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Was bedeutet ein harter Brexit für
die Banken?
7. November 2017
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Position des Bankenverbands zum
aktuellen Stand der Verhandlungen
 Der Bankenverband bedauert nach wie vor die „Brexit-Entscheidung“ des
Vereinigten Königsreichs (UK). Eine politisch und wirtschaftlich enge Beziehung
zwischen der EU und UK liegt auch weiterhin im gegenseitigen Interesse.
 Im Verhandlungsverlauf sollten die EU27 weiter eng zusammenhalten und die
Integrität des Binnenmarktes beschützen. Phase 1 der Verhandlungen sollten nun
zügig abgeschlossen werden, um in Phase 2 einzusteigen.
 Die von den Verhandlungsparteien eingebrachte Idee einer Übergangsperiode, in
der die bisherigen Regeln ihre Gültigkeit behalten, würde den deutschen Banken
sehr helfen, sich auf den Austritt vorzubereiten.
 Wenn keine Übergangsphase erreichbar, sollte die EU unilaterale Regeln zum
Bestandsschutz in den Bereichen erlassen, in denen es zu sogenannten „Klippen-
effekten“ kommen kann, wie beim Datenschutz oder bei clearingpflichtigen
Derivategeschäften.
 Der Bankenverband rechnet durch die Verlagerung von Aktivitäten aus London
mit bis zu 10.000 neuen Arbeitsplätzen in Frankfurt am Main.
 Die EBA ist aus unserer Sicht am besten in Frankfurt am Main aufgehoben, da in
dieser Stadt – neben allen anderen Vorzügen – die Kontinuität der Arbeit am
besten gewährleistet ist.
2
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Bisherige Verhandlungsrunden
1. Runde (Juni)
 Einigung zwischen EU und UK auf
 zwei Phasen der Verhandlungen (Austritt und Zukunft)
 die zu behandelnden Themen in Phase 1 (Rechte von
EU-Bürgern, Finanzen und Nordirland)
2. Runde (Juli)
 EU stellt ihre Positionen zu Phase-1-Themen vor, die UK
unter Prüfungsvorbehalt zur Kenntnis nimmt
3. Runde (August)
 UK veröffentlicht mehrere Positionspapiere, z.B. zu Zoll-
abwicklung, Nordirland & Irland, Streitbeilegungs-
mechanismen, Datenschutz, Güterverkehr
 Mit Ausnahme von Nordirland behandelt kein Papier die
aktuell zu verhandelnden Austrittsthemen
4. Runde
(September)
 Im Vorfeld: Rede Theresa May am 22. September in
Florenz
 Kein Fortschritt in allen drei Themenbereichen
5. Runde (Oktober)
 „Hinreichender Fortschritt“ um in Phase 2 der Verhand-
lungen einzutreten, konnte nicht attestiert werden
 Vorbereitungen auf Phase 2 möglich
 Hoffnungen auf Durchbruch im Dezember
3
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Folgen eines „harten Brexit“
Basis-Szenario
 (eventuell) Austrittsabkommen
 Freihandelsabkommen später
 Keine Übergangsregeln
Keine Neuregelung der Wirtschaftsbeziehungen
Drittstaatenzugang für EU27-Institute ab 30. März 2019 für
Neugeschäft
Keine Übergangsregeln
Behandlung des Bestandsgeschäfts von EU27-Instituten in UK als
Drittstaatengeschäft ab 30. März 2019
4
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Die Anliegen der deutschen Banken
Weiterhin enge Beziehungen zu UK
Sicherstellung des Fortbestands der Geschäftsbeziehungen
Bestandsschutz für bestehende Verträge
Langfristig umfassendes Wirtschaftsabkommen
5
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Branchenübergreifende Aspekte
(1) Datenschutz
(2) Zivil- und Zivilprozessrecht (Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung,
Insolvenzrecht, anwendbares Recht, Rechtswahl und gerichtliche
Durchsetzung von Ansprüchen)
Spezifische Banken- und Finanzmarktregulierung
(3) Bankaufsichtlicher und wertpapierrechtlicher Marktzugang
(4) Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen
(5) Sanierungs- und Abwicklungsregime
(6) Derivate- und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Wichtigste Rechtsprobleme auf EU-Ebene
6
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Handlungserfordernisse
Rechtsprobleme
auf EU-Ebene
 Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Über-
gangsregelungen für Bestandsgeschäft, z.B. bei
Datenschutz oder clearingpflichtigen Geschäften
Brexit-Über-
gangsgesetz für
Deutschland
 „Brexit-Gesetz“ mit Lösungen z.B. für Pfandbrief-
gesetz oder mit Klarstellungen hinsichtlich der
Wegzugsbesteuerung
Wettbewerbs-
fähigkeit des
AGB-Rechts
erhöhen
 Neuregelung und Beschränkung der Anwendung
des AGB-Rechts bei Verträgen zwischen
Unternehmen und auf Anleihebedingungen
Deutschland für
Verlagerungen
attraktiv
machen
 Befreiender IFRS-Einzelabschluss für Konzern-
unternehmen
 Leuchtturm-Projekte wie gelockertes Kündigungs-
schutzrecht für sehr gut verdienende Mitarbeiter
oder Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die
Digitalisierung
 Abzugsverbot der Bankenabgabe aufheben
7
Anhang: Rechtsprobleme und
Handlungsbedarf im Detail
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
29.03:
UK: Austritts-
erklärung
?
