Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
1. D 3.9
Was machen die eigentlich?
Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen
Die Problematik von Transparenz und Wirkungsmessung im zivilgesellschaftlichen Sektor ist al-
lenthalben bekannt. Der nachfolgende Beitrag stellt verschiedene Ansätze vor, welche mehr Über-
sichtlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz anstreben. Daraus leitet sich die besondere Bedeu-
tung einer adäquaten Wirkungsanalyse ab. Am Beispiel des CEval-Ansatzes, einem besonderen
Qualitätsstandard für Evaluationen, diskutiert der Autor Probleme und Potenziale der Wirkungs-
messung und setzt diese in Beziehung zur aktuellen Transparenzdiskussion.1
Gliederung Seite
1. Einleitung 2
2. Zivilgesellschaft 3
3. Wirkungsanalyse 7
3.1 Verwendung und Nutzen 8
3.2 Grenzen der Wirkungsanalyse 9
3.3 Der CEval-Ansatz zur Wirkungsanalyse 11
4. Der CEval-Ansatz im Spiegel des Transparenzdiskurses 13
5. Weiterführende Überlegungen 14
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2. D 3.9 Planung und Steuerung
Evaluation und Qualitätsmanagement
1. Einleitung
„Zivilgesellschaft“ ist ein relativ unbekannter Teil unseres Gesell-
schaftssystems, obwohl sie vielfältige wichtige Funktionen erfüllt und
Leistungen erbringt. Auch wenn ihre reale Bedeutung vielerorts unter-
schätzt wird, ist der Begriff eher durchweg positiv besetzt. „Zivilge-
sellschaft“ ist aber keineswegs per se „gut“, auch sie benötigt ethische
Normen und Standards, um legitim handeln zu können.
Kein Vertrauen ohne Eine grundlegende Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und
Transparenz Einschätzung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten ist folglich „Transpa-
renz“. Spätestens seit den medial breit aufgegriffenen Skandalen zu
umstrittenen bzw. sogar unzulässigen Geschäftspraktiken bei mehre-
ren deutschen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen2 hat die in Fach-
kreisen schon länger geführte Diskussion um mehr Transparenz die
allgemeine Öffentlichkeit erreicht. Doch Gesetzgeber, Verwaltung und
zivilgesellschaftliche Akteure selbst konnten sich bislang nicht auf
kollektiv verbindliche Reglungen verständigen3.
Milliardenumsätze ohne Es ist schon bemerkenswert, dass die „Zivilgesellschaft“ als riesiger
Öffentlichkeit Sektor mit einem jährlichen Umsatz in dreistelliger Milliardenhöhe –
und zu einem nicht unerheblichen Teil durch öffentliche Förderung
finanziert4 – bislang gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, öffentlich
Rechenschaft für sein Handeln abzulegen. Die Angelegenheiten und
Themen, welcher sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Ak-
teure annehmen, liegen in deren eigenen Ermessen – gleiches gilt für
die Interventionsweisen, welcher sie sich bedienen. Weder die Reprä-
sentativität der gesellschaftlichen Strukturen und Bedürfnisse ist ge-
währleistet noch ist sichergestellt, dass der vermeintlich selbstlose
Einsatz nicht lediglich zur Durchsetzung partikularer Interessen oder
der zielgerichteten Einflussnahme auf öffentliche Belange dient.
In diesem Sinne ist eine transparente Offenlegungspraxis als notwen-
diges demokratisches Element zu sehen, welche eine verdeckte In-
strumentalisierung zivilgesellschaftlicher Strukturen verhindert und
durch seine Nachvollziehbarkeit grundlegendes Vertrauen generiert.
Zuwendungsgeber Doch nicht allein die zivilgesellschaftlichen Akteure tragen Verant-
fordern Transparenz wortung für die kaum vorhandene Transparenz, auch von Seiten ihrer
Unterstützer wurden entsprechende Forderungen nur unzureichend
gestellt, ebenso wenig, wie sie Nachweise über Erfolg bzw. Wirkung
ihrer Tätigkeit von den Organisationen verlangten5. Seit einiger Zeit
zeichnet sich allerdings ein Umdenken ab: Es wird vermehrt Wert
gelegt auf eine transparente Rechenschaftsablage.
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3. Planung und Steuerung D 3.9
Evaluation und Qualitätsmanagement
Die sogenannte „accountability“ bezeichnet jene Forderung von An- Accountability
spruchsberechtigten gegenüber verantwortlichen Organisationen und
Akteuren, Rechenschaft abzulegen, um die getätigten Förder-, Investi-
tions- und Spendenentscheidungen zu rechtfertigen und zu legitimie-
ren. Dazu ist es erforderlich, Entscheidungsstrukturen darzustellen, zu
erklären wie Tätigkeiten ausgeführt und die bereitgestellten Mittel
eingesetzt wurden. Ferner ist darzustellen, in welchem Maße Ziele
erreicht und konkrete Wirkungen nachgewiesen werden können.
Obwohl Unterstützung und Vertrauen gegenüber Organisationen, die
auf transparente Berichterstattung verzichten, mehr und mehr in Frage
gestellt werden, nutzt bislang nur eine Minderheit der zivilgesell-
schaftlichen Trägerorganisationen angemessene Evaluationsverfahren,
um die Wirkungen ihrer Tätigkeiten nachzuweisen. Es stellt sich daher
die Frage, was zivilgesellschaftliche Akteure daran hindert, umfassend
und transparent über die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit zu berichten.
Diese Frage ist somit ein wesentlicher Ankerpunkt dieses Beitrages.
