Inzwischen dürfte eines klar sein: Corona hat jetzt schon unsere Art zu reisen signifikant verändert. An vorderster Stelle betrifft dies vor allem unsere Reisefreiheit oder besser gesagt „Reise-Unfreiheit“. Das hat auch Auswirkungen auf den derzeitigen Wert eines Reisepasses, wie eine aktuelle Studie ergeben hat. Welche Nationen derzeit am meisten Reisefreiheit erleben, lesen Sie auf der Seite 12.
Die Pandemie hat aber auch einen Reisetrend befeuert, der sich schon in den letzten Jahren abgezeichnet hat – Caravaning oder auch „Vanlife“ genannt. Was genau sich dahinter verbirgt und was angehende „Vanlifer“ beachten sollten, verraten wir in einem Beitrag auf Seite 23.
Kaum jemand mag es, seine Steuererklärung zu machen, denn es ist eine mühsame Angelegenheit. Noch komplizierter ist sie für Ruheständler, die im Ausland leben. Was diese dabei beachten sollten, lesen Sie auf Seite 12.
1. September 2020 www.bdae.com
Das Auslands-Journal der BDAE Gruppe
Mit dem Wohnmobil verreisen:
Tipps für Anfänger
Wie Corona die Reise-
freiheit verändert
Klimafreundliche
Flüge finden
AIRLINES
RECHTLICHES
VERMISCHTES
4. 4 September 2020
INTERN
die Betriebswirtin als Vertrieblerin für
ein Software-Beratungsunternehmen
eine Niederlassung aufbauen und ein
Team zusammenstellen sollte.
Doch aus all dem wurde nichts. Die
Personalabteilung hatte ein Visum be-
antragt, bei dem es in den letzten Jah-
ren nie Probleme gegeben hatte, doch
aufgrund der verschärften Einwan-
derungspolitik unter der Regierung
Trump wurde die Einreise der Ver-
triebsfachfrau mit dem beantragten
Visum verweigert. Für die Familie und
die Firma glich dies einer Katastrophe.
Deutsche Referenten
aus den USA zum Thema
Aufenthaltsrecht
Und dies ist kein Einzelfall, sondern
passiert nahezu jeden Tag in deutschen
Unternehmen. Die auf Auslandsentsen-
dungen spezialisierte Unternehmensbe-
ratung BDAE Consult berät seit Jahren
etliche Firmen beim Mitarbeitereinsatz
in den USA und hat ein Online-Semi-
nar entwickelt, bei dem die Berater
die wichtigsten Handlungsschritte für
den Personaltransfer in die Staaten
skizzieren. Neben aufenthaltsrechtli-
chen Aspekten gehen die Referenten
– darunter zwei aus den USA-zugeschal-
tete deutsche Rechtsanwälte – auch
auf sozialversicherungs-, arbeits- und
steuerrechtliche Themen ein.
Das Seminar besteht aus zwei Termi-
nen am 15. und 16. September. Auch,
wenn Interessierte die Seminartage
einzeln buchen können, empfiehlt es
sich, am gesamten zweitägigen Semi-
nar teilzunehmen, da die Themenbe-
reiche einander ergänzen.
Und wer mehr über den Beispiel-
fall Janina Karst wissen will, findet in
unserem Fachbeitrag in der Personal-
wirtschaft alle Details.
Fallstricke bei der Abrechnung
vermeiden
Bei der Entgeltabrechnung gibt es kaum
etwas Schlimmeres als die fehlerhafte
Entrichtung von Steuer- und Sozial
abgaben im In- und Ausland. Vor allem,
wenn dem entsandten Mitarbeiter am
Ende das falsche Netto-Gehalt ausge-
zahlt wird, ist Ärger vorprogrammiert.
Expertise und praxisbezogene Hilfe
hierzu erhalten Fachkräfte in der Ent-
geltabrechnung und Personalverant-
wortliche bei unserem Online-Seminar.
Auch hier empfiehlt es sich, das ge-
samte Seminarprogramm zu buchen,
auch wenn die separate Buchung der
vier Module möglich ist.
