SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  4
Télécharger pour lire hors ligne
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
Personalberatung für die Kommunikationsbranche
Symbole sind Bedeutungsträger, die dem Betrachter in der prägnanten Kurzform des visuellen Eindrucks einen
bestimmten Inhalt vermitteln sollen. Auf Produktverpackungen werden Symbole häufig zu Werbe- und
Informationszwecken eingesetzt, z.B. um über bestimmte Produkteigenschaften oder Verwendungszwecke zu
informieren, um die Herstellermarke in Form eines Logos wieder zu geben, oder um auf die Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Produktserie hinzuweisen.
Auf den Verpackungen von Epson Druckerpatronen z.B. befinden sich spezielle Bildmotive von Teddybären, Badeentchen
und Sonnenschirmen, die der Zuordnung der jeweiligen Patronen zum passenden Epson Drucker erlauben. Dem Kunden
spart dies die Unannehmlichkeit, ratlos vor einer Wand zahlreicher Patronen-Packungen zu stehen und sich mühselig die
Zahlen-Nummern-Kombination des eigenen Druckertyps vor Augen zu rufen. Dank der auf den Produktverpackungen
aufgebrachten Badeentchen und Teddybären konnte sich der Epson-Kunde kindergartenleicht in der verwirrende Vielfalt
des Druckpatronenmarktes orientieren.
Dass der Austausch einer wenig ansprechenden technischen Typenbezeichnung durch ein ansprechendes Bildmotiv vom
Kunden nicht nur als sympathisch empfunden wird, sondern auch seinen Griff sicher zum richtigen Produkt lenkt, wurde
auch vom Wettbewerb schnell wahrgenommen. Die Firma Pelikan brachte ihre zu den Epson-Druckern kompatiblen
Tintenpatronen nunmehr mit ähnlichen Teddybären-, Badeentchen- und Sonnenschirm-Symbolen heraus, und profitierte
damit nicht unerheblich von der durch Epson geschaffenen Konditionierung des Kunden auf ein bestimmtes Motiv.
Badeentchen und Teddybären - ist die Nachahmung von
Bildsymbolen wettbewerbswidrig?
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten + Schubert
Donnerstag, 22. Dezember 2011
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
Personalberatung für die Kommunikationsbranche
Der rechtliche Konflikt war vorprogrammiert. Im Wesentlichen standen sich zwei Positionen gegenüber: Epson wollte
verhindern, dass die von ihr geschaffene hohe Identifikationskraft ihrer Bildmotive nicht von einem Konkurrenten
abgeschöpft würde; Pelikan wollte nicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, werbewirksam auf die
Kompatibilität ihrer Patronen mit den Epson-Druckern hinzuweisen. Beide Positionen sind wirtschaftlich nachvollziehbar,
die juristische Lösung der unvereinbaren Standpunkte musste letztendlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefunden
werden.
Der BGH entschied auf der Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zugunsten der Werbefreiheit von
Pelikan (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 48/10).
Ausgangspunkt für die Entscheidungsfindung des BGH war die Regelung zur bezugnehmenden Werbung, wonach es
einem werbetreibenden Unternehmen grundsätzlich erlaubt ist, in seiner Werbung auf die Produkte anderer Unternehmen
Bezug zu nehmen, solange er sich an bestimmte Regeln hält. Damit darf Pelikan generell damit werben, dass die eigenen
Druckerpatronen zu den Druckern verschiedener Hersteller kompatibel sind. Diese Regelung ist sinnvoll, damit die
Hersteller alternativer Ersatz- oder Zubehörteile überhaupt eine Chance haben, ihre Produkte zu vermarkten. Wer würde
schon eine Druckerpatrone, einen Staubsaugerbeutel oder einen Handy-Akku kaufen, von denen er nicht weiß, in
welchem Gerät er diese verwenden kann?
Donnerstag, 22. Dezember 2011
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
Personalberatung für die Kommunikationsbranche
Eine Bezugnahme auf Produkte anderer Unternehmen kann aber z.B. dann wettbewerbswidrig sein, wenn sie "den Ruf des
von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt" (§ 6 Abs. 2 Nr. 4
UWG), denn ein Unternehmen muss nur freien Wettbewerb hinnehmen, nicht aber die Schädigung seiner immateriellen
Vermögensgüter. Auf diese Bestimmung stützte sich Epson maßgeblich und sie war das zentrale rechtliche Problem des
Gerichtsverfahrens.
Der Bundesgerichtshof sah den Ruf der von Epson eingesetzten Bildmotive nicht als beeinträchtigt an, weil diese nicht
verunglimpft worden seien. Auch eine Ausnutzung des guten Rufs der Bildmotive lehnte der BGH ab, denn die Nutzung
eines vom Mitbewerber verwendeten Zeichens in der bezugnehmenden Werbung sei nicht schlechthin wettbewerbswidrig,
sondern eben nur die rufbeeinträchtigende oder rufausbeutende Nutzung. Damit kann die Nutzung eines fremden
Kennzeichens in der bezugnehmenden Werbung nur dann rechtswidrig sein, wenn noch weitere Umstände
hinzukommen, die über die bloße Nutzung oder Nennung des Kennzeichens hinausgehen. Zu denken wären z.B. an Fälle,
in denen die Bildmotive so ähnlich sind, dass sie miteinander verwechselt werden könnten, was hier nicht der Fall war,
denn die Motive waren anders gestaltet.
Donnerstag, 22. Dezember 2011
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
Personalberatung für die Kommunikationsbranche
Anmerkung:
Die Entscheidung des BGH bedeutet nicht, dass Symbole und Motive auf den Verpackungen des Mitbewerbers frei verwendet
können. Starke Annäherungen an fremde Symbole und Motive können markenrechtlich oder unter dem Aspekt des
wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes bedenklich sein, auch die Art und Weise der Verwendung der Motive spielt
eine Rolle. Werden diese eingesetzt, um z.B. auf die Kompatibilität des eigenen Produktes mit der den fremden Marken
hinzuweisen, kann die Nutzung rechtmäßig sein, während deren Darstellung als eigene Marke eher problematisch ist.
© 2011 Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten + Schubert
Unsere Partnerkanzlei Karsten & Schubert beleuchtet regelmäßig branchenrelevante Themen in der aktuellen Rechtsprechung.
www.karstenundschubert.de
Donnerstag, 22. Dezember 2011

