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Pädagogikstudium abgelehnt - was tun?
09.10.2009 Lukas Huber Wunschstudium Pädagogik Ablehnung da! Was tun? Lukas Huber  Vorstandsmitglied - Österreichischer Gehörlosenbund - Klagsverband Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Vorgeschichte (1) 2003:  Studentin A. Weidinger - Ausbildung zur  Sonderschullehrerin  Bildungsministerium gegen ordentliches Studium  (Passus der “körperlichen Eignung” im Gesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Vorgeschichte (2) 2005: A. Weidinger schliesst Ausbildung ab Bildungsministerium gibt Widerstand auf Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache  im B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Vorgeschichte (3) 2007:  Gesetz  zu den Pädagogischen Hochschulen:  Passus “körperliche Eignung” gestrichen  Hochschul-Zulassungs verordnung :  Passus “Eignung” wieder eingeführt Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Aktueller Fall (1) 17. September 2008  Antrag von S. Schügerl an der PH Wien als ordentliche  Studierende zum Bachelorstudium zur Erlangung des  Lehramtes für Hauptschulen (Mathematik, Bewegung/Sport) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Aktueller Fall (2) Eignungsfeststellungen gemäß Hochschul-Zulassungs- verordnung: - individuell   * Eignungs- und Beratungsgespräch - spezielle Überprüfung   * der deutschen Sprache in Schrift,   * der Sprech- und Stimmleistung,    * der deutschen Sprache in Wort,    * der körperlich-motorischen Eignung Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Aktueller Fall (3) 02. Februar 2009 PH Wien lehnt Antrag auf Zulassung per Bescheid ab “Erforderliche Eignung liegt nicht vor“ Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern Rechtsmittelbelehrung Möglichkeit einer  Berufung  an die Studienkommission schriftlich per Fax oder E-Mail bei der PH Wien (binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids)
Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (1) Die Hochschul-Zulassungsverordnung steht  im Widerspruch   mit dem BeinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) Laut BEinstG ist Ausschluss vom Zugang zu Berufs- ausbildung verboten. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (2) Die Nichtzulassung zum Studium muss … mittels  Bescheid  erfolgen.  Dieser kann mittels  Berufung  an die Studienkommission  bekämpft werden.  Ein negativer Bescheid kann wegen behaupteter  Gesetzes- oder Richtlinienwidrigkeit mittels  Beschwerde   beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpft werden. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (3) Was ist, wenn ich innerhalb 2 Wochen nicht berufe? Dann bleibt der Bescheid unanfechtbar, d.h. man  kann beim Gericht nicht mehr klagen. Ein kleiner Trost: ein  Schlichtungsverfahren  gegen  PH Wien und gegen das BMUKK ist immer noch möglich. Man kann nur Entschuldigung oder Schadenersatz fordern, aber keine Chance auf Änderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (4) Warum soll ich beim Gericht klagen? Eine Person vom BMUKK hat gemeint:  “Eine betroffene gehörlose Person soll einmal ein Präzedenzfall  vollziehen”. Größere Chancen auf Änderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Unterschied Gesetz - Verordnung Wer ist für die Verordnung zuständig? Der Minister/die Ministerin (gilt für alle Ressorts) kann  eine Verordnung selbst erlassen.  Er/sie muss dazu die Verordnung nicht dem Parlament  (Nationalrat) zur Begutachtung vorlegen. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Stellungnahme des ÖGLB (1) Gehörlose Personen können die Sprech- und Stimmleistung sowie die musikalisch-rythmische Eignung  nicht in der   geforderten Weise  erbringen. Was können wir fordern? Die Verordnung sollte durch das Kriterium der ÖGS- Kompetenz ergänzt bzw. eine eigene Regelung für gehörlose Personen => Zugang zum Studium bzw. pädagogische Berufsausbildung ermöglichen Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Stellungnahme des ÖGLB (2) Können wir auf die UN-Behindertenrechtskonvention  verweisen? Ja, im Artikel 24 (Bildung) steht: - Inklusives Bildungssystem - Qualifizierte Lehrkräfte (auch gehörlose Lehrkräfte die   in Gebärdensprache ausgebildet sind)  - Bildung frei von Diskriminierung - Chancengleiches Recht auf Bildung (Anmerkung: Republik Österreich hat Juli 2008 die UN-Behindertenrechts- konvention ratifiziert und wird entsprechende Gesetze ändern müssen) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Ok, was soll ich tun wenn mein Antrag  abgelehnt wird? 1. innerhalb von 2 Wochen(!) schriftlich  berufen   2. den ÖGLB kontaktieren und Termin für    Erstberatung  vereinbaren 3. Politiker/Volksanwaltschaft kontaktieren und    über den Sachverhalt  informieren 4. eventuell gemeinsam mit Klagsverband eine    Klagsschrift  ausarbeiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Schlichtungsdatenbank  www.bizeps.or.at/gleichstellung/schlichtungen   Übersicht einiger Schlichtungen und Klagsverfahren  (80 Einträge per 09/2009) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Informationen   - BIZEPS   www.bizeps.or.at  www.gleichstellung.at  - Bundessozialamt   www.bundessozialamt.gv.at  - Klagsverband   www.klagsverband.at - Sozialministerium www.gleichundgleich.at  - Österreichischer Gehörlosenbund www.oeglb.at  Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern
Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von  Diskriminierungsopfern Danke für eure Aufmerksamkeit! E-Mail : l.huber@oeglb.at Twitter : @lukbo Slideshare : lukbo Facebook :  http://facebook.com/lukhub

