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Beko Basketball Bundesliga
Richtlinien zur Verwendung von
LED-Videobanden
Saison 2013 / 2014
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1111.... Verwendung vonVerwendung vonVerwendung vonVerwendung von LEDLEDLEDLED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden
Der Einsatz von LED-Videobanden (bzw. LCD-Videobanden, im folgenden LED-Videobanden) bei Spielen
der Beko BBL ist verpflichtend. Generell ist zu beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet
wird. Statische Banden sind unzulässig. Die LED-Videobanden sind entlang der Seiten- und Endlinien in
einer Reihe anzubringen. Doppelbanden sind nicht gestattet.
Die Aufstellung erfolgt verbindlich wie folgt, wobei Ausnahmen durch die BBL GmbH zu genehmigen
sind:
a) Auf der Seite des Anschreibertisches: Mind. 24m an der Seitenlinie. Auf beiden Seiten soll jeweils
ein maximaler Durchlass an den Mannschaftsbänken von je 3m sein. Von der Seitenlinie in Richtung
Korb sind mind. je 6m Länge aufzustellen (bezogen auf das kleine TV-U). An den Ecken zwischen
End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.
Abb.Abb.Abb.Abb. 1111aaaa:::: LEDLEDLEDLED----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem Anschreibertisch
b) Gegenüber dem Anschreibertisch: Lückenlos mindestens 30m an der Seitenlinie und an den sich
unmittelbar anschließenden Endlinien in Richtung Korb mind. je 6m Länge. An den Ecken zwischen
End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.
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Anschreibertisch
Mannschaftsbank 2
Korb-
stützen
Korb-
stützen
TV Führungskamera
Mannschaftsbank 1
NamedesVereinsNamederHalleundNamederStadt oder
BODENWERBUNG
BODENWERBUNG
X X X X
Legende:
X = Wechselstühle
2,00m
2,00m
2,00m
2,00m
0,50m
0,50m
Mindestens6mLEDWerbebande
3,00m 3,00m
5,00m5,00m
Mind. 30m lueckenlos LED Werbebande
Werbung an der Vorderseite
(senkrechte Tafel)
Mindestens6mLEDWerbebande
Mind.2Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
Mind.2Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
Abb.Abb.Abb.Abb. 1111bbbb:::: LELELELEDDDD----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem Anschreibertisch
Cheerleader, Maskottchen, Fotografen, Ballwagen, Wechselstühle oder andere Personen bzw. Gegen-
stände, die die Sichtbarkeit einschränken könnten, dürfen nicht vor den LED-Videobanden positio-
niert/platziert werden.
Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt eine separate Richtlinie.
Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt Punkt 1.2.1. bis 1.2.7 und der da-
zugehörige Anhang.
1111....2222....1111 Grundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung von LEDLEDLEDLED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden
Werbemaßnahmen auf LED-Videobanden dürfen nicht zu einer Störung des Spielbetriebs, insbesondere
zu einer negativen Beeinträchtigung der Spieler, der Schiedsrichter und/oder der Zuschauer in der
Spielstätte sowie vor den Fernsehgeräten führen. Insbesondere die Farben der Werbesequenzen, die
Helligkeit der LED-Videobanden bzw. der Werbesequenzen und/oder die Animation von Werbebot-
schaften müssen so ausgestaltet sein, dass sie weder die TV-Bildqualität negativ beeinträchtigen noch
Spieler, Schiedsrichter und/oder Zuschauer vom Spielgeschehen ablenken.
Punkt 1.2 der BBL-Werbe- und Marketingrichtlinien gilt vollumfänglich auch für den Einsatz von LED-
Videobanden.
Am Spieltag hat in Zweifelsfällen bei Zuwiderhandlungen der BBL-Kommissar die alleinige Befugnis, ein
Abschalten zu veranlassen.
