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Workshop Medienethik
Prof. Dr. Andreas Elter
Moral (populär: ethisch=moralisch)
Herkunft: Mos – Mores (Sitten)
1. Sitten und Charakter
2. Handlungsmuster des Einzelnen & der Gesellschaft
3. Normen- und Wertvorstellung von Gruppen: Inhalte
können sich ändern, der Anspruch bleibt: Wer
bestimmte Wertvorstellung für gültig hält, empfindet
diese als handlungsleitend.
Journalismus
• Rechte
Pressefreiheit Art 5 GG
Auskunftsrecht
Informationsfreiheit
Informantenschutz
Zeugnisverweigerung
• Pflichten
Sorgfaltspflicht
Einhalten v. prof.
Standards
Einhalten v. Gesetzen
Berufsethos?
Medienrecht und Ethik
Recht:
Grundgesetz
Landespressegesetze
Persönlichkeitsrechte
Recht am eigenen Bild
Unschuldsvermutung
Ethik:
Pressekodex
Redaktionsstatute
Code of Conduct
„Gute“ Sitten und Stil
Medienethik und Recht
Recht Medienethik
Urheber Staat Branche
Form Erlasse, Verfügungen,
Urteile
Kodizes, Spruchpraxis,
Diskussionen
Sanktion verbindlich unverbindlich
Quelle Moral Moral
Funktion Verbote Gebote und Stimuli
Verhältnis Lässt Ethik Spielraum Ergänzt und widerspricht Recht
5
Ebenen der „Bild“-Ethik
Beteiligte
A) Bild-Erzeuger (Freie,
Fotografen, Agentur)
B) Bild-Verbreiter
(Redaktionen oder
Dienstleister)
C) Bild-Nutzer
(Publikum
Ethische Bezugspunkte
(Beispiele)
A) Individualethik
B) Institutionsethik
C) Diskursethik
D) „Gute“ Sitten und
kulturelle Standards
Bildercheck
A) Allgemeine Vorsicht (PR-Material? Quelle? Keine Ethik
–sondern Berufsstandards)
B) Brauche ich das Bild wirklich? Oder Alternative
möglich ? (Individualethik)
C) Rücksprache mit Kollegen (Diskursethik)
D) Medienrecht (keine Ethik) Verstößt das Bild gegen
Persönlichkeitsrechte? Dabei beachten: absolute und
relative Personen der Zeitgeschichte, Privatsphäre,
Menge oder Individualaufnahme (Kopf groß, z.B.)
E) Chef vom Dienst oder Auftraggeber (Institutionsethik)
Eigener Kodex (No-Liste)
auf der Bildebene:
Kinder und Sex
Sodomie
Allgemeine Pornografie
(außer bei Alters-
freigabe)
Gewaltverherrlichung
auf der Textebene:
Gewaltverherrlichung
Rassismus,
Extremismus (nur
Zitate)
Fazit
Kodex deckt sich im Wesentlichen mit
Medienrecht und Gesetzen = ist eigentlich
kein „ethischer“ Kodex, sondern
Mindeststandard.
Aber: Entscheidungen nicht generell zu
treffen – es kommt auf den Einzelfall an
Ethische Prinzipien/Entscheidung müssen
immer „neu“ verhandelt/angewandt
werden
Journalistische Ethik ist also…
eine systematische Reflexion über Moral im Journalismus: Welche
Prinzipien gelten? Wie handle ich „gut“? Und was wäre „gut“?
... in einer speziellen Situation:
• Medienschaffende leben in einem mehrfachen Zwiespalt -
publizistische / moralische / ökonomische Interessen –
und allgemein:
• Medienschaffende agieren in einem komplizierten
Beziehungsgefüge - zu Quellen / Kollegen / Medienhaus /
Publikum / Anzeigen etc.
Abschließender Blick auf die
Theorie
Unterscheidungskriterien: nach welchen Kriterien wird das moralisch
Gute bestimmt?
Durch
• die Verhaltensdisposition (Charakter, Tugend): Tugendethik
• die Pflicht als sozusagen „objektiver moralischer Tatsache“, die aus
„objektiven“ Handlungsbewertungen resultiert :Pflichtethik
• die Folgen (teleologisch): Konsequentialismus
• die Folgen „Optimierung“, also z.B. durch Optimierung der
Interessen von Betroffenen (= Präferenz / „utilitaristische Ethik“)
oder des Glücks oder der Wohlfahrt.
• die Absichten des Handelnden: Gesinnungsethik
Journalistische Ethik - Prinzipien
• Gesinnungsethik
• Hermeneutische und Verantwortungsethik
• Systemtheoretische Ethik und Normenethik
• Konstruktivistische Ethik und Individualethik
Diskursethik nach Habermas
• Theorie des kommunikativen Handelns als Netzwerk vielfältiger
Reflexionen.
• Eine dieser Reflexionen ist die Diskursethik, also die Reflexion über den
Diskurs, die Habermas ausdrücklich als Ethik der Kommunikation sieht.
• Basis: Kategorischer Imperativ (Kant) als Moralprinzip, das Normen als
ungültig ausschliesst, die nicht die qualifizierte Zustimmung aller
möglicherweise Betroffenen finden können.
