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Presseinformation
AVL kämpft gegen Missstände in der Versicherungsbranche
Klage wird nun vor Gericht verhandelt:
Millionen Versicherte könnten profitieren
Stuttgart/Weinstadt, 05. Oktober 2011 Zweistellige
Milliardenbeträge werden nach Expertenschätzungen pro
Jahr an Provisionen für Versicherungen gezahlt. Für
Verbraucher könnten deshalb deutlich günstigere
Konditionen herausspringen, wenn Versicherungsmakler aus
eigener Initiative auf einen Teil ihrer Provisionen verzichten
und diese an den Kunden weitergeben dürften. Verhindert
wird das allerdings bislang durch eine Verordnung aus dem
Jahr 1934. Dagegen klagte der Finanzvermittler AVL.
Mit einer Klage im Verbraucherinteresse hat AVL die Prüfung
dieser Regelung angestoßen. Nun steht der Verhandlungstermin
fest: Am 24. Oktober treffen die zuständige Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und AVL vor dem
Verwaltungsgericht Frankfurt aufeinander. „Das
Provisionsabgabeverbot verhindert den Preiswettbewerb unter
Versicherungsmaklern und damit günstigere Angebote für
Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur
Johannes Meier Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de
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*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
2. Verbraucher“, kritisiert Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Zur
Geschäftsphilosophie des Finanzvermittlers gehört es, zugunsten
der Kunden auf Provisionen zu verzichten. Bei Versicherungen ist
das aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich.
Der konkrete Fall: Mit dem Hinweis auf die Verordnung von 1934
wurde AVL bei zwei Lebensversicherungen untersagt, die
fondsgebundenen Kosten zu rabattieren, wie der Produktanbieter,
die db Vita S.A. mit Sitz in Luxemburg, es eigentlich ermöglicht.
Für den einzelnen Versicherten geht es bei einer
Investitionssumme von 100.000 Euro, einer angenommenen
Wertentwicklung von fünf Prozent und einer Laufzeit von 25
Jahren um einen Mehrwert von rund 14.000 Euro, der dadurch bei
der Ablaufleistung in der Altersvorsorge verloren geht. Das war für
AVL Anlass, Klage einzureichen und damit die Diskussion über
die Regelung zu entfachen. „Das Gesetz ist alles andere als
verbraucherfreundlich, wie das Beispiel zeigt. Jetzt kommt mit
dem Verhandlungstermin Bewegung in die Auseinandersetzung.
Wir hoffen natürlich auf eine Entscheidung im Sinne der
Verbraucher“, so Uwe Lange.
„Das Abgabeverbot steht nun bei der Verhandlung auf dem
Prüfstand – und zwar auch mit Blick auf das europäische Recht.
Denn mit diesem ist die grundsätzliche Einschränkung des
Preiswettbewerbs nicht vereinbar. Zudem waren
Kartellabsprachen der historische Ursprung für diese Verordnung,
auch dieses Detail ist äußerst fragwürdig. Heute blockiert das
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3. Provisionsabgabeverbot eine viel verbraucherfreundlichere
Honorarberatungslösung“, erläutert der von AVL beauftrage
Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi
Sander, Stuttgart, die Argumentation.
Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit
bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz
etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds
steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal
welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen
verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten
Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der
Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung
von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos
möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL
Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein
Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte,
historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).
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