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1111....2222....2222 Zulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und Schutzmaßnahmen
Es sind LED-Videobanden (inklusive SMD-Technologie, LCD-Banden) und sonstige digitale Anzeigesyste-
me die dieser Richtlinie entsprechen (nachfolgend „LED-Videobanden“) zugelassen. Grundsätzlich darf
der Aufbau, der Betrieb und die Darstellung auf den LED-Videobanden nicht zu einer Störung der Si-
cherheit, des Spielbetriebs, der Spieler, Schiedsrichter und /oder Zuschauer führen. Die LED-
Videobanden müssen mit Füßen oder Stützen vor dem Umkippen geschützt sein; die Füße oder Stützen
dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen. Alle zum Spielfeldrand gerichteten Kanten und Flächen sowie
die Oberseite der Videobanden müssen verletzungssicher konstruiert sowie ggf. abgepolstert sein.
1111....2222....3333 Verwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der Bespielung
Ab 30 Minuten vor dem Anpfiff und bis fünf Minuten nach dem Ende des Spiels müssen die LED-
Videobanden gemäß den Vorgaben dieser Richtlinie bespielt werden. Vor dem Spiel sollten auf Wunsch
des TV Partners (Live- oder Erstberichterstatter) ggf. die Grundeinstellung und die jeweilige Anpassung
der Helligkeit der LED-Videobanden mit diesem abgestimmt werden.
1111....2222.4.4.4.4 Helligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum Spielfeld
Die Helligkeit der Videobanden sowie der Sättigungsgrad der Farbe Weiß ist so zu wählen, dass im TV
möglichst keine Spiegelung auf dem Spielfeld zu sehen ist. In jedem Fall ist an allen Seiten des Spiel-
felds ein Abstand der LED-Videobanden von der Seitenauslinie von mindestens zwei Metern einzuhalten.
1111....2222.5 Definitionen.5 Definitionen.5 Definitionen.5 Definitionen
Eine WerbesequenzWerbesequenzWerbesequenzWerbesequenz ist die Werbung für einen Partner/Sponsor. Eine WerbebotschaftWerbebotschaftWerbebotschaftWerbebotschaft ist ein Teil der
Werbesequenz, z.B. die Gestaltung sowie die Aussage über ein beworbenes Produkt durch Grafik
und/oder Schrift. Ein AnimationseffektAnimationseffektAnimationseffektAnimationseffekt ist ein grafisch-visueller Effekt (z.B. das Bewegen von Text
und/oder Grafik innerhalb einer Werbebotschaft.
1111....2222.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung,,,, BewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeit und Dauerund Dauerund Dauerund Dauer
Die Bewegungsgeschwindigkeit darf maximal 2,0 Meter pro Sekunde betragen. Die Anwendung von
Spezialeffekten, die zu einer sprunghaften Veränderung der Helligkeit und/oder der Farbe von Werbe-
botschaften oder von einzelnen Teilen der Weberbotschaft führen (z.B. durch Aufblinken), ist ausdrück-
lich nicht gestattet.
In allen Fällen sind jedoch beim Wechseln der Werbesequenz stets etwaige Farbsprünge von hell nach
dunkel und umgekehrt zu minimieren (siehe auch 1.2.7) sowie ein „harmonischer“ und „ruckfreier“
Wechsel sicherzustellen.
Eine Werbesequenz muss mindestens 10 Sekunden dauern. Abweichungen davon bedürfen der Ge-
nehmigung durch die BBL GmbH.
Die Darstellung der Werbesequenzen muss mindestens über eine Länge von 6m erfolgen, empfohlen
wird eine Werbesequenz über eine komplette Seite (Längs- und/oder Korbseite) zu schalten und die
Gewichtung der Partner über Sequenzdauer und Anzahl der Schaltungen zu regeln. Die Darstellung
einer animierten Werbesequenz muss mindestens über eine Länge von 6 Metern (bezogen auf zusam-
menhängend aufgestellte LED-Videobandenflächen) erfolgen. Bei einer statischen Darstellung von Wer-
besequenzen findet Ziffer 7.5 der Werbe- und Marketingrichtlinien Anwendung. Beim Wechsel der
Werbebotschaften sollen harmonische Wechsel sichergestellt werden.
