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WENN DIE BRILLE
ZUR WAFFE WIRD
Wearables, Funktionskleidung mit Anschluss an das Web 2.0, waren Anfang des Jah-
res das Top-Thema auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas, der weltweit
größten Messe für Unterhaltungselektronik.
Noch ist einer der Top-Seller in Deutschland – die Google-Brille „Google Glass“– zwar
nicht auf dem Markt, aber schon jetzt ist klar, dass der Umgang mit der neuen Tech-
nologie neben den vielen Chancen auch Fragen nach dem Umgang mit den Persön-
lichkeitsrechten aller Beteiligten aufwerfen wird.
Dieses White Paper soll erste Gedanken und mögliche Rahmen der aufkommenden
Diskussion skizzieren.
„WEARABLES WERDEN DAS
HEUTIGE WEB 2.0 SCHON BALD ALT
AUSSEHEN LASSEN.“
Jörg Hoewner, K12
„AUCH IN KRITISCHEN DIALOGEN
MUSS DER SCHUTZ DER PERSÖNLICH-
KEITSRECHTE ALLER BETEILIGTEN
GEWAHRT BLEIBEN.“
Markus Hilse, navos
WENN MITARBEITER ZU REPORTERN WERDEN
Ein deutscher Mittelständler, der zu Recht stolz auf seine
ingenieurwissenschaftlichen Leistungen ist, ertappt
einen Mitarbeiter dabei, dass er mit seiner Google Glass
nicht nur in der Mittagspause – sehr zur Freude der
Kollegen, sondern auch während der Arbeitszeit tätig ist.
Eine Mitarbeiterin im Großraumbüro fühlt sich belästigt
und beschwert sich beim Abteilungsleiter.
Wie geht der Abteilungsleiter mir dem Kollegen um?
Einschätzung:
Vorbehaltlich einer arbeitsrechtlichen Prüfung ist die Be-
lästigung von Mitarbeitern und deren Aufzeichnung per
Google Glass ohne Einwilligung ein Grund zur Abmah-
nung des Arbeitnehmers.
Darüber hinaus wird der auf seine ingenieurwissen-
schaftlichen Leistungen zu Recht stolze Mittelständler
seinen Mitarbeitern das Filmen und Aufzeichnen auf sei-
nem Firmengelände sicherlich schon untersagt haben.
Wenn nicht, sollte er das schleunigst tun.
Sinnvoll wäre es sicherlich, das Mitbringen von Google
Glass auf das Betriebsgelände grundsätzlich zu unter-
sagen. Das wäre ggf. auch ein Thema für den Betriebs-
rat.
NERD ODER JOURNALIST?
Ein Energieunternehmen lädt die Medien zu einer Be-
sichtigung einer neueren Energiespeichereinheit ein. Die
Führung beginnt mit einem Fachvortrag in einem Konfe-
renzraum und führt danach tief hinein in den Produktions-
betrieb. Hier sind Film- und Tonaufnahmen normalerweise
nur unter enger Begleitung gestattet. Für den Termin wird
dabei eine Ausnahme gemacht. Allerdings nur am Ort der
neuen Anlage. Nicht auf dem Gelände.
Einer der Medienvertreter, ein Fachblogger, trägt eine
Google-Brille. Mit optischen Gläsern, wie er betont.
Wie geht der Pressesprecher mit dem Blogger um?
Einschätzung:
Er weist ihn auf die Beschränkungen hin und bittet ihn,
entweder eine andere Sehhilfe zu wählen oder die Linse
unter Aufsicht des Pressesprechers abzukleben. Dann
weicht er ihm nicht mehr von der Seite.
Sinnvoll ist es, bereits in der Einladung auf die Beschrän-
kungen hinzuweisen.
„DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN FÜR
DEN SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEITS-
RECHTE SIND AUSREICHEND GEGEBEN.
