Zuwendungsbescheid – und was nun?
Änderungen und Mittelabruf
NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
– Gute Nachbarschaft “
Präsentation 26.09.2022
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Inhaltsverzeichnis
1. Herzlich willkommen bei der NBank
2. Rechtliche Grundlagen
3. GWA – Gute Nachbarschaft
4. Anteilfinanzierung
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
6. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
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1. Herzlich willkommen bei der NBank
Die NBank ist die Investitions- und Förderbank
des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover.
Am 1. Januar 2004 hat sie ihr operatives Geschäft
aufgenommen. Als eine Anstalt des öffentlichen
Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land
Niedersachsen.
In Niedersachsen ist die NBank für die Beratung und
Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-,
Bundes- und EU-Mitteln zuständig.
(Quelle: Wikipedia)
◼ Gründung: 2004
◼ Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
◼ Gesellschafter: Land Niedersachsen
◼ Über 800 Mitarbeiter
◼ Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung
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2. Rechtliche Grundlagen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zur LHO (VV-LHO) zu § 23
Zuwendungen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zu § 44 Zuwendungen,
Verwaltung von Mitteln oder
Vermögensgegenständen
Allgemeine
Nebenbestimmungen
(ANBest-Gk/P)
NBank
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3. Das GWA Team
www.nbank.de/Förderprogramme/
Aktuelle-Förderprogramme
/Gemeinwesenarbeit-und-
Quartiersmanagement-Gute-
Nachbarschaft
E-Mail:
Gutenachbarschaft@nbank.de
Telefon: 0511 30031-9913 (Hotline)
Teamleitung
Jennifer Tewes
Pädagogin,
Bankkauffrau
Vollzeit
Seit Oktober 2020
Petra Melchior
Dipl. Kauffrau
GWA Zertifikatskurs
Vollzeit
Seit April 2004
Antragsphase,
Bewilligung,
Änderung
Fachgebietsleitung
Mandy Schulz
Industriekauffrau
Teilzeit
Seit April 2007
Sandra Dirnberger
M. A. Regionalmanagement
und Wirtschaftsförderung
Vollzeit
Seit Januar 2022
Antragsphase,
Bewilligung,
Änderung
Maria Kaczmarowska-
Breier
Dipl. Grafik-Designerin
Vollzeit
Seit September 2020
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweis-
prüfung
Alev Shaker
Tourismusmanagerin
Vollzeit
Seit September 2021
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweis-
prüfung
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3. GWA – Gute Nachbarschaft
Das Land gewährt nach Maßgabe
der Richtlinie und der VV/VV-Gk zu
§ 44 LHO Zuwendungen für
Maßnahmen der
Gemeinwesenarbeit und des
Quartiersmanagements zur
Verbesserung der gesellschaftlichen
Teilhabe und zur Stabilisierung,
Stärkung und weiteren Entwicklung
der Quartiere mit besonderen
sozialen, demografischen und
integrativen Herausforderungen.
• Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein
Projekt und 120.000 Euro für mehrere
Projekte pro Jahr
• Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.
Er endet aber spätestens nach Ablauf von
36 Monaten nach Erhalt des
Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen
kann mit begründetem Antrag eine
Verlängerung des Bewilligungszeitraums
gewährt werden
• Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei
Gemeinden 25.000 Euro
• Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für
Sachausgaben
• Bürgerschaftliches Engagement in Form
von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann
mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in
die Bemessungsgrundlage einbezogen
werden (Muskelhypothek)
• Personalgestellung (bereits angestelltes
Personal). Es muss eine Freistellung für die
Durchführung des Projektes vorliegen und
das Besserstellungsverbot eingehalten
werden.
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4. Anteilfinanzierung
Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem
bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max.
Fördersatz in dieser Förderung beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid
festgelegt.
▪ Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich sowohl die Zuwendung als
auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers anteilig.
▪ Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die
zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden.
Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine
Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung
zu stellen.
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6. Verwendungsnachweis
4. Mittelabruf
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Thema heute:
3. Änderung zur Bewilligung
1. Antrag
2. Bewilligung
Inhaltlicher
Zwischennachweis,
nur bei der LAG
einzureichen
5. Zwischennachweis
Unterschrift
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6. Änderungsbescheid
Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche
und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten
bzw. vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid
zur Folge haben.
Grundlegend: Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/ ANBest-GK
Alle Änderungen frühzeitig bei der NBank anzeigen und mit Begründung
beantragen. Zustimmung der NBank abwarten.
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▪ Bsp. Abweichungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan:
Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und
Finanzierungsplan
➢ Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig.
➢ 20% Regelung bei Verschiebungen innerhalb der Kostenpositionen
▪ Bsp. Verlängerung des Bewilligungszeitraums:
In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Verlängerung des
Bewilligungszeitraums gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend vor Ablauf
des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen.
➢ Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank in
Abstimmung mit MU
➢ Änderungsbescheid
6. Änderungsbescheid
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6. Änderungsbescheid
Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten
Ihnen gern
Jennifer Tewes und Sandra Dirnberger
Persönlich unter der Hotline: 0511 30031-9913
oder per E-Mail an Gutenachbarschaft@nbank.de
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7. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im
Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die
Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
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7. Mittelabruf
Das Formular „Mittelanforderung Land Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft“ ist bei der NBank vollständig
ausgefüllt und unterschrieben im Original (postalisch) einzureichen.
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7. Mittelabruf
Fördermittel dürfen nur abgerufen werden:
▪ Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen
▪ Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach
Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden.
Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur
Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine
neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich.
Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen
(s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
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7. Mittelabruf
Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende
Unterlagen vorzulegen:
immer:
▪ Formular Mittelanforderung postalisch im Original
▪ Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
▪ Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis
(außer zu prognostizierten Ausgaben)
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7. Mittelabruf
ggf:
▪ Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise, Formulare „Eingesetztes Personal“
und „Beschreibung der geplanten Projekttätigkeit“ bei Förderung von Personalausgaben
▪ Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss
beachtet werden). Informationen zur Vergabe: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
▪ Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von
den ehrenamtlich tätigen Personen
▪ Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c)
▪ Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
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7. Mittelabruf
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der
Förderprogrammseite unter aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads
https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement-Gute-Nachbarschaft
Hinweis: Die für den Mittelabruf erforderliche Formulare befinden
sich unter der Bezeichnung „FORMULARE MITTELABRUF“ oder
„FORMULARE VERWENDUNGSNACHWEIS“
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7. Mittelabruf
▪ Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten
Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter
folgendem Link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-P
▪ Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern,
(Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter
folgendem Link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-GK
▪ Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem Link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
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7. Mittelabruf
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden
Sie auf der Förderprogrammseite im Downloadbereich unter „Formulare Verwendungsnachweis“.
Anlage 1a „Einnahmen“
Anlage 1b „Ausgaben“
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7. Mittelabruf
Bitte beachten Sie die folgenden rechnerischen Regeln:
Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel:
10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis
eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den
Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
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Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten
Unterlagen erfolgen kann.
Wir bitten Sie, das „Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement (Gute Nachbarschaft)“ als Hilfe zu beachten.
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter
aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads
https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement-Gute-Nachbarschaft
Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantworten Ihnen gern
Maria Kaczmarowska-Breier
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-9163
und Alev Shaker
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-8899
oder per E-Mail an Gutenachbarschaft@nbank.de
7. Mittelabruf
Die NBank ist die Investitions- und
Förderbank des Landes Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rufen Sie uns gern an:
Hotline 0511-30031-9913