Zeitlicher Überblick
2017 2018 2019 später
23.06.
Referendum
30.03:
UK nicht mehr
EU-Mitglied
Januar 2021:
Neue EU-
Haushalts-
periode
29.04:
ER: Verhand-
lungsleitlinien
05.04:
EP: Resolution
4. Quartal 2018:
KOM: Vorlage
Entwurf des
Austrittsabkommens
ER: Beschluss
1. Quartal 2019:
EP: Abstimmung
über Abkommen
Wirtschafts-
abkommen
Drittstaaten-
Zugang oder
Übergangsregeln
19.06:
Beginn der
Verhandlungen
22.05:
ER: Verhand-
lungsmandat
Zwei-Jahres-Frist für
Austrittsverhandlungen
2. Phase:
Zukunft
1. Phase:
Austritt
Ratifi-
zierung
2016
9
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
1. Datenschutz
Problem
 Datenübermittlung von Einheiten in der EU27 an UK-Einheiten sowie Datenverarbeitung durch UK-
Einheiten für EU27-Unternehmen (und umgekehrt) fallen unter die Datenschutz-Regelungen für
Drittstaaten
 Folge: Verbot, wenn keine gesonderten Regelungen getroffen werden
 Betroffen:
 Kunden- und Mitarbeiterdaten
 Datenerfassung in UK
 Datenübermittlung an sowie Datenverarbeitung durch Dritte (Dienstleister/Outsourcing) in UK
Bedeutung
 Sehr hoch
 Betrifft alle Geschäftsbereiche und Produkte
 Von branchenübergreifendem Interesse
Lösung
 Zwingende Voraussetzung für alle Lösungen ist, dass UK durch Überführung der Datenschutz-
grundverordnung in britisches Recht ein gleiches Datenschutzniveau wie die EU aufweist
 Präferierte Lösung: völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der EU und UK mit spezifischen Regelungen
zur Übermittlung von personenbezogenen Daten („Safe-Harbour-Abkommen“)
 Alternativ: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO
 In der Praxis – insbesondere für das Bestandsgeschäft kaum praktikable – Rückfallposition: Ergreifen
von geeignete Schutzmaßnahmen nach Art 46, 47 DSGVO oder Ausnahmeregelung nach
Art. 49 DSGVO (insbesondere Einwilligung des Betroffenen); Problem: individuelle Lösungen, hohe
Rechtsunsicherheit, ggf. Erfordernis des „Repapering“ von bestehenden Verträgen
10
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
2. Zivil- und Prozessrecht
Problem
 EU-Austritt berührt regelmäßig nicht die Wirksamkeit bestehender Verträge – allerdings Prüfung im
Einzelfall erforderlich
 Mit EU-Austritt entfallen einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammen-
arbeit und wechselseitige Anerkennung von Maßnahmen in Zivil- und Handelssachen in der EU; Folge
sind erhebliche Rechtsunsicherheiten sowie Erschwerung der Rechtsdurchsetzung bei Vertrags-
beziehungen mit UK-Bezug:
 Unsicherheiten hinsichtlich Wirksamkeit/Anerkennung der Rechts- und Gerichtsstandwahl
 Unsicherheit über Zuständigkeit von Gerichten und ggf. konkurrierende Verfahren
 Deutliche Erschwerung der Anerkennung von erwirkten Titeln und deren grenzüberschreitende
Vollstreckung
 Rechtsunsicherheiten und Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen bei Insolvenz des
Vertragspartners (ggf. Aufspaltung der Verfahren)
Bedeutung
 Hoch
 Betrifft alle Geschäftsbereiche und Produkte
 Ggf. mittelbare Auswirkungen auf aufsichtliche Rechtsprüfungspflichten
 Von branchenübergreifendem Interesse
Lösung
 Regelung im Austrittsabkommen
11
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
3. Bankaufsichtlicher und wertpapierrechtlicher Marktzugang
Problem
 Verlust der UK-Marktzugangsberechtigung für EU-Institute und umgekehrt
 Verlust der UK- und EU-Marktzugangsberechtigung für UK-Niederlassungen von EU-Instituten (ggf.
