2. Elf Artikel der Kinderrechtskonvention beschäftigen weit 250 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und billiger Kinder zur Arbeit zu zwingen als die Erwach- Daher haben die Staaten bei den Vereinten Natio-
sich allein damit, wie Kinder vor Ausbeutung und 14 Jahren das Geld zum Leben alleine verdienen senen zu beschäftigen. nen im Juni 1999 in Genf eine neue Konvention
Gewalt geschützt werden können. Denn die Staa- oder zum Einkommen der Familien beitragen. beschlossen: die Konvention gegen die schlimmsten
ten, welche die Kinderrechtskonvention unterzeich- Alle Staaten, die die Konvention unterschrieben ha- Formen der Kinderarbeit.
net haben, wollen die Kinder in ihren Ländern vor Die achtjährige Sita lebt in Indien. ben, sollen Gesetze schaffen, die solche Ausbeu-
allen nur denkbaren Formen von Ausbeutung und Ihre Eltern sind so arm, dass sie Sita und tung durch Kinderarbeit verhindern und die genau Nach Genf kamen schon im Sommer 1998 viele
Gewalt schützen, z.B. vor Kinderhandel, sexuellem ihre Geschwister nicht alleine ernähren kön- regeln, ab wann ein Kind wie viel und was arbeiten Kinder und Erwachsene aus Südamerika, aus Asien
Missbrauch, Folter, Krieg, Kinderarbeit. nen. Eines Tages kam ein Mann aus einer darf. und aus Europa. Denn schon 1998 wurde über die
großen Stadt. Er versprach für Sita zu sor-
So ähnlich wie es das in Deutschland schon gibt. Konvention beraten. Die Kinder und Erwachsenen
gen. Also haben Sitas Eltern ihre Tochter an
den Mann verkauft. Mit dem Geld konnte die
Das fordert Artikel 32 der Kinderrechtskonvention. machten gegen Kinderarbeit einen „Global March“,
Kinderarbeit Familie eine Weile überleben. Sita lebt nun Die meisten Staaten haben inzwischen gemerkt: einen weltweiten Marsch. Sie haben sich dafür ein-
in einer fremden Stadt. Von morgens bis Artikel 32 der Kinderrechtskonvention reicht nicht gesetzt, dass die neue Konvention den Kindern
Tobias hat ein teures Hobby: Er surft leiden- abends sitzt sie auf dem Boden und knüpft aus um gegen besonders brutale Arten von Kinder- auch wirklich hilft.
schaftlich gerne im Internet. Einen Computer Teppiche, gemeinsam mit vielen anderen arbeit zu kämpfen.
hat er von seinen Eltern zu Weihnachten be- Kindern.
kommen. Doch die Telefon- und Benutzungs- Dort, wo sie arbeitet, isst und schläft sie
gebühren für das Internet wollen die Eltern auch. Lohn erhält Sita keinen.
nicht alleine bezahlen. Deshalb hat Tobias
52 einen Job angenommen. Zweimal in der 53
Die Kinderrechtskonvention will Kinder wie Sita
Woche trägt er Zeitungen aus. Mit dem Geld,
das er dabei verdient, beteiligt er sich an schützen. Denn Sita wird ausgebeutet. Die Arbeit,
den Telefonkosten. die sie verrichtet, schadet ihrer Gesundheit und ihrer
Entwicklung. Sita sollte zur Schule gehen und ler-
Tobias ist 13 Jahre alt. Nach deutschem Recht darf nen, damit sie später einen ordentlichen Beruf aus-
er arbeiten. Allerdings nur 2 Stunden am Tag, und üben und ein besseres Leben führen kann als ihre
auch nur dann, wenn die Schule nicht darunter lei- Eltern. In ihrer Freizeit sollte Sita mit anderen Kin-
det. Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ regelt genau, dern spielen und sich erholen.
ab welchem Alter Kinder wie viele Stunden täglich Auch dazu hat sie das Recht nach Artikel 31 der
arbeiten dürfen. Und das Gewerbeaufsichtsamt kon- Kinderrechtskonvention.
trolliert, dass dieses Gesetz auch wirklich befolgt
wird. Kinderarbeit muss aber noch aus einem anderen
Grund verboten werden.
Andere Länder haben keine solchen Gesetze oder Die Fabrikbesitzer und Unternehmer sollen in ihren
nehmen es mit der Überprüfung der Kinderarbeit Betrieben die Eltern beschäftigen, damit die genug
nicht so genau. So kommt es immer noch vor, dass Geld verdienen können um ihre Kinder zu ernähren
Kinder den ganzen Tag schwer arbeiten müssen. und zur Schule zu schicken. Kinder verdienen nicht
Insgesamt müssen sich – so wird geschätzt – welt- viel Geld. Das heißt, für die Fabrikbesitzer ist es Der „Global March“ 1998: aus Südamerika, Asien und Europa nach Genf.
3. Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch, das ist z.B.: Wenn ein Ganz eindeutig und streng ist das deutsche Gesetz Das steht in Artikel 39. Ob ein Kind nun sexuell
Erwachsener mit Mädchen oder Jungen Din-
bei sexuellem Missbrauch und bei Gewalt gegen missbraucht oder entführt, misshandelt oder gefol-
ge tut, die die Kinder nicht wollen. Wenn er
zum Beispiel Fotos oder Videos macht, auf
Kinder. tert wurde, es gibt Menschen, mit denen man reden
denen die Kinder nackt zu sehen sind und kann und die helfen das Geschehene zu verar-
er diese Fotos und Videos dann verkauft. Damit ihr aber geschützt seid und die Täter bestraft beiten. Psychologen oder Sozialpädagogen zum
Wenn er zum Beispiel ihre Geschlechtsteile werden können, müsst ihr darüber sprechen, wenn Beispiel.
anfasst oder sie bittet, an seinem Penis zu euch so etwas passiert ist oder wenn ihr das Gefühl
„spielen“. Wenn er Kinder gegen ihren Wil-
habt: Was da mit mir gemacht wird, ist nicht in Manchmal ist es aber auch sinnvoll den Eltern zu
len mitnimmt, sie entführt und sie zwingt,
mit ihm oder mit anderen Personen Sex zu
Ordnung. helfen, wenn es zwischen Eltern und Kindern völlig
haben. schief läuft.
