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Studie - Wie Städte immer dreister Autofahrer abzocken: 450 Mio.
Euro Jahres-Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern in nur 116
Städten
+++ 9% Anstieg 2010 zu 2011 / 90 Mio. Euro alleine in Hamburg, Köln, Berlin / Knöllchenhochburgen sind
  Ulm, Schwerin, Bielefeld, Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Leipzig, Duisburg / Über die
          Hälfte der Städte kassieren und tricksen, indem sie Einnahmen nicht ausweisen +++


Das Geld wird knapper – nicht nur private Haushalte, sondern auch Städte sind immer stärker auf weitere
Einnahmequellen angewiesen. Zusätzliche Finanzspritzen aus Verwarnungs- und Bußgeldern sind da eine
willkommene Möglichkeit, das Haushaltsbudget aufzubessern – und das vor allem bei den Melkkühen der
Nation: den Autofahrern. Was einst offiziell in erster Linie zur Sicherheit im Straßenverkehr diente, entpuppt
sich mittlerweile allzu oft als feste Größe in der kommunalen Haushaltsplanung. Das belegt nun eine
mehrmonatige umfangreiche Studie des Verbraucherportals preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im
Monat)*. Hierzu wurden 116 Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern
sind.
    Ernüchternd: Viele Städte – fast die Hälfte – verweigern Auskünfte zu diesem heiklen Thema. Grund:
Kommunen geben ungern – gerade in kommunalen Wahlzeiten – zu, wie umfangreich mittlerweile das
Geschäft mit Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr ist. Von 116 angeschriebenen Städten waren
gerade einmal 48 bereit, Auskünfte zum Geschäft mit dem Abkassieren von Autofahrern zu geben (TABELLE).
68 Städte drückten sich. Doch: preisvergleich.de hat hier statistische Verfahren angewendet, indem anhand
der Anzahl zugelassener Kraftfahrzeuge (Kfz) je Städtegrößencluster Durchschnittswerte gebildet wurden,
die dann wiederum für die Kommunen zur Anwendung kamen, die sich entweder „weigerten“ oder derzeit
„keine Angaben“ machen konnten – aus welchen Gründen auch immer. 2
   Grund: Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen Bürger in immer stärkerem Ausmaß abkassieren und
dann der Öffentlichkeit nicht einmal Rede und Antwort dazu stehen. Sollten die betroffenen Kommunen
doch noch bereit sein, Auskünfte zu ihren tatsächlichen Einnahmen rund um ihre erlassenen
Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide zu geben, korrigiert preisvergleich.de diese Angaben gerne. Bis
dahin gelten die Schätzwerte.
   Verwarnungsgelder im fließenden oder ruhenden Straßenverkehr variieren zwischen 5 und 35 Euro.
Bußgelder gehen über diesen Betrag hinaus. 1

Studien-Ergebnis
Die Ordnungsamts-Mitarbeiter, Politessen oder Polizisten leisten mittlerweile für ihre Stadtsäckel oder die
Säckel der Sicherheitsbehörden ganze Arbeit. Bei Regen und Wind, Schnee und Hagel sind sie in den Städten
unterwegs – oft bis tief in die Nacht hinein. So zum Beispiel in der Kopenhagener Straße im beliebten
Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Bis vor kurzem war die Straße knöllchenfrei. Jetzt brummt das dicke
Geschäft mit den Autofahrern. Ähnlich sieht es in Leipzig aus – beispielsweise in der Großen Fleischergasse:
Anwohner und Städtebesucher sehen hier von früh bis spät blau. Besser gesagt: die blauen Uniformen der
fleißigen Aufschreiber der Städte. Mit Kameras bewaffnet, Block oder digitalen Erfassungsgeräten, drehen
sie stundenlang ihre Runden, freuen sich über jeden Falsch- oder Länger-als-Erlaubt-Parker.
