Update Fuhrparkrecht für Fuhrparkleiter, Fuhrparkbeauftragte, Flottenmanager, Fleetmanager; Neuigkeiten zum Flottenmanagement, Fleetmanagement; u.a. UVV-Prüfung nach BGV D29 und Verhältnis zu Herstellerinspektionen, Neuer Punktekatalog ab 1.4.2015, rechtliche Bewertung fahrerbewertung.de und verschiedene aktuelle gerichtliche Entscheidungen und deren Bedeutung für Fuhrparks
7. – UVV-‐Prüfung
bei
jährlichen
Inspektionen
nach
Herstellervorgaben
überflüssig?
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
8. – §
57
BGV
D29
Fahrzeuge:
– Abs.
1:
„Der
Unternehmer
hat
Fahrzeuge
bei
Bedarf,
mindestens
jedoch
einmal
jährlich,
durch
einen
Sachkundigen
auf
ihren
betriebssicheren
Zustand
prüfen
zu
lassen.“
– Abs.
2:
„Die
Ergebnisse
der
Prüfung
nach
Absatz
1
sind
schriftlich
niederzulegen
und
mindestens
bis
zur
nächsten
Prüfung
aufzubewahren.“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
9. – Erläuterung
zu
§
57:
– „Für
Personenkraftwagen
und
Krafträder
gelten
Sachkundigenprüfungen
als
durchgeführt,
wenn
über
die
in
den
vom
Hersteller
vorgeschriebenen
Intervallen
ordnungsgemäß
durchgeführten
Inspektionen
mängelfreie
Ergebnisse
einer
autorisierten
Fachwerkstatt
vorliegen.“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
10. – Erläuterungen
zu
§
57:
– „Sachkundiger
ist,
wer
aufgrund
seiner
fachlichen
Ausbildung
und
Erfahrung
ausreichende
Kenntnisse
auf
dem
Gebiet
der
Fahrzeugtechnik
hat
und
mit
den
einschlägigen
staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften
und
allgemein
anerkannten
Regeln
der
Technik
[...]
soweit
vertraut
ist,
dass
er
den
betriebssicheren
Zustand
von
Fahrzeugen
beurteilen
kann.“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
11. – Erläuterungen
stellen
fest,
dass
Herstellerinspektionen
Sachkundigenprüfungen
sind,
wenn
– ordnungsgemäß
durchgeführt
– durch
autorisierte
Fachwerkstatt
– in
den
Hersteller-‐Intervallen
– mangelfrei
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
12. – Erläuterungen
zu
§
57:
– „Die
Prüfung
des
betriebssicheren
Zustandes
durch
den
Sachkundigen
um-‐
fasst
sowohl
den
verkehrssicheren
als
auch
den
arbeitssicheren
Zustand
des
Fahrzeuges.“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
VV-‐Prüfung
20. Tat
OWi
OWi
mit
Regelfahrverbot
Straftat
Straftat
mit
Entzug
FE
Punkte
1
Punkt
2
Punkte
2
Punkte
3
Punkte
Tilgung
2
½
Jahre
Fünf
Jahre
Fünf
Jahre
Zehn
Jahre
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
unktekatalog
b
1.5.2014
Neu:
keine
Tilgungshemmung
21. – Eintragungen
ab
60,-‐
EUR
statt
40,-‐
EUR
– Nicht
mehr
eingetragen
werden
u.a.
– Beleidigung
im
Straßenverkehr
– Unberechtigtes
Befahren
der
Umweltzone
– Verstoß
gegen
Fahrtenbuchauflag
– Sonn-‐
und
Feiertagsfahrverbot
für
Lkw
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
unktekatalog
b
1.5.2014
22. – Beachte:
ab
dem
1.5.2014
nicht
mehr
einzutragende
Verstöße
werden
automatisch
gelöscht
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
unktekatalog
b
1.5.2014
23. Punkte
1-‐3
4-‐5
6-‐7
8
Folge
Vormerkung
Ermahnung
Verwarnung
Entzug
FE
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
unktekatalog
b
1.5.2014
Neu:
Tattags-‐/Rechtskraftprinzip
24. Punktestand
alt
1-‐3
4-‐5
6-‐7
8-‐10
11-‐13
14-‐15
16-‐17
18
Punktestand
neu
1
2
3
4
5
6
7
8
Erreichte
Stufe
Vormerkung
Vormerkung
Vormerkung
Ermahnung
Ermahnung
Verwarnung
Verwarnung
Entzug
FE
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
unktekatalog
b
1.5.2014
26. – Auslagerung
der
Fuhrparkverwaltung
– z.B.
