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ARBEITSRECHT II
Agnes.Carll.Schule
Kündigungsschutzklage

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Abwehrung der ordentlichen Kündigung
Zulässigkeit
 Zuständigkeit

der Arbeitsgerichte
 Klageart und Klageinteresse (Beseitigung der
Sozialwidrigkeit)
 Klagefrist (3 Wochen)
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Begründetheit (muss sozial gerechtfertigt sein)
 Wirksames Arbeitsverhältnis,

wurde
 Wirksamkeit der Kündigung

das gekündigt
Kündigungsschutzklage II
 Eingreifen

des Kündigungsschutzes nach KSchG

 KSchG

anwendbar
 Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein




Personenbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung

 Verhältnismäßigkeit
 Sozialauswahl
 Grundkündigungsfrist

 Beifügen

eingehalten

der Stelle des Betriebsrates
 Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei KSK
Kündigungsschutzklage III



Abwehrung der außerordentlichen Kündigung
Zulässigkeit
 Zuständigkeit

der Arbeitsgerichte
 Klageart und Klageinteresse
 Klagefrist


Begründetheit (durch wichtigen Grund
gerechtfertigt)
 Wirksames Arbeitsverhältnis,

dass
außerordentlich gekündigt wurde
Kündigungsschutzklage IV
 Wirksamkeit

der Kündigung
 Vorliegen eines wichtiges Kündigungsgrundes
 Tatsachen

sprechen gegen Fortsetzung
 Dringende Verdachtsmomente
 Vertrauen irreparabel zerstört
 Interessenabwägung
 Erfolglose

Fortsetzung und vorherige Abmahnung
 Unzumutbarkeit der Kündigung bis zum regulären
Kündigungstermin
Kündigungsschutzklage V
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Bei Feststellen des Gerichts, dass Kündigung
ungerechtfertigt war (= somit Klage begründet)
1.: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
2.: wenn dieses nicht möglich ist: Zahlung
einer angemessenen Abfindung
(Verlierer trägt alle Kosten des Verfahrens)
Abfindungsanspruch, § 1a
KSchG


Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
 Hintergrund:

Prozesse werden meist nur um
Abfindung geführt.



Arbeitnehmer muss aber Angebot des
Arbeitnehmers nicht annehmen. Nur eine
Möglichkeit.
Abfindung II
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Voraussetzungen
 Keine

Kündigungsschutzklage
 Hinweis des Arbeitgebers auf dringende
betriebliche Gründe im Kündigungsschreiben
 Ebenso Hinweis auf möglichen
Abfindungsanspruch
 Schriftformerfordernis nach § 623 BGB (nicht EMail)
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Höhe: 0,5 Bruttomonatsgehälter nach Jahren
der Betriebszugehörigkeit
Abfindung III
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Bei Unterlassen des Hinweises, falsches
Berechnen, Nichtbenennen der
Abfindungssumme ist Abfindungsanspruch
nicht wirksam entstanden
 Ungünstig

für Arbeitgeber, weil...
 Arbeitnehmer kann dann aus
Klarstellungsgründen Kündigungsschutzklage
einreichen
 Das Gericht kann eine höhere als gesetzliche
vorgeschriebene Abfindung geben...

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Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

  • 2. Kündigungsschutzklage   Abwehrung der ordentlichen Kündigung Zulässigkeit  Zuständigkeit der Arbeitsgerichte  Klageart und Klageinteresse (Beseitigung der Sozialwidrigkeit)  Klagefrist (3 Wochen)  Begründetheit (muss sozial gerechtfertigt sein)  Wirksames Arbeitsverhältnis, wurde  Wirksamkeit der Kündigung das gekündigt
  • 3. Kündigungsschutzklage II  Eingreifen des Kündigungsschutzes nach KSchG  KSchG anwendbar  Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein    Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung  Verhältnismäßigkeit  Sozialauswahl  Grundkündigungsfrist  Beifügen eingehalten der Stelle des Betriebsrates  Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei KSK
  • 4. Kündigungsschutzklage III   Abwehrung der außerordentlichen Kündigung Zulässigkeit  Zuständigkeit der Arbeitsgerichte  Klageart und Klageinteresse  Klagefrist  Begründetheit (durch wichtigen Grund gerechtfertigt)  Wirksames Arbeitsverhältnis, dass außerordentlich gekündigt wurde
  • 5. Kündigungsschutzklage IV  Wirksamkeit der Kündigung  Vorliegen eines wichtiges Kündigungsgrundes  Tatsachen sprechen gegen Fortsetzung  Dringende Verdachtsmomente  Vertrauen irreparabel zerstört  Interessenabwägung  Erfolglose Fortsetzung und vorherige Abmahnung  Unzumutbarkeit der Kündigung bis zum regulären Kündigungstermin
  • 6. Kündigungsschutzklage V     Bei Feststellen des Gerichts, dass Kündigung ungerechtfertigt war (= somit Klage begründet) 1.: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 2.: wenn dieses nicht möglich ist: Zahlung einer angemessenen Abfindung (Verlierer trägt alle Kosten des Verfahrens)
  • 7. Abfindungsanspruch, § 1a KSchG  Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung  Hintergrund: Prozesse werden meist nur um Abfindung geführt.  Arbeitnehmer muss aber Angebot des Arbeitnehmers nicht annehmen. Nur eine Möglichkeit.
  • 8. Abfindung II  Voraussetzungen  Keine Kündigungsschutzklage  Hinweis des Arbeitgebers auf dringende betriebliche Gründe im Kündigungsschreiben  Ebenso Hinweis auf möglichen Abfindungsanspruch  Schriftformerfordernis nach § 623 BGB (nicht EMail)  Höhe: 0,5 Bruttomonatsgehälter nach Jahren der Betriebszugehörigkeit
  • 9. Abfindung III  Bei Unterlassen des Hinweises, falsches Berechnen, Nichtbenennen der Abfindungssumme ist Abfindungsanspruch nicht wirksam entstanden  Ungünstig für Arbeitgeber, weil...  Arbeitnehmer kann dann aus Klarstellungsgründen Kündigungsschutzklage einreichen  Das Gericht kann eine höhere als gesetzliche vorgeschriebene Abfindung geben...