2. 09.10.2009 Lukas Huber Wunschstudium Pädagogik Ablehnung da! Was tun? Lukas Huber Vorstandsmitglied - Österreichischer Gehörlosenbund - Klagsverband Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
3. Lukas Huber Vorgeschichte (1) 2003: Studentin A. Weidinger - Ausbildung zur Sonderschullehrerin Bildungsministerium gegen ordentliches Studium (Passus der “körperlichen Eignung” im Gesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
4. Lukas Huber Vorgeschichte (2) 2005: A. Weidinger schliesst Ausbildung ab Bildungsministerium gibt Widerstand auf Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache im B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
5. Lukas Huber Vorgeschichte (3) 2007: Gesetz zu den Pädagogischen Hochschulen: Passus “körperliche Eignung” gestrichen Hochschul-Zulassungs verordnung : Passus “Eignung” wieder eingeführt Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
6. Lukas Huber Aktueller Fall (1) 17. September 2008 Antrag von S. Schügerl an der PH Wien als ordentliche Studierende zum Bachelorstudium zur Erlangung des Lehramtes für Hauptschulen (Mathematik, Bewegung/Sport) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
7. Lukas Huber Aktueller Fall (2) Eignungsfeststellungen gemäß Hochschul-Zulassungs- verordnung: - individuell * Eignungs- und Beratungsgespräch - spezielle Überprüfung * der deutschen Sprache in Schrift, * der Sprech- und Stimmleistung, * der deutschen Sprache in Wort, * der körperlich-motorischen Eignung Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
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9. Lukas Huber Aktueller Fall (3) 02. Februar 2009 PH Wien lehnt Antrag auf Zulassung per Bescheid ab “Erforderliche Eignung liegt nicht vor“ Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Rechtsmittelbelehrung Möglichkeit einer Berufung an die Studienkommission schriftlich per Fax oder E-Mail bei der PH Wien (binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids)
10. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (1) Die Hochschul-Zulassungsverordnung steht im Widerspruch mit dem BeinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) Laut BEinstG ist Ausschluss vom Zugang zu Berufs- ausbildung verboten. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
11. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (2) Die Nichtzulassung zum Studium muss … mittels Bescheid erfolgen. Dieser kann mittels Berufung an die Studienkommission bekämpft werden. Ein negativer Bescheid kann wegen behaupteter Gesetzes- oder Richtlinienwidrigkeit mittels Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpft werden. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
12. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (3) Was ist, wenn ich innerhalb 2 Wochen nicht berufe? Dann bleibt der Bescheid unanfechtbar, d.h. man kann beim Gericht nicht mehr klagen. Ein kleiner Trost: ein Schlichtungsverfahren gegen PH Wien und gegen das BMUKK ist immer noch möglich. Man kann nur Entschuldigung oder Schadenersatz fordern, aber keine Chance auf Änderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
13. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (4) Warum soll ich beim Gericht klagen? Eine Person vom BMUKK hat gemeint: “Eine betroffene gehörlose Person soll einmal ein Präzedenzfall vollziehen”. Größere Chancen auf Änderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
14. Lukas Huber Unterschied Gesetz - Verordnung Wer ist für die Verordnung zuständig? Der Minister/die Ministerin (gilt für alle Ressorts) kann eine Verordnung selbst erlassen. Er/sie muss dazu die Verordnung nicht dem Parlament (Nationalrat) zur Begutachtung vorlegen. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
15. Lukas Huber Stellungnahme des ÖGLB (1) Gehörlose Personen können die Sprech- und Stimmleistung sowie die musikalisch-rythmische Eignung nicht in der geforderten Weise erbringen. Was können wir fordern? Die Verordnung sollte durch das Kriterium der ÖGS- Kompetenz ergänzt bzw. eine eigene Regelung für gehörlose Personen => Zugang zum Studium bzw. pädagogische Berufsausbildung ermöglichen Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
16. Lukas Huber Stellungnahme des ÖGLB (2) Können wir auf die UN-Behindertenrechtskonvention verweisen? Ja, im Artikel 24 (Bildung) steht: - Inklusives Bildungssystem - Qualifizierte Lehrkräfte (auch gehörlose Lehrkräfte die in Gebärdensprache ausgebildet sind) - Bildung frei von Diskriminierung - Chancengleiches Recht auf Bildung (Anmerkung: Republik Österreich hat Juli 2008 die UN-Behindertenrechts- konvention ratifiziert und wird entsprechende Gesetze ändern müssen) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
17. Lukas Huber Ok, was soll ich tun wenn mein Antrag abgelehnt wird? 1. innerhalb von 2 Wochen(!) schriftlich berufen 2. den ÖGLB kontaktieren und Termin für Erstberatung vereinbaren 3. Politiker/Volksanwaltschaft kontaktieren und über den Sachverhalt informieren 4. eventuell gemeinsam mit Klagsverband eine Klagsschrift ausarbeiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
18. Lukas Huber Schlichtungsdatenbank www.bizeps.or.at/gleichstellung/schlichtungen Übersicht einiger Schlichtungen und Klagsverfahren (80 Einträge per 09/2009) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
19. Lukas Huber Informationen - BIZEPS www.bizeps.or.at www.gleichstellung.at - Bundessozialamt www.bundessozialamt.gv.at - Klagsverband www.klagsverband.at - Sozialministerium www.gleichundgleich.at - Österreichischer Gehörlosenbund www.oeglb.at Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
20. Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Danke für eure Aufmerksamkeit! E-Mail : l.huber@oeglb.at Twitter : @lukbo Slideshare : lukbo Facebook : http://facebook.com/lukhub
Hinweis der Redaktion
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