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Erfurt, 20. Dezember 2011


RAHMENVEREINBARUNG III:
VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG UND
ZUKUNFTSFÄHIGE STRUKTUREN FÜR DIE
THÜRINGER HOCHSCHULEN
Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Thüringen Hochschulen und
dem Freistaat Thüringen am 20. Dezember 2011 steht fest: 2012 bis 2015 erhalten die
Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. 121 Millionen Euro mehr als in der
vorangegangenen Finanzierungsperiode (2008 – 2012). Weitere 160 Mio. Euro stehen in
den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit.

Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung III zwischen der
Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt
die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwick-
lungsplanung der Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung ist somit das hochschulpolitische
und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden
neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart.

Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die Ziel- und Leistungsverein-
barungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfassenden
Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne
Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis
eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele
zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen
Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt.

Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut
dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster
Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungs-
planung für den gesamten Hochschulbereich.
1. RAHMENVEREINBARUNG III


Hochschulpolitische Zielstellungen
    Weiterentwicklung eines attraktiven und abgestimmten Studienangebots,

    Sicherung attraktiver Studienbedingungen,
    Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen
    des Bologna-Prozesses,
    Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots für Studierwillige aus bildungsfernen
    Schichten und Einrichtung neuer Ausbildungsgänge für Berufstätige,
    gezieltes Hochschulmarketing und Information über die hervorragender Ausstattung
    sowie die grundsätzlich studiengebührenfreie Angebote,
    nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie
    internationale Exzellenz,
    verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unter-
    nehmen,
    verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa durch Wieder-
    einstiegs- und Kontaktstipendien und Graduiertenförderung,
    Verbesserung der Bedingungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen und
    Steigerung des Frauenanteils bei Doktoranden und Professoren,
    Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwick-
    lungsplanung im Hochschulbereich, weitere Vernetzung der Hochschulen zur Bildung
    von Studien- und Forschungskooperationen


Leistungsverpflichtungen des Landes
    Finanzielle Leistungen und Zusagen: Zur Umsetzung der hochschulpolitischen Ziel-
    stellungen gibt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre
    2012 bis 2015. Mit der im Zuge des Haushaltsbeschlusses erfolgten Zustimmung des
    Thüringer Landtags stellt sich der Gesamtfinanzrahmen der Rahmenvereinbarung III
    wie folgt dar:




                                                                                            2
2012            2013           2014            2015
      Hochschulen
      gemeinsam                 382,6          390,2           392,1          395,2
      davon

        Landesmittel            363,2          373,9           378,1          382,4
        Hochschulpakt
        2020                     19,4            16,3           14,0           12,8
      zuzüglich
        Hochschulbau             40,0            40,0           40,0           40,0



    Einnahmen der Hochschulen: Gebühren- und Entgelteinnahmen stehen den Hoch-
    schulen zusätzlich zur Verfügung.
    Bildung eines „Stellenpools“: Beim Wissenschaftsministerium wird ein „Stellenpool“
    gebildet, der der zusätzlichen Unterstützung von mit den Hochschulen vereinbarten
    und/oder vom Ministerium finanzierten Projekten/Maßnahmen dient.


Leistungsverpflichtungen der Hochschulen
    Hochschulpakt 2020: Die Hochschulen wirken aktiv an der Erreichung der von Thü-
    ringen eingegangenen Verpflichtung im Hochschulpakt 2020 (zweite Phase) mit.
    Bologna: Die Hochschulen führen die Reform der Studienstruktur im Bologna-Prozess
    zu Ende und verpflichten sich zu einer weiteren Optimierung der Studienstrukturen und
    -angebote.
    Stipendienvergabe: Die Hochschulen streben einen qualitativen und quantitativen
    Ausbau der Stipendienvergabe an.
    Hochschulzulassung: Die Hochschulen verpflichten sich, die Zulassungsverfahren in
    örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über das dialogorientierten Service-
    verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung umzusetzen.
    Teilnahme an Exzellenzprogrammen: Die Hochschulen streben die Teilnahme an
    nationalen und internationalen Programmen zur Förderung der Exzellenz an.
    Qualitätssicherung: Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung durch die
    (Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie durch fortlaufende
    Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher.