    Das Ergebnis: Fast eine halbe Milliarde Euro, rund 450 Mio. Euro, dürften nach Berechnungen des
Verbraucherportals preisvergleich.de alleine im Jahr 2011 die 116 größten deutsche Städte rund um das
Falschparken, Zu-Lange-Parken oder etwas zu schnelles Fahren durch die 30er-Zone einnehmen. Hierbei sind
noch nicht einmal jene Beträge berücksichtigt, die von der Polizei eingenommen werden und an den
Städten vorbei gehen, da sie beispielsweise an die Bußgeldstellen der Landeskassen abgeführt werden.
                                                    PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany
    1                                                                            presse@preisvergleich.de
                                                                                           Ansprechpartner: Tim Köhler.
                                                                                             +49 (0)341 355381 25264
Die 450 Mio. Euro entsprechen im Vergleich zum Vorjahr einem Plus an eingetriebenen Kfz-
Strafzahlungen in Höhe von neun Prozent. Jedoch gibt es hier von Stadt zu Stadt große Unterschiede
(TABELLE). So liegt beispielsweise in Chemnitz die Einnahme-Steigerung im Vergleich zum Vorjahr bei satten
50 Prozent. Auch Mainz und Nürnberg haben Steigerungsraten von an die 40 Prozent. Mit einem Plus an
Einnahmen aus Verwarnungs- oder Bußgeldern von 35 Prozent sind auch Ingolstadt und Erlangen
Einzugsmeister.

Deutschlands Knöllchenhochburgen
Neben den beliebten in Rechnung gestellten Parkplätzen in der Innenstadt gelten zunehmend auch die 30er-
Zonen nicht mehr nur der Verkehrsberuhigung und dem Schutz der Kinder, sondern auch dem städtischen
Abkassieren. Denn, so ein städtischer Mitarbeiter: „Natürlich wissen wir, dass viele gerne fünf oder zehn
Stundenkilometer schneller vorankommen möchten, und nutzen das durchaus auch als Einnahmequellen.“
   Deutschlands Knöllchenhochburgen sind: Ulm, Schwerin, Bielefeld, Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim,
Stuttgart, Leipzig und Duisburg (TABELLE). Alleine diese zehn Städte kassierten im Jahr 2011 insgesamt 100
Mio. Euro von ihren Autofahrern und Autofahrerinnen. In Duisburg oder Leipzig waren es jeweils 10 Mio.
Euro, in Stuttgart 15 Mio. Euro. Rechnet man diese Geldbußen auf die Anzahl der pro Stadt zugelassenen Kfz
um, kommt man alleine in der Stadt mit dem berühmten Münster, in Ulm, auf sage und schreibe jährliche
65 Euro Strafzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern pro motorisiertem Vehikel. Ähnlich hoch sind die
eingetriebenen Strafen in den anderen Knöllchenhochburgen pro Kfz und Jahr: Schwerin (63€), Bielefeld
(63€), Köln (61€), Aachen (53€), Tübingen (52€), Mannheim (51€), Stuttgart (49€), Leipzig (47€) und
Duisburg (41€). Alle Angaben auch in der TABELLE im Anhang.
   Aber auch in den folgenden Städten werden die Kfz-Halter kräftig zur Kasse gebeten (alle Angaben in
Klammern entsprechen den durchschnittlichen Höhen der Verwarnungs und Bußgelder pro Jahr und
zugelassenem Kfz in der Stadt): Lübeck (40€), Flensburg (38€), Münster (37€), Hamburg (36€), Erlangen
(32€), Mainz (30€), Baden-Baden (29€), Chemnitz (26€), Trier (22€), Offenburg (22€), Neuss (22€), Solingen
(20€), Freiburg (20€), Nürnberg (20€), Paderborn (20€), Moers (19€), Göttingen (19€), München (19€),
Minden (15€), Recklinghausen (13€), Pirmasens (12€), Heide (12€), Traunstein (10€) sowie Ingolstadt (6€).
    Richtig zur Sache geht es mittlerweile in Großstädten. Diese sind längst Meister im Geldeintreiben von
den Kfz-Haltern geworden: Alleine in Berlin, Hamburg und Köln freuen sich die städtischen Kämmerer über
rund 90 Mio. Euro Kfz-Strafzahlungen im Haushaltsjahr 2011. Das sind immerhin 247.000 Euro pro Tag oder
durchschnittlich 82.000 Euro pro Stadt und Tag. Jedoch: Im Falle von Berlin (+21% im Vorjahresvergleich)
sind nur die Verwarnungsgelder enthalten. Über die Bußgeldeinnahmen konnte der Senat angeblich keine
Auskunft geben. Hier dürften aber nach Schätzungen von preisvergleich.de leicht noch einmal gut 30 Mio.
