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1. WOCHE: EINFÜHRUNG IN DIE HANSE
Beginn der Hanse
Es gibt kein exaktes Gründungsdatum der Hanse, man geht jedoch davon aus, dass die
Gründung der Stadt Lübeck im Jahr 1143 als entscheidender Faktor gilt. Die Lage der Stadt
ermöglichte einen unkomplizierten Ostseezugang, der den Austausch von Rohstoffen zum
Beispiel Getreide, Wachs, Holz und Pelze aus Russland und Fertigprodukten, wie Wein und
Tuch aus den westeuropäischen Ländern ermöglichte. Angefangen hat die Tradition der
Hanse mit einem freien Zusammenschluss von Kaufleuten, die das Risiko der gefährlichen
Reise nicht alleine, sondern im Schutz einer Gruppe bestreiten wollten. Zudem war es in
einer größeren Gemeinschaft häufig einfacher, die Interessen zu vertreten. Dies ist die
sogenannte Kaufmannshanse, im Vergleich zu der sich daraus entwickelnden Städtehanse.
In dieser Zeit entstand die „Gemeinschaft der deutschen Gotlandfahrer“, ein
Zusammenschluss einzelner niederdeutscher Kaufleute. Gotland war Handelszentrum des
von Skandinavien dominierten Handels im Ostseeraum und durch gegenseitige
Versicherung von Handelsprivilegien sicherten sich die deutschen Kaufleute den Handel mit
Gotland. Auch weitere Handelsstädte an der Ostseeküste konnten nun erschlossen werden,
auch wenn es zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen deutschen und gotländischen
Händlern führte. Aber nicht nur im Ostseeraum wurde gehandelt, auch in die Nordsee,
England und Flandern wurden Beziehungen geknüpft.
Der wendische Städtebund
Mit einem Beschluss aus dem Jahr 1259 verkünden die Räte der drei wendischen Städte
Lübeck, Wismar und Rostock, dass Räuber und Piraten, die den Handel gefährden, sofort
und ohne Gerichtsverfahren geächtet werden dürfen. Daraus schließt man, dass die
Handelswege im Binnenland und auf der Ostsee mehr als unsicher waren, sodass gehandelt
werden musste. Erklären lässt sich dies anhand der politischen Entwicklung. Lange Zeit
waren Lübeck, Holstein, Mecklenburg und Pommern in dänischer Hand unter der Regierung
von König Waldemar II. 1224 fielen sie zurück an Kaiser Friedrich II. Problematisch war dies,
da der Kaiser weit entfernt vom Ostseeraum keine Einflussmöglichkeiten auf das Geschehen
ausüben konnte. In dem entstandenen Chaos setzten sich, wie man heute sagen würde,
mehrere „warlords“ durch, was die Lage weiter verschlimmerte. Der Handel wurde immer
unsicherer und die Städte begannen eine gemeinsame Politik zu entwickeln und sich
zusammenzuschließen. Die größte Gefahr stellte der Adel dar. Einige Adlige versuchten sich
auf unrechte Art und Weise einen Anteil am Handel zu ergaunern und heuerten Piraten an.
Man kann sich vorstellen, dass es für die Städte nicht einfach war, einen gemeinsamen
Nenner zu finden. Die Konkurrenz zwischen ihnen war sehr groß und allein die wendischen
Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Rostock, Wismar, Greifswald und Stralsund brauchten
seit dem Beschluss mehr als 20 Jahre, um ihre Differenzen beizulegen. Auch bei vielen
kleineren und größeren Konflikten zwischen einzelnen Städten wird die Relevanz des
Handels deutlich, wenn es ihnen gelingt dem Handel zu Gute einen Konsens zu finden: „Weil
nämlich viele Kaufleute, die um der göttlichen Gnade willen mit Handelswaren über die
Meere segeln, wegen der Angriffe der Piraten und Räuber weder wahren Frieden noch
wirkliche Sicherheit haben“1
. Einerseits stellte der seegestützte Fernhandel einen
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Hammel-Kiesow, Rolf/Graichen, Gisela: Die deutsche Hanse. Eine heimliche Supermacht. Hamburg 2011.
S.70.
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wirtschaftlichen Faktor dar, denn die Handelsrouten führen von der Küste in den gesamten
Ostseeraum. Angesteuert wurden Russland, Livland, Schweden und Dänemark.
Andererseits darf man auch die politische Komponente nicht vergessen, denn er stellt die
wirtschaftliche Domäne der politischen Führungsgruppen dar. Die Gefährdung der größten
Interessen begünstigt den Zusammenschluss der Städte. Um vor erneuten Übergriffen auf
den Handelsrouten geschützt zu sein, wurden Söldner als militärische Unterstützung
angeheuert. Man darf hierbei jedoch nicht vergessen, dass dieser Schutz sehr teuer war.