DIE PRAKTISCHE DURCHFÜHRUNG WIRD
ABER SCHWIERIGER.“
Tom Hörner, Lichte Rechtsanwälte
Ein Chemieunternehmen möchte seine Produktionsstätten
erweitern. Im Rahmen einer freiwilligen Bürgeranhörung
zum Projekt erscheinen zwei besonders erboste Anwohner
mit Google Glass ausgestattet zur Informationsveranstal-
tung.Diese Veranstaltung wird aus logistischen Gründen im
Gemeindesaal durchgeführt, Vertreter von Kommune und
Genehmigungsbehörde sind anwesend. Die beiden Wutbür-
ger wollen mit der Brille in den Saal.
Wie geht das vorhabentragende Unternehmen mit dem
Anliegen dieser beiden Bürger um?
Einschätzung:
Dem Veranstalter steht in der Regel das Hausrecht wäh-
rend der Veranstaltung zu. Es leitet sich vom Eigentums-
recht des Vermieters ab, in diesem Fall also der Kommune.
Das Hausrecht gestattet es dem Veranstalter grundsätzlich
auch Filmaufnahmen und Aufzeichnungen auszuschließen
und zu beschränken.
Aus diesen Erwägungen heraus ist es empfehlenswert,
am Eingang zum Gemeindesaal bereits auf das Verbot
von Aufzeichnungen und Aufnahmen der Veranstaltung
hinzuweisen und das Tragen der Google Glass im Saal zu
untersagen. Diesen Hinweis bei Beginn der Anhörung ggf.
unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Anwesen-
den wiederholen.
Die beiden Wutbürger sollten bei Einlass auf die Beschrän-
kung hingewiesen werden. Sie können aufgefordert wer-
den, die Brillen abzunehmen. Wenn sie sich weigern, kann
ihnen der Zutritt verwehrt werden. Es empfiehlt sich, auch
die Vertreter der Kommune einzubeziehen.
Es wäre auch denkbar, die Abgabe der Brillen zu verlangen
und sie bis zum Ende der Veranstaltung zu verwahren, weil
Aufzeichnungen mit den Brillen auch möglich sind, wenn
sie nur auf dem Tisch liegen oder in der Hemdtasche ste-
cken. Das wäre dann allerdings auch mit anderen Mobil-
geräten möglich. Wegen des damit verbundenen Aufwands
und Risikos würde man aus pragmatischen Gründen
darauf vermutlich eher verzichten.
WUTBÜRGER ALS LIVESTREAM
WENN LAIEN INS FERNSEHEN KOMMEN (SOLLEN)
Eine Idee für ein Livestreaming-Event: Um möglichst viele
Lacher (und Clicks) zu generieren, wird ein Comedian
angeheuert, der durch eine belebte Innenstadt läuft und
Passanten mit lockeren Sprüchen und provokanten Thesen
zu Reaktionen animiert. User können live Vorschläge für
Sprüche schicken, die der Comedian dann umsetzt. Die
Reaktionen werden live und ungefiltert aus Google Glass
übernommen und gestreamt.
Darf die Agentur alles live im Netz streamen?
Einschätzung:
Ohne ausdrückliche Einwilligung jedes betroffenen Pas-
santen: Nein. Nichts. Das betrifft u.U. auch die Personen,
die ohne angesprochen worden zu sein, aufgezeichnet
wurden – denn eine „Kamerasituation“ ist für sie nicht
erkennbar.
MIT DER TECHNIK SPIELEN
Die Direktmarketingagentur SellDirectMore hat eine super
Idee: Alle Nutzer, die eine dieser neumodischen WebWear-­
Jacken mit Datendisplays tragen, werden in der Nähe der
Shops des Kunden xy automatisch per iBeacon eingeladen,
sich einen Coupon abzuholen, wenn sie in der Nähe des
Shops vorbeilaufen.
Kunden, die fünfmal vom System erfasst wurden, bekom-
men dazu noch einen Burger umsonst.
