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Wohnen für Alle
Wohnraum für Alle!
Finanzierungen und Standort-/Objektkriterien aus Sicht der BayernLB und BayernLabo
Heinrich Rinderle, Mitglied der Geschäftsleitung BayernLabo
Bernhard Luber, BayernLB
Wohnen für Alle Konzern Struktur
Freistaat Bayern
AAA/Aaa¹
BayernLB Holding AG
100%
100%
Staats-
garantie
Sparkassenverband
Bayern
Anstalt des öffentlichen Rechts
100% 100% 100%
~ 25%² ~ 75%
Wohnen für Alle
Objektarten
Es werden 2 Objektarten unterschieden:
• Erstellung und Erwerb von Flüchtlingsunterkünften
• Finanzierung von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge
Wohnen für Alle
Standortkriterien Flüchtlingsunterkünfte
• Standort in Bayern
• Langfristiger Mietvertrag mit Kommune (mind. 10 Jahre)
• Vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit
• Eventuell mögliche Alternative: Tilgung in Abhängigkeit des Standortes
mindestens auf Bodenwert
• Alternativ: Drittverwendungsfähigkeit z.B. Möglichkeit zum einfachen Umbau in
reguläre Wohnungen muss möglich sein
Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
Wohnen für Alle
Standortkriterien Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge
• Standort in Bayern
• Vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit
• Bei nicht vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit  positive
Zukunftsprognose des Standortes
• Woher kommt die Miete (Kommune oder Bewohner)?
Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
Wohnen für Alle
Objektkriterien Flüchtlingsunterkünfte
• Langfristige, nachhaltige Einnahmen zur Bedienung des Kapitaldienstes
• Bauqualität muss ausreichend für den vorgesehenen Nutzungszeitraum sein.
• Drittverwendungsfähigkeit z.B. Möglichkeit zum einfachen Umbau in reguläre
Wohnungen muss möglich sein
• Ausgestaltung des Mietvertrages sehr wichtig (wer ist verantwortlich für den
Betrieb, Instandhaltung, etc.)
Wohnen für Alle
Objektkriterien Flüchtlingsunterkünfte
• Objektschutz und entsprechende Versicherungen
• Eigenmitteleinsatz in Abhängigkeit des Objektes
• Sicherheiten: Grundschulden und Abtretung der Mieterlöse
Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
Wohnen für Alle
Objektkriterien Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge
• Langfristiger, nachhaltiger Cash-Flow zur Bedienung des Kapitaldienstes
• Bauqualität muss ausreichend für einen langfristigen Werterhalt des Objektes
sein
• Drittverwendungsfähigkeit bzw. Möglichkeit zum einfachen Umbau in reguläre
Wohnungen muss möglich sein
Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
Wohnen für Alle
Produktdifferenzierung
Bei den Produkten wird nach Art des Investors unterschieden
• privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten
Partnerschaft
• privatrechtliche Unternehmen/ Privatpersonen als Investoren
• Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
Wohnen für Alle
Produkte für privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten
Partnerschaft
Vor-/Zwischenfinanzierung abgestellt auf Bonität des Bauunternehmens bis zur
endgültigen Abnahme
Langfristige Endfinanzierung abgestellt auf die Kommune (einredefreie Verkauf der
Forderungen des Privaten gegenüber der Kommune an die finanzierende Bank)
Wohnen für Alle
Produkte für privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten
Partnerschaft
Voraussetzung:
• Nur mit renommierten Kunden mit positivem Track Record
• klares Commitment der öffentlichen Hand, einredefreie Forfaitierung/
kommunale Bürgschaft (bei Bürgschaft: EU-Beihilferecht beachten!)
• Vor-/Zwischenfinanzierung unabhängig von der Endfinanzierung wenn der Exit
über die Kommune gesichert ist.
