1. Hochschule Ingolstadt Stand: 22.04.2010
University of Applied Sciences
Esplanade 10, 85049 Ingolstadt
INFORMATIONSBLATT
über das Zulassungsverfahren an der Hochschule Ingolstadt im
Wintersemester 2010/2011 sowie Sommersemester 2011
in zulassungsbeschränkten sowie nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen
Bitte lesen Sie dieses Informationsblatt genau durch und beachten Sie vor
dem Absenden des Zulassungsantrags folgende w i c h t i g e Punkte:
Für die Anmeldung für das Sommersemester 2011 lesen Sie bitte zuerst Punkt D. 4 (siehe Seite 13).
Die Zulassungsanträge für das am 01.10.2010 begin- Bewerbungen für höhere Semester sind nicht als Mehr-
nende Wintersemester 2010/2011 müssen spätestens fachbewerbung möglich. Sofern Sie hier Bewerbungen
am 15.06.2010 bei der Hochschule Ingolstadt eingegan- für mehrere Studiengänge einreichen, müssen sämtliche
gen sein. Bitte beachten Sie, dass diese Frist eine Unterlagen jedem Zulassungsantrag beigelegt werden.
AUSSCHLUSSFRIST ist. Der Poststempel genügt nicht. Verweise auf andere Zulassungsanträge oder frühere
Bewerbungen können nicht beachtet werden.
Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-
zeugnis, Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, Wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie - ggf.
Fachhochschulreife oder sonstige Hochschulzugangsbe- durch einen bevollmächtigten Vertreter - innerhalb der
rechtigungen) erst in diesem Jahr erwerben, müssen Sie im Zulassungsbescheid genannten Frist die Annahme
diese in amtlich beglaubigter Fotokopie bis des Studienplatzes erklären. Die Zulassung wird bei
27.07.2010 unter Angabe ihrer Bewerbungsnummer Nichtbeachtung dieser Frist unwirksam.
(bei Mehrfachbewerbungen unter Angabe der Be- Weisen Sie bitte die von Ihnen bevollmächtigte Person
werbungsnummer des Hauptantrages) nachreichen auf die Wichtigkeit der Termine hin. Versäumnisse der
(s. S. 5). Vorläufige Zeugnisse werden nicht akzep- bevollmächtigten Person führen ebenso zum Verfah-
tiert. Die Nichtvorlage der amtlich oder notariell rensausschluss wie eigene Versäumnisse.
beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechti-
gung hat in jedem Fall den Ausschluss vom Aus- Wenn Sie den Studienplatz angenommen haben, müs-
wahlverfahren zur Folge. sen Sie sich zu dem im Zulassungsbescheid genannten
Termin an der Hochschule persönlich immatrikulieren
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Bewer- (einschreiben). Die Zulassung wird unwirksam, wenn Sie
bung möglichst frühzeitig an die Hochschule Ingolstadt die Immatrikulation nicht vornehmen.
zu senden. Sie erhalten nach dem Abschluss des elekt-
ronischen Antrages eine E-Mail, die einen Link für Ihre Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist der Hoch-
persönliche Statusseite im Internet beinhaltet. Dort er- schule Ingolstadt erst nach Ausdruck der Beschei-
halten Sie alle weiteren nötigen Informationen zu Ihrem de, also kurz vor dem Versand bekannt. Fragen Sie
Antrag auf Zulassung. Voraussetzung ist, dass Sie im bitte nicht wegen möglicher Zulassungschancen
Antrag eine richtige und aktuelle Emailadresse angeben. nach. Hierüber kann keine Auskunft erteilt werden.
Zulässig sind nur f o r m g e r e c h t e Anträge. Bitte beachten Sie, dass in der Regel vor Studienbeginn,
Per Fax und E-Mail gestellte Anträge sind unzuläs- also bei der Immatrikulation, der Abschluss einer fach-
sig. Bei der Hochschule Ingolstadt ist die Anmel- praktischen Ausbildung nachgewiesen werden muss,
dung nur Online möglich. sofern die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung oder
eine andere Satzung der Hochschule Ingolstadt keine
Überprüfen Sie den Antrag und die Anlagen anderweitige Regelung trifft. Sie muss grundsätzlich der
- insbesondere die Beglaubigung - (siehe D Allgemei- gewählten Fachrichtung entsprechen. Die fachpraktische
ne Hinweise) genau auf Vollständigkeit. Die Hochschule Ausbildung kann durch eine mindestens sechswöchige
ist nicht verpflichtet und aufgrund der großen Bewerber- oder durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung
zahl in der Regel auch nicht in der Lage, Sie auf Fehler oder eine andere Satzung der Hochschule Ingolstadt
oder fehlende Unterlagen aufmerksam zu machen. Bitte bestimmte Dauer, dem gewählten Studiengang entspre-
fügen Sie nur tatsächlich notwendige Unterlagen bei. chende, praktische Tätigkeit ersetzt werden (Vorpraxis).
Fehler bei der Antragstellung gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn Sie nach Abschluss der Fachober-
schule die Ausbildungsrichtung wechseln (siehe „Hin-
In grundständigen Bachelorstudiengängen ist eine Mehr- weise zur Vorpraxis).
fachbewerbung für Studienbeginner (Erstsemester)
möglich. Sie können sich mit einem Antrag auf Zulas- Bitte legen Sie dem Zulassungsantrag keine Unterlagen
sung (Hauptantrag) für mehrere zur Auswahl vorgege- im Original, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien bei.
bene Studiengänge bewerben. Beachten Sie bitte even- Die Unterlagen verbleiben bei der Hochschule und wer-
tuelle Besonderheiten der einzelnen Studiengänge bzw. den nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Unterschiede in den erforderlichen fachpraktischen
Ausbildungen (Vorpraxis). Ggf. sind mehre-
re/unterschiedliche Nachweise zur abgeleisteten fach-
praktischen Ausbildung bzw. Vorpraxis beizufügen.
1
2. Inhaltsverzeichnis: Seite
A) Übersicht über die Studiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren oder
Eignungsprüfung/Eignungsfeststellung .......................................................................................................... 3
B) Grenznoten in den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Fachhochschulstudiengänge an der
Fachhochschule Ingolstadt im Wintersemester 2009/2010 sowie Sommersemester 2010 .......................... 3
C) Verfahrensarten für den Hochschulzugang ..................................................................................................... 4
1. Studiengänge ohne Beschränkungen ........................................................................................................ 4
2. Studiengänge mit Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung ................................................................ 4
3. Örtliches Auswahlverfahren ....................................................................................................................... 4
3.1. Vergaberegeln und Auswahl der Bewerber ...................................................................................... 4
3.2. Zulassungsbeschränkte Studiengänge ............................................................................................. 4
3.3. Nähere Regelungen zum örtlichen Auswahlverfahren ...................................................................... 4
3.3.1. Sonderquote Fachoberschule ............................................................................................... 4
3.3.2. Wartezeit ............................................................................................................................... 4
3.3.3. a) Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs
(Vorwegzulassung) ............................................................................................................. 5
3.3.3. b) Zulassung zum Verbundstudium ................................................................................... 5
3.3.4. Der Zulassungsantrag ........................................................................................................... 5
a) Antragsfrist, Antragsform ............................................................................................... 5
b) Antragstellung, Antragsunterlagen ................................................................................. 5
3.3.5. Der Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens ........................................................................ 7
a) Zulassungs- und Ablehnungsbescheide ........................................................................ 7
b) Nachrückverfahren ......................................................................................................... 7
c) Immatrikulation ............................................................................................................... 7
3.3.6. Besonderheiten des Verfahrens für Ausländer ..................................................................... 7
a) Ausländerquote .............................................................................................................. 7
b) Ausländische Vorbildungsnachweise ............................................................................. 7
(1) Allgemeines ............................................................................................................ 7
(2) Besonderheiten bei der Bewertung von Zeugnissen durch die
Zeugnisanerkennungsstelle ................................................................................. 8
3.3.7. Zweitstudienbewerber ........................................................................................................... 8
a) Wer ist Zweitstudienbewerber? ...................................................................................... 8
b) Der Antrag und die Nachweise ....................................................................................... 8
c) Die Auswahl .................................................................................................................... 9
3.3.8. Sonderanträge ...................................................................................................................... 9
a) Härtefallantrag ................................................................................................................ 9
