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am 35;/26, OltL 2000
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im Kieler $chloss
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Fsyghische Belastung
äm ArbeiGplate. -
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Besehluss
Die Minisierinnen und fuTinister, $enatörinnen und Senatoren für Arbeit und Soziäles der
Lände r beauftrag en eirrstimmig den Lä ndera usschuss frl r Arbei$schuE u nd
' Sicherheitstechnik, bis ir 79. ASMK ein Konzept rq erstellen, das die Ermittlung
belastender psychisctrer EinfluSsfaktor*n in konlceten betrfeblichen Situationen erlEubt und I
Möglichkeiten eur Prfr vention solcher Belastungen aufzejgt. i
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Gleichzeitig wird der Bundesrninisier für Aüeit und Sozialordnung gebeten, durclr die .
T Bundesanstalt'für ArbEitsschuE und Arbeitsmediain geeighete Daten zur Verfü$ung zu
Etellen ba'r,. wissenechaftlicfr valide Oaten zu .erheben. I
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$achstand
Die geganl,rärtigg Arbeitswelt ist von einem Strukturr,vandel geprägt, der für eine Vielzahl von
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Bescträftigten erfiebliche Veränderungen im Hinblick auf Arbeitseeit (Nächt- und , ,
$chichtaöeit, Arbeit an F/oetreneinden, Flexibilisierung), Arbeitsorganisation (Gruppenarbeit,
Telearbeit, $cheinselbständigkeit) und Belastungän aql ArteitsplaE mit *irf, Utiigt.
Während in.der Vergarrgent *it ai, Froblerne Ars nrb"itsschutses primär ir gareich der..'
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Unfallgefährdung und der physischen Eelqstungqn tlärm, HiEe/Kälte, Gefahrstoffe etc.)
.lagen, tritt heute rlnd in.der Zukunfr die Gefährdung von Beschäftigten..durelr psychische
Belastungen ern nrbeitsplatz'inrmer stärker in den VordergrUnd.
Dies bedeutet aber auch,. dass die im ArbeitE- und GeEundheitsschuE tätigen lnstitutionen
und Penohen sich intensivbi mit dan treuen' Eeüstungeir (2.g. burmiut Syndrom, Mebbing
usw.) auseinanddrseEen'müssen.
$chon hEute ist Ersichtlich, dass diE Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben stark daqon
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r beslirnmt wird,'durih optimalen und motiviertgn ArbeitseinEaE der MltarbeitEr Qugtitht und
Quantität der Ärbeitseigebnisse'zu sichem.,
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DiE Berücksichtigung psychischer Belastungen im Aöeit!- und Geoundheitsschute stellt a
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rrlstrt rrlr für den Betrieb, sondenr auch für die Aufsichtsbehörden eine inhalllicfre und I
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stralegisclre Herausfsrüerung dar. I
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Das ArbEitsschutsgeseA mit seinem ganzlreitlichem Ansatz schließt ausdrücklich
"Maßnahmen der rnenschengerechten Gegtaltung derArbeif i$ 2) ;nit ein
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Oamit gibt das Arbeitssch'uAgeseü den Länderbe'hörden die Möglichkeit, verstärkt dararrf I
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hinzuwirken, daE$ bei der Ersteltung von Gefährdungsbeurteilungen die psychischen
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Belastungen durch di6 Arbeitsorganisation, die Aräeitstätigkeit und die soa'alen I
Eeeiahungen einbezogen werden.
lm Sinne von Primärprävention'müssen deshalb in den Betrieben die VorgusseBrngen ftr ,
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die Optimierung der erbeitiorganisatorischen und.so{alen Bedingungen geschaffen wbrden.
Oie sbhteppende UmseEung in der Praxis eeigt, dass die Froblemsctrwerpunkte unier
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anderem im Mangel geeigneter ln'strumente für die Aufsidrtsbehörden zu sehen sind, mit .t i
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denen psychisctre Belestungen analysied und/bewerte! qerden können, nosh sind l
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konkretisiErende HandlunEshilfen vorhandän, mit denen AufsichtsbehOrden int'errenierend in .l
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