Euro den Berliner Autofahrern aufgehalst werden. Das macht also für die Berliner Autofahrer oder sonstigen
Kfz-Fahrer eine jährliche Gesamtlast in Höhe von rund 60 Mio. Euro oder 164.000 Euro pro Tag.

Reine Verwarnungsgelder pro Kfz (Tabelle 2)
Schaut man sich die reinen Kfz-Verwarnungsgelder an, das heißt ohne erlassene Bußgeldbescheide, so
liegen drei hessische Städte auf den ersten Plätzen: Ganz oben im Ranking ist Offenbach am Main mit 45
Euro pro Kfz. Nur unwesentlich „günstiger“ ist Gießen mit 44 Euro. Das beschauliche Fulda findet sich mit 35
Euro je zugelassenem Vehikel auf Platz drei. Korrekte Autofahrer oder besonders kulante Politessen scheint
es hingegen in Augsburg (14€/Kfz), Essen (14€/Kfz) und Neumünster (6€/Kfz) zu geben. Auch wenn Berlin
mit durchschnittlich 22 Euro Kfz-Verwarnungsgelder pro Kfz eher im Mittelfeld liegt, so heißt es hier:
„Kleinvieh“ macht auch Mist. 28 Mio. Euro bleiben so immerhin im Säckel im Roten Rathaus am Berliner
Alexanderplatz hängen.

Hintergrund Studie und Erhebung
Die unterschiedliche Struktur der Erhebung von Geldbußen machte die Recherche für die
Studiendurchführenden von preisvergleich.de nicht gerade einfach. So gibt es Städte, die einerseits zwar die
Verwarnungsgelder in den städtischen Haushalt einfließen lassen, nicht aber die Bußgelder. So kann es sein,

                                                   PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany
    2                                                                           presse@preisvergleich.de
                                                                                          Ansprechpartner: Tim Köhler.
                                                                                            +49 (0)341 355381 25264
dass in einigen Städten ein Teil in den städtischen Haushalt einfließt, ein anderer Teil über Polizei an zentrale
Bußgeldstellen, die von den Ländern (z.B. Bayern) betrieben werden. In anderen Städten wiederum fließen
beide Bereiche in den städtischen Haushalt ein. Und in circa 59 Prozent der Städte wird gar keine Statistik
geführt und nur kassiert. Diese Städte wollten oder konnten keine Angaben über die Einnahme-Höhe aus
Verwarnungs- oder Bußgeldern machen. Deshalb griff preisvergleich.de zum statistischen Mittel der Schätz-
Berechnung auf Grund von Erfahrungswerten in ähnlichen Kommunen.
   Doch egal, wie die Eintreibung der Strafen für die Autofahrer und sonstigen Kfz-Halter aussieht: Für ihn
oder sie ist das letztlich egal, denn oftmals arbeiten Stadt und Land, die städtische Verwaltung und der
Landkreis oder die Ordnungsämter mit den Polizeibehörden zusammen und sprechen sich hier ab.
    Die Studie stellt deshalb in den Tabellen im Anhang im oberen Drittel jene Städte dar, die ganz klar
sowohl die Verwarnungs- als auch die Bußgelder aus dem ruhenden und fließenden Verkehr erhalten. In
allen anderen Fällen wurde, wie eingangs erklärt, eine statistische Hochrechnung und Schätzung der
Einnahmen vorgenommen, obgleich es sein kann, dass die geschätzten Kommunen nur circa 50 Prozent
dieser dort aufgeführten Beträge tatsächlich direkt erhalten und der Rest wieder an andere Stellen fließt.