Darf die Agentur das so vorschlagen?
Einschätzung:
Nein. Das verstößt schon als Belästigung gegen § 7 (2)
Nr. 3 UWG. Darüber hinaus wird das ungefragte Erfassen
von Passanten auch datenschutzrechtliche Bestimmungen
verletzen, denn dazu müsste eine ID des Benutzers gespei-
chert werden.
Unsere Kommunikationsgewohnheiten und -infrastruk-
turen verändern sich rasant. Was diese Entwicklung eint:
Sie fördern und fordern Dialog. Jede und jeder Einzelne
wird zunehmend kommunikativ bedeutsam und damit
auch für Reputation und wirtschaftlichen Erfolg relevant.
Für navos ist daher der nachhaltige, ernsthafte Dialog mit
allen Anspruchsgruppen die Grundlage der Kommunika-
tion. Wir beherrschen die Kunst, wesentlichen Dialog zu
führen, und haben uns auf den Stakeholder-Dialog, auf
Krisenkommunikation und Public Affairs spezialisiert. Mit
unseren 30 Mitarbeitern an den Standorten Berlin, Düssel-
dorf und Kassel arbeiten wir insbesondere für Kunden aus
den Bereichen Energie, Umwelt, Telekommunikation und
Finanzen.
Hasenheide 54
10967 Berlin
Fon +49 (0) 30 / 467 24 25-0
Volmerswerther Straße 41
40221 Düsseldorf
Fon +49 (0) 211 / 96 08 17-0
info@navos.eu
www.navos.eu
Ansprechpartner:
Markus Hilse
markus.hilse@navos.eu
ÜBER NAVOS
K12 hilft Ihnen dabei, mit Kommunikation zu verändern
und Ihre Kommunikation zu verändern. Dazu stehen Ihnen
unsere gesammelten Erfahrungen in Unternehmens- und
Onlinekommunikation sowie Change-Management und
Visueller Kommunikation zur Verfügung.
K12 ist mit 30 Mitarbeitern am Standort Düsseldorf
vertreten.
Charlottenstraße 43
40210 Düsseldorf
Fon +49 (0) 211 / 958 88 16-30
kontakt@k-zwoelf.com
www.k-zwoelf.com
Ansprechpartner:
Jörg Hoewner
joerg.hoewner@k-zwoelf.com
ÜBER K12
Kreativität fordert heraus und geht an die Grenzen. Eine
solche Grenze ist auch der rechtliche Rahmen, an welchem
sich technische Innovation und sich verändernde Möglich-
keiten der Kommunikation zu messen haben.
Als medien- und kommunikationsrechtlich ausgerichtete
Wirtschaftskanzlei sind wir insbesondere im Urheber-, Me-
dien- und IP/IT-Recht tätig. Wir beraten unsere Mandanten
in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kre-
ativer Leistungen, analysieren Konzepte und Maßnahmen
und zeigen die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten auf.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten mit
wirtschaftlichem Sachverstand beratend zu begleiten und
schon im Vorfeld vor Auseinandersetzungen zu schützen.
Kaiser-Wilhelm-Str. 93
20355 Hamburg
Fon +49 (0) 40 / 48 0030-0
Mommsenstraße 27
10629 Berlin
Fon +49 (0) 30 / 3100 798-0
info@rae-lichte.com
www.rae-lichte.com
Ansprechpartner:
Thomas Hörner
thomas.hoerner@rae-lichte.com
Was unsere Gedankenspiele zeigen: Wearables bieten große Chancen für kreative Ansätze für Kommunikation und
Marketing. Aber nicht alles ist machbar. Was machbar ist und wie Sie Wearables wie Google Glass kommunikativ
nutzen können – dazu stehen wir Ihnen zur Verfügung.