b) Nachteilsausgleich ........................................................................................................ 10
(1) Verbesserung der Durchschnittsnote ................................................................... 10
(2) Verbesserung der Wartezeit ................................................................................ 11
D) Allgemeine Hinweise...................................................................................................................................... 12
1. Die Beglaubigung ..................................................................................................................................... 12
2. Anmeldung für mehrere Studiengänge .................................................................................................... 13
3. Anmeldung für höhere Semester ............................................................................................................. 13
4. Anmeldung für das Sommersemester 2011 ............................................................................................. 13
E) Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige (Art. 45 BayHSchG) ............................................................. 13
F) Rechtsgrundlagen .......................................................................................................................................... 14
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten .................................................................................... 15
2
3. A) Übersicht über die Studiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren oder Eignungs-
prüfung/Eignungsfeststellung
Hochschule Ingolstadt – Grundständige Bachelorstudiengänge
www.fh-ingolstadt.de
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841/9348-137
Angebot im Wintersemester 2010/2011
BETRIEBSWIRTSCHAFT (Bachelor) örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
FAHRZEUGTECHNIK (Bachelor) örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
LUFTFAHRTTECHNIK (Bachelor) örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
FLUG- UND FAHRZEUGINFORMATIK (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
INFORMATIK (Bachelor)
INTERNATIONALES HANDELSMANAGMENT (Bachelor) Eignungsfeststellungsverfahren
INTERNATIONAL RETAIL MANAGEMENT (Bachelor) Eignungsfeststellungsverfahren
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
MASCHINENBAU (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
MASCHINENBAU UND BERUFLICHE BILDUNG (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
MECHATRONIK (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
WIRTSCHAFTSINFORMATIK (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN (Bachelor)
Angebot im Sommersemester 2011
Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen für den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter
http://www.haw-ingolstadt.de/studium/studienangebote/doppelter-abiturjahrgang-2011.html
BETRIEBSWIRTSCHAFT (Bachelor) örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
INFORMATIK (Bachelor)
örtliches Auswahlverfahren 10% WZ 90 % Qual
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN (Bachelor)
WZ = Wartezeit
Qual = Qualifikation (Durchschnittsnote im Zeugnis über die
Hochschulzugangsberechtigung
B) Grenznoten in den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Fach-
hochschulstudiengänge an der Hochschule Ingolstadt im Wintersemester
2009/2010 sowie Sommersemester 2010
Studiengang – Wintersemester 2009/2010 Qualifikation Anzahl der Wartehalbjahre
Quote Abi FOS Ausl. Abi/FOS
Betriebswirtschaft 2,7 2,8 * 8
Fahrzeugtechnik 2,7 3,0 * 6
Informatik * * * *
Maschinenbau 3,0 3,2 * 4
Maschinenbau u. berufl. Bildung 3,5 3,8 * 2
Mechatronik 3,6 3,8 * 2
Wirtschaftsingenieurwesen 2,9 3,1 * 6
* = alle Bewerber zugelassen
Studiengang – Sommersemester 2010 Qualifikation Anzahl der Wartehalbjahre
Quote Abi FOS Ausl. Abi/FOS
Betriebswirtschaft 3,1 3,1 3,8 8
Informatik ** ** ** **
Wirtschaftsingenieurwesen ** ** ** **
** = kein Angebot im Sommersemester 2010
Nicht zulassungsbeschränkte Fachhochschulstudiengänge
Im Wintersemester 2010/2011 wird neben den unter Buchstaben A genannten Studiengängen auch der nicht zulassungs-
beschränkte Studiengang Elektro- und Informationstechnik angeboten.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ebenfalls eine frist- und formgerechte Anmeldung („Voranmeldung“) unbedingt erforderlich. Dies bedeu-
tet, dass die Zulassungsanträge in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen auch im Zeitraum vom 02.05.2010 bis spätestens 15.06.2010 (für das
Wintersemester) bei der Hochschule Ingolstadt gestellt werden müssen. Anträge, die nach dem 15.06.2010 bei der Hochschule eingehen, können grundsätz-
lich nicht mehr akzeptiert werden.
Für die Antragsform und für die dem Antrag jeweils beizufügenden Unterlagen sowie die Aussagen zu den Terminen zum Verfahrensablauf für das Vergabe-
verfahren, Versandtermin der Zulassungsbescheide u.a. gelten die nachstehenden Ausführungen. Der Teil Sonderanträge findet keine Anwendung, da die
Geltendmachung von Sonderanträgen (=Härtefallantrag oder Antrag auf Nachteilsausgleich) nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich und bei
der Bewerbung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht erforderlich ist
3
4. C) Verfahrensarten für den Hoch- Verfügung stehenden Studienplätze vorweg abgezogen
werden für Bewerberinnen und Bewerber, die das Stu-
schulzugang dium in einem Studiengang aufnehmen möchten, der
so ausgestaltet ist, dass parallel zum Studium eine
1. Studiengänge ohne Beschränkungen Berufsausbildung absolviert werden kann (Verbundstu-
dium S.5).
Soweit Studiengänge weder zulassungsbeschränkt sind
noch der Zugang das Bestehen einer Eignungsprü- Die übrigen Studienplätze, deren Zahl sich ggf. durch
fung/Eignungsfeststellung voraussetzen, haben sich die nicht in Anspruch genommene Plätze aus den genann-
Bewerber für den gewünschten Studiengang mit dem ten Quoten erhöht, werden an die Bewerber wie folgt
von der Hochschule Ingolstadt hierfür online bereitge- vergeben:
stellten Zulassungsantrag vom 2. Mai bis
15. Juni 2010 anzumelden. - 90 % nach Qualifikation (Auswahl nach Durch-
schnittsnote im Zeugnis über die Hochschulzugangs-
2. Studiengänge mit Eignungsprüfung berechtigung),
- 10 % nach Wartezeit (Wartezeit nach Erwerb der
oder Eignungsfeststellung Hochschulzugangsberechtigung).
Bei Studiengängen mit Eignungsprüfung oder Ausnahme:
Eignungsfeststellung (s. in Abschnitt A) setzt der Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der
Zugang den Nachweis der Eignung voraus, der im Europäischen Union (EU) sind zulassungsrechtlich den
Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststel- Deutschen gleichgestellt. Auch Ausländer und Staaten-
lung zu führen ist. Anforderungen und Verfahren für lose, die nicht EU-Staatsangehörige sind, aber eine
den jeweiligen Studiengang finden Sie unter www.haw- deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben
ingolstadt.de Studienangebot haben, sind im Vergabeverfahren den Deutschen
gleichgestellt. Die übrigen Ausländer und Staatenlosen
3. Örtliches Auswahlverfahren (EU-Staatsangehörige ausgenommen) werden nur
nach der Qualifikation ausgewählt.
3.1. Vergaberegeln und Auswahl der Bewerber
3.2. Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog.
NC-Studiengängen) werden mehr Bewerber erwartet Eine Übersicht über die Studiengänge an der Fach-
als Studienplätze verfügbar sind. Aus diesem Grund hochschule Ingolstadt, die zum Wintersemester
wird die Zulassung zu diesen Studiengängen be- 2010/2011 bzw. im Sommersemester 2011 in Form des
schränkt und Studienbewerber werden nur bis zu der örtlichen Auswahlverfahrens zulassungsbeschränkt
festgesetzten Zahl (Zulassungszahl) aufgenommen. sein werden, finden Sie auf der Seite 3.
Die Vergabe der Studienplätze in den zulassungsbe- Die Grenzwerte des Wintersemester 2009/2010 bzw.
schränkten Hochschule Ingolstadt erfolgt ausschließlich Sommersemester 2010 finden Sie auf der Seite 3. Sie
im örtlichen Auswahlverfahren nach dem Bayerischen dienen lediglich zur Orientierung und lassen nur bedingt
Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG), bei dem die Rückschlüsse auf die Grenzwerte des diesjährigen
Vergabe nach folgenden Regelungen erfolgt: Verfahrens zu.
Zunächst erhalten gem. Art. 5 Abs. 2 i.V.m Art. 2 Satz 1 3.3. Nähere Regelungen zum örtlichen Auswahlver-
u. 2 BayHZG die Bewerber einen Studienplatz, die fahren
bereits in einem früheren Vergabeverfahren zugelassen
waren, aber das Studium wegen Erfüllung einer Dienst- 3.3.1. Sonderquote Fachoberschule
pflicht oder wegen Ableistung der praktischen Ver- Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote ver-
bundausbildung nicht aufnehmen konnten (sog. geben werden, wird eine Sonderquote für die Bewerber
Vorwegzulasser s. S. 5). gebildet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an
Von den verbleibenden Studienplätzen werden gem. einer Fachoberschule erworben haben. Der Anteil der
Art. 5 Abs. 3 BayHZG folgende Quoten abgezogen Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem
(Vorabquote): Anteil der Bewerber mit einer an einer Fachoberschule
- 2 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, für die die erworbenen Hochschulzugangsberechtigung an der
Ablehnung des Zulassungsantrags eine außerge- Gesamtzahl der Deutschen oder Deutschen gleichge-
wöhnliche Härte bedeuten würde, (vgl. S. 9) stellten Bewerbern in dem betreffenden Studiengang.
- 5 v.H. für ausländische Staatsangehörige und Staa-
tenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt 3.3.2. Wartezeit
sind (Ausländerquote, vgl. S. 7).