   Kontaktiert wurden die jeweiligen Pressestellen der Stadtverwaltungen. Angefragt wurden die
Einnahmen der Stadtverwaltungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern durch Ordnungswidrigkeiten im
ruhenden und fließenden Verkehr je für die Jahre 2010 und 2011 (Verkehrsordnungswidrigkeiten). Die
Daten wurden zur statistischen Veranschaulichung mit den zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) des
jeweiligen Stadtgebietes ins Verhältnis gesetzt (Quelle hierfür: Kraftfahrt-Bundesamt).
   Als Knöllchenhochburgen wurden alle jene Kommunen klassifiziert, die mindestens um 30 Prozent über
dem Schnitt Knöllchen an die Kfz-Halter verteilt haben. Jene Kommunen, die keine konkreten Angaben
machen „konnten“ oder „wollten“, wurden in dieser Studie nicht weiter bewertet. Das überlassen wir den
Journalisten vor Ort.

Woher kommt eigentlich der Name „Knöllchen“?
Hätten Sie’s gewusst? Der umgangssprachliche Begriff „Knöllchen“, der sich meist als amtlicher Schein am
Scheibenwischer bemerkbar macht, hat nichts mit „Knüllen“ – wie man vom anschließenden Zerknüllen
meinen möchte – zu tun. Der Begriff geht auf die rheinische Mundart zurück. Dort heißt es offiziell nur
„Protokoll“. Daraus wurde das „Protoköllchen“ und in weiterer Abwandlung dann das besagte „Knöllchen“.

Definition
Der Gesetzgeber definiert die Begrifflichkeiten wie folgt:
1
    § 1 (OWiG) Begriffsbestimmung
        (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das
        die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
§ 56 (OWiG) Verwarnungen durch die Verwaltungsbehörde
        (1)Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld
        von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

2
  Die Hochrechnungen basieren auf einer Clusteranalyse. Anhand der zugelassenen Kraftfahrzeuge der Städte wurden möglichst
homogene Cluster (Gruppen) gebildet und mit den jeweiligen Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern auf die fehlenden Städte
hochgerechnet.



Hintergrund preisvergleich.de
Das Verbraucherportal preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts September 2012) bietet online zahlreiche
Vergleiche rund um Versicherungs- und Energietarife.




                                                                  PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany
       3                                                                                         presse@preisvergleich.de
                                                                                                            Ansprechpartner: Tim Köhler.
                                                                                                              +49 (0)341 355381 25264

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  • 1. Redaktionsdienst 11. Dezember 2012 Studie - Wie Städte immer dreister Autofahrer abzocken: 450 Mio. Euro Jahres-Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern in nur 116 Städten +++ 9% Anstieg 2010 zu 2011 / 90 Mio. Euro alleine in Hamburg, Köln, Berlin / Knöllchenhochburgen sind Ulm, Schwerin, Bielefeld, Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Leipzig, Duisburg / Über die Hälfte der Städte kassieren und tricksen, indem sie Einnahmen nicht ausweisen +++ Das Geld wird knapper – nicht nur private Haushalte, sondern auch Städte sind immer stärker auf weitere Einnahmequellen angewiesen. Zusätzliche Finanzspritzen aus Verwarnungs- und Bußgeldern sind da eine willkommene Möglichkeit, das Haushaltsbudget aufzubessern – und das vor allem bei den Melkkühen der Nation: den Autofahrern. Was einst offiziell in erster Linie zur Sicherheit im Straßenverkehr diente, entpuppt sich mittlerweile allzu oft als feste Größe in der kommunalen