Kinder sind nie schuld, wenn sie sexuell miss- Wenn eure Eltern mit euch nicht klarkommen, liegt
Es gibt Erwachsene, die tun solche Dinge, weil sie braucht werden. Sprecht mit einem Freund oder es vielleicht daran, dass sie mit sich selbst nicht zu-
damit Geld verdienen können. Es ist ihnen egal, einer Freundin, mit den Eltern, mit einem Lehrer rechtkommen oder dass sie Probleme haben, die
dass diese Dinge verboten sind und sie damit Kin- oder mit einem Menschen, dem ihr vertraut. Wenn sie nicht in den Griff kriegen. Es gibt Beratungs-
dern großen Schaden zufügen. es ganz schlimm ist, dann könnt ihr euch ans Ju- stellen für Familien, in denen über solche Probleme
Diese Erwachsenen sind kriminell. gendamt und an die Polizei wenden. (Mehr dazu, geredet und nach Lösungen gesucht wird.
54 Solche Menschen müssen bestraft werden, damit wo ihr Hilfe und Ansprechpartner findet, steht im 55
sie so etwas nie wieder mit anderen Kindern tun. Kapitel III ab Seite 69).
Auch wenn es euch unangenehm oder peinlich ist,
Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unter- es ist ganz wichtig, dass ihr mit anderen darüber
schrieben haben, wollen Kinder vor sexuellem Miss- sprecht, auch wenn der Täter aus eurer Familie
brauch und sexueller Ausbeutung schützen, auch kommt, Vater, Bruder, Onkel oder auch Mutter ist.
dann, wenn die Eltern die Täter sind. Es ist verbo- Denn nur dann könnt ihr geschützt, kann euch auch
ten Kinder zu entführen, zu verkaufen oder mit geholfen werden.
ihnen zu handeln. Überhaupt ist alles verboten, was Euch steht auch das Kinder- und Jugendtelefon
Kindern körperlich oder geistig Gewalt zufügt (Seite 71) für alle Fragen und Sorgen kostenlos zur
(Art. 11, 19, 34, 35). Verfügung.
Die Kinderrechtskonvention fordert nicht nur, dass
die Kinder geschützt und Täter bestraft werden,
sondern auch, dass sie Hilfe bekommen, damit sie
leichter über das hinwegkommen, was passiert ist.
4. Misshandlung Anja ist abgehauen. Zuhause hat sie es Die Kinderrechtskonvention fordert, dass Kinder vor
durch Eltern nicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt –
jeder Art von Gewalt zu schützen sind (Art.19). Bis
jeden Tag, manchmal schon morgens. Er hat
vor kurzem stand das im deutschen Erziehungs-
keine Arbeit mehr, seit die Fabrik zugemacht
hat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht,
recht noch nicht so deutlich. Eine Ohrfeige zum
was er tun soll. Die Mutter schimpft, wenn Beispiel war bis vor kurzem nicht in jedem Fall ver-
der Vater trinkt. Dann streiten sie und der boten.
Vater trinkt noch mehr. Manchmal, wenn er
schon ganz betrunken ist, schlägt er Anja.
Die Regierungsparteien von Deutschland, die 1998
Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagt
gewählt wurden, wollten das ändern. Sie haben dem
er, oder weil sie ihn so komisch angeguckt
hat.
Bundestag, dem Parlament, daher einen Vorschlag
Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepackt gemacht. Im Juli 2000 hat der Bundestag den Vor-
und ist gegangen. Beim Jugendamt hat man schlag angenommen und in das Erziehungsrecht
ihr geholfen. Vorübergehend wohnt sie jetzt geschrieben: "Kinder haben ein Recht auf gewalt-
in einer betreuten Wohngemeinschaft, zu-
freie Erziehung." Damit ist jetzt eine Ohrfeige in je-
sammen mit anderen Kindern und Betreuern.
dem Fall verboten!
Eine Frau vom Amt war bei Anja zuhause,
hat mit ihren Eltern gesprochen. Anjas Vater
56 57
weiß nun, dass er Alkoholiker ist und dass
ihm geholfen werden muss, mit einer Ent-
ziehungskur zum Beispiel. Dass er Anja so
verletzt und gedemütigt hat, tut ihm heute
Leid.
Wenn Eltern ihre Kinder aber so verprügeln und
misshandeln, dass ihr Leben in Gefahr ist, oder sie
sexuell missbrauchen, dann ist es wahrscheinlich
besser, sie werden von ihren Eltern getrennt. Das ist
zwar traurig, aber das Jugendamt sorgt dafür, dass
sie in einer lieben Pflegefamilie oder einem Heim
aufgenommen werden oder in einer Wohngemein-
schaft mit Sozialpädagogen und anderen Kindern
mit ähnlichen Problemen ein neues Zuhause finden.
5. Kinder im Krieg 1999 gab es 34 Kriege und Bürgerkriege auf Das ist sehr traurig. Denn Kinder sind in einem
der Erde. Dazu kamen noch mal 14 „bewaf f-
Krieg diejenigen, die am meisten leiden und sich am
nete Konflikte“, also Auseinandersetzungen,
wenigsten helfen können. Oft bleibt ihnen nur die
bei denen von Zeit zu Zeit geschossen wur-
de. In vielen Ländern, vor allem in Afrika
Flucht in ein anderes, sicheres Land.
und Asien, müssen auch Kinder in den Krieg
ziehen: Manchmal müssen sie als Soldaten Auch die Vereinten Nationen sind mit dem Artikel
kämpfen, manchmal werden sie über Felder über Kindersoldaten nicht zufrieden. Die Mitarbeiter
geschickt um zu sehen, ob der Feind Minen
der Vereinten Nationen versuchen deshalb, alle
gelegt hat. Wenn die Kinder auf eine solche
Staaten davon zu überzeugen, Kinder nicht als
Mine treten, gibt es eine Explosion. Viele
Kinder sterben, andere sind ihr Leben lang
Soldaten in den Krieg zu schicken. Bisher hatten die
verkrüppelt. Mitarbeiter noch wenig Erfolg damit!