- 4 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Bei der Auswahl nach Wartezeit wird der Rang der
noch nicht abgeschlossenen Studiengang die Quali- Bewerber durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die
fikation für das gewählte Studium erworben haben, seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- 4 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits verstrichen sind. Zeiten eines Studiums an einer Hoch-
ein Studium in einem anderen Studiengang abge- schule in der Bundesrepublik Deutschland sind warte-
schlossen haben, (Zweitstudienquote, vgl. S. 8) zeitschädlich und werden bei der Wartezeit nicht be-
- bis zu 5 v. H. für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. rücksichtigt.
45 des Bayerischen Hochschulgesetzes, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen; die Möglich ist auch eine Verbesserung der Wartezeit, und
Höhe des Vomhundertsatzes wird von den Hoch- zwar wird die Zahl der Halbjahre erhöht bei
schulen durch Satzung festgelegt. (vgl. S. 13) - Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem
16.07.2007: um eins für je sechs Monate Berufsaus-
In Fachhochschulstudiengängen können zusätzlich zu bildung, höchstens jedoch um zwei Halbjahre,
den Vorabquoten nach Satz 1 weitere 4 v. H. der zur
4
5. - Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach
16.01.2002: um eins für je sechs Monate Berufsaus- Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der
bildung, höchstens jedoch um vier Halbjahre Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung
glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewer-
wenn der Bewerber vor dem Erwerb der Hochschulzu- bung für das Sommersemester bis zum 30. April oder
gangsberechtigung eine Berufsausbildung (außerhalb bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum
der Hochschule) abgeschlossen hat oder wegen Ableis- 31. Oktober beendet sein wird.
tung eines Dienstes (s. S. 5) daran gehindert war, einen Durch die bevorzugte Zulassung erhalten Sie nach
solchen Abschluss zu erlangen. Dienstende erneut einen Studienplatz.
Ein berufsqualifizierender Abschluss mit zweijähriger
Ausbildungsdauer gilt als nachgewiesen, wenn die 3.3.3. b) Zulassung zum Verbundstudium
Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgym-
nasium, einem Kolleg oder einer Berufsoberschule Bei einem Verbundstudium werden die praktische Aus-
erworben worden ist. bildung in einem Betrieb und das Studium an der Fach-
hochschule verbunden bzw. zeitgleich absolviert. Man
Es werden höchstens 16 Halbjahre berücksichtigt. kann so einen akademischen Bachelorabschluss plus
einen Berufsabschluss und Berufserfahrung mit einem
3.3.3. a) Auswahl nach einem Dienst auf Grund Anteil von ca. 30 Monaten Theorie und ca. 24 Monaten
früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung) Praxis erwerben.
Bewerberinnen und Bewerber, die Wird für einen Studiengang, der so ausgestaltet ist,
- eine Dienstpflicht nach Art. 12a des Grundgeset- dass auch ein Verbundstudium absolviert werden kann,
zes erfüllt oder eine solche Dienstpflicht oder entspre- ein örtliches Auswahlverfahren durchgeführt, sind die
chende Dienstleistungen auf Zeit übernommen haben Studienplätze vorweg an Bewerberinnen und Bewerber
bis zur Dauer von drei Jahren, zu vergeben, die am Verbundstudium teilnehmen und
- mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach - die Berufsausbildung wie im Verbundstudium vor-
dem Entwicklungshelfer-Gesetz geleistet haben, gesehen aufgenommen haben und
- ein freiwilliges soziales Jahr nach dem Gesetz zur - zu Beginn oder während dieser Berufsausbildung
Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein für diesen Studiengang zugelassen wurden;
freiwilliges ökologisches Jahr nach dem Gesetz zur
Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder Dies gilt nicht, wenn zu einem dieser Zeitpunkte für
im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten diesen Studiengang keine Zulassungszahl festgesetzt
Modellprojekts geleistet haben oder war.
- ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürfti-
ge Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen 3.3.4. Der Zulassungsantrag
bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt a) Antragsfrist, Antragsform
haben, Anträge auf Zulassung zum Wintersemester 2010/2011
werden in dem genannten Studiengang auf Grund müssen bis 15. Juni 2010 eingegangen sein. Diese
früheren Zulassungsanspruchs ausgewählt, wenn sie Frist ist eine Ausschlussfrist. Bewerber, die diese Frist
zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen versäumen, nehmen nicht am Zulassungsverfahren
Studiengang zugelassen worden sind oder wenn zu teil. Die Anträge können auch persönlich bei der Hoch-
Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studi- schule Ingolstadt abgegeben werden oder in den Brief-
engang an der Hochschule keine Zulassungszahlen kasten eingelegt werden.
festgesetzt waren. In diesem Fall muss eine Kopie des Die Bewerbung muss mit den von der Hochschule
Zulassungsbescheides vorgelegt werden. Ingolstadt zur Verfügung gestellten Anmeldeformularen
erfolgen. Eine formlose Bewerbung ist nicht zulässig.
Der von einem Deutschen gleichgestellten ausländi- Durch Telefax oder E-Mail übermittelte Zulassungs-
schen Staatsangehörigen oder Staatenlosen geleistete anträge oder Nachweise werden nicht anerkannt.
Dienst steht einem solchem Dienst gleich, wenn er
diesem gleichwertig ist. Änderungen und Ergänzungen des eingereichten An-
trages, sind ebenfalls nur schriftlich unter Angabe der
Hinweise zur bevorzugten Zulassung: Bewerbernummer bis zum 15.06.2010 möglich; glei-
Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes ches gilt für Sonderanträge (z. B. Härteantrag).
einen Studienplatz, gilt folgendes:
In der Regel können Sie den Studienplatz nicht in An- b) Antragstellung, Antragsunterlagen
spruch nehmen; dafür haben Sie aber nach Dienstende
Anspruch darauf, bevorzugt zugelassen zu werden. Die Bis 15.06.2010
bevorzugte Zulassung soll den Studienbewerber vor müssen mit dem Zulassungsantrag folgende Unterla-
einer evtl. Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen gen eingereicht werden, um am Auswahlverfahren
und damit verhindern, dass ihm aus einer Dienstleis- teilzunehmen:
tung Nachteile hinsichtlich seiner Ausbildungschancen ba) Hochschulzugangsberechtigung in amtlich
erwachsen. oder notariell beglaubigter Ablichtung oder Ab-
Sie können nur dann bevorzugt zugelassen werden, schrift. Beachten Sie bezüglich der Beglaubigung
wenn Sie sich zu Beginn oder während des Dienstes die Hinweise auf Seite 12.
tatsächlich beworben und eine Zulassung erhalten
hatten. Die sog. Vorwegzulassung erfolgt nur an der Nachreichungstermin für Abschlusszeugnisse
Hochschule, von der Sie einen Zulassungsbescheid Sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (nur
erhalten hatten. für Zeugnisse, die im Jahr 2010 erworben werden) bis
Um den Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu ver- zum 15.06.2010 noch nicht in Händen haben, müssen
wirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende erneut mit Sie diese bis spätestens
allen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Hoch-
schule bewerben. Die Auswahl muss spätestens zum 27.07.2010
5
6. nachreichen (vorläufige Zeugnisse werden nicht aner- rechts abgebildeten Muster. Eine Bescheinigung der
kannt). Maßgebend ist der Eingang bei der Hochschu- Einsatzstelle genügt nicht.
le. Die Unterlagen können auch persönlich abgegeben
oder in den Briefkasten eingelegt werden.
______________ _ ______________
Ausnahme: _______________ Ort, Datum
Nur Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechti- _______________
gung an einem Abendgymnasium, einem Institut zum Träger d. freiwilligen sozialen Jahres
Erwerb der Hochschulreife (Kolleg), am Studienkolleg
bei den Fachhochschulen in Bayern oder aufgrund der Muster
Bescheinigung
Begabtenprüfung oder durch die Vor- oder Abschluss- Hiermit wird bescheinigt, dass
prüfung in einem bayerischen Fachhochschulstudien- Herr/Frau _______________________________________
gang oder im Rahmen von Prüfungen an Fachakade- geb. am ________________ in ______________________
mien erwerben und bis zum 27.07.2010 noch nicht in der Zeit vom _______________ bis_________________
erhalten haben, kann auf Antrag eine Nachfrist, jedoch ein freiwilliges soziales Jahr – im Sinne des Gesetzes zur
längstens bis zum 31.07.2010 gewährt werden. Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17.8.1964
(BGBL.I.S. 640) in der derzeit gültigen Fassung – ableis-
bb) tabellarischer Lebenslauf tet/abgeleistet hat.
(ggf. Vordruck im Antragsformular verwenden) Die Bestimmungen des Gesetzes, insbesondere §1, wer-
den/wurden * bei der Durchführung des freiwilligen sozialen
Die nachstehend aufgeführten Unterlagen sind für die Jahres beachtet.
