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Fragen & Antworten - Werkverträge:
1. Allgemein
                                                                               Rechtsanwälte Kotz                      Werkverträge
2. Werkvertrag - Dienstvertrag
                                                                                    Siegener Strasse 104
                                                                                                                      Grundsätzliche Fragen
3. Werkvertrag - Werklieferungsvertrag
4. Werkvertrag und VOB/B                                                               57223 Kreuztal                        & Antworten
5. Beratungspflichten des Unternehmers
6. Vergütung
                                                                                  Telefon: 02732/791079
7. Abnahme                                                                         Telefax: 02732/791078
8. Sachmängelhaftung
9. Verjährungsfrist Sachmängelansprüche                                           Email: info@ra-kotz.de
10. Kündigung
                                                                                Homepage: www.ra-kotz.de
  Ein Werkvertrag mit Schwarzgeldabrede („Ohne-                                Community: www.rakotz.de
  Rechnung-Abrde“) ist nicht immer insgesamt
  nichtig. Hat ein Unternehmer Leistungen ohne                                 Mietrecht: www.meinmietrecht.de
  Rechnung erbracht und waren diese Leistungen
  mangelhaft, so ist er dem Besteller gegenüber
  schadensersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom
  24.04.2008, Az.: VII ZR 140/07).


                 Fristen bei Werkverträgen:
                                                       2 Jahre
       Gewährleistungsfrist           bei Herstellung, Veränderung, Wartung;
      für Sachmängel im BGB                   5 Jahre bei Bauwerken;
                                           3 Jahre in allen übrigen Fällen
Gewährleistungsfrist für Sachmängel                  4 Jahre
 am Bauwerk in der VOB/B (2006)

 Gewährleistungsfrist Arbeiten an                 BGB – 5 Jahre
        Feuerungsanlagen                         VOB/B – 2 Jahre