Die Kinderrechtskonvention wollte verhindern, dass Um die Situation etwas zu verbessern, haben die
Kinder in Kriegen kämpfen müssen. Doch das hat Vereinten Nationen im Mai 2000 einen Anhang für
sie nicht geschafft. die Kinderrechtskonvention vorgeschlagen. Darin
heißt es, dass Soldaten mindestens 16 Jahre alt
58 sein müssen und sie auch zwischen 16 und 18 59
Ein Kind, das als Soldat in den Krieg geschickt wird,
muss mindestens 15 Jahre alt sein. So steht es in Jahren besser geschützt werden als bisher. Die Re-
Artikel 38 der Kinderrechtskonvention. gel gilt aber nur für die Länder, die den Anhang
Dieser Artikel der Kinderrechtskonvention schützt unterschreiben.
also nur Kinder, die jünger sind als 15 Jahre.
Deutschland ist mit diesem Artikel nicht einver-
standen. Deutsche Politiker fordern, dass diese Al-
tersgrenze erhöht wird. Aber einige Länder, die die
Kinderrechte unterschrieben haben, sind selbst in
Kriege verwickelt. Manche davon setzen Kinder als
Soldaten ein. Wäre der Artikel über Kinder im Krieg
strenger ausgefallen, hätten sie wohl auch die
anderen Artikel der Kinderrechtskonvention nicht
unterschrieben.
6. Ein Kind, das als Flüchtling in ein fremdes Land Flüchtling ist aber nur, wer von seinem Hei-
Kinder als Flüchtlinge kommt, soll dieselben Rechte haben wie die Kinder, matstaat verfolgt wird, weil er zum Beispiel
zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe
die in diesem Land geboren sind. Dabei soll es kei-
gehört oder einen bestimmten Glauben hat.
ne Rolle spielen, ob es mit oder ohne Eltern in das Oder weil er eine politische Ansicht vertritt,
Land geflohen ist. So fordert es Artikel 22 der Kin- die seiner Regierung nicht gefällt. Ob je-
derrechtskonvention. mand diese Voraussetzungen er füllt und
dadurch Flüchtling ist, wird in einem beson-
Das bedeutet: Kommt ein Kind als Flüchtling in ein deren Asylverfahren geprüft. Kinder, die 16
Jahre alt sind, können selbst einen Antrag
fremdes Land, dann soll der Staat für Unterkunft
auf Asyl stellen; für die jüngeren Kinder
und Essen sorgen. Er soll ihm auch bei der Suche muss der Asylantrag von den Eltern gestellt
nach seinen Eltern helfen, wenn das Kind alleine werden oder von einem Pfleger, der von
fliehen musste. Erst wenn es in seinem Heimatland einem Gericht eingesetzt wird.
wieder ruhig und sicher ist, soll das Kind zurück-
kehren. Können die Eltern nicht gefunden werden, Wegen der neuen Regeln können Ausländer jetzt
dann sollen für das Flüchtlingskind die gleichen schon an der Grenze oder im Flughafen von deut-
Rechte gelten wie für einheimische Waisenkinder. schen Grenzbeamten zurückgeschickt werden, Kin-
Ob in Deutschland dieses Recht so erfüllt wird, wie der und Erwachsene gleichermaßen. Die deut-
60 es die Kinderrechtskonvention fordert, wird unter- schen Grenzbeamten können einen Ausländer zu- 61
schiedlich beurteilt. rückschicken, wenn er keine ordnungsgemäßen
Einreisepapiere hat und auch in einem Staat, der
Für Flüchtlinge aus dem Ausland ist es in den letz- direkt neben Deutschland liegt, einen Antrag auf
ten Jahren schwerer geworden, nach Deutschland Asyl gestellt hat oder stellen kann.
einzureisen – auch für Kinder und Jugendliche. Die
Regeln für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl su- Der UN-Kinderrechtsausschuss hat kritisiert, dass
chen, also Schutz vor Verfolgung und Gewalt in ihr- diese Regeln für Kinder und Jugendliche zu hart
er Heimat, sind strenger geworden. seien. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung
nicht.
Die deutschen Politiker haben die Einreise er-
schwert. Sie sagen: Viele Ausländer sind nach
Deutschland gekommen, die keine Flüchtlinge sind.
Viele Menschen aus ärmeren Staaten der Welt sind
nach Deutschland gekommen und haben Asyl
beantragt, um hier ein besseres Leben als in ihrer
Heimat zu finden. Auch Eltern haben ihre Kinder
allein nach Deutschland geschickt, weil sie hoffen,
dass es ihnen hier besser geht als zu Hause.
7. Drogen
Cool sein ist alles. In der Clique dazuge- Die Staaten, die die Konvention unterschrieben
hören: die gleichen Klamotten, der gleiche
haben, sollen Gesetze schaffen, die den Handel von
Geschmack in Sachen Musik, dazu ein Zug
Drogen und deren Gebrauch durch Kinder verbie-
von der Zigarette. Let’s come together. Das
gehört dazu. Wer „nein“ sagt, bleibt drau-
ten. In Deutschland z.B. schreibt ein Gesetz vor,
ßen. Also wird mitgemacht, auch wenn’s am dass Alkohol an Kinder unter 16 Jahren nicht ver-
Anfang vielleicht gar nicht schmeckt. Doch kauft werden darf.
aus einem Zug ab und zu wird irgendwann Außerdem sollen die Staaten in Schulen und Ju-
ein Päckchen Zigaretten am Tag: eine zum
gendzentren, durch Drogenberatungsstellen und
Abreagieren, eine zum Entspannen, eine
Info-Hefte Kinder über die Gefahren des Drogen-
gegen den Stress, eine zum Nachdenken....
