Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller
1. Verhaltenskodex für den Vertrieb
von Versicherungen
Pressegespräch 13. März 2015
Gerhard Müller
Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses
2. Was kann der Verhaltenskodex leisten?
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
Inhalte des Verhaltenskodex
Beitritte
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Fahrplan 2015
Verhaltenskodex für den Vertrieb
2
4
3
5
6
2
7
Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
8
1
3. Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
3
Kundenvertrauen soll auf eine neue Basis gestellt werden
Unternehmen stoßen Verhaltensänderungen an
Gesetzliche Initiativen bestärken die Branche beim Umbau der Vertriebe
Steigende
Erwartungen
der
Öffentlichkeit
Steigende
Erwartungen des
Gesetzgebers:
LVRG
IMD2
Ombudsmann für Versicherungen
Verhaltenskodex
Initiative gut beraten
Code of Conduct für Datenschutz
Qualitativ
hochwertige
Beratung
und Produkte
Initiativen der Branche
Checkliste Beratungsdokumentation
Überarbeitung der Muster für allg. Vertragsbedingungen
4. Inhalte des Verhaltenskodex
4
Klare Produkte,
faire Tarife
Kundenbedürfnis
im Mittelpunkt
Beratungs-
dokumentation
Compliance
Beratung nach
Abschluss
Umdeckung
4
3
1
5
6
2
Klare, verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünf-
tige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren.
Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung;
Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse.
Erweiterte Anforderungen an Monitoring und Reporting bzw. Compliance-
Vorschriften (Vertraulichkeit von Daten, Wettbewerb, Korruption, Bestechung).
Persönliche Aushändigung der Beratungsdokumentation bei
Vertragsabschluss (Verzicht auf Dokumentation als Ausnahme).
Beratung nach Vertragsabschluss ist Grundlage für nachhaltige
Kundenbeziehung (gerade auch bei der Lebensversicherung).
Kundeninteresse ist alleinige Motivation für Umdeckung.
5. Inhalte des Verhaltenskodex
5
Legitimation
Vermittler-
qualifikation
Hinweis
Ombudsmann
Zusatzvergütung
Makler
Verbindlichkeit
des Kodex
10
9
7
11
8
Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern
gegenüber dem Kunden.
Neue Anforderung an Weiterbildung: Versicherer stellen hochwertige
Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten
Vermittlern zusammen.
Zusatzvergütungen dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das
Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.
Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneter
Form hinzuweisen.
Neue Anforderung aufgrund Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und
Verpflichtung der Vermittler.
6. 1
Prüfung vertriebsrelevanter Unternehmens-
regelungen durch Wirtschaftsprüfer
Angemessenheitsprüfung
Wirksamkeitsprüfung
Zeitvorgabe für die Vorlage der
Prüfungsergebnisse
Erstmalige Vorlage vier Monate nach Ablauf eines
vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex
Erneute Prüfung nach zwei Jahren
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf www.gdv.de
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Transparenz
Prüfung
Beitritt
2
Neue inhaltliche Schwerpunkte:
Compliance und Weiterbildung
Unternehmen müssen sich und ihren Mitarbeitern
Compliance-Regeln geben
Laufende fachliche Fortbildung muss nachgewiesen werden
3
Umdeckung
Nachteile sind offenzulegen und zu dokumentieren
6
7. Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
7
Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
8. Compliance Management-System
Interne Regeln werden durch ein Compliance Management-System
abgebildet, das folgende Elemente abdecken muss:
8
Compliance
Kultur
Compliance
Ziele
Compliance
Risiken
Compliance
Programm
Compliance
Organisation
Compliance
Kommuni-
kation
Compliance
Überwachung &
Verbesserung
9. Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
9
Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
Wirtschaftsprüfer prüft CMS-Beschreibung und erstellt Prüfungsergebnis
GDV veröffentlicht positives Prüfungsergebnis auf GDV.de
Prüfung durch Wirtschaftsprüfer findet alle zwei Jahre statt
11. Was kann der Verhaltenskodex leisten?
11
Höhere Beratungsqualität
für die Verbraucher
Kodex fordert Unternehmen auf, sich durch
unabhängige Dritte prüfen zu lassen
Kodex richtet sich ausschließlich
an Unternehmen
Kodex bildet mit seinen Leitlinien eine
Richtschnur für Unternehmen
Kodex muss von Unternehmen „gelebt“
werden, indem sie nachweislich
Compliance Management-Regeln für
den Vertrieb etablieren
14. Fahrplan 2015
Transparenz – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den GDV
14
* Frist sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr
Erste Veröffentlichung –
Eingänge bis 31.03.2015
Veröffentlichung auf
GDV.de – Eingänge
bis 30.04.2015
02.04.
04.05.
30.04.
Rückmeldefrist
aller in 2013
beigetretener
Versicherer*