| 5
1111....2222.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen
Aufblinkende Darstellungen (mehr als zwei hintereinander geschaltete Ein- und Ausblendeffekte) sind
nicht erlaubt. Die Grundeinstellung und die jeweilige Anpassung der Helligkeit der LED-Videobanden
müssen stets in Abstimmung mit den für die Produktion des Basissignals zuständigen Produktionsverant-
wortlichen erfolgen, damit die TV-Bildqualität insgesamt zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt wird. Der
Sättigungsgrad (Strahlkraft) der Farbe Weiß darf bis zu maximal 90 % betragen. Die verwendeten
Schriftgrößen sollen 25% bis 100% der aktiven Bandenoberfläche (sichtbare Dioden) betragen. Die
Abfolge der Werbesequenzen muss so harmonisiert werden, dass die Farbsprünge von hell nach dunkel
und umgekehrt möglichst minimiert werden. Im Rahmen der Harmonisierung ist der so genannte Farbfä-
cher (Abfolge von hellen Farben zu dunklen Farben und umgekehrt) maßgeblich.
| 6
ANHANG TECHNIKANHANG TECHNIKANHANG TECHNIKANHANG TECHNIK
Grundsätzlich gilt die jeweilige Versammlungsstättenverordnung am Spielort. Der austragende Verein
trägt dafür Sorge, dass alle zum Zeitpunkt des LED-Videobandeneinsatzes gültigen Bestimmungen hin-
sichtlich des Betriebs von LED-Videobanden in Veranstaltungsstätten sowie Veranstaltungsstätten-
spezifische Verordnungen wie Betriebs- und Sicherheitsverordnungen geprüft, bestätigt und eingehalten
sind. Dazu gehört auch das Vorliegen aller erforderlichen Zulassungen zum festen und/oder temporären
Betrieb in deutschen Versammlungsstätten sowie
a) Die Einhaltung aller relevanten DIN und VDE Normen.
b) Das Vorliegen der erforderlichen CE Zertifikate.
c) Die Einhaltung von Vorgaben der Bundesnetzagentur zu elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß
EMVG und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (FTEG).
d) Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften (z.B. BGV C1) und der Versammlungsstät-
tenverordnung.
MechanikMechanikMechanikMechanik
a) LED-Videobanden müssen mit einem realen Pixelabstand kleiner gleich 12,51 mm (horizontal und
vertikal) bis kleiner gleich 21,51 mm (horizontal) eingesetzt werden.
b) Die LED-Videobanden müssen eine weitestgehend reflektionsfreie, tiefschwarze Oberfläche aufwei-
sen.
c) Die aktive Displayfläche der LED-Videobanden darf eine Höhe von 100 cm nicht über- bzw. eine
minimale in Höhe von 80 cm nicht unterschreiten.
d) Die Lichtleistung der LED-Videobanden sollte mindestens 600 Nit betragen und ggf. in punkto Blen-
dung / Grelligkeit bei TV-Übertragungen angepaßt werden.
e) Die Helligkeitsregulierung sollte zwischen 0 und 100% in Stufen von maximal 2% möglich sein.
f) Die Prozessorleistung (Farbtiefe/Farbbrillianz) sollte größer gleich 12 Bit sein.
g) Die Lichtleistung sollte in einem Betrachtungswinkel von 120° horizontal und 120° vertikal nicht
kleiner als 50% der maximalen Lichtleistung sein.
h) Die Aktualisierungsrate (Refresh Rate) sollte mindestens 2.000 Hz betragen.
Abkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den Technikpartartartart
BGV C1 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift: Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produkti-
onsstätten für szenische Darstellung“
Bit: Binary digit
CE: Conformité Europeene
DIN: Deutsche Industrie Norm
EMVG: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
FTEG: Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen
Hz: Hertz
LED: Light Emitting Diode
Nit: Leuchtdichte (nitere lat.: scheinen)
SMD: Surface-mounted device
VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Köln,Köln,Köln,Köln, OktoberOktoberOktoberOktober 2012012012013333

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Beko BBL-Richtlinie zur Verwendung von LED-Videobanden 2013/2014

  • 1. | 1 Beko Basketball Bundesliga Richtlinien zur Verwendung von LED-Videobanden Saison 2013 / 2014
  • 2. | 2 1111.... Verwendung vonVerwendung vonVerwendung vonVerwendung von LEDLEDLEDLED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden Der Einsatz von LED-Videobanden (bzw. LCD-Videobanden, im folgenden LED-Videobanden) bei Spielen der Beko BBL ist verpflichtend. Generell ist zu beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet wird. Statische Banden sind unzulässig. Die LED-Videobanden sind entlang der Seiten- und Endlinien in einer Reihe anzubringen. Doppelbanden sind nicht gestattet. Die Aufstellung erfolgt verbindlich wie folgt, wobei Ausnahmen durch die BBL GmbH zu genehmigen sind: a) Auf der Seite des Anschreibertisches: Mind. 24m an der Seitenlinie. Auf beiden Seiten soll jeweils ein maximaler Durchlass an den Mannschaftsbänken von je 3m sein. Von der Seitenlinie in Richtung Korb sind mind. je 6m Länge aufzustellen (bezogen auf das kleine TV-U). An den Ecken zwischen End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein. Abb.Abb.Abb.Abb. 1111aaaa:::: LEDLEDLEDLED----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem Anschreibertisch b) Gegenüber dem Anschreibertisch: Lückenlos mindestens 30m an der Seitenlinie und an den sich unmittelbar anschließenden Endlinien in Richtung Korb mind. je 6m Länge. An den Ecken zwischen End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.
  • 3. | 3 Anschreibertisch Mannschaftsbank 2 Korb- stützen Korb- stützen TV Führungskamera Mannschaftsbank 1 NamedesVereinsNamederHalleundNamederStadt oder BODENWERBUNG BODENWERBUNG X X X X Legende: X = Wechselstühle 2,00m 2,00m 2,00m 2,00m 0,50m 0,50m Mindestens6mLEDWerbebande 3,00m 3,00m 5,00m5,00m Mind. 30m lueckenlos LED Werbebande Werbung an der Vorderseite (senkrechte Tafel) Mindestens6mLEDWerbebande Mind.2Rotowerbebanden od.CourtsideSeats Mind.2Rotowerbebanden od.CourtsideSeats Abb.Abb.Abb.Abb. 1111bbbb:::: LELELELEDDDD----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem Anschreibertisch Cheerleader, Maskottchen, Fotografen, Ballwagen, Wechselstühle oder andere Personen bzw. Gegen- stände, die die Sichtbarkeit einschränken könnten, dürfen nicht vor den LED-Videobanden positio- niert/platziert werden. Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt eine separate Richtlinie. Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt Punkt 1.2.1. bis 1.2.7 und der da- zugehörige Anhang. 1111....2222....1111 Grundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung vonGrundsätze bei der Verwendung von LEDLEDLEDLED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden Werbemaßnahmen auf LED-Videobanden dürfen nicht zu einer Störung des Spielbetriebs, insbesondere zu einer negativen Beeinträchtigung der Spieler, der Schiedsrichter und/oder der Zuschauer in der Spielstätte sowie vor den Fernsehgeräten führen. Insbesondere die Farben der Werbesequenzen, die Helligkeit der LED-Videobanden bzw. der Werbesequenzen und/oder die Animation von Werbebot- schaften müssen so ausgestaltet sein, dass sie weder die TV-Bildqualität negativ beeinträchtigen noch Spieler, Schiedsrichter und/oder Zuschauer vom Spielgeschehen ablenken. Punkt 1.2 der BBL-Werbe- und Marketingrichtlinien gilt vollumfänglich auch für den Einsatz von LED- Videobanden. Am Spieltag hat in Zweifelsfällen bei Zuwiderhandlungen der BBL-Kommissar die alleinige Befugnis, ein Abschalten zu veranlassen.