Und irgendwann kann man nicht mehr ohne.
missbrauchs aufklären.
Man ist abhängig, süchtig. Wenn Kinder schon mit Drogen zu tun hatten, viel-
leicht sogar schon süchtig sind, dann müssen sie
Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medika- die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Ärzten und be-
mente sind Drogen, sogenannte Suchtstoffe, und sonderen Behandlungsmethoden von ihrer Sucht
62 63
die können abhängig machen bei regelmäßigem loszukommen.
„Genuss“. Wer abhängig ist von bestimmten Dro-
gen, kann ohne diesen Stoff nicht mehr auskom-
men, braucht immer mehr davon, obwohl er weiß,
dass es krank macht. Viele Menschen sterben jedes
Jahr an ihrer Sucht: Lungenkrebs durch Zigaretten,
Leberversagen durch Alkohol, Tod durch eine Über-
dosis Heroin.
Kinder sind besonders gefährdet durch Drogen, weil
sie noch wachsen, sich geistig und körperlich ent-
wickeln. Das kann durch Drogen beeinträchtigt wer-
den.
Deshalb müssen besonders Kinder vor Drogen
geschützt werden, fordert Artikel 33 der Kinder-
rechtskonvention.
8. Joao lebt in Rio de Janeiro. Das ist eine Stadt Deshalb fordert die Kinderrechtskonvention: Das können die Eltern sein, aber auch ein Anwalt,
Kinder als Straftäter in Brasilien in Südamerika, eine sehr große
Alle Staaten sollen ein Mindestalter festlegen, ab der sie vor Gericht verteidigt.
Stadt. Jeden Tag zieht er los mit einer klei-
dem ein Kind strafmündig ist. Das bedeutet: Erst
nen Kiste. Darin liegen eine Dose Schuh-
Manchmal kommt es vor, dass Kinder nicht die creme, eine Bürste, ein Lappen. Jeden Tag
wenn ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollen
Opfer sind, sondern selbst Täter. Sie stehlen, schla- stellt er sich an die Ecke einer viel besuch- kann es für seine Straftat verantwortlich gemacht Kinder und Jugendliche einen Richter haben, der
gen und zerstören, tun Dinge, die verboten und ten Einkaufsstraße und hof ft auf Kunden, werden, festgenommen und z.B. vor ein Gericht auf sie eingeht. In Deutschland gibt es dafür beson-
strafbar sind. Vielleicht hat ihnen keiner beigebracht, denen er für ein bisschen Geld die Schuhe gestellt werden. In Deutschland gibt es eine solche dere Jugendgerichte.
was gut und böse, was recht und schlecht ist. putzen kann. Wenn er einen guten Tag und
Altersgrenze, sie liegt bei 14 Jahren. Als Urteil soll eine Gefängnisstrafe nur als aller-
etwas Geld verdient hat, kauft er etwas zu
Vielleicht tun sie diese Dinge aber auch um über- In anderen Ländern ist das nicht so. letztes Mittel und für ganz kurze Zeit verhängt wer-
essen. Für sich und die anderen Kinder, die
leben zu können. Viele Kinder dieser Erde leben auf wie er auf der Straße leben. Ist es schlecht
den. Todesstrafe oder lebenslänglicher Freiheits-
der Straße, ohne Zuhause, ohne Eltern, die für sie gelaufen, dann wird Joao zum Dieb um satt Ab 14 Jahren heißen die Kinder in Deutschland entzug sind verboten.
sorgen. zu werden. Manchmal stiehlt er nur etwas auch Jugendliche. Nur die Jugendlichen können al-
zu essen oder zu trinken. Ab und zu greift er so in Deutschland für eine Straftat verantwortlich ge- Am besten ist es, so sagt die Kinderrechtskonven-
auch nach einer locker sitzenden Geldbörse.
macht und bestraft werden. tion, wenn versucht wird das Kind oder den Ju-
Am Abend tref fen sich die Straßenkinder
gendlichen ohne gerichtlichen Prozess und ohne
hinter einer großen Kirche. Dort wird geteilt,
was jeder ergattern konnte. Und dort wird
Die Kinderrechtskonvention fordert: Gefängnis zu bestrafen. Denn für Kinder oder Ju-
auch geschlafen. Kinder oder Jugendliche, die verdächtigt werden, gendliche soll Strafe immer gleichzeitig auch Hilfe
64
17 Vielen Polizisten sind die Straßenkinder ein eine Straftat begangen zu haben, sollen solange als bedeuten den richtigen Weg zu finden, um als Er- 65
Dorn im Auge. Deshalb kommt es immer unschuldig gelten, bis ihre Schuld eindeutig bewie- wachsener ein normales Leben ohne Gewalt und
wieder vor, dass in der Nacht eine Gruppe
sen ist. In Deutschland gilt dies übrigens nicht nur Verbrechen führen zu können. Deshalb kann der
von Polizisten auftaucht und die Kinder ins
für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Men- Richter in Deutschland zum Beispiel verlangen,
Gefängnis bringt. Dort werden sie misshan-
delt, gefoltert und sexuell missbraucht,
schen, die verdächtigt sind, eine strafbare Handlung dass ein Jugendlicher über einen bestimmten Zeit-
manchmal sogar umgebracht. „Einer we- begangen zu haben. raum regelmäßig anderen hilft. Damit sollen sie ler-
niger, der unsere Straßen verschmutzt“, nen, dass man einen angerichteten Schaden auch
denken Polizisten, die so etwas tun. Wenn ein Kind oder Jugendlicher verhaftet wird, wieder gutmachen kann. Teilweise werden Kinder
dann dürfen sie von der Polizei nicht misshandelt und Jugendliche auch in ein Heim eingewiesen, da-
Vor allem Kinder wie Joao sollen durch die Artikel werden. Keiner darf sie z.B. durch Folter zwingen zu mit Erzieher ihnen dort helfen.