Dienstag, 22. September
10 bis 12 Uhr
Auslandsvergütung
und Beitragsbemessung
• Vergütungsmodelle
• Auswirkungen auf die Entgeltab-
rechnung
• Sozialversicherungsrechtliche
Pflichten und erforderliche Anträge
• Beitragsbemessung bei der Sozial-
versicherung
Dienstag, 22. September
14 bis 16 Uhr
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
• Auswirkungen auf die Lohnsteuer-
pflichten
• Notwendige Anträge
• Steuerausgleichsmodelle
• Unterschiede Brutto-/Nettolohn-
vereinbarung
• FallstrickeeinerNettolohnvereinbarung
Mittwoch, 23. September
10 bis 13 Uhr
Entsendung versus Versetzung
• Unterschiede der Gestaltungsalter-
nativen
• Die „klassische“ Entsendung
• Rückabwicklungsmöglichkeitenbei
FehlernodergeändertenSachverhalten
• Gehaltsabrechnung bei Versetzung
ins Ausland
Mittwoch, 23. September
15 bis 17 Uhr
Gehaltsabrechnung bei Homeoffice
im Ausland
• Registrierungs- und Gehaltsab-
rechnungspflichten
• Unterschiedlicher Handlungsbe-
darf je nach Arbeitsort (Tätigkeits-
staat)
• Mögliche Auswirkungen auf die
Beitragspflichten
• Lohnsteuerliche Behandlung von
Arbeitstagen
Teilnahmegebühr: 190 Euro
(zuzüglich Mehrwertsteuer)
pro Seminartermin.
Infos und Anmeldung unter
entsendeberatung.bdae.com
Dienstag, 8. September
14 bis 16:30 Uhr
Compliance-Anforderungen bei
Geschäftsreisen innerhalb von EU/
EWR/Schweiz
• Bestehende Verwaltungsanforde-
rungen „von der Meldepflicht bis
zur A1-Bescheinigung“
• Rechtliche Hintergründe zur Vermitt-
lung eines umfassenden Verständ-
nisses über diese Anforderungen
• Besondere Herausforderungen
und Risiken
Mittwoch, 9. September
14 bis 17 Uhr
Verwaltungsanforderung der unter-
schiedlichen Meldeverfahren für
EU/EWR/Schweiz
• Maßgebliche Fragestellungen zur
Durchführung der Meldeverfahren
• Darstellung der unterschiedlichen
Meldeverfahren anhand von Praxis-
beispielen
Teilnahmegebühr: 300 Euro
(zuzüglich Mehrwertsteuer)
pro Seminartermin.
Infos und Anmeldung unter
entsendeberatung.bdae.com
5. 5 September 2020
Kleinteilige Fragestellungen und die
Notwendigkeit, jeden Fall individuell
zu beurteilen, machen die Entgelt-
abrechnung bei Auslandseinsätzen
komplexer, als es zunächst den
Anschein haben mag. Das Problem:
Personalverantwortliche möchten
den zu entsendenden Mitarbeiter
nicht schlechter stellen als während
seiner Arbeitstätigkeit in Deutschland.
Gleichzeitig soll das Auslandsgehalt
auch im gewünschten Kostenrahmen
bleiben.
Ist die Vergütung schließlich ausge-
handelt, ergeben sich die nächsten
Probleme: Wie kann das Gehalt in der
Abrechnung dargestellt werden? Wel-
che steuerrechtlichen Konsequenzen
ergeben sich aus dem Auslandeinsatz?
Welche Vergütungsbestandteile müs-
sen bezüglich der Sozialversicherung
berücksichtigt werden?
Das Online-Seminar der BDAE Consult
hilft Ihnen, zukünftige Fälle besser zu
strukturieren und gezielt zu bearbei-
ten.
Meldepflichten im Blick
Wer schnell ist, kann sich vielleicht
noch einen Platz für unser erstes On-
line-Seminar am 8. und 9. September
sichern. Unsere Juristen vermitteln
hier, wie Sie Geschäftsreisen sowie
Montage- und Projekteinsätze so pla-
nen, dass sie die Compliance-Anforde-
rungen der Zielländer erreichen.