Contenu connexe

En vedette (12)

Deutsche Hochschulen in Social Media
Deutsche Hochschulen in Social MediaDeutsche Hochschulen in Social Media
Deutsche Hochschulen in Social Media
 
Tourismus Folder
Tourismus FolderTourismus Folder
Tourismus Folder
 
Wenn oder ob
Wenn oder obWenn oder ob
Wenn oder ob
 
Bildungswege in der Chemie
Bildungswege in der ChemieBildungswege in der Chemie
Bildungswege in der Chemie
 
08. resumen
08. resumen08. resumen
08. resumen
 
Referat knauf frankfurt_07_2010
Referat knauf frankfurt_07_2010Referat knauf frankfurt_07_2010
Referat knauf frankfurt_07_2010
 
Social Media Missverständnisse und Dialog
Social Media Missverständnisse und DialogSocial Media Missverständnisse und Dialog
Social Media Missverständnisse und Dialog
 
Quiz Schweiz
Quiz SchweizQuiz Schweiz
Quiz Schweiz
 
IP Report 050315 China Germany
IP Report 050315 China GermanyIP Report 050315 China Germany
IP Report 050315 China Germany
 
Nine am portfolio
Nine am portfolioNine am portfolio
Nine am portfolio
 
Vilanova
VilanovaVilanova
Vilanova
 
Englisch Lernen
Englisch LernenEnglisch Lernen
Englisch Lernen
 

Plus de DESIGNERDOCK

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"DESIGNERDOCK
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?DESIGNERDOCK
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungDESIGNERDOCK
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur LeiharbeitDESIGNERDOCK
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragDESIGNERDOCK
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015DESIGNERDOCK
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDESIGNERDOCK
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDESIGNERDOCK
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerDESIGNERDOCK
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDESIGNERDOCK
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010DESIGNERDOCK
 

Plus de DESIGNERDOCK (16)

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: Kostenangebot
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock Postkarte
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010
 