37 und 40 der Kinderrechtskonvention davor ge- sagen: „Ich bin schuldig“. Wenn Kinder oder Ju-
schützt werden, von Polizisten festgenommen und gendliche in ein Gefängnis kommen, dann müssen
im Gefängnis misshandelt zu werden. sie von erwachsenen Gefangenen getrennt werden.
Und sie dürfen durch Briefe und Besuche mit ihren
Aber auch Kinder oder Jugendliche in Deutschland, Familien in Kontakt bleiben.
die straffällig geworden sind, weil sie im Supermarkt Kinder und Jugendliche, die verdächtigt werden,
etwas gestohlen, ein Auto geknackt oder andere eine Straftat begangen zu haben, brauchen einen
Kinder verprügelt haben, sollen gegenüber Polizei Erwachsenen, der ihnen hilft, sich zu verteidigen.
und Gericht besonderen Schutz genießen.
9. Hier könnt ihr ein Pass-
foto eures Freundes oder
Sicher habt ihr bemerkt: eurer Freundin einkleben
und seine oder ihre Daten
Dauernd heißt es in diesem Buch
notieren.
... es soll
... sie sollen usw.
Zwingen kann die Staaten niemand, sich an
die Kinderrechtskonvention zu halten.
Trotzdem ist es gut, dass es die Kinder-
rechtskonvention gibt.
66 67
Ein Anfang für die Rechte der Kinder.
Und je mehr darüber geredet wird, je mehr
Kinder darüber Bescheid wissen, desto grö-
ßer ist die Chance, dass viele Staaten sich
daran halten.
Und desto besser wird es auf der Erde für
alle Kinder.
10. So kümmern Kinder III.
sich um ihre Rechte
68 69
11. Wer eindeutig in einem der Rechte aus der
Kinderrechtskonvention verletzt wurde, sollte
Persönliche Rechte
etwas dagegen unternehmen!
Wir geben euch Hinweise, woran ihr denken
müsst, bevor ihr aktiv werdet. Wohin ihr
(„Ich werde dauernd von meinen Eltern geschla- Die Helfer können nur am Telefon Tipps geben.
euch dann wenden könnt? Wir nennen euch gen“; „Meine Eltern lassen sich scheiden“; „Mein Deshalb werden sie oft fragen, ob es nicht in eurer
Telefonnummern. Vater greift mir manchmal zwischen die Beine“; „Ich Nähe Erwachsene gibt, die euch helfen können,
habe keine Freunde“; „Ich will etwas über Verhü- zum Beispiel Bekannte, Lehrer, Ärzte. Nur wenn es
tungsmittel wissen“.) ganz dringend ist, werden die Helfer vielleicht fra-
Es gibt Situationen, in denen es sehr wichtig ist mit gen, ob nicht das Jugendamt eingreifen soll. Aber all
jemandem zu sprechen, ohne dass es sonst irgend- das wird nur passieren, wenn ihr es selbst wollt.
wer erfährt.
Seit einiger Zeit gibt es eine Telefonnummer überall Die Telefonnummer lautet von Montag bis Freitag
in Deutschland, die Kinder und Jugendliche wählen zwischen 15 und 19 Uhr:
können, wenn sie ein persönliches Problem haben.
Am anderen Ende der Telefonleitung sitzen erwach-
sene Helfer, die eigens dafür ausgebildet wurden
mit jungen Leuten zu sprechen. Der Deutsche Kin-
0800/ 111 0 333.
70 derschutzbund hat diese Telefonlinie mit aufgebaut.
71
Die Gespräche bleiben anonym.
Das heißt: Der Erwachsene am Telefon erzählt nicht
weiter, dass ihr angerufen habt. Ihr müsst auch nicht
euren Namen sagen!
Der Erwachsene kann auch nicht an seinem Tele- Wenn es am Wochenende ein dringendes Problem
fonapparat erkennen, welche Telefonnummer ihr gibt, könnt ihr in der Tageszeitung nachschauen, ob
habt. auf der Veranstaltungsseite ein Kinderschutzzen-
trum oder eine Notruftelefonnummer extra für Kinder
Wichtig: angegeben ist.
Es kostet nichts dort anzurufen! In dringenden Fällen könnt ihr auch das Jugendamt
der Stadt oder des Kreises anrufen. Die Telefon-
nummer steht im Telefonbuch meistens unter der
Überschrift „Stadtverwaltung“ oder „Kreisverwal-
tung“.
12. Oder ihr wendet euch an die
Politische Rechte Infostelle Kinderpolitik beim
Deutschen Kinderhilfswerk terre des hommes
(„An unsere Straße muss dringend eine Ampel“; Rungestr. 20 Tel. 0541/ 710 11 16 oder
„Wir brauchen Sporthallen zum Inlineskating“; „Mein 10179 Berlin 0541/ 710 10
Freund soll abgeschoben werden, weil er Ausländer Tel. 030/ 27 56 02 31 Internet: http://www.tdh.de
ist“; „Ich will etwas dagegen tun, dass es so viel Ar- Internet:
terre des hommes (sprich: „tär de somm“. Bedeutet
mut und so viel Umweltverschmutzung auf der Erde http://www.kindersache.de
auf deutsch: „Erde der Menschlichkeit“) arbeitet
gibt“) .
gegen die Armut in den Entwicklungsländern.