Davor wird in Kapitel 2 das Untersuchungsfeld definiert und in seiner
faktischen Erscheinung umrissen. Dabei wird das Transparenz-Defizit
des Sektors aufgezeigt und werden einige Gegenmaßnahmen vorgestellt.
Kapitel 3 skizziert den potenzielle Nutzen und praktische Probleme der
Wirkungsanalytik, beispielshaft dargestellt am CEval-Ansatz. Kapitel 4
setzt diesen anschließend in Bezug zu den Aspekten der Transparenz-
diskussion.
2. Zivilgesellschaft
Nach Adloff bezeichnet der Begriff „Zivilgesellschaft“ das Prinzip der
Vergesellschaftung und Ressourcenbereitstellung abseits der Sphären
von Staat und Markt. Der Bereich umfasst damit die Gesamtheit aller
öffentlichen Assoziationen, Vereinigungen und Zusammenkünfte,
welche auf freiwilligem Zusammenhandeln der Bürger und Bürgerin-
nen, unabhängig vom staatlichen Apparat oder wirtschaftlichen Profit-
interessen beruhen6. Für konkrete Abgrenzungen ist eine analytisch
klare und eindeutige Definition jedoch schwierig, da die Grenzen zwi-
schen den Sphären fließend und oft mit hybriden Organisationen be-
setzt sind.
Neben der organisational-institutionellen Dimension werden dem Kein „Dritter Sektor“
Konzept der Zivilgesellschaft – im Gegensatz zu den mit ihr eng ver-
knüpften und oft synonym verwendeten Begriffen „Nonprofit-Sektor“,
„Voluntary-Sektor“ oder „Dritter Sektor“ – auch demokratietheore-
tisch-normative und informelle Aspekte zugeschrieben7. Zivile Um-
gangsformen, wie die Forderung nach gesellschaftlicher Demokrati-
sierung und selbstorganisierter Öffentlichkeit, kultureller Freiheit und
individueller vom Bürger ausgehender reformatorischer Einflussnah-
me und Selbststeuerung, fallen ebenso unter das Konzept „Zivilgesell-
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4. D 3.9 Planung und Steuerung
Evaluation und Qualitätsmanagement
schaft“ wie die diversen informellen Formen von Vereinigungen und
Netzwerken. Das Spektrum zivilgesellschaftlicher Aktivitäten er-
streckt sich dabei von karitativen über politische zu (sozio)kulturellen
bis hin zu wirtschaftlichen Interessens- und Handlungsfeldern.
Keine Ein ebenfalls eng mit Zivilgesellschaft verknüpfter Begriff ist Ge-
„Gemeinnützigkeit“ meinnützigkeit. Sie bezieht sich auf die Allgemeinwohlorientierung
von Organisationen, stellt allerdings in erster Linie eine steuerrechtli-
che Kategorie dar, welche längst nicht allen zivilgesellschaftlichen
Organisationen verliehen wird. Somit ist eine verwirrende begriffliche
Vielfallt rund um das Konzept Zivilgesellschaft festzustellen. Durch
die einstweilige Fokussierung auf den Begriff der Zivilgesellschaft
soll im Folgenden potenzieller Verwirrung aber vorgebeugt werden.
Herkunft Die historischen Wurzeln der Zivilgesellschaft reichen bis in die poli-
tische Philosophie der griechischen Antike zurück. Im moderneren
Kontext beruft sich der Begriff auf das aus dem englischen Sprach-
raum übernommene Konzept der „Civil Society“, welches der briti-
sche Sozialwissenschaftler Adam Ferguson (1767) mit seinem „Essay
on the History of Civil Society“ einbrachte. Die heute übliche Be-
trachtung der gesellschaftlichen Ordnung in der Unterteilung der öf-
fentlichen Sphären von Markt, Staat, Zivilgesellschaft und der priva-
ten Sphäre der primären Netze ist angesichts dieser geschichtlichen
Relationen allerdings jüngeren Datums. Vertreter der verschiedensten
Denktraditionen und politischen Strömungen trugen ihren Anteil bei8,
um die heute übliche Trichotomie dreier eigenständiger öffentlicher
Bereiche, mit jeweils eigener Logik und Funktionsmechanismen zu
differenzieren9.
Die Bedeutung des dritten, zivilgesellschaftlichen Sektors wurde ins-
besondere durch die Krise des Wohlfahrtsstaates in den 80er Jahren im
Zuge der steigenden Relevanz nicht-staatlicher Akteure offensichtlich.
Doch nicht nur sein gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht ist
bemerkenswert, auch seine ordnungspolitische und demokratietheore-
tische Bedeutung wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte immer deut-
licher. Verschiedenste soziale und politische Strömungen, angefangen
bei den neuen sozialen Bewegungen bis zu den Kommunitariern, fan-
den und finden im Konzept der Zivilgesellschaft einen positiv beleg-
ten Bezugspunkt und Handlungsrahmen.
Soziale Verantwortung Zivilgesellschaft gilt bis heute als Signalbegriff für Reformkonzepte,
und gesellschaftliche welche zum einen die soziale Verantwortung und demokratische
Vereinnahmung Selbstregulierung stärken, anderseits die gesellschaftliche Vereinnah-
mung sowohl von Seiten des Staates als auch des Marktes bändigen.
Angestoßen durch die angeführten Entwicklungen setzte sich Ende der
1980er Jahre auch die Wissenschaft verstärkt mit dem Konzept aus-
einander, welches eine zentrale Rolle für diverse neue Forschungsrich-
tungen, wie der Transformations-, Engagement-, Sozialkapital-,
3.Sektor- oder eben der Zivilgesellschaftsforschung übernahm.
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