_______________________
Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht unbedingt erforder- Unterschrift
lich, sie können aber Ihre Zulassungschancen erheb-
lich verbessern. * Nichtzutreffendes streichen
bc) ggf. Bescheinigung über Ableistung eines
Dienstes Wer als zivilen Ersatzdienst einen anderen Dienst im
Ausland gemäß § 14 d Zivildienstgesetz (ZDG) ableis-
Auch bei Deutschen, die gleichzeitig eine ausländische tet oder abgeleistet hat, benötigt eine von dem aner-
Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben, kannten Träger ausgestellte Dienstzeitbescheinigung.
wird ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt,
sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Die Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen
Alle Angaben zum Dienst müssen durch Nachweis Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt wer-
(Original oder amtlich beglaubigte Kopie) beigelegt den, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit
werden. den übrigen Diensten vergleichbar ist. Die Betreu-
ung/Pflege muss mit einer eigenhändigen schriftlichen
Wenn Sie Ihren Dienst (siehe 3.3.3. a) zum Zeitpunkt Erklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, aus
der Bewerbung bereits abgeleistet haben, fügen Sie der hervorgeht, dass diese vollzeitbeanspruchende
bitte einen amtlichen Nachweis über Beginn und Ende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere
des Dienstes bei (Dienstzeitbescheinigung mit Dienst- Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im
siegelabdruck - bei maschinell erstellten Bescheini- Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege
gungen ist das Dienstsiegel entbehrlich); ein Einberu- beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungstätigkeit
fungsbescheid alleine reicht nicht aus. geben (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung,
Falls Sie Ihren Wehr- oder Zivildienst noch leisten, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines
müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Einheit bzw. sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung
Beschäftigungsstelle über Beginn und voraussichtli- beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebe-
ches Ende des Dienstes vorlegen (Vorläufige Dienst- dürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Melde-
zeitbescheinigung). bescheinigung der pflegebedürftigen Person.
Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und
glaubhaft ergeben, dass die Betreuung/Pflege in dem
_______________ _______________ angegebenen Umfang ausgeübt wurde.
_______________ Ort, Datum
_______________ bd) ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsaus-
Einheit/Dienststelle
Muster bildung oder Berufstätigkeit
Vorläufige Dienstzeitbescheinigung Haben Sie eine Berufsausbildung (außerhalb der
für Wehrdienstleistende/Zivildienstleistende Hochschule) erfolgreich abgeschlossen ist dies durch
deren Dienstzeit nach dem 30.4. bzw. 31.10. endet
amtlich beglaubigte Kopie nachzuweisen, damit eine
Herrn __________________________________________ Anrechnung auf die Wartezeit möglich ist.
geb. am ________________ in ______________________ Folgende Berufsausbildungen werden berücksichtigt:
wird hiermit bestätigt, dass er - Ausbildungsberufe, die in dem Verzeichnis der
vom _____________ bis voraussichtlich _______________ anerkannten Ausbildungsberufe nach § 90 Abs. 3
Wehrdienst/Zivildienst leistet. Zur Aufnahme des Studiums Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) enthalten
wird er bereits ab ________________ freigestellt.
Die Bescheinigung gilt vorbehaltlich einer tatsächlichen sind,
oder rechtlichen Änderung der Dienstleistungspflicht. - eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Be-
______________________ rufsausbildung an einer öffentlichen oder staatlich
Unterschrift
Dienstsiegel
genehmigten Berufsfachschule, Fachschule oder
falls nicht geführt: Dienststempel Fachakademie,
- eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen
oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung,
- eine abgeschlossenen Berufsausbildung, die nach
Wer ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder ab- Art. 37 Abs. 1 oder 3 des Vertrags zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
geleistet hat, benötigt eine Bescheinigung nach dem
Demokratischen Republik über die Herstellung der
6
7. Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) einer Be- werden jedoch längstens bis Ende Oktober/Anfang
rufsausbildung der vorgenannten Ausbildungen November durchgeführt.
gleichzustellen ist. Ein Losverfahren wird an bayerischen Fachhoch-
schulen nicht durchgeführt.
Eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung
kann nur mit einer zusätzlichen Bescheinigung über die c) Immatrikulation
Gleichwertigkeit mit einer deutschen Berufsausbildung
berücksichtigt werden, die von den für die deutsche Bewerber, die die Annahmeerklärung fristgerecht ein-
Berufsausbildung zuständigen Stellen (z. B. Industrie- gesandt haben, müssen sich außerdem persönlich und
und Handelskammer) ausgestellt wird. termingerecht bei der Hochschule Ingolstadt einschrei-
ben. Die Einschreibungsfristen werden Ihnen mit dem
Folgende Nachweise sind ggf. erforderlich: Zulassungsbescheid mitgeteilt. Ihm entnehmen Sie
- Bescheinigung der für die Berufsabschlussprüfung auch, welche Unterlagen zusätzlich dabei vorzulegen
zuständigen Stelle (z. B. Gehilfenbrief, Gesellen- sind. Werden diese Unterlagen nicht vollständig und
brief, Facharbeiterbrief u. ä.) in amtlich beglaubig- formgerecht vorgelegt, erfolgt keine Immatrikulation.
ter Kopie Wird die Immatrikulation wegen Versäumung der Ein-
schreibungsfrist oder Vorliegen von Immatrikulations-
hindernissen (z. B. fehlender oder unzureichender
Nachweis der einschlägigen geforderten Vorpraxis)
3.3.5. Der Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens abgelehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Bei dem Verfahren wird wie folgt vorgegangen:
Fachpraktische Ausbildung/Vorpraxis:
a) Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
Regelungen zur Vorpraxis werden in den Studien- und
Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ge-
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in
troffen.
der ersten Augusthälfte 2010 versandt.
Ist eine Vorpraxis erforderlich, muss der Abschluss
Bewerber, die eine Zulassung erhalten, müssen bis
einer fachpraktischen Ausbildung vor Studienbeginn
innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Zulassungs-
nachgewiesen werden. Sie muss grundsätzlich der
bescheide die Annahme des Studienplatzes erklären.
gewählten Fachrichtung entsprechen. Die fachprakti-
Eine entsprechende Annahmeerklärung erhalten Sie
sche Ausbildung kann durch eine mindestens
mit dem Zulassungsbescheid.
sechswöchige oder durch die jeweilige Studien- und
Bitte übersenden Sie der Hochschule nur die An- Prüfungsordnung oder eine andere Satzung der Hoch-
nahmeerklärung für den Studiengang, für den Sie schule Ingolstadt bestimmte Dauer, dem gewählten
sich einschreiben werden. Studiengang entsprechende, praktische Tätigkeit er-
setzt werden, die in der Regel vor Studienbeginn
Erklärt der Bewerber nicht innerhalb der Frist bei
abzuleisten ist. (siehe „Hinweise zur Vorpraxis für
der Hochschule formgerecht die Annahme des
Studienplatzes, wird der Zulassungsbescheid un- Studienbewerberinnen und Studienbewerber“)
wirksam und der Bewerber vom weiteren Verfahren 3.3.6. Besonderheiten des Verfahrens für Ausländer
ausgeschlossen.
Beachten Sie deshalb unbedingt diesen Termin. a) Ausländerquote
Ein Studienplatz, für den die Annahmeerklärung nicht In der Ausländerquote werden nur ausländische oder
fristgerecht eingeht, wird an den nächstfolgenden, bis staatenlose Bewerber berücksichtigt, die nicht Staats-
dahin nicht zugelassenen Bewerber vergeben. Die angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Annahmeerklärung kann auch persönlich abgegeben Union sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung
oder bis zum im Zulassungsbescheid festgesetzten nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer
Zeitpunkt (bis 24 Uhr) in den Hausbriefkasten eingelegt deutschen Auslandsschule erworben haben. EU-
werden. Staatsangehörige werden zulassungsrechtlich den
Deutschen gleichgestellt.
Bewerber, die sich wegen der Einberufung zum
Wehr- oder zivilen Ersatzdienst nicht einschreiben Für die Zulassung in der Ausländerquote sind 5 % der
können, brauchen keine Annahmeerklärung einzu- Studienplätze vorbehalten. Haben sich an einer Hoch-
reichen, sondern legen der Anmeldung ggf. für das schule mehr Ausländer beworben, als innerhalb der
Sommersemester 2011 bzw. Wintersemester Quote von 5 % Studienplätze zur Verfügung stehen,
2011/2012 den Zulassungsbescheid und eine werden die Bewerber nach Ihrer Befähigung (Durch-
Dienstzeitbescheinigung bei (siehe auch Seite 5 schnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) aus-
3.3.3. a). gewählt. Wartezeit wird nicht angerechnet; auch Anträ-
ge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht
Sorgen Sie dafür, dass Ihnen der Bescheid auch gestellt werden.
tatsächlich zur Kenntnis gelangt. Stellen Sie z. B.
im Falle eines Wohnungswechsels bei der Post b) Ausländische Vorbildungsnachweise
einen Nachsendeantrag. Bedenken Sie weiter, dass
(1) Allgemeines
der Versand der Bescheide in die Urlaubszeit fällt.
