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Schutz vorAusbeutung
             und Gewalt
                            5

50                              51
Elf Artikel der Kinderrechtskonvention beschäftigen   weit 250 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und        billiger Kinder zur Arbeit zu zwingen als die Erwach-     Daher haben die Staaten bei den Vereinten Natio-
     sich allein damit, wie Kinder vor Ausbeutung und      14 Jahren das Geld zum Leben alleine verdienen           senen zu beschäftigen.                                    nen im Juni 1999 in Genf eine neue Konvention
     Gewalt geschützt werden können. Denn die Staa-        oder zum Einkommen der Familien beitragen.                                                                         beschlossen: die Konvention gegen die schlimmsten
     ten, welche die Kinderrechtskonvention unterzeich-                                                             Alle Staaten, die die Konvention unterschrieben ha-       Formen der Kinderarbeit.
     net haben, wollen die Kinder in ihren Ländern vor     Die achtjährige Sita lebt in Indien.                     ben, sollen Gesetze schaffen, die solche Ausbeu-
     allen nur denkbaren Formen von Ausbeutung und         Ihre Eltern sind so arm, dass sie Sita und               tung durch Kinderarbeit verhindern und die genau          Nach Genf kamen schon im Sommer 1998 viele
     Gewalt schützen, z.B. vor Kinderhandel, sexuellem     ihre Geschwister nicht alleine ernähren kön-             regeln, ab wann ein Kind wie viel und was arbeiten        Kinder und Erwachsene aus Südamerika, aus Asien
     Missbrauch, Folter, Krieg, Kinderarbeit.              nen. Eines Tages kam ein Mann aus einer                  darf.                                                     und aus Europa. Denn schon 1998 wurde über die
                                                           großen Stadt. Er versprach für Sita zu sor-
                                                                                                                    So ähnlich wie es das in Deutschland schon gibt.          Konvention beraten. Die Kinder und Erwachsenen
                                                           gen. Also haben Sitas Eltern ihre Tochter an
                                                           den Mann verkauft. Mit dem Geld konnte die
                                                                                                                    Das fordert Artikel 32 der Kinderrechtskonvention.        machten gegen Kinderarbeit einen „Global March“,
     Kinderarbeit                                          Familie eine Weile überleben. Sita lebt nun              Die meisten Staaten haben inzwischen gemerkt:             einen weltweiten Marsch. Sie haben sich dafür ein-
                                                           in einer fremden Stadt. Von morgens bis                  Artikel 32 der Kinderrechtskonvention reicht nicht        gesetzt, dass die neue Konvention den Kindern
     Tobias hat ein teures Hobby: Er surft leiden-         abends sitzt sie auf dem Boden und knüpft                aus um gegen besonders brutale Arten von Kinder-          auch wirklich hilft.
     schaftlich gerne im Internet. Einen Computer          Teppiche, gemeinsam mit vielen anderen                   arbeit zu kämpfen.
     hat er von seinen Eltern zu Weihnachten be-           Kindern.
     kommen. Doch die Telefon- und Benutzungs-             Dort, wo sie arbeitet, isst und schläft sie
     gebühren für das Internet wollen die Eltern           auch. Lohn erhält Sita keinen.
     nicht alleine bezahlen. Deshalb hat Tobias
52   einen Job angenommen. Zweimal in der                                                                                                                                                                                          53
                                                           Die Kinderrechtskonvention will Kinder wie Sita
     Woche trägt er Zeitungen aus. Mit dem Geld,
     das er dabei verdient, beteiligt er sich an           schützen. Denn Sita wird ausgebeutet. Die Arbeit,
     den Telefonkosten.                                    die sie verrichtet, schadet ihrer Gesundheit und ihrer
                                                           Entwicklung. Sita sollte zur Schule gehen und ler-
     Tobias ist 13 Jahre alt. Nach deutschem Recht darf    nen, damit sie später einen ordentlichen Beruf aus-
     er arbeiten. Allerdings nur 2 Stunden am Tag, und     üben und ein besseres Leben führen kann als ihre
     auch nur dann, wenn die Schule nicht darunter lei-    Eltern. In ihrer Freizeit sollte Sita mit anderen Kin-
     det. Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ regelt genau,    dern spielen und sich erholen.
     ab welchem Alter Kinder wie viele Stunden täglich     Auch dazu hat sie das Recht nach Artikel 31 der
     arbeiten dürfen. Und das Gewerbeaufsichtsamt kon-     Kinderrechtskonvention.
     trolliert, dass dieses Gesetz auch wirklich befolgt
     wird.                                                 Kinderarbeit muss aber noch aus einem anderen
                                                           Grund verboten werden.
     Andere Länder haben keine solchen Gesetze oder        Die Fabrikbesitzer und Unternehmer sollen in ihren
     nehmen es mit der Überprüfung der Kinderarbeit        Betrieben die Eltern beschäftigen, damit die genug
     nicht so genau. So kommt es immer noch vor, dass      Geld verdienen können um ihre Kinder zu ernähren
     Kinder den ganzen Tag schwer arbeiten müssen.         und zur Schule zu schicken. Kinder verdienen nicht
     Insgesamt müssen sich – so wird geschätzt – welt-     viel Geld. Das heißt, für die Fabrikbesitzer ist es                       Der „Global March“ 1998: aus Südamerika, Asien und Europa nach Genf.
Sexueller Missbrauch   Sexueller Missbrauch, das ist z.B.: Wenn ein          Ganz eindeutig und streng ist das deutsche Gesetz      Das steht in Artikel 39. Ob ein Kind nun sexuell
                            Erwachsener mit Mädchen oder Jungen Din-
                                                                                  bei sexuellem Missbrauch und bei Gewalt gegen          missbraucht oder entführt, misshandelt oder gefol-
                            ge tut, die die Kinder nicht wollen. Wenn er
                            zum Beispiel Fotos oder Videos macht, auf
                                                                                  Kinder.                                                tert wurde, es gibt Menschen, mit denen man reden
                            denen die Kinder nackt zu sehen sind und                                                                     kann und die helfen das Geschehene zu verar-
                            er diese Fotos und Videos dann verkauft.              Damit ihr aber geschützt seid und die Täter bestraft   beiten. Psychologen oder Sozialpädagogen zum
                            Wenn er zum Beispiel ihre Geschlechtsteile            werden können, müsst ihr darüber sprechen, wenn        Beispiel.
                            anfasst oder sie bittet, an seinem Penis zu           euch so etwas passiert ist oder wenn ihr das Gefühl
                            „spielen“. Wenn er Kinder gegen ihren Wil-
                                                                                  habt: Was da mit mir gemacht wird, ist nicht in        Manchmal ist es aber auch sinnvoll den Eltern zu
                            len mitnimmt, sie entführt und sie zwingt,
                            mit ihm oder mit anderen Personen Sex zu
                                                                                  Ordnung.                                               helfen, wenn es zwischen Eltern und Kindern völlig
                            haben.                                                                                                       schief läuft.
                                                                                  Kinder sind nie schuld, wenn sie sexuell miss-         Wenn eure Eltern mit euch nicht klarkommen, liegt
                            Es gibt Erwachsene, die tun solche Dinge, weil sie    braucht werden. Sprecht mit einem Freund oder          es vielleicht daran, dass sie mit sich selbst nicht zu-
                            damit Geld verdienen können. Es ist ihnen egal,       einer Freundin, mit den Eltern, mit einem Lehrer       rechtkommen oder dass sie Probleme haben, die
                            dass diese Dinge verboten sind und sie damit Kin-     oder mit einem Menschen, dem ihr vertraut. Wenn        sie nicht in den Griff kriegen. Es gibt Beratungs-
                            dern großen Schaden zufügen.                          es ganz schlimm ist, dann könnt ihr euch ans Ju-       stellen für Familien, in denen über solche Probleme
                            Diese Erwachsenen sind kriminell.                     gendamt und an die Polizei wenden. (Mehr dazu,         geredet und nach Lösungen gesucht wird.
54                          Solche Menschen müssen bestraft werden, damit         wo ihr Hilfe und Ansprechpartner findet, steht im                                                                55

                            sie so etwas nie wieder mit anderen Kindern tun.      Kapitel III ab Seite 69).
                                                                                  Auch wenn es euch unangenehm oder peinlich ist,
                            Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unter-   es ist ganz wichtig, dass ihr mit anderen darüber
                            schrieben haben, wollen Kinder vor sexuellem Miss-    sprecht, auch wenn der Täter aus eurer Familie
                            brauch und sexueller Ausbeutung schützen, auch        kommt, Vater, Bruder, Onkel oder auch Mutter ist.
                            dann, wenn die Eltern die Täter sind. Es ist verbo-   Denn nur dann könnt ihr geschützt, kann euch auch
                            ten Kinder zu entführen, zu verkaufen oder mit        geholfen werden.
                            ihnen zu handeln. Überhaupt ist alles verboten, was   Euch steht auch das Kinder- und Jugendtelefon
                            Kindern körperlich oder geistig Gewalt zufügt         (Seite 71) für alle Fragen und Sorgen kostenlos zur
                            (Art. 11, 19, 34, 35).                                Verfügung.

                                                                                  Die Kinderrechtskonvention fordert nicht nur, dass
                                                                                  die Kinder geschützt und Täter bestraft werden,
                                                                                  sondern auch, dass sie Hilfe bekommen, damit sie
                                                                                  leichter über das hinwegkommen, was passiert ist.
Misshandlung          Anja ist abgehauen. Zuhause hat sie es                  Die Kinderrechtskonvention fordert, dass Kinder vor
            durch Eltern   nicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt –
                                                                                   jeder Art von Gewalt zu schützen sind (Art.19). Bis
                           jeden Tag, manchmal schon morgens. Er hat
                                                                                   vor kurzem stand das im deutschen Erziehungs-
                           keine Arbeit mehr, seit die Fabrik zugemacht
                           hat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht,
                                                                                   recht noch nicht so deutlich. Eine Ohrfeige zum
                           was er tun soll. Die Mutter schimpft, wenn              Beispiel war bis vor kurzem nicht in jedem Fall ver-
                           der Vater trinkt. Dann streiten sie und der             boten.
                           Vater trinkt noch mehr. Manchmal, wenn er
                           schon ganz betrunken ist, schlägt er Anja.
                                                                                   Die Regierungsparteien von Deutschland, die 1998
                           Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagt
                                                                                   gewählt wurden, wollten das ändern. Sie haben dem
                           er, oder weil sie ihn so komisch angeguckt
                           hat.
                                                                                   Bundestag, dem Parlament, daher einen Vorschlag
                           Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepackt              gemacht. Im Juli 2000 hat der Bundestag den Vor-
                           und ist gegangen. Beim Jugendamt hat man                schlag angenommen und in das Erziehungsrecht
                           ihr geholfen. Vorübergehend wohnt sie jetzt             geschrieben: "Kinder haben ein Recht auf gewalt-
                           in einer betreuten Wohngemeinschaft, zu-
                                                                                   freie Erziehung." Damit ist jetzt eine Ohrfeige in je-
                           sammen mit anderen Kindern und Betreuern.
                                                                                   dem Fall verboten!
                           Eine Frau vom Amt war bei Anja zuhause,
                           hat mit ihren Eltern gesprochen. Anjas Vater
56                                                                                                                                          57
                           weiß nun, dass er Alkoholiker ist und dass
                           ihm geholfen werden muss, mit einer Ent-
                           ziehungskur zum Beispiel. Dass er Anja so
                           verletzt und gedemütigt hat, tut ihm heute
                           Leid.



                           Wenn Eltern ihre Kinder aber so verprügeln und
                           misshandeln, dass ihr Leben in Gefahr ist, oder sie
                           sexuell missbrauchen, dann ist es wahrscheinlich
                           besser, sie werden von ihren Eltern getrennt. Das ist
                           zwar traurig, aber das Jugendamt sorgt dafür, dass
                           sie in einer lieben Pflegefamilie oder einem Heim
                           aufgenommen werden oder in einer Wohngemein-
                           schaft mit Sozialpädagogen und anderen Kindern
                           mit ähnlichen Problemen ein neues Zuhause finden.
Kinder im Krieg   1999 gab es 34 Kriege und Bürgerkriege auf              Das ist sehr traurig. Denn Kinder sind in einem
                       der Erde. Dazu kamen noch mal 14 „bewaf f-
                                                                               Krieg diejenigen, die am meisten leiden und sich am
                       nete Konflikte“, also Auseinandersetzungen,
                                                                               wenigsten helfen können. Oft bleibt ihnen nur die
                       bei denen von Zeit zu Zeit geschossen wur-
                       de. In vielen Ländern, vor allem in Afrika
                                                                               Flucht in ein anderes, sicheres Land.
                       und Asien, müssen auch Kinder in den Krieg
                       ziehen: Manchmal müssen sie als Soldaten                Auch die Vereinten Nationen sind mit dem Artikel
                       kämpfen, manchmal werden sie über Felder                über Kindersoldaten nicht zufrieden. Die Mitarbeiter
                       geschickt um zu sehen, ob der Feind Minen
                                                                               der Vereinten Nationen versuchen deshalb, alle
                       gelegt hat. Wenn die Kinder auf eine solche
                                                                               Staaten davon zu überzeugen, Kinder nicht als
                       Mine treten, gibt es eine Explosion. Viele
                       Kinder sterben, andere sind ihr Leben lang
                                                                               Soldaten in den Krieg zu schicken. Bisher hatten die
                       verkrüppelt.                                            Mitarbeiter noch wenig Erfolg damit!