Erforderlichkeit von Einzelzulassungen für jeden EU-Mitgliedstaat)
 Entfallen von für operatives Geschäft wichtiger aufsichtlicher Genehmigungen bzw. Befreiungen im
Geschäft mit UK-Partnern
 Abgrenzungsfragen hinsichtlich zulassungspflichtigen und nicht-zulassungspflichtigen Tätigkeiten
operativer Einheiten in UK
Bedeutung
 Sehr hoch
 Bedarf von Neuzulassungen bzw. erheblicher Umstrukturierungsbedarf
Lösung
 Zwingende Voraussetzung für alle Lösungen ist, dass UK durch Überführung des EU-Rechts in britisches
Recht ein der EU vergleichbares Banken- und Wertpapierrecht aufweist
 Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfragen,
angemessene Neuantragsverfahren)
 Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft und erteilte
Genehmigungen
 Schaffung einer einheitlichen und umfassenden EU-Marktzulassung für UK-Niederlassungen von
EU-Instituten für EU-bezogene Geschäftstätigkeiten
 Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem:
bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“)
12
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
4. Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen
Problem
 Veränderung bei Bewertungen und Risikogewichtungen allein wegen Statuswechsels von UK von
Mitgliedstaat zu Drittstaat
 Entfallen von für operatives Geschäft wichtigen Befreiungen
 Weitreichender Prüfungs-, Bewertungs- und Anpassungsbedarf wegen veränderter Rahmen-
bedingungen bei für die Eigenmittelberechnung sowie damit zusammenhängender Anforderungen (zum
Beispiel RWA, CVA) relevanter Faktoren und Elemente
Bedeutung
 Sehr hoch
 Betrifft praktisch alle Bereiche der Bankgeschäftstätigkeit und Produkte (zum Beispiel Kredit- und
Einlagengeschäft, Kapitalmarktgeschäft, Handelsfinanzierung)
Lösung
 Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfrage)
 Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft
 Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem:
bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“)
13
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
5. Sanierungs- und Abwicklungsregime
Problem
 Ggf. nicht unerhebliche Veränderungen bei MREL/TLAC-Quoten allein aufgrund Statuswechsels von UK
von Mitgliedstaat zu Drittstaat, soweit englischrechtlichen MREL/TLAC-Instrumenten die für die
Anrechenbarkeit erforderlichen vertraglichen Anerkennungsklauseln fehlen (insbesondere bei Anleihen)
 Ggf. Auswirkungen auf Sanierungs- und Abwicklungsplanung (institutsindividuell)
Bedeutung
 Sehr hoch
Lösung
 Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfragen)
 Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft
 Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem:
bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“)
14
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
6. Derivate- und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Problem
 Clearingpflicht: Wegfall der EU-Anerkennung für UK-CCPs; damit für clearingpflichtige Geschäfte
drohender Verlust der für EU Institute derzeit wichtigsten Clearingstelle
 Erhöhte Kapitalanforderungen und Leverage Ratio für Geschäfte von EU-Instituten mit UK-CCP wegen
Einstufung als der UK-CCP als Drittstaaten-CCP
 Ggf. Prüfungsbedarf bei Intra-Gruppenausnahmen für die Clearingpflicht sowie für die Besicherung
ungeclearter OTC-Derivate
 Transaktionsregister-Meldungen: Wegfall der EU-Anerkennung für UK-Transaktionsregister
Bedeutung
 Sehr hoch
Lösung
 Bestandsschutz („Grandfathering“) / Übergangsregelungen; besonders kritisch  Clearing:
insbesondere das Bestandsgeschäft kann wohl kaum von einer UK-CCP auf eine EU-CCP verlagert
werden; Neuanbindung an EU-CCPs ist ein komplexer/zweitaufwendiger Prozess
 Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem:
bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“)
15

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Was bedeutet der Brexit für die Banken?