Alle Bewerber, die ihre Vorbildungsnachweise (Zeug-
nisse, Diplome) nicht in der Bundesrepublik Deutsch-
b) Nachrückverfahren
land erworben haben, müssen diese bei der
Die nicht angenommenen Studienplätze werden in Zeugnisanerkennungsstelle
Nachrückverfahren an Bewerber vergeben, die im für den Freistaat Bayern
Hauptverfahren einen (ggf. vorläufigen) Ablehnungsbe- Pündterplatz 5
scheid erhalten haben. 80803 München, Tel.: 089/383849-0
Nachrückverfahren finden solange statt, bis alle Studi-
enplätze vergeben und angenommen worden sind; sie
7
8. zur Bewertung/Anerkennung vorlegen. Zusätzlich Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an
muss die Festsetzung einer Durchschnittsnote Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland abge-
beantragt werden. legt und bestanden werden. Die Vorbereitung auf die
Feststellungsprüfung wird am
Diese Bescheide bzw. Bescheinigungen müssen in
Studienkolleg bei den Fachhochschulen
amtlich beglaubigter Fotokopie oder im Original bis
des Freistaates Bayern
spätestens 27.07.2010 bei der Hochschule vorgelegt
Friedrich-Streib-Straße 2
werden.
96450 Coburg, Tel.: 09561/427060
Der Zulassungsantrag muss unabhängig davon bis
15.06.2010 bei der Hochschule eingegangen sein. durchgeführt.
Nach Bestehen der Feststellungsprüfung ist die Imma-
(2) Besonderheiten bei der Bewertung von Zeug- trikulation an einer bayerischen Fachhochschule mög-
nissen durch die Zeugnisanerkennungsstelle lich. Sie ist jedoch vom Ergebnis des Auswahlverfah-
rens abhängig. Zusätzlich ist der Nachweis über eine
Alle ausländischen Studienbewerber, die an einer baye- sechs- bzw. zwölfwöchige, dem Studiengang entspre-
rischen Fachhochschule studieren wollen, müssen chende, Vorpraxis vorzulegen, soweit dies in der jewei-
folgende Unterlagen bei der Zeugnisanerkennungsstel- ligen Studien- und Prüfungsordnung oder einen ande-
le vorlegen: ren Satzung der Hochschule Ingolstadt bestimmt ist.
Sofern die Vorpraxis nicht in Deutschland abgeleistet
1. Antrag mit Angabe der Staatsangehörigkeit und wurde, ist ein in die deutsche Sprache übersetzter
des Studienwunsches (Formulare unter Nachweis vorzulegen.
www.stmuk.bayern.de/zast erhältlich)
2. Tabellarische Darstellung (Formular wie unter Nr. Studienbewerber aus der VR China müssen das
1) des Bildungsganges (Schullaufbahn) Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle
3. Bildungsnachweise im fremdsprachigen Original Beijing mit ihren Dokumenten beim Studienkolleg
oder in amtlich beglaubigter Kopie des fremdspra- oder der Zeugnisanerkennungsstelle einreichen.
chigen Originals Beglaubigte Kopien davon werden nicht akzeptiert.
4. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
5. Nachweis über eine eventuelle Namensänderung 3.3.7. Zweitstudienbewerber
(z. B. Fotokopie der Heiratsurkunde), falls die Bil-
dungsnachweise nicht auf den jetzigen Namen a) Wer ist Zweitstudienbewerber?
ausgestellt sind.
Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen
Direkter Hochschulzugang Hochschule abgeschlossen haben oder bis 27.07.2010
abschließen, können nur im Rahmen der erwähnten
Bewerber, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Sonderquote von 4 % der Studienplätze zugelassen
Hochschulzugang ermöglichen, müssen eine Deutsch- werden.
prüfung nachweisen, um eine Zulassung zu einer baye-
rischen Fachhochschule zu erhalten. Sofern Sie bis 27.07.2010 nicht im Besitz des Ab-
Anerkannt werden nur folgende Deutschprüfungen: schlusszeugnisses Ihres Erststudiums sind, werden Sie
nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berück-
1. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonfe-
sichtigt.
renz - Zweite Stufe -
2. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Ist die Zahl der Zweitstudienbewerber höher als in die-
ausländischer Studienbewerber (DSH) mit einem
ser Quote Plätze vorhanden, ist für die Zulassung die
Ergebnis der Niveaustufe 2,
Höhe der Messzahl ausschlaggebend, die aus dem
3. Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische
Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und
Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis,
dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstu-
das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-
dium gebildet wird (wissenschaftliche, berufliche oder
Niveaustufe 3 ausweist.
sonstige Gründe).
4. Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der
Eine Zulassung von Zweitstudienbewerbern im Rah-
Eignung ausländischer Studienbewerber für die
men der Quote für Härtefälle kann nur dann in Frage
Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der
kommen, wenn besondere soziale und familiäre Um-
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprü-
stände vorliegen, die in der Person des Bewerbers
fung)
begründet sind und die sofortige Aufnahme des Zweit-
5. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch
studiums zwingend erfordern.
bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK
oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die
b) Der Antrag und die Nachweise
Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender
Sprachnachweis anerkannt wurden
Neben dem von der Hochschule Ingolstadt bereitge-
6. Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom
stellten Antragsformular und den darin aufgeführten
sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprü-
Unterlagen sind zusätzlich folgende Nachweise einzu-
fung (ZOP) des Goethe-Instituts
reichen:
7. Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen-
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des
und Dolmetscherinstituts München.
Erststudiums (sämtliche Seiten); die Durch-
Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung schnittsnote, mit der Sie Ihr Erststudium beendet
muss spätestens bei der Einschreibung (ca. Ende haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer be-
September/Anfang Oktober) vorgelegt werden. sonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen
sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnis-
Hochschulzugang über Feststellungsprüfung ses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste
Bei der Einstufung „Hochschulzugang über Feststel- Leistungsgrad zu Grunde gelegt werden.
lungsprüfung (Studienkolleg)“ muss vor Studienbeginn - formlose, ausführliche, schriftliche Begründung
die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die
8
9. bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie 3.3.8. Sonderanträge
zum angestrebten Berufsziel.
Die Begründung sollte abschließend alle Gesichts- a) Härtefallantrag
punkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßge-
bend sind; die geltend gemachten Gründe sollten Im Rahmen der Quote für Härtefälle können nur Be-
ausdrücklich genannt werden. werber zugelassen werden, für die die Nichtzulassung
- beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberech- in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnli-
tigung (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebun- che Härte bedeuten würde.
denen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulrei- Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der
fe). eigenen Person liegende, besondere soziale oder fami-
liäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums
c) Die Auswahl zwingend erfordern. Die Ablehnung des Zulassungsan-
trages müsste für den Bewerber mit Nachteilen verbun-
Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die den sein, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes
aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudi- über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise
ums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Bei der
Zweitstudium ermittelt wird. Entscheidung werden die Richtlinien der ZVS entspre-
chend angewandt. Die Fachhochschulen in Bayern
Die Messzahl ist die Summe der Punktzahlen, die für halten für sog. Härtefälle 2 % der Studienplätze frei.
das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums Werden mehr Härtefälle anerkannt, als Plätze in dieser
und für den Grad der Bedeutung der Gründe für das Quote vorhanden sind, erfolgt die Auswahl nach dem
Zweitstudium vergeben werden. Grad der außergewöhnlichen, insbesondere sozialen
Härte. Diese Quote muss jedoch nicht ausgeschöpft
Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudi- werden. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerken-
ums werden folgende Punktzahlen vergeben: nung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung
- Noten ,,ausgezeichnet” und ,,sehr gut” – 4 Punkte; von Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote, Warte-
- Noten ,,gut” und ,,voll befriedigend” – 3 Punkte; zeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Be-
- Note ,,befriedigend” – 2 Punkte; werbern.
- Note ,,ausreichend” – 1 Punkt. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in
Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als
Ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als
nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschluss- Härtefall. Vielmehr müssen in der Person des Bewer-
prüfung mit 1 Punkt bewertet. bers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder
familiäre Gründe vorliegen, dass es ihm auch bei Anle-
Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das gung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet
Zweitstudium werden folgende Punktzahlen vergeben: werden kann, auch nur ein Jahr auf die Zulassung zu
- ,,zwingende berufliche Gründe” – 9 Punkte; zwin- warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesitua-
gende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf tion vorliegen.
angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abge- Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefall-
schlossener Studiengänge ausgeübt werden kann; entscheidung für diejenigen Bewerber, die wegen der
- ,,wissenschaftliche Gründe” – 7 bis 11 Punkte; wis- Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht
senschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelas-
auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und For- sen werden können, machen eine besonders kritische
schung auf der Grundlage der bisherigen wissen- Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorge-
schaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere legten Nachweise notwendig. Der Härtefall ist durch
wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen entsprechende Belege (z. B. fachärztliches Gutachten)
Studiengang angestrebt wird; nachzuweisen.
