Immer mehr Webseiten-Betreiber und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, XING & Co. sind aufgrund von Abmahnungen verunsichtert, wie sie sich überhaupt noch rechtssicher bewegen können. Sebastian Dramburg, Fachanwalt für IT, Medien- und Urheberrecht, von medienrechtberlin
hat in der medien-sprechstunde am 20.5.2014 im betahaus Berlin zu Mindestanforderungen in Sachen Datenschutz, Urheberrecht und Impressumspflicht informiert.
2. Übersicht
1. Haftungsansprüche und deren Durchsetzung
2. Haftung auf der Webseite
3. Haftung bei der Social Media Nutzung
4. Bildernutzung
5. Wettbewerbsrecht
6. Schutz eigener Rechte
7. Abmahnung – wie reagieren?
− Den angegriffenen Rechtsverstoß offline nehmen
− Innerhalb der Frist (oft sehr kurz!) einen Rechtsanwalt
kontaktieren/Rat einholen
− Unterlassungserklärung nicht selbst modifizieren
− Löschung und das Versprechen es nicht wieder zu tun reicht nicht
aus, um Sache zu beenden
− Der Abgemahnte kann sich nicht darauf berufen, die Abmahnung
nicht erhalten zu haben
− Bei unberechtigten Abmahnungen kann man in manchen Fällen
Schadensersatz verlangen.
9. Haftung auf der Webseite - Impressum
− Wann brauche ich ein Impressum?
− geschäftliches oder redaktionelles Angebot
− im Zweifel Impressum setzen (Professionalität)
− Ausnahme: ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecken
− Was gehört in ein Impressum?
− „Leitfaden zur Impressumspflicht“ des Bundesministeriums der Justiz:
http://goo.gl/SLcVg1
− http://anbieterkennung.de mit Mustern und Verweisen
10. Haftung auf der Webseite - Impressum
− Wie muss ein Impressum aussehen?
− leicht erkennbar („Impressum“, „Kontakt“, „Anbieterdaten“, „Information“)
− unmittelbar erreichbar: von jeder Seite des Angebotes mit 2 Klicks erreichbar
(2-Klick-Regel)
− Folgen eines fehlenden Impressums
− Abmahnung
− Bußgeld
11. Haftung auf der Webseite
- Haftung für eigene Inhalte
- Content-Provider gelten als „Täter“
- Haftung auch für Mitarbeiter, beauftragte Dritte
- Haftung für fremde Inhalte
- Grundregel:
Haftung für Inhalte Dritter erst ab Kenntnis oder beim „Zu-eigen-
Machen“
12. Haftung auf der Webseite - Fallgruppen
− erhöhte Prüfungspflichten bei besonderen Themen
− kerngleiche Verstöße
− Linkhaftung: nur bei Solidarisierung mit dem Inhalt
− (RSS-)Feeds
− Embedding
− Framing
− Wikis: keine Haftung des Betreibers der Enzyklopädie
− Blogs: gleiche Grundsätze wie bei offline Periodika
− Suchmaschinen: [Früher] keine Haftung als Täter bei öffentlich
zugänglichen Inhalten
13. Haftung auf der Webseite - Disclaimer
− pauschale Disclaimer im Impressum meist wenig hilfreich
− Hinweis auf fremde Inhalte sinnvoll
− Distanzierung kann auch hilfreich sein; auch zur Beeinflussung
einer Debatte
− Formulierungsvorschlag:
„Wir stellen hier Beiträge Dritter zusammen. Soweit einzelne Inhalte die
Rechte Dritter verletzen oder aus anderen Gründen rechtswidrige Inhalte
enthalten, ist für den Rechtsverstoß der jeweils genannte Verfasser
verantwortlich. Eine inhaltliche Verantwortung, gleich welcher Art,
übernehmen wir daher nicht.“
14. Haftung auf der Webseite
Datennutzung und entsprechende Belehrung
-Social Plugins
-Besucherstatistiken
-Nutzer-/Kundenprofile
-OLG Hamburg (3 U 26/12) – fehlender Datenschutzhinweis ist abmahnbar
16. Haftung bei der Social Media Nutzung
− das Zu-eigen-Machen
− Liken
− Teilen
− Empfehlen
− Folge: Nach Kenntnis oder dem „Zu-eigen-Machen“ sind Inhalte
Dritter nicht mehr „fremd“.
17. Haftung bei der Social Media Nutzung
− Impressumspflicht beachten
− Verweis auf das komplette Impressum auf der Homepage ausreichend, da
einfacher aktuell zu halten
− „zwei-Klick-Regel“
− Regeln für Mitarbeiter festlegen (Guidelines)
− Account-Namen prüfen
18. Haftung bei der Social Media Nutzung
Das Verlinken von Inhalten
Recht am Bild?Recht am Bild?
Recht am Text?Recht am Text?
22. Bildernutzung
− Frage 1: Recht am Bild?
Habe ich das Recht, das Bild für den geplanten Zweck zu nutzen?
− Frage 2: Recht am Motiv?
Habe ich das Recht, das Motiv für den geplanten Zweck zu nutzen?
− Abbildung urheberrechtlich geschützter Werke
− Abbildung von Personen
− Abbildung fremden Eigentums
− Abbildung fremder Marken und Markenprodukten
24. Schutz eigener Rechte
− Abmahnung aussprechen?
− Einzelfallabwägung
− „Shitstorm“-Potential?
− Medienkompetenz ist gefragt
− Unterscheiden: Verletzung durch Unternehmen/Privatperson
− Sonstige Mechanismen
− Kreative Leistung wird vom Gesetz geschützt
− 100 %ige Schutzmaßnahmen vor copy/paste gibt es nicht
− Wasserzeichen/Copyright-Vermerk anbringen und Originale aufbewahren,
um die eigene Urheberschaft nachweisen zu können.