3. GESUNDHEITSPOLITIK
BKK Positionen vom 30. Oktober 2012 zur Reform der
Prävention in der gesetzlichen Krankenversicherung
I. Präambel sollten dabei Grundlage sein. Die gesetzliche Krankenversi-
cherung ist ein zentraler Akteur, kann aber fehlendes Enga-
Gesundheit gehört unbestritten zu den höchsten Gütern ei- gement aufgrund leerer Kassen der öffentlichen Hand nicht
nes jeden Menschen. Die Gesundheit der Versicherten zu kompensieren. Ebenso wichtig ist aber das Engagement der
erhalten, Ressourcen zu stärken sowie den Eintritt von privaten Krankenversicherung, der öffentlichen Hand, der
Krankheiten und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu Betriebe und nicht zuletzt der Betroffenen selbst.
verzögern, ist daher ein zentrales individuelles und gesamt-
gesellschaftliches Anliegen. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Betriebskrankenkassen engagieren sich traditionell stark im
Das Wissen um die Vermeidung von Krankheiten, die Ver- Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, von
mittlung dieses Wissens an die Bevölkerung sowie die Op- arbeitswelt- über lebensweltbezogenen Settings hin zur In-
timierung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ist dabei dividualprävention. Sie sehen dabei keinen Widerspruch zwi-
ein sich stetig weiterentwickelnder Prozess. Stand im vor- schen einem politisch gewollten Kassenwettbewerb auf der
letzten Jahrhundert noch die Weitergabe und Verbreitung einen Seite und einer Stärkung von Prävention auf der an-
der Erkenntnisse über bessere Hygienebedingungen im Vor- deren, solange die entsprechenden Qualitätsstandards ge-
dergrund, so sind heute die Fragen zur Vermeidung von wahrt werden. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkas-
Zivilisationskrankheiten (z. B. Übergewicht und Adipositas, sen ist vielmehr ein zentraler Motor für die Entwicklung und
psychische Beschwerden) und zum Umgang mit arbeitsbe- Etablierung der Gesundheitsförderung und Prävention,
dingten Belastungen prägnante Themen. Insgesamt spielen durch den die Versicherten optimal erreicht werden. Unver-
heute auf dem Weg zu einer höheren Lebensqualität indivi- ständlich ist dabei, dass immer noch wettbewerbsver-
duelle, soziale und gesellschaftliche Faktoren sowie ökono- zerrende Wirkungen durch unterschiedliche Aufsichtspra-
mische und Umweltbedingungen eine entscheidende Rolle. xen vom Gesetzgeber toleriert werden.
Dies bedarf einer gesundheitsfördernden Gesamtstrategie.
Vor diesem Hintergrund greifen die Betriebskrankenkassen
Präventionspolitik muss daher im Rahmen einer gleicher- die aktuelle Debatte um die Stärkung der Prävention auf, um
maßen gesundheitsfördernden wie gesamtgesellschaftli- durch verstärktes Engagement in betrieblichen und nicht-
chen Gesamtstrategie betrieben werden, in der das Zusam- betrieblichen Settings die Möglichkeiten für Ihre Versicher-
menspiel zahlreicher Akteure gefragt ist. In unserem ten noch weiter auszubauen. Unter diesen Rahmenbedin-
Gesundheitswesen führt Prävention – neben den großen gungen sehen die Betriebskrankenkassen im Einzelnen
Säulen Kuration, Rehabilitation und Pflege – allerdings im- folgenden konkreten Handlungsbedarf.
mer noch ein Schattendasein. Politische Absichten, Präven-
tion zu stärken, deren Qualität zu erhöhen und Nachhaltig- II. Reformvorschläge
keit in den Vordergrund zu stellen, ohne dabei in einem groß
angelegten Präventionsgesetz Strukturen zu verhärten und 1. Erhalt der Finanz- und Entscheidungs-
damit die Dynamik zu beeinträchtigen, begrüßen daher die autonomie der Krankenkassen
Betriebskrankenkassen ausdrücklich. Sie sehen die Notwen-
digkeit, die Leistungen zur Prävention sowie Schutzimpf- Die Erwartungen der Politik und Öffentlichkeit an die gesetz-
ungen, Vorsorge, Früherkennung und Bonusprogramme lichen Krankenkassen, sich im Bereich Prävention noch stär-
auszuweiten und besser miteinander zu verzahnen. Ent- ker als bisher zu engagieren, sind angesichts der Erkennt-
scheidend ist dabei, die Rolle und Verpflichtung aller Betei- nisse über den Anstieg lebensstilbedingter Volkskrankheiten
ligten im Fokus zu behalten. Neue evidenzbasierte Erkennt- hoch. Die derzeitigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
nisse der Medizin und der Gesundheitswissenschaften Vorgaben setzen dem Engagement jedoch zu enge Grenzen.