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  • 4. Lukas Huber Vorgeschichte (2) 2005: A. Weidinger schliesst Ausbildung ab Bildungsministerium gibt Widerstand auf Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache im B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
  • 5. Lukas Huber Vorgeschichte (3) 2007: Gesetz zu den Pädagogischen Hochschulen: Passus “körperliche Eignung” gestrichen Hochschul-Zulassungs verordnung : Passus “Eignung” wieder eingeführt Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
  • 6. Lukas Huber Aktueller Fall (1) 17. September 2008 Antrag von S. Schügerl an der PH Wien als ordentliche Studierende zum Bachelorstudium zur Erlangung des Lehramtes für Hauptschulen (Mathematik, Bewegung/Sport) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
  • 7. Lukas Huber Aktueller Fall (2) Eignungsfeststellungen gemäß Hochschul-Zulassungs- verordnung: - individuell * Eignungs- und Beratungsgespräch - spezielle Überprüfung * der deutschen Sprache in Schrift, * der Sprech- und Stimmleistung, * der deutschen Sprache in Wort, * der körperlich-motorischen Eignung Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
  • 8.
  • 9. Lukas Huber Aktueller Fall (3) 02. Februar 2009 PH Wien lehnt Antrag auf Zulassung per Bescheid ab “Erforderliche Eignung liegt nicht vor“ Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Rechtsmittelbelehrung Möglichkeit einer Berufung an die Studienkommission schriftlich per Fax oder E-Mail bei der PH Wien (binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids)
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  • 12. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (3) Was ist, wenn ich innerhalb 2 Wochen nicht berufe? Dann bleibt der Bescheid unanfechtbar, d.h. man kann beim Gericht nicht mehr klagen. Ein kleiner Trost: ein Schlichtungsverfahren gegen PH Wien und gegen das BMUKK ist immer noch möglich. Man kann nur Entschuldigung oder Schadenersatz fordern, aber keine Chance auf Änderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
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  • 14. Lukas Huber Unterschied Gesetz - Verordnung Wer ist für die Verordnung zuständig? Der Minister/die Ministerin (gilt für alle Ressorts) kann eine Verordnung selbst erlassen. Er/sie muss dazu die Verordnung nicht dem Parlament (Nationalrat) zur Begutachtung vorlegen. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
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  • 16. Lukas Huber Stellungnahme des ÖGLB (2) Können wir auf die UN-Behindertenrechtskonvention verweisen? Ja, im Artikel 24 (Bildung) steht: - Inklusives Bildungssystem - Qualifizierte Lehrkräfte (auch gehörlose Lehrkräfte die in Gebärdensprache ausgebildet sind) - Bildung frei von Diskriminierung - Chancengleiches Recht auf Bildung (Anmerkung: Republik Österreich hat Juli 2008 die UN-Behindertenrechts- konvention ratifiziert und wird entsprechende Gesetze ändern müssen) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
  • 17. Lukas Huber Ok, was soll ich tun wenn mein Antrag abgelehnt wird? 1. innerhalb von 2 Wochen(!) schriftlich berufen 2. den ÖGLB kontaktieren und Termin für Erstberatung vereinbaren 3. Politiker/Volksanwaltschaft kontaktieren und über den Sachverhalt informieren 4. eventuell gemeinsam mit Klagsverband eine Klagsschrift ausarbeiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
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  • 20. Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Danke für eure Aufmerksamkeit! E-Mail : l.huber@oeglb.at Twitter : @lukbo Slideshare : lukbo Facebook : http://facebook.com/lukhub

Hinweis der Redaktion

  1. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  2. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  3. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  4. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  5. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  6. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  7. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  8. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  9. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  10. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  11. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  12. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  13. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  14. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  15. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  16. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  17. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  18. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  19. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?
  20. Fragen an die Teilnehmer: Waren Sie einmal von Diskriminierung betroffen? Welche Erwartungen von dem Vortrag? Definition oder Beispiele für Diskriminierung?