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Johannes Kepler Universität Linz
16.02.2016
Die Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention
in Österreich
Hoffnung macht, dass die Aufgabe erkannt ist.
von Dr. Angela Wegscheider
Inklusiv (Ge)denken, Brandenburg
F 2Fußzeile
Die Umsetzung begann mit …
I BRK=Staatsvertrag samt Fakultativprotokoll trat am 26.
Oktober 2008 mit der Ratifizierung durch den Nationalrat
in Kraft (BGBl. III Nr. 155/2008).
I Deutsche Übersetzung weicht stellenweise begrifflich und
inhaltlich vom Originaltext ab.
I Einrichtung eines unabhängigen Monitoringausschusses
I Nationaler Aktionsplan (NAP) 2012-2020
I Mit der Umsetzung des NAP soll die BRK umgesetzt werden
I Einrichtung einer NAP-Begleitgruppe und inhaltlich
unterschiedlicher Indikatoren-Untergruppen
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Durchführungsgesetz)
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Von Österreich erkannte Prinzipien aus der
BRK
I Gleichstellung, Inklusion und Zugänglichkeit (Staatenbericht
2010, S. 2)
I Zeitgemäße Behindertenpolitik orientiert sich an folgenden
wesentlichen Grundsätzen (NAP 2012, S. 1):
• Inklusion und Teilhabe
• Barrierefreiheit
• Disability Mainstreaming
• Chancengleichheit und Gleichstellung
• Finanzielle Absicherung
• Selbstbestimmung
• Selbstvertretung
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• Bewusstseinsbildung
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Umsetzung: 1. Zwischenbilanzierung (2013)
durch UN-Komitee in Genf
I Erste Staatenprüfung Österreichs des zuständigen UN-
Ausschusses im September 2013.
I Umsetzung evaluiert anhand Staatenberichts der Republik
Österreich und des Schattenbericht der Zivilgesellschaft (2010)
I Zusätzlich Beantwortung einer offenen Frageliste Juni 2013
I Ergebnisse der Evaluierung (2013):
I Einige Erfolge, aber Umsetzung mangelhaft.
I Viele Kritikpunkte u.a. Def. von B., Zersplitterung, Mängel:
Antidiskriminierungsgesetz, Gewalt/Missbrauchsprävention,
Bildung, Arbeitsbedingungen, Bewusstseinsbildung,
Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung, Datenerfassung
I Zahlreiche konstruktive Empfehlungen
Nächster Staatenbericht (2018)
F 5Fußzeile
Nationaler Aktionsplan 2012-2020
+ Zielsetzungen und Maßnahmen festgeschrieben
−NAP wird Querschnittsmaterie Behinderung und föderaler
Struktur in Österreich nicht gerecht
−Sozialministerium sieht sich bzw. wird als
Kompetenzministerium für Behinderung gesehen
−Länder zwar dabei, aber sie machen nicht mit
−Maßnahmen sehr allgemein gehalten und zu wenig konkret
an bestimmte Stellen/Funktionen gebunden
−Inhaltlich und zeitlich zu viel vorgenommen
−Indikatorengruppen erstellen keine Indikatoren
(eher eine Berichterstattungs- und Recherchegruppe)
Indikatoren gestatten die Feststellung von Zuständen und die Verfolgung von Abläufen,
indem sie das Erreichen oder Verlassen bestimmter Zustände anzeigen. Vorher – Nachher.
F 6Fußzeile
NAP zur Umsetzung der BRK
I Zwischenberichtslegung 2015 und 2018
I Zivilgesellschaft (Schattenbericht) hat Bericht geliefert,
Sozialministerium noch nicht
I Kritikpunkte:
− Keine Indikatoren erstellt. Messung der Umsetzung nicht möglich
− Ziel „Selbstbestimmtes Leben“ noch weit entfernt
− Ziel „gesellschaftliche Teilhabe“ am Anfang
− Ziel „Partizipation“ wird noch als Informationspflicht verstanden,
Disability Mainstreaming nicht umgesetzt
− Diskriminierungsschutz ja, aber ohne Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch
F 7Fußzeile
Weitere Kritikpunkte:
− Obwohl prioritär eingestuft, fehlt Sachwalterschaftsrecht-Novelle
− Kaum Diskussionen und Daten zu selektiv angelegter
Pränataldiagnostik und Empryopathische Indikation
− Umsetzung nach Anerkennung der Gebärdensprache mangelhaft
− Mangel bei Herstellung umfassender (= baulicher, kommunikativer,
intellektueller, sozialer, finanzieller und institutioneller) Barrierefreiheit in
allen Bereichen des Lebens (u.a. Verkehr, Kultur, Medien, Sport,
Informationen, Tourismus, Bauen)
− Fehlen von inklusivem Bildungssystem (vor-, schulisch, universitär)
− Fehlen von inklusivem Arbeitsmarkt (Berufsausbildung, Durchlässigkeit,
Förderungen, Beschäftigungstherapie)
− Selbstbestimmtes Leben mit PA = bundesländer-unterschiedlich, kein
Rechtsanspruch, mit Pflegegeld und Lebensstandard-/Armutssicherung
− Gesundheit und Rehabilitation (Zugang, Prävention, Hilfsmittel)
− Bewusstseinsbildung und Information (Studien und Statistiken)
F 8Fußzeile
Viele Mängel, aber es gibt
positive Entwicklungen.
Hoffnung macht, dass die
Aufgabe erkannt ist.
Danke für die
Aufmerksamkeit!