Hier könnt ihr euch melden:
Es gibt so viele Ideen und Vorschläge, die ihr haben
- Wenn ihr bei einem Kinderrechtsteam von terre
könnt um eure politischen Rechte durchzusetzen.
des hommes mitmachen wollt oder aber – wenn
Und es gibt in Deutschland so viele Kinderbüros,
es diese Gruppe in eurer Gegend noch nicht gibt
Kinderkommissionen, Kinder- und Jugendparlamen-
– eine solche Gruppe mitgründen möchtet.
te usw., dass wir euch hier nur raten können: Wenn
- Wenn ihr Fragen zu Kindern in armen Ländern
ihr in eurem Dorf oder in eurer Stadt etwas ändern
habt.
wollt, dann versucht in einer dieser Gruppen mitzu- Oder aber ihr meldet euch in der
72 wirken. Dort sollten Leute sitzen, die euch zuhören Kindernachrichtenredaktion logo 73
und vielleicht Tipps geben können, was man tun montags bis freitags von 17 Uhr bis 19 Uhr:
kann, damit sich tatsächlich etwas ändert.
die lobby für kinder
Wenn ihr im Telefonbuch eurer Gegend keine Kin- Die Menschen, die beim Deutschen Kinderschutz-
dereinrichtungen findet, dann könnt ihr euch helfen bund arbeiten, hören sich eure Sorgen und Nöte an
lassen. Entweder unter der kostenlosen Telefon- und vertreten eure Interessen gegenüber den
nummer, die wir gerade schon angegeben haben, Politikern. Der Kinderschutzbund hat z.B. dafür ge-
also montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr: kämpft, dass in vielen Städten Kinderbüros ge-
gründet werden und der Deutsche Bundestag eine
06131/ 70 61 23 Kinderkommission gebildet hat. Wer mehr wissen
will, wendet sich an:
0800/ 111 0 333 Wenn Ihr diese Telefonnummer oder aber das Deutscher Kinderschutzbund
Internet nutzt, kostet es allerdings was. Schif fgraben 29 · 30159 Hannover
Dasselbe gilt auch für die Internetadressen und Tel. 0511/ 304 85-0
Telefonnummern, die jetzt folgen. Internet:
http://www. kinderschutzbund.de
e-mail: info@dksb.de
13. Hier könnt ihr mitmachen: 1999 hat UNICEF, das Kinderhilfswerk der Ver-
einigten Nationen, zusammen mit terre des hom-
Besondere Aktionen mes, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem
Deutschen Kinderhilfswerk eine Kinderrechtswahl
für Kinderrechte veranstaltet. Die vier Organisationen hatten alle
Bund für Umwelt und Unterstützerkreis für die von
Kinder in Deutschland dazu aufgerufen, aus zehn
Naturschutz Deutschland (BUND) Abschiebung bedrohten Kinder Über Aktionen und Veranstaltungen für Kinderrechte
wichtigen Kinderrechten diejenigen auszusuchen,
Tel. 030/ 275 86 55 und Jugendlichen könnt ihr euch bei der National Coalition bei der
gegen die ihrer Meinung nach am häufigsten ver-
http://www.bundjugend.de Tel. 0221/ 514 057 AGJ, der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, er-
stoßen wird. Fast 110.000 Kinder und Jugendliche
kundigen. Denn in der National Coalition sind sehr
zwischen 8 und 18 Jahren haben sich an der Wahl
Die BUNDjugend veranstaltet jedes Jahr einen Um- Wenn ihr ausländische Kinder kennt, die von der viele Organisationen zusammengeschlossen, die
beteiligt. Über die Hälfte von ihnen fand, dass das
weltkindertag, für den viele Kinder- und Jugendgrup- Abschiebung aus Deutschland bedroht sind, kann sich dafür einsetzen, dass die Kinderrechtskonven-
Recht auf Gleichberechtigung (Art.2, S. 25) am häu-
pen Aktionen vorbereiten. meistens nur ein Rechtsanwalt helfen. tion eingehalten wird.
figsten missachtet wird. Über ein Drittel meinte,
Allerdings kümmern sich auch oft Wohlfahrtsver-
dass die Meinungen von Kindern zu wenig beachtet
bände wie die Caritas oder aber die Kirchen um National Coalition
werden. Wenn ihr mehr über die Ergebnisse der
solche Fälle. Arbeitsgemeinschaft
Kinderrechtswahl wissen möchtet, dann könnt ihr
Wenn ihr einen Rat bekommen wollt, was ihr unter- für Jugendhilfe
Haager Weg 44
euch wenden an:
nehmen könnt und dürft, kann euch der Unterstüt-
74 75
zerkreis helfen – meistens mit Ratschlägen. 53127 Bonn
Tel. 0228/910 24 0
Greenpeace
Tel. 040/ 306 18 - 271 oder UNICEF Deutschland
040/ 306 18 - 291 Höninger Weg 104
http://www.greenpeace.de 50969 Köln
Tel. 0221/ 936 50 231
Bei Greenpeace haben 10- bis 15-jährige die Mög- oder 0221/ 936 500
lichkeit ein „Greenteam“ zu bilden. Das Greenteam Internet:
sucht sich selbst ein Umweltproblem in seinem Ort http://www.unicef.de
aus und bearbeitet es dann.
Beide Organisationen bieten also jungen Leuten an
etwas für den Umweltschutz zu tun.
14. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) vergibt alle Eure Lehrer können auch von UNICEF (Adresse Wenn ihr schließlich vor oder nach einer beson-
zwei Jahre die Kinderrechtepreise. Diese Preise be- auf Seite 75) gutes Material über die Kinderrechte deren Aktion meint, die Sendung logo könnte da-
kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus für den Unterricht bekommen. rüber berichten, ruft an unter der Hier könnt ihr ein Pass-
Nordrhein-Westfalen, die besonders viel für die foto eures Freundes oder
Rechte von Kindern getan haben. logo-line: eurer Freundin einkleben
Informationen gibt es unter: Und vom 06131/ 70 61 23 und seine oder ihre Daten
notieren.
Die Bestelladresse:
Deutsches Rotes Kreuz Habt ihr etwas, worüber ihr euch ärgert und womit
Generalsekretariat ihr alleine nicht weiterkommt ? Dann ruft uns an un-
Jugendrotkreuz ter dieser Nummer. Ihr könnt euch bei uns Rat ho-
Auf dem Steinbüchel 22 len. Vielleicht kommt auch das logomobil vorbei.
