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Treuhand ERFOLG
Die administrative Verarbeitung erfährt in
dieser Zeit einige Veränderungen: Zum Ei-
nenmusszumerstenMaldieLohnverarbei-
tung 2007 mittels neuen Lohnausweisen
abgerechnet werden. Zum anderen treten
mit dem neuen Revisionsgesetz im kom-
mendenJahrneueRegelungeninKraft.Da-
rüber hinaus wird die Mehrwertsteuer-Re-
gelung aktualisiert.
Letztes Jahr beschloss die eidgenössische
Steuerkommission den neuen Lohnausweis
für obligatorisch zu erklären und die damit
verbundenen Änderungen ab dem Lohnjahr
2007 umzusetzen.
Mit diesem Entscheid wurde gesamtschwei-
zerisch ein einheitliches Formular geschaffen,
welches in seiner obligatorischen Verwen-
dung als Lohnausweis dient,aber auch freiwil-
lig zur Rentenbescheinigung dienen kann.Zu
beachten gilt es allerdings, dass sich die ge-
setzlichen Grundlagen für die Bescheini-
gungspflicht nicht geändert haben.Somit ste-
hen den Unternehmen, welche bisher die
Lohnausweise korrekt und vollständig ausge-
füllt haben, hauptsächlich Prozessanpassun-
gen bzw.formelle Änderungen bevor.
EineUmfragederSchweizerischenSteuerkon-
ferenz bei den kantonalen Steuerverwaltun-
genzeigte,dassdieÄnderungenbeiallenKan-
tonen – ausser Solothurn – im kommenden
Jahr effektiv werden. Unternehmen nützen
jetzt die Zeit, um ihre Lohnverarbeitung auf
die neuen Lohnauseise (NLA) umzustellen.Für
kleinere Unternehmen, die über keine eigene
Lohnbuchhaltung verfügen, entwickelte der
Bund ein einfaches Programm, welches es er-
laubt,dieLohnausweisevonHandauszufüllen
(siehe Kasten). Diese Methode ist für Unter-
nehmenmiteinbiszweiLohnempfängernge-
eignet.
Neue Lohnausweise gemäss
swissdec-Richtlinien
Swissdec garantiert die korrekte Deklaration
Um die Qualität sicher zu stellen,schuf die SU-
VAzusammenmitverschiedenenPartnerndie
swissdec. Diese dient als zentrale Informati-
onsplattform, um die Standardisierung des
elektronischen Datenaustausches der Lohn-
buchhaltungsdaten zu gewährleisten. Die
swissdec-Zertifizierung gibt den Unterneh-
men die Gewissheit, dass die Berechnungs-,
Deklarations- sowie Kontrollprozesse der ent-
sprechenden Lohnbuchhaltung von der SUVA
geprüft wurden.
Die Unternehmen, die swissdec-zertifizierte
Lohnbuchhaltungen einsetzen haben den
Vorteil, dass vereinfachte Arbeitsabläufe eine
zügige Deklaration ermöglichen und damit
den den administrativen Aufwand verringern.
Deshalb wird beim Kauf einer Lohnbuchhal-
tungssoftware empfohlen, auf die swissdec-
Zertifizierung zu achten.
Nicht viele Anbieter bieten diese Qualitäts-
merkmale
Moderne Lohnbuchhaltungen, wie die swiss-
dec-zertifizierte PROFFIX simply business Lö-
sung, bieten dem Anwender genügende Si-
cherheit und Qualität. Sie ermöglichen die
gleichzeitige Erstellung und den Druck des
Lohnausweises sowie die elektronische Über-
mittlung der Daten an die kantonale Verwal-
tung.
Umsteigen auf neue Lösungen – was dabei zu
beachten ist
Unternehmen,die bis heute noch nicht umge-
stiegensind,solltensichmitfolgendenFragen
auseinandersetzen, denn sie ermöglichen, ei-
nen Handlungsbedarf in Erwägung zu ziehen:
– Inwieweit können wir unsere Abläufe
optimieren und gleichzeitig unsere Aufwände
minimieren?
– Wo können wir unser Risiko bezüg-
lich Steuern und Sozialversicherungen beim
Unternehmen und bei den Mitarbeitenden
optimieren?
– Wie schaffen wir durch korrekte Ab-
wicklung und Abbildung für unsere Mitarbei-
tende mehr Klarheit?
WurdeeinHandlungsbedarfermittelt,können
die Unternehmen anhand von erarbeiteten
Massnahmeplänen ihre Lohnbuchhaltungen
in drei Schritten umstellen.
Silvan Müller
Silvan Müller
Die wichtigsten
Neuerungen auf einen Blick
• Änderungen der Lohnparameter 2008:
Der Bundesrat beschloss, den Höchstbe-
trag des versicherten Verdienstes in der
obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
per 1. Januar 2008 von CHF 106'800 auf
CHF 126'000 anzuheben. Damit wird be-
zweckt, dass künftig 92% der versicherten
Arbeitnehmer bei Unfällen zum vollen
Lohn versichert sind.Dieser Satz gilt auch
bei der Berechnung der Beiträge für die
ALV und IV.Mitarbeitende mit einem Brut-
toeinkommen über CHF 106'800 eine Ver-
besserung der Leistungen der UVG, ALV
und IV.
• Bei den Aus- und Weiterbildungskosten
besteht unter Umständen eine Deklarati-
onspflicht. Diese Art von Deklarations-
pflicht dient als Hinweis für die Steuerbe-
hörden,welchedannentscheiden,obeine
Steuerpflicht besteht oder nicht.