• Verständigungsorientiertes Handeln: Einvernehmen gelingt insofern, als
die in der Kommunikation geltend gemachten Ansprüche auf Wahrheit,
Richtigkeit und Wahrhaftigkeit gegenseitig anerkannt werden
• Norm ist dann gültig, wenn Teilnehmer eines praktischen Diskurses
darüber Einverständnis erzielen

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  • 2. Moral (populär: ethisch=moralisch) Herkunft: Mos – Mores (Sitten) 1. Sitten und Charakter 2. Handlungsmuster des Einzelnen & der Gesellschaft 3. Normen- und Wertvorstellung von Gruppen: Inhalte können sich ändern, der Anspruch bleibt: Wer bestimmte Wertvorstellung für gültig hält, empfindet diese als handlungsleitend.
  • 3. Journalismus • Rechte Pressefreiheit Art 5 GG Auskunftsrecht Informationsfreiheit Informantenschutz Zeugnisverweigerung • Pflichten Sorgfaltspflicht Einhalten v. prof. Standards Einhalten v. Gesetzen Berufsethos?
  • 4. Medienrecht und Ethik Recht: Grundgesetz Landespressegesetze Persönlichkeitsrechte Recht am eigenen Bild Unschuldsvermutung Ethik: Pressekodex Redaktionsstatute Code of Conduct „Gute“ Sitten und Stil
  • 5. Medienethik und Recht Recht Medienethik Urheber Staat Branche Form Erlasse, Verfügungen, Urteile Kodizes, Spruchpraxis, Diskussionen Sanktion verbindlich unverbindlich Quelle Moral Moral Funktion Verbote Gebote und Stimuli Verhältnis Lässt Ethik Spielraum Ergänzt und widerspricht Recht 5
  • 6. Ebenen der „Bild“-Ethik Beteiligte A) Bild-Erzeuger (Freie, Fotografen, Agentur) B) Bild-Verbreiter (Redaktionen oder Dienstleister) C) Bild-Nutzer (Publikum Ethische Bezugspunkte (Beispiele) A) Individualethik B) Institutionsethik C) Diskursethik D) „Gute“ Sitten und kulturelle Standards
  • 7. Bildercheck A) Allgemeine Vorsicht (PR-Material? Quelle? Keine Ethik –sondern Berufsstandards) B) Brauche ich das Bild wirklich? Oder Alternative möglich ? (Individualethik) C) Rücksprache mit Kollegen (Diskursethik) D) Medienrecht (keine Ethik) Verstößt das Bild gegen Persönlichkeitsrechte? Dabei beachten: absolute und relative Personen der Zeitgeschichte, Privatsphäre, Menge oder Individualaufnahme (Kopf groß, z.B.) E) Chef vom Dienst oder Auftraggeber (Institutionsethik)
  • 8. Eigener Kodex (No-Liste) auf der Bildebene: Kinder und Sex Sodomie Allgemeine Pornografie (außer bei Alters- freigabe) Gewaltverherrlichung auf der Textebene: Gewaltverherrlichung Rassismus, Extremismus (nur Zitate)
  • 9. Fazit Kodex deckt sich im Wesentlichen mit Medienrecht und Gesetzen = ist eigentlich kein „ethischer“ Kodex, sondern Mindeststandard. Aber: Entscheidungen nicht generell zu treffen – es kommt auf den Einzelfall an Ethische Prinzipien/Entscheidung müssen immer „neu“ verhandelt/angewandt werden
  • 10. Journalistische Ethik ist also… eine systematische Reflexion über Moral im Journalismus: Welche Prinzipien gelten? Wie handle ich „gut“? Und was wäre „gut“? ... in einer speziellen Situation: • Medienschaffende leben in einem mehrfachen Zwiespalt - publizistische / moralische / ökonomische Interessen – und allgemein: • Medienschaffende agieren in einem komplizierten Beziehungsgefüge - zu Quellen / Kollegen / Medienhaus / Publikum / Anzeigen etc.
  • 11. Abschließender Blick auf die Theorie Unterscheidungskriterien: nach welchen Kriterien wird das moralisch Gute bestimmt? Durch • die Verhaltensdisposition (Charakter, Tugend): Tugendethik • die Pflicht als sozusagen „objektiver moralischer Tatsache“, die aus „objektiven“ Handlungsbewertungen resultiert :Pflichtethik • die Folgen (teleologisch): Konsequentialismus • die Folgen „Optimierung“, also z.B. durch Optimierung der Interessen von Betroffenen (= Präferenz / „utilitaristische Ethik“) oder des Glücks oder der Wohlfahrt. • die Absichten des Handelnden: Gesinnungsethik
  • 12. Journalistische Ethik - Prinzipien • Gesinnungsethik • Hermeneutische und Verantwortungsethik • Systemtheoretische Ethik und Normenethik • Konstruktivistische Ethik und Individualethik
  • 13. Diskursethik nach Habermas • Theorie des kommunikativen Handelns als Netzwerk vielfältiger Reflexionen. • Eine dieser Reflexionen ist die Diskursethik, also die Reflexion über den Diskurs, die Habermas ausdrücklich als Ethik der Kommunikation sieht. • Basis: Kategorischer Imperativ (Kant) als Moralprinzip, das Normen als ungültig ausschliesst, die nicht die qualifizierte Zustimmung aller möglicherweise Betroffenen finden können. • Verständigungsorientiertes Handeln: Einvernehmen gelingt insofern, als die in der Kommunikation geltend gemachten Ansprüche auf Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit gegenseitig anerkannt werden • Norm ist dann gültig, wenn Teilnehmer eines praktischen Diskurses darüber Einverständnis erzielen