Bereits Ende des 12. Jahrhunderts wurden Fahrtgemeinschaften gebildet. Dieses Konzept
wurde von den Fernkaufleuten aufgegriffen und städtepolitisch in den Vertrag von 1259
eingebracht. Besonders interessant ist, dass das innerstädtische Willkürrecht auf die
Handelsrouten ausgedehnt wurde. Die Ostsee war ein rechtsfreier Raum, aber für die
Ausübung zu Lande hätte es der Zustimmung des Königs bedurft! 1265 treffen sich die
Hansestädte und es kommt zu dem Beschluss, sich einmal jährlich zu treffen und alle
wichtigen Angelegenheiten zu besprechen. Die sogenannten Hansetage fanden regelmäßig
und in wechselnden Städten statt. Hieraus entwickelt sich bis 1265 eine gemeinsame Politik
der wendischen Städte. 1281 wurden weiterhin Stettin, Anklam, Greifwald und Stralsund in
den Städtebund aufgenommen. Dieser ist nicht der einzige, aber der wichtigste Städtebund.
Auch international werden Bündnisse geschlossen, so zum Beispiel 1280 zwischen Lübeck
und der deutschen Stadtgemeinde von Visby auf Gotland, 1282 tritt Riga dem Bund bei.
Doch in der Hanse wurde nicht nur der Schutz der Kaufleute von Interesse. Auch
Wirtschaftsblockaden dienten der Durchsetzung des gemeinsamen wirtschaftlichen
Interesses.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts setzt die sogenannte kommerzielle Revolution ein: Ältere
Kaufleuten fuhren nicht mehr selber zur See, sondern regelten alle Angelegenheiten von zu
Hause aus. Dafür erteilten sie Handelspartnern oder Gesellen die Aufträge. Interessant ist
die aus der Arbeitsteilung resultierende Stellung der wendischen Hansestädte in der zweiten
Hälfte des 13. Jahrhunderts. Waren sie bisher Umschlagplätze, so entwickelten sie sich nun
zu Stapelplätzen.
Der Begriff der „Deutschen Hanse“ wurde erstmals in dem Zusammenhang mit der
Auseinandersetzung 1358-1360 und dem daraus resultierenden von niederdeutsche Städten
verhängten Wirtschaftsembargo gegen Flandern erwähnt. Er sollte die Geschlossenheit der
Städte und ihrer Interessen verdeutlichen. Die Wirtschaftsblockade verläuft äußerst
erfolgreich, denn nach einer Hungersnot, inneren Unruhen und der zweiten Pestepidemie
erhielten die hansischen Kaufleute die geforderten Privilegien in ganz Flandern.
Der Machtverlust der Hanse und deren Niedergang hat viele unterschiedliche Gründe. Zum
einen verstärkten sich die Territorialgewalten im Ostseeraum und die Städte konnten nicht
mehr freie Entscheidungen treffen. Amerika wurde entdeckt und der Handel erstreckte sich
auf Übersee, was neue Konkurrenzbildung und Schwächung von Städten und Kaufleuten
nach sich zog. Zudem führten viele politische Unruhen zu Schließungen von einst wichtigen
Kontoren, wie Nowgorod. Zum anderen viel es immer schwerer einen gemeinsamen
Konsens in wichtigen Angelegenheiten zu finden und der große Vorteil der Hanse, die
Flexibilität, ging verloren.
Der letzte Hansetag fand 1669 in Lübeck unter Beteiligung der verbliebenen Städte Lübeck,
Bremen, Hamburg, Rostock, Wismar, Danzig Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück und
Köln statt.
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Auswahl der Hansestädte und gehandelter Waren
Wendische Hansestädte: Lübeck, Stralsund, Wismar, Rostock, Lüneburg
Sächsische Hansestädte: Braunschweig, Einbeck, Goslar, Hildesheim, Magdeburg
Märkische Hansestädte: Stendal, Brandenburg, Berlin, Frankfurt
Livländische Hansestädte: Danzig, Riga, Reval, Dorpat
Westfälische und rheinische Hansestädte: Köln, Dortmund, Münster, Osnabrück,
Paderborn, Duisburg
Hansekontore: Bergen, Brügge, London, Nowgorod
Waren: Tuch, Wein, Getreide, Wachs, Holz, Pelze, Salz, Fisch, Bier
Das Lübische Recht
Das Stadtrecht stellt die Verbindung aus dem geltenden Landrecht, Willkürrecht und dem
Recht des Stadtherren dar. Im Fall der Hansestadt Lübeck galt zunächst das Holstenrecht
als Teil des Sachsenrechtes, dazu kam das Soester Recht. Eine grundlegende Veränderung
ergab sich durch die von Kaiser Friedrich II. gestattete Rechtsbesserung. Das Landrecht
wurde auf die sich vom Land unterscheidenden Verhältnisse innerhalb einer Stadt
angepasst. Problematisch gestaltet sich die Forschung, da die Rechte selten schriftlich
festgelegt wurden und zudem ständigen Änderungen unterworfen waren. Alle, die mit dem
Recht zu tun hatten, kannten dies auswendig. Lediglich Streitigkeiten über das Recht wurden
festgehalten.