                       Die Kinderrechtskonvention wollte verhindern, dass      Um die Situation etwas zu verbessern, haben die
                       Kinder in Kriegen kämpfen müssen. Doch das hat          Vereinten Nationen im Mai 2000 einen Anhang für
                       sie nicht geschafft.                                    die Kinderrechtskonvention vorgeschlagen. Darin
                                                                               heißt es, dass Soldaten mindestens 16 Jahre alt
58                                                                             sein müssen und sie auch zwischen 16 und 18            59
                       Ein Kind, das als Soldat in den Krieg geschickt wird,
                       muss mindestens 15 Jahre alt sein. So steht es in       Jahren besser geschützt werden als bisher. Die Re-
                       Artikel 38 der Kinderrechtskonvention.                  gel gilt aber nur für die Länder, die den Anhang
                       Dieser Artikel der Kinderrechtskonvention schützt       unterschreiben.
                       also nur Kinder, die jünger sind als 15 Jahre.

                       Deutschland ist mit diesem Artikel nicht einver-
                       standen. Deutsche Politiker fordern, dass diese Al-
                       tersgrenze erhöht wird. Aber einige Länder, die die
                       Kinderrechte unterschrieben haben, sind selbst in
                       Kriege verwickelt. Manche davon setzen Kinder als
                       Soldaten ein. Wäre der Artikel über Kinder im Krieg
                       strenger ausgefallen, hätten sie wohl auch die
                       anderen Artikel der Kinderrechtskonvention nicht
                       unterschrieben.
Ein Kind, das als Flüchtling in ein fremdes Land       Flüchtling ist aber nur, wer von seinem Hei-
     Kinder als Flüchtlinge   kommt, soll dieselben Rechte haben wie die Kinder,     matstaat verfolgt wird, weil er zum Beispiel
                                                                                     zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe
                              die in diesem Land geboren sind. Dabei soll es kei-
                                                                                     gehört oder einen bestimmten Glauben hat.
                              ne Rolle spielen, ob es mit oder ohne Eltern in das    Oder weil er eine politische Ansicht vertritt,
                              Land geflohen ist. So fordert es Artikel 22 der Kin-   die seiner Regierung nicht gefällt. Ob je-
                              derrechtskonvention.                                   mand diese Voraussetzungen er füllt und
                                                                                     dadurch Flüchtling ist, wird in einem beson-

                              Das bedeutet: Kommt ein Kind als Flüchtling in ein     deren Asylverfahren geprüft. Kinder, die 16
                                                                                     Jahre alt sind, können selbst einen Antrag
                              fremdes Land, dann soll der Staat für Unterkunft
                                                                                     auf Asyl stellen; für die jüngeren Kinder
                              und Essen sorgen. Er soll ihm auch bei der Suche       muss der Asylantrag von den Eltern gestellt
                              nach seinen Eltern helfen, wenn das Kind alleine       werden oder von einem Pfleger, der von
                              fliehen musste. Erst wenn es in seinem Heimatland      einem Gericht eingesetzt wird.
                              wieder ruhig und sicher ist, soll das Kind zurück-
                              kehren. Können die Eltern nicht gefunden werden,       Wegen der neuen Regeln können Ausländer jetzt
                              dann sollen für das Flüchtlingskind die gleichen       schon an der Grenze oder im Flughafen von deut-
                              Rechte gelten wie für einheimische Waisenkinder.       schen Grenzbeamten zurückgeschickt werden, Kin-
                              Ob in Deutschland dieses Recht so erfüllt wird, wie    der und Erwachsene gleichermaßen. Die deut-
60                            es die Kinderrechtskonvention fordert, wird unter-     schen Grenzbeamten können einen Ausländer zu-       61

                              schiedlich beurteilt.                                  rückschicken, wenn er keine ordnungsgemäßen
                                                                                     Einreisepapiere hat und auch in einem Staat, der
                              Für Flüchtlinge aus dem Ausland ist es in den letz-    direkt neben Deutschland liegt, einen Antrag auf
                              ten Jahren schwerer geworden, nach Deutschland         Asyl gestellt hat oder stellen kann.
                              einzureisen – auch für Kinder und Jugendliche. Die
                              Regeln für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl su-    Der UN-Kinderrechtsausschuss hat kritisiert, dass
                              chen, also Schutz vor Verfolgung und Gewalt in ihr-    diese Regeln für Kinder und Jugendliche zu hart
                              er Heimat, sind strenger geworden.                     seien. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung
                                                                                     nicht.
                              Die deutschen Politiker haben die Einreise er-
                              schwert. Sie sagen: Viele Ausländer sind nach
                              Deutschland gekommen, die keine Flüchtlinge sind.
                              Viele Menschen aus ärmeren Staaten der Welt sind
                              nach Deutschland gekommen und haben Asyl
                              beantragt, um hier ein besseres Leben als in ihrer
                              Heimat zu finden. Auch Eltern haben ihre Kinder
                              allein nach Deutschland geschickt, weil sie hoffen,
                              dass es ihnen hier besser geht als zu Hause.
Drogen

     Cool sein ist alles. In der Clique dazuge-           Die Staaten, die die Konvention unterschrieben
     hören: die gleichen Klamotten, der gleiche
                                                          haben, sollen Gesetze schaffen, die den Handel von
     Geschmack in Sachen Musik, dazu ein Zug
                                                          Drogen und deren Gebrauch durch Kinder verbie-
     von der Zigarette. Let’s come together. Das
     gehört dazu. Wer „nein“ sagt, bleibt drau-
                                                          ten. In Deutschland z.B. schreibt ein Gesetz vor,
     ßen. Also wird mitgemacht, auch wenn’s am            dass Alkohol an Kinder unter 16 Jahren nicht ver-
     Anfang vielleicht gar nicht schmeckt. Doch           kauft werden darf.
     aus einem Zug ab und zu wird irgendwann              Außerdem sollen die Staaten in Schulen und Ju-
     ein Päckchen Zigaretten am Tag: eine zum
                                                          gendzentren, durch Drogenberatungsstellen und
     Abreagieren, eine zum Entspannen, eine
                                                          Info-Hefte Kinder über die Gefahren des Drogen-
     gegen den Stress, eine zum Nachdenken....
     Und irgendwann kann man nicht mehr ohne.
                                                          missbrauchs aufklären.
     Man ist abhängig, süchtig.                           Wenn Kinder schon mit Drogen zu tun hatten, viel-
                                                          leicht sogar schon süchtig sind, dann müssen sie
     Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medika-     die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Ärzten und be-
     mente sind Drogen, sogenannte Suchtstoffe, und       sonderen Behandlungsmethoden von ihrer Sucht
62                                                                                                              63
     die können abhängig machen bei regelmäßigem          loszukommen.
     „Genuss“. Wer abhängig ist von bestimmten Dro-
     gen, kann ohne diesen Stoff nicht mehr auskom-
     men, braucht immer mehr davon, obwohl er weiß,
     dass es krank macht. Viele Menschen sterben jedes
     Jahr an ihrer Sucht: Lungenkrebs durch Zigaretten,
     Leberversagen durch Alkohol, Tod durch eine Über-
     dosis Heroin.

     Kinder sind besonders gefährdet durch Drogen, weil
     sie noch wachsen, sich geistig und körperlich ent-
     wickeln. Das kann durch Drogen beeinträchtigt wer-
     den.
     Deshalb müssen besonders Kinder vor Drogen
     geschützt werden, fordert Artikel 33 der Kinder-
     rechtskonvention.
Joao lebt in Rio de Janeiro. Das ist eine Stadt         Deshalb fordert die Kinderrechtskonvention:              Das können die Eltern sein, aber auch ein Anwalt,
     Kinder als Straftäter                                     in Brasilien in Südamerika, eine sehr große
                                                                                                                       Alle Staaten sollen ein Mindestalter festlegen, ab       der sie vor Gericht verteidigt.
                                                               Stadt. Jeden Tag zieht er los mit einer klei-
                                                                                                                       dem ein Kind strafmündig ist. Das bedeutet: Erst
                                                               nen Kiste. Darin liegen eine Dose Schuh-
     Manchmal kommt es vor, dass Kinder nicht die              creme, eine Bürste, ein Lappen. Jeden Tag
                                                                                                                       wenn ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat,         Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollen
     Opfer sind, sondern selbst Täter. Sie stehlen, schla-     stellt er sich an die Ecke einer viel besuch-           kann es für seine Straftat verantwortlich gemacht        Kinder und Jugendliche einen Richter haben, der
     gen und zerstören, tun Dinge, die verboten und            ten Einkaufsstraße und hof ft auf Kunden,               werden, festgenommen und z.B. vor ein Gericht            auf sie eingeht. In Deutschland gibt es dafür beson-
     strafbar sind. Vielleicht hat ihnen keiner beigebracht,   denen er für ein bisschen Geld die Schuhe               gestellt werden. In Deutschland gibt es eine solche      dere Jugendgerichte.
     was gut und böse, was recht und schlecht ist.             putzen kann. Wenn er einen guten Tag und
                                                                                                                       Altersgrenze, sie liegt bei 14 Jahren.                   Als Urteil soll eine Gefängnisstrafe nur als aller-
                                                               etwas Geld verdient hat, kauft er etwas zu
     Vielleicht tun sie diese Dinge aber auch um über-                                                                 In anderen Ländern ist das nicht so.                     letztes Mittel und für ganz kurze Zeit verhängt wer-
                                                               essen. Für sich und die anderen Kinder, die
     leben zu können. Viele Kinder dieser Erde leben auf       wie er auf der Straße leben. Ist es schlecht
                                                                                                                                                                                den. Todesstrafe oder lebenslänglicher Freiheits-
     der Straße, ohne Zuhause, ohne Eltern, die für sie        gelaufen, dann wird Joao zum Dieb um satt               Ab 14 Jahren heißen die Kinder in Deutschland            entzug sind verboten.
     sorgen.                                                   zu werden. Manchmal stiehlt er nur etwas                auch Jugendliche. Nur die Jugendlichen können al-
                                                               zu essen oder zu trinken. Ab und zu greift er           so in Deutschland für eine Straftat verantwortlich ge-   Am besten ist es, so sagt die Kinderrechtskonven-
                                                               auch nach einer locker sitzenden Geldbörse.
                                                                                                                       macht und bestraft werden.                               tion, wenn versucht wird das Kind oder den Ju-
                                                               Am Abend tref fen sich die Straßenkinder
                                                                                                                                                                                gendlichen ohne gerichtlichen Prozess und ohne
                                                               hinter einer großen Kirche. Dort wird geteilt,
                                                               was jeder ergattern konnte. Und dort wird
                                                                                                                       Die Kinderrechtskonvention fordert:                      Gefängnis zu bestrafen. Denn für Kinder oder Ju-
                                                               auch geschlafen.                                        Kinder oder Jugendliche, die verdächtigt werden,         gendliche soll Strafe immer gleichzeitig auch Hilfe
64
17                                                             Vielen Polizisten sind die Straßenkinder ein            eine Straftat begangen zu haben, sollen solange als      bedeuten den richtigen Weg zu finden, um als Er-       65
                                                               Dorn im Auge. Deshalb kommt es immer                    unschuldig gelten, bis ihre Schuld eindeutig bewie-      wachsener ein normales Leben ohne Gewalt und
                                                               wieder vor, dass in der Nacht eine Gruppe
                                                                                                                       sen ist. In Deutschland gilt dies übrigens nicht nur     Verbrechen führen zu können. Deshalb kann der
                                                               von Polizisten auftaucht und die Kinder ins
                                                                                                                       für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Men-        Richter in Deutschland zum Beispiel verlangen,
                                                               Gefängnis bringt. Dort werden sie misshan-
                                                               delt, gefoltert und       sexuell missbraucht,
                                                                                                                       schen, die verdächtigt sind, eine strafbare Handlung     dass ein Jugendlicher über einen bestimmten Zeit-
                                                               manchmal sogar umgebracht. „Einer we-                   begangen zu haben.                                       raum regelmäßig anderen hilft. Damit sollen sie ler-
                                                               niger, der unsere Straßen verschmutzt“,                                                                          nen, dass man einen angerichteten Schaden auch
                                                               denken Polizisten, die so etwas tun.                    Wenn ein Kind oder Jugendlicher verhaftet wird,          wieder gutmachen kann. Teilweise werden Kinder
                                                                                                                       dann dürfen sie von der Polizei nicht misshandelt        und Jugendliche auch in ein Heim eingewiesen, da-
                                                               Vor allem Kinder wie Joao sollen durch die Artikel      werden. Keiner darf sie z.B. durch Folter zwingen zu     mit Erzieher ihnen dort helfen.
                                                               37 und 40 der Kinderrechtskonvention davor ge-          sagen: „Ich bin schuldig“. Wenn Kinder oder Ju-
                                                               schützt werden, von Polizisten festgenommen und         gendliche in ein Gefängnis kommen, dann müssen
                                                               im Gefängnis misshandelt zu werden.                     sie von erwachsenen Gefangenen getrennt werden.
                                                                                                                       Und sie dürfen durch Briefe und Besuche mit ihren
                                                               Aber auch Kinder oder Jugendliche in Deutschland,       Familien in Kontakt bleiben.
                                                               die straffällig geworden sind, weil sie im Supermarkt   Kinder und Jugendliche, die verdächtigt werden,
                                                               etwas gestohlen, ein Auto geknackt oder andere          eine Straftat begangen zu haben, brauchen einen
                                                               Kinder verprügelt haben, sollen gegenüber Polizei       Erwachsenen, der ihnen hilft, sich zu verteidigen.
                                                               und Gericht besonderen Schutz genießen.
Hier könnt ihr ein Pass-
                                                   foto eures Freundes oder