- ,,besondere berufliche Gründe” – 7 Punkte; beson- Der Antrag und die Belege sind bis 15.06.2010 voll-
dere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufli- ständig einzureichen. Später gestellte Anträge oder
che Situation dadurch erheblich verbessert wird, später eingereichte Belege, die den Antrag begründen,
dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststu- werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls können Gründe,
dium sinnvoll ergänzt; die erst nach dem 15.06.2010 eintreten, in keinem Fall
- ,,sonstige berufliche Gründe” – 4 Punkte; sonstige berücksichtigt werden.
berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudi-
um auf Grund der beruflichen Situation aus sonsti- Begründete Anträge
gen Gründen zu befürworten ist; In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann
- ,,keiner der vorgenannten Gründe” – 1 Punkt. einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben wer-
den.
Liegen wissenschaftliche Gründe vor, ist die Punktzahl 1. Besondere gesundheitliche Umstände des Be-
innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon werbers, die die sofortige Zulassung erfordern:
abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche 1.1 Bewerber leidet an einer Krankheit mit der Ten-
Leistungen bisher erbracht worden sind und in welchem denz zur Verschlimmerung, die mit hoher Wahr-
Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind. scheinlichkeit in Zukunft dazu führen wird, dass die
Belastungen des Studiums nicht durchgestanden
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum werden können (fachärztliches Gutachten).
Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neuein- 1.2 Bewerber muss aus gesundheitlichen Gründen
stiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Um- sein bisheriges Studium oder den bisherigen Beruf
stand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens aufgeben; eine sinnvolle Überbrückung der Warte-
und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fall- zeit ist aus diesen Gründen für ihn nicht möglich
gruppen durch Gewährung eines Zuschlags von bis zu (fachärztliches Gutachten).
2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt wer- 1.3 Bewerber ist körperbehindert; er ist aufgrund sei-
den. ner Behinderung entweder zu jeder anderen zu-
9
10. mutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi- gewiesen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der
enplatzes außerstande oder gegenüber den nicht Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durch-
behinderten Studienbewerbern bei einer weiteren schnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt werden.
Verweisung auf die Wartezeit in unzumutbarer Beispiel:
Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten). Herr C bewirbt sich zum Wintersemester 2008/2009 im
Studiengang Maschinenbau. Die Durchschnittsnote im
Zu Nummern 1.1 - 1.3: Zeugnis der Fachhochschulreife, erworben im Jahr
Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwe- 2004, beträgt 2,3. Er weist jedoch nach, dass er im
re, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkran- zweiten Halbjahr 2004 einen schweren Verkehrsunfall
kung sowie eine Prognose über den weiteren Krank- mit monatelangem Krankenhausaufenthalt erlitten hat.
heitsverlauf enthalten und sollte auch für medizinische Aus den Zeugnissen vor dem Unfall (Durchschnittsnote:
Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise 2,0) ist ersichtlich, dass Herr C ohne den folgenschwe-
sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststel- ren Unfall wahrscheinlich eine Durchschnittsnote von
lungsbescheid des Versorgungsamtes und der Aus- 2,0 erreicht hätte. Die Auswirkungen der unfallbeding-
musterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. ten Beeinträchtigung äußern sich so also in einer Ver-
2. Besondere wirtschaftliche Notlage des Bewerbers, schlechterung der Durchschnittsnote im Fachhoch-
jedoch nur bei einem Zusammentreffen mit Um- schulreifezeugnis von 0,3. Herr C wird deshalb mit der
ständen der Nummern 1 und/oder 3 (zum Nach- Durchschnittsnote von 2,0 an der Auswahl beteiligt.
weis geeignete Unterlagen). Falls im Studiengang Maschinenbau die Auswahlgren-
3. Besondere familiäre oder soziale Umstände des ze bei 2,1 liegt, kann Herrn C ein Studienplatz zuge-
Bewerbers, die die sofortige Zulassung erfordern wiesen werden. Bildet sich die Auswahlgrenze aber bei
(zum Nachweis geeignete Unterlagen). 1,9, muss Herr C trotz verbesserter Durchschnittsnote
4. Bewerber hat in einem früheren Semester eine abgelehnt werden.
Zulassung für den genannten Studiengang erhal- Aus dem Beispiel können Sie entnehmen, dass der
ten, konnte sie aber aus von ihm nicht zu vertre- Nachweis des Grundes (hier: monatelanger Kranken-
tenden zwingenden Gründen (insbesondere hausaufenthalt) für die Begründung des Antrages nicht
Krankheit) nicht in Anspruch nehmen, sofern kein ausreicht. Vielmehr muss zusätzlich nachgewiesen
Vorwegzulasser (Nachweis des zwingenden Grun- werden, wie sich der Grund auf die Durchschnittsnote
des, früherer Zulassungsbescheid). ausgewirkt hat. Die Auswirkungen können Sie, wie in
dem angeführten Beispiel, durch Ihre Schulzeugnisse
Unbegründete Anträge nachweisen. Es muss aber aus ihnen hervorgehen,
Insbesondere in den folgenden Fällen hat der Antrag dass Sie vor dem Eintritt des belastenden Umstandes
grundsätzlich keinen Erfolg: bessere und danach schlechtere Noten erzielt haben.
Zu1.: Gehen die Auswirkungen aus den Zeugnissen nicht
- Ortsbindung wegen notwendiger häuslicher Pflege unmittelbar hervor, muss als weiterer Nachweis ein
und Betreuung bei bestehender Erkrankung Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrer) beige-
- bisheriges Studium oder Beruf musste aus gesund- bracht werden.
heitlichen Gründen aufgegeben werden; eine Über- Fordern Sie das Gutachten so frühzeitig wie möglich
brückung der Wartezeit ist jedoch möglich und zu- an, damit es bis 15.06.2010 bei der Fachhochschule
mutbar vorliegt. Welchen Inhalt das Schulgutachten haben
- Beschränkung in der Berufswahl infolge Krankheit; muss und welche Anforderungen an das Gutachten
eine Überbrückung der Wartezeit ist jedoch möglich gestellt werden, bestimmen nachstehende Grundsätze.
und zumutbar. Sie müssen Ihrem Antrag zusätzlich alle Unterlagen
Zu 2.: beifügen, auf die sich das Schulgutachten stützt, z. B.
- Das Studium kann nicht aus privaten Mitteln finan- Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.
ziert werden. Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden,
- künftiger Wegfall einer privaten Finanzierung des wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen. In
Studiums bei weiterer Verzögerung des Studienbe- diesem Fall kommt das Gutachten eines sowohl päda-
ginns gogischen als auch psychologisch ausgebildeten Sach-
- die Finanzierung des Studiums ist begrenzt (z. B. verständigen in Betracht. Ihrem Antrag müssen Sie
Erbvertrag, Testament, Zahlung von Waisengeld auch die Mitteilung der Schule darüber beifügen, dass
oder Versorgungsbezügen der Bundeswehr); sie ist sie die Auswirkungen des Grundes nicht beurteilen und
für den angestrebten Studiengang nicht mehr gesi- deshalb ein Schulgutachten nicht erstellen konnte.
chert, wenn die Zulassung sich weiter verzögert. Legen Sie diese Mitteilung dem pädagogisch-
Zu 3.: psychologischen Gutachter vor.
