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MPC Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ vor dem Untergang
Fachanwälte setzen Schadenersatz wegen Prospekt- und Beratungsfehlern durch


7. November 2012 – Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte „Santa B-Schiffe“
dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso
wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.


Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu
einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.


Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:


      Nur 57 % der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem
       Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes
       Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals
       werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so
       genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die
       Anlage empfiehlt hinweisen.

       Der Prospekt des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG -
       enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies
       ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43 % des von den
       Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten
       aufgewandt. Nur 57 % flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition.

       Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass
       Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den
       vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese
       Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der
       eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig „für die
       Anleger arbeitet“.

      26,5 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen
       nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen,
       welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils
erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des
       Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der
       Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 %
       beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf
       sagenhafte 26,5 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder
       der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im
       Beratungsgespräch informiert.

      Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom
       Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG -
       aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die
       Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches
       Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den
       zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen
       und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten
       Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die
       Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen
       müssen.

      Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis
       2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS
       „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023
       kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen
       geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung
       nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein
       Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind
       regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur
       5 % des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)


      Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die
       Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine
       Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste
       wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben
       Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15 % erhalten. Haben sie die Anleger über
       dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-
       Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.

Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte „Santa
B-Schiffe“ nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die
Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne
im persönlichen Kontakt klären.


Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern
zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals
Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen
oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass
es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose
Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese
Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich
machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds
erfahren        Sie         hier:      http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-
schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds „Santa B Schiffe“
mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.


Ihr Ansprechpartner

Michael Minderjahn, Rechtsanwalt




Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


www.nittel.co
info@nittel.co


http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-
ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

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MPC Offen Flotte Santa B-Schiffe vor dem Untergang

  • 1. MPC Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ vor dem Untergang Fachanwälte setzen Schadenersatz wegen Prospekt- und Beratungsfehlern durch 7. November 2012 – Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:  Nur 57 % der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen. Der Prospekt des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 57 % flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition. Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig „für die Anleger arbeitet“.  26,5 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils
  • 2. erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 % beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.  Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur 5 % des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)  Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15 % erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback- Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet. Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären. Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
  • 3. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von- schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds „Santa B Schiffe“ mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Ihr Ansprechpartner Michael Minderjahn, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg- ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html