     Sicher habt ihr bemerkt:                      eurer Freundin einkleben
                                                   und seine oder ihre Daten
     Dauernd heißt es in diesem Buch
                                                   notieren.

     ... es soll

     ... sie sollen usw.




     Zwingen kann die Staaten niemand, sich an

     die Kinderrechtskonvention zu halten.

     Trotzdem ist es gut, dass es die Kinder-

     rechtskonvention gibt.
66                                                                             67
     Ein Anfang für die Rechte der Kinder.

     Und je mehr darüber geredet wird, je mehr

     Kinder darüber Bescheid wissen, desto grö-

     ßer ist die Chance, dass viele Staaten sich

     daran halten.

     Und desto besser wird es auf der Erde für

     alle Kinder.
So kümmern   Kinder   III.
     sich um   ihre Rechte




68                                     69
Wer eindeutig in einem der Rechte aus der
     Kinderrechtskonvention verletzt wurde, sollte
                                                     Persönliche Rechte
     etwas dagegen unternehmen!
     Wir geben euch Hinweise, woran ihr denken
     müsst, bevor ihr aktiv werdet. Wohin ihr
                                                     („Ich werde dauernd von meinen Eltern geschla-          Die Helfer können nur am Telefon Tipps geben.
     euch dann wenden könnt? Wir nennen euch         gen“; „Meine Eltern lassen sich scheiden“; „Mein        Deshalb werden sie oft fragen, ob es nicht in eurer
     Telefonnummern.                                 Vater greift mir manchmal zwischen die Beine“; „Ich     Nähe Erwachsene gibt, die euch helfen können,
                                                     habe keine Freunde“; „Ich will etwas über Verhü-        zum Beispiel Bekannte, Lehrer, Ärzte. Nur wenn es
                                                     tungsmittel wissen“.)                                   ganz dringend ist, werden die Helfer vielleicht fra-
                                                     Es gibt Situationen, in denen es sehr wichtig ist mit   gen, ob nicht das Jugendamt eingreifen soll. Aber all
                                                     jemandem zu sprechen, ohne dass es sonst irgend-        das wird nur passieren, wenn ihr es selbst wollt.
                                                     wer erfährt.
                                                     Seit einiger Zeit gibt es eine Telefonnummer überall    Die Telefonnummer lautet von Montag bis Freitag
                                                     in Deutschland, die Kinder und Jugendliche wählen       zwischen 15 und 19 Uhr:
                                                     können, wenn sie ein persönliches Problem haben.
                                                     Am anderen Ende der Telefonleitung sitzen erwach-
                                                     sene Helfer, die eigens dafür ausgebildet wurden
                                                     mit jungen Leuten zu sprechen. Der Deutsche Kin-
                                                                                                                         0800/ 111 0 333.
70                                                   derschutzbund hat diese Telefonlinie mit aufgebaut.
                                                                                                                                                                     71

                                                     Die Gespräche bleiben anonym.


                                                     Das heißt: Der Erwachsene am Telefon erzählt nicht
                                                     weiter, dass ihr angerufen habt. Ihr müsst auch nicht
                                                     euren Namen sagen!
                                                     Der Erwachsene kann auch nicht an seinem Tele-          Wenn es am Wochenende ein dringendes Problem
                                                     fonapparat erkennen, welche Telefonnummer ihr           gibt, könnt ihr in der Tageszeitung nachschauen, ob
                                                     habt.                                                   auf der Veranstaltungsseite ein Kinderschutzzen-
                                                                                                             trum oder eine Notruftelefonnummer extra für Kinder
                                                     Wichtig:                                                angegeben ist.
                                                     Es kostet nichts dort anzurufen!                        In dringenden Fällen könnt ihr auch das Jugendamt
                                                                                                             der Stadt oder des Kreises anrufen. Die Telefon-
                                                                                                             nummer steht im Telefonbuch meistens unter der
                                                                                                             Überschrift „Stadtverwaltung“ oder „Kreisverwal-
                                                                                                             tung“.
Oder ihr wendet euch an die
     Politische Rechte                                        Infostelle Kinderpolitik beim
                                                              Deutschen Kinderhilfswerk                         terre des hommes

     („An unsere Straße muss dringend eine Ampel“;            Rungestr. 20                                      Tel. 0541/ 710 11 16 oder

     „Wir brauchen Sporthallen zum Inlineskating“; „Mein      10179 Berlin                                           0541/ 710 10

     Freund soll abgeschoben werden, weil er Ausländer        Tel. 030/ 27 56 02 31                             Internet: http://www.tdh.de

     ist“; „Ich will etwas dagegen tun, dass es so viel Ar-   Internet:
                                                                                                                terre des hommes (sprich: „tär de somm“. Bedeutet
     mut und so viel Umweltverschmutzung auf der Erde         http://www.kindersache.de
                                                                                                                auf deutsch: „Erde der Menschlichkeit“) arbeitet
     gibt“) .
                                                                                                                gegen die Armut in den Entwicklungsländern.
                                                                                                                Hier könnt ihr euch melden:
     Es gibt so viele Ideen und Vorschläge, die ihr haben
                                                                                                                - Wenn ihr bei einem Kinderrechtsteam von terre
     könnt um eure politischen Rechte durchzusetzen.
                                                                                                                  des hommes mitmachen wollt oder aber – wenn
     Und es gibt in Deutschland so viele Kinderbüros,
                                                                                                                  es diese Gruppe in eurer Gegend noch nicht gibt
     Kinderkommissionen, Kinder- und Jugendparlamen-
                                                                                                                  – eine solche Gruppe mitgründen möchtet.
     te usw., dass wir euch hier nur raten können: Wenn
                                                                                                                - Wenn ihr Fragen zu Kindern in armen Ländern
     ihr in eurem Dorf oder in eurer Stadt etwas ändern
                                                                                                                  habt.
     wollt, dann versucht in einer dieser Gruppen mitzu-      Oder aber ihr meldet euch in der
72   wirken. Dort sollten Leute sitzen, die euch zuhören      Kindernachrichtenredaktion logo                                                                         73

     und vielleicht Tipps geben können, was man tun           montags bis freitags von 17 Uhr bis 19 Uhr:
     kann, damit sich tatsächlich etwas ändert.
                                                                                                                            die lobby für kinder
     Wenn ihr im Telefonbuch eurer Gegend keine Kin-                                                            Die Menschen, die beim Deutschen Kinderschutz-
     dereinrichtungen findet, dann könnt ihr euch helfen                                                        bund arbeiten, hören sich eure Sorgen und Nöte an
     lassen. Entweder unter der kostenlosen Telefon-                                                            und vertreten eure Interessen gegenüber den
     nummer, die wir gerade schon angegeben haben,                                                              Politikern. Der Kinderschutzbund hat z.B. dafür ge-
     also montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr:                                                               kämpft, dass in vielen Städten Kinderbüros ge-
                                                                                                                gründet werden und der Deutsche Bundestag eine
                                                              06131/ 70 61 23                                   Kinderkommission gebildet hat. Wer mehr wissen
                                                                                                                will, wendet sich an:
                              0800/ 111 0 333                 Wenn Ihr diese Telefonnummer oder aber das        Deutscher Kinderschutzbund
                                                              Internet nutzt, kostet es allerdings was.         Schif fgraben 29 · 30159 Hannover
                                                              Dasselbe gilt auch für die Internetadressen und   Tel. 0511/ 304 85-0
                                                              Telefonnummern, die jetzt folgen.                 Internet:
                                                                                                                http://www. kinderschutzbund.de
                                                                                                                e-mail: info@dksb.de
Hier könnt ihr mitmachen:                            1999 hat UNICEF, das Kinderhilfswerk der Ver-
                                                                                                                                                                     einigten Nationen, zusammen mit terre des hom-
                                                                                                                Besondere Aktionen                                   mes, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem
                                                                                                                                                                     Deutschen Kinderhilfswerk eine Kinderrechtswahl
                                                                                                                für Kinderrechte                                     veranstaltet. Die vier Organisationen hatten alle
     Bund für Umwelt und                                    Unterstützerkreis für die von
                                                                                                                                                                     Kinder in Deutschland dazu aufgerufen, aus zehn
     Naturschutz Deutschland (BUND)                         Abschiebung bedrohten Kinder                        Über Aktionen und Veranstaltungen für Kinderrechte
                                                                                                                                                                     wichtigen Kinderrechten diejenigen auszusuchen,
     Tel. 030/ 275 86 55                                    und Jugendlichen                                    könnt ihr euch bei der National Coalition bei der
                                                                                                                                                                     gegen die ihrer Meinung nach am häufigsten ver-
     http://www.bundjugend.de                               Tel. 0221/ 514 057                                  AGJ, der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, er-
                                                                                                                                                                     stoßen wird. Fast 110.000 Kinder und Jugendliche
                                                                                                                kundigen. Denn in der National Coalition sind sehr
                                                                                                                                                                     zwischen 8 und 18 Jahren haben sich an der Wahl
     Die BUNDjugend veranstaltet jedes Jahr einen Um-       Wenn ihr ausländische Kinder kennt, die von der     viele Organisationen zusammengeschlossen, die
                                                                                                                                                                     beteiligt. Über die Hälfte von ihnen fand, dass das
     weltkindertag, für den viele Kinder- und Jugendgrup-   Abschiebung aus Deutschland bedroht sind, kann      sich dafür einsetzen, dass die Kinderrechtskonven-
                                                                                                                                                                     Recht auf Gleichberechtigung (Art.2, S. 25) am häu-
     pen Aktionen vorbereiten.                              meistens nur ein Rechtsanwalt helfen.               tion eingehalten wird.
                                                                                                                                                                     figsten missachtet wird. Über ein Drittel meinte,
                                                            Allerdings kümmern sich auch oft Wohlfahrtsver-
                                                                                                                                                                     dass die Meinungen von Kindern zu wenig beachtet
                                                            bände wie die Caritas oder aber die Kirchen um      National Coalition
                                                                                                                                                                     werden. Wenn ihr mehr über die Ergebnisse der
                                                            solche Fälle.                                       Arbeitsgemeinschaft
                                                                                                                                                                     Kinderrechtswahl wissen möchtet, dann könnt ihr
                                                            Wenn ihr einen Rat bekommen wollt, was ihr unter-   für Jugendhilfe
                                                                                                                Haager Weg 44
                                                                                                                                                                     euch wenden an:
                                                            nehmen könnt und dürft, kann euch der Unterstüt-
74                                                                                                                                                                                                                         75
                                                            zerkreis helfen – meistens mit Ratschlägen.         53127 Bonn
                                                                                                                Tel. 0228/910 24 0




     Greenpeace
     Tel. 040/ 306 18 - 271 oder                                                                                                                                                    UNICEF Deutschland
          040/ 306 18 - 291                                                                                                                                                         Höninger Weg 104
     http://www.greenpeace.de                                                                                                                                                       50969 Köln
                                                                                                                                                                                    Tel. 0221/ 936 50 231
     Bei Greenpeace haben 10- bis 15-jährige die Mög-                                                                                                                               oder 0221/ 936 500
     lichkeit ein „Greenteam“ zu bilden. Das Greenteam                                                                                                                              Internet:
     sucht sich selbst ein Umweltproblem in seinem Ort                                                                                                                              http://www.unicef.de
     aus und bearbeitet es dann.