- Bewerber ist verheiratet oder hat ein Kind Das Gutachten muss im pädagogischen Bereich eine
- Vater oder Mutter oder beide Eltern sind krank oder Auswertung Ihrer Schulleistungen vor und nach Eintritt
schwerbehindert des belastenden Umstandes enthalten. Aufbauend
- Herkunft aus einer kinderreichen Familie; Geschwis- darauf muss der Gutachter die in der Psychologie zur
ter befinden sich noch in Ausbildung Ermittlung von Intelligenz, Begabung, Persönlichkeits-
- Bewerber ist Waise oder Halbwaise. struktur, Leistungsmotivation und Belastbarkeit einer
Person entwickelten Testverfahren erkennbar anwen-
b) Nachteilsausgleich den und in ihren Ergebnissen nachvollziehbar darstel-
len. Der Gutachter muss schließlich als Ergebnis seiner
(1) Verbesserung der Durchschnittsnote Untersuchungen Feststellungen treffen, aus denen sich
Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durch- der präzise Wert der Durchschnittsnote ergibt, die Sie
schnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher erreicht hätten, wenn der Antragsgrund nicht eingetre-
sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die einen Bewer- ten wäre. Beachten Sie: Sie müssen Ihrem Antrag
ber gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechti- zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das
gung (z. B. Fachhochschulreife) eine bessere Durch- pädagogisch-psychologische Gutachten stützt, z. B.
schnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Wer- Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.
den derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach-
10
11. Begründete Anträge Maßstäben vorgehen, sollen folgende Grundsätze bei
In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann der Erstellung solcher Gutachten beachtet werden:
einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote
in der Regel stattgegeben werden: 1. Die Entscheidung dafür, ob sich die Schule, an der
die Hochschulzugangsberechtigung erworben wor-
1. Besondere soziale oder gesundheitliche Umstän- den ist, gutachtlich zu einem Antrag auf
de des Bewerbers Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem
1.1 Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Grad der Qualifikation äußert, trifft die Leitung der
Unterricht während der letzten drei Jahre vor Er- Schule nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Schu-
werb der Hochschulzugangsberechtigung (fach- le kann die Erstellung eines Gutachtens ablehnen;
ärztliches Gutachten) sie wird es insbesondere dann verweigern, wenn
1.2 Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent die für das Gutachten notwendigen Feststellungen
(Schwerbehindertenausweis oder Feststellungs- wegen fehlender Kenntnisse über die zu begutach-
bescheid des Versorgungsamtes) tende Person (z. B. zu kurze Dauer der Zugehörig-
1.3 Längere schwere Krankheit des Bewerbers, soweit keit zur Schule) nicht erfolgen können.
nicht durch Nummern 1.1 oder 1.2 erfasst oder 2. Das von der Schulleitung zu unterzeichnende
vergleichbare besondere gesundheitliche Umstän- Schulgutachten muss enthalten:
de (fachärztliches Gutachten) a) Eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn
1.4 Schwangerschaft der Bewerberin während der der Schülerin oder des Schülers;
letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzu- b) Die Aufgabe der für eine etwaige Leistungs-
gangsberechtigung (fachärztliche Bescheinigung beeinträchtigung maßgeblichen, nicht selbst
oder Geburtsurkunde des Kindes) zu vertretenden Umstände nach Art und Dau-
2. Besondere wirtschaftliche Umstände des Bewer- er; dabei muss sich die Schule auf nachge-
bers (zum Nachweis geeignete Unterlagen) wiesene Tatsachen beschränken;
3. Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland c) Die Aufgabe zu erkennbaren und glaubhaft
4. Besondere familiäre Umstände gemachten Auswirkungen jener Umstände auf
4.1 Versorgung eigener minderjähriger Kinder, Ge- die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfä-
schwister oder pflegebedürftiger Angehöriger (in chern nach dem Urteil der jeweiligen Fachleh-
aufsteigender Linie) in den letzten drei Jahren vor rerkräfte;
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls d) Eine Klausel, wonach das Gutachten nur für
andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden die Vorlage bei der Zentralstelle für die Verga-
waren (Geburtsurkunden des/r Kindes/der Ge- be von Studienplätzen bestimmt ist und nur für
schwister in Verbindung mit geeigneten Nachwei- diesen Zweck verwendet werden darf.
sen, dass andere Personen zur Betreuung nicht 3. Wenn die Schule davon überzeugt ist, dass die
vorhanden waren – z. B. Bescheinigung des Sozi- geltend gemachten (nicht selbst zu vertretenden)
alamtes bzw. Nachweis der Pflegebedürftigkeit) besonderen Umstände zu einer Beeinträchtigung
4.2 Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren der schulischen Leistungen geführt haben, so
vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung muss unter der Berücksichtigung der langjährigen
oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hoch- Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in Be-
schulzugangsberechtigung, sofern der Bewerber tracht kommende Unterrichtsfach glaubhaft festge-
zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Le- stellt werden, innerhalb welcher Bandbreite eine
bensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkun- bessere Note bzw. eine höhere Punktzahl ohne je-
de der Eltern und Erklärung über den damaligen ne Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre.
Familienstand). Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberech-
4.3 Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jah- tigung ergebende Bandbreite, innerhalb derer die
ren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechti- bessere Gesamtdurchschnittsnote bzw. höhere
gung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnis- Gesamtpunktzahl dann läge, ist anzugeben.
se des Bewerbers und Meldebescheinigung der 4. Auf allgemeine Erfahrungstatsachen kann ein
Eltern) Gutachten nur bei der Bescheinigung von gering-
5. Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bun- fügigen Leistungsdifferenzen gestützt werden.
dessportfachverbände von mindestens einjähriger Die Anforderungen an die schlüssige Darstellung
ununterbrochener Dauer während der letzten drei der Wirkungszusammenhänge müssen mit den
Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechti- bescheinigten Noten bzw. Punktzahlbandbreite
gung (Bescheinigung des zuständigen Bundes- steigen.
sportfachverbandes). 5. Soweit im Einzelfall notwendig und möglich, kann
Unbegründete Anträge eine an der Schule tätige oder für die Schule zu-
ständige Schulpsychologin oder ein entsprechen-
In den folgenden Fällen hat der Antrag grundsätzlich
der Schulpsychologe bei der Erstellung des Gut-
keinen Erfolg:
achtens zugezogen werden.
- Mitarbeit während der Schulzeit im elterlichen
Haushalt, Geschäft oder Betrieb
(2) Verbesserung der Wartezeit
- Krankheit der Eltern
In den Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren
- Verlust eines Elternteils oder eines anderen nahen
orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjah-
Verwandten vor Erwerb der Hochschulzugangsbe-
re, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberech-
rechtigung, sofern nicht Nr. 4.2 gegeben
tigung (z. B. Fachhochschulreife) verstrichen sind. Bei
- Zerwürfnis oder Scheidung der Eltern
einem Studienbewerber können jedoch Umstände
- Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor
vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber den
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der
Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In
Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Anträgen diesem Fall kann bei der Auswahl nach Wartezeit ein
auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechti-
der Qualifikation erbeten werden, nach vergleichbaren gung zugrunde gelegt werden, wenn der Bewerber dies
11
12. beantragt und entsprechend belegt. Der Bewerber genden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen):
nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer.
er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.
Beispiel: Eine nicht ordnungsgemäße Beglaubigung hat den
Frau D. bewirbt sich zum Wintersemester 2002/2003. Verfahrensausschluss zur Folge.
Ihre Hochschulzugangsberechtigung erwarb sie im Mai
2001, so dass ihre Wartezeit zwei Halbjahre beträgt. Die amtliche Beglaubigung, die nur dann anerkannt
Frau D. weist jedoch nach, dass sie die 12. Klasse werden kann, wenn sie von deutschen Behörden oder
wegen Krankheit wiederholen musste. Ohne Wiederho- Notaren vorgenommen worden ist, muss, wie das
lung der Klasse 12 hätte sie ihre Fachhochschulreife Muster auf dieser Seite zeigt, mindestens enthalten:
bereits im Mai 2000 abgelegt und somit eine Wartezeit 1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/
von vier Halbjahren vorzuweisen. Frau D. wird deshalb Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Be-
mit einer Wartezeit von vier Halbjahren an der Auswahl glaubigungsvermerk),
beteiligt. 2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
Auch hier gilt, dass der Nachweis des Grundes (im 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel
Beispiel: Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher
nicht ausreicht. Sie müssen zusätzlich nachweisen, Schriftstempel genügt nicht.
dass sich durch diesen belastenden Umstand der Er- Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderun-
werb der Studienberechtigung verzögert hat; z. B. gen nicht, erkennt die Hochschule den Beleg nicht an.
durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Bitte achten Sie selbst darauf, dass die Beglaubigung
Dauer der Verzögerung. der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, die die
Beglaubigung vornimmt, auf die Form der Be-
Begründete Anträge glaubigung hin.
Es können sinngemäß die gleichen Gründe berücksich- Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblät-
tigt und anerkannt werden, die auch zu einer Verbesse- tern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von
rung der Durchschnittsnote führen können, wobei hier derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine
jedoch der Zeitpunkt, zu dem der Nachteilsgrund einge- Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unter-
treten ist, ohne Bedeutung ist. schrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppen-
artig) übereinandergelegt, geheftet und so überstempelt
Der Antrag auf Verbesserung der Wartezeit kann auch werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienst-
dann gestellt werden, wenn die Hochschulzugangsbe- siegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken
rechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben oberen Teil des Musters). Natürlich kann auch jede
wurde und der hierdurch zwangsläufig erlittene Zeitver- Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie in
lust größer ist als die Wartezeit und der Nachteil nicht jedem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr
durch die Wertverbesserung von vier Semestern bereits Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in
abgegolten ist. die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden,
zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Legen Sie in allen Fällen eine Bescheinigung der Schu-
le über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb Befinden sich auf der Vorder- und Rückseite eines
der Studienberechtigung bei sowie alle sonstigen Bele- Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider
ge, mit denen Sie den Nachteilsgrund nachweisen Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die
können. Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. „Hiermit wird
beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem
Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen
D) Allgemeine Hinweise Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein.
