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Isabel Pfeiffer-Poensgen, Cosima Vossenkuhl: Sechzehn Länder – eine Kulturnation

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Isabel Pfeiffer-Poensgen, Cosima Vossenkuhl: Sechzehn Länder – eine Kulturnation

  1. 1. Finanzierung und Förderung F 2.2 Öffentliche Kulturförderung Sechzehn Länder – eine Kulturnation Über die Kulturstiftung der Länder und die Aufgabe, Kunst und Kultur nationalen Ranges zu bewahren und zu fördern I. Pfeiffer-Poensgen, C. Vossenkuhl Das Kulturerbe eines Landes ist Teil seiner Identität. Die Kulturstiftung der Länder fördert und bewahrt national bedeutende Kulturgüter als gemeinnützige Stiftung. Dieser Artikel stellt die Stif- tung und ihren Tätigkeitsbereich vor. Er kann zugleich als Aufforderung und Anregung für andere Institutionen und private Förderer verstanden werden, sich auf diesem Arbeitsgebiet selbst zu en- gagieren. Gliederung Seite 1. Die Entstehungsgeschichte 2 2. Die Organisationsstruktur 2 2.1 Der Stiftungsrat 3 2.2 Der Vorstand 3 2.3 Das Kuratorium 4 3. Die Aufgaben der Kulturstiftung der Länder 5 3.1 Ankäufe für Museen, Archive und Bibliotheken 6 3.2 Rückführung kriegsbedingt verlagerten Kulturguts 7 3.2.1 Beutekunst 7 3.2.2 Rückgewinnung aus dem Ausland 8 3.3 Restitution 9 3.4 Erhaltung mobiler Werte in zu restaurierenden Denkmälern 10 4. Der Freundeskreis 11 5. Sonderprojekte 12 5.1 Kinder zum Olymp! 12 5.2 ars pro toto, das Magazin der Kulturstiftung der Länder 13 5.3 Das Deutsche Informationszentrum Kulturförderung (DIZK) 14 5.4 Das nationale Restaurierungsprogramm 15 6. Ausblick 15 1
  2. 2. F 2.2 Finanzierung und Förderung Öffentliche Kulturförderung 1. Die Entstehungsgeschichte Bereits in der Regierungserklärung Willy Brandts 1973 tauchte die Idee einer „Deutschen Nationalstiftung“ auf und auch Bundeskanzler Helmut Schmidt bekräftigte dieses Vorhaben drei Jahre später. Die konkrete Umsetzung ließ jedoch auf sich warten. Im Jahr 1978 rettete der Bankier Hermann Josef Abs (1901-1994) zahlreiche bedeutende Kunstwerke aus der Sammlung des jüdischen Kaufmanns Baron von Hirsch vor der Versteigerung in alle Welt. Ohne sein persönliches Engagement wären diese Werke irreversibel auf dem internationalen Kunstmarkt verstreut worden. Diese Erkenntnis ver- deutlichte die dringende Notwendigkeit zur Schaffung einer unbüro- kratisch handelnden Länder übergreifenden Einrichtung für die natio- nale Kultur Deutschlands. Gründung der 1984 beschlossen die Bundesländer schließlich die Errichtung der Kulturstiftung Kulturstiftung der Länder. Auf den Entschluss folgte 1987 die Grün- der Länder 1988 dung. Am 1. April 1988 nahm die Kulturstiftung der Länder in Berlin ihre Arbeit auf. Nach der Wende, im Oktober 1991, traten auch die neuen Bundeslän- der bei. Beteiligung des Bundes Der Bund war seit deren Entstehung an der Kulturstiftung der Länder beteiligt und ermöglichte im Rahmen des Mitwirkungsabkommens von 1987 bis 2005 die Unterstützung von rund 30 Kultureinrichtungen und -verbänden. Diese institutionelle Förderung kam unter anderem dem Deutschen Musikrat e. V., dem Deutschen Museumsbund e. V., dem Deutschen Literaturfonds e. V., dem Internationalen Theatertref- fen und zahlreichen anderen, auch kleineren Organisationen, zugute. Die Beteiligung des Bundes endete zum 31.12.2005. 2. Die Organisationsstruktur Die Kulturstiftung der Länder ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihre Organe sind: • der Stiftungsrat • der Vorstand • das Kuratorium 2