Full-‐Service-‐Leasing
– externes
Management
– Ziel:
Wartung,
Reparaturen,
Steuer,
Versicherung,
Führerscheinkontrolle
und/oder
UVV
aus
einer
Hand
– Wichtig:
Abstimmung
mit
Pkw-‐
Überlassungsvertrag
mit
Arbeitnehmer
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
kw-‐
berlassungs-‐
ertrag
27. – FG
Berlin-‐Brandenburg,
17.12.2013
–
11
K
11245/08
vs.
BFH,
8.8.2013
–
VI
ZR
71/12
– Spricht
Lebenserfahrung
dafür,
dass
ohne
ausdrückliches
Verbot
der
Privatnutzung
konkludente
Erlaubnis
vorliegt
und
tatsächliche
Privatnutzung
durch
Arbeitnehmer
erfolgt
(wg.
Anwendung
1%
Regelung)?
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
rivatnutzung
etrieblicher
fz
28. – AG
Lüdinghausen,
17.2.2014
–
19
OWi-‐89
Js
155/14-‐21/14
– „Ein
starker
Stuhldrang
als
Ursache
einer
Geschwindigkeitsüberschreitung
führt
nicht
zum
Absehen
vom
Regelfahrverbot
aus
dem
Gesichtspunkt
einer
so
genannten
„notstandsähnlichen
Situation“,
wenn
der
Betroffene
sich
dahin
eingelassen
hat,
er
[leide
bereits
seit
geraumer
Zeit
an]
Probleme[n]
in
seinem
Darm
[...].“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
tuhlgang
egen
ahrverbot
29. – OLG
Frankfurt,
30.9.2013
–
4
U
145/13:
– Keine
Erstattung
außergerichtlicher
Regulierungskosten
durch
Schädiger
nach
einem
Unfall
– Auch
nicht,
wenn
Selbstregulierung
bei
Fuhrpark
mit
mehr
als
5.000
erheblichen
Aufwand
verursacht
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
osten
der
egulierung
30. – VG
Oldenburg,
25.11.2013
–
7
B
6607/13
– Bei
fehlender
Dokumentation
der
Fuhrparknutzung
durch
Unternehmen
kann
Fahrtenbuchauflage
für
mehrere
potentiell
betroffene
Fahrzeuge
verhängt
werden
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
ahrtenbuch
31. – OLG
Bamberg,
12.6.2013
–
2
Ss
OWi
659/13
– 270,-‐
EUR
Geldbuße
wg.
Verstoß
gegen
Halterpflichten
(Ladung,
§
31
Abs.
2
StVZO)
– Anweisung
zur
ordnungsgemäßen
Ladungssicherung
und
Tätigwerden
bei
Auffälligkeiten
nicht
ausreichend
– Notwendig
sind
anlassunabhängige
Stichproben
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
ontrollen
im
uhrpark
32. – LG
München
I,
10.12.2013,
5HK
O
1387/10
– 15
Millionen
Schadensersatz
von
Vorstand
– „[Der
Vorstand]
dafür
Sorge
zu
tragen,
dass
Unternehmen
so
organisiert
und
beaufsichtigt
wird,
dass
keine
Gesetzesverstöße
[...]
erfolgen.
Seiner
Organisationspflicht
genügt
[der
Vorstand]
nur
dann,
wenn
er
eine
auf
Schadensprävention
und
Risikokontrolle
angelegte
Compliance-‐Organisation
einrichtet.
Entscheidend
[
...]
sind
dabei
Art,
Größe
und
Organisation
des
Unternehmens,
die
zu
beachtenden
Vorschriften,
[...]
wie
auch
Verdachtsfälle
aus
der
Vergangenheit.“
Sascha
Kremer:
Update
Fuhrparkrecht
5
Millionen