          Verjährung des                             3 Jahre
       Vergütungsanspruchs

Baumaterial-Regress des Lieferanten                  5 Jahre

                                                                                                                      Rechtsanwälte Kotz
   gegenüber dem Unternehmer


                                                                                  (ohne Gewähr - Stand: 01.04.2009)
                                                                                                                       von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
Werkverträge sind im alltäglichen Leben häufig, so stel-        ren. Der Vorteil in der Vereinbarung der VOB/B liegt darin,      drücklich gegenüber dem Unternehmer vorbehalten hat. So-
len z.B. in Auftrag gegebene Bauarbeiten, Reparaturarbeiten,    dass eine Mängelanzeige die Verjährung für max. 2 Jahre un-      bald das Werk abgenommen ist, ist der Werklohn des Unter-
handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen, die Herstel-    terbricht. Zeigt sich ein Mangel erst nach 4 Jahren, so sind     nehmers fällig. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller
lung von künstlerischen Werken, die Erstellung von Gutach-      die Verjährungsfristen des BGB für den Besteller vorteilhaf-     die Beseitigung des Mangels verlangen und einen angemes-
ten, Anlagenwartungen und Anzeigenveröffentlichungen            ter. Die VOB/B wird für den privaten Besteller nur dann          sen Teil der Vergütung (das Doppelte der Mangelbeseiti-
Werkverträge dar.                                               Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich zwischen dem          gungskosten) zurückbehalten. Mit der Abnahme beginnt
1. Allgemein: Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich           Unternehmer und dem Besteller vereinbart wird und der Un-        auch der Lauf der Gewährleistungsfrist.
der (Werk-)Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der        ternehmer dem Besteller ein gesondertes Exemplar der             8. Sachmängelhaftung: Das Werk ist mangelfrei, wenn
Besteller (z.B. der Verbraucher als Auftraggeber) zur Bezah-    VOB/B übergeben hat, damit dieser in die VOB/B Einsicht          es die vereinbarte oder die allgemein übliche Beschaffenheit
lung der vereinbarten Vergütung bzw. der üblichen Vergü-        nehmen kann.                                                     hat. Ist das erstellte Werk mangelhaft, kann der Besteller
tung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 631 ff.      5. Beratungspflichten des Unternehmers: Der Un-                  vom Unternehmer Nacherfüllung verlangen. Der Unterneh-
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).                                  ternehmer muss den Besteller vor und bei den Arbeiten auf        mer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein
2. Unterschied Werkvertrag – Dienstvertrag:                     Risiken und Gefahren des zu erstellenden Werkes hinweisen.       neues Werk erstellen. Er hat bei der Nacherfüllung alle er-
Der Besteller erteilt beim Dienstvertrag einer anderen Person   Sogar auf die mangelnde Eignung des in Auftrag gegebenen         forderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits-
nur einen Auftrag zum Tätigwerden. Der Beauftragte schul-       Werkes für den angestrebten Zweck.                               und Materialkosten etc.) zu tragen. Nach fruchtlosem Ver-
det sodann lediglich ein Tätigwerden bzw. Bemühen jedoch        6. Vergütung: Es gibt für Handwerker keine Gebühren-             streichen der Frist zur Nacherfüllung, kann der Besteller die
nicht den Erfolg eines gewünschten Ergebnisses bzw. Auf-        ordnung. Vereinbaren Sie daher vor der Auftragserteilung         Vergütung mindern (Wert des mangelhaften Werks im Ver-
trages. Ein Arbeitsvertrag ist aus diesem Grunde immer ein      stets einen Festpreis und fixieren Sie schriftlich, welche Ar-   hältnis zum Wert eines mangelfreien Werks), eine Selbstvor-
Dienstvertrag, da der Arbeitnehmer sich bemühen muss eine       beiten und Materialien vom Festpreis umfasst sind. Fehlt ei-     nahme vornehmen (der Besteller beseitigt den Mangel selbst
bestimmte Leistung zu erbringen, der Arbeitgeber hingegen       ne Vergütungsvereinbarung, so kann der Unternehmer vom           bzw. lässt ihn beseitigen und verlangt vom Unternehmer die
dafür einzustehen hat, wenn die Leistung/das Ergebnis nicht     Besteller die ortsübliche Vergütung verlangen. Für die Er-       erforderlichen Aufwendungen ersetzt), vom Vertag zurück-
erbracht wird.                                                  stellung eines Kostenvoranschlags kann der Unternehmer           treten und Schadensersatz fordern. Der Besteller muss dem
                                                                vom Besteller hingegen nur dann eine Vergütung verlangen,        Unternehmer keine Nacherfüllungsfrist setzen, wenn dieser
3. Unterschied Werkvertrag – Werklieferungs-                                                                                     die Nacherfüllung ernsthaft verweigert, die Nacherfüllung
vertrag: Bei einem Werklieferungsvertrag schuldet der           wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer kann vom Be-
                                                                steller für vereinbarungsgemäß erbrachte Teilleistungen nach     fehlgeschlagen oder es dem Besteller unzumutbar ist, dem
Unternehmer dem Besteller nicht nur die Herstellung eines                                                                        Unternehmer nochmals eine Nacherfüllungsfrist zu setzen.
bestimmten Arbeitsergebnisses, sondern auch die Übereig-        § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des entsprechen-
nung der Materialien, aus denen das Arbeitsergebnis herge-      den „Wertzuwachses des Werkes“ verlangen. Ist die erbrach-       9. Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche:
stellt wurde. Aus diesem Grunde finden auf Werklieferungs-      te Leistung mangelhaft, so kann der Besteller die Zahlung        Bei Werkverträgen nach BGB deren Erfolg auf die Herstel-
verträge in der Regel die kaufrechtlichen Regelungen der §§     von Abschlagszahlungen ablehnen. Unwesentliche Mängel            lung, Veränderung oder Wartung gerichtet ist 2 Jahre, bei
433 ff. BGB und nicht die §§ 631 ff. BGB Anwendung.             berechtigten den Besteller hingegen nicht zur Ablehnung der      Bauwerken 5 Jahre und in allen anderen Fällen 3 Jahre. Auf
                                                                Abschlagszahlungen.                                              einen vereinbarten Haftungsausschluss kann sich der Unter-
4. Werkvertrag und VOB/B: Die VOB (Verdin-                                                                                       nehmer nicht berufen, wenn den Mangel arglistig verschwie-
gungsordnung für Bauverträge) stellt eine Besonderheit bei      7. Abnahme: Hat der Unternehmer sein Werk vereinba-
                                                                rungsgemäß hergestellt, so ist der Besteller verpflichtet die-   gen oder eine Eigenschaft des Werkes zugesichert hat.
Bauverträgen dar. Bei Werkverträgen die sich mit der Errich-
tung von Bauwerken beschäftigen wird als rechtliche Grund-      ses abzunehmen. Bei erheblichen Mängeln kann der Besteller       10. Kündigung: Der Besteller kann bis zur Vollendung
lage entweder das BGB oder die VOB vereinbart. Einer der        die Abnahme des Werkes verweigern. Nimmt der Besteller           des Werkes den Werkvertrag jederzeit kündigen. Der Unter-
Unterschiede ist, dass bei Bauverträgen nach dem BGB            ein Werk trotz ihm bekannter Mängel ab, so kann er seine         nehmer kann sodann die vereinbarte Vergütung verlangen,
Sachmängelansprüche innerhalb von 5 Jahren und nach der         Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung und          muss sich jedoch seine ersparten Aufwendungen etc. ent-
VOB/B (in der Fassung 2006) innerhalb von 4 Jahren verjäh-      Rücktritt verlieren, wenn er sich diese Rechte nicht aus-        sprechend anrechnen lassen.