  • 1. Was bedeutet ein harter Brexit für die Banken? 7. November 2017
  • 2. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Position des Bankenverbands zum aktuellen Stand der Verhandlungen  Der Bankenverband bedauert nach wie vor die „Brexit-Entscheidung“ des Vereinigten Königsreichs (UK). Eine politisch und wirtschaftlich enge Beziehung zwischen der EU und UK liegt auch weiterhin im gegenseitigen Interesse.  Im Verhandlungsverlauf sollten die EU27 weiter eng zusammenhalten und die Integrität des Binnenmarktes beschützen. Phase 1 der Verhandlungen sollten nun zügig abgeschlossen werden, um in Phase 2 einzusteigen.  Die von den Verhandlungsparteien eingebrachte Idee einer Übergangsperiode, in der die bisherigen Regeln ihre Gültigkeit behalten, würde den deutschen Banken sehr helfen, sich auf den Austritt vorzubereiten.  Wenn keine Übergangsphase erreichbar, sollte die EU unilaterale Regeln zum Bestandsschutz in den Bereichen erlassen, in denen es zu sogenannten „Klippen- effekten“ kommen kann, wie beim Datenschutz oder bei clearingpflichtigen Derivategeschäften.  Der Bankenverband rechnet durch die Verlagerung von Aktivitäten aus London mit bis zu 10.000 neuen Arbeitsplätzen in Frankfurt am Main.  Die EBA ist aus unserer Sicht am besten in Frankfurt am Main aufgehoben, da in dieser Stadt – neben allen anderen Vorzügen – die Kontinuität der Arbeit am besten gewährleistet ist. 2
  • 3. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Bisherige Verhandlungsrunden 1. Runde (Juni)  Einigung zwischen EU und UK auf  zwei Phasen der Verhandlungen (Austritt und Zukunft)  die zu behandelnden Themen in Phase 1 (Rechte von EU-Bürgern, Finanzen und Nordirland) 2. Runde (Juli)  EU stellt ihre Positionen zu Phase-1-Themen vor, die UK unter Prüfungsvorbehalt zur Kenntnis nimmt 3. Runde (August)  UK veröffentlicht mehrere Positionspapiere, z.B. zu Zoll- abwicklung, Nordirland & Irland, Streitbeilegungs- mechanismen, Datenschutz, Güterverkehr  Mit Ausnahme von Nordirland behandelt kein Papier die aktuell zu verhandelnden Austrittsthemen 4. Runde (September)  Im Vorfeld: Rede Theresa May am 22. September in Florenz  Kein Fortschritt in allen drei Themenbereichen 5. Runde (Oktober)  „Hinreichender Fortschritt“ um in Phase 2 der Verhand- lungen einzutreten, konnte nicht attestiert werden  Vorbereitungen auf Phase 2 möglich  Hoffnungen auf Durchbruch im Dezember 3
  • 4. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Folgen eines „harten Brexit“ Basis-Szenario  (eventuell) Austrittsabkommen  Freihandelsabkommen später  Keine Übergangsregeln Keine Neuregelung der Wirtschaftsbeziehungen Drittstaatenzugang für EU27-Institute ab 30. März 2019 für Neugeschäft Keine Übergangsregeln Behandlung des Bestandsgeschäfts von EU27-Instituten in UK als Drittstaatengeschäft ab 30. März 2019 4
  • 5. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Die Anliegen der deutschen Banken Weiterhin enge Beziehungen zu UK Sicherstellung des Fortbestands der Geschäftsbeziehungen Bestandsschutz für bestehende Verträge Langfristig umfassendes Wirtschaftsabkommen 5
  • 6. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Branchenübergreifende Aspekte (1) Datenschutz (2) Zivil- und Zivilprozessrecht (Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht, anwendbares Recht, Rechtswahl und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen) Spezifische Banken- und Finanzmarktregulierung (3) Bankaufsichtlicher und wertpapierrechtlicher Marktzugang (4) Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen (5) Sanierungs- und Abwicklungsregime (6) Derivate- und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Wichtigste Rechtsprobleme auf EU-Ebene 6