  • 4. | 4 1111....2222....2222 Zulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und SchutzmaßnahmenZulässigkeit und Schutzmaßnahmen Es sind LED-Videobanden (inklusive SMD-Technologie, LCD-Banden) und sonstige digitale Anzeigesyste- me die dieser Richtlinie entsprechen (nachfolgend „LED-Videobanden“) zugelassen. Grundsätzlich darf der Aufbau, der Betrieb und die Darstellung auf den LED-Videobanden nicht zu einer Störung der Si- cherheit, des Spielbetriebs, der Spieler, Schiedsrichter und /oder Zuschauer führen. Die LED- Videobanden müssen mit Füßen oder Stützen vor dem Umkippen geschützt sein; die Füße oder Stützen dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen. Alle zum Spielfeldrand gerichteten Kanten und Flächen sowie die Oberseite der Videobanden müssen verletzungssicher konstruiert sowie ggf. abgepolstert sein. 1111....2222....3333 Verwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der BespielungVerwendungsvorschriften, Dauer der Bespielung Ab 30 Minuten vor dem Anpfiff und bis fünf Minuten nach dem Ende des Spiels müssen die LED- Videobanden gemäß den Vorgaben dieser Richtlinie bespielt werden. Vor dem Spiel sollten auf Wunsch des TV Partners (Live- oder Erstberichterstatter) ggf. die Grundeinstellung und die jeweilige Anpassung der Helligkeit der LED-Videobanden mit diesem abgestimmt werden. 1111....2222.4.4.4.4 Helligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum SpielfeldHelligkeit und Abstand zum Spielfeld Die Helligkeit der Videobanden sowie der Sättigungsgrad der Farbe Weiß ist so zu wählen, dass im TV möglichst keine Spiegelung auf dem Spielfeld zu sehen ist. In jedem Fall ist an allen Seiten des Spiel- felds ein Abstand der LED-Videobanden von der Seitenauslinie von mindestens zwei Metern einzuhalten. 1111....2222.5 Definitionen.5 Definitionen.5 Definitionen.5 Definitionen Eine WerbesequenzWerbesequenzWerbesequenzWerbesequenz ist die Werbung für einen Partner/Sponsor. Eine WerbebotschaftWerbebotschaftWerbebotschaftWerbebotschaft ist ein Teil der Werbesequenz, z.B. die Gestaltung sowie die Aussage über ein beworbenes Produkt durch Grafik und/oder Schrift. Ein AnimationseffektAnimationseffektAnimationseffektAnimationseffekt ist ein grafisch-visueller Effekt (z.B. das Bewegen von Text und/oder Grafik innerhalb einer Werbebotschaft. 1111....2222.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung.6 Vorschriften Bewegung,,,, BewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeitBewegungsgeschwindigkeit und Dauerund Dauerund Dauerund Dauer Die Bewegungsgeschwindigkeit darf maximal 2,0 Meter pro Sekunde betragen. Die Anwendung von Spezialeffekten, die zu einer sprunghaften Veränderung der Helligkeit und/oder der Farbe von Werbe- botschaften oder von einzelnen Teilen der Weberbotschaft führen (z.B. durch Aufblinken), ist ausdrück- lich nicht gestattet. In allen Fällen sind jedoch beim Wechseln der Werbesequenz stets etwaige Farbsprünge von hell nach dunkel und umgekehrt zu minimieren (siehe auch 1.2.7) sowie ein „harmonischer“ und „ruckfreier“ Wechsel sicherzustellen. Eine Werbesequenz muss mindestens 10 Sekunden dauern. Abweichungen davon bedürfen der Ge- nehmigung durch die BBL GmbH. Die Darstellung der Werbesequenzen muss mindestens über eine Länge von 6m erfolgen, empfohlen wird eine Werbesequenz über eine komplette Seite (Längs- und/oder Korbseite) zu schalten und die Gewichtung der Partner über Sequenzdauer und Anzahl der Schaltungen zu regeln. Die Darstellung einer animierten Werbesequenz muss mindestens über eine Länge von 6 Metern (bezogen auf zusam- menhängend aufgestellte LED-Videobandenflächen) erfolgen. Bei einer statischen Darstellung von Wer- besequenzen findet Ziffer 7.5 der Werbe- und Marketingrichtlinien Anwendung. Beim Wechsel der Werbebotschaften sollen harmonische Wechsel sichergestellt werden.