                                                                                            3
Struktur- und Entwicklungsplanung: Die Hochschulen verpflichten sich, die gemein-
     same Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich fortzuführen. Die Hoch-
     schulen werden profilbildende Schwerpunkte festlegen und stärker zusammenarbeiten.
     Eine vertiefte arbeitsteilige Zusammenarbeit soll insbesondere in den Bereichen
     Patentwesen,     Gründernetzwerke,    Gleichstellung,   Hochschulmarketing     und
     Rechnungswesen im Hochschulbereich erfolgen.
     Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Die Hochschulen verpflichten sich die Qualität in
     Lehre, Forschung und Weiterbildung zu sichern und auszubauen, den Wissens- und
     Technologietransfer zu intensivieren, die Nachwuchs- und die Frauenförderung fortzu-
     setzen und die Internationalität voranzutreiben.


2. ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNGEN
Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmen-
vereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier
Jahre umfassen.

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gem. § 12 Thüringer Hochschulgesetz
messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen
fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu:

     Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule,
     Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt-2020,
     Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre,
     Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des
     Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstel-
     lungsauftrages, der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft,
     wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing,
     zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie
     zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen.

Die aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (Laufzeit 2008 bis 2011) finden sich unter:
http://www.thueringen.de/de/tmbwk/wissenschaft/hochschulentwicklung/zlv/




                                                                                               4
3. THÜRINGER HOCHSCHULEN IN ZAHLEN 2008 BIS 2011

                                                   2008*        2009*    2010*    2011*
Studienanfänger
(1. Hochschulsemester)                            9.733        10.433   10.420   10.429

     - davon aus alten Bundesländern in %             19          24       29       40

     - davon Ausländer in %                           11          12       13       11
Studierende
(im jeweiligen Wintersemester)                   50.724        52.522   53.587   53.356

Absolventen                                       7.924         8.799   10.175      -**
*    Angaben beziehen sich auf das jeweilige Wintersemester.
**   Hierzu liegen noch keine statistischen Angaben vor.




