Die ALAG AG & Co. KG hat ihre Anleger vor fünf Jahren mit der Mitteilung überrascht, durch die Insolvenz der Robert Straub GmbH ihrerseits in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein und nunmehr eine Liquidation durchführen zu müssen. Daraufhin sind viele betroffene Anleger aktiv geworden und haben ihre Beteiligung gekündigt oder widerrufen. Anleger, die nicht selbst aktiv geworden sind, sahen sich in einer Vielzahl von Fällen ihrerseits Ansprüchen der ALAG ausgesetzt, die sehr aggressiv gerichtlich verfolgt wurden. Welche weitere Entwicklung zeichnet sich für die betroffenen ALAG Anleger ab? Welche Hoffnung besteht, um Ansprüche geltend zu machen?
1. ALAG unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Schadenersatzansprüche der ALAG Automobil AG & Co KG Anleger
denkbar – Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben
- Berlin, 21.03.14
Mit Urteil vom 11.02.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine
Entscheidung des 11. Zivilsenates des Hanseatischen
Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten
Verhandlung über die Schadenersatzklage einer geprellten Anlegerin
gegenüber der ALAG Automobil AG & Co. KG an das
Berufungsgericht zurückverwiesen. Damit überträgt der BGH seine
Grundsätze zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im
Zusammenhang mit vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen
bei atypisch stillen Beteiligungen (vgl. Urteile vom 19.11.2013) auch
auf die ALAG Automobil AG & Co. KG.
Bundesgerichtshof überträgt Anspruch auf Schadensersatz für
ALAG Automobil-Anleger
„Nachdem ein von uns vertretener Mandant am 19.11.2013 in der
Sache II ZR 320/12 bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sein
Recht durchsetzen konnte, vom Anbieter einer atypisch stillen
Beteiligung grundsätzlich Schadenersatz verlangen zu können, hat
der Bundesgerichtshof nunmehr diese Entscheidung auch auf einen
weiteren von uns vertretenen geschädigten Anleger übertragen.
Während es am 19.11.13 um die Lease Trend AG ging, war der
betroffene Anleger jetzt ein atypisch still an der ALAG AG & Co. KG
Beteiligter. Auch wenn die genaue Begründung der Entscheidung des
Bundesgerichtshofes noch aussteht, ist wohl davon auszugehen, dass
inhaltlich identisch entschieden wurde. Als Besonderheit ist
allerdings die Liquidation der stillen Beteiligungen an der Alag zum
Dezember 2009 zu werten, die nach Mitteilung unseres beim BGH
zugelassenen Anwalts nach Aussage des zweiten Senates des
Bundesgerichtshofes allerdings am Recht des Anlegers, auch nach
der Liquidation seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen, nichts
ändert,“ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der
eine Vielzahl von Anlegern gegen die ALAG AG & Co. KG vertritt.
Insolvenz von Tochterfirma: Geschädigte ALAG-Anleger bangen seit
2009 um ihre Gelder – Kündigung, Widerruf, Schadensersatz –
Die Alag AG & Co. KG hat ihre Anleger im Jahre 2009 mit der
Mitteilung überrascht, durch die Insolvenz der Robert Straub GmbH
ihrerseits in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein
und nunmehr eine Liquidation durchführen zu müssen. Liquidiert
wurden allerdings nicht etwa die Fondsgesellschaft selbst, sondern
die an ihr bestehenden atypisch stillen Beteiligungen von mehreren
tausenden betroffenen Anlegern. Die geschädigten Anleger erklärten
daraufhin teilweise noch im Jahre 2009 Schadenersatzansprüche
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre
Kernkompetenz im Bereich des
Kapitalanlagenrechts und der
angrenzenden Gebiete des Zivilrechts,
insbesondere im Handels- und
Gesellschaftsrecht. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern,
denen vermietete Eigentumswohnungen
zur Altersvorsorge als "Immobilienrente"
schmackhaft gemacht wurden. Ein
wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist
auch das Recht der Handelsvertreter, die
Regelungen über Provisionen,
Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.
2. gegenüber der Gesellschaft, kündigten diese oder erklärten den
Widerruf.
Einige taten dies erst im Jahre 2010 und später, einige haben bis
heute noch nichts unternommen. Eine Vielzahl von Anlegern
beschritt bereits 2009 und 2010 den Rechtsweg, mit
ausgesprochenen unterschiedlichen Ergebnissen. Die ersten dieser
Verfahren sind nunmehr bei dem Bundesgerichtshof angelangt und
werden wieder in die Berufungsinstanz zurückgegeben.