  • 7. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Handlungserfordernisse Rechtsprobleme auf EU-Ebene  Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Über- gangsregelungen für Bestandsgeschäft, z.B. bei Datenschutz oder clearingpflichtigen Geschäften Brexit-Über- gangsgesetz für Deutschland  „Brexit-Gesetz“ mit Lösungen z.B. für Pfandbrief- gesetz oder mit Klarstellungen hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung Wettbewerbs- fähigkeit des AGB-Rechts erhöhen  Neuregelung und Beschränkung der Anwendung des AGB-Rechts bei Verträgen zwischen Unternehmen und auf Anleihebedingungen Deutschland für Verlagerungen attraktiv machen  Befreiender IFRS-Einzelabschluss für Konzern- unternehmen  Leuchtturm-Projekte wie gelockertes Kündigungs- schutzrecht für sehr gut verdienende Mitarbeiter oder Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Digitalisierung  Abzugsverbot der Bankenabgabe aufheben 7
  • 9. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 29.03: UK: Austritts- erklärung ? Zeitlicher Überblick 2017 2018 2019 später 23.06. Referendum 30.03: UK nicht mehr EU-Mitglied Januar 2021: Neue EU- Haushalts- periode 29.04: ER: Verhand- lungsleitlinien 05.04: EP: Resolution 4. Quartal 2018: KOM: Vorlage Entwurf des Austrittsabkommens ER: Beschluss 1. Quartal 2019: EP: Abstimmung über Abkommen Wirtschafts- abkommen Drittstaaten- Zugang oder Übergangsregeln 19.06: Beginn der Verhandlungen 22.05: ER: Verhand- lungsmandat Zwei-Jahres-Frist für Austrittsverhandlungen 2. Phase: Zukunft 1. Phase: Austritt Ratifi- zierung 2016 9
  • 10. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 1. Datenschutz Problem  Datenübermittlung von Einheiten in der EU27 an UK-Einheiten sowie Datenverarbeitung durch UK- Einheiten für EU27-Unternehmen (und umgekehrt) fallen unter die Datenschutz-Regelungen für Drittstaaten  Folge: Verbot, wenn keine gesonderten Regelungen getroffen werden  Betroffen:  Kunden- und Mitarbeiterdaten  Datenerfassung in UK  Datenübermittlung an sowie Datenverarbeitung durch Dritte (Dienstleister/Outsourcing) in UK Bedeutung  Sehr hoch  Betrifft alle Geschäftsbereiche und Produkte  Von branchenübergreifendem Interesse Lösung  Zwingende Voraussetzung für alle Lösungen ist, dass UK durch Überführung der Datenschutz- grundverordnung in britisches Recht ein gleiches Datenschutzniveau wie die EU aufweist  Präferierte Lösung: völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der EU und UK mit spezifischen Regelungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten („Safe-Harbour-Abkommen“)  Alternativ: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO  In der Praxis – insbesondere für das Bestandsgeschäft kaum praktikable – Rückfallposition: Ergreifen von geeignete Schutzmaßnahmen nach Art 46, 47 DSGVO oder Ausnahmeregelung nach Art. 49 DSGVO (insbesondere Einwilligung des Betroffenen); Problem: individuelle Lösungen, hohe Rechtsunsicherheit, ggf. Erfordernis des „Repapering“ von bestehenden Verträgen 10
  • 11. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 2. Zivil- und Prozessrecht Problem  EU-Austritt berührt regelmäßig nicht die Wirksamkeit bestehender Verträge – allerdings Prüfung im Einzelfall erforderlich  Mit EU-Austritt entfallen einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammen- arbeit und wechselseitige Anerkennung von Maßnahmen in Zivil- und Handelssachen in der EU; Folge sind erhebliche Rechtsunsicherheiten sowie Erschwerung der Rechtsdurchsetzung bei Vertrags- beziehungen mit UK-Bezug:  Unsicherheiten hinsichtlich Wirksamkeit/Anerkennung der Rechts- und Gerichtsstandwahl  Unsicherheit über Zuständigkeit von Gerichten und ggf. konkurrierende Verfahren  Deutliche Erschwerung der Anerkennung von erwirkten Titeln und deren grenzüberschreitende Vollstreckung  Rechtsunsicherheiten und Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen bei Insolvenz des Vertragspartners (ggf. Aufspaltung der Verfahren) Bedeutung  Hoch  Betrifft alle Geschäftsbereiche und Produkte  Ggf. mittelbare Auswirkungen auf aufsichtliche Rechtsprüfungspflichten  Von branchenübergreifendem Interesse Lösung  Regelung im Austrittsabkommen 11