An der Hochschule Ingolstadt werden k e i n e
1. Die Beglaubigung Beglaubigungen vorgenommen.
Alle Belege müssen in Form von amtlich beglaubig-
ten Kopien beigefügt werden.
Wenn sie amtliche Bescheinigungen einreichen, z. B.
Bescheinigungen von Behörden, achten Sie darauf,
dass diese Bescheinigungen im Original einen Dienst-
siegelabdruck enthalten. Ausgenommen sind die durch Dienst-
elektronische Datenverarbeitung erstellten Bescheini- siegel
der
gungen. Behörde
Zeugnis
Falls Sie sich bereits früher bei einer Hochschule der
beworben haben, kann auf die damals eingereichten Fachhochschulreife
Unterlagen nicht zurückgegriffen werden. Auch wenn
Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert sind, Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Abschrift/
Ablichtung mit der vorgelegten Urschrift/Ausfertigung beglaubigten/
kann auch auf die in Ihrem Akt befindlichen Belege einfachen Abschrift/Ablichtung übereinstimmt
nicht zurückgegriffen werden.
________________________________,den _________________
Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag k e i n e Original- Ort Datum
dokumente bei, sondern nur amtlich beglaubigte Ko-
pien. Auch Kopien von Bescheinigungen, die durch
Datenverarbeitung erstellt worden sind, müssen amt- Behörde
I.A. Dienst-
lich beglaubigt sein. siegel
Unterschrift der
Behörde
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein
Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare.
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von fol-
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13. 2. Anmeldung für mehrere Studiengänge Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung
oder
In grundständigen Bachelorstudiengängen ist ab dem - Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministe-
Zulassungsverfahren für das Wintersemester rium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung
2009/2010 eine Mehrfachbewerbung für Studien- gleichgestellte, nach den oben genannten Bestim-
beginner (Erstsemester) möglich. Sie können sich mit mungen abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung
einem Antrag auf Zulassung (Hauptantrag) für mehrere oder
zur Auswahl vorgegebene Studiengänge bewerben. - Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung
Beachten Sie bitte eventuelle Besonderheiten der ein- einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fach-
zelnen Studiengänge bzw. Unterschiede in den erfor- schule oder Fachakademie.
derlichen fachpraktischen Ausbildungen (Vorpraxis).
Ggf. sind mehrere/unterschiedliche Nachweise zur Der allgemeine Zugang nach Satz 1 setzt voraus, dass
abgeleisteten fachpraktischen Ausbildung bzw. Vorpra- ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert
xis beizufügen. wurde. Der Nachweis darüber ist den Bewerbungsun-
terlagen beizufügen bzw. bis spätestens 15.03.2011
Sollten Sie für zwei oder mehr Studiengänge eine Zu- nachzureichen. Das von einer anderen bayerischen
lassung erhalten, schicken Sie der Hochschule bitte Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird
nur die Annahmeerklärung für den Studiengang, für anerkannt, soweit es sich um denselben oder einen eng
den Sie sich einschreiben werden. verwandten Studiengang handelt.
Unberührt bleibt das zusätzliche Bestehen einer Eig-
Beachten Sie bitte, dass bei der Einschreibung die für nungsprüfung / eines Eignungsfeststellungsverfahrens
einen Studiengang erforderlichen Qualifikationsvoraus- falls diese/s für Studiengänge vorgesehen ist.
setzungen erfüllt sein müssen: ggf. Vorpraxis vor
Studienbeginn. Bei Absolventen und Absolventinnen der Meisterprü-
fung sowie der der Meisterprüfung gleichgestellten
3. Anmeldung für höhere Semester Abschlüsse wird für das Auswahlverfahren das arithme-
tische Mittel aus den Einzelnoten der jeweiligen Prü-
fungsteile und den fachspezifischen Einzelnoten dieser
Bewerbungen für höhere Semester sind nicht als Mehr-
Prüfung herangezogen.
fachbewerbung möglich (nur Einzelbewerbung). Die
Anmeldung für höhere Semester im Wintersemester
b) Fachgebundener Hochschulzugang für qualifi-
2010/2011 findet ebenfalls bis 15.06.2010 statt.
zierte Berufstätige
Teilweise bestehen auch für höhere Semester Zulas-
sungsbeschränkungen. Hinweise dazu können Sie den
Der fachgebundene Hochschulzugang zur Hochschule
„Informationen zum Eintritt in ein höheres Studiense-
wird nachgewiesen, wenn folgende Voraussetzungen
mester“ entnehmen.
erfüllt sind:
- Erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestim-
4. Anmeldung für das Sommersemester mungen des Berufsbildungsgesetzes, der Hand-
2011 werksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht ge-
regelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
Die Anmeldung für das Sommersemester 2011 findet in in einem zum angestrebten Studiengang fachlich
der Zeit vom 16.11.2010 bis 15.01.2011 statt. In verwandten Bereich,
welchen Studiengängen ein Studienbeginn im Som- - anschließende mindestens dreijährige hauptberufli-
mersemester möglich ist, können Sie dem Infoblatt che Berufspraxis in einem zum angestrebten Studi-
„Allgemeine Informationen für Studienbewerberinnen engang fachlich verwandten Bereich,
und Studienbewerber“ entnehmen. - Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der
Hochschule, an der das Studium aufgenommen
Zusätzliche Informationen für den doppelten Abiturjahr- werden soll und
gang 2011 finden Sie im Internet unter http://www.haw- - Bestehen einer besonderen Hochschulzugangsprü-
ingolstadt.de/studium/studienangebote/doppelter- fung.
abiturjahrgang-2011.html
Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die
Die Informationen und Hinweise dieses Informations- Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinrei-
blattes gelten auch bei der Anmeldung für das Som- chende Zusammenhänge mit dem angestrebten Studi-
mersemester 2011. engang aufweisen. Die Feststellung der fachlichen
Verwandtschaft obliegt der Hochschule.
Die Termine hinsichtlich der Antragsabgabe und der
Nachreichung von Unterlagen enden dann am Der fachgebundene Zugang setzt voraus, dass ein
15.01.2011. Beratungsgespräch absolviert wurde. Der Nachweis
darüber ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen bzw.
E) Hochschulzugang für qualifizier- bis spätestens 15.03.2011 nachzureichen. Das von
einer anderen bayerischen Hochschule bescheinigte
te Berufstätige (Art. 45 Abs. 1 Beratungsgespräch wird anerkannt, soweit es sich um
BayHSchG) denselben oder einen eng verwandten Studiengang
handelt.
a) Allgemeiner Hochschulzugang Unberührt bleibt das zusätzliche Bestehen einer Eig-
nungsprüfung falls diese/s für Studiengänge vorgese-
Der allgemeine Zugang zur Hochschule wird nachge- hen ist.
wiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestim- Bei Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen
mungen des Berufsbildungsgesetzes oder der und Fachakademien werden die Prüfungsgesamtnote
oder, sofern keine Prüfungsgesamtnote ausgewiesen
13
14. ist, das arithmetische Mittel aus den Einzelnoten der
Fächer (ausgenommen Wahlfächer) des Abschluss-
zeugnisses und der fachspezifischen Einzelnoten im
Abschlusszeugnis berücksichtigt.
Die Hochschule Ingolstadt führt eine Hochschulzu-
gangsprüfung durch, die sich nach § 31b QUALV i.V.m.
Art. 45 Abs. 2 BayHZG richtet. Näheres finden Sie in
der Satzung für beruflich Qualifizierte.
Informationen für beruflich Qualifizierte finden Sie
auch unter http://www.haw-
ingolstadt.de/studium/studienangebote/zulassung-zum-
studium/meister-und-qualifizierte-berufstaetige.html
F) Rechtsgrundlagen
Für die Zulassung in zulassungsbeschränkten Fach-
hochschulstudiengängen sind insbesondere folgende
Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung
maßgebend*):
a) Bayerisches Hochschulgesetz –BayHSchG
(BayRS 2210-1-1-WFK)
b) Qualifikationsverordnung (QualV) (BayRS 2210-1-
1-3-UK/WFK)
c) Hochschulrahmengesetz (HRG)
d) Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplät-
zen (BayRS 2210-8-1-WFK)
e) Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern
(Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz –
BayHZG - BayRS 2210-8-2-WFK)
f) Verordnung über die Hochschulzulassung an den
staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzu-
lassungsverordnung – HZV - BayRS 2210-8-2-1-1-
WFK)
g) Satzung über die Zulassung zum Studium an der
Fachhochschule Ingolstadt vom 27.07.2007 in der
jeweils gültigen Fassung
h) Satzung über das Immatrikulations-, Beurlau-
bungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfah-
ren an der Fachhochschule Ingolstadt (Immatriku-
lationssatzung FHI) vom 08.02.2007 in der jeweils
gültigen Fassung
*) Fundstelle: Bayerische Rechtssammlung (BayRS)
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