     Beide Organisationen bieten also jungen Leuten an
     etwas für den Umweltschutz zu tun.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) vergibt alle           Eure Lehrer können auch von UNICEF (Adresse               Wenn ihr schließlich vor oder nach einer beson-
     zwei Jahre die Kinderrechtepreise. Diese Preise be-    auf Seite 75) gutes Material über die Kinderrechte        deren Aktion meint, die Sendung logo könnte da-
     kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus          für den Unterricht bekommen.                              rüber berichten, ruft an unter der                     Hier könnt ihr ein Pass-
     Nordrhein-Westfalen, die besonders viel für die                                                                                                                         foto eures Freundes oder
     Rechte von Kindern getan haben.                                                                                                          logo-line:                     eurer Freundin einkleben
     Informationen gibt es unter:                           Und vom                                                                           06131/ 70 61 23                und seine oder ihre Daten

                                                                                                                                                                             notieren.
                                                            Die Bestelladresse:
                                                            Deutsches Rotes Kreuz                                     Habt ihr etwas, worüber ihr euch ärgert und womit
                                                            Generalsekretariat                                        ihr alleine nicht weiterkommt ? Dann ruft uns an un-
                                                            Jugendrotkreuz                                            ter dieser Nummer. Ihr könnt euch bei uns Rat ho-
                                                            Auf dem Steinbüchel 22                                    len. Vielleicht kommt auch das logomobil vorbei.
     WDR, Stichwort: Kinderrechte,
                                                            53340 Meckenheim                                          Wir bringen euch dann mit den Verantwortlichen
     50600 Köln                                                                                                       zusammen.

                                                            Wer das Buch über die Rechte der Kinder, das du           Auf Wiederhören!
                                                            gerade in der Hand hältst, bestellen will, schreibt an:

76                                                                                                                                                                                                       77
                                                                    Bundesministerium
                                                                    für Familie, Senioren, Frauen
                                                                    und Jugend
     Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat 1997
     und 1998 eine beliebte Sendereihe über die Kinder-
     rechte ausgestrahlt: Captain Dork setzt sich überall
                                                            Bundesministerium für Familie,
     auf der Erde für die 20 wichtigsten Rechte der Kin-    Senioren, Frauen und Jugend,
     derrechtskonvention ein.                               Broschürenbestellung
     Die Sendereihe können Lehrer bei der                   Postfach 20 15 51
     Kreisbildstelle oder Stadtbildstelle                   53145 Bonn
     in eurem Ort ausleihen und im Unterricht zeigen.
IV. Übereinkommen über die Rechte des Kindes
                                                                                                                                                                                     Teil I
                                                                             vom 20.November 1989*
                                                                                                                                                         Artikel 1                                                              Artikel 4
                                                                                                                                                             [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]                             [Verwirklichung der Kindesrechte]
                                                                                                                                                             Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch,              Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,
                           Präambel                                                                                                                          der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit         Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung
                                                                                                                                                             die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden                 der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsicht-
         Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens –                                                                                                         Recht nicht früher eintritt.                                           lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen
                                                                                                                                                         Artikel 2                                                                  die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung
     q   in der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinten                q   eingedenk dessen, daß die Notwendigkeit, dem Kind beson-               [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]                     ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der
         Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen                   deren Schutz zu gewähren, in der Genfer Erklärung von 1924         (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen fest-           internationalen Zusammenarbeit.
         Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden                      über die Rechte des Kindes und in der von der Generalver-              gelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsge-       Artikel 5
         Würde und der Gleichheit und Unveräusserlichkeit ihrer Rech-                 sammlung am 20. November 1959 angenommenen Erklärung                   walt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhän-            [Respektierung des Elternrechts]
         te die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der              der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen             gig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der                  Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflich-
         Welt bildet,                                                                 Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über             Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen An-              ten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch
     q   eingedenk dessen, daß die Völker der Vereinten Nationen in                   bürgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln        schauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft,           vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Ge-
         der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Würde                     23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, sozia-       des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des son-             meinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetz-
         und Wert des Menschen bekräftigt und beschlossen haben,                      le und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in         stigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.          lich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der
         den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in                    den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten             (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um              in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner
         größerer Freiheit zu fördern,                                                der Sonderorganisationen und anderen internationalen Orga-             sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskrimi-           Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und
     q   in der Erkenntnis, daß die Vereinten Nationen in der Allgemei-               nisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, aner-           nierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der         zu führen.
         nen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen                  kannt worden ist,                                                      Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern,          Artikel 6
         Menschenrechtspakten verkündet haben und übereingekom-                   q   eingedenk dessen, daß, wie in der Erklärung der Rechte des             seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt              [Recht auf Leben]
78       men sind, daß jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin ver-                  Kindes ausgeführt ist, »das Kind wegen seiner mangelnden               wird.                                                              (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angebo-          79
         kündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa                     körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und be-       Artikel 3                                                                  renes Recht auf Leben hat.
         nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache,                  sonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen recht-              [Wohl des Kindes]                                                  (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang
         der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der                 lichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf«,                  (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie           das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
         nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt              q   unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erklärung über die so-          von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Für-     Artikel 7
         oder dem sonstigen Status,                                                   zialen und rechtlichen Grundsätze für den Schutz und das Wohl          sorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungs-              [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit]
     q   unter Hinweis darauf, daß die Vereinten Nationen in der Allge-               von Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme             organen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Ge-          (1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register
         meinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, daß                     in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und inter-       sichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.                     einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt
         Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung                     nationaler Ebene, der Regeln der Vereinten Nationen über die       (2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berück-          an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und so-
         haben,                                                                       Mindestnormen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln)           sichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vor-         weit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen
     q   überzeugt, daß der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft                 und der Erklärung über den Schutz von Frauen und Kindern im            munds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher            betreut zu werden.
         und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen al-                    Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten,                        Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die         (2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im
         ler ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche         q   in der Erkenntnis, daß es in allen Ländern der Welt Kinder gibt,       zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck tref-            Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Ver-
         Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Auf-               die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben, und            fen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaß-             pflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Über-
         gaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann,                         daß diese Kinder der besonderen Berücksichtigung bedürfen,             nahmen.                                                                einkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall,
     q   in der Erkenntnis, daß das Kind zur vollen und harmonischen              q   unter gebührender Beachtung der Bedeutung der Traditionen          (3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß die für die Fürsorge für       daß das Kind sonst staatenlos wäre.
         Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben                und kulturellen Werte jedes Volkes für den Schutz und die har-         das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen,        Artikel 8
         von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte,                          monische Entwicklung des Kindes,                                       Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden             [Identität]
     q   in der Erwägung, daß das Kind umfassend auf ein individuel-              q   in Anerkennung der Bedeutung der internationalen Zusam-                festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich           (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu
         les Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der            menarbeit für die Verbesserung der Lebensbedingungen der               der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl          achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörig-
         Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbe-                  Kinder in allen Ländern, insbesondere den Entwicklungslän-             und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens             keit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Fami-
         sondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der                  dern                                                                   einer ausreichenden Aufsicht.                                          lienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
         Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden soll-                                                                                                                                                      (2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandtei-
         te,                                                                      – haben folgendes vereinbart:                                                                                                                     le seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaa-
                                                                                                                                                                                                                                    ten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, sei-
                                                                                                                                                                                                                                    ne Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Artikel 9                                                                 zureisen und in ihr eigenes Land einzureisen. Das Recht auf       (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekun-          Artikel 18
         [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang]                        Ausreise aus einem Land unterliegt nur den gesetzlich vorge-          den, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen               [Verantwortung für das Kindeswohl]
     (1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß ein Kind nicht gegen          sehenen Beschränkungen, die zum Schutz der nationalen Si-             unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicher-         (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die
         den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn,       cherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksge-       heit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grund-             Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide El-
         daß die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfba-         sundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und           rechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.                       ternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des
         ren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschrif-              Freiheiten anderer notwendig und mit den anderen in diesem        Artikel 15                                                                  Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung
         ten und Verfahren bestimmen, daß diese Trennung zum Wohl              Übereinkommen anerkannten Rechten vereinbar sind.                     [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit]                                des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls
         des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im        Artikel 11                                                            (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich              der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr
         Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die         [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland]                   frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu              Grundanliegen.
         Eltern mißhandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei ge-      (1) Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidri-            versammeln.                                                         (2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Überein-
         trennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufent-             ge Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige      (2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den ge-              kommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten
         haltsort des Kindes zu treffen ist.                                   Nichtrückgabe zu bekämpfen.                                           setzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden,               die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der
     (2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu   (2) Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluß              die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der na-           Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für
         geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu                  zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu be-        tionalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ord-        den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für
         äußern.                                                               stehenden Übereinkünften.                                             nung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der            die Betreuung von Kindern.
     (3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von ei-      Artikel 12                                                                öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Frei-      (3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um
         nem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige per-           [Berücksichtigung des Kindeswillens]                                  heiten anderer notwendig sind.                                          sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht ha-
         sönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden El-      (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine    Artikel 16                                                                  ben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungs-
         ternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes          eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in al-          [Schutz der Privatsphäre und Ehre]                                      dienste und -einrichtungen zu nutzen.
         widerspricht.                                                         len das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und      (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in      Artikel 19
     (4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingelei-        berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und ent-            sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen              [Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung]
         teten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Frei-             sprechend seinem Alter und seiner Reife.                              Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner        (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,
         heitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des To-       (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit ge-            Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.                                Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind
         des eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines         geben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwal-       (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche               vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung,
80       Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Be-            tungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertre-          Eingriffe oder Beeinträchtigungen.                                      Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung              81
         treffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt         ter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den inner-         Artikel 17                                                                  oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Aus-
         der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gege-          staatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.                  [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz]                        beutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen,
         benenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentli-        Artikel 13                                                                Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massen-             solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils,
         chen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden              [Meinungs- und Informationsfreiheit]                                  medien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu In-            eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder ei-
         Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes        (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses             formationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und in-          ner anderen Person befindet, die das Kind betreut.
         abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, daß       Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen         ternationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die          (2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten
         allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen          Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder         Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohler-            wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen
         Folgen für den oder die Betroffenen hat.                              Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mit-            gehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit               enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erfor-
     Artikel 10                                                                tel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.               zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten              derliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vor-
         [Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte]          (2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vor-           a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu            beugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Mel-
     (1) Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Ar-           gesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erfor-                 verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem            dung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und
         tikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern             derlich sind                                                             Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen;               Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen
         zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Ein-             a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder             b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim          schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für
         reise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Ver-             b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen            Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und           das Einschreiten der Gerichte.
         tragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und                Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öf-              dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internatio-   Artikel 20
         beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner si-          fentlichen Sittlichkeit.                                              naler kultureller Quellen fördern;                                   [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adop-
         cher, daß die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen   Artikel 14                                                                c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;           tion]
         Folgen für die Antragsteller und deren Familienangehörige hat.        [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]                         d) die Massenmedien ermutigen,den sprachlichen Bedürfnis-           (1) Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner famili-
     (2) Ein Kind, dessen Eltern ihren Aufenthalt in verschiedenen Staa-   (1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedan-               sen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ur-             ären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in
         ten haben, hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehun-           ken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.                                  einwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;                         dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden
         gen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pfle-     (2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern        e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kin-           kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand
         gen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen. Zu             und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausü-                  des vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen             des Staates.
         diesem Zweck achten die Vertragsstaaten entsprechend ihrer            bung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechen-              beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu be-     (2) Die Vertragsstaaten stellen nach Maßgabe ihres innerstaatli-
         Verpflichtung nach Artikel 9 Absatz 1 das Recht des Kindes und        den Weise zu leiten.                                                     rücksichtigen sind.                                                  chen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kin-
         seiner Eltern, aus jedem Land einschließlich ihres eigenen aus-                                                                                                                                                     des sicher.
(3) Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Auf-              humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Ver-                einschließlich der Verbreitung von Informationen über Metho-            ten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent-
         nahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem                tragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhän-            den der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbil-             wicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
         Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung         gig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer an-       dung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den            Artikel 25
         in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht.            deren Person befindet oder nicht.                                      Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre                [Unterbringung]
         Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte           (2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen an-            Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Er-            Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das von den
         Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische,            gemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit,                 fahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent-               zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen
         religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes ge-           welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwi-               wicklungsländer besonders zu berücksichtigen.                           Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder
         bührend zu berücksichtigen.                                             schenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit       Artikel 24                                                                  zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf ei-
     Artikel 21                                                                  den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um               [Gesundheitsvorsorge]                                                   ne regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Be-
          [Adoption]                                                             ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die El-      (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das               handlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unter-
          Die Vertragsstaaten, die das System der Adoption anerkennen            tern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds             erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inan-                  bringung von Belang sind.
          oder zulassen, gewährleisten, daß dem Wohl des Kindes bei              ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusam-          spruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krank-             Artikel 26
          der Adoption die höchste Bedeutung zugemessen wird; die                menführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können               heiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Ver-               [Soziale Sicherheit]
          Vertragsstaaten                                                        die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig ge-          tragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind          (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Lei-
     a)   stellen sicher, daß die Adoption eines Kindes nur durch die zu-        macht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem            das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vor-             stungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversi-
          ständigen Behörden bewilligt wird, die nach den anzuwenden-            Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu               enthalten wird.                                                         cherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die
          den Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage             gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem               (2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung              volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit
          aller verläßlichen einschlägigen Informationen entscheiden,            Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Um-             dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere ge-             dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
          daß die Adoption angesichts des Status des Kindes in bezug             gebung herausgelöst ist.                                               eignete Maßnahmen, um                                               (2) Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung
          auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulässig ist und daß,      Artikel 23                                                                 a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;                der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände
          soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kennt-       [Förderung behinderter Kinder]                                         b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hil-       des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die
          nis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls        (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein geistig oder körper-             fe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer                Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen
          erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben;                 lich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Le-              Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundver-              des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.
     b)   erkennen an, daß die internationale Adoption als andere Form           ben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kin-              sorgung gelegt wird;                                             Artikel 27
82        der Betreuung angesehen werden kann, wenn das Kind nicht               des wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive             c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rah-              [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt]                        83
          in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie            Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.                          men der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen,           (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf ei-
          untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise be-      (2) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kin-               unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Tech-            nen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und
          treut werden kann;                                                     des auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stel-             nik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger          sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
     c)   stellen sicher, daß das Kind im Fall einer internationalen Adop-       len sicher, daß dem behinderten Kind und den für seine Be-                Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Ge-          (2) Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das
          tion in den Genuß der für nationale Adoptionen geltenden               treuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel                 fahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berück-                Kind verantwortlicher Personen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten
          Schutzvorschriften und Normen kommt;                                   auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des             sichtigen sind;                                                      und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kin-
     d)   treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß             Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer               d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und              des notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
          bei internationaler Adoption für die Beteiligten keine unstatt-        Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.                          nach der Entbindung sicherzustellen;                             (3) Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Ver-
          haften Vermögensvorteile entstehen;                                (3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinder-              e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbeson-        hältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen,
     e)   fördern die Ziele dieses Artikels gegebenenfalls durch den Ab-         ten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung so-               dere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesund-            um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Per-
          schluß zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte und bemühen               weit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziel-             heit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die        sonen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und se-
          sich in diesem Rahmen sicherzustellen, daß die Unterbringung           len Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind                 Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Un-               hen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungspro-
          des Kindes in einem anderen Land durch die zuständigen                 betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, daß si-           fallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der ent-          gramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung
          Behörden oder Stellen durchgeführt wird.                               chergestellt ist, daß Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdien-             sprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwen-                und Wohnung vor.
     Artikel 22                                                                  ste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben             dung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;              (4) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um
         [Flüchtlingskinder]                                                     und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich            f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Auf-           die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
     (1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um si-                 in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen           klärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienpla-              gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind ver-
         cherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines               sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes              nung auszubauen.                                                     antwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats
         Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden                 einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung för-   (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten               als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die
         Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatli-            derlich ist.                                                           Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit              Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortli-
         chen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen             (4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zu-           der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.                                che Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Bei-
         Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rech-               sammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im         (4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zu-           tritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluß sol-
         te erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen inter-           Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psy-            sammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschrei-             cher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen.
         nationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über                 chologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder           tend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkann-
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  • 1. Schutz vorAusbeutung und Gewalt 5 50 51
  • 2. Elf Artikel der Kinderrechtskonvention beschäftigen weit 250 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und billiger Kinder zur Arbeit zu zwingen als die Erwach- Daher haben die Staaten bei den Vereinten Natio- sich allein damit, wie Kinder vor Ausbeutung und 14 Jahren das Geld zum Leben alleine verdienen senen zu beschäftigen. nen im Juni 1999 in Genf eine neue Konvention Gewalt geschützt werden können. Denn die Staa- oder zum Einkommen der Familien beitragen. beschlossen: die Konvention gegen die schlimmsten ten, welche die Kinderrechtskonvention unterzeich- Alle Staaten, die die Konvention unterschrieben ha- Formen der Kinderarbeit. net haben, wollen die Kinder in ihren Ländern vor Die achtjährige Sita lebt in Indien. ben, sollen Gesetze schaffen, die solche Ausbeu- allen nur denkbaren Formen von Ausbeutung und Ihre Eltern sind so arm, dass sie Sita und tung durch Kinderarbeit verhindern und die genau Nach Genf kamen schon im Sommer 1998 viele Gewalt schützen, z.B. vor Kinderhandel, sexuellem ihre Geschwister nicht alleine ernähren kön- regeln, ab wann ein Kind wie viel und was arbeiten Kinder und Erwachsene aus Südamerika, aus Asien Missbrauch, Folter, Krieg, Kinderarbeit. nen. Eines Tages kam ein Mann aus einer darf. und aus Europa. Denn schon 1998 wurde über die großen Stadt. Er versprach für Sita zu sor- So ähnlich wie es das in Deutschland schon gibt. Konvention beraten. Die Kinder und Erwachsenen gen. Also haben Sitas Eltern ihre Tochter an den Mann verkauft. Mit dem Geld konnte die Das fordert Artikel 32 der Kinderrechtskonvention. machten gegen Kinderarbeit einen „Global March“, Kinderarbeit Familie eine Weile überleben. Sita lebt nun Die meisten Staaten haben inzwischen gemerkt: einen weltweiten Marsch. Sie haben sich dafür ein- in einer fremden Stadt. Von morgens bis Artikel 32 der Kinderrechtskonvention reicht nicht gesetzt, dass die neue Konvention den Kindern Tobias hat ein teures Hobby: Er surft leiden- abends sitzt sie auf dem Boden und knüpft aus um gegen besonders brutale Arten von Kinder- auch wirklich hilft. schaftlich gerne im Internet. Einen Computer Teppiche, gemeinsam mit vielen anderen arbeit zu kämpfen. hat er von seinen Eltern zu Weihnachten be- Kindern. kommen. Doch die Telefon- und Benutzungs- Dort, wo sie arbeitet, isst und schläft sie gebühren für das Internet wollen die Eltern auch. Lohn erhält Sita keinen. nicht alleine bezahlen. Deshalb hat Tobias 52 einen Job angenommen. Zweimal in der 53 Die Kinderrechtskonvention will Kinder wie Sita Woche trägt er Zeitungen aus. Mit dem Geld, das er dabei verdient, beteiligt er sich an schützen. Denn Sita wird ausgebeutet. Die Arbeit, den Telefonkosten. die sie verrichtet, schadet ihrer Gesundheit und ihrer Entwicklung. Sita sollte zur Schule gehen und ler- Tobias ist 13 Jahre alt. Nach deutschem Recht darf nen, damit sie später einen ordentlichen Beruf aus- er arbeiten. Allerdings nur 2 Stunden am Tag, und üben und ein besseres Leben führen kann als ihre auch nur dann, wenn die Schule nicht darunter lei- Eltern. In ihrer Freizeit sollte Sita mit anderen Kin- det. Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ regelt genau, dern spielen und sich erholen. ab welchem Alter Kinder wie viele Stunden täglich Auch dazu hat sie das Recht nach Artikel 31 der arbeiten dürfen. Und das Gewerbeaufsichtsamt kon- Kinderrechtskonvention. trolliert, dass dieses Gesetz auch wirklich befolgt wird. Kinderarbeit muss aber noch aus einem anderen Grund verboten werden. Andere Länder haben keine solchen Gesetze oder Die Fabrikbesitzer und Unternehmer sollen in ihren nehmen es mit der Überprüfung der Kinderarbeit Betrieben die Eltern beschäftigen, damit die genug nicht so genau. So kommt es immer noch vor, dass Geld verdienen können um ihre Kinder zu ernähren Kinder den ganzen Tag schwer arbeiten müssen. und zur Schule zu schicken. Kinder verdienen nicht Insgesamt müssen sich – so wird geschätzt – welt- viel Geld. Das heißt, für die Fabrikbesitzer ist es Der „Global March“ 1998: aus Südamerika, Asien und Europa nach Genf.
  • 3. Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch, das ist z.B.: Wenn ein Ganz eindeutig und streng ist das deutsche Gesetz Das steht in Artikel 39. Ob ein Kind nun sexuell Erwachsener mit Mädchen oder Jungen Din- bei sexuellem Missbrauch und bei Gewalt gegen missbraucht oder entführt, misshandelt oder gefol- ge tut, die die Kinder nicht wollen. Wenn er zum Beispiel Fotos oder Videos macht, auf Kinder. tert wurde, es gibt Menschen, mit denen man reden denen die Kinder nackt zu sehen sind und kann und die helfen das Geschehene zu verar- er diese Fotos und Videos dann verkauft. Damit ihr aber geschützt seid und die Täter bestraft beiten. Psychologen oder Sozialpädagogen zum Wenn er zum Beispiel ihre Geschlechtsteile werden können, müsst ihr darüber sprechen, wenn Beispiel. anfasst oder sie bittet, an seinem Penis zu euch so etwas passiert ist oder wenn ihr das Gefühl „spielen“. Wenn er Kinder gegen ihren Wil- habt: Was da mit mir gemacht wird, ist nicht in Manchmal ist es aber auch sinnvoll den Eltern zu len mitnimmt, sie entführt und sie zwingt, mit ihm oder mit anderen Personen Sex zu Ordnung. helfen, wenn es zwischen Eltern und Kindern völlig haben. schief läuft. Kinder sind nie schuld, wenn sie sexuell miss- Wenn eure Eltern mit euch nicht klarkommen, liegt Es gibt Erwachsene, die tun solche Dinge, weil sie braucht werden. Sprecht mit einem Freund oder es vielleicht daran, dass sie mit sich selbst nicht zu- damit Geld verdienen können. Es ist ihnen egal, einer Freundin, mit den Eltern, mit einem Lehrer rechtkommen oder dass sie Probleme haben, die dass diese Dinge verboten sind und sie damit Kin- oder mit einem Menschen, dem ihr vertraut. Wenn sie nicht in den Griff kriegen. Es gibt Beratungs- dern großen Schaden zufügen. es ganz schlimm ist, dann könnt ihr euch ans Ju- stellen für Familien, in denen über solche Probleme Diese Erwachsenen sind kriminell. gendamt und an die Polizei wenden. (Mehr dazu, geredet und nach Lösungen gesucht wird. 54 Solche Menschen müssen bestraft werden, damit wo ihr Hilfe und Ansprechpartner findet, steht im 55 sie so etwas nie wieder mit anderen Kindern tun. Kapitel III ab Seite 69). Auch wenn es euch unangenehm oder peinlich ist, Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unter- es ist ganz wichtig, dass ihr mit anderen darüber schrieben haben, wollen Kinder vor sexuellem Miss- sprecht, auch wenn der Täter aus eurer Familie brauch und sexueller Ausbeutung schützen, auch kommt, Vater, Bruder, Onkel oder auch Mutter ist. dann, wenn die Eltern die Täter sind. Es ist verbo- Denn nur dann könnt ihr geschützt, kann euch auch ten Kinder zu entführen, zu verkaufen oder mit geholfen werden. ihnen zu handeln. Überhaupt ist alles verboten, was Euch steht auch das Kinder- und Jugendtelefon Kindern körperlich oder geistig Gewalt zufügt (Seite 71) für alle Fragen und Sorgen kostenlos zur (Art. 11, 19, 34, 35). Verfügung. Die Kinderrechtskonvention fordert nicht nur, dass die Kinder geschützt und Täter bestraft werden, sondern auch, dass sie Hilfe bekommen, damit sie leichter über das hinwegkommen, was passiert ist.