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Rechte Werkvertrag

  • 1. Fragen & Antworten - Werkverträge: 1. Allgemein Rechtsanwälte Kotz Werkverträge 2. Werkvertrag - Dienstvertrag Siegener Strasse 104 Grundsätzliche Fragen 3. Werkvertrag - Werklieferungsvertrag 4. Werkvertrag und VOB/B 57223 Kreuztal & Antworten 5. Beratungspflichten des Unternehmers 6. Vergütung Telefon: 02732/791079 7. Abnahme Telefax: 02732/791078 8. Sachmängelhaftung 9. Verjährungsfrist Sachmängelansprüche Email: info@ra-kotz.de 10. Kündigung Homepage: www.ra-kotz.de Ein Werkvertrag mit Schwarzgeldabrede („Ohne- Community: www.rakotz.de Rechnung-Abrde“) ist nicht immer insgesamt nichtig. Hat ein Unternehmer Leistungen ohne Mietrecht: www.meinmietrecht.de Rechnung erbracht und waren diese Leistungen mangelhaft, so ist er dem Besteller gegenüber schadensersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2008, Az.: VII ZR 140/07). Fristen bei Werkverträgen: 2 Jahre Gewährleistungsfrist bei Herstellung, Veränderung, Wartung; für Sachmängel im BGB 5 Jahre bei Bauwerken; 3 Jahre in allen übrigen Fällen Gewährleistungsfrist für Sachmängel 4 Jahre am Bauwerk in der VOB/B (2006) Gewährleistungsfrist Arbeiten an BGB – 5 Jahre Feuerungsanlagen VOB/B – 2 Jahre Verjährung des 3 Jahre Vergütungsanspruchs Baumaterial-Regress des Lieferanten 5 Jahre Rechtsanwälte Kotz gegenüber dem Unternehmer (ohne Gewähr - Stand: 01.04.2009) von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
  • 2. Werkverträge sind im alltäglichen Leben häufig, so stel- ren. Der Vorteil in der Vereinbarung der VOB/B liegt darin, drücklich gegenüber dem Unternehmer vorbehalten hat. So- len z.B. in Auftrag gegebene Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, dass eine Mängelanzeige die Verjährung für max. 2 Jahre un- bald das Werk abgenommen ist, ist der Werklohn des Unter- handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen, die Herstel- terbricht. Zeigt sich ein Mangel erst nach 4 Jahren, so sind nehmers fällig. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller lung von künstlerischen Werken, die Erstellung von Gutach- die Verjährungsfristen des BGB für den Besteller vorteilhaf- die Beseitigung des Mangels verlangen und einen angemes- ten, Anlagenwartungen und Anzeigenveröffentlichungen ter. Die VOB/B wird für den privaten Besteller nur dann sen Teil der Vergütung (das Doppelte der Mangelbeseiti- Werkverträge dar. Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich zwischen dem gungskosten) zurückbehalten. Mit der Abnahme beginnt 1. Allgemein: Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich Unternehmer und dem Besteller vereinbart wird und der Un- auch der Lauf der Gewährleistungsfrist. der (Werk-)Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der ternehmer dem Besteller ein gesondertes Exemplar der 8. Sachmängelhaftung: Das Werk ist mangelfrei, wenn Besteller (z.B. der Verbraucher als Auftraggeber) zur Bezah- VOB/B übergeben hat, damit dieser in die VOB/B Einsicht es die vereinbarte oder die allgemein übliche Beschaffenheit lung der vereinbarten Vergütung bzw. der üblichen Vergü- nehmen kann. hat. Ist das erstellte Werk mangelhaft, kann der Besteller tung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 631 ff. 5. Beratungspflichten des Unternehmers: Der Un- vom Unternehmer Nacherfüllung verlangen. Der Unterneh- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). ternehmer muss den Besteller vor und bei den Arbeiten auf mer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein 2. Unterschied Werkvertrag – Dienstvertrag: Risiken und Gefahren des zu erstellenden Werkes hinweisen. neues Werk erstellen. Er hat bei der Nacherfüllung alle er- Der Besteller erteilt beim Dienstvertrag einer anderen Person Sogar auf die mangelnde Eignung des in Auftrag gegebenen forderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits- nur einen Auftrag zum Tätigwerden. Der Beauftragte schul- Werkes