  3. 3. Finanzierung und Förderung F 2.2 Öffentliche Kulturförderung 2.1 Der Stiftungsrat Die Mitglieder des Stiftungsrats werden von den jeweiligen Landesre- Zusammensetzung gierungen bestellt. Den Vorsitz hat der Ministerpräsident des Landes, das den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz führt. Der Stiftungsrat hat Entscheidungskompetenz bei allen Fragen, die Aufgaben zum Aufgabenbereich der Kulturstiftung der Länder gehören. Auch personelle Entscheidungen im Hinblick auf die anderen Organe wer- den vom Stiftungsrat getroffen. Er bestellt den Vorstand der Kulturstif- tung (siehe Kap. 2.2) und beruft die Mitglieder des Kuratoriums (siehe Kap. 2.3). Bei seiner Arbeit wird der Stiftungsrat von einer Stiftungsinternen Arbeitsgruppe auf Ministerialebene unterstützt. 2.2 Der Vorstand Der Vorstand der Kulturstiftung der Länder besteht aus zwei Mitglie- Vorstandsmitglieder dern: • der Generalsekretär • ein Stellvertreter Der Generalsekretär hat satzungsgemäß die Aufgabe, die laufenden Aufgaben Geschäfte zu führen und zugleich die Beschlüsse des Stiftungsrats vorzubereiten und auszuführen. In der Praxis bedeutet dies zu einem großen Teil, Kontakte zu pflegen und zwischen anderen Beteiligten eines Vorhabens zu vermitteln. Tritt beispielsweise ein Museum mit einem Förderungswunsch an den Vor- stand heran, so wird das Vorhaben gemeinsam mit den Dezernenten der Kulturstiftung der Länder besonders unter folgenden Gesichts- punkten geprüft: • die künstlerische Bedeutung und die Qualität des Kunstwerks, • die nachgewiesene Provenienz, • der Sammlungszusammenhang in der antragstellenden Einrichtung, • die Angemessenheit des geforderten Preises (anhand von mindes- tens zwei unabhängigen Sachverständigen-Gutachten), • die Gesamtfinanzierung. 3
  4. 4. F 2.2 Finanzierung und Förderung Öffentliche Kulturförderung Zwischen dem Antragenden, häufig Museen, aber auch Bibliotheken und Archive, und dem Eigentümer des Kunstwerks bietet die Kultur- stiftung der Länder ihre Vermittlung an, da vor allem kleinere Häuser wenig Erfahrung mit der Abwicklung eines Ankaufs haben und aus diesem Grund auf die Kenntnisse der Kulturstiftung zurückgreifen. In der Regel vergehen bei einem Förderprojekt ein bis zwei Jahre von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Werks. In dieser Zeit müssen zahlreiche Gespräche, Verhandlungen und Treffen durchgeführt wer- den. Vom ersten Kontakt, über die Vorlage beim Stiftungsrat, bis zur öffentlichen Präsentation des gelungenen Erwerbs ist der Vorstand aktiv involviert. Zusätzlich ist die Kulturstiftung bei zahlreichen Gesprächsrunden und Projekten initiativ und beratend tätig. Der Vorstand nimmt daran nach Möglichkeit teil. (Zu den Aufgaben der Kulturstiftung der Länder siehe Kap. 3). Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Vorstand in seiner Berliner Geschäftsstelle von insgesamt sieben Mitarbeitern unterstützt, darun- ter zwei Dezernenten, die auch eigenverantwortlich Projekte leiten, und Mitarbeiter im Bereich Verwaltung, Sachbearbeitung und Sekreta- riat. 2.3 Das Kuratorium Zusammensetzung Ein weiteres Organ der Kulturstiftung der Länder ist das Kuratorium. Es besteht aus jeweils bis zu 15 Förderern und Sachverständigen aus Wirtschaft und Kultureinrichtungen. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Stiftungsrat auf fünf Jahre berufen, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Aufgaben Das Kuratorium berät den Stiftungsrat als Fachgremium bei der Erfül- lung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Festlegung von Schwer- punkten in seiner Fördertätigkeit. Es bewertet die gestellten Anfragen und spricht Empfehlungen aus. Bei der Beurteilung wie auch bei der Finanzierung von Erwerbungen spielt die Einschätzung des Kuratoriums eine wichtige Rolle. Für weitere Informationen siehe www.kulturstiftung.de. Auf unserer Homepage können sie unter anderem die Satzung der Kulturstiftung der Länder lesen und die aktuellen Mitgliederlisten der einzelnen Or- gane einsehen. 4

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