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Verhaltenskodex für den Vertrieb
von Versicherungen
Pressegespräch 13. März 2015
Gerhard Müller
Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses
Was kann der Verhaltenskodex leisten?
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
Inhalte des Verhaltenskodex
Beitritte
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Fahrplan 2015
Verhaltenskodex für den Vertrieb
2
4
3
5
6
2
7
Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
8
1
Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
3
Kundenvertrauen soll auf eine neue Basis gestellt werden
Unternehmen stoßen Verhaltensänderungen an
Gesetzliche Initiativen bestärken die Branche beim Umbau der Vertriebe
Steigende
Erwartungen
der
Öffentlichkeit
Steigende
Erwartungen des
Gesetzgebers:
LVRG
IMD2
Ombudsmann für Versicherungen
Verhaltenskodex
Initiative gut beraten
Code of Conduct für Datenschutz
Qualitativ
hochwertige
Beratung
und Produkte
Initiativen der Branche
Checkliste Beratungsdokumentation
Überarbeitung der Muster für allg. Vertragsbedingungen
Inhalte des Verhaltenskodex
4
Klare Produkte,
faire Tarife
Kundenbedürfnis
im Mittelpunkt
Beratungs-
dokumentation
Compliance
Beratung nach
Abschluss
Umdeckung
4
3
1
5
6
2
Klare, verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünf-
tige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren.
Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung;
Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse.
Erweiterte Anforderungen an Monitoring und Reporting bzw. Compliance-
Vorschriften (Vertraulichkeit von Daten, Wettbewerb, Korruption, Bestechung).
Persönliche Aushändigung der Beratungsdokumentation bei
Vertragsabschluss (Verzicht auf Dokumentation als Ausnahme).
Beratung nach Vertragsabschluss ist Grundlage für nachhaltige
Kundenbeziehung (gerade auch bei der Lebensversicherung).
Kundeninteresse ist alleinige Motivation für Umdeckung.
Inhalte des Verhaltenskodex
5
Legitimation
Vermittler-
qualifikation
Hinweis
Ombudsmann
Zusatzvergütung
Makler
Verbindlichkeit
des Kodex
10
9
7
11
8
Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern
gegenüber dem Kunden.
Neue Anforderung an Weiterbildung: Versicherer stellen hochwertige
Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten
Vermittlern zusammen.
Zusatzvergütungen dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das
Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.
Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneter
Form hinzuweisen.
Neue Anforderung aufgrund Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und
Verpflichtung der Vermittler.
1
Prüfung vertriebsrelevanter Unternehmens-
regelungen durch Wirtschaftsprüfer
 Angemessenheitsprüfung
 Wirksamkeitsprüfung
 Zeitvorgabe für die Vorlage der
Prüfungsergebnisse
 Erstmalige Vorlage vier Monate nach Ablauf eines
vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex
 Erneute Prüfung nach zwei Jahren
 Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf www.gdv.de
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Transparenz
Prüfung
Beitritt
2
Neue inhaltliche Schwerpunkte:
Compliance und Weiterbildung
 Unternehmen müssen sich und ihren Mitarbeitern
Compliance-Regeln geben
 Laufende fachliche Fortbildung muss nachgewiesen werden
3
Umdeckung
 Nachteile sind offenzulegen und zu dokumentieren
6
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
7
Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
Compliance Management-System
Interne Regeln werden durch ein Compliance Management-System
abgebildet, das folgende Elemente abdecken muss:
8
Compliance
Kultur
Compliance
Ziele
Compliance
Risiken
Compliance
Programm
Compliance
Organisation
Compliance
Kommuni-
kation
Compliance
Überwachung &
Verbesserung
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
9
Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
Wirtschaftsprüfer prüft CMS-Beschreibung und erstellt Prüfungsergebnis
GDV veröffentlicht positives Prüfungsergebnis auf GDV.de
Prüfung durch Wirtschaftsprüfer findet alle zwei Jahre statt
10
Was kann der Verhaltenskodex leisten?
11
Höhere Beratungsqualität
für die Verbraucher
Kodex fordert Unternehmen auf, sich durch
unabhängige Dritte prüfen zu lassen
Kodex richtet sich ausschließlich
an Unternehmen
Kodex bildet mit seinen Leitlinien eine
Richtschnur für Unternehmen
Kodex muss von Unternehmen „gelebt“
werden, indem sie nachweislich
Compliance Management-Regeln für
den Vertrieb etablieren
Beitritte zum Verhaltenskodex
12
Stand: März 2015
227
Versicherungsunternehmen
87,8 % Marktanteil
(nach Beitragseinnahmen)
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf gdv.de
13
- Beispiel -
Fahrplan 2015
Transparenz – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den GDV
14
* Frist sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr
Erste Veröffentlichung –
Eingänge bis 31.03.2015
Veröffentlichung auf
GDV.de – Eingänge
bis 30.04.2015
02.04.
04.05.
30.04.
Rückmeldefrist
aller in 2013
beigetretener
Versicherer*
Wilhelmstraße 43 / 43 G, D-10117 Berlin
Postfach 08 02 64, D-10002 Berlin
Tel.: +49 30 2020-5000
Fax:+49 30 2020-6000
www.gdv.de @gdv_de
51, rue Montoyer
B-1000 Brüssel
Tel.: +32 2 28247-30
Fax:+32 2 28247-39

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Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

