Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
Probleme mit deinem Prüfungsausschuss? Kopf hoch! Wir sagen dir, was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wurde. Ob nachträgliche Prüfungsanmeldung, Anerkennung einer Studienleistung oder Verlängerung deiner Abgabefrist: Manchmal ist im Studium ein Antrag an den Prüfungsausschuss einfach nötig, um alles in geregelten Bahnen zu halten. Dumm nur, wenn dein Antrag abgelehnt wird.
Viele Studentinnen und Studenten geben nach einem ersten negativen Bescheid ängstlich und genervt auf oder wissen gar nicht, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Hier setzen wir an! Wir sagen dir, was du tun kannst, wenn dein Antrag von deinem Prüfungsausschuss abgelehnt wurde. Wir möchten dir die Angst vor den gruseligen Hochschulbehörden nehmen und zeigen dir, wo du kompetente und durchschlagskräftige Hilfe findest.
1) Antrag abgelehnt - steck den Sand nicht in den Kopf!
Wenn dein Antrag von deinem zuständigen Prüfungsausschuss abgelehnt wurde, ist das im ersten Moment natürlich furchtbar nervig. Bevor du jetzt aber sofort aufgibst und das Thema als gescheitert abhakst, solltest Ruhe bewahren und deine Lage analysieren. Denn möglicherweise ist deine Situation gar nicht so endgültig, wie du vielleicht denkst. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass ein Ablehnungsbescheid zu deinem Antrag nicht das Ende sein muss.
Oft gibt es noch andere Wege und Mittel, die zu deinem Ziel führen können. Behalte also einen kühlen Kopf, sei nicht zu lange traurig und stell dich auf die neue Situation ein. Wir zeigen dir, wie du weiter vorgehen kannst!
2) Infos sammeln und Ablehnungsgründe herausfinden
3) Aufgeben oder kämpfen?
4) Widerspruch einlegen
5) Wann gar nichts mehr geht: Klage vor dem Verwaltungsgericht
6) Fazit
In diesem Artikel haben wir dir gezeigt, was du tun kannst, wenn dein Antrag von deinem Prüfungsausschuss abgelehnt wurde. Du beginnst mit einer gründlichen Analyse und kannst nach einer Fehler- und Ursachenforschung die Ablehnungshintergründe klar benennen. Auf dieser Basis entscheidest du dann, ob du die Ablehnung akzeptierst oder gegen den Beschluss vorgehen möchtest. Wenn du mit dem negativen Beschluss nicht einverstanden bist, reicht du in einem ersten Schritt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Sollte dies nicht funktionieren und deinem Antrag wird weiterhin nicht genehmigt, besteht für dich die Möglichkeit zu klagen. Mit der Unterstützung eines Rechtsexperten kannst du eine Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.
Unser Rat: Rechtliche Streitfälle mit Behörden und staatlichen Institutionen sind eine heikle Sache. Wir empfehlen dir in jedem Fall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Rat eines Experten einzuholen. Es lohnt sich - versprochen!
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Studienscheiss Blog: Antrag abgelehnt das kannst du jetzt tun!
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Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Ausgangssituation:
Du hast einen Antrag an deinen Prüfungsausschuss gestellt.
Dein Antrag wurde abgelehnt.
Du hast einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
Und jetzt?!
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Problem:
Du weißt nicht, was du jetzt tun sollst.
Die Sache ist kompliziert.
Die Rechtslage ist unklar.
Auf Behördenkram hast du keine Lust.
Nerviger Studienscheiss!
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Um den Scheisskümmern wir uns!
Schritt 1: Fehleranalyse und Ursachenforschung
Schritt 2: Entscheidung –aufgeben oder kämpfen?
Schritt 3: Widerspruch einlegen!
Schritt 4: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Schritt 1: Fehleranalyse und Ursachenforschung
Warum wurde dein Antrag abgelehnt?
Gründe stehen im Ablehnungsbescheid des Prüfungsausschusses.
Häufige Ursachen:
Formelle Gründe
Chancengleichheit / Gleichberechtigung
Widerspruch zu einer Grundsatzentscheidung
Widerspruch zu einer Verordnung oder einem Gesetz
Beim Prüfungsausschuss direkt nachfragen.
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05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Schritt 2: Entscheidung –aufgeben oder kämpfen?
Abschätzen, ob es sich lohnt weiterzumachen oder nicht.
Bei „starken“ Ablehnungsgründen: Aufgabe in Erwägung ziehen.
Bei „schwachen“ Ablehnungsgründen: Kämpfen & Ablehnung anfechten.
Besteht rechtlicher Interpretationsspielraum?
Eine Anwältin oder einen Anwalt befragen.
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05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Schritt 3: Widerspruch einlegen
Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Brief schreiben und Widerspruch mitteilen.
Adressat ist dein Prüfungsausschuss.
Bitte beachten:
Der Widerspruch muss in schriftlicher Form eingehen (eine E-Mail reicht nicht!)
Der Widerspruch muss fristgerecht eingereicht werden
Der Widerspruch sollte begründetsein
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Schritt 4: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenn gar nichts mehr geht: Klage einreichen!
ZuständigesGericht: Verwaltungsgericht
Aufjeden Fall mit Anwältin oder Anwalt abstimmen!
Formelle Aspekte: Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid
Gründlich Abwägen, ob Klage Sinn macht (teuer, langwierig, nervig)
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Fazit:
DubeginnstmiteinergründlichenAnalyseundkannstnacheinerFehler–undUrsachen- forschungdieAblehnungshintergründeklarbenennen.AufdieserBasisentscheidestdudann,obdudieAblehnungakzeptierstodergegendenBeschlussvorgehenmöchtest. WenndumitdemnegativenBeschlussnichteinverstandenbist,reichstduineinemers- tenSchrittWiderspruchgegendenAblehnungsbescheidein.Solltediesnichtfunktionie- renunddeinemAntragwirdimmernochnichtgenehmigt,bestehtfürdichdieMöglichkeitzuklagen.MitderUnterstützungeinesRechtsexpertenkannstdueineKlagebeimzu- ständigenVerwaltungsgerichteinlegen.
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Viel Erfolg für dein Studium!
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05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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