DESIGNERDOCK Rechttipp: Badeentchen und Teddybären

  • 1. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de Personalberatung für die Kommunikationsbranche Symbole sind Bedeutungsträger, die dem Betrachter in der prägnanten Kurzform des visuellen Eindrucks einen bestimmten Inhalt vermitteln sollen. Auf Produktverpackungen werden Symbole häufig zu Werbe- und Informationszwecken eingesetzt, z.B. um über bestimmte Produkteigenschaften oder Verwendungszwecke zu informieren, um die Herstellermarke in Form eines Logos wieder zu geben, oder um auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktserie hinzuweisen. Auf den Verpackungen von Epson Druckerpatronen z.B. befinden sich spezielle Bildmotive von Teddybären, Badeentchen und Sonnenschirmen, die der Zuordnung der jeweiligen Patronen zum passenden Epson Drucker erlauben. Dem Kunden spart dies die Unannehmlichkeit, ratlos vor einer Wand zahlreicher Patronen-Packungen zu stehen und sich mühselig die Zahlen-Nummern-Kombination des eigenen Druckertyps vor Augen zu rufen. Dank der auf den Produktverpackungen aufgebrachten Badeentchen und Teddybären konnte sich der Epson-Kunde kindergartenleicht in der verwirrende Vielfalt des Druckpatronenmarktes orientieren. Dass der Austausch einer wenig ansprechenden technischen Typenbezeichnung durch ein ansprechendes Bildmotiv vom Kunden nicht nur als sympathisch empfunden wird, sondern auch seinen Griff sicher zum richtigen Produkt lenkt, wurde auch vom Wettbewerb schnell wahrgenommen. Die Firma Pelikan brachte ihre zu den Epson-Druckern kompatiblen Tintenpatronen nunmehr mit ähnlichen Teddybären-, Badeentchen- und Sonnenschirm-Symbolen heraus, und profitierte damit nicht unerheblich von der durch Epson geschaffenen Konditionierung des Kunden auf ein bestimmtes Motiv. Badeentchen und Teddybären - ist die Nachahmung von Bildsymbolen wettbewerbswidrig? Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten + Schubert Donnerstag, 22. Dezember 2011
  • 2. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de Personalberatung für die Kommunikationsbranche Der rechtliche Konflikt war vorprogrammiert. Im Wesentlichen standen sich zwei Positionen gegenüber: Epson wollte verhindern, dass die von ihr geschaffene hohe Identifikationskraft ihrer Bildmotive nicht von einem Konkurrenten abgeschöpft würde; Pelikan wollte nicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, werbewirksam auf die Kompatibilität ihrer Patronen mit den Epson-Druckern hinzuweisen. Beide Positionen sind wirtschaftlich nachvollziehbar, die juristische Lösung der unvereinbaren Standpunkte musste letztendlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefunden werden. Der BGH entschied auf der Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zugunsten der Werbefreiheit von Pelikan (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 48/10). Ausgangspunkt für die Entscheidungsfindung des BGH war die Regelung zur bezugnehmenden Werbung, wonach es einem werbetreibenden Unternehmen grundsätzlich erlaubt ist, in seiner Werbung auf die Produkte anderer Unternehmen Bezug zu nehmen, solange er sich an bestimmte Regeln hält. Damit darf Pelikan generell damit werben, dass die eigenen Druckerpatronen zu den Druckern verschiedener Hersteller kompatibel sind. Diese Regelung ist sinnvoll, damit die Hersteller alternativer Ersatz- oder Zubehörteile überhaupt eine Chance haben, ihre Produkte zu vermarkten. Wer würde schon eine Druckerpatrone, einen Staubsaugerbeutel oder einen Handy-Akku kaufen, von denen er nicht weiß, in welchem Gerät er diese verwenden kann? Donnerstag, 22. Dezember 2011
  • 3. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de Personalberatung für die Kommunikationsbranche Eine Bezugnahme auf Produkte anderer Unternehmen kann aber z.B. dann wettbewerbswidrig sein, wenn sie "den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt" (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG), denn ein Unternehmen muss nur freien Wettbewerb hinnehmen, nicht aber die Schädigung seiner immateriellen Vermögensgüter. Auf diese Bestimmung stützte sich Epson maßgeblich und sie war das zentrale rechtliche Problem des Gerichtsverfahrens. Der Bundesgerichtshof sah den Ruf der von Epson eingesetzten Bildmotive nicht als beeinträchtigt an, weil diese nicht verunglimpft worden seien. Auch eine Ausnutzung des guten Rufs der Bildmotive lehnte der BGH ab, denn die Nutzung eines vom Mitbewerber verwendeten Zeichens in der bezugnehmenden Werbung sei nicht schlechthin wettbewerbswidrig, sondern eben nur die rufbeeinträchtigende oder rufausbeutende Nutzung. Damit kann die Nutzung eines fremden Kennzeichens in der bezugnehmenden Werbung nur dann rechtswidrig sein, wenn noch weitere Umstände hinzukommen, die über die bloße Nutzung oder Nennung des Kennzeichens hinausgehen. Zu denken wären z.B. an Fälle, in denen die Bildmotive so ähnlich sind, dass sie miteinander verwechselt werden könnten, was hier nicht der Fall war, denn die Motive waren anders gestaltet. Donnerstag, 22. Dezember 2011
  • 4. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de Personalberatung für die Kommunikationsbranche Anmerkung: Die Entscheidung des BGH bedeutet nicht, dass Symbole und Motive auf den Verpackungen des Mitbewerbers frei verwendet können. Starke Annäherungen an fremde Symbole und Motive können markenrechtlich oder unter dem Aspekt des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes bedenklich sein, auch die Art und Weise der Verwendung der Motive spielt eine Rolle. Werden diese eingesetzt, um z.B. auf die Kompatibilität des eigenen Produktes mit der den fremden Marken hinzuweisen, kann die Nutzung rechtmäßig sein, während deren Darstellung als eigene Marke eher problematisch ist. © 2011 Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten + Schubert Unsere Partnerkanzlei Karsten & Schubert beleuchtet regelmäßig branchenrelevante Themen in der aktuellen Rechtsprechung. www.karstenundschubert.de Donnerstag, 22. Dezember 2011