ÜBER LICHTE RECHTSANWÄLTE
QI/2014
BilderTitelv.l.n.r.:1+2:Flickr/TedEytan,Wikimedia/„Glogger“,Wikimedia/AntonioZugaldia
BilderInnenteil:Flickr/LoicLeMeur(Mann),Istock(Pressekonferenz),Fotolia(Rest)

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Wenn die Brille zur Waffe wird

  • 1. WENN DIE BRILLE ZUR WAFFE WIRD Wearables, Funktionskleidung mit Anschluss an das Web 2.0, waren Anfang des Jah- res das Top-Thema auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas, der weltweit größten Messe für Unterhaltungselektronik. Noch ist einer der Top-Seller in Deutschland – die Google-Brille „Google Glass“– zwar nicht auf dem Markt, aber schon jetzt ist klar, dass der Umgang mit der neuen Tech- nologie neben den vielen Chancen auch Fragen nach dem Umgang mit den Persön- lichkeitsrechten aller Beteiligten aufwerfen wird. Dieses White Paper soll erste Gedanken und mögliche Rahmen der aufkommenden Diskussion skizzieren.
  • 2. „WEARABLES WERDEN DAS HEUTIGE WEB 2.0 SCHON BALD ALT AUSSEHEN LASSEN.“ Jörg Hoewner, K12 „AUCH IN KRITISCHEN DIALOGEN MUSS DER SCHUTZ DER PERSÖNLICH- KEITSRECHTE ALLER BETEILIGTEN GEWAHRT BLEIBEN.“ Markus Hilse, navos WENN MITARBEITER ZU REPORTERN WERDEN Ein deutscher Mittelständler, der zu Recht stolz auf seine ingenieurwissenschaftlichen Leistungen ist, ertappt einen Mitarbeiter dabei, dass er mit seiner Google Glass nicht nur in der Mittagspause – sehr zur Freude der Kollegen, sondern auch während der Arbeitszeit tätig ist. Eine Mitarbeiterin im Großraumbüro fühlt sich belästigt und beschwert sich beim Abteilungsleiter. Wie geht der Abteilungsleiter mir dem Kollegen um? Einschätzung: Vorbehaltlich einer arbeitsrechtlichen Prüfung ist die Be- lästigung von Mitarbeitern und deren Aufzeichnung per Google Glass ohne Einwilligung ein Grund zur Abmah- nung des Arbeitnehmers. Darüber hinaus wird der auf seine ingenieurwissen- schaftlichen Leistungen zu Recht stolze Mittelständler seinen Mitarbeitern das Filmen und Aufzeichnen auf sei- nem Firmengelände sicherlich schon untersagt haben. Wenn nicht, sollte er das schleunigst tun. Sinnvoll wäre es sicherlich, das Mitbringen von Google Glass auf das Betriebsgelände grundsätzlich zu unter- sagen. Das wäre ggf. auch ein Thema für den Betriebs- rat. NERD ODER JOURNALIST? Ein Energieunternehmen lädt die Medien zu einer Be- sichtigung einer neueren Energiespeichereinheit ein. Die Führung beginnt mit einem Fachvortrag in einem Konfe- renzraum und führt danach tief hinein in den Produktions- betrieb. Hier sind Film- und Tonaufnahmen normalerweise nur unter enger Begleitung gestattet. Für den Termin wird dabei eine Ausnahme gemacht. Allerdings nur am Ort der neuen Anlage. Nicht auf dem Gelände. Einer der Medienvertreter, ein Fachblogger, trägt eine Google-Brille. Mit optischen Gläsern, wie er betont. Wie geht der Pressesprecher mit dem Blogger um? Einschätzung: Er weist ihn auf die Beschränkungen hin und bittet ihn, entweder eine andere Sehhilfe zu wählen oder die Linse unter Aufsicht des Pressesprechers abzukleben. Dann weicht er ihm nicht mehr von der Seite. Sinnvoll ist es, bereits in der Einladung auf die Beschrän- kungen hinzuweisen.