  • 4. Misshandlung Anja ist abgehauen. Zuhause hat sie es Die Kinderrechtskonvention fordert, dass Kinder vor durch Eltern nicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt – jeder Art von Gewalt zu schützen sind (Art.19). Bis jeden Tag, manchmal schon morgens. Er hat vor kurzem stand das im deutschen Erziehungs- keine Arbeit mehr, seit die Fabrik zugemacht hat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht, recht noch nicht so deutlich. Eine Ohrfeige zum was er tun soll. Die Mutter schimpft, wenn Beispiel war bis vor kurzem nicht in jedem Fall ver- der Vater trinkt. Dann streiten sie und der boten. Vater trinkt noch mehr. Manchmal, wenn er schon ganz betrunken ist, schlägt er Anja. Die Regierungsparteien von Deutschland, die 1998 Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagt gewählt wurden, wollten das ändern. Sie haben dem er, oder weil sie ihn so komisch angeguckt hat. Bundestag, dem Parlament, daher einen Vorschlag Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepackt gemacht. Im Juli 2000 hat der Bundestag den Vor- und ist gegangen. Beim Jugendamt hat man schlag angenommen und in das Erziehungsrecht ihr geholfen. Vorübergehend wohnt sie jetzt geschrieben: "Kinder haben ein Recht auf gewalt- in einer betreuten Wohngemeinschaft, zu- freie Erziehung." Damit ist jetzt eine Ohrfeige in je- sammen mit anderen Kindern und Betreuern. dem Fall verboten! Eine Frau vom Amt war bei Anja zuhause, hat mit ihren Eltern gesprochen. Anjas Vater 56 57 weiß nun, dass er Alkoholiker ist und dass ihm geholfen werden muss, mit einer Ent- ziehungskur zum Beispiel. Dass er Anja so verletzt und gedemütigt hat, tut ihm heute Leid. Wenn Eltern ihre Kinder aber so verprügeln und misshandeln, dass ihr Leben in Gefahr ist, oder sie sexuell missbrauchen, dann ist es wahrscheinlich besser, sie werden von ihren Eltern getrennt. Das ist zwar traurig, aber das Jugendamt sorgt dafür, dass sie in einer lieben Pflegefamilie oder einem Heim aufgenommen werden oder in einer Wohngemein- schaft mit Sozialpädagogen und anderen Kindern mit ähnlichen Problemen ein neues Zuhause finden.
  • 5. Kinder im Krieg 1999 gab es 34 Kriege und Bürgerkriege auf Das ist sehr traurig. Denn Kinder sind in einem der Erde. Dazu kamen noch mal 14 „bewaf f- Krieg diejenigen, die am meisten leiden und sich am nete Konflikte“, also Auseinandersetzungen, wenigsten helfen können. Oft bleibt ihnen nur die bei denen von Zeit zu Zeit geschossen wur- de. In vielen Ländern, vor allem in Afrika Flucht in ein anderes, sicheres Land. und Asien, müssen auch Kinder in den Krieg ziehen: Manchmal müssen sie als Soldaten Auch die Vereinten Nationen sind mit dem Artikel kämpfen, manchmal werden sie über Felder über Kindersoldaten nicht zufrieden. Die Mitarbeiter geschickt um zu sehen, ob der Feind Minen der Vereinten Nationen versuchen deshalb, alle gelegt hat. Wenn die Kinder auf eine solche Staaten davon zu überzeugen, Kinder nicht als Mine treten, gibt es eine Explosion. Viele Kinder sterben, andere sind ihr Leben lang Soldaten in den Krieg zu schicken. Bisher hatten die verkrüppelt. Mitarbeiter noch wenig Erfolg damit! Die Kinderrechtskonvention wollte verhindern, dass Um die Situation etwas zu verbessern, haben die Kinder in Kriegen kämpfen müssen. Doch das hat Vereinten Nationen im Mai 2000 einen Anhang für sie nicht geschafft. die Kinderrechtskonvention vorgeschlagen. Darin heißt es, dass Soldaten mindestens 16 Jahre alt 58 sein müssen und sie auch zwischen 16 und 18 59 Ein Kind, das als Soldat in den Krieg geschickt wird, muss mindestens 15 Jahre alt sein. So steht es in Jahren besser geschützt werden als bisher. Die Re- Artikel 38 der Kinderrechtskonvention. gel gilt aber nur für die Länder, die den Anhang Dieser Artikel der Kinderrechtskonvention schützt unterschreiben. also nur Kinder, die jünger sind als 15 Jahre. Deutschland ist mit diesem Artikel nicht einver- standen. Deutsche Politiker fordern, dass diese Al- tersgrenze erhöht wird. Aber einige Länder, die die Kinderrechte unterschrieben haben, sind selbst in Kriege verwickelt. Manche davon setzen Kinder als Soldaten ein. Wäre der Artikel über Kinder im Krieg strenger ausgefallen, hätten sie wohl auch die anderen Artikel der Kinderrechtskonvention nicht unterschrieben.
  • 6. Ein Kind, das als Flüchtling in ein fremdes Land Flüchtling ist aber nur, wer von seinem Hei- Kinder als Flüchtlinge kommt, soll dieselben Rechte haben wie die Kinder, matstaat verfolgt wird, weil er zum Beispiel zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die in diesem Land geboren sind. Dabei soll es kei- gehört oder einen bestimmten Glauben hat. ne Rolle spielen, ob es mit oder ohne Eltern in das Oder weil er eine politische Ansicht vertritt, Land geflohen ist. So fordert es Artikel 22 der Kin- die seiner Regierung nicht gefällt. Ob je- derrechtskonvention. mand diese Voraussetzungen er füllt und dadurch Flüchtling ist, wird in einem beson- Das bedeutet: Kommt ein Kind als Flüchtling in ein deren Asylverfahren geprüft. Kinder, die 16 Jahre alt sind, können selbst einen Antrag fremdes Land, dann soll der Staat für Unterkunft auf Asyl stellen; für die jüngeren Kinder und Essen sorgen. Er soll ihm auch bei der Suche muss der Asylantrag von den Eltern gestellt nach seinen Eltern helfen, wenn das Kind alleine werden oder von einem Pfleger, der von fliehen musste. Erst wenn es in seinem Heimatland einem Gericht eingesetzt wird. wieder ruhig und sicher ist, soll das Kind zurück- kehren. Können die Eltern nicht gefunden werden, Wegen der neuen Regeln können Ausländer jetzt dann sollen für das Flüchtlingskind die gleichen schon an der Grenze oder im Flughafen von deut- Rechte gelten wie für einheimische Waisenkinder. schen Grenzbeamten zurückgeschickt werden, Kin- Ob in Deutschland dieses Recht so erfüllt wird, wie der und Erwachsene gleichermaßen. Die deut- 60 es die Kinderrechtskonvention fordert, wird unter- schen Grenzbeamten können einen Ausländer zu- 61 schiedlich beurteilt. rückschicken, wenn er keine ordnungsgemäßen Einreisepapiere hat und auch in einem Staat, der Für Flüchtlinge aus dem Ausland ist es in den letz- direkt neben Deutschland liegt, einen Antrag auf ten Jahren schwerer geworden, nach Deutschland Asyl gestellt hat oder stellen kann. einzureisen – auch für Kinder und Jugendliche. Die Regeln für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl su- Der UN-Kinderrechtsausschuss hat kritisiert, dass chen, also Schutz vor Verfolgung und Gewalt in ihr- diese Regeln für Kinder und Jugendliche zu hart er Heimat, sind strenger geworden. seien. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die deutschen Politiker haben die Einreise er- schwert. Sie sagen: Viele Ausländer sind nach Deutschland gekommen, die keine Flüchtlinge sind. Viele Menschen aus ärmeren Staaten der Welt sind nach Deutschland gekommen und haben Asyl beantragt, um hier ein besseres Leben als in ihrer Heimat zu finden. Auch Eltern haben ihre Kinder allein nach Deutschland geschickt, weil sie hoffen, dass es ihnen hier besser geht als zu Hause.
  • 7. Drogen Cool sein ist alles. In der Clique dazuge- Die Staaten, die die Konvention unterschrieben hören: die gleichen Klamotten, der gleiche haben, sollen Gesetze schaffen, die den Handel von Geschmack in Sachen Musik, dazu ein Zug Drogen und deren Gebrauch durch Kinder verbie- von der Zigarette. Let’s come together. Das gehört dazu. Wer „nein“ sagt, bleibt drau- ten. In Deutschland z.B. schreibt ein Gesetz vor, ßen. Also wird mitgemacht, auch wenn’s am dass Alkohol an Kinder unter 16 Jahren nicht ver- Anfang vielleicht gar nicht schmeckt. Doch kauft werden darf. aus einem Zug ab und zu wird irgendwann Außerdem sollen die Staaten in Schulen und Ju- ein Päckchen Zigaretten am Tag: eine zum gendzentren, durch Drogenberatungsstellen und Abreagieren, eine zum Entspannen, eine Info-Hefte Kinder über die Gefahren des Drogen- gegen den Stress, eine zum Nachdenken.... Und irgendwann kann man nicht mehr ohne. missbrauchs aufklären. Man ist abhängig, süchtig. Wenn Kinder schon mit Drogen zu tun hatten, viel- leicht sogar schon süchtig sind, dann müssen sie Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medika- die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Ärzten und be- mente sind Drogen, sogenannte Suchtstoffe, und sonderen Behandlungsmethoden von ihrer Sucht 62 63 die können abhängig machen bei regelmäßigem loszukommen. „Genuss“. Wer abhängig ist von bestimmten Dro- gen, kann ohne diesen Stoff nicht mehr auskom- men, braucht immer mehr davon, obwohl er weiß, dass es krank macht. Viele Menschen sterben jedes Jahr an ihrer Sucht: Lungenkrebs durch Zigaretten, Leberversagen durch Alkohol, Tod durch eine Über- dosis Heroin. Kinder sind besonders gefährdet durch Drogen, weil sie noch wachsen, sich geistig und körperlich ent- wickeln. Das kann durch Drogen beeinträchtigt wer- den. Deshalb müssen besonders Kinder vor Drogen geschützt werden, fordert Artikel 33 der Kinder- rechtskonvention.
  • 8. Joao lebt in Rio de Janeiro. Das ist eine Stadt Deshalb fordert die Kinderrechtskonvention: Das können die Eltern sein, aber auch ein Anwalt, Kinder als Straftäter in Brasilien in Südamerika, eine sehr große Alle Staaten sollen ein Mindestalter festlegen, ab der sie vor Gericht verteidigt. Stadt. Jeden Tag zieht er los mit einer klei- dem ein Kind strafmündig ist. Das bedeutet: Erst nen Kiste. Darin liegen eine Dose Schuh- Manchmal kommt es vor, dass Kinder nicht die creme, eine Bürste, ein Lappen. Jeden Tag wenn ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollen Opfer sind, sondern selbst Täter. Sie stehlen, schla- stellt er sich an die Ecke einer viel besuch- kann es für seine Straftat verantwortlich gemacht Kinder und Jugendliche einen Richter haben, der gen und zerstören, tun Dinge, die verboten und ten Einkaufsstraße und hof ft auf Kunden, werden, festgenommen und z.B. vor ein Gericht auf sie eingeht. In Deutschland gibt es dafür beson- strafbar sind. Vielleicht hat ihnen keiner beigebracht, denen er für ein bisschen Geld die Schuhe gestellt werden. In Deutschland gibt es eine solche dere Jugendgerichte. was gut und böse, was recht und schlecht ist. putzen kann. Wenn er einen guten Tag und Altersgrenze, sie liegt bei 14 Jahren. Als Urteil soll eine Gefängnisstrafe nur als aller- etwas Geld verdient hat, kauft er etwas zu Vielleicht tun sie diese Dinge aber auch um über- In anderen Ländern ist das nicht so. letztes Mittel und für ganz kurze Zeit verhängt wer- essen. Für sich und die anderen Kinder, die leben zu können. Viele Kinder dieser Erde leben auf wie er auf der Straße leben. Ist es schlecht den. Todesstrafe oder lebenslänglicher Freiheits- der Straße, ohne Zuhause, ohne Eltern, die für sie gelaufen, dann wird Joao zum Dieb um satt Ab 14 Jahren heißen die Kinder in Deutschland entzug sind verboten. sorgen. zu werden. Manchmal stiehlt er nur etwas auch Jugendliche. Nur die Jugendlichen können al- zu essen oder zu trinken. Ab und zu greift er so in Deutschland für eine Straftat verantwortlich ge- Am besten ist es, so sagt die Kinderrechtskonven- auch nach einer locker sitzenden Geldbörse. macht und bestraft werden. tion, wenn versucht wird das Kind oder den Ju- Am Abend tref fen sich die Straßenkinder gendlichen ohne gerichtlichen Prozess und ohne hinter einer großen Kirche. Dort wird geteilt, was jeder ergattern konnte. Und dort wird Die Kinderrechtskonvention fordert: Gefängnis zu bestrafen. Denn für Kinder oder Ju- auch geschlafen. Kinder oder Jugendliche, die verdächtigt werden, gendliche soll Strafe immer gleichzeitig auch Hilfe 64 17 Vielen Polizisten sind die Straßenkinder ein eine Straftat begangen zu haben, sollen solange als bedeuten den richtigen Weg zu finden, um als Er- 65 Dorn im Auge. Deshalb kommt es immer unschuldig gelten, bis ihre Schuld eindeutig bewie- wachsener ein normales Leben ohne Gewalt und wieder vor, dass in der Nacht eine Gruppe sen ist. In Deutschland gilt dies übrigens nicht nur Verbrechen führen zu können. Deshalb kann der von Polizisten auftaucht und die Kinder ins für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Men- Richter in Deutschland zum Beispiel verlangen, Gefängnis bringt. Dort werden sie misshan- delt, gefoltert und sexuell missbraucht, schen, die verdächtigt sind, eine strafbare Handlung dass ein Jugendlicher über einen bestimmten Zeit- manchmal sogar umgebracht. „Einer we- begangen zu haben. raum regelmäßig anderen hilft. Damit sollen sie ler- niger, der unsere Straßen verschmutzt“, nen, dass man einen angerichteten Schaden auch denken Polizisten, die so etwas tun. Wenn ein Kind oder Jugendlicher verhaftet wird, wieder gutmachen kann. Teilweise werden Kinder dann dürfen sie von der Polizei nicht misshandelt und Jugendliche auch in ein Heim eingewiesen, da- Vor allem Kinder wie Joao sollen durch die Artikel werden. Keiner darf sie z.B. durch Folter zwingen zu mit Erzieher ihnen dort helfen. 37 und 40 der Kinderrechtskonvention davor ge- sagen: „Ich bin schuldig“. Wenn Kinder oder Ju- schützt werden, von Polizisten festgenommen und gendliche in ein Gefängnis kommen, dann müssen im Gefängnis misshandelt zu werden. sie von erwachsenen Gefangenen getrennt werden. Und sie dürfen durch Briefe und Besuche mit ihren Aber auch Kinder oder Jugendliche in Deutschland, Familien in Kontakt bleiben. die straffällig geworden sind, weil sie im Supermarkt Kinder und Jugendliche, die verdächtigt werden, etwas gestohlen, ein Auto geknackt oder andere eine Straftat begangen zu haben, brauchen einen Kinder verprügelt haben, sollen gegenüber Polizei Erwachsenen, der ihnen hilft, sich zu verteidigen. und Gericht besonderen Schutz genießen.
  • 9. Hier könnt ihr ein Pass- foto eures Freundes oder Sicher habt ihr bemerkt: eurer Freundin einkleben und seine oder ihre Daten Dauernd heißt es in diesem Buch notieren. ... es soll ... sie sollen usw. Zwingen kann die Staaten niemand, sich an die Kinderrechtskonvention zu halten. Trotzdem ist es gut, dass es die Kinder- rechtskonvention gibt. 66 67 Ein Anfang für die Rechte der Kinder. Und je mehr darüber geredet wird, je mehr Kinder darüber Bescheid wissen, desto grö- ßer ist die Chance, dass viele Staaten sich daran halten. Und desto besser wird es auf der Erde für alle Kinder.
  • 10. So kümmern Kinder III. sich um ihre Rechte 68 69
  • 11. Wer eindeutig in einem der Rechte aus der Kinderrechtskonvention verletzt wurde, sollte Persönliche Rechte etwas dagegen unternehmen! Wir geben euch Hinweise, woran ihr denken müsst, bevor ihr aktiv werdet. Wohin ihr („Ich werde dauernd von meinen Eltern geschla- Die Helfer können nur am Telefon Tipps geben. euch dann wenden könnt? Wir nennen euch gen“; „Meine Eltern lassen sich scheiden“; „Mein Deshalb werden sie oft fragen, ob es nicht in eurer Telefonnummern. Vater greift mir manchmal zwischen die Beine“; „Ich Nähe Erwachsene gibt, die euch helfen können, habe keine Freunde“; „Ich will etwas über Verhü- zum Beispiel Bekannte, Lehrer, Ärzte. Nur wenn es tungsmittel wissen“.) ganz dringend ist, werden die Helfer vielleicht fra- Es gibt Situationen, in denen es sehr wichtig ist mit gen, ob nicht das Jugendamt eingreifen soll. Aber all jemandem zu sprechen, ohne dass es sonst irgend- das wird nur passieren, wenn ihr es selbst wollt. wer erfährt. Seit einiger Zeit gibt es eine Telefonnummer überall Die Telefonnummer lautet von Montag bis Freitag in Deutschland, die Kinder und Jugendliche wählen zwischen 15 und 19 Uhr: können, wenn sie ein persönliches Problem haben. Am anderen Ende der Telefonleitung sitzen erwach- sene Helfer, die eigens dafür ausgebildet wurden mit jungen Leuten zu sprechen. Der Deutsche Kin- 0800/ 111 0 333. 70 derschutzbund hat diese Telefonlinie mit aufgebaut. 71 Die Gespräche bleiben anonym. Das heißt: Der Erwachsene am Telefon erzählt nicht weiter, dass ihr angerufen habt. Ihr müsst auch nicht euren Namen sagen! Der Erwachsene kann auch nicht an seinem Tele- Wenn es am Wochenende ein dringendes Problem fonapparat erkennen, welche Telefonnummer ihr gibt, könnt ihr in der Tageszeitung nachschauen, ob habt. auf der Veranstaltungsseite ein Kinderschutzzen- trum oder eine Notruftelefonnummer extra für Kinder Wichtig: angegeben ist. Es kostet nichts dort anzurufen! In dringenden Fällen könnt ihr auch das Jugendamt der Stadt oder des Kreises anrufen. Die Telefon- nummer steht im Telefonbuch meistens unter der Überschrift „Stadtverwaltung“ oder „Kreisverwal- tung“.
  • 12. Oder ihr wendet euch an die Politische Rechte Infostelle Kinderpolitik beim Deutschen Kinderhilfswerk terre des hommes („An unsere Straße muss dringend eine Ampel“; Rungestr. 20 Tel. 0541/ 710 11 16 oder „Wir brauchen Sporthallen zum Inlineskating“; „Mein 10179 Berlin 0541/ 710 10 Freund soll abgeschoben werden, weil er Ausländer Tel. 030/ 27 56 02 31 Internet: http://www.tdh.de ist“; „Ich will etwas dagegen tun, dass es so viel Ar- Internet: terre des hommes (sprich: „tär de somm“. Bedeutet mut und so viel Umweltverschmutzung auf der Erde http://www.kindersache.de auf deutsch: „Erde der Menschlichkeit“) arbeitet gibt“) . gegen die Armut in den Entwicklungsländern. Hier könnt ihr euch melden: Es gibt so viele Ideen und Vorschläge, die ihr haben - Wenn ihr bei einem Kinderrechtsteam von terre könnt um eure politischen Rechte durchzusetzen. des hommes mitmachen wollt oder aber – wenn Und es gibt in Deutschland so viele Kinderbüros, es diese Gruppe in eurer Gegend noch nicht gibt Kinderkommissionen, Kinder- und Jugendparlamen- – eine solche Gruppe mitgründen möchtet. te usw., dass wir euch hier nur raten können: Wenn - Wenn ihr Fragen zu Kindern in armen Ländern ihr in eurem Dorf oder in eurer Stadt etwas ändern habt. wollt, dann versucht in einer dieser Gruppen mitzu- Oder aber ihr meldet euch in der 72 wirken. Dort sollten Leute sitzen, die euch zuhören Kindernachrichtenredaktion logo 73 und vielleicht Tipps geben können, was man tun montags bis freitags von 17 Uhr bis 19 Uhr: kann, damit sich tatsächlich etwas ändert. die lobby für kinder Wenn ihr im Telefonbuch eurer Gegend keine Kin- Die Menschen, die beim Deutschen Kinderschutz- dereinrichtungen findet, dann könnt ihr euch helfen bund arbeiten, hören sich eure Sorgen und Nöte an lassen. Entweder unter der kostenlosen Telefon- und vertreten eure Interessen gegenüber den nummer, die wir gerade schon angegeben haben, Politikern. Der Kinderschutzbund hat z.B. dafür ge- also montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr: kämpft, dass in vielen Städten Kinderbüros ge- gründet werden und der Deutsche Bundestag eine 06131/ 70 61 23 Kinderkommission gebildet hat. Wer mehr wissen will, wendet sich an: 0800/ 111 0 333 Wenn Ihr diese Telefonnummer oder aber das Deutscher Kinderschutzbund Internet nutzt, kostet es allerdings was. Schif fgraben 29 · 30159 Hannover Dasselbe gilt auch für die Internetadressen und Tel. 0511/ 304 85-0 Telefonnummern, die jetzt folgen. Internet: http://www. kinderschutzbund.de e-mail: info@dksb.de
  • 13. Hier könnt ihr mitmachen: 1999 hat UNICEF, das Kinderhilfswerk der Ver- einigten Nationen, zusammen mit terre des hom- Besondere Aktionen mes, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk eine Kinderrechtswahl für Kinderrechte veranstaltet. Die vier Organisationen hatten alle Bund für Umwelt und Unterstützerkreis für die von Kinder in Deutschland dazu aufgerufen, aus zehn Naturschutz Deutschland (BUND) Abschiebung bedrohten Kinder Über Aktionen und Veranstaltungen für Kinderrechte wichtigen Kinderrechten diejenigen auszusuchen, Tel. 030/ 275 86 55 und Jugendlichen könnt ihr euch bei der National Coalition bei der gegen die ihrer Meinung nach am häufigsten ver- http://www.bundjugend.de Tel. 0221/ 514 057 AGJ, der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, er- stoßen wird. Fast 110.000 Kinder und Jugendliche kundigen. Denn in der National Coalition sind sehr zwischen 8 und 18 Jahren haben sich an der Wahl Die BUNDjugend veranstaltet jedes Jahr einen Um- Wenn ihr ausländische Kinder kennt, die von der viele Organisationen zusammengeschlossen, die beteiligt. Über die Hälfte von ihnen fand, dass das weltkindertag, für den viele Kinder- und Jugendgrup- Abschiebung aus Deutschland bedroht sind, kann sich dafür einsetzen, dass die Kinderrechtskonven- Recht auf Gleichberechtigung (Art.2, S. 25) am häu- pen Aktionen vorbereiten. meistens nur ein Rechtsanwalt helfen. tion eingehalten wird. figsten missachtet wird. Über ein Drittel meinte, Allerdings kümmern sich auch oft Wohlfahrtsver- dass die Meinungen von Kindern zu wenig beachtet bände wie die Caritas oder aber die Kirchen um National Coalition werden. Wenn ihr mehr über die Ergebnisse der solche Fälle. Arbeitsgemeinschaft Kinderrechtswahl wissen möchtet, dann könnt ihr Wenn ihr einen Rat bekommen wollt, was ihr unter- für Jugendhilfe Haager Weg 44 euch wenden an: nehmen könnt und dürft, kann euch der Unterstüt- 74 75 zerkreis helfen – meistens mit Ratschlägen. 53127 Bonn Tel. 0228/910 24 0 Greenpeace Tel. 040/ 306 18 - 271 oder UNICEF Deutschland 040/ 306 18 - 291 Höninger Weg 104 http://www.greenpeace.de 50969 Köln Tel. 0221/ 936 50 231 Bei Greenpeace haben 10- bis 15-jährige die Mög- oder 0221/ 936 500 lichkeit ein „Greenteam“ zu bilden. Das Greenteam Internet: sucht sich selbst ein Umweltproblem in seinem Ort http://www.unicef.de aus und bearbeitet es dann. Beide Organisationen bieten also jungen Leuten an etwas für den Umweltschutz zu tun.
  • 14. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) vergibt alle Eure Lehrer können auch von UNICEF (Adresse Wenn ihr schließlich vor oder nach einer beson- zwei Jahre die Kinderrechtepreise. Diese Preise be- auf Seite 75) gutes Material über die Kinderrechte deren Aktion meint, die Sendung logo könnte da- kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus für den Unterricht bekommen. rüber berichten, ruft an unter der Hier könnt ihr ein Pass- Nordrhein-Westfalen, die besonders viel für die foto eures Freundes oder Rechte von Kindern getan haben. logo-line: eurer Freundin einkleben Informationen gibt es unter: Und vom 06131/ 70 61 23 und seine oder ihre Daten notieren. Die Bestelladresse: Deutsches Rotes Kreuz Habt ihr etwas, worüber ihr euch ärgert und womit Generalsekretariat ihr alleine nicht weiterkommt ? Dann ruft uns an un- Jugendrotkreuz ter dieser Nummer. Ihr könnt euch bei uns Rat ho- Auf dem Steinbüchel 22 len. Vielleicht kommt auch das logomobil vorbei. WDR, Stichwort: Kinderrechte, 53340 Meckenheim Wir bringen euch dann mit den Verantwortlichen 50600 Köln zusammen. Wer das Buch über die Rechte der Kinder, das du Auf Wiederhören! gerade in der Hand hältst, bestellen will, schreibt an: 76 77 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat 1997 und 1998 eine beliebte Sendereihe über die Kinder- rechte ausgestrahlt: Captain Dork setzt sich überall Bundesministerium für Familie, auf der Erde für die 20 wichtigsten Rechte der Kin- Senioren, Frauen und Jugend, derrechtskonvention ein. Broschürenbestellung Die Sendereihe können Lehrer bei der Postfach 20 15 51 Kreisbildstelle oder Stadtbildstelle 53145 Bonn in eurem Ort ausleihen und im Unterricht zeigen.