  • 1. Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015 Gerhard Müller Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses
  • 2. Was kann der Verhaltenskodex leisten? Wie funktioniert der Verhaltenskodex? Inhalte des Verhaltenskodex Beitritte Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Weiterentwicklung des Verhaltenskodex Fahrplan 2015 Verhaltenskodex für den Vertrieb 2 4 3 5 6 2 7 Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb 8 1
  • 3. Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb 3 Kundenvertrauen soll auf eine neue Basis gestellt werden Unternehmen stoßen Verhaltensänderungen an Gesetzliche Initiativen bestärken die Branche beim Umbau der Vertriebe Steigende Erwartungen der Öffentlichkeit Steigende Erwartungen des Gesetzgebers: LVRG IMD2 Ombudsmann für Versicherungen Verhaltenskodex Initiative gut beraten Code of Conduct für Datenschutz Qualitativ hochwertige Beratung und Produkte Initiativen der Branche Checkliste Beratungsdokumentation Überarbeitung der Muster für allg. Vertragsbedingungen
  • 4. Inhalte des Verhaltenskodex 4 Klare Produkte, faire Tarife Kundenbedürfnis im Mittelpunkt Beratungs- dokumentation Compliance Beratung nach Abschluss Umdeckung 4 3 1 5 6 2 Klare, verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünf- tige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren. Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung; Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse. Erweiterte Anforderungen an Monitoring und Reporting bzw. Compliance- Vorschriften (Vertraulichkeit von Daten, Wettbewerb, Korruption, Bestechung). Persönliche Aushändigung der Beratungsdokumentation bei Vertragsabschluss (Verzicht auf Dokumentation als Ausnahme). Beratung nach Vertragsabschluss ist Grundlage für nachhaltige Kundenbeziehung (gerade auch bei der Lebensversicherung). Kundeninteresse ist alleinige Motivation für Umdeckung.
  • 5. Inhalte des Verhaltenskodex 5 Legitimation Vermittler- qualifikation Hinweis Ombudsmann Zusatzvergütung Makler Verbindlichkeit des Kodex 10 9 7 11 8 Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden. Neue Anforderung an Weiterbildung: Versicherer stellen hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen. Zusatzvergütungen dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneter Form hinzuweisen. Neue Anforderung aufgrund Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Verpflichtung der Vermittler.
  • 6. 1 Prüfung vertriebsrelevanter Unternehmens- regelungen durch Wirtschaftsprüfer  Angemessenheitsprüfung  Wirksamkeitsprüfung  Zeitvorgabe für die Vorlage der Prüfungsergebnisse  Erstmalige Vorlage vier Monate nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex  Erneute Prüfung nach zwei Jahren  Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf www.gdv.de Weiterentwicklung des Verhaltenskodex Transparenz Prüfung Beitritt 2 Neue inhaltliche Schwerpunkte: Compliance und Weiterbildung  Unternehmen müssen sich und ihren Mitarbeitern Compliance-Regeln geben  Laufende fachliche Fortbildung muss nachgewiesen werden 3 Umdeckung  Nachteile sind offenzulegen und zu dokumentieren 6
  • 7. Wie funktioniert der Verhaltenskodex? 7 Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
  • 8. Compliance Management-System Interne Regeln werden durch ein Compliance Management-System abgebildet, das folgende Elemente abdecken muss: 8 Compliance Kultur Compliance Ziele Compliance Risiken Compliance Programm Compliance Organisation Compliance Kommuni- kation Compliance Überwachung & Verbesserung
  • 9. Wie funktioniert der Verhaltenskodex? 9 Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern Wirtschaftsprüfer prüft CMS-Beschreibung und erstellt Prüfungsergebnis GDV veröffentlicht positives Prüfungsergebnis auf GDV.de Prüfung durch Wirtschaftsprüfer findet alle zwei Jahre statt
  • 10. 10
  • 11. Was kann der Verhaltenskodex leisten? 11 Höhere Beratungsqualität für die Verbraucher Kodex fordert Unternehmen auf, sich durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen Kodex richtet sich ausschließlich an Unternehmen Kodex bildet mit seinen Leitlinien eine Richtschnur für Unternehmen Kodex muss von Unternehmen „gelebt“ werden, indem sie nachweislich Compliance Management-Regeln für den Vertrieb etablieren
  • 12. Beitritte zum Verhaltenskodex 12 Stand: März 2015 227 Versicherungsunternehmen 87,8 % Marktanteil (nach Beitragseinnahmen)
  • 13. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf gdv.de 13 - Beispiel -
  • 14. Fahrplan 2015 Transparenz – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den GDV 14 * Frist sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr Erste Veröffentlichung – Eingänge bis 31.03.2015 Veröffentlichung auf GDV.de – Eingänge bis 30.04.2015 02.04. 04.05. 30.04. Rückmeldefrist aller in 2013 beigetretener Versicherer*
  • 15. Wilhelmstraße 43 / 43 G, D-10117 Berlin Postfach 08 02 64, D-10002 Berlin Tel.: +49 30 2020-5000 Fax:+49 30 2020-6000 www.gdv.de @gdv_de 51, rue Montoyer B-1000 Brüssel Tel.: +32 2 28247-30 Fax:+32 2 28247-39

Notes de l'éditeur

  1. 3
  2. 4
  3. 5
  4. 6
  5. 7
  6. 8
  7. 10
  8. 11
  9. 14