  • 3. „DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN FÜR DEN SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEITS- RECHTE SIND AUSREICHEND GEGEBEN. DIE PRAKTISCHE DURCHFÜHRUNG WIRD ABER SCHWIERIGER.“ Tom Hörner, Lichte Rechtsanwälte Ein Chemieunternehmen möchte seine Produktionsstätten erweitern. Im Rahmen einer freiwilligen Bürgeranhörung zum Projekt erscheinen zwei besonders erboste Anwohner mit Google Glass ausgestattet zur Informationsveranstal- tung.Diese Veranstaltung wird aus logistischen Gründen im Gemeindesaal durchgeführt, Vertreter von Kommune und Genehmigungsbehörde sind anwesend. Die beiden Wutbür- ger wollen mit der Brille in den Saal. Wie geht das vorhabentragende Unternehmen mit dem Anliegen dieser beiden Bürger um? Einschätzung: Dem Veranstalter steht in der Regel das Hausrecht wäh- rend der Veranstaltung zu. Es leitet sich vom Eigentums- recht des Vermieters ab, in diesem Fall also der Kommune. Das Hausrecht gestattet es dem Veranstalter grundsätzlich auch Filmaufnahmen und Aufzeichnungen auszuschließen und zu beschränken. Aus diesen Erwägungen heraus ist es empfehlenswert, am Eingang zum Gemeindesaal bereits auf das Verbot von Aufzeichnungen und Aufnahmen der Veranstaltung hinzuweisen und das Tragen der Google Glass im Saal zu untersagen. Diesen Hinweis bei Beginn der Anhörung ggf. unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Anwesen- den wiederholen. Die beiden Wutbürger sollten bei Einlass auf die Beschrän- kung hingewiesen werden. Sie können aufgefordert wer- den, die Brillen abzunehmen. Wenn sie sich weigern, kann ihnen der Zutritt verwehrt werden. Es empfiehlt sich, auch die Vertreter der Kommune einzubeziehen. Es wäre auch denkbar, die Abgabe der Brillen zu verlangen und sie bis zum Ende der Veranstaltung zu verwahren, weil Aufzeichnungen mit den Brillen auch möglich sind, wenn sie nur auf dem Tisch liegen oder in der Hemdtasche ste- cken. Das wäre dann allerdings auch mit anderen Mobil- geräten möglich. Wegen des damit verbundenen Aufwands und Risikos würde man aus pragmatischen Gründen darauf vermutlich eher verzichten. WUTBÜRGER ALS LIVESTREAM WENN LAIEN INS FERNSEHEN KOMMEN (SOLLEN) Eine Idee für ein Livestreaming-Event: Um möglichst viele Lacher (und Clicks) zu generieren, wird ein Comedian angeheuert, der durch eine belebte Innenstadt läuft und Passanten mit lockeren Sprüchen und provokanten Thesen zu Reaktionen animiert. User können live Vorschläge für Sprüche schicken, die der Comedian dann umsetzt. Die Reaktionen werden live und ungefiltert aus Google Glass übernommen und gestreamt. Darf die Agentur alles live im Netz streamen? Einschätzung: Ohne ausdrückliche Einwilligung jedes betroffenen Pas- santen: Nein. Nichts. Das betrifft u.U. auch die Personen, die ohne angesprochen worden zu sein, aufgezeichnet wurden – denn eine „Kamerasituation“ ist für sie nicht erkennbar. MIT DER TECHNIK SPIELEN Die Direktmarketingagentur SellDirectMore hat eine super Idee: Alle Nutzer, die eine dieser neumodischen WebWear-­ Jacken mit Datendisplays tragen, werden in der Nähe der Shops des Kunden xy automatisch per iBeacon eingeladen, sich einen Coupon abzuholen, wenn sie in der Nähe des Shops vorbeilaufen. Kunden, die fünfmal vom System erfasst wurden, bekom- men dazu noch einen Burger umsonst. Darf die Agentur das so vorschlagen? Einschätzung: Nein. Das verstößt schon als Belästigung gegen § 7 (2) Nr. 3 UWG. Darüber hinaus wird das ungefragte Erfassen von Passanten auch datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzen, denn dazu müsste eine ID des Benutzers gespei- chert werden.