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4. Denn immer noch limitiert ein gesetzlich festgelegter Richt- lichen und haben als Grundlage dafür zu dienen, die Präven-
wert (aktuell 2,94 € pro Versicherten) das Präventionsenga- tionsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Bei der Qualitätssi-
gement. Im Jahr 2008 erreichten die durchschnittlichen Aus- cherung müssen effiziente Verfahren mit möglichst
gaben der Betriebskrankenkassen für Prävention einen geringem bürokratischem Aufwand genutzt werden.
bisherigen Spitzenwert von 6,34 € pro Versicherten, der
deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert lag. Die Betriebskrankenkassen sind in dieser Richtung seit Jahren
Dies führte aber in einigen Fällen zu aufsichtsrechtlichen Vorreiter. Das BKK System leistet bereits seit 2004 mit der
Konsequenzen und zu einer Ausgabenreduzierung auf einen BKK easy! Datenbank, die gegenwärtig von allen Betriebs-
Wert, der aktuell bei 4,59 € pro Versicherten liegt. Um das krankenkassen, der Knappschaft und drei Innungskranken-
Engagement in diesem Bereich zu stärken, muss daher die kassen genutzt wird, einen in dieser Form bislang einmali-
Sanktionierung über die Aufsichtsbehörden auch regulativ gen Beitrag zur Qualitätssicherung der individuellen
aufgehoben werden. Dies schafft eine größere Rechtssi- Prävention. Experten der easy! Datenbank prüfen zentral,
cherheit für Krankenkassen, die sich stärker in der Präven- ob die jeweiligen Präventionsangebote die im Leitfaden Prä-
tion engagieren wollen. Daher begrüßen wir ausdrücklich vention des GKV-Spitzenverbands formulierten Anforderun-
die Idee, einen Mindestwert für Präventionsausgaben ein- gen erfüllen. Inzwischen werden dort rund 40.000 zertifizier-
zuführen. Die Höhe sollte sich am derzeitigen gesetzlich te Präventionskurse aus dem gesamten Bundesgebiet
festgelegten Richtwert bemessen. geführt. Für die Versicherten stellt dies eine wichtige Orien-
tierungshilfe bei der Suche nach passenden Präventionsan-
Gleichzeitig lehnen die Betriebskrankenkassen aber eine geboten dar.
Quotierung der Ausgaben für bestimmte Präventionsbe-
reiche ab. Dies greift unnötig in die Finanz- und Entschei- Um eine umfassende Qualitätssicherung der individuellen
dungsautonomie einer Krankenkasse ein. Werden aus- Prävention sowohl im Rahmen der eigenverantwortlichen
nahmsweise die vorgeschriebenen Mittel innerhalb eines Kursteilnahme als auch im Rahmen einer Betrieblichen
Jahres nicht verausgabt, sollten sie zweckgebunden ins Gesundheitsförderung sicherzustellen, setzen sich die
nächste Jahr übertragen werden können. Anderenfalls be- Betriebskrankenkassen für eine Erweiterung dieses Modells
stünden Anreize, im Einzelfall Präventionsmaßnahmen ohne ein. Sie schlagen vor, dass Krankenkassen grundsätzlich die
stringentes Konzept durchzuführen, um etwaigen Sanktionen Kosten nur von den Präventionskursen erstatten, die ein
auszuweichen. bundesweit einheitliches Qualitätssiegel (ähnlich einem
TÜV-Siegel) vorweisen können. Ausgestellt wird dieses
Gleichwohl bekräftigen die Betriebskrankenkassen ihre Ab- Qualitätssiegel von autorisierten Prüfstellen gegen eine mo-
sicht zum stärkeren Engagement insbesondere im Set- derate Aufwandsentschädigung, die der Anbieter des jewei-
tingbereich nach § 20 Abs. 1 SGB V. Hierfür sowie für die ligen Präventionskurses zu tragen hat. Präventionsangebote,
Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V soll- die die Anforderungen des Leitfadens Prävention erfüllen,
ten den Krankenkassen besondere Anreize gesetzt werden. erhalten dieses Qualitätssiegel. Die Krankenkassen werden
Dabei muss die Finanzierungs- und Entscheidungshoheit im- dadurch von der aufwändigen Prüfung der Präventionskur-
mer bei den Krankenkassen liegen. se vollständig entlastet. Auch die Anbieter von Präventions-
kursen könnten von der zentralen Zertifizierung profitieren,
2. Qualitätssicherung der individuellen weil sie nicht mehr mit verschiedenen Krankenkassen in
Prävention Verhandlungen treten müssten. Schließlich würde die An-
wendung eines einheitlichen Prüfungsmaßstabes sicherge-
Qualitätssicherung ist Voraussetzung für die erfolgreiche stellt, so dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unter-
Präventionsarbeit einer Krankenkasse. Regelmäßig sollten schiedlicher Aufsichtspraxen in den Bundesländern und auf
die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten der Bundesebene entfielen.
