1. Pressemeldung
Bottighofen, 26. April 2012
Bußgeld-Falle: Kurzurlaub mit dem Auto
So vermeiden Sie unnötige Kosten auf europäischen Straßen
Ein verlängertes Wochenende steht vor der Tür: Ideale Gelegenheit um einen Kurzurlaub zu
machen. Also rein ins eigene Auto oder den Mietwagen und los geht´s. Am besten nicht zu weit
weg, aber trotzdem raus aus der Heimat. Doch Vorsicht: Andere Länder, andere Vorschriften und
vor allem andere Bußgelder. Damit Ihr Kurztrip nicht zum teuren Horrortrip wird, hat
MietwagenCheck die wichtigsten Informationen zu den 5 beliebtesten Ländern deutscher
Kurzurlauber zusammengestellt.
Niederlande
Zu schnelles Fahren in den Niederlanden ist teuer: Auf Ihrer Fahrt durch
die Niederlande sollten Sie deshalb den Bodenmarkierungen auf
Schnellstraßen besondere Aufmerksamkeit schenken. Anhand der
Mittellinie können Sie nämlich die verschiedenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen ablesen.
Bei einer grünen Mittellinie mit weißen Streifen ist die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Befinden Sie sich auf einer Autostraße
mit weißer Mittellinie dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Wer hier mit
„hundert Sachen“ unterwegs ist, muss mit 125 Euro Bußgeld rechnen –
zum Vergleich: In Deutschland wären es für dasselbe Vergehen lediglich
30 Euro.
Hier dürfen Sie 80 km/h
fahren Es gibt aber auch Autostraßen ohne Mittelstreifen: Hier dürfen Sie
maximal 60 km/h fahren. Wenn Sie es nicht so genau nehmen und
stattdessen mit 70 km/h unterwegs sind, müssen Sie mit 51 Euro Buße
rechnen. Das ist fünf Mal so viel, wie Sie in Deutschland bezahlen
müssten.
Österreich
Österreichische Bußgelder für zu schnelles Fahren unterscheiden sich in
ihrer Höhe kaum von den deutschen. Jedoch Vorsicht: Auf Ihrer Reise
durch Österreich lauern hohe Strafen für falsches Verhalten auf
Autobahnen.
So brauchen Sie für die Fahrt über österreichische Autobahnen eine
Vignette. Die billigste Variante ist eine 10-Tages-Vignette. Sie kostet
lediglich 7,90 Euro und ist eine gute Investition in Ihren Kurzurlaub.
Werden Sie nämlich ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, kostet
Sie das satte 420 Euro Bußgeld.
Wie in Deutschland sind Sie auch in Österreich bei stockendem Verkehr
auf Autobahn oder Schnellstraße dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse
zu bilden. Aber Achtung: Halten Sie sich nicht daran oder nutzen die
Rettungsgasse für Ihr eigenes Weiterkommen, werden Ihnen in
Unbedingt eine Deutschland ca. 20 Euro Bußgeld verrechnet. In Österreich müssen Sie
Rettungsgasse bilden allerdings mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender)
Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Friedrich von Scanzoni,
T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Patrick Feil
info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de MwSt Nr: Schweiz 590 738
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2. Pressemeldung
Bottighofen, 26. April 2012
Italien
In Italien können Sie sich viel Geld sparen, wenn Sie sich vorab über die
sogenannte „Zona traffico limitato“ (ZTL) informieren. Dabei handelt es
sich um umweltfreundliche Zonen innerhalb vieler Städte, in die Sie nur
mit einer Einfahrtsgenehmigung fahren dürfen. Einige dieser Zonen
befinden sich beispielsweise in Mailand, Bozen oder Verona. Tipp:
Wenn Sie ein Hotel vor Ort gebucht haben, fragen Sie dort nach. Viele
Hotels übernehmen die Beantragung der Einfahrtsgenehmigung für Sie.
Sollten Sie ohne Genehmigung in eine umweltfreundliche Zone fahren
(beabsichtigt oder unbeabsichtigt), erwarten Sie Bußgelder ab 75 Euro
aufwärts. Tückisch ist es vor allem dann, wenn Sie blind auf Ihr Navi
Dieses Auto fährt gerade vertrauen: Navis erkennen die Zonen meist nicht als solche und
durch eine ZTL
schicken Sie immer wieder hinein. Bei jedem Hineinfahren wird Ihr
Kennzeichen von einer Kamera fotografiert und das Bußgeld erneut
verrechnet.
Noch ein Tipp zum Fahren in italienischen Kreisverkehren: Im
Unterschied zu Deutschland herrscht hier die Regel „Rechts vor Links“.
Somit hat immer der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorrang.
Frankreich
Der Einfahrende hat auch in französischen Kreisverkehren Vorrang.
Meist ändert aber ein Schild mit der Aufschrift „Vous n’avez pas la
priorité“ die Regel: In solchen Fällen hat wie auch in Deutschland der
Fahrer im Kreisverkehr Vorrang.
Was Sie auf Ihrer Reise durch Frankreich ebenfalls beachten sollten:
Die Verwendung von technischen Geräten mit
Radarwarnfunktionen ist verboten. Kann Ihnen ein Polizist bei einer
In Frankreich, Kontrolle nachweisen, dass die Warnfunktion aktiviert ist, bedeutet das
Deutschland und der eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro.
Schweiz:
Radarwarnfunktion Achtung: Auch in Deutschland und der Schweiz sind technische Geräte
deaktivieren mit Radarwarnfunktionen verboten. Hier müssen Sie nicht nur Buße
zahlen, sondern die Polizisten können die entsprechenden Geräte sogar
konfiszieren und vernichten.
Schweiz
Auf Schweizer Autobahnen herrscht Vignettenpflicht! Eine
Autobahnvignette kostet umgerechnet 33 Euro und gilt 14 Monate.
Werden Sie ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, müssen Sie ca.
100 Euro Bußgeld bezahlen.
Um unnötige Bußgeld-Kosten zu umgehen, achten Sie in der Schweiz
auf Geschwindigkeitsbegrenzungen – Denn die überprüfen Schweizer
Behörden sehr genau. Nur ein Km/h zu schnell im Ortsgebiet kostet
Schweizer
Autobahnvignette 2012
Sie 40 SFr (ca. 33 Euro) und 6 km/h zu schnell bereits 120 SFr (ca. 100
Euro). In Deutschland zahlen Sie dafür nur 15 Euro Buße. Richtig teuer
wird es auf Schnellstraßen: Bereits 10 km/h über der
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3. Pressemeldung
Bottighofen, 26. April 2012
Geschwindigkeitsbegrenzung kosten Sie 100 SFr (ca. 83 Euro). In
Deutschland zahlen Sie für das gleiche Vergehen nur 10 Euro.
Falls Sie einen Schweizer Bußgeldbescheid nach Deutschland
nachgeschickt bekommen, wird es Sie beruhigen, dass es sich nur um
eine Zahlungsaufforderung handelt. In der Schweiz verhängte
Bußgelder können nämlich nur in der Schweiz vollstreckt werden. Aber
Achtung: Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, können Sie ins
Schweizer Fahndungsregister kommen. Bei einer erneuten Einreise
werden Sie dann zur Zahlung gezwungen. Die Strafe kann 3 Jahre lang
verfolgt werden, dann verjährt sie.
Das gilt jedoch nur für die Schweiz: Bußgeldbescheide aus
europäischen Ländern werden auch in Deutschland verfolgt!
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