Erfahrungsbericht der Bauherrschaft nach einem Jahr Betrieb
Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik
1. Fachveranstaltung «Energie am Bau»
12. März 2014, Oberkirch
Jules Gut, Umwelt und Energie (uwe)
Kanton Luzern
Kantonale Schwerpunkte der
Energiepolitik
4. Kanton Luzern
380’000 Einwohner
Grossagglomeration Luzern, Zentrum Sursee,
ansonsten weitgehend landwirtschaftlich geprägt
Angespannte Budgetlage, ausgeprägter
Steuerwettbewerb mit benachbarten Kantonen
Elektrizität
Energieintensive Industrie, grosser Anteil
Atomstrom, weitläufiges Verteilnetz, Nicht-Eigner
von Werken
Erneuerbare Energien
12’000 Waldbesitzer, landwirtschaftliche Betriebe
Wärmeverbunde, Sonnenenergienutzung
5. Der Kanton ist weder Eigentümer noch Mehrheitsaktionär und hat
keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Tarifgestaltung der
Unternehmen.
Der Kanton ist geprägt von ländlichen Gebieten mit geringer
Besiedlungsdichte, was hohe Netzkosten mit sich bringt.
14. Energiewende: Gebäude auf Kurs
seit 1.1.2009:
Gesetzliche
Mindestanforderungen!
Plus-Energie- Haus
ab ~2020
15. Ihr «neues» Haus nach der
Sanierung
Ausgangslage:
Steildach mit vermieteter Wohnung darunter.
Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der
inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich.
Fenster Baujahr 1994 behalten.
Ausgeführte Massnahmen:
Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung
180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm
Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm
Kellerdeckendämmung 140 mm
Auswirkung:
145
50
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand
KWh/m2a
- 67 %
16. Kommunikation / Information
2000 Watt Gesellschaft
Energieberatung
Energiestädte (Gemeinden)
Koordination der Akteure
17. Beratung: Bausteine
Energieberatung
Telefon 041 412 32 32
Erstanfrage («A») und telefonische Fach-beratung
(«B») sind gratis;
neutrale Energieberatung vor Ort («C»)
mit Kostenbeteiligung Fr. 200.- pro Objekt.
18. Angebot Energiecoaching
bei einer umfassenden
Erneuerung;
Betreuung des Kunden
von A bis Z;
Kostenbeteiligung
Fr. 400.- pro Objekt.
19. … oder Erstellung
Gebäudeenergieausweis der
Kantone («GEAK»)
Klassierung nach Effizienz
Gebäudehülle und Gesamtenergie
Beitrag an «GEAK Plus» Fr. 600.- pro Objekt
www.geak.ch
20. Die richtigen Schritte der Planung
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig
tiefen Energiekosten
Sie geniessen einen höheren Wohnkomfort
Sie steigern den Wert Ihrer Liegenschaft
Sie leisten dank weniger CO2-Ausstoss und
tieferem Energieverbrauch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz und zum Energieumbau
21. Energiestadt: Ziele bis 2016
Alle Luzerner Gemeinden sollen Mitglied
des Trägervereins Energiestadt werden
Zertifizierte Energiestädte: 80 Prozent
25. Übersicht Förderprogramme
Solarwärme
Dämmung
Fensterersatz Holz >40kW
Erdsonden-WP
Anschluss
Wärmeverbund
Gesamtsanierung
Minergie/ECO
Ersatz
Elektroheizung
nationalesGebäudeprogramm
Photovoltaik
KEV
(nationale
Einspeise-
vergütung
oder neu >
Einmalver-
gütung)
Kanton
Jahr 2014
Abwärme
26. Anpassung: Bonus für Minergie
Gebäudeerneuerung … Bis 250 m2 EBF
(EBF = Energiebezugsfläche)
Ab 250 m2 EBF
… nach Minergie CHF 15‘000 60 CHF/m2 EBF
… nach Minergie-P und
Minergie-A > auch für
Ersatzneubauten
CHF 20‘000 80 CHF/m2 EBF
… und Neubau nach
Minergie-ECO
20 CHF/m2 EBF 20 CHF/m2 EBF
Maximaler Förderbeitrag, inkl. Beitrag des
Gebäudeprogramms: CHF 70'000
27. Neu: Nutzung Abwärme ab 70 kW
Kontinuierlicher Heizbetrieb ist gewährleistet
Beitragsrelevant: ausgekoppelte Abwärme vor WP,
ohne Wärmeanteil zugunsten Neubauten oder
gewerbliche Prozesse
Abwärme kann sowohl fossile wie auch
erneuerbare Energien ersetzen
Gemäss jährlich erzeugter Energie
140 bis 999 MWh/a CHF 10'000 + 75 CHF/MWh/a
1000 bis 1999 MWh/a CHF 75'000 + 10 CHF/MWh/a
Ab 2’000 MWh/a individuelle Beurteilung
28. Allgemeine Förderbedingungen –
Neuerungen Kanton Luzern
Falls der Förderbeitrag 25 Prozent der
Gesamtinvestitionen überschreitet, behält sich der
Kanton eine Kürzung des Förderbeitrages vor.
Die gesamte CO2-Wirkung des geförderten Projektes
darf nicht an Dritte (z.B. Stiftung KliK) abgetreten
werden.
Anlagen, welche aufgrund von energiegesetzlichen
Auflagen realisiert werden, werden nicht gefördert.
Ausserdem dürfen zu fördernde Anlagen nicht im
Widerspruch zu gesetzlichen Auflagen stehen.
29. Förderung: Beachten
Das Gebäudeprogramm: rechtskräftige
Baubewilligung vor dem Jahr 2000
Kantonales Förderprogramm: Baueingabe vor
dem 31. Dezember 2008
Fördergesuch muss vor Baubeginn und
vollständig eingereicht werden
Einzelne Gemeinden unterstützen Sie zusätzlich
31. Stromeffizienzprogramm
Heizungs-Check durch Fachmann
Effizientere Umwältzpumpen
Anschluss Waschmaschine oder Geschirrspüler an das
Warmwassernetz
WW mit WP statt Elektroboiler
zeitgemässe Treppenhausbeleuchtung
Beleuchtung Nicht-Wohnbauten
Die Erfassung der Gesuche muss zwingend per Internet
erfolgen
33. Erfahrungsberichte aus der kant.
Minergie-Zertifizierungsstelle
Minergie ist heute «Stand der Technik»
Prüfung im Kanton Luzern durch HSLU in Horw
welche Weiterentwicklung des Labels setzt sich durch?
ohne Minergie keine MuKEn 2014
Energie «im System» vs. «Minergie-Gebäude»
wer weiss eine Antwort: Bauen im Bestand?