Haushaltsplanung. Das belegt nun eine mehrmonatige umfangreiche Studie des Verbraucherportals preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im Monat)*. Hierzu wurden 116 Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern sind. Ernüchternd: Viele Städte – fast die Hälfte – verweigern Auskünfte zu diesem heiklen Thema. Grund: Kommunen geben ungern – gerade in kommunalen Wahlzeiten – zu, wie umfangreich mittlerweile das Geschäft mit Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr ist. Von 116 angeschriebenen Städten waren gerade einmal 48 bereit, Auskünfte zum Geschäft mit dem Abkassieren von Autofahrern zu geben (TABELLE). 68 Städte drückten sich. Doch: preisvergleich.de hat hier statistische Verfahren angewendet, indem anhand der Anzahl zugelassener Kraftfahrzeuge (Kfz) je Städtegrößencluster Durchschnittswerte gebildet wurden, die dann wiederum für die Kommunen zur Anwendung kamen, die sich entweder „weigerten“ oder derzeit „keine Angaben“ machen konnten – aus welchen Gründen auch immer. 2 Grund: Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen Bürger in immer stärkerem Ausmaß abkassieren und dann der Öffentlichkeit nicht einmal Rede und Antwort dazu stehen. Sollten die betroffenen Kommunen doch noch bereit sein, Auskünfte zu ihren tatsächlichen Einnahmen rund um ihre erlassenen Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide zu geben, korrigiert preisvergleich.de diese Angaben gerne. Bis dahin gelten die Schätzwerte. Verwarnungsgelder im fließenden oder ruhenden Straßenverkehr variieren zwischen 5 und 35 Euro. Bußgelder gehen über diesen Betrag hinaus. 1 Studien-Ergebnis Die Ordnungsamts-Mitarbeiter, Politessen oder Polizisten leisten mittlerweile für ihre Stadtsäckel oder die Säckel der Sicherheitsbehörden ganze Arbeit. Bei Regen und Wind, Schnee und Hagel sind sie in den Städten unterwegs – oft bis tief in die Nacht hinein. So zum Beispiel in der Kopenhagener Straße im beliebten Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Bis vor kurzem war die Straße knöllchenfrei. Jetzt brummt das dicke Geschäft mit den Autofahrern. Ähnlich sieht es in Leipzig aus – beispielsweise in der Großen Fleischergasse: Anwohner und Städtebesucher sehen hier von früh bis spät blau. Besser gesagt: die blauen Uniformen der fleißigen Aufschreiber der Städte. Mit Kameras bewaffnet, Block oder digitalen Erfassungsgeräten, drehen sie stundenlang ihre Runden, freuen sich über jeden Falsch- oder Länger-als-Erlaubt-Parker. Das Ergebnis: Fast eine halbe Milliarde Euro, rund 450 Mio. Euro, dürften nach Berechnungen des Verbraucherportals preisvergleich.de alleine im Jahr 2011 die 116 größten deutsche Städte rund um das Falschparken, Zu-Lange-Parken oder etwas zu schnelles Fahren durch die 30er-Zone einnehmen. Hierbei sind noch nicht einmal jene Beträge berücksichtigt, die von der Polizei eingenommen werden und an den Städten vorbei gehen, da sie beispielsweise an die Bußgeldstellen der Landeskassen abgeführt werden. PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany 1 presse@preisvergleich.de Ansprechpartner: Tim Köhler. +49 (0)341 355381 25264
  • 2. Die 450 Mio. Euro entsprechen im Vergleich zum Vorjahr einem Plus an eingetriebenen Kfz- Strafzahlungen in Höhe von neun Prozent. Jedoch gibt es hier von Stadt zu Stadt große Unterschiede (TABELLE). So liegt beispielsweise in Chemnitz die Einnahme-Steigerung im Vergleich zum Vorjahr bei satten 50 Prozent. Auch Mainz und Nürnberg haben Steigerungsraten von an die 40 Prozent. Mit einem Plus an Einnahmen aus Verwarnungs- oder Bußgeldern von 35 Prozent sind auch Ingolstadt und Erlangen Einzugsmeister. Deutschlands Knöllchenhochburgen Neben den beliebten in Rechnung gestellten Parkplätzen in der Innenstadt gelten zunehmend auch die 30er- Zonen nicht mehr nur der Verkehrsberuhigung und dem Schutz der Kinder, sondern auch dem städtischen Abkassieren. Denn, so ein städtischer Mitarbeiter: „Natürlich wissen wir, dass viele gerne fünf oder zehn Stundenkilometer schneller vorankommen möchten, und nutzen das durchaus auch als Einnahmequellen.