  • 15. IV. Übereinkommen über die Rechte des Kindes Teil I vom 20.November 1989* Artikel 1 Artikel 4 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung] [Verwirklichung der Kindesrechte] Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Präambel der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsicht- Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – Recht nicht früher eintritt. lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen Artikel 2 die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung q in der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinten q eingedenk dessen, daß die Notwendigkeit, dem Kind beson- [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot] ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen deren Schutz zu gewähren, in der Genfer Erklärung von 1924 (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen fest- internationalen Zusammenarbeit. Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden über die Rechte des Kindes und in der von der Generalver- gelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsge- Artikel 5 Würde und der Gleichheit und Unveräusserlichkeit ihrer Rech- sammlung am 20. November 1959 angenommenen Erklärung walt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhän- [Respektierung des Elternrechts] te die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen gig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflich- Welt bildet, Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen An- ten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch q eingedenk dessen, daß die Völker der Vereinten Nationen in bürgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln schauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Ge- der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Würde 23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, sozia- des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des son- meinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetz- und Wert des Menschen bekräftigt und beschlossen haben, le und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in stigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. lich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner größerer Freiheit zu fördern, der Sonderorganisationen und anderen internationalen Orga- sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskrimi- Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und q in der Erkenntnis, daß die Vereinten Nationen in der Allgemei- nisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, aner- nierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der zu führen. nen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen kannt worden ist, Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, Artikel 6 Menschenrechtspakten verkündet haben und übereingekom- q eingedenk dessen, daß, wie in der Erklärung der Rechte des seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt [Recht auf Leben] 78 men sind, daß jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin ver- Kindes ausgeführt ist, »das Kind wegen seiner mangelnden wird. (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angebo- 79 kündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und be- Artikel 3 renes Recht auf Leben hat. nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, sonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen recht- [Wohl des Kindes] (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der lichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf«, (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie das Überleben und die Entwicklung des Kindes. nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt q unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erklärung über die so- von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Für- Artikel 7 oder dem sonstigen Status, zialen und rechtlichen Grundsätze für den Schutz und das Wohl sorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungs- [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit] q unter Hinweis darauf, daß die Vereinten Nationen in der Allge- von Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme organen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Ge- (1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register meinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, daß in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und inter- sichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung nationaler Ebene, der Regeln der Vereinten Nationen über die (2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berück- an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und so- haben, Mindestnormen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) sichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vor- weit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen q überzeugt, daß der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und der Erklärung über den Schutz von Frauen und Kindern im munds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher betreut zu werden. und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen al- Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten, Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die (2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im ler ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche q in der Erkenntnis, daß es in allen Ländern der Welt Kinder gibt, zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck tref- Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Ver- Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Auf- die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben, und fen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaß- pflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Über- gaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann, daß diese Kinder der besonderen Berücksichtigung bedürfen, nahmen. einkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, q in der Erkenntnis, daß das Kind zur vollen und harmonischen q unter gebührender Beachtung der Bedeutung der Traditionen (3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß die für die Fürsorge für daß das Kind sonst staatenlos wäre. Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben und kulturellen Werte jedes Volkes für den Schutz und die har- das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Artikel 8 von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte, monische Entwicklung des Kindes, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden [Identität] q in der Erwägung, daß das Kind umfassend auf ein individuel- q in Anerkennung der Bedeutung der internationalen Zusam- festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu les Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der menarbeit für die Verbesserung der Lebensbedingungen der der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörig- Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbe- Kinder in allen Ländern, insbesondere den Entwicklungslän- und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens keit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Fami- sondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der dern einer ausreichenden Aufsicht. lienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten. Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden soll- (2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandtei- te, – haben folgendes vereinbart: le seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaa- ten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, sei- ne Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
  • 16. Artikel 9 zureisen und in ihr eigenes Land einzureisen. Das Recht auf (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekun- Artikel 18 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang] Ausreise aus einem Land unterliegt nur den gesetzlich vorge- den, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen [Verantwortung für das Kindeswohl] (1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß ein Kind nicht gegen sehenen Beschränkungen, die zum Schutz der nationalen Si- unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicher- (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, cherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksge- heit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grund- Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide El- daß die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfba- sundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und rechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. ternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des ren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschrif- Freiheiten anderer notwendig und mit den anderen in diesem Artikel 15 Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung ten und Verfahren bestimmen, daß diese Trennung zum Wohl Übereinkommen anerkannten Rechten vereinbar sind. [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit] des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Artikel 11 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland] frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu Grundanliegen. Eltern mißhandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei ge- (1) Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidri- versammeln. (2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Überein- trennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufent- ge Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige (2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den ge- kommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten haltsort des Kindes zu treffen ist. Nichtrückgabe zu bekämpfen. setzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der (2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu (2) Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluß die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der na- Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu be- tionalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ord- den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für äußern. stehenden Übereinkünften. nung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der die Betreuung von Kindern. (3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von ei- Artikel 12 öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Frei- (3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um nem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige per- [Berücksichtigung des Kindeswillens] heiten anderer notwendig sind. sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht ha- sönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden El- (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Artikel 16 ben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungs- ternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in al- [Schutz der Privatsphäre und Ehre] dienste und -einrichtungen zu nutzen. widerspricht. len das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in Artikel 19 (4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingelei- berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und ent- sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen [Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung] teten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Frei- sprechend seinem Alter und seiner Reife. Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, heitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des To- (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit ge- Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind des eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines geben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwal- (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, 80 Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Be- tungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertre- Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung 81 treffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt ter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den inner- Artikel 17 oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Aus- der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gege- staatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz] beutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, benenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentli- Artikel 13 Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massen- solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, chen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden [Meinungs- und Informationsfreiheit] medien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu In- eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder ei- Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses formationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und in- ner anderen Person befindet, die das Kind betreut. abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, daß Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen ternationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die (2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohler- wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen Folgen für den oder die Betroffenen hat. Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mit- gehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erfor- Artikel 10 tel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten derliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vor- [Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte] (2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vor- a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu beugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Mel- (1) Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Ar- gesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erfor- verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem dung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und tikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern derlich sind Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen; Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Ein- a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für reise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Ver- b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und das Einschreiten der Gerichte. tragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öf- dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internatio- Artikel 20 beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner si- fentlichen Sittlichkeit. naler kultureller Quellen fördern; [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adop- cher, daß die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Artikel 14 c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern; tion] Folgen für die Antragsteller und deren Familienangehörige hat. [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit] d) die Massenmedien ermutigen,den sprachlichen Bedürfnis- (1) Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner famili- (2) Ein Kind, dessen Eltern ihren Aufenthalt in verschiedenen Staa- (1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedan- sen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ur- ären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in ten haben, hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehun- ken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. einwohner ist, besonders Rechnung zu tragen; dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden gen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pfle- (2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kin- kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand gen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen. Zu und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausü- des vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen des Staates. diesem Zweck achten die Vertragsstaaten entsprechend ihrer bung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechen- beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu be- (2) Die Vertragsstaaten stellen nach Maßgabe ihres innerstaatli- Verpflichtung nach Artikel 9 Absatz 1 das Recht des Kindes und den Weise zu leiten. rücksichtigen sind. chen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kin- seiner Eltern, aus jedem Land einschließlich ihres eigenen aus- des sicher.
  • 17. (3) Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Auf- humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Ver- einschließlich der Verbreitung von Informationen über Metho- ten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent- nahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem tragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhän- den der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbil- wicklungsländer besonders zu berücksichtigen. Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung gig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer an- dung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Artikel 25 in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. deren Person befindet oder nicht. Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre [Unterbringung] Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte (2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen an- Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Er- Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das von den Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, gemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, fahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent- zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes ge- welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwi- wicklungsländer besonders zu berücksichtigen. Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder bührend zu berücksichtigen. schenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit Artikel 24 zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf ei- Artikel 21 den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um [Gesundheitsvorsorge] ne regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Be- [Adoption] ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die El- (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das handlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unter- Die Vertragsstaaten, die das System der Adoption anerkennen tern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inan- bringung von Belang sind. oder zulassen, gewährleisten, daß dem Wohl des Kindes bei ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusam- spruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krank- Artikel 26 der Adoption die höchste Bedeutung zugemessen wird; die menführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können heiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Ver- [Soziale Sicherheit] Vertragsstaaten die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig ge- tragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Lei- a) stellen sicher, daß die Adoption eines Kindes nur durch die zu- macht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vor- stungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversi- ständigen Behörden bewilligt wird, die nach den anzuwenden- Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu enthalten wird. cherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die den Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem (2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit aller verläßlichen einschlägigen Informationen entscheiden, Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Um- dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere ge- dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen. daß die Adoption angesichts des Status des Kindes in bezug gebung herausgelöst ist. eignete Maßnahmen, um (2) Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulässig ist und daß, Artikel 23 a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kennt- [Förderung behinderter Kinder] b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hil- des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die nis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein geistig oder körper- fe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben; lich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Le- Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundver- des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden. b) erkennen an, daß die internationale Adoption als andere Form ben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kin- sorgung gelegt wird; Artikel 27 82 der Betreuung angesehen werden kann, wenn das Kind nicht des wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rah- [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt] 83 in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern. men der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf ei- untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise be- (2) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kin- unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Tech- nen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und treut werden kann; des auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stel- nik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an. c) stellen sicher, daß das Kind im Fall einer internationalen Adop- len sicher, daß dem behinderten Kind und den für seine Be- Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Ge- (2) Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das tion in den Genuß der für nationale Adoptionen geltenden treuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel fahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berück- Kind verantwortlicher Personen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten Schutzvorschriften und Normen kommt; auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des sichtigen sind; und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kin- d) treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und des notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen. bei internationaler Adoption für die Beteiligten keine unstatt- Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist. nach der Entbindung sicherzustellen; (3) Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Ver- haften Vermögensvorteile entstehen; (3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinder- e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbeson- hältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, e) fördern die Ziele dieses Artikels gegebenenfalls durch den Ab- ten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung so- dere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesund- um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Per- schluß zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte und bemühen weit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziel- heit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die sonen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und se- sich in diesem Rahmen sicherzustellen, daß die Unterbringung len Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Un- hen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungspro- des Kindes in einem anderen Land durch die zuständigen betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, daß si- fallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der ent- gramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung Behörden oder Stellen durchgeführt wird. chergestellt ist, daß Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdien- sprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwen- und Wohnung vor. Artikel 22 ste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben dung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten; (4) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um [Flüchtlingskinder] und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Auf- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um si- in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen klärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienpla- gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind ver- cherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes nung auszubauen. antwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung för- (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatli- derlich ist. Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortli- chen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen (4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zu- der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. che Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Bei- Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rech- sammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im (4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zu- tritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluß sol- te erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen inter- Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psy- sammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschrei- cher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen. nationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über chologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder tend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkann-