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CAPAROL
PRESSE-INFORMATION
                                                                                                         Farben Lacke Bautenschutz GmbH

                                                                                                         Handelnd im Namen und für Rechnung der

                                                                                                         Deutsche Amphibolin-Werke von

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                                                                                                         D-64372 Ober-Ramstadt

                                                                                                         Telefon (0 61 54) 71-0

                                                                                                         Telefax (0 61 54) 71-643
Prima Klima im Hobbykeller
                                                                                                         Niederlassung Berlin

                                                                                                         Schnellerstraße 141
In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte, zugelassene
                                                                                                         D-12439 Berlin
Bodenbeschichtungen verarbeitet werden. Das gilt auch für Hobbyräume im Keller.39 46-0
                                                                    Telefon (030) 6
                                                                                    Die
emissionsminimierten, AgBB-zertifizierten Bodenbeschichtungen aus dem „PrimaKlima!“-Sortiment
                                                                    Telefax (030) 6 39 46-288

von Caparol erfüllen diese Anforderungen. Sie sind vom TÜV gemäß AgBB-Kriterien geprüft und
werden jährlich auf die Einhaltung der Grenzwerte hin überwacht. Somit sind sie für klassische
Wohn- und Aufenthaltsräume freigegeben, in denen sich Personen besonders lange aufhalten. Mit
diesem Sortiment sind Verarbeiter auf der sicheren Seite.


Wenn der Kellerraum zum Aufenthaltsraum wird


Häufig ist nicht bekannt, dass in Aufenthaltsräumen generell nur noch zugelassene,
emissionsminimierte Bodenbeschichtungen eingesetzt werden dürfen. Und ein Kellerraum ist dann
ein Aufenthaltsraum, wenn er als Werk- oder Arbeits- oder Hobbyraum genutzt wird und sich
Personen dort längere Zeit aufhalten. Wer sicher sein möchte, verwendet daher auch im Keller
emissionsminimierte, zugelassene Bodenbeschichtungen.


Welche Produkte sind zugelassen? Die Zulassungspflicht für Bauprodukte in Innenräumen ist in
der Bauregelliste B, Teil 1 gemäß EN 13813 vom März 2009 geregelt. Demnach sind
Bodenbeschichtungen für Aufenthaltsräume zulässig, die nach dem AgBB-Schema geprüft und
vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sind. Der AgBB (Ausschuss zur
gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) hat einheitliche Prüfkriterien erarbeitet sowie ein


                             Presseabteilung · Dr. Franz Dörner · Telefon: (06154) 71-1097 · E-Mail: franz.doerner@daw.de

                                          Ute Schader · Telefon (06154) 71-235, E-Mail: ute.schader@daw.de

         Pressefotos herunterladbar in Druckqualität bei www.pressebox.de · Veröffentlichung honorarfrei · Für Belegexemplare sind wir dankbar

                   CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH · Sitz: D-64372 Ober-Ramstadt · Amtsgericht Darmstadt HRB 4575

                                           Geschäftsführer: Elmar Schmidt (Vorsitzender), Manfred Dondorf
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Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt.
Diese dienen als Vorlage für eine europäische Regelung und bilden die Grundlage für eine
einheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland.


Nach den Vorgaben des DIBt können nur Systeme, also Grundierung + Beschichtung + ggfls.
Versiegelung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten. Die Zulassung erfolgt, wenn
die Messung der Raumluft nach aufgebrachter Beschichtung nach drei und 28 Tagen die
Grenzwerte einhält. Gemessen wird die Menge der emittierten gesundheitsgefährdeten Stoffen.
Nur wenn eine Beschichtung diese Prüfung besteht, darf sie als emissionsminimiert angeboten
werden.


Ob auf Beton oder Zementestrich, als rutschfeste Hartkornschicht oder als
wasserdampfdiffusionsfähige Beschichtung – bei den emissionsarmen Beschichtungen aus dem
„Prima-Klima“-Sortiment findet sich für jeden Anwendungsbereich und Untergrund die passende
Bodenbeschichtung – von Garage und Keller bis ins Kinderzimmer. Mit Disbopox 447 E.MI
Wasserepoxid lassen sich sogar Wände gestalten.


Mehr Informationen über das innovative Produktsortiment finden Sie in der Broschüre „6 für alle
Böden“, die unter Angabe der Artikelnummer 866058 beim Caparol Werbemittelservice
(werbemittelservice@caparol.de) kostenlos bestellt werden kann.
PRESSE-INFORMATION




Bildtexte:


Bild Hobbykeller




In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte zugelassene
Bodenbeschichtungen zum Einsatz kommen. Mit dem „Prima Klima“-Sortiment sind Verarbeiter
auf der sicheren Seite.


