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Regierungsprogramm und
Überwachungspaket 2.0
Analyse aus netzpolitischer Perspektive
16. Dezember 2017
Die wichtigsten Punkte
• Überwachungspaket 2.0
• Staat als unbegrenzter Datensammler
• Leistungsschutzrecht
• Kein Transparenzgesetz
…eine digitale „durchgehende Bildungs- und
Leistungsdokumentation für jede Schülerin
und jeden Schüler“ vom Kindergarten bis zum
Ende der Ausbildung
…präventiver „Datenaustausch zwischen
Gesundheitswesen, Finanz und
Pensionsversicherung“ um mutmaßlichen
Missbrauch im Sozialsystem zu verhindern…
Die zuständigen Akteure
Margarete Schrammböck
Wirtschaft und Digitales
Josef Moser
Justizminister
Herbert Kickl
Innenminister
ÜPA 2 – Überblick
Teil des BMVRDJ:
• Bundestrojaner
• Quick-Freeze –
Vorratsdatenspeicherung 2.0
• Lauschangriff
• IMSI-Catcher
• Einschränkung des
Briefgeheimnisses
Teil des BMI:
• Zugriff auf Videoaufnahmen
im öffentlichen Raum
• Kfz-Datenerfassung
• Registrierungspflicht für
Prepaid-SIM-Karten
• Sicherheitsforen
Strafprozessordnung
Bundestrojaner
(Überwachung verschlüsselter Nachrichten)
StPO
Unterschied zum ÜPA1?
• Die Hürde ist höher (schwere der Verbrechen)
• M2M Kommunikation soll ausgenommen werden
• "Nachrichten und Informationen von einer natürlichen Person„
• Datenübermittlungen mit Cloud-Server + Abspeichern von E-Mail-
Entwürfen sollen aber erfasst werden
Etwas besser als der letzte Entwurf.
Unsere Kritik:
• Gefahr für die Sicherheit aller Computersysteme!
• Kaum von der Online Durchsuchung zu unterscheiden
• Kann auch an der Straftat völlig unbeteiligte Personen treffen
Quick-Freeze
(Anlassdatenspeicherung)
Unterschied zum ÜPA1?
• Sunset-Clause
• „Amts und Rechtshilfe“ als zusätzlicher Anwendungsfall unklar
Unsere Kritik:
• Keine Pflicht fälschlicherweise überwachte Personen zu informieren
• keine gerichtliche Bewilligung für die Speicherung - nur für Auskunft
• es sollen nur „bestimmte Kategorien“ gespeichert werden
– im Gesetz aber nicht definiert
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
Aufhebung des
Briefgeheimnis
Kein Unterscheid zum ÜPA1
IMSI-Catcher
(Lokalisierung von Geräten)
Kaum Unterschied zum ÜPA1
Unsere Kritik:
• Keine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung durch
RSB erforderlich
• kann faktisch mehr als er darf
• schon bei nicht so schweren Straftaten möglich
• Streubreite, unbeteiligte sind mitbetroffen
• Zeitspanne muss daher möglichst kurz sein
Kfz-Kennzeichenerfassung
Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Keine gerichtl. Bewilligung, oder Anordnung der StA
Unterschied zum ÜPA1?
• statt 48 h Frist - 2 Wochen
Verschlechterung
Videoüberwachung
Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Für extrem viele Zwecke, kaum eine Einschränkung, und schon zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit, was ein extrem offener Begriff ist
Unterschied zum ÜPA1?
• Aufbewahrungsverpflichtung von zwei auf vier Wochen verlängert
• Länger als drei Tage vorher nur mit Genehmigung d. RSB -
weggefallen
Eindeutige Verschlechterung!
Registrierungspflicht
für SIM-Karten
Unsere Kritik:
• Studien und Erfahrungen anderer Länder lassen daran zweifeln,
dass das sinnvoll ist (Bspe in alter SN)
• anonyme SIM-Karten wichtig für investigativen Journalismus
Unterschied zum ÜPA1?
• inhaltlich hat sich nichts geändert
• Es wurde konkretisiert und klargestellt, sodass v. Unternehmen besser
durchführbar ist
• Strafe wurde niedriger gemacht (von 58.000)
Sicherheitsforen
Die Datenweitergabe ist nicht mehr drin, also eindeutig eine
Verbesserung.
• Die Polizei kann Plattformen einrichten, um
(Sicherheits)Maßnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren.
• Vereine, NGOs, Wohnpartner und Menschen die sich engagieren
wollen. Es soll zu einer gemeinschaftlichen Lösungsfindung
kommen.
Unterschied zum ÜPA1?
• BuTro höhere Voraussetzungen
• Lauschangriff Voraussetzungen tw erhöht u. Fahrzeuge sind raus
• Netzsperren sind raus
• PUK-Code-Herausgabe ist raus
• Datenweitergabe in den Sicherheitsforen ist raus
Positives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
• Kfz-Kennzeichenspeicherung länger
• Videoüberwachung länger
• Lauschangriff tw. erweitert
Negatives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
Zeitplan
• Datenschutzrat: 9.3.
• Begutachtungsfrist: 28.3.
• Im März die Stellungnahme
abgeben
• Expertenhearing (Innen und
Justiz parallel!): 5.4.
• 5. April Beschluss im
Ausschuss
• Ende April NR und BR
Datenschutzrat
Beschluss
im
Ausschuss
Briefgeheimnis
Linz
Innsbruck
Graz?