  • 12. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 3. Bankaufsichtlicher und wertpapierrechtlicher Marktzugang Problem  Verlust der UK-Marktzugangsberechtigung für EU-Institute und umgekehrt  Verlust der UK- und EU-Marktzugangsberechtigung für UK-Niederlassungen von EU-Instituten (ggf. Erforderlichkeit von Einzelzulassungen für jeden EU-Mitgliedstaat)  Entfallen von für operatives Geschäft wichtiger aufsichtlicher Genehmigungen bzw. Befreiungen im Geschäft mit UK-Partnern  Abgrenzungsfragen hinsichtlich zulassungspflichtigen und nicht-zulassungspflichtigen Tätigkeiten operativer Einheiten in UK Bedeutung  Sehr hoch  Bedarf von Neuzulassungen bzw. erheblicher Umstrukturierungsbedarf Lösung  Zwingende Voraussetzung für alle Lösungen ist, dass UK durch Überführung des EU-Rechts in britisches Recht ein der EU vergleichbares Banken- und Wertpapierrecht aufweist  Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfragen, angemessene Neuantragsverfahren)  Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft und erteilte Genehmigungen  Schaffung einer einheitlichen und umfassenden EU-Marktzulassung für UK-Niederlassungen von EU-Instituten für EU-bezogene Geschäftstätigkeiten  Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem: bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“) 12
  • 13. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 4. Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen Problem  Veränderung bei Bewertungen und Risikogewichtungen allein wegen Statuswechsels von UK von Mitgliedstaat zu Drittstaat  Entfallen von für operatives Geschäft wichtigen Befreiungen  Weitreichender Prüfungs-, Bewertungs- und Anpassungsbedarf wegen veränderter Rahmen- bedingungen bei für die Eigenmittelberechnung sowie damit zusammenhängender Anforderungen (zum Beispiel RWA, CVA) relevanter Faktoren und Elemente Bedeutung  Sehr hoch  Betrifft praktisch alle Bereiche der Bankgeschäftstätigkeit und Produkte (zum Beispiel Kredit- und Einlagengeschäft, Kapitalmarktgeschäft, Handelsfinanzierung) Lösung  Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfrage)  Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft  Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem: bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“) 13
  • 14. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 5. Sanierungs- und Abwicklungsregime Problem  Ggf. nicht unerhebliche Veränderungen bei MREL/TLAC-Quoten allein aufgrund Statuswechsels von UK von Mitgliedstaat zu Drittstaat, soweit englischrechtlichen MREL/TLAC-Instrumenten die für die Anrechenbarkeit erforderlichen vertraglichen Anerkennungsklauseln fehlen (insbesondere bei Anleihen)  Ggf. Auswirkungen auf Sanierungs- und Abwicklungsplanung (institutsindividuell) Bedeutung  Sehr hoch Lösung  Aufsichtspraxis (Ausnutzung von Ermessensspielräumen, schnelle Klärung von Abgrenzungsfragen)  Bestandsschutz („Grandfathering“) oder Übergangsregelungen für Bestandsgeschäft  Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem: bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“) 14
  • 15. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 6. Derivate- und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Problem  Clearingpflicht: Wegfall der EU-Anerkennung für UK-CCPs; damit für clearingpflichtige Geschäfte drohender Verlust der für EU Institute derzeit wichtigsten Clearingstelle  Erhöhte Kapitalanforderungen und Leverage Ratio für Geschäfte von EU-Instituten mit UK-CCP wegen Einstufung als der UK-CCP als Drittstaaten-CCP  Ggf. Prüfungsbedarf bei Intra-Gruppenausnahmen für die Clearingpflicht sowie für die Besicherung ungeclearter OTC-Derivate  Transaktionsregister-Meldungen: Wegfall der EU-Anerkennung für UK-Transaktionsregister Bedeutung  Sehr hoch Lösung  Bestandsschutz („Grandfathering“) / Übergangsregelungen; besonders kritisch  Clearing: insbesondere das Bestandsgeschäft kann wohl kaum von einer UK-CCP auf eine EU-CCP verlagert werden; Neuanbindung an EU-CCPs ist ein komplexer/zweitaufwendiger Prozess  Soweit möglich und im heutigen Rechtsrahmen vorgesehen: Äquivalenzfeststellungen (Problem: bestehendes System für Äquivalenzregeln ist uneinheitlich und nicht umfassend („Flickenteppich“) 15