Personalverantwortliche lernen unter-
schiedliche Verwaltungsanforderun-
gen ausgewählter Länder kennen.
Sie ermitteln, wie sie Geschäftsreisen
sowie Montage- und Projekteinsätze
so gestalten, dass ihr Unternehmen
seine Ziele sanktionsfrei erreichen
und die Compliance-Anforderungen
der Zielländer erfüllen kann.
Praxisnahe Beratung
Interessierte können sich über eine
formlose Nachricht an seminare@
bdae.com die Teilnahme sichern. Für
eine verbindliche Anmeldung reicht
die Angabe einer Rechnungsadresse
und der Mail-Adressen aller Teilneh-
mer. Bei inhaltlichen Nachfragen steht
Lea Fiebelkorn per E-Mail (lfiebelkorn@
bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68
74-25) zur Verfügung.
Die Experten der BDAE-Consult bieten
gemeinsam mit starken Partnern es-
senzielles Praxiswissen für Personal-
verantwortliche und Travel-Manager.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
INTERN
Alle Seminarprogramme zum PDF-Download
Zum Download Zum Download Zum Download
6. 6 September 2020
Mit dem BDAE
die perfekte Reiseapotheke packen
A
uf unserem Youtube-Kanal erläu-
tert Auslandsexpertin Anne-Katrin
Schwanitz, welche besonderen
Vorschriften bei der Mitnahme von Arz-
neimitteln ins Ausland gelten und wie
man die optimale Reiseapotheke packt.
Dabei erläutert sie unter anderem, wie
die Basisausstattung aussehen sollte.
Gesundheit bereits vor Abreise
zum Thema machen
Bereits vor der Abreise sollte man
prüfen, ob ein Medikament unter das
Betäubungsmittelgesetz fällt. Denn so
manches starke Schmerz- oder Beruhi-
gungsmittel kann eventuell gar nicht ins
Reiseland eingeführt werden. Gegebe-
nenfalls ist die Mitnahme erlaubt – wenn
eine besondere Bescheinigung vorliegt.
Hilfreich ist in diesem Fall auch Attest
vom Hausarzt in englischer Sprache. Das
erläutert den Beamten vor Ort, warum
und in welcher Dosierung der Reisende
das Mittel tatsächlich einnehmen muss.
Wer in heißere, feuchte Gegenden reist,
sollte sich besonders frühzeitig um
einen Impftermin beim Spezialisten für
Reise- oder Tropenmedizin bemühen.
Eine wichtige Impfung ist beispielsweise
die gegen Hepatitis. Die Reise- oder
Tropenmediziner informieren auch
über vorgeschriebene und empfohlene
Impfungen und geben wichtige Verhal-
tensratschläge.
Umfassender Gesundheitsschutz ist
im Ausland leider nicht ohne weite-
res gegeben: Wichtig für viele Reisen
ist eine passende Auslandskranken-
versicherung. Denn für Kosten einer
medizinischen Behandlung außer-
halb der EU wollen die gesetzlichen
Kassen in der Regel nicht aufkommen.
Außerdem werden Ausländer in vielen
Ländern ausschließlich in teuren
Privatkliniken behandelt. Und falls ein
Kranken-Rücktransport notwendig
wird, sollte man nicht darauf hoffen,
dass die deutsche Krankenkasse die
Küsten zurückerstattet.
Grundausstattung für die Reise-
apotheke
Eine gute Basisausstattung enthält
unter anderem diese Dinge: erstens, ein
Medikament gegen Durchfall – schließlich
ist dieses unangenehme „Reiseerleb-
nis“ weltweit besonders stark verbreitet.