für den angestrebten Zweck. und Materialkosten etc.) zu tragen. Nach fruchtlosem Ver- det sodann lediglich ein Tätigwerden bzw. Bemühen jedoch 6. Vergütung: Es gibt für Handwerker keine Gebühren- streichen der Frist zur Nacherfüllung, kann der Besteller die nicht den Erfolg eines gewünschten Ergebnisses bzw. Auf- ordnung. Vereinbaren Sie daher vor der Auftragserteilung Vergütung mindern (Wert des mangelhaften Werks im Ver- trages. Ein Arbeitsvertrag ist aus diesem Grunde immer ein stets einen Festpreis und fixieren Sie schriftlich, welche Ar- hältnis zum Wert eines mangelfreien Werks), eine Selbstvor- Dienstvertrag, da der Arbeitnehmer sich bemühen muss eine beiten und Materialien vom Festpreis umfasst sind. Fehlt ei- nahme vornehmen (der Besteller beseitigt den Mangel selbst bestimmte Leistung zu erbringen, der Arbeitgeber hingegen ne Vergütungsvereinbarung, so kann der Unternehmer vom bzw. lässt ihn beseitigen und verlangt vom Unternehmer die dafür einzustehen hat, wenn die Leistung/das Ergebnis nicht Besteller die ortsübliche Vergütung verlangen. Für die Er- erforderlichen Aufwendungen ersetzt), vom Vertag zurück- erbracht wird. stellung eines Kostenvoranschlags kann der Unternehmer treten und Schadensersatz fordern. Der Besteller muss dem vom Besteller hingegen nur dann eine Vergütung verlangen, Unternehmer keine Nacherfüllungsfrist setzen, wenn dieser 3. Unterschied Werkvertrag – Werklieferungs- die Nacherfüllung ernsthaft verweigert, die Nacherfüllung vertrag: Bei einem Werklieferungsvertrag schuldet der wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer kann vom Be- steller für vereinbarungsgemäß erbrachte Teilleistungen nach fehlgeschlagen oder es dem Besteller unzumutbar ist, dem Unternehmer dem Besteller nicht nur die Herstellung eines Unternehmer nochmals eine Nacherfüllungsfrist zu setzen. bestimmten Arbeitsergebnisses, sondern auch die Übereig- § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des entsprechen- nung der Materialien, aus denen das Arbeitsergebnis herge- den „Wertzuwachses des Werkes“ verlangen. Ist die erbrach- 9. Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche: stellt wurde. Aus diesem Grunde finden auf Werklieferungs- te Leistung mangelhaft, so kann der Besteller die Zahlung Bei Werkverträgen nach BGB deren Erfolg auf die Herstel- verträge in der Regel die kaufrechtlichen Regelungen der §§ von Abschlagszahlungen ablehnen. Unwesentliche Mängel lung, Veränderung oder Wartung gerichtet ist 2 Jahre, bei 433 ff. BGB und nicht die §§ 631 ff. BGB Anwendung. berechtigten den Besteller hingegen nicht zur Ablehnung der Bauwerken 5 Jahre und in allen anderen Fällen 3 Jahre. Auf Abschlagszahlungen. einen vereinbarten Haftungsausschluss kann sich der Unter- 4. Werkvertrag und VOB/B: Die VOB (Verdin- nehmer nicht berufen, wenn den Mangel arglistig verschwie- gungsordnung für Bauverträge) stellt eine Besonderheit bei 7. Abnahme: Hat der Unternehmer sein Werk vereinba- rungsgemäß hergestellt, so ist der Besteller verpflichtet die- gen oder eine Eigenschaft des Werkes zugesichert hat. Bauverträgen dar. Bei Werkverträgen die sich mit der Errich- tung von Bauwerken beschäftigen wird als rechtliche Grund- ses abzunehmen. Bei erheblichen Mängeln kann der Besteller 10. Kündigung: Der Besteller kann bis zur Vollendung lage entweder das BGB oder die VOB vereinbart. Einer der die Abnahme des Werkes verweigern. Nimmt der Besteller des Werkes den Werkvertrag jederzeit kündigen. Der Unter- Unterschiede ist, dass bei Bauverträgen nach dem BGB ein Werk trotz ihm bekannter Mängel ab, so kann er seine nehmer kann sodann die vereinbarte Vergütung verlangen, Sachmängelansprüche innerhalb von 5 Jahren und nach der Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung und muss sich jedoch seine ersparten Aufwendungen etc. ent- VOB/B (in der Fassung 2006) innerhalb von 4 Jahren verjäh- Rücktritt verlieren, wenn er sich diese Rechte nicht aus- sprechend anrechnen lassen.