“ Deutschlands Knöllchenhochburgen sind: Ulm, Schwerin, Bielefeld, Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Leipzig und Duisburg (TABELLE). Alleine diese zehn Städte kassierten im Jahr 2011 insgesamt 100 Mio. Euro von ihren Autofahrern und Autofahrerinnen. In Duisburg oder Leipzig waren es jeweils 10 Mio. Euro, in Stuttgart 15 Mio. Euro. Rechnet man diese Geldbußen auf die Anzahl der pro Stadt zugelassenen Kfz um, kommt man alleine in der Stadt mit dem berühmten Münster, in Ulm, auf sage und schreibe jährliche 65 Euro Strafzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern pro motorisiertem Vehikel. Ähnlich hoch sind die eingetriebenen Strafen in den anderen Knöllchenhochburgen pro Kfz und Jahr: Schwerin (63€), Bielefeld (63€), Köln (61€), Aachen (53€), Tübingen (52€), Mannheim (51€), Stuttgart (49€), Leipzig (47€) und Duisburg (41€). Alle Angaben auch in der TABELLE im Anhang. Aber auch in den folgenden Städten werden die Kfz-Halter kräftig zur Kasse gebeten (alle Angaben in Klammern entsprechen den durchschnittlichen Höhen der Verwarnungs und Bußgelder pro Jahr und zugelassenem Kfz in der Stadt): Lübeck (40€), Flensburg (38€), Münster (37€), Hamburg (36€), Erlangen (32€), Mainz (30€), Baden-Baden (29€), Chemnitz (26€), Trier (22€), Offenburg (22€), Neuss (22€), Solingen (20€), Freiburg (20€), Nürnberg (20€), Paderborn (20€), Moers (19€), Göttingen (19€), München (19€), Minden (15€), Recklinghausen (13€), Pirmasens (12€), Heide (12€), Traunstein (10€) sowie Ingolstadt (6€). Richtig zur Sache geht es mittlerweile in Großstädten. Diese sind längst Meister im Geldeintreiben von den Kfz-Haltern geworden: Alleine in Berlin, Hamburg und Köln freuen sich die städtischen Kämmerer über rund 90 Mio. Euro Kfz-Strafzahlungen im Haushaltsjahr 2011. Das sind immerhin 247.000 Euro pro Tag oder durchschnittlich 82.000 Euro pro Stadt und Tag. Jedoch: Im Falle von Berlin (+21% im Vorjahresvergleich) sind nur die Verwarnungsgelder enthalten. Über die Bußgeldeinnahmen konnte der Senat angeblich keine Auskunft geben. Hier dürften aber nach Schätzungen von preisvergleich.de leicht noch einmal gut 30 Mio. Euro den Berliner Autofahrern aufgehalst werden. Das macht also für die Berliner Autofahrer oder sonstigen Kfz-Fahrer eine jährliche Gesamtlast in Höhe von rund 60 Mio. Euro oder 164.000 Euro pro Tag. Reine Verwarnungsgelder pro Kfz (Tabelle 2) Schaut man sich die reinen Kfz-Verwarnungsgelder an, das heißt ohne erlassene Bußgeldbescheide, so liegen drei hessische Städte auf den ersten Plätzen: Ganz oben im Ranking ist Offenbach am Main mit 45 Euro pro Kfz. Nur unwesentlich „günstiger“ ist Gießen mit 44 Euro. Das beschauliche Fulda findet sich mit 35 Euro je zugelassenem Vehikel auf Platz drei. Korrekte Autofahrer oder besonders kulante Politessen scheint es hingegen in Augsburg (14€/Kfz), Essen (14€/Kfz) und Neumünster (6€/Kfz) zu geben. Auch wenn Berlin mit durchschnittlich 22 Euro Kfz-Verwarnungsgelder pro Kfz eher im Mittelfeld liegt, so heißt es hier: „Kleinvieh“ macht auch Mist. 28 Mio. Euro bleiben so immerhin im Säckel im Roten Rathaus am Berliner Alexanderplatz hängen. Hintergrund Studie und Erhebung Die unterschiedliche Struktur der Erhebung von Geldbußen machte die Recherche für die Studiendurchführenden von preisvergleich.de nicht gerade einfach. So gibt es Städte, die einerseits zwar die Verwarnungsgelder in den städtischen Haushalt einfließen lassen, nicht aber die Bußgelder. So kann es sein, PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany 2 presse@preisvergleich.de Ansprechpartner: Tim Köhler. +49 (0)341 355381 25264