Bild Radiologische Praxis




Wie aus einem Guss: Boden und Wand dieser Radiologischen Praxis sind mit Disbopox 447 E.MI
Wasserepoxid in Gelb beschichtet. Im Empfangsbereich wachsen mit weißem Textil bespannte
Leuchten wie Blütenkelche aus dem Boden.
Fotos: Caparol Farben Lacke Bautenschutz

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  • 1. CAPAROL PRESSE-INFORMATION Farben Lacke Bautenschutz GmbH Handelnd im Namen und für Rechnung der Deutsche Amphibolin-Werke von Robert Murjahn Stiftung & Co KG USt-IdNr. DE 111673732 Roßdörfer Straße 50 D-64372 Ober-Ramstadt Telefon (0 61 54) 71-0 Telefax (0 61 54) 71-643 Prima Klima im Hobbykeller Niederlassung Berlin Schnellerstraße 141 In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte, zugelassene D-12439 Berlin Bodenbeschichtungen verarbeitet werden. Das gilt auch für Hobbyräume im Keller.39 46-0 Telefon (030) 6 Die emissionsminimierten, AgBB-zertifizierten Bodenbeschichtungen aus dem „PrimaKlima!“-Sortiment Telefax (030) 6 39 46-288 von Caparol erfüllen diese Anforderungen. Sie sind vom TÜV gemäß AgBB-Kriterien geprüft und werden jährlich auf die Einhaltung der Grenzwerte hin überwacht. Somit sind sie für klassische Wohn- und Aufenthaltsräume freigegeben, in denen sich Personen besonders lange aufhalten. Mit diesem Sortiment sind Verarbeiter auf der sicheren Seite. Wenn der Kellerraum zum Aufenthaltsraum wird Häufig ist nicht bekannt, dass in Aufenthaltsräumen generell nur noch zugelassene, emissionsminimierte Bodenbeschichtungen eingesetzt werden dürfen. Und ein Kellerraum ist dann ein Aufenthaltsraum, wenn er als Werk- oder Arbeits- oder Hobbyraum genutzt wird und sich Personen dort längere Zeit aufhalten. Wer sicher sein möchte, verwendet daher auch im Keller emissionsminimierte, zugelassene Bodenbeschichtungen. Welche Produkte sind zugelassen? Die Zulassungspflicht für Bauprodukte in Innenräumen ist in der Bauregelliste B, Teil 1 gemäß EN 13813 vom März 2009 geregelt. Demnach sind Bodenbeschichtungen für Aufenthaltsräume zulässig, die nach dem AgBB-Schema geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sind. Der AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) hat einheitliche Prüfkriterien erarbeitet sowie ein Presseabteilung · Dr. Franz Dörner · Telefon: (06154) 71-1097 · E-Mail: franz.doerner@daw.de Ute Schader · Telefon (06154) 71-235, E-Mail: ute.schader@daw.de Pressefotos herunterladbar in Druckqualität bei www.pressebox.de · Veröffentlichung honorarfrei · Für Belegexemplare sind wir dankbar CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH · Sitz: D-64372 Ober-Ramstadt · Amtsgericht Darmstadt HRB 4575 Geschäftsführer: Elmar Schmidt (Vorsitzender), Manfred Dondorf
  • 2. PRESSE-INFORMATION Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Diese dienen als Vorlage für eine europäische Regelung und bilden die Grundlage für eine einheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland. Nach den Vorgaben des DIBt können nur Systeme, also Grundierung + Beschichtung + ggfls. Versiegelung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten. Die Zulassung erfolgt, wenn die Messung der Raumluft nach aufgebrachter Beschichtung nach drei und 28 Tagen die Grenzwerte einhält. Gemessen wird die Menge der emittierten gesundheitsgefährdeten Stoffen. Nur wenn eine Beschichtung diese Prüfung besteht, darf sie als emissionsminimiert angeboten werden. Ob auf Beton oder Zementestrich, als rutschfeste Hartkornschicht oder als wasserdampfdiffusionsfähige Beschichtung – bei den emissionsarmen Beschichtungen aus dem „Prima-Klima“-Sortiment findet sich für jeden Anwendungsbereich und Untergrund die passende Bodenbeschichtung – von Garage und Keller bis ins Kinderzimmer. Mit Disbopox 447 E.MI Wasserepoxid lassen sich sogar Wände gestalten. Mehr Informationen über das innovative Produktsortiment finden Sie in der Broschüre „6 für alle Böden“, die unter Angabe der Artikelnummer 866058 beim Caparol Werbemittelservice (werbemittelservice@caparol.de) kostenlos bestellt werden kann.
  • 3. PRESSE-INFORMATION Bildtexte: Bild Hobbykeller In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte zugelassene Bodenbeschichtungen zum Einsatz kommen. Mit dem „Prima Klima“-Sortiment sind Verarbeiter auf der sicheren Seite. Bild Radiologische Praxis Wie aus einem Guss: Boden und Wand dieser Radiologischen Praxis sind mit Disbopox 447 E.MI Wasserepoxid in Gelb beschichtet. Im Empfangsbereich wachsen mit weißem Textil bespannte Leuchten wie Blütenkelche aus dem Boden. Fotos: Caparol Farben Lacke Bautenschutz