Leistungen im Hinblick auf deren Qualität überprüft werden.
Dies ist eine originäre Aufgabe der Krankenkassen bzw. ihrer
Verbünde. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffent-
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5. GESUNDHEITSPOLITIK
3. Betriebliche Gesundheitsförderung 4. Prävention im nichtbetrieblichen Setting-
weiterentwickeln bereich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt stetig an Be- Prävention und Gesundheitsförderung sind eine gesamt-
deutung zu. In Zeiten wachsenden Fachkräftemangels und gesellschaftliche Aufgabe, bei der die gesetzliche Kranken-
einer älter werdenden Arbeitnehmerschaft muss es ver- versicherung und andere Sozialversicherungsträger eine
stärktes Interesse von Unternehmen sein, die Beschäftigten wichtige unterstützende Rolle spielen. Letztlich muss je-
gesund zu halten. Während dies in vielen Großunternehmen doch die Politik Sorge dafür tragen, dass auch weitere
schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, entdecken nun Politikressorts außerhalb der Gesundheitsversorgung ihrer
auch Klein- und Mittelständische Unternehmen zunehmend Verantwortung gerecht werden. So sind neben der privaten
die Chancen Betrieblicher Gesundheitsförderung, bleiben Krankenversicherung und der öffentlichen Hand auch Ver-
aber immer noch weit hinter ihren tatsächlichen Möglich- eine und andere gesellschaftliche Gruppen gefordert, die
keiten zurück. Dieses Interesse auf Seiten der Betriebe an Entwicklung und Verbreitung eines gesunden Lebensstils
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollte unserer Bevölkerung zu ermöglichen.
daher durch zielgerichtete Anreize stärker gefördert werden.
Dabei muss insbesondere auch die öffentliche Hand ihren
Die Betriebskrankenkassen sind seit vielen Jahren ein zen- Aufgaben in der Prävention nachkommen. Dazu zählt auch,
traler Akteur der Betrieblichen Gesundheitsförderung und die Lebensbedingungen für die Bevölkerung durch mehr
entwickeln dieses Feld in enger Zusammenarbeit mit den Umweltschutz und städtebauliche Maßnahmen gesund-
Unternehmen ständig fort. Die Präventionserfolge der Kran- heitsgerechter zu gestalten. Um die geringe oder rückläufige
kenkassen in der Arbeitswelt sind gut nachgewiesen. Auch Investitionstätigkeit von Kommunen und Ländern anzure-
andere Sozialversicherungsträger – wie die Unfallversiche- gen, könnte die Einführung eines Mindestbetrags für Prä-
rung, die Rentenversicherung und auch die Bundesagentur ventionsausgaben der öffentlichen Hand geprüft werden.
für Arbeit – verstärken ihr Engagement in der arbeitswelt-
bezogenen Prävention. Insoweit gilt es, Doppelstrukturen In einer älter werdenden Gesellschaft tragen gerade die
auszuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass die Unter- Kommunen dafür Verantwortung, dass ihre Einwohner ge-
stützung für Betriebe so einfach und transparent wie mög- sund aufwachsen und leben können. Besondere Aufmerk-
lich auf Seiten der verschiedenen Sozialversicherungsträger samkeit sollten sie dabei sozial schwachen Bevölkerungs-
gestaltet wird. Die Betriebskrankenkassen setzen sich des- gruppen, Menschen mit Migrationshintergrund, älteren und
halb für klare Zuständigkeiten ein. Angesichts des wach- arbeitslosen Menschen widmen. Auch in diesen Bereichen
senden Stellenwertes der Betrieblichen Gesundheitsförde- verfügen die Betriebskrankenkassen über erfolgreich er-
rung im Bereich der sozialen Sicherheit sollten darüber probte Ansätze.
hinaus innovative Kooperationsformen z. B. durch geeigne-
te Modellvorhaben weiterentwickelt werden. Die Betriebskrankenkassen und ihre Verbände leisten in
diesem Feld bereits ihren Beitrag, indem sie erfolgreich ent-
Für die bessere Erreichbarkeit von Klein- und Mittelständi- wickelte und erprobte Ansätze breit einsetzen, Mittel für die
schen Unternehmen sollte zudem die steuerliche Absetz- Prävention bereitstellen und Kooperationen eingehen. Denn
barkeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung erleichtert Krankenkassen sind in der Regel nicht Hauptakteur, sondern
werden. Erfahrungen zeigen, dass Finanzämter oft auch aus Kooperationspartner der entsprechenden Settingträger.