Bildbeschreibung: Man sieht ein Skelett im Rollstuhl
sitzen. Es hält eine Tafel mit dem Text "Ich warte
auf Inklusion.“ Selbstbestimmung.ch

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Behindertenrechtskonvention - Umsetzung in Österreich

  • 1. Johannes Kepler Universität Linz 16.02.2016 Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich Hoffnung macht, dass die Aufgabe erkannt ist. von Dr. Angela Wegscheider Inklusiv (Ge)denken, Brandenburg
  • 2. F 2Fußzeile Die Umsetzung begann mit … I BRK=Staatsvertrag samt Fakultativprotokoll trat am 26. Oktober 2008 mit der Ratifizierung durch den Nationalrat in Kraft (BGBl. III Nr. 155/2008). I Deutsche Übersetzung weicht stellenweise begrifflich und inhaltlich vom Originaltext ab. I Einrichtung eines unabhängigen Monitoringausschusses I Nationaler Aktionsplan (NAP) 2012-2020 I Mit der Umsetzung des NAP soll die BRK umgesetzt werden I Einrichtung einer NAP-Begleitgruppe und inhaltlich unterschiedlicher Indikatoren-Untergruppen I Seit 2012 aktivere Volksanwaltschaft (OPCAT- Durchführungsgesetz)
  • 3. F 3Fußzeile Von Österreich erkannte Prinzipien aus der BRK I Gleichstellung, Inklusion und Zugänglichkeit (Staatenbericht 2010, S. 2) I Zeitgemäße Behindertenpolitik orientiert sich an folgenden wesentlichen Grundsätzen (NAP 2012, S. 1): • Inklusion und Teilhabe • Barrierefreiheit • Disability Mainstreaming • Chancengleichheit und Gleichstellung • Finanzielle Absicherung • Selbstbestimmung • Selbstvertretung • Partizipation • Bewusstseinsbildung
  • 4. F 4Fußzeile Umsetzung: 1. Zwischenbilanzierung (2013) durch UN-Komitee in Genf I Erste Staatenprüfung Österreichs des zuständigen UN- Ausschusses im September 2013. I Umsetzung evaluiert anhand Staatenberichts der Republik Österreich und des Schattenbericht der Zivilgesellschaft (2010) I Zusätzlich Beantwortung einer offenen Frageliste Juni 2013 I Ergebnisse der Evaluierung (2013): I Einige Erfolge, aber Umsetzung mangelhaft. I Viele Kritikpunkte u.a. Def. von B., Zersplitterung, Mängel: Antidiskriminierungsgesetz, Gewalt/Missbrauchsprävention, Bildung, Arbeitsbedingungen, Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung, Datenerfassung I Zahlreiche konstruktive Empfehlungen Nächster Staatenbericht (2018)
  • 5. F 5Fußzeile Nationaler Aktionsplan 2012-2020 + Zielsetzungen und Maßnahmen festgeschrieben −NAP wird Querschnittsmaterie Behinderung und föderaler Struktur in Österreich nicht gerecht −Sozialministerium sieht sich bzw. wird als Kompetenzministerium für Behinderung gesehen −Länder zwar dabei, aber sie machen nicht mit −Maßnahmen sehr allgemein gehalten und zu wenig konkret an bestimmte Stellen/Funktionen gebunden −Inhaltlich und zeitlich zu viel vorgenommen −Indikatorengruppen erstellen keine Indikatoren (eher eine Berichterstattungs- und Recherchegruppe) Indikatoren gestatten die Feststellung von Zuständen und die Verfolgung von Abläufen, indem sie das Erreichen oder Verlassen bestimmter Zustände anzeigen. Vorher – Nachher.
  • 6. F 6Fußzeile NAP zur Umsetzung der BRK I Zwischenberichtslegung 2015 und 2018 I Zivilgesellschaft (Schattenbericht) hat Bericht geliefert, Sozialministerium noch nicht I Kritikpunkte: − Keine Indikatoren erstellt. Messung der Umsetzung nicht möglich − Ziel „Selbstbestimmtes Leben“ noch weit entfernt − Ziel „gesellschaftliche Teilhabe“ am Anfang − Ziel „Partizipation“ wird noch als Informationspflicht verstanden, Disability Mainstreaming nicht umgesetzt − Diskriminierungsschutz ja, aber ohne Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
  • 7. F 7Fußzeile Weitere Kritikpunkte: − Obwohl prioritär eingestuft, fehlt Sachwalterschaftsrecht-Novelle − Kaum Diskussionen und Daten zu selektiv angelegter Pränataldiagnostik und Empryopathische Indikation − Umsetzung nach Anerkennung der Gebärdensprache mangelhaft − Mangel bei Herstellung umfassender (= baulicher, kommunikativer, intellektueller, sozialer, finanzieller und institutioneller) Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens (u.a. Verkehr, Kultur, Medien, Sport, Informationen, Tourismus, Bauen) − Fehlen von inklusivem Bildungssystem (vor-, schulisch, universitär) − Fehlen von inklusivem Arbeitsmarkt (Berufsausbildung, Durchlässigkeit, Förderungen, Beschäftigungstherapie) − Selbstbestimmtes Leben mit PA = bundesländer-unterschiedlich, kein Rechtsanspruch, mit Pflegegeld und Lebensstandard-/Armutssicherung − Gesundheit und Rehabilitation (Zugang, Prävention, Hilfsmittel) − Bewusstseinsbildung und Information (Studien und Statistiken)
  • 8. F 8Fußzeile Viele Mängel, aber es gibt positive Entwicklungen. Hoffnung macht, dass die Aufgabe erkannt ist. Danke für die Aufmerksamkeit! Bildbeschreibung: Man sieht ein Skelett im Rollstuhl sitzen. Es hält eine Tafel mit dem Text "Ich warte auf Inklusion.“ Selbstbestimmung.ch