Immer mehr Unternehmen nutzen eigene Profile in den sozialen Medien zur Kundenkommunikation. Doch die wenigsten sind sich der rechtlichen Fallstricke bewusst. Dabei kann bereits ein fehlerhaftes Impressum Unternehmen teuer zu stehen kommen. Deshalb ist guter, schneller und zuverlässiger Rat gefragt. Die Experten von 10minutes.de – der neuartigen Beratungsplattform – stehen genau damit zur Verfügung.
2. Dirk Strohmenger, Rechtsanwalt
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Was sind die häufigsten Fehler, die Unternehmen in Sachen
Impressumspflicht im Internet machen? Unternehmen unterlassen es häufig,
vollständige Angaben zum Impressum zu machen und/oder binden ihr Impressum
falsch ein.
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Worauf ist zu achten? Reicht es auf das Webseitenimpressum zu verlinken? Wie sieht das richEge Impressum bei Facebook, TwiGer,
YouTube etc. aus? Ein Verweis auf das Webseitenimpressum genügt, wenn es durch diesen Verweis im sofort sichtbaren Bereich
unmi5elbar zu erreichen ist. Das richMge Impressum im Social Media-‐Profil hat entweder den gleichen notwendigen Inhalt wie das
Webseiten-‐Impressum oder besteht aus dem mit dem Wort „Impressum" gekennzeichneten Link, der unmi5elbar auf das Webseiten-‐
Impressum verweist.
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Was kann im schlimmsten Falle passieren, wenn der Impressumspflicht im Netz nicht vollständig nachgekommen wird?
Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen von Mitbewerbern, die zu gerichtlicher Inanspruchnahme bei oU hohen Streitwerten
führen können. Im Wiederholungsfall können dann Ordnungsgelder verhängt werden.
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Müssen Unternehmensprofile bei neueren PlaMormen wie Pinterest oder Ello ebenfalls mit einem Impressum versehen
werden? Jede Form der UnternehmenskommunikaMon unterliegt, gleich auf welchem Medium, der Impressumpflicht. Nur private
KommunikaMon ist nicht kennzeichnungspflichMg.
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3. Friedrich Kurz, Rechtsanwalt
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Was sind die häufigsten Fehler, die Unternehmen in Sachen Impressumspflicht
im Internet machen? Den meisten Unternehmen ist klar, dass bei geschäUlich genutzten
WebauUri5en eine Impressumspflicht besteht. Dass diese allerdings auch bei der geschäUlichen
Nutzung von sozialen Netzwerken besteht, wird häufig übersehen. Fehler werden dann auch bei
der Ausgestaltung und der Platzierung des Impressums gemacht.
Worauf ist zu achten? Reicht es auf das Webseitenimpressum zu verlinken? Wie sieht das richEge Impressum bei Facebook, TwiGer,
YouTube etc. aus? WichMg ist, dass die sich aus § 5 TMG / § 55 RStV und zum Teil aus spezialgesetzlichen VorschriUen ergebenden
Pflichtangaben vollständig gemacht und insbesondere an Veränderungen, etwa in der Zusammensetzung der GeschäUsführung bzw.
des Vorstands, angepasst werden. Dies gilt in gleicher Weise für das Impressum auf sozialen Netzwerken. Eine Verlinkung auf das
Webseiten-‐Impressum ist dabei grundsätzlich zulässig, allerdings ist darauf zu achten, dass es schnell erreichbar ist. Mehr als zwei
Klicks sollte es keinesfalls enaernt sein.
Was kann im schlimmsten Falle passieren, wenn der Impressumspflicht im Netz nicht vollständig nachgekommen wird?
Leider ist es in den letzten Jahren zu einer regelrechten Abmahnwelle gekommen. Denn manche Gerichte – zum Teil auch
höherinstanzliche wie das OLG Hamm – vertreten die Auffassung, dass bei fehlendem oder fehlerhaUem Impressum ein
Rechtsverstoß vorliegt. Das sehen andere Gerichte, wie etwa das HanseaMsche OLG, zwar glücklicherweise anders, doch sollte man es
als sorgfälMger Kaufmann besser nicht darauf ankommen lassen.
Müssen Unternehmensprofile bei neueren PlaMormen wie Pinterest oder Ello ebenfalls mit einem Impressum versehen werden?
Ja, auch für diese neueren Plaformen besteht eine Impressumspflicht, wenn diese für geschäUliche Zwecke genutzt werden. Auch
hier ist es am einfachsten, wenn – bei Pinterest etwa im Bereich „Kurzinfo“ – auf das Impressum der eigenen Webseite verlinkt wird.
4. Dr. Alexander Bayer, Rechtsanwalt
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Was sind die häufigsten Fehler, die Unternehmen in Sachen Impressumspflicht im Internet
machen? Der wirklich häufigste Fehler ist, die Anbieterkennzeichnung „Impressum“ zu nennen.
Nachdem die telemedienrechtlichen Anbieterkennzeichnungspflichten nicht mit den Inhalten
eines Impressums im presserechtlichen Sinn idenMsch sind, ist dies streng genommen eine Fehl-‐
bezeichnung, die aber unschädlich ist. Während die Anbieterkennzeichnung der meisten Unter-‐
nehmensseiten zwischenzeitlich überwiegend den rechtlichen Anforderungen entspricht, vergessen viele Unternehmen, dass deren
Seiten bei sozialen Netzwerken auch ihren GeschäUszwecken dienen und somit auch hierfür eine Anbieterkennzeichnung benöMgt
wird. Der zweithäufigste Fehler ist demnach die Inkonsequenz, und die kann rechtliche sowie wirtschaUliche Konsequenzen haben.
Worauf ist zu achten? Reicht es auf das Webseitenimpressum zu verlinken? Wie sieht das richEge Impressum bei Facebook,
TwiGer, YouTube etc. aus? Soweit man die Mindestanforderungen an die Anbieterkennzeichnung, die je nach Diensteanbieter
unterschiedliche Inhalte aufweisen kann, nicht eins zu eins von seinem eigenen WebauUri5 übernehmen möchte, kann man darauf
verlinken. Allerdings sollte man nicht öUer als zweimal klicken müssen, um zu der Anbieterkennzeichnung zu gelangen.
Was kann im schlimmsten Falle passieren, wenn der Impressumspflicht im Netz nicht vollständig nachgekommen wird?
Je nachdem welche Daten fehlen, kann dies als Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach dem Telemediengesetz
(TMG) oder auch anderen Normen (z.B. § 55 Rundfunkstaatsvertrag) als we5bewerbswidrig angesehen und man kann deswegen
abgemahnt werden. Soweit die Abmahnung begründet ist, ist der Diensteanbieter verpflichtet, die Anwaltskosten des Abmahnenden
zu ersta5en.
Müssen Unternehmensprofile bei neueren PlaMormen wie Pinterest oder Ello ebenfalls mit einem Impressum versehen werden?
Sobald solche Plaformen nicht ausschließlich privat genutzt werden, sollte auch hier eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung
erfolgen.
5. Impressum
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Heinrich-‐Knote-‐Str. 4
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MarMn Keck
Aufsichtsrätе:
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Dr. Frederik G. Pferdt, Mitglied des Aufsichtsrats
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 210700
Umsatzsteuer-‐ID:
Umsatzsteuer-‐IdenMfikaMonsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE294097272
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Dr. Florian Schmid
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