WDR, Stichwort: Kinderrechte,
53340 Meckenheim Wir bringen euch dann mit den Verantwortlichen
50600 Köln zusammen.
Wer das Buch über die Rechte der Kinder, das du Auf Wiederhören!
gerade in der Hand hältst, bestellen will, schreibt an:
76 77
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat 1997
und 1998 eine beliebte Sendereihe über die Kinder-
rechte ausgestrahlt: Captain Dork setzt sich überall
Bundesministerium für Familie,
auf der Erde für die 20 wichtigsten Rechte der Kin- Senioren, Frauen und Jugend,
derrechtskonvention ein. Broschürenbestellung
Die Sendereihe können Lehrer bei der Postfach 20 15 51
Kreisbildstelle oder Stadtbildstelle 53145 Bonn
in eurem Ort ausleihen und im Unterricht zeigen.
15. IV. Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Teil I
vom 20.November 1989*
Artikel 1 Artikel 4
[Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung] [Verwirklichung der Kindesrechte]
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,
Präambel der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung
die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsicht-
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – Recht nicht früher eintritt. lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen
Artikel 2 die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung
q in der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinten q eingedenk dessen, daß die Notwendigkeit, dem Kind beson- [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot] ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der
Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen deren Schutz zu gewähren, in der Genfer Erklärung von 1924 (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen fest- internationalen Zusammenarbeit.
Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden über die Rechte des Kindes und in der von der Generalver- gelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsge- Artikel 5
Würde und der Gleichheit und Unveräusserlichkeit ihrer Rech- sammlung am 20. November 1959 angenommenen Erklärung walt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhän- [Respektierung des Elternrechts]
te die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen gig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflich-
Welt bildet, Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen An- ten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch
q eingedenk dessen, daß die Völker der Vereinten Nationen in bürgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln schauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Ge-
der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Würde 23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, sozia- des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des son- meinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetz-
und Wert des Menschen bekräftigt und beschlossen haben, le und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in stigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. lich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der
den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner
größerer Freiheit zu fördern, der Sonderorganisationen und anderen internationalen Orga- sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskrimi- Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und
q in der Erkenntnis, daß die Vereinten Nationen in der Allgemei- nisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, aner- nierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der zu führen.
nen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen kannt worden ist, Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, Artikel 6
Menschenrechtspakten verkündet haben und übereingekom- q eingedenk dessen, daß, wie in der Erklärung der Rechte des seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt [Recht auf Leben]
78 men sind, daß jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin ver- Kindes ausgeführt ist, »das Kind wegen seiner mangelnden wird. (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angebo- 79
kündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und be- Artikel 3 renes Recht auf Leben hat.
nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, sonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen recht- [Wohl des Kindes] (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang
der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der lichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf«, (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt q unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erklärung über die so- von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Für- Artikel 7
oder dem sonstigen Status, zialen und rechtlichen Grundsätze für den Schutz und das Wohl sorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungs- [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit]
q unter Hinweis darauf, daß die Vereinten Nationen in der Allge- von Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme organen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Ge- (1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register
meinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, daß in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und inter- sichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt
Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung nationaler Ebene, der Regeln der Vereinten Nationen über die (2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berück- an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und so-
haben, Mindestnormen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) sichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vor- weit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen
q überzeugt, daß der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und der Erklärung über den Schutz von Frauen und Kindern im munds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher betreut zu werden.
und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen al- Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten, Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die (2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im
ler ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche q in der Erkenntnis, daß es in allen Ländern der Welt Kinder gibt, zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck tref- Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Ver-
Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Auf- die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben, und fen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaß- pflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Über-
gaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann, daß diese Kinder der besonderen Berücksichtigung bedürfen, nahmen. einkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall,
q in der Erkenntnis, daß das Kind zur vollen und harmonischen q unter gebührender Beachtung der Bedeutung der Traditionen (3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß die für die Fürsorge für daß das Kind sonst staatenlos wäre.
Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben und kulturellen Werte jedes Volkes für den Schutz und die har- das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Artikel 8
von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte, monische Entwicklung des Kindes, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden [Identität]
q in der Erwägung, daß das Kind umfassend auf ein individuel- q in Anerkennung der Bedeutung der internationalen Zusam- festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu
les Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der menarbeit für die Verbesserung der Lebensbedingungen der der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörig-
Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbe- Kinder in allen Ländern, insbesondere den Entwicklungslän- und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens keit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Fami-
sondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der dern einer ausreichenden Aufsicht. lienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden soll- (2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandtei-
te, – haben folgendes vereinbart: le seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaa-
ten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, sei-
ne Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
16. Artikel 9 zureisen und in ihr eigenes Land einzureisen. Das Recht auf (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekun- Artikel 18
[Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang] Ausreise aus einem Land unterliegt nur den gesetzlich vorge- den, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen [Verantwortung für das Kindeswohl]
(1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß ein Kind nicht gegen sehenen Beschränkungen, die zum Schutz der nationalen Si- unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicher- (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die
den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, cherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksge- heit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grund- Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide El-
daß die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfba- sundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und rechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. ternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des
ren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschrif- Freiheiten anderer notwendig und mit den anderen in diesem Artikel 15 Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung
ten und Verfahren bestimmen, daß diese Trennung zum Wohl Übereinkommen anerkannten Rechten vereinbar sind. [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit] des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls
des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Artikel 11 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr
Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland] frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu Grundanliegen.