• Aufrechnung für die private Nutzung des
Geschäftsfahrzeuges in Höhe von 0,8%
des Kaufpreises exkl. Mehrwertsteuer,
mindestens jedoch CHF 150 pro Monat.
• Effektive Spesen müssen für sämtliche
Mitarbeitende betragsmässig beziffert
werden, wenn die in der Wegleitung zum
NLAaufgeführtenVorgabenzurDeklarati-
onserleichterung nicht eingehalten wer-
den bzw. kein von den Steuerbehörden
genehmigtes Spesenreglement vorliegt.
• Gewisse Gehaltsnebenleistungen wie
Halbtaxabonnements müssen nicht de-
klariert werden («Nicht zu deklarierende
Leistungen»).
Weiterführende Informationen
• SMC Computer mit ausführlichen Weglei-
tungen zur Lohndeklaration und Schulun-
gen: www.smc-computer.ch/lohnbuch-
haltung
• Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV),
www.estv.admin.ch/d/dbst/dienstleis-
tungen/lohnausweis.html
• Swissdec,www.swissdec.ch

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Mit diesem Entscheid wurde gesamtschwei- zerisch ein einheitliches Formular geschaffen, welches in seiner obligatorischen Verwen- dung als Lohnausweis dient,aber auch freiwil- lig zur Rentenbescheinigung dienen kann.Zu beachten gilt es allerdings, dass sich die ge- setzlichen Grundlagen für die Bescheini- gungspflicht nicht geändert haben.Somit ste- hen den Unternehmen, welche bisher die Lohnausweise korrekt und vollständig ausge- füllt haben, hauptsächlich Prozessanpassun- gen bzw.formelle Änderungen bevor. EineUmfragederSchweizerischenSteuerkon- ferenz bei den kantonalen Steuerverwaltun- genzeigte,dassdieÄnderungenbeiallenKan- tonen – ausser Solothurn – im kommenden Jahr effektiv werden. Unternehmen nützen jetzt die Zeit, um ihre Lohnverarbeitung auf die neuen Lohnauseise (NLA) umzustellen.Für kleinere Unternehmen, die über keine eigene Lohnbuchhaltung verfügen, entwickelte der Bund ein einfaches Programm, welches es er- laubt,dieLohnausweisevonHandauszufüllen (siehe Kasten). Diese Methode ist für Unter- nehmenmiteinbiszweiLohnempfängernge- eignet. Neue Lohnausweise gemäss swissdec-Richtlinien Swissdec garantiert die korrekte Deklaration Um die Qualität sicher zu stellen,schuf die SU- VAzusammenmitverschiedenenPartnerndie swissdec. Diese dient als zentrale Informati- onsplattform, um die Standardisierung des elektronischen Datenaustausches der Lohn- buchhaltungsdaten zu gewährleisten. Die swissdec-Zertifizierung gibt den Unterneh- men die Gewissheit, dass die Berechnungs-, Deklarations- sowie Kontrollprozesse der ent- sprechenden Lohnbuchhaltung von der SUVA geprüft wurden. Die Unternehmen, die swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltungen einsetzen haben den Vorteil, dass vereinfachte Arbeitsabläufe eine zügige Deklaration ermöglichen und damit den den administrativen Aufwand verringern. Deshalb wird beim Kauf einer Lohnbuchhal- tungssoftware empfohlen, auf die swissdec- Zertifizierung zu achten. 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WurdeeinHandlungsbedarfermittelt,können die Unternehmen anhand von erarbeiteten Massnahmeplänen ihre Lohnbuchhaltungen in drei Schritten umstellen. Silvan Müller Silvan Müller Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick • Änderungen der Lohnparameter 2008: Der Bundesrat beschloss, den Höchstbe- trag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) per 1. Januar 2008 von CHF 106'800 auf CHF 126'000 anzuheben. Damit wird be- zweckt, dass künftig 92% der versicherten Arbeitnehmer bei Unfällen zum vollen Lohn versichert sind.Dieser Satz gilt auch bei der Berechnung der Beiträge für die ALV und IV.Mitarbeitende mit einem Brut- toeinkommen über CHF 106'800 eine Ver- besserung der Leistungen der UVG, ALV und IV. • Bei den Aus- und Weiterbildungskosten besteht unter Umständen eine Deklarati- onspflicht. Diese Art von Deklarations- pflicht dient als Hinweis für die Steuerbe- hörden,welchedannentscheiden,obeine Steuerpflicht besteht oder nicht. • Aufrechnung für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges in Höhe von 0,8% des Kaufpreises exkl. Mehrwertsteuer, mindestens jedoch CHF 150 pro Monat. • Effektive Spesen müssen für sämtliche Mitarbeitende betragsmässig beziffert werden, wenn die in der Wegleitung zum NLAaufgeführtenVorgabenzurDeklarati- onserleichterung nicht eingehalten wer- den bzw. kein von den Steuerbehörden genehmigtes Spesenreglement vorliegt. • Gewisse Gehaltsnebenleistungen wie Halbtaxabonnements müssen nicht de- klariert werden («Nicht zu deklarierende Leistungen»). Weiterführende Informationen • SMC Computer mit ausführlichen Weglei- tungen zur Lohndeklaration und Schulun- gen: www.smc-computer.ch/lohnbuch- haltung • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), www.estv.admin.ch/d/dbst/dienstleis- tungen/lohnausweis.html • Swissdec,www.swissdec.ch