Vortrag
Grüne
Akademie
Treffen
in
Graz
Mandatsverschiebung durch die Landtagswahlen in
Niederösterreich und Tirol ergibt sich vorläufig:
• SPÖ 21 (20)
• ÖVP 21 (22 derzeit)
• FPÖ 15 (12)
• Grüne 3 (4)
• ohne Fraktion 1 (3)
Bundesrat:
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0199/index.shtml

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  • 3. Die wichtigsten Punkte • Überwachungspaket 2.0 • Staat als unbegrenzter Datensammler • Leistungsschutzrecht • Kein Transparenzgesetz
  • 4. …eine digitale „durchgehende Bildungs- und Leistungsdokumentation für jede Schülerin und jeden Schüler“ vom Kindergarten bis zum Ende der Ausbildung
  • 5. …präventiver „Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung“ um mutmaßlichen Missbrauch im Sozialsystem zu verhindern…
  • 6. Die zuständigen Akteure Margarete Schrammböck Wirtschaft und Digitales Josef Moser Justizminister Herbert Kickl Innenminister
  • 7. ÜPA 2 – Überblick Teil des BMVRDJ: • Bundestrojaner • Quick-Freeze – Vorratsdatenspeicherung 2.0 • Lauschangriff • IMSI-Catcher • Einschränkung des Briefgeheimnisses Teil des BMI: • Zugriff auf Videoaufnahmen im öffentlichen Raum • Kfz-Datenerfassung • Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten • Sicherheitsforen
  • 9. Unterschied zum ÜPA1? • Die Hürde ist höher (schwere der Verbrechen) • M2M Kommunikation soll ausgenommen werden • "Nachrichten und Informationen von einer natürlichen Person„ • Datenübermittlungen mit Cloud-Server + Abspeichern von E-Mail- Entwürfen sollen aber erfasst werden Etwas besser als der letzte Entwurf.
  • 10. Unsere Kritik: • Gefahr für die Sicherheit aller Computersysteme! • Kaum von der Online Durchsuchung zu unterscheiden • Kann auch an der Straftat völlig unbeteiligte Personen treffen
  • 12. Unterschied zum ÜPA1? • Sunset-Clause • „Amts und Rechtshilfe“ als zusätzlicher Anwendungsfall unklar
  • 13. Unsere Kritik: • Keine Pflicht fälschlicherweise überwachte Personen zu informieren • keine gerichtliche Bewilligung für die Speicherung - nur für Auskunft • es sollen nur „bestimmte Kategorien“ gespeichert werden – im Gesetz aber nicht definiert Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
  • 16. Unsere Kritik: • Keine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung durch RSB erforderlich • kann faktisch mehr als er darf • schon bei nicht so schweren Straftaten möglich • Streubreite, unbeteiligte sind mitbetroffen • Zeitspanne muss daher möglichst kurz sein
  • 18. Unsere Kritik: • Massenüberwachung • Vorratsdatenspeicherung • Keine gerichtl. Bewilligung, oder Anordnung der StA Unterschied zum ÜPA1? • statt 48 h Frist - 2 Wochen Verschlechterung
  • 20. Unsere Kritik: • Massenüberwachung • Vorratsdatenspeicherung • Für extrem viele Zwecke, kaum eine Einschränkung, und schon zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, was ein extrem offener Begriff ist Unterschied zum ÜPA1? • Aufbewahrungsverpflichtung von zwei auf vier Wochen verlängert • Länger als drei Tage vorher nur mit Genehmigung d. RSB - weggefallen Eindeutige Verschlechterung!
  • 22. Unsere Kritik: • Studien und Erfahrungen anderer Länder lassen daran zweifeln, dass das sinnvoll ist (Bspe in alter SN) • anonyme SIM-Karten wichtig für investigativen Journalismus Unterschied zum ÜPA1? • inhaltlich hat sich nichts geändert • Es wurde konkretisiert und klargestellt, sodass v. Unternehmen besser durchführbar ist • Strafe wurde niedriger gemacht (von 58.000)
  • 23. Sicherheitsforen Die Datenweitergabe ist nicht mehr drin, also eindeutig eine Verbesserung. • Die Polizei kann Plattformen einrichten, um (Sicherheits)Maßnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren. • Vereine, NGOs, Wohnpartner und Menschen die sich engagieren wollen. Es soll zu einer gemeinschaftlichen Lösungsfindung kommen. Unterschied zum ÜPA1?
  • 24. • BuTro höhere Voraussetzungen • Lauschangriff Voraussetzungen tw erhöht u. Fahrzeuge sind raus • Netzsperren sind raus • PUK-Code-Herausgabe ist raus • Datenweitergabe in den Sicherheitsforen ist raus Positives (im Vergleich zum letzten Entwurf): • Kfz-Kennzeichenspeicherung länger • Videoüberwachung länger • Lauschangriff tw. erweitert Negatives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
  • 25.
  • 26. Zeitplan • Datenschutzrat: 9.3. • Begutachtungsfrist: 28.3. • Im März die Stellungnahme abgeben • Expertenhearing (Innen und Justiz parallel!): 5.4. • 5. April Beschluss im Ausschuss • Ende April NR und BR Datenschutzrat Beschluss im Ausschuss Briefgeheimnis Linz Innsbruck Graz? Vortrag Grüne Akademie Treffen in Graz
  • 27.
  • 28. Mandatsverschiebung durch die Landtagswahlen in Niederösterreich und Tirol ergibt sich vorläufig: • SPÖ 21 (20) • ÖVP 21 (22 derzeit) • FPÖ 15 (12) • Grüne 3 (4) • ohne Fraktion 1 (3) Bundesrat: Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0199/index.shtml