Wohnen für Alle
Produkte für privatrechtliche Unternehmen/ Privatpersonen als Investoren
Flüchtlingsunterkünfte
Voraussetzung:
• Eigenbonität des Kreditnehmers
• langfristiger Mietvertrag mit einer Kommune
• Nur mit renommierten Kunden mit positivem Track Record
• Tilgung mindestens auf nachhaltigem Grundstückswert innerhalb der
Kreditlaufzeit (sofern keine Drittverwendungsfähigkeit des Objektes)
Wohnen für Alle
Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
 BayernLabo
Flüchtlingsunterkünfte
- Förderkreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern mit Sonderfazilität
Flüchtlingsunterkünfte
- ergänzend: weitere Förderkreditprogramme und Kommunalkredite der
BayernLabo
Wohnen für Alle
Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
 BayernLabo
Förderkreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern mit Sonderfazilität
Flüchtlingsunterkünfte
Verwendung: Erwerb, Bau, Umbau sowie Ausstattung von
Flüchtlingsunterkünften
Kontingent: 47 Mio. EUR
Antragstellung: direkt bei BayernLabo bis 30.03.2016
Abruf: bis 30.12.2016
Zinssatz: 0,00% für 10 Jahre fest
Laufzeit: bis 30 Jahre
Wohnen für Alle
Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
 BayernLabo
Kommunalkredit
Verwendung: alle Investitionen des Vermögenshaushalts
Antragstellung: direkt bei BayernLabo
Abruf: variabel vereinbar
Zinssatz: z.B. 1,79% p.a. für 30 Jahre fest (Stand 13.11.2015)
Laufzeit: in der Regel bis 30 Jahre
Wohnen für Alle
Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
 BayernLabo
Wohnungspakt Bayern Säule II (in Planung)
Wohnen für Alle
Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo
• ist Organ der staatlichen Wohnungspolitik mit gesetzlichem Auftrag, den
Freistaat Bayern bei der Wohnraumversorgung aller Bürger zu unterstützen
• nach Art. 106 der Bayerischen Verfassung hat jeder Bürger Bayerns (somit auch
anerkannte Flüchtlinge) Anspruch auf angemessenen Wohnraum
• setzt staatlichen Auftrag (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayLaBG) voraus
Wohnen für Alle
Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo
Antragstellung bei staatlichen Bewilligungsstellen (z.B. Regierung von Oberbayern =
Herr Dienersberger), Städte München, Augsburg und Nürnberg
Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern (mindestens 3 Wohnungen)
durch
• Neubau
• Gebäudeänderung
• Gebäudeerweiterung
 mit staatlichen Darlehen in der Einkommens- oder Aufwendungsorientierten
Förderung (Mietpreis- und Belegungsbindung)
Wohnen für Alle
Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo
Ergänzend zur Regelförderung
• allgemeiner Zuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro/m2 Wohnfläche
• Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro/m2 Wohnfläche, wenn Vergabevorbehalt
zugunsten anerkannter Flüchtlinge eingeräumt wird
 Vergabevorbehalt während der ersten sieben Jahre des
regulären Bindungszeitraums von 25 Jahren!
Wohnen für Alle
Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo
Konditionen
Einkommensorientiere Förderung
• Objektabhängiges Darlehen
0,5 % Zins (während der 25-ig jährigen Bindung), Tilgung 1 %
• Belegungsabhängiges Darlehen
2,75 % Zins/10 Jahre tilgungsfrei, dann 1 %
Aufwendungsorientierte Förderung
0,5 % Zins/1 % Tilgung
Aktuelle Informationen, Konditionen auch für Bayerische Kommunalkunden unter
www.bayernlabo.de
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  • 2. Wohnen für Alle Wohnraum für Alle! Finanzierungen und Standort-/Objektkriterien aus Sicht der BayernLB und BayernLabo Heinrich Rinderle, Mitglied der Geschäftsleitung BayernLabo Bernhard Luber, BayernLB
  • 3. Wohnen für Alle Konzern Struktur Freistaat Bayern AAA/Aaa¹ BayernLB Holding AG 100% 100% Staats- garantie Sparkassenverband Bayern Anstalt des öffentlichen Rechts 100% 100% 100% ~ 25%² ~ 75%
  • 4. Wohnen für Alle Objektarten Es werden 2 Objektarten unterschieden: • Erstellung und Erwerb von Flüchtlingsunterkünften • Finanzierung von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge
  • 5. Wohnen für Alle Standortkriterien Flüchtlingsunterkünfte • Standort in Bayern • Langfristiger Mietvertrag mit Kommune (mind. 10 Jahre) • Vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit • Eventuell mögliche Alternative: Tilgung in Abhängigkeit des Standortes mindestens auf Bodenwert • Alternativ: Drittverwendungsfähigkeit z.B. Möglichkeit zum einfachen Umbau in reguläre Wohnungen muss möglich sein Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
  • 6. Wohnen für Alle Standortkriterien Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge • Standort in Bayern • Vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit • Bei nicht vollständiger Tilgung innerhalb der Kreditlaufzeit  positive Zukunftsprognose des Standortes • Woher kommt die Miete (Kommune oder Bewohner)? Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
  • 7. Wohnen für Alle Objektkriterien Flüchtlingsunterkünfte • Langfristige, nachhaltige Einnahmen zur Bedienung des Kapitaldienstes • Bauqualität muss ausreichend für den vorgesehenen Nutzungszeitraum sein. • Drittverwendungsfähigkeit z.B. Möglichkeit zum einfachen Umbau in reguläre Wohnungen muss möglich sein • Ausgestaltung des Mietvertrages sehr wichtig (wer ist verantwortlich für den Betrieb, Instandhaltung, etc.)