  • 5. | 5 1111....2222.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen.7 Vorschriften Effekte und Animationen, Farben/Kontraste und Größen Aufblinkende Darstellungen (mehr als zwei hintereinander geschaltete Ein- und Ausblendeffekte) sind nicht erlaubt. Die Grundeinstellung und die jeweilige Anpassung der Helligkeit der LED-Videobanden müssen stets in Abstimmung mit den für die Produktion des Basissignals zuständigen Produktionsverant- wortlichen erfolgen, damit die TV-Bildqualität insgesamt zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt wird. Der Sättigungsgrad (Strahlkraft) der Farbe Weiß darf bis zu maximal 90 % betragen. Die verwendeten Schriftgrößen sollen 25% bis 100% der aktiven Bandenoberfläche (sichtbare Dioden) betragen. Die Abfolge der Werbesequenzen muss so harmonisiert werden, dass die Farbsprünge von hell nach dunkel und umgekehrt möglichst minimiert werden. Im Rahmen der Harmonisierung ist der so genannte Farbfä- cher (Abfolge von hellen Farben zu dunklen Farben und umgekehrt) maßgeblich.
  • 6. | 6 ANHANG TECHNIKANHANG TECHNIKANHANG TECHNIKANHANG TECHNIK Grundsätzlich gilt die jeweilige Versammlungsstättenverordnung am Spielort. Der austragende Verein trägt dafür Sorge, dass alle zum Zeitpunkt des LED-Videobandeneinsatzes gültigen Bestimmungen hin- sichtlich des Betriebs von LED-Videobanden in Veranstaltungsstätten sowie Veranstaltungsstätten- spezifische Verordnungen wie Betriebs- und Sicherheitsverordnungen geprüft, bestätigt und eingehalten sind. Dazu gehört auch das Vorliegen aller erforderlichen Zulassungen zum festen und/oder temporären Betrieb in deutschen Versammlungsstätten sowie a) Die Einhaltung aller relevanten DIN und VDE Normen. b) Das Vorliegen der erforderlichen CE Zertifikate. c) Die Einhaltung von Vorgaben der Bundesnetzagentur zu elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß EMVG und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (FTEG). d) Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften (z.B. BGV C1) und der Versammlungsstät- tenverordnung. MechanikMechanikMechanikMechanik a) LED-Videobanden müssen mit einem realen Pixelabstand kleiner gleich 12,51 mm (horizontal und vertikal) bis kleiner gleich 21,51 mm (horizontal) eingesetzt werden. b) Die LED-Videobanden müssen eine weitestgehend reflektionsfreie, tiefschwarze Oberfläche aufwei- sen. c) Die aktive Displayfläche der LED-Videobanden darf eine Höhe von 100 cm nicht über- bzw. eine minimale in Höhe von 80 cm nicht unterschreiten. d) Die Lichtleistung der LED-Videobanden sollte mindestens 600 Nit betragen und ggf. in punkto Blen- dung / Grelligkeit bei TV-Übertragungen angepaßt werden. e) Die Helligkeitsregulierung sollte zwischen 0 und 100% in Stufen von maximal 2% möglich sein. f) Die Prozessorleistung (Farbtiefe/Farbbrillianz) sollte größer gleich 12 Bit sein. g) Die Lichtleistung sollte in einem Betrachtungswinkel von 120° horizontal und 120° vertikal nicht kleiner als 50% der maximalen Lichtleistung sein. h) Die Aktualisierungsrate (Refresh Rate) sollte mindestens 2.000 Hz betragen. Abkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den TechnikpAbkürzungsverzeichnis in den Technikpartartartart BGV C1 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift: Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produkti- onsstätten für szenische Darstellung“ Bit: Binary digit CE: Conformité Europeene DIN: Deutsche Industrie Norm EMVG: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln FTEG: Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen Hz: Hertz LED: Light Emitting Diode Nit: Leuchtdichte (nitere lat.: scheinen) SMD: Surface-mounted device VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Köln,Köln,Köln,Köln, OktoberOktoberOktoberOktober 2012012012013333