Zweitens Elektrolytpulver, denn neben
Wassermangel ist ein unausgeglichener
Elektrolythaushalt häufiger Problem-
verursacher im Urlaub. Drittens ein
Fieberthermometer, um festzustellen, ob
das heiße Klima oder vielleicht auch die
Klimaanlage tatsächlich für eine Erkältung
gesorgt hat. Das Video verrät nicht nur,
welche sieben weiteren Dinge unbedingt
in jeden Reisekoffer gehören. Es erklärt
auch, wie man die Medikamente am bes-
ten verpackt und lagert – keine Selbstver-
ständlichkeit in heißen Gegenden!
Wer regelmäßig Arzneimittel einnehmen muss, sollte vor Abreise ins Ausland aus-
reichende Mengen davon einpacken. Denn manche Medikamente sind im Ausland
gar nicht oder nur schwer erhältlich, oder rezeptpflichtig beziehungsweise nur in
anderen Dosierungen zu haben.
„Die Auslandsexperten“
YouTube-Kanal
INTERN
11. 11 September 2020
RECHTLICHES
Ein weiterer asiatischer Staat, Singa-
pur, lag mit 190 Reisezielen an zweiter
Stelle. Deutschland und Südkorea
folgten mit visafreien Reisen in 189
Gerichtsbarkeiten.
Reisebeschränkungen innerhalb
der EU
Die Positivliste der EU soll alle zwei
Wochen evaluiert werden. Für alle
anderen Drittstaaten, die nicht aufge-
führt sind, setzen die Mitgliedstaaten
und die assoziierten Schengen-Län-
der alle nicht unbedingt notwendigen
Reisenin den erweiterten EU-Raum
vorübergehend aus. Das bedeutet,
dass nur bestimmte Kategorien von
Reisenden einreisen können. Zum er-
weiterten EU-Raum zählen 30 Länder:
26 der 27 EU-Länder sowie die vier
assoziierten Schengen-Länder (Island,
Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz). Irland wendet die Reisebe-
schränkung derzeit nicht an.
Die Kriterien zur Festlegung der
Drittstaaten, für die die derzeitige
Reisebeschränkung aufgehoben
werden sollte, betreffen insbeson-
dere die epidemiologische Lage und
die Eindämmungsmaßnahmen, ein-
schließlich räumlicher Distanzierung,
sowie wirtschaftliche und soziale
Erwägungen.
Während die Beschränkungen nicht
unbedingt notwendiger Reisen und
ihre Aufhebung vom Wohnsitz des
Reisenden abhängen, ist die Visum-
pflicht weiterhin eine Frage der
Staatsangehörigkeit. Reisende, die in
einem Land wohnen, für welches die
Beschränkungen aufgehoben wurden,
aber Staatsangehörige eines visum-
pflichtigen Landes sind, müssen in
ihrem Wohnsitzland beim Konsulat
des Mitgliedstaats, in den sie reisen
möchte, ein Visum beantragen.
Mehr Informationen zu den Einreise-
bestimmungen der EU finden sich
beispielsweise auf den Seiten der
Europäischen Kommission oder des
Auswärtigen Amtes. Außerdem ist zu
bedenken, dass die Positivliste nicht
das alleinige Einreisekriterium dar-
stellt. Das deutsche Innenministerium
beispielsweise führt eine eigene Posi-
tivliste, die strenger ausfällt.
passport
passport
Die mächtigsten/schwächsten Reisepässe der Welt
Anzahl der Länder, die mit folgenden Reisepässen visafrei bereist werden können, 2020
Singapur 190
2
Deutschland 189
3
Südkorea 189
3
...
Schweiz 185
7
...
Syrien 29
105
Irak 28
106
Japan 191
1
Afghanistan 26
107
Quelle: Henley & Partners, IATA
Die hier bereitgestellten Informationen spiegeln das Henley Passport Index-Ranking 2020 am 7. Juli
2020 wider. In bestimmten Fällen haben Reiseverbote im Zusammenhang mit Coronaviren möglicher-
weise Vorrang vor den hier aufgezeichneten Visainformationen.
