi) Tel. 0421/218-66835, anja.link@uni-bremen.de 2/3
  • 3. Elke Heyduck, Geschäftsführung/Leitung Politikberatung Tel. 0421/36301-998, heyduck@arbeitnehmerkammer.de Die Studie finden Sie im Internet unter www.arbeitnehmerkammer.de 3/3