Unkenntnis die Absetzbarkeit verschieden bewerten. Daher
bedarf es einer umfassenden Aufklärung. Auch die Inanspruch- Entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung und
nahme des geldwerten Vorteils von 500 € pro Mitarbeiter Wirkung von Präventionsaktivitäten im nichtbetrieblichen
sollte leichter zugänglich sein. Das derzeitige Verfahren ist Settingbereich muss auch die private Krankenver-
zu kleinteilig und bürokratisch und birgt zu große Hürden, sicherung hier beteiligt werden und entsprechende finan-
als dass es für Klein- und Mittelständische Unternehmen zielle Mittel einbringen.
einen Anreiz für ein stärkeres Engagement bieten könnte.
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6. Zudem müssen Gesundheitsbildung und Gesundheits- Außerdem sind nicht alle Vorsorge- und Früherkennungsun-
förderung bereits in der Kindertagesstätte einsetzen und ei- tersuchungen hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzens ge-
nen elementaren Teil des Schullebens bilden. Gesundheit prüft. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen ist es daher un-
sollte deshalb eine verbindliche Berücksichtigung im öf- erlässlich, eine nachträgliche Nutzenbewertung der
fentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag finden. bestehenden und etablierten Vorsorgeuntersuchungen vor-
zunehmen, wenn ein begründeter Zweifel am Nutzen be-
Prävention im nicht betrieblichen Settingbereich kann nur steht oder sich Gesichtspunkte für ein Schadenspotenzial
im Rahmen einer breit angelegten von allen gesellschaft- ergeben. Neue evidenzbasierte Erkenntnisse der Medizin
lichen Akteuren getragenen Strategie erfolgreich sein. Hier- und der Gesundheitswissenschaften müssen dabei Grund-
zu sind unbürokratische, aber effektive Kooperationen nötig, lage sein.
in denen sich alle Akteure ihrer Zuständigkeiten und finan-
ziellen Verantwortung bewusst sind. Auch deshalb sollte Im Bereich der Früherkennung von Erkrankungen könnte zu-
beispielsweise die Kooperation mit der Bundesagentur für künftig auch die Kompetenz von Betriebsärzten in deut-
Arbeit im Bereich der Gesundheitsförderung für Arbeitslose lich stärkerem Maße genutzt werden. Betriebsärzte sind in
ausgebaut und verstetigt werden. Betrieben ein wichtiger Partner für Arbeitgeber und Be-
schäftigte. Nach dem Nachweis entsprechender Qualifika-
5. Niedrigschwelligen Zugang für Versicherte tion – analog zu den Vertragsärzten – sollten sie Früherken-
erhalten – keine Ausweitung von ärztlichen nungsuntersuchungen zulasten der GKV und PKV
Leistungen durchführen können.
Für die Versicherten ist ein niedrigschwelliger Zugang zu
Präventionsleistungen von zentraler Bedeutung. Die Finanzie-
rung von Kursteilnahmen von der Befürwortung durch Ärzte
abhängig zu machen, kann schon die Bereitschaft des Ver-
sicherten zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen beein-
trächtigen. Zudem sollte Gesundheitsförderung bereits zu
einem Zeitpunkt einsetzen, zu dem ein Arztkontakt in der
Regel nicht gegeben ist. Versicherten unnötige Hürden auf-
zuerlegen und ärztliche Leistungen zu Lasten der gesetzli-
chen Krankenversicherung auszuweiten, ist daher abzulehnen.
6. Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit
von Vorsorge- und Früherkennungsunter-
suchungen verbessern
Die Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit der medizini-
schen Vorsorgeuntersuchungen muss verbessert werden.
So erscheint es zielführend, das Bewusstsein der Ver-
sicherten für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Vor-
sorgeuntersuchungen durch eigenverantwortliche Ein-
ladungsverfahren über die Krankenkassen zu stärken. Mit
dem unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums
für Gesundheit im Sommer 2012 gestarteten „Aktionsbünd-
nis gegen Darmkrebs“ gehen die Betriebskrankenkassen
bereits innovative Wege.
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