Henley Passport Index
Die aktuell wertvollsten Pässe der Welt
passport
passport
Singapur
190
163
2
passport
passport
Südkorea
189
189
3
passport
passport
USA
185
158
4
passport
passport
Brasilien
170
143
5
passport
passport
Mexiko
159
132
6
passport
passport
Japan
191
191
1
passport
passport
Uruguay
153
153
7
Juli 2020, HPI-visumfreies Ergebnis, ohne Reisebeschränkungen
Juli 2020, HPI-visumfreies Ergebnis, nur mit EU-Reisebeschränkungen
Quelle: henleypassportindex.com
24. 24 September 2020
VERMISCHTES
liegt Makkah in Saudi-Arabien (20,09
Milliarden US-Dollar durch Touristen),
gefolgt von Bangkok in Thailand mit
20,03 Milliarden US-Dollar. Das teuerste
europäische Touristenzentrum ist der
Erhebung zufolge London (16,47 Milliar-
den US-Dollar), gefolgt von Paris (14,06
Milliarden Euro) und Palma de Mallorca
(12,69 Milliarden US-Dollar).
Geld ausgeben
In Dubai geben Touristen am meisten
Geld aus. Teuerste Touristendestina-
tion in Europa ist London. Touristen in
Bangkok geben durchschnittlich 184
US-Dollar täglich aus, was im Vergleich zu
Dubai mit täglich 553 US-Dollar im Mittel
wenig ist. In Paris investieren Reisende im
Schnitt 296 US-Dollar am Tag. Vergleichs-
weise niedrig sind dagegen die Ausgaben
von Türkei-Urlaubern, die in Istanbul im
Schnitt 106 US-Dollar täglich locker mach-
ten und im beliebten Badeort Antalya mit
gerade einmal 44 US-Dollar gut auska-
men. Auf der deutschen liebsten Urlaubs-
insel Mallorca investierten Touristen im
täglichen Median 233 US-Dollar.
Rund 1.600 Dollar für eine Suite
in Tokyo
Wer Luxus-Hotels liebt, muss in Tokyo
am meisten Geld für eine Übernach-
tung berappen. Der durchschnittliche
Übernachtungspreis in einer Suite eines
5-Sterne-Hotels liegt dort bei schlappen
1.594 US-Dollar. Dagegen mutet eine
Übernachtung in einem 5-Sterne-Haus
in Miami mit 782 US-Dollar geradezu
günstig an. In Europa zählt Zürich zu den
teuersten Städten weltweit für die Über-
nachtung in einer Luxushotel-Suite. Das
zeigt eine aktuelle Auswertung der Bank
Julius Bär unter 5-Sterne-Hotels der Mar-
riott Gruppe weltweit. Durchschnittlich
840 US-Dollar kostet die Übernachtung
in einer Luxushotel-Suite in der Schwei-
zer Metropole, damit belegt sie Platz
sechs im Ranking.
Das kostet eine Nacht im Luxushotel
Übernachtungspreis in der Suite eines 5-Sterne-Hotels weltweit, 2019*
New York City 1.551 US-Dollar
2
Los Angeles 1.377 US-Dollar
3
Hongkong 1.070 US-Dollar
4
Johannesburg 1.060 US-Dollar
5
Zürich 840 US-Dollar
6
Tokio 1.594 US-Dollar
1
Miami 782 US-Dollar
7
*
Hotels der Mariott Gruppe
Quelle: Bank Julius Bär
Rank Stadt Total Spend
(in Mrd.US Dollar)
1 Dubai 30,82
2 Makkah 20,09
3 Bangkok 20,03
4 Singapur 16,56
5 London 16,47
6 New York 16,43
7 Paris 14,06
Rank Stadt Total Spend
(in Mrd.US Dollar)
8 Tokyo 13,77
9 Palma de Mallorca 12,69
10 Phuket 12,01
11 Kuala Lumpur 11,13
12 Seoul 9,31
13 Las Palmas 9,02
14 Bali 8,86
Rank Stadt Total Spend
(in Mrd.US Dollar)
15 Istanbul 8,26
16 Los Angeles 8,24
17 Sydney 8,03
18 Barcelona 7,86
19 Miami 7,70
20 Antalya 7,65
Quelle: Mastercard
In diesen Städten geben Touristen am meisten aus