  • 4. Unsere Kommunikationsgewohnheiten und -infrastruk- turen verändern sich rasant. Was diese Entwicklung eint: Sie fördern und fordern Dialog. Jede und jeder Einzelne wird zunehmend kommunikativ bedeutsam und damit auch für Reputation und wirtschaftlichen Erfolg relevant. Für navos ist daher der nachhaltige, ernsthafte Dialog mit allen Anspruchsgruppen die Grundlage der Kommunika- tion. Wir beherrschen die Kunst, wesentlichen Dialog zu führen, und haben uns auf den Stakeholder-Dialog, auf Krisenkommunikation und Public Affairs spezialisiert. Mit unseren 30 Mitarbeitern an den Standorten Berlin, Düssel- dorf und Kassel arbeiten wir insbesondere für Kunden aus den Bereichen Energie, Umwelt, Telekommunikation und Finanzen. Hasenheide 54 10967 Berlin Fon +49 (0) 30 / 467 24 25-0 Volmerswerther Straße 41 40221 Düsseldorf Fon +49 (0) 211 / 96 08 17-0 info@navos.eu www.navos.eu Ansprechpartner: Markus Hilse markus.hilse@navos.eu ÜBER NAVOS K12 hilft Ihnen dabei, mit Kommunikation zu verändern und Ihre Kommunikation zu verändern. Dazu stehen Ihnen unsere gesammelten Erfahrungen in Unternehmens- und Onlinekommunikation sowie Change-Management und Visueller Kommunikation zur Verfügung. K12 ist mit 30 Mitarbeitern am Standort Düsseldorf vertreten. Charlottenstraße 43 40210 Düsseldorf Fon +49 (0) 211 / 958 88 16-30 kontakt@k-zwoelf.com www.k-zwoelf.com Ansprechpartner: Jörg Hoewner joerg.hoewner@k-zwoelf.com ÜBER K12 Kreativität fordert heraus und geht an die Grenzen. Eine solche Grenze ist auch der rechtliche Rahmen, an welchem sich technische Innovation und sich verändernde Möglich- keiten der Kommunikation zu messen haben. Als medien- und kommunikationsrechtlich ausgerichtete Wirtschaftskanzlei sind wir insbesondere im Urheber-, Me- dien- und IP/IT-Recht tätig. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kre- ativer Leistungen, analysieren Konzepte und Maßnahmen und zeigen die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten auf. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten mit wirtschaftlichem Sachverstand beratend zu begleiten und schon im Vorfeld vor Auseinandersetzungen zu schützen. Kaiser-Wilhelm-Str. 93 20355 Hamburg Fon +49 (0) 40 / 48 0030-0 Mommsenstraße 27 10629 Berlin Fon +49 (0) 30 / 3100 798-0 info@rae-lichte.com www.rae-lichte.com Ansprechpartner: Thomas Hörner thomas.hoerner@rae-lichte.com Was unsere Gedankenspiele zeigen: Wearables bieten große Chancen für kreative Ansätze für Kommunikation und Marketing. Aber nicht alles ist machbar. Was machbar ist und wie Sie Wearables wie Google Glass kommunikativ nutzen können – dazu stehen wir Ihnen zur Verfügung. ÜBER LICHTE RECHTSANWÄLTE QI/2014 BilderTitelv.l.n.r.:1+2:Flickr/TedEytan,Wikimedia/„Glogger“,Wikimedia/AntonioZugaldia BilderInnenteil:Flickr/LoicLeMeur(Mann),Istock(Pressekonferenz),Fotolia(Rest)