3. Vita
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Seit 2001: Raumfahrer.net
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Studium: kurz Physik, dann Geowissenschaften
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2009/10 StuFu
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2010/11 Mentoringprogramm
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Blog astrogeo.de
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Podcast: podcast.pikarl.de
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Seit 2011 Journalistennetzwerk
Die Fachwerkstatt
Seit 2011 Freier Journalist:
DLF, SWR, Dradio Wissen, WDR,
Spektrum der Wissenschaft, NZZ,
Was ist Was
9. Bilder von Personen
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Wer hat „Rechte am Bild“:
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§ 22 und § 23 Kunsturhebergesetz:
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Fotograf
Abgebildete
10. Bilder von Personen: Regel
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§22 KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung
des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der
Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem
Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10
Tode des
Jahren der Einwilligung der
Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der
überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder
ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
11. Bilder von Personen: Ausnahmen
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§23 KunstUrhG:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als
Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen
die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung
einem höheren Interesse der Kunst dient.
[...]
15. Panoramafreiheit
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§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen
befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu
vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben . Bei
Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
[...]
20. Wissenschaftliche Quellen
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US-Institutionen: public domain
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NASA, ...
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Europäische Südsternwarte (CC-Lizenz)
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Journals
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Recht liegt bei Verlag, nicht bei Autor
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Ausnahme: Creative Commons-Journals (Liste)
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Vorsicht: Open Access nicht automatisch CC