Eltern mißhandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei ge- (1) Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidri- versammeln. (2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Überein-
trennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufent- ge Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige (2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den ge- kommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten
haltsort des Kindes zu treffen ist. Nichtrückgabe zu bekämpfen. setzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu (2) Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluß die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der na- Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für
geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu be- tionalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ord- den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für
äußern. stehenden Übereinkünften. nung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der die Betreuung von Kindern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von ei- Artikel 12 öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Frei- (3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um
nem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige per- [Berücksichtigung des Kindeswillens] heiten anderer notwendig sind. sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht ha-
sönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden El- (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Artikel 16 ben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungs-
ternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in al- [Schutz der Privatsphäre und Ehre] dienste und -einrichtungen zu nutzen.
widerspricht. len das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in Artikel 19
(4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingelei- berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und ent- sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen [Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung]
teten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Frei- sprechend seinem Alter und seiner Reife. Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,
heitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des To- (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit ge- Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind
des eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines geben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwal- (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung,
80 Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Be- tungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertre- Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung 81
treffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt ter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den inner- Artikel 17 oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Aus-
der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gege- staatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz] beutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen,
benenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentli- Artikel 13 Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massen- solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils,
chen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden [Meinungs- und Informationsfreiheit] medien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu In- eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder ei-
Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses formationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und in- ner anderen Person befindet, die das Kind betreut.
abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, daß Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen ternationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die (2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten
allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohler- wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen
Folgen für den oder die Betroffenen hat. Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mit- gehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erfor-
Artikel 10 tel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten derliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vor-
[Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte] (2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vor- a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu beugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Mel-
(1) Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Ar- gesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erfor- verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem dung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und
tikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern derlich sind Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen; Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen
zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Ein- a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für
reise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Ver- b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und das Einschreiten der Gerichte.
tragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öf- dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internatio- Artikel 20
beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner si- fentlichen Sittlichkeit. naler kultureller Quellen fördern; [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adop-
cher, daß die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Artikel 14 c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern; tion]
Folgen für die Antragsteller und deren Familienangehörige hat. [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit] d) die Massenmedien ermutigen,den sprachlichen Bedürfnis- (1) Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner famili-
(2) Ein Kind, dessen Eltern ihren Aufenthalt in verschiedenen Staa- (1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedan- sen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ur- ären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in
ten haben, hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehun- ken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. einwohner ist, besonders Rechnung zu tragen; dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden
gen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pfle- (2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kin- kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand
gen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen. Zu und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausü- des vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen des Staates.
diesem Zweck achten die Vertragsstaaten entsprechend ihrer bung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechen- beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu be- (2) Die Vertragsstaaten stellen nach Maßgabe ihres innerstaatli-
Verpflichtung nach Artikel 9 Absatz 1 das Recht des Kindes und den Weise zu leiten. rücksichtigen sind. chen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kin-
seiner Eltern, aus jedem Land einschließlich ihres eigenen aus- des sicher.
17. (3) Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Auf- humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Ver- einschließlich der Verbreitung von Informationen über Metho- ten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent-
nahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem tragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhän- den der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbil- wicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung gig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer an- dung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Artikel 25
in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. deren Person befindet oder nicht. Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre [Unterbringung]
Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte (2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen an- Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Er- Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das von den
Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, gemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, fahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Ent- zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen
religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes ge- welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwi- wicklungsländer besonders zu berücksichtigen. Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder
bührend zu berücksichtigen. schenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit Artikel 24 zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf ei-
Artikel 21 den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um [Gesundheitsvorsorge] ne regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Be-
[Adoption] ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die El- (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das handlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unter-
Die Vertragsstaaten, die das System der Adoption anerkennen tern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inan- bringung von Belang sind.
oder zulassen, gewährleisten, daß dem Wohl des Kindes bei ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusam- spruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krank- Artikel 26
der Adoption die höchste Bedeutung zugemessen wird; die menführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können heiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Ver- [Soziale Sicherheit]
Vertragsstaaten die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig ge- tragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Lei-
a) stellen sicher, daß die Adoption eines Kindes nur durch die zu- macht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vor- stungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversi-
ständigen Behörden bewilligt wird, die nach den anzuwenden- Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu enthalten wird. cherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die
den Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem (2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit
aller verläßlichen einschlägigen Informationen entscheiden, Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Um- dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere ge- dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
daß die Adoption angesichts des Status des Kindes in bezug gebung herausgelöst ist. eignete Maßnahmen, um (2) Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung
auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulässig ist und daß, Artikel 23 a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände
soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kennt- [Förderung behinderter Kinder] b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hil- des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die
nis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein geistig oder körper- fe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen
erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben; lich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Le- Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundver- des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.
b) erkennen an, daß die internationale Adoption als andere Form ben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kin- sorgung gelegt wird; Artikel 27
82 der Betreuung angesehen werden kann, wenn das Kind nicht des wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rah- [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt] 83
in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern. men der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf ei-
untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise be- (2) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kin- unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Tech- nen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und
treut werden kann; des auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stel- nik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
c) stellen sicher, daß das Kind im Fall einer internationalen Adop- len sicher, daß dem behinderten Kind und den für seine Be- Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Ge- (2) Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das
tion in den Genuß der für nationale Adoptionen geltenden treuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel fahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berück- Kind verantwortlicher Personen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten
Schutzvorschriften und Normen kommt; auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des sichtigen sind; und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kin-
d) treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und des notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
bei internationaler Adoption für die Beteiligten keine unstatt- Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist. nach der Entbindung sicherzustellen; (3) Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Ver-
haften Vermögensvorteile entstehen; (3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinder- e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbeson- hältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen,
e) fördern die Ziele dieses Artikels gegebenenfalls durch den Ab- ten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung so- dere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesund- um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Per-
schluß zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte und bemühen weit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziel- heit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die sonen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und se-
sich in diesem Rahmen sicherzustellen, daß die Unterbringung len Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Un- hen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungspro-
des Kindes in einem anderen Land durch die zuständigen betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, daß si- fallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der ent- gramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung
Behörden oder Stellen durchgeführt wird. chergestellt ist, daß Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdien- sprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwen- und Wohnung vor.
Artikel 22 ste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben dung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten; (4) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um
[Flüchtlingskinder] und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Auf- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um si- in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen klärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienpla- gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind ver-
cherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes nung auszubauen. antwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats
Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung för- (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die
Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatli- derlich ist. Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortli-
chen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen (4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zu- der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. che Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Bei-
Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rech- sammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im (4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zu- tritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluß sol-
te erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen inter- Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psy- sammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschrei- cher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen.
nationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über chologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder tend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkann-