534 Personen wandten sich an Ombudscom, wie die Schlichtungsstelle am Dienstag mitteilte. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und so viele wie noch nie. Stein des Anstosses sind meistens ungewollte Vertragsabschlüsse per Telefon.
2. 1. Konsens
Ohne Konsens – d.h. ohne eine übereinstimmende
und gegenseitige Willensäusserung der Parteien –
kann kein gültiger Vertrag zustande gekommen sein!
4. 3. Schutz des Käufers
Gerichtsstandklauseln in Konsumentenverträgen, welche die
Gerichte am Sitz des Verkäufers als zuständig deklarieren sind in
der Regel ungültig!
5. 4. Konsumenten können die Verkäufer wahlweise am eigenen
Wohnsitz oder am Sitz des Unternehmens einklagen!
6. Für Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen sind zuerst die
Schlichtungsbehörden (Friedensrichter) zuständig.
5. Verhandlung
7. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten
bis zu einem Streitwert von CHF 2000
kann eine Schlichtungsbehörde direkt
entscheiden, sofern die klagende Partei
einen entsprechenden Antrag stellt!
6. Rahmenbedingungen
8. 545
2.5
1178
1171
5356
4782
6534
5953
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000
2014
2013
Kunden Anfragen Fälle Konsultation
Im Jahr 2014 wandten sich insgesamt 6534 Personen an ombudscom, der Schlichtungsstelle
Telekommunikation. Die Hauptbeschwerdegründe bei der Schlichtungsstelle bildeten
unerwünschte Vertragsabschlüsse per Telefon!
Unerwünschte Vertragsabschlüsse per Telefon im Jahr 2013 und 2014
9. Wir stehen für kompetente Beratung zu besten
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