Bauen und Erneuern mit Minergie und von Förderbeiträgen profitieren
So foerdert der Kanton Luzern das beste Bauen und Erneuern, Jules Gut
1. So fördert der Kanton Luzern das
bessere Bauen und Erneuern
Jules Gut, Projektleiter
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Schritt 0: Motivation
Es geht um unsere Wirtschaft –
nicht (nur) um die Umwelt
Energie ist Wirtschaft
wer Energie hat – hat auch Geld !
die günstigste Energie ist die, welche nicht
hergestellt werden muss
2. Zeitspanne der fossilen Energienutzung
in der Menschheitsgeschichte
…und was bleibt bei uns?
Regionale Wertschöpfung
Holz Heizöl Erdgas
von total 100.– 100.– 100.–
Region 50.– 16.– 14.–
Schweiz 45.– 25.– 12.–
Ausland 5.– 59.– 74.–
Quelle: Holzenergie Schweiz
3. Schritt 1,
Beratung: Bausteine A bis D
Energieberatung
Telefon 041 412 32 32
Erstanfrage («A») und telefonische Fach-
beratung («B») sind gratis;
neutrale Energieberatung vor Ort («C»)
mit Kostenbeteiligung Fr. 200.- pro Objekt.
…oder
Angebot Energiecoaching («D»)
bei einer umfassenden
Erneuerung;
Betreuung des Kunden
von A bis Z;
Kostenbeteiligung
Fr. 400.- pro Objekt.
4. Erstellung Gebäudeenergieausweis der
Kantone («GEAK»)
Klassierung nach Effizienz
Gebäudehülle und Gesamtenergie
Beitrag an «GEAK Plus» Fr. 600.- pro Objekt
www.geak.ch
Schritt 2,
Die richtigen Schritte der Planung
Sie profitieren von Fördergeldern und
langfristig tiefen Energiekosten
Sie geniessen einen höheren Wohnkomfort
Sie steigern den Wert Ihrer Liegenschaft
Sie leisten dank weniger CO2-Ausstoss einen
wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum
Energieumbau
5. wo stehen die Vorschriften heute?
seit 1.1.2009:
Gesetzliche
Mindestanforderungen!
Plus-Energie-
Haus ab 2018
seit 1.1.2009: hinterlüftete Fassade
PBV Kanton Luzern Norm SIA 380/1 =0.035 W/mK
(bisher) (seit 1.1.2009) bei 20°C Raumtemperatur
12 cm 20 cm
6. seit 1.1.2009: Steildach Holzkonstruktion
PBV Kanton Luzern Norm SIA 380/1 =0.035 W/mK
(bisher) (seit 1.1.2009) bei 20°C Raumtemperatur
14 cm 18+4 cm
Ausblick zukünftige Entwicklungen
Revision Energiegesetz Kanton (ca. 2014?)
- GEAK: bei Antrag Fördergeld/Neubau
- Verbot Elektroheizungen: Neubau
Energiestrategie Bund (ca. 2018?)
- Vorgaben Effizienz
- Sanierungspflicht Elektroheizungen
- Neubauten: Null-Energiehäuser
- ökologische Steuerreform (~2020)
7. Schritt 3,
Hilfe bei der Finanzierung
Übersicht Förderprogramme
KEV
Photovoltaik (nationale
Einspeise-
vergütung)
Solarwärme
nationales Gebäudeprogramm
Gesamtsanierung
Minergie
Fensterersatz Holzheizung
Dämmung
Kanton
Ersatz
Elektroheizung
Anschluss
Wärmeverbund
Erdsonden-WP
8. Ihr «neues» Haus nach der Sanierung
Ausgangslage:
Steildach mit vermieteter Wohnung darunter.
Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der
inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich.
Fenster Baujahr 1994 behalten.
Ausgeführte Massnahmen:
Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung
180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm
Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm
Kellerdeckendämmung 140 mm
- 67 %
Auswirkung:
160 145
140
120
100
KWh/m2a
80
60 50
40
20
0
Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand
Checkliste Modernisierung
Einbezug erneuerbare Energien (H+WW)
wird Pflicht
Ausweis der Effizienz (GEAK) wird zum Thema,
Pflicht beim Antrag Fördergelder
Strom (Verbrauch/Produktion/Mobilität) als
grosses Zukunftsthema: Effizienz!
Neubau: ab ca. 2018 das „Nullenergie-Haus“ als Vorgabe
9. Was tun Sie morgen?
Klärung Ausgangslage: Energieberatung/GEAK
Massnahmen/Verbesserung Hülle/Dämmung
Heizungsersatz/Einbezug erneuerbare Energien
Optimierung Stromverbrauch/-Produktion
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zur
Energiewende!
www.energie.lu.ch
Energiefachstelle Kanton Luzern
Jules Gut
041 228 61 46