                                                                                          5

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  • 1. Erfurt, 20. Dezember 2011 RAHMENVEREINBARUNG III: VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG UND ZUKUNFTSFÄHIGE STRUKTUREN FÜR DIE THÜRINGER HOCHSCHULEN Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Thüringen Hochschulen und dem Freistaat Thüringen am 20. Dezember 2011 steht fest: 2012 bis 2015 erhalten die Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. 121 Millionen Euro mehr als in der vorangegangenen Finanzierungsperiode (2008 – 2012). Weitere 160 Mio. Euro stehen in den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit. Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwick- lungsplanung der Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung ist somit das hochschulpolitische und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart. Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die Ziel- und Leistungsverein- barungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfassenden Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt. Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungs- planung für den gesamten Hochschulbereich.
  • 2. 1. RAHMENVEREINBARUNG III Hochschulpolitische Zielstellungen Weiterentwicklung eines attraktiven und abgestimmten Studienangebots, Sicherung attraktiver Studienbedingungen, Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses, Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots für Studierwillige aus bildungsfernen Schichten und Einrichtung neuer Ausbildungsgänge für Berufstätige, gezieltes Hochschulmarketing und Information über die hervorragender Ausstattung sowie die grundsätzlich studiengebührenfreie Angebote, nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz, verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unter- nehmen, verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa durch Wieder- einstiegs- und Kontaktstipendien und Graduiertenförderung, Verbesserung der Bedingungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen und Steigerung des Frauenanteils bei Doktoranden und Professoren, Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwick- lungsplanung im Hochschulbereich, weitere Vernetzung der Hochschulen zur Bildung von Studien- und Forschungskooperationen Leistungsverpflichtungen des Landes Finanzielle Leistungen und Zusagen: Zur Umsetzung der hochschulpolitischen Ziel- stellungen gibt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2012 bis 2015. Mit der im Zuge des Haushaltsbeschlusses erfolgten Zustimmung des Thüringer Landtags stellt sich der Gesamtfinanzrahmen der Rahmenvereinbarung III wie folgt dar: 2
  • 3. 2012 2013 2014 2015 Hochschulen gemeinsam 382,6 390,2 392,1 395,2 davon Landesmittel 363,2 373,9 378,1 382,4 Hochschulpakt 2020 19,4 16,3 14,0 12,8 zuzüglich Hochschulbau 40,0 40,0 40,0 40,0 Einnahmen der Hochschulen: Gebühren- und Entgelteinnahmen stehen den Hoch- schulen zusätzlich zur Verfügung. Bildung eines „Stellenpools“: Beim Wissenschaftsministerium wird ein „Stellenpool“ gebildet, der der zusätzlichen Unterstützung von mit den Hochschulen vereinbarten und/oder vom Ministerium finanzierten Projekten/Maßnahmen dient. Leistungsverpflichtungen der Hochschulen Hochschulpakt 2020: Die Hochschulen wirken aktiv an der Erreichung der von Thü- ringen eingegangenen Verpflichtung im Hochschulpakt 2020 (zweite Phase) mit. Bologna: Die Hochschulen führen die Reform der Studienstruktur im Bologna-Prozess zu Ende und verpflichten sich zu einer weiteren Optimierung der Studienstrukturen und -angebote. Stipendienvergabe: Die Hochschulen streben einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Stipendienvergabe an. Hochschulzulassung: Die Hochschulen verpflichten sich, die Zulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über das dialogorientierten Service- verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung umzusetzen. Teilnahme an Exzellenzprogrammen: Die Hochschulen streben die Teilnahme an nationalen und internationalen Programmen zur Förderung der Exzellenz an. Qualitätssicherung: Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung durch die (Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie durch fortlaufende Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. 3
  • 4. Struktur- und Entwicklungsplanung: Die Hochschulen verpflichten sich, die gemein- same Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich fortzuführen. Die Hoch- schulen werden profilbildende Schwerpunkte festlegen und stärker zusammenarbeiten. Eine vertiefte arbeitsteilige Zusammenarbeit soll insbesondere in den Bereichen Patentwesen, Gründernetzwerke, Gleichstellung, Hochschulmarketing und Rechnungswesen im Hochschulbereich erfolgen. Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Die Hochschulen verpflichten sich die Qualität in Lehre, Forschung und Weiterbildung zu sichern und auszubauen, den Wissens- und Technologietransfer zu intensivieren, die Nachwuchs- und die Frauenförderung fortzu- setzen und die Internationalität voranzutreiben. 2. ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNGEN Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmen- vereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier Jahre umfassen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gem. § 12 Thüringer Hochschulgesetz messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu: Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule, Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt-2020, Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstel- lungsauftrages, der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft, wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing, zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen. Die aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (Laufzeit 2008 bis 2011) finden sich unter: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/wissenschaft/hochschulentwicklung/zlv/ 4
  • 5. 3. THÜRINGER HOCHSCHULEN IN ZAHLEN 2008 BIS 2011 2008* 2009* 2010* 2011* Studienanfänger (1. Hochschulsemester) 9.733 10.433 10.420 10.429 - davon aus alten Bundesländern in % 19 24 29 40 - davon Ausländer in % 11 12 13 11 Studierende (im jeweiligen Wintersemester) 50.724 52.522 53.587 53.356 Absolventen 7.924 8.799 10.175 -** * Angaben beziehen sich auf das jeweilige Wintersemester. ** Hierzu liegen noch keine statistischen Angaben vor. 5