Klagen gegen ALAG-Anleger - klare Behandlung der ALAG-
Verfahren nicht erkennbar
Anleger, die nicht selbst aktiv geworden sind, sahen sich ab Ende
2012 in einer Vielzahl von Fällen ihrerseits Ansprüchen der ALAG
ausgesetzt, die sehr aggressiv gerichtlich verfolgt wurden. Für diese
Klagen gegen die Anleger sind häufig Amtsgerichte „auf dem flachen
Land“ zuständig, bedingt durch die geringen Streitwerte und die
Wohnorte der beklagten Anleger. Die Vielzahl der unterschiedlichen,
mit der Angelegenheit befassten Gerichte und Richter bewirkt, dass
die Entscheidungen teilweise diametral voneinander abweichen und
eine klare Linie bei der Behandlung der ALAG-Verfahren nicht
ansatzweise erkennbar ist.
Rechtsanwalt Christian Röhlke hierzu: „Zumindest für Klagen der
Anleger gegen die Alag AG & Co. KG aus dem Jahre 2009 und 2010
scheint nunmehr der Bundesgerichtshof eine gewisse
Vereinheitlichung der Rechtsanwendung vorbereitet zu haben. Die
Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen der
Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches oder einer
außerordentlichen Kündigung nicht generell nicht entgegen – dass
hatten wir den Gerichten bisher zu verdeutlichen versucht, sind
allerdings häufig dabei erfolglos geblieben -.“
Erfolg auf Schadensersatz für ALAG-Anleger?
„Ob und in welcher Höhe der Anleger jetzt Schadenersatz verlangen
kann, wird nunmehr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht
geklärt werden müssen. Für den umgekehrten Fall der
Inanspruchnahme der Anleger durch die ALAG ist leider noch keine
klare Linie zu erkennen. Einige Gerichte halten eine derartige
Forderung der ALAG nach der Liquidation der an ihr bestehenden
stillen Gesellschaften für nicht mehr denkbar oder knüpfen diese an
strenge Voraussetzungen, während andere Gerichte die Ansprüche
der ALAG Automobil nach unserer Ansicht kaum geprüft
durchwinken. Viele geschädigte und verunsicherte Anleger,
insbesondere nicht rechtsschutzversicherte, lassen sich daher
möglicherweise etwas vorschnell auf Zahlungsvergleiche ein“, meint
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
3. Rechtsanwalt Röhlke weist zudem daraufhin, dass parallel zu der
Auseinandersetzung der Alag AG & Co. KG auch eine
Auseinandersetzung mit den Vertriebsgesellschaften geführt werden
kann, nach seiner Erfahrung teilweise mit sehr guten Erfolgen für die
betroffenen Anleger in ähnlichen Fällen.
„Die Beteiligungen der Albis / Rothmann Gruppe wurden mitunter
von sehr großen Vertrieben unter das Volk gebracht, die eine
entsprechende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hatten.
Dies bedeutet, dass ein ausgesprochen solventer Gegner zur
Verfügung steht, der aufgrund der hier inzwischen bekannten
Vielzahl von Beratungsfehlern die Schäden der Anleger übernehmen
kann. Die Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte hat hier für eine Vielzahl der
geschädigten Mandanten sehr positive Ergebnisse erzielt. Leider
haben viele betroffene Anleger die Ansprüche gegen den Vertrieb
durch umfassende Vergleichsvereinbarungen aufgegeben. Hier stellt
sich die Frage, ob die Anleger in solchen Fällen anwaltlich richtig
beraten wurden und ob möglicherweise hier noch ein Regress gegen
den Anwalt möglich ist. Der Rat, einen insgesamt eher nachteiligen
Vergleich abzuschließen, kann einen Anwaltsfehler darstellen.
Aktuell verklagen wir Rechtsanwälte für unsere betroffenen
Mandanten, die derartig nachteilige Vergleiche abgeschlossen
haben“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.
Die Erfahrungen in ähnlichen Fällen zeigen, dass betroffene ALAG
Anleger ihre Situation prüfen lassen sollten, sofern sie sich noch
nicht in kompetente anwaltliche Hände begeben haben. Für
Rückfragen und weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte
unter 030-715 206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur
Verfügung. ALAG Anleger und ihre Familien haben schon eine
langanhaltende Leidensgeschichte ertragen, aber es besteht noch
Hoffnung um Ansprüche geltend zu machen, diese sollten im eigenen
Interesse umgehend geprüft werden.
V.i.S.d.P.:
Christian Röhlke
Rechtsanwalt