  • 8. Wohnen für Alle Objektkriterien Flüchtlingsunterkünfte • Objektschutz und entsprechende Versicherungen • Eigenmitteleinsatz in Abhängigkeit des Objektes • Sicherheiten: Grundschulden und Abtretung der Mieterlöse Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
  • 9. Wohnen für Alle Objektkriterien Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge • Langfristiger, nachhaltiger Cash-Flow zur Bedienung des Kapitaldienstes • Bauqualität muss ausreichend für einen langfristigen Werterhalt des Objektes sein • Drittverwendungsfähigkeit bzw. Möglichkeit zum einfachen Umbau in reguläre Wohnungen muss möglich sein Gilt nicht bei Abstellung des Kredites auf Kommune
  • 10. Wohnen für Alle Produktdifferenzierung Bei den Produkten wird nach Art des Investors unterschieden • privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft • privatrechtliche Unternehmen/ Privatpersonen als Investoren • Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern
  • 11. Wohnen für Alle Produkte für privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft Vor-/Zwischenfinanzierung abgestellt auf Bonität des Bauunternehmens bis zur endgültigen Abnahme Langfristige Endfinanzierung abgestellt auf die Kommune (einredefreie Verkauf der Forderungen des Privaten gegenüber der Kommune an die finanzierende Bank)
  • 12. Wohnen für Alle Produkte für privatrechtliche Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft Voraussetzung: • Nur mit renommierten Kunden mit positivem Track Record • klares Commitment der öffentlichen Hand, einredefreie Forfaitierung/ kommunale Bürgschaft (bei Bürgschaft: EU-Beihilferecht beachten!) • Vor-/Zwischenfinanzierung unabhängig von der Endfinanzierung wenn der Exit über die Kommune gesichert ist.
  • 13. Wohnen für Alle Produkte für privatrechtliche Unternehmen/ Privatpersonen als Investoren Flüchtlingsunterkünfte Voraussetzung: • Eigenbonität des Kreditnehmers • langfristiger Mietvertrag mit einer Kommune • Nur mit renommierten Kunden mit positivem Track Record • Tilgung mindestens auf nachhaltigem Grundstückswert innerhalb der Kreditlaufzeit (sofern keine Drittverwendungsfähigkeit des Objektes)
  • 14. Wohnen für Alle Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern  BayernLabo Flüchtlingsunterkünfte - Förderkreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern mit Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte - ergänzend: weitere Förderkreditprogramme und Kommunalkredite der BayernLabo
  • 15. Wohnen für Alle Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern  BayernLabo Förderkreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern mit Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte Verwendung: Erwerb, Bau, Umbau sowie Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften Kontingent: 47 Mio. EUR Antragstellung: direkt bei BayernLabo bis 30.03.2016 Abruf: bis 30.12.2016 Zinssatz: 0,00% für 10 Jahre fest Laufzeit: bis 30 Jahre
  • 16. Wohnen für Alle Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern  BayernLabo Kommunalkredit Verwendung: alle Investitionen des Vermögenshaushalts Antragstellung: direkt bei BayernLabo Abruf: variabel vereinbar Zinssatz: z.B. 1,79% p.a. für 30 Jahre fest (Stand 13.11.2015) Laufzeit: in der Regel bis 30 Jahre
  • 17. Wohnen für Alle Produkte für Gebietskörperschaft/ öffentlich-rechtliche Zweckverbände in Bayern  BayernLabo Wohnungspakt Bayern Säule II (in Planung)
  • 18. Wohnen für Alle Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo • ist Organ der staatlichen Wohnungspolitik mit gesetzlichem Auftrag, den Freistaat Bayern bei der Wohnraumversorgung aller Bürger zu unterstützen • nach Art. 106 der Bayerischen Verfassung hat jeder Bürger Bayerns (somit auch anerkannte Flüchtlinge) Anspruch auf angemessenen Wohnraum • setzt staatlichen Auftrag (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayLaBG) voraus
  • 19. Wohnen für Alle Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo Antragstellung bei staatlichen Bewilligungsstellen (z.B. Regierung von Oberbayern = Herr Dienersberger), Städte München, Augsburg und Nürnberg Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern (mindestens 3 Wohnungen) durch • Neubau • Gebäudeänderung • Gebäudeerweiterung  mit staatlichen Darlehen in der Einkommens- oder Aufwendungsorientierten Förderung (Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • 20. Wohnen für Alle Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo Ergänzend zur Regelförderung • allgemeiner Zuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro/m2 Wohnfläche • Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro/m2 Wohnfläche, wenn Vergabevorbehalt zugunsten anerkannter Flüchtlinge eingeräumt wird  Vergabevorbehalt während der ersten sieben Jahre des regulären Bindungszeitraums von 25 Jahren!
  • 21. Wohnen für Alle Öffentlich geförderter Wohnraum  BayernLabo Konditionen Einkommensorientiere Förderung • Objektabhängiges Darlehen 0,5 % Zins (während der 25-ig jährigen Bindung), Tilgung 1 % • Belegungsabhängiges Darlehen 2,75 % Zins/10 Jahre tilgungsfrei, dann 1 % Aufwendungsorientierte Förderung 0,5 % Zins/1 % Tilgung Aktuelle Informationen, Konditionen auch für Bayerische Kommunalkunden unter www.bayernlabo.de