  • 3. dass in einigen Städten ein Teil in den städtischen Haushalt einfließt, ein anderer Teil über Polizei an zentrale Bußgeldstellen, die von den Ländern (z.B. Bayern) betrieben werden. In anderen Städten wiederum fließen beide Bereiche in den städtischen Haushalt ein. Und in circa 59 Prozent der Städte wird gar keine Statistik geführt und nur kassiert. Diese Städte wollten oder konnten keine Angaben über die Einnahme-Höhe aus Verwarnungs- oder Bußgeldern machen. Deshalb griff preisvergleich.de zum statistischen Mittel der Schätz- Berechnung auf Grund von Erfahrungswerten in ähnlichen Kommunen. Doch egal, wie die Eintreibung der Strafen für die Autofahrer und sonstigen Kfz-Halter aussieht: Für ihn oder sie ist das letztlich egal, denn oftmals arbeiten Stadt und Land, die städtische Verwaltung und der Landkreis oder die Ordnungsämter mit den Polizeibehörden zusammen und sprechen sich hier ab. Die Studie stellt deshalb in den Tabellen im Anhang im oberen Drittel jene Städte dar, die ganz klar sowohl die Verwarnungs- als auch die Bußgelder aus dem ruhenden und fließenden Verkehr erhalten. In allen anderen Fällen wurde, wie eingangs erklärt, eine statistische Hochrechnung und Schätzung der Einnahmen vorgenommen, obgleich es sein kann, dass die geschätzten Kommunen nur circa 50 Prozent dieser dort aufgeführten Beträge tatsächlich direkt erhalten und der Rest wieder an andere Stellen fließt. Kontaktiert wurden die jeweiligen Pressestellen der Stadtverwaltungen. Angefragt wurden die Einnahmen der Stadtverwaltungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern durch Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr je für die Jahre 2010 und 2011 (Verkehrsordnungswidrigkeiten). Die Daten wurden zur statistischen Veranschaulichung mit den zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) des jeweiligen Stadtgebietes ins Verhältnis gesetzt (Quelle hierfür: Kraftfahrt-Bundesamt). Als Knöllchenhochburgen wurden alle jene Kommunen klassifiziert, die mindestens um 30 Prozent über dem Schnitt Knöllchen an die Kfz-Halter verteilt haben. Jene Kommunen, die keine konkreten Angaben machen „konnten“ oder „wollten“, wurden in dieser Studie nicht weiter bewertet. Das überlassen wir den Journalisten vor Ort. Woher kommt eigentlich der Name „Knöllchen“? Hätten Sie’s gewusst? Der umgangssprachliche Begriff „Knöllchen“, der sich meist als amtlicher Schein am Scheibenwischer bemerkbar macht, hat nichts mit „Knüllen“ – wie man vom anschließenden Zerknüllen meinen möchte – zu tun. Der Begriff geht auf die rheinische Mundart zurück. Dort heißt es offiziell nur „Protokoll“. Daraus wurde das „Protoköllchen“ und in weiterer Abwandlung dann das besagte „Knöllchen“. Definition Der Gesetzgeber definiert die Begrifflichkeiten wie folgt: 1 § 1 (OWiG) Begriffsbestimmung (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. § 56 (OWiG) Verwarnungen durch die Verwaltungsbehörde (1)Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. 2 Die Hochrechnungen basieren auf einer Clusteranalyse. Anhand der zugelassenen Kraftfahrzeuge der Städte wurden möglichst homogene Cluster (Gruppen) gebildet und mit den jeweiligen Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern auf die fehlenden Städte hochgerechnet. Hintergrund preisvergleich.de Das Verbraucherportal preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts September 2012) bietet online zahlreiche Vergleiche rund um Versicherungs- und Energietarife. PREISVERGLEICH.DE AG, Dittrich Ring 18-20, 04109 Leipzig / Germany 3 presse@preisvergleich.de Ansprechpartner: Tim Köhler. +49 (0)341 355381 25264