Valuescope hat mit seinem Social Media Monitoring und Analyse Tool "WEB ANALYZER" die Diskussion im deutschsprachigen Netz zum Leistungsschutzrecht analysiert. Eine kurze Erläuterung soll zudem etwas Klarheit darüber geben, was die Zielsetzung dieses neuen Rechtes ist.
1. Social Media Analyse –
Leistungsschutzrecht
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2. Leistungsschutzrecht – wozu dient es und wie bewertet es das
deutschsprachige Web?
Das Leistungsschutzrecht soll als ergänzter Urheberschutz für kleine Artikelausschnitte (Snippets) von
Presseerzeugnissen Zeitungsverlagen eine neue Vergütungsmöglichkeit bieten. Die Verwertung von
Artikeln ist bereits über das Urheberrecht geschützt, so dass dafür Lizenzen an den entsprechenden
Verlag gezahlt werden müssen. Kleine Textausschnitte, die eine Länge von etwa 3 Sätzen nicht
überschreiten, sind bisher davon ausgenommen. Suchmaschinen und andere Crawling-Anbieter
indizieren frei verfügbare Presseartikel und zeigen Suchenden relevante Textausschnitte daraus an.
Dieser Dienst soll nach Wunsch von Presseverleger-Verbänden nun lizenzierungspflichtig oder
zumindest schutzbar gemacht werden.
Valuescope wäre hiervon mit seinen Dienstleistungen „Valuefeeds“ (themenspezifische
Nachrichtenaggregation) und möglicherweise „VS360“ (Filterung spezifischer Informationen) sowie
„Web Analyzer“ (Social Media Monitoring) ebenfalls betroffen.
Daher haben wir eine Analyse mit „Web Analyzer“ gestartet, wie die Bestrebungen des neuen
Gesetzes zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Web debattiert und bewertet werden.
Seit dem 1. Dezember 2012 – Ende Januar wurde das Leistungsschutzrecht etwa 19.000 Mal auf
Twitter, Blogs, Foren, Facebook und Nachrichtenseiten erwähnt. Diese hohe Anzahl an Nennungen in
etwa 7 Wochen wird insbesondere von Google getrieben, die mit ihrer Kampagne „Verteidige-Dein-
Netz“ auf die möglichen Auswirkungen diese Leistungsschutzrechtes hinweisen und zum aktiven
Demonstrieren gegen dieses neue Gesetz aufrufen.
Unsere Quellenanalyse zeigt, dass insbesondere Twitter das Medium der Wahl ist, um über das
Leistungsschutzrecht zu schreiben. Über 11.000 deutschsprachige Tweets wurden dazu
veröffentlicht. Unter den Einzelquellen sind besonders diese 5 Quellen am wichtigsten:
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3. Die beiden „Fronten“ um das Leistungsschutzrecht sind auf der einen Seite Verbände deutscher
Zeitungsverleger als Befürworter und Fordernde dieses Schutzrechts, auf der anderen Seite Google
sowie kleinere Verlage und die Gegen-Initiative IGEL.
Unsere Inhaltsanalyse zeigt, dass insbesondere „Google“, „Igel“, „Piraten“, „RAStadler“ , und
„Keese“, „Springer“, „DJV“, sowie „Presseverlage“ am meisten als Akteure in der Diskussion um den
neuen Gesetzesantrag zu finden sind.
Besondere Aufmerksamkeit erhalten auch die diversen Gutachten, insbesondere das Gutachten
gegen das Leistungsschutzrecht durch das „Max-Planck Institut für Immaterialgüterrecht“.
Die „Verteidige-Dein-Netz“-Kampagne von Google hat aktuell (31. Januar) 188.000 Unterstützer.
2012 war eine Petition gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert. Auffallend ist, dass keine
Kompromissvorschläge gemacht werden. Es gibt beim Leistungsschutzrecht nur „Ja“ oder „Nein“.
Die regierende Koalition unter Angela Merkel hat das Leistungsschutzrecht bereits in den Bundestag
eingebracht und könnte es mit ihren Stimmen im normalen Gang als Gesetz verabschieden. Da sich in
der Öffentlichkeit die Proteste gegen das Leistungsschutzrecht mehren, ist nun die entscheidende
Frage, ob die Bundesregierung bei diesem Ablauf bleibt? Nach neuesten Informationen plant die
Bundesregierung im Moment weiterhin, das Gesetz sehr zügig durch den Bundestag zu bringen.
Aber auch im Bundestag herrscht keine Einigkeit. In allen Parteien lassen sich sowohl Befürworter als
auch Gegner finden. Insgesamt gibt es viel Kritik an der Netzpolitik der Bundesregierung:
Gestern fand dazu eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags statt. Das Ergebnis scheint
nicht befriedigend gewesen zu sein. Als nächstes folgt nun die Fraktionsberatung über mögliche
Änderungen an dem Entwurf sowie die weiteren Lesungen im Bundestag. Im Netz wird schon der
Bundesrat als letzte Hilfe gegen die Einführung gehandelt.
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