SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  29
Télécharger pour lire hors ligne
STUDIENKREDITE
 » Kostenlose Informationsbroschüre «


Sehr geehrte Leser,

wir freuen uns, Ihnen hiermit das kostenlose PDF-eBook „Studienkredite“ zur Verfügung stel-
len zu können. Diese Informationsbroschüre beschreibt das komplexe Thema der Studien-
kredite in übersichtlicher Form und bietet somit (angehenden) Studenten eine umfassende
Sammlung von Informationen zu diesem elementaren Gegenstand eines Studiums.

Beleuchtet werden zunächst die Möglichkeiten und Alternativen der Studienfinanzierung –
auch ungewöhnliche Formen der Finanzierung, an die man vielleicht noch gar nicht gedacht
hat, werden nicht ausgespart. Zudem stellt das eBook auch außergewöhnliche Studienwege
vor und erläutert, mit welchen sonstigen Zuschüssen ein Student sich unterstützen lassen
kann, um sein Studium erfolgreich abzuschließen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der nachfolgenden Lektüre.

Herzlichst,

Ihr Team der Maxda Darlehensvermittlung GmbH



Wichtige Hinweise:

Unser Anspruch ist es, einen allgemeinen Einstieg in die Thematik der Studienfinanzierung zu ermög-
lichen und Interessierten die Möglichkeit der Vorab-Information zu bieten. Bitte beachten Sie, dass
diese Publikation keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt. Sie wird jedoch kontinuierlich erweitert.

Eingetragene Firmennamen, Produkt- und Warenbezeichnung sowie Webseiten sind mit oder ohne
definitive Kennzeichnung Eigentum des jeweiligen Inhabers der Rechte und werden sich nicht zu ei-
gen gemacht; sie dienen lediglich der Beschreibung.

Anbieter, Preise sowie gesetzliche Rahmenbedingungen unterliegen einer logischen Veränderung und
sind daher per se nur zum Publikationsdatum aktuell. Diese Informationsbroschüre wird in unregelmä-
ßigen Abständen aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst – bitte informieren
Sie sich über die aktuellste Version über unsere Webseite.

Alle Angaben ohne Gewähr.




                                                                                     1
INHALTSVERZEICHNIS


 I.) Studium und Studienfinanzierung ....................................................................................................................................... 3

     I. a) Möglichkeiten und Alternativen der Studienfinanzierung ............................................................................................. 3

     I. b) Was kostet ein Studium? ............................................................................................................................................ 6

     I. c) Eltern in der Pflicht...................................................................................................................................................... 7

     I. d) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ........................................................................................................... 8

     I. e) Bildungskredit: Zinsgünstig das Studium finanzieren ................................................................................................ 10

     I. f) Stipendien: Die beste Alternative ............................................................................................................................... 11

     I. g) Studentenjobs: Oft unvermeidlich, aber auch bereichernd ........................................................................................ 12

     I. h) Studienkredite: Falls BAföG und Elternhilfe nicht reichen ......................................................................................... 13

     I. h) I. KfW-Studienkredit: Der bekannteste Anbieter in Sachen Studienkredite ................................................................ 14

     I. i) Option Sparen: Auf jeden Fall auf der sicheren Seite ................................................................................................. 15

 II.) Außergewöhnliche Studienwege ..................................................................................................................................... 17

     II. a) Studieren bei der Bundeswehr ................................................................................................................................. 17

     II. b) Duales Studium als Verbindung von Praxis und Theorie.......................................................................................... 18

     II. c) Studieren mit Hilfe des Arbeitgebers ........................................................................................................................ 19

 III.) Sonstige Zuschüsse ....................................................................................................................................................... 20

     III. a) Wohngeld ............................................................................................................................................................... 20

     III. b) Wohnungskostenzuschuss ..................................................................................................................................... 21

     III. c) Erstwohnsitzprämie ................................................................................................................................................ 21

     III. d) Bildungsfonds: Lassen Sie in sich investieren! ........................................................................................................ 21

     III. e) Studienabschlussdarlehen und Überbrückungsdarlehen ........................................................................................ 22

     III. f) Hilfen zum Studienabschluss beim BAföG ............................................................................................................... 23

     III. g) ALG II, Sozialhilfe und Sozialgeld ........................................................................................................................... 23

     III. h) Kindergeld: Wenn die Eltern nur unregelmäßig Gelder beisteuern .......................................................................... 25

 IV.) Abschliessende Informationen ....................................................................................................................................... 26

 V.) Quellenangaben ............................................................................................................................................................. 28

 VI.) Herausgeber / Impressum .............................................................................................................................................. 29




                                                                                                                                                      2
I.) STUDIUM UND STUDIENFINANZIERUNG

Ein Studium ist für viele ein Traum. Angehende Studenten versprechen sich davon nicht nur
die Vermittlung von fundiertem Fachwissen, sondern auch interessante Begegnungen mit
anderen, die zu einer nachhaltigen, kosmopolitischen Grundhaltung führen, einen kommuni-
kativen Austausch sowie die Möglichkeit, eine ganz andere Stadt als die eigene Heimatstadt
kennenzulernen. Mit Universitäten erschließen sich häufig ganz neue Welten und viele ha-
ben Lust, dies durch einen Auslandsaufenthalt abzurunden. Auch aufgrund dieser Argumen-
te wird ein Studium häufig auch als Charakterbildung angesehen, das den ganzen Menschen
formt und nicht nur einzelne fachliche Teilbereiche. Während für die einen früh feststeht,
dass sie sich beispielsweise mit Literatur, Fremdsprachen, Naturwissenschaften oder Bota-
nik beschäftigen wollen, zögern andere länger bei der Wahl des Studienfachs. Doch ein Stu-
dium ist und bleibt für viele ein äußerst attraktives Ziel, was nicht nur den verschärften Wett-
bewerbsbedingungen auf dem Markt geschuldet ist, sondern auch mit den Assoziationen
zusammenhängt, die mit einem Studium verbunden werden.

I. A) MÖGLICHKEITEN UND ALTERNATIVEN DER STUDIENFINANZIERUNG

Laut Statistiken wollen tatsächlich durchschnittlich 50 Prozent aller Abiturienten ein Studium
beginnen und Politiker fordern sogar, dass 40 Prozent aller Abiturienten aus allen Schichten
studieren können sollten. Doch häufig scheitert dieses Vorhaben an den finanziellen Kapazi-
täten, denn eine Vielzahl von Kosten müssen bei einem Studium einkalkuliert werden: Stu-
diengebühren müssen in einigen Bundesländern bezahlt, die Miete aufgebracht, der Le-
bensunterhalt bestritten, Auslandsaufenthalte finanziert, Gelder für Lernmittel (Bücher, Ko-
pien, Exkursionen) bereitgestellt werden und vieles mehr. Doch wer ein Studium absolvieren
will und Bedenken hat, dass dies eventuell an den finanziellen Mitteln scheitert, der muss die
Flinte nicht gleich ins Korn werfen. Im Gegenteil: Denn es existieren inzwischen zahlreiche
Möglichkeiten, um auch jenen Anwärtern ein Studium zu ermöglichen, die es aufgrund der
eigenen finanziellen Engpässe oder den finanziellen Umständen im Elternhaus nicht können.
Der Staat hat bereits vor Jahrzehnten das inzwischen mehrfach novellierte BAföG als Unter-
stützung eingeführt, um auch Kindern sogenannter „einkommensschwächerer“ Schichten
(beispielsweise Kinder von Sozialhilfeempfängern) ein Studium zu ermöglichen. Zudem bie-
ten viele Stiftungen, Parteien, konfessionelle oder sonstige Einrichtungen unter bestimmten
Voraussetzungen lukrative Stipendien an. De facto sind aber nur rund zwei Prozent der Stu-
denten Stipendiaten. Die meisten Banken offerieren deswegen außerdem heutzutage spezi-
elle Studienkredite, die auf die Studiensituation und die Zeit danach zugeschnitten sind.
Auch Jobben ist eine Möglichkeit, wobei sich bei gleichzeitiger Arbeitstätigkeit das Studium
natürlich etwas in die Länge ziehen kann – dies kommt jedoch ganz auf den Einzelfall an.
Wenn Eltern oder Verwandte ab der Geburt des Kindes anfangen, Gelder für ein späteres
Studium zu sparen, so ist das ebenfalls eine clevere Option, die nicht einmal mit spürbaren
finanziellen Belastungen verbunden ist, die den Lebensstandard maßgeblich einschränken.

Wichtig ist es, sich beizeiten Gedanken darüber zu machen, ob man ein Studium beginnen
möchte, und wenn ja, welches, wo und vor allem wie dieses finanziert werden kann. Denn
Bewerbungsfristen müssen eingehalten, Unterlagen gesammelt und eventuell qualifizierende
Maßnahmen ergriffen werden. Letzteres gilt vor allem für Stipendien, die von bestimmten
Organisationen erteilt werden und die meist Referenzen verlangen. Auch gilt es beispiels-




                                                                              3
weise sich beizeiten bei verschiedenen Banken zu erkundigen, wie ein Studienkredit funktio-
niert und wie die Rückzahlungen vonstattengehen sollen. Nur wer sich informiert, der kann
auch die richtige Stiftung oder Partei finden, die ihm finanziell unter die Arme greift. Rechtzei-
tig Informationen sammeln, ist deshalb das A und O für einen erfolgreichen Start ins Studi-
um. Im Idealfall beginnen diesbezügliche Anstrengungen spätestens im Schuljahr vor dem
Abitur. Dabei sollte man sorgfältig kalkulieren, welche Kosten anfallen. Wie viel wird etwa für
die Miete benötigt? Wie viel kosten die Lernmittel für das jeweilige Studium? Welche Unter-
stützungsmöglichkeiten gibt es dabei? All dies sind Fragen, die zu berücksichtigen sind. Wer
konkrete Zahlen vorliegen hat, der kann auch nach konkreten Lösungsmöglichkeiten suchen.
Deswegen sollte man sich erkundigen.

In der Regel gelingt es den meisten Studenten durch einen gesunden Mix an Finanzie-
rungsmöglichkeiten – etwa durch Eltern, BAföG und Jobben – gut durchs Studium zu kom-
men. Die vor einigen Jahren eingeführten Studiengebühren machen die finanzielle Situation
für viele Studenten bzw. für die Eltern, die in der Regel mit einspringen, gewiss nicht leichter,
obwohl Politiker betonen, dass mit der Vielzahl an Studienkrediten eine „sozialverträgliche
Lösung“ geschaffen wurde. Umfragen haben jedoch gezeigt, dass neben die Frage, was
man studieren will, gleichrangig die Frage auf den Plan getreten ist, wie man das Studium
überhaupt finanzieren soll. Die Studienfinanzierung macht deswegen sowohl Eltern wie auch
angehenden Studenten erhebliches Kopfzerbrechen. Dabei ist es bekanntermaßen inzwi-
schen so, dass ein Studium eine Voraussetzung dafür ist, um überhaupt später Arbeit zu
finden. Zynische Kritiker gehen sogar soweit zu behaupten, dass ein Studium nur ein Schutz
vor Arbeitslosigkeit ist und damit praktisch ein gesellschaftliches Muss. Doch es gibt eine
Reihe von Lösungen für das finanzielle Dilemma.

Welche Möglichkeiten zur Studienfinanzierung es im Einzelnen gibt, dies soll diese Abhand-
lung ausführlich zeigen. Deutlich werden dürfte, dass eine Menge Optionen diesbezüglich
bestehen und Anwärter wegen mangelnder finanzieller Kapazitäten von Haus aus noch lan-
ge nicht auf ein Studium verzichten müssen. Manche dieser Möglichkeiten sind einzelne
Bausteine, die weitere Hilfen erfordern, andere Optionen – wie zum Beispiel Stipendien –
sind rundum optimal. Zugute kommt heutigen Studenten auf jeden Fall, dass die Studienzei-
ten durch die Bologna-Reformen merklich verkürzt wurden. Dennoch kostet ein Bachelor-
Studium auch mal rund 45.000 Euro, wobei unter den Studenten die angehenden Zahnmedi-
ziner, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler am tiefsten in die Tasche greifen müssen.
Aufgrund der Vielzahl an verschiedener benötigter Literatur müssen auch Geisteswissen-
schaftler eine ordentliche Summe für Lernmittel ausgeben. Durch die verdichteten Studien in
Form von Bachelor und Master ist häufig durch die komprimierte Studienzeit weniger Spiel-
raum für Nebentätigkeiten wie Jobs gegeben. Ein Studium ist ein deswegen ein erheblicher
finanzieller Aufwand. Die folgenden Ausführungen werden jedoch zeigen, dass es durchaus
Wege gibt, um auch heutzutage ein Studium zu finanzieren. Erforderlich sind jedoch auch
eine gesunde Portion Eigeninitiative, Ehrgeiz und der Wille, auch schwierigere Situationen
durchzustehen, um das langfristige Ziel – den erfolgreichen Studienabschluss – zu errei-
chen. Eine gewisse Zähigkeit, die dabei an den Tag gelegt werden muss, ist im Übrigen
auch eine gute Schule für das spätere Leben. Denn ebenso wie das Studium für die meisten
Studierenden nicht umsonst ist, genauso wenig gibt es im späteren Berufsleben bereitwillige
Spender und kostenlose Geschenke. Insofern kann man das Problem Studienfinanzierung,
das manch einem vielleicht unüberwindlich scheint, auch als Herausforderung begreifen, um
Tatkraft, Mut, Selbstdisziplin und Eigeninitiative an den Tag zu legen. Umso stolzer kann
man später auf sich sein, wenn man endlich das ersehnte Diplom überreicht bekommt und



                                                                                4
die Zeremonie wird zu einem Tag des Triumphes. Und die dabei erworbenen fachlichen und
charakterlichen Qualitäten sind für das spätere Berufsleben ganz sicher von Nutzen, weil
Arbeitgeber genau solche Arbeitnehmer suchen: zähe Kämpfer, die Lösungen finden.

Die erste Frage bezüglich eine Studiums lautet daher: Was kostet ein Studium überhaupt?
Das folgende Kapitel ist dieser Frage gewidmet, wobei auch eigene Recherchemöglichkeiten
aufgezeigt werden. Denn gerade im Internet gibt es zahlreiche Optionen, um sich zu infor-
mieren.




                                                                        5
I. B) WAS KOSTET EIN STUDIUM?

Naturgemäß variieren die Kosten für ein Studium stark. Ortsabhängig sind unterschiedlich
hohe Mieten zu begleichen. Es ist offensichtlich, dass etwa München ein teureres Pflaster ist
als eine Studienstadt in Ostdeutschland wie etwa Chemnitz, um zwei extreme Beispiele zu
nennen. Denn München ist bundesweit bezüglich Mieten und Lebenshaltung die teuerste
Stadt und Chemnitz statistisch die billigste. Und auch die Höhe der Studiengebühren – wo
diese verlangt werden – ist sehr verschieden. Zudem hängt es auch vom Fach ab, wie viel
in Lernmittel investiert werden muss. Auch ist der individuelle Bedarf verschieden. Es gibt
aber ungefähre Angaben, die von einschlägigen Stellen berechnet wurden, um die Kosten
für ein Studium ungefähr festzumachen.

Dabei wird davon ausgegangen, dass für Miete und Nebenkosten je nach Stadt zwischen
210 und 348 Euro aufgebracht werden müssen. Der durchschnittliche Student gibt statistisch
im Monat 281 Euro für die Miete aus, wobei man in einem Wohnheim am billigsten fährt,
während eine eigene Wohnung ohne Mitbewohner die teuerste Variante ist. Doch auch die
Kosten für ein Zimmer im Wohnheim sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Für die
Ernährung werden (wenn regelmäßig in der Mensa gegessen wird) zwischen 140 und 163
Euro veranschlagt. Mit der Ermäßigung für Studenten betragen die Fahrtkosten für öffentli-
che Verkehrsmittel etwa 35 Euro, falls man mit dem Auto unterwegs ist 116 Euro. Doch auch
Studierende müssen sich kleiden und brauchen Gelder für die Kommunikation via Telefon,
Internet oder Post. Für Kleidung werden 43 bis 54 Euro veranschlagt, für Kommunikation 35
Euro. Bei den Lernmitteln ergibt sich eine große Spannweite von 28 bis 86 Euro. Arztkosten,
Medikamente und Krankenversicherung können mit bis zu 120 Euro zu Buche schlagen.
Studierende sind bis mindestens zum 25. Lebensjahr zwar über die Eltern versichert, ältere
Semester müssen diese Kosten aber selbst tragen. Doch auch Freizeit muss gegeben sein
und diese kostet ebenfalls: circa 63 Euro im Schnitt. Studiengebühren und weitere im Se-
mester auftretende Kosten wie Studienbeiträge werden zwischen acht bis 100 Euro berech-
net. Somit kommt der durchschnittliche Studierende auf eine Summe zwischen 562 bis 1085
Euro, die monatlich aufgewendet werden muss (Quelle: studis-online.de). Damit wird deut-
lich, dass der BAföG-Höchstsatz mit 670 Euro, den im Übrigen bei weitem nicht alle erhalten,
mehr als knapp bemessen ist. Der höchste Betrag bei den Kosten entfällt dabei auf die Miet-
kosten, doch wer ein Studium plant, sollte alle Faktoren berücksichtigen – auch, dass die
Freizeitgestaltung ebenfalls kostet. Auch sollte der Bedarf an Ernährung nicht unterschätzt
werden. Grundsätzlich geben Studierende in den neuen Bundesländern etwas weniger Geld
fürs Studium aus als ihre Kommilitonen in den alten Bundesländern.

Mit solchen konkreten Zahlen lässt es sich leichter rechnen. Wer sorgfältig die Kosten ge-
mäß den eigenen Umständen kalkuliert, kann auch besser absehen, wie er sie aufbringen
kann. Hat man ein bestimmtes Studium und eine bestimmte Studienstadt bereits im Blick,
kann man Erkundigungen einholen, wie die Gegebenheiten vor Ort sind. Dies sollte man
möglichst rechtzeitig tun, um besser planen zu können. Stehen konkrete Zahlen fest, dann
verlieren auch Studienkosten, die zunächst einfach eine ominöse, unbekannte Variable sind,
ihren Schrecken. Mit einem Vergleich der Studienstandorte kann man sich auch einen Ort
fürs Studium auswählen, der vielleicht nicht ganz oben bei den Kosten rangiert. Ob ausge-
rechnet ein teures Zahnmedizinstudium in einer teuren Metropole wie München sein muss,
das       gilt     es       dann     zu       überlegen.     Unter       http://www.studis-




                                                                            6
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/mietkosten.php gibt es eine nach Kosten absteigende
Liste von den teuersten Studienorten hinsichtlich Miete bis zu den billigsten.



I. C) ELTERN IN DER PFLICHT

Circa 90 Prozent aller Studenten werden mehr oder minder von den Eltern beim Studium
finanziell unterstützt. Tatsächlich sind Eltern bei der Studienfinanzierung auch als erste in der
Pflicht. Wer etwa BAföG bezieht, der bekommt dieses nur, weil der Gesetzgeber erachtet,
dass die Eltern nicht ausreichend in der Lage sind, das Studium des Kindes zu finanzieren.
Eltern sind deswegen vor allen anderen Möglichkeiten zuerst gefragt. Sie sind laut Bürgerli-
chem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, auch volljährige Kinder während ihrer Erstausbildung,
wozu ein Studium gehören kann, zu unterhalten. Man geht dabei automatisch davon aus,
dass auch volljährige Kinder vor der ersten Berufsergreifung finanziell bedürftig sind. Eltern
sind demnach verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die eine Erstausbildung für einen Beruf
erfordert: d.h., den gesamten Lebensbedarf wie Miete, Lebensunterhalt, Lernmittel, usw. Wie
viel Eltern für ihre volljährigen Kinder dabei aufwenden müssen, das hängt wiederum von
deren finanzieller Lage ab. Eltern wird dabei auf jeden Fall ein sogenanntes Existenzmini-
mum belassen, eine Grundsicherung für den eigenen Lebensunterhalt. Welchen Betrag Kin-
der erhalten sollten, variiert dementsprechend. Einer der Richtwerte, die in einem bestimm-
ten Fall vor Gericht eruiert wurden, besagt, dass ein volljähriger Student, der nicht bei den
Eltern wohnt, etwa 640 Euro pro Monat an Lebenshaltungskosten benötigt. Gegebenenfalls
können Kinder einen Unterstützungsbetrag der Eltern auch einklagen. Dies gilt allerdings
nicht, wenn bereits eine erfolgreiche Erstausbildung (zum Beispiel eine Lehre) absolviert
wurde. In letzterem Falle sind die Eltern nicht für weitere Ausbildungen in die Pflicht zu neh-
men, wie der Gesetzgeber festlegt.

Im Idealfall – und dies ist meistens der Fall – erklären sich Eltern jedoch freiwillig bereit, Kin-
der bei ihrem Studium voll zu unterstützen, weil dieses heutzutage als bester Start für ein
späteres Berufsleben angesehen wird. Kinder gut verdienender Eltern haben auch weder
Anspruch auf BAföG noch auf Wohngeld oder Wohnungskostenzuschuss und müssen daher
zwangsläufig auf ihre Eltern zurückgreifen, wenn sie kein Stipendium bekommen oder Voll-
zeit jobben wollen.

In der Regel ist es – abgesehen von den ganzen gesetzlichen Vorschriften – so, dass Eltern
tatsächlich ihren Kindern die beste Ausbildung angedeihen lassen wollen und weitere Maß-
nahmen nicht notwendig sind. Da 50 Prozent aller Abiturienten ein Studium als Bildungsweg
wählen wollen, ist dieses fast ein Muss. Für viele Bereiche im Berufsleben ist ein Studium
sogar formelle, wenn nicht gar informelle Voraussetzung, um eine Stelle überhaupt zu be-
kommen. So neigen zum Beispiel immer mehr Zeitungen dazu, sogar nur solche als freie
Mitarbeiter zu nehmen, die auch ein Studium absolviert haben. Für ein Volontariat bei einer
Zeitung ist ein Studium sowieso automatisch Zugangsvoraussetzung. Auch potenzielle Ar-
beitgeber bevorzugen ganz klar Bewerber mit Studienabschluss bzw. Aufstiegsmöglichkeiten
in einem Betrieb sind davon abhängig, ob die Arbeitnehmer ein Studium vorweisen können.

Hilfreich ist es, dass die Studienzeiten mit den Bachelor- und Masterstudiengängen drastisch
verkürzt wurden. Auch einkommensschwache Haushalte können es sich so eher leisten, den
Kindern ein Studium angedeihen zu lassen. So ist es bei zügigem Studientempo möglich,
bereits nach drei Jahren einen ersten akademischen Grad zu erwerben, während hingegen



                                                                                 7
zum Beispiel die Magisterstudiengänge vorher mindestens zehn Semester umfassten. Hin-
sichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten kommt dies vielen Studenten zugute, die zuvor viel-
leicht kein Studium hätten stemmen können. Bei vielen Studenten ist es dabei so, dass der
Lebensunterhalt durch eine Kombination aus Zuschuss durch die Eltern, BAföG und Jobben
bestritten wird, da nur gut betuchte Familien ein Studium voll finanzieren können. Dabei ist
zu beachten, dass das Jobben auch bei nicht vorhandener Bedürftigkeit positive Aspekte
hat, die später noch erläutert werden. Viele Studierende betrachten das Studium allerdings
auch als einen Schritt, der in die langersehnte Unabhängigkeit vom Elternhaus führen soll.
Manche verdienen sich ihr Brot deswegen lieber durch Jobben, als finanzielle Hilfen von den
Eltern anzunehmen. Doch das wiederum bleibt jedem selbst und seinen Möglichkeiten über-
lassen.

I. D) BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAFÖG)

Zwar sind Eltern oft guten Willens, um ihren Kindern die bestmögliche Ausbildung – sprich:
ein Studium – zukommen zu lassen, doch häufig genug ist ein zu geringes Einkommen die
entscheidende Hürde. Aus diesem Grunde wurde bereits 1971 das BAföG initiiert (wobei es
seit den 50er Jahren Vorgänger-Modelle gab), das seitdem mehrfach verbessert bzw. geän-
dert wurde. Der Gesetzgeber hat es sich mit dem BAföG zur Pflicht gemacht, allen jungen
Menschen finanziell eine Ausbildung zu ermöglichen, die sich im Idealfall je nach Einzelfall
mit Neigungen und Interessen decken soll. Das Schlüsselwort ist hier eine angestrebte
„Chancengleichheit“ zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Schich-
ten in der Bevölkerung – ob dies angesichts von Studiengebühren tatsächlich erreicht wird,
ist eine andere Frage. Doch gleichzeitig möchte man sich von staatlicher Seite mit dem BA-
föG ein enormes Potenzial an jungen, fähigen Menschen erschließen, um diese später als
Leistungsträger in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können. Hinsichtlich eines Studiums sind
vor allem Hochschulen, aber auch Fachhochschulen und Akademien förderungswürdig. Das
BAföG ist zum Teil auch für Schüler zugänglich, doch das spezielle Thema im Rahmen die-
ser Abhandlung lautet Studienfinanzierung. Die Schülerförderung bleibt daher außen vor.

Grundsätzlich förderungswürdig hinsichtlich eines Studiums sind alle deutschen Staatsbür-
ger, die eine bestimmte Altersgrenze von 30 Jahren zu Beginn des Studiums nicht über-
schritten haben und über ein Abitur, eine Fachhochschulreife oder eine vergleichbare Hoch-
schulreife verfügen. Für Master-Studiengänge gilt eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren.
Auch Ausländer, die etwa ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis ha-
ben, sind förderungswürdig. Im Einzelfall sollte rechtzeitig geklärt werden, ob BAföG möglich
ist, denn es gibt viele spezifische Ausnahmeregelungen, was den Aufenthaltsstatus angeht.
Ansprechpartner hierfür ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung. Dabei wird beim BA-
föG nicht vorausgesetzt, dass eine besondere Begabung vorhanden ist, was auch schwer
nachzuweisen wäre. Die Ausbildungsstätte bzw. ein notwendiges Praktikum muss jedoch als
Bedingung dauerhaft besucht werden, d.h. eine Unterbrechung beispielsweise in Form eines
Urlaubssemesters darf in der Regel nicht länger als drei Monate betragen. Steht eine Zwi-
schenprüfung an, müssen die notwendigen Leistungsnachweise zum Beispiel in Form der
ECTS, der erreichten Creditpoints, vorgewiesen werden. Die Höchstdauer der Förderung
umfasst normalerweise die Regelstudienzeit des Studiums: bei Bachelor-Studiengängen drei
Jahre, bei Master-Studiengängen weitere zwei Jahre. Die Förderung endet spätestens mit
dem erfolgreichen Abschluss des Studiums. Auslandsstudien werden bei dieser Höchstdauer
nicht berücksichtigt, auch wenn in deren Verlauf BAföG bezogen wird.




                                                                            8
Das BAföG wird dabei formal beantragt, wobei man sich dabei an das Studentenwerk der
jeweiligen Hochschule wendet. Nach spätestens sechs Wochen kommt ein entsprechender
Bescheid, der auch die Höhe der Fördersumme ausweist. Die bewilligten Leistungen gelten
dabei jeweils ein Jahr lang. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Benötigt werden
dafür verschiedene Unterlagen wie etwa der Nachweis des Einkommens der Eltern oder eine
Qualifizierung, die zum Hochschulzugang berechtigt. Hilfe findet man bei den BAföG-
Beratungsstellen des ASTA, des Allgemeinen Studierendenausschusses an den Universitä-
ten. Wie viel Bafög man erhält, das ist nicht festgelegt. Die Fördersumme richtet sich nach
den eigenen finanziellen Mitteln, nach dem Verdienst der Eltern und beispielsweise danach,
ob es noch Geschwister gibt, die in der Ausbildung sind oder noch zur Schule gehen. Die
Förderhöchstsumme liegt aktuell bei 670 Euro. Bei der Fördersumme wird zum Beispiel auch
berücksichtigt, ob jemand bei den Eltern wohnt oder nicht. Das Einkommen der Eltern wird
nur in Ausnahmefällen nicht mit einberechnet, etwa wenn deren Wohnort unbekannt ist.

Wenn die Eltern beide Bezieher von ALG II sind und der Studienanwärter noch bei den El-
tern wohnt, hat er einen Nachteil. Denn in diesem Falle zählt der Bewerber nicht zur Bedarfs-
, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft. Ein Mietanteil fällt deswegen auf das Kind, während der
Mietzuschuss bei BAföG nur 72 Euro beträgt. Dies deckt die entstehenden Kosten jedoch
nicht ab. Deswegen hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2007 beschlossen,
dass eine Mietkostenbeihilfe bei der ARGE beantragt werden kann. Dies wird später noch
erörtert.

Monatlich darf der Leistungsbezieher außerdem zusätzlich zum BAföG 400 Euro netto durch
Jobben verdienen. Wer nach einem bereits abgeschlossenen Studium ein Zweitstudium an-
strebt, ist förderungswürdig, wenn sich an ein FH-Studium ein Universitätsstudium an-
schließt. Auch wer schon eine Ausbildung gemacht hat und beispielsweise über das Abend-
gymnasium die Hochschulreife erwirbt, der hat Anspruch auf Bafög. Zwei Hochschulstudien
hintereinander sind jedoch nicht förderungswürdig. Auch hier gilt es, im Einzelfall nachzufra-
gen, falls die Umstände komplizierter sind.

Wer Kinder bis zu zehn Jahren hat, der erhält einen Kinderbetreuungszuschlag in Form ei-
nes monatlichen Zuschusses. Für das erste Kind erhält die Empfängerin oder der Empfänger
113 Euro Zuschuss, für jedes weitere Kind 85 Euro. Die Förderungshöchstdauer des Bafög
ist zwar begrenzt; wegen Schwangerschaft und Kindererziehung wird die Höchstdauer je-
doch je Kind um bis zu acht Semester verlängert. Erziehende können dies bei ihrer Planung
berücksichtigen.

Das BAföG stellt dabei eine Form von Darlehen von Seiten des Staates dar. 50 Prozent der
gesamten Fördersumme investiert der Staat in den Studierenden, die restlichen 50 Prozent
muss der Empfänger nach dem Studium in Raten zurückzahlen. Wird der Betrag auf einmal
rückerstattet, gibt es zusätzlich einen satten Rabatt. Der Nachlass ist dann so groß, dass
sich eventuell auch eine Kreditaufnahme lohnt, um den ausstehenden Betrag auf einen
Schlag zurückzuzahlen. Das BAföG-Modell ist dabei bewusst so konstruiert, dass Studien-
abgänger quasi Studienanfänger mit finanzieren. Falls eine Rückzahlung des Darlehens
nicht möglich ist – beispielsweise wegen dauerhafter Arbeitslosigkeit – kann mit dem zustän-
digen Amt darüber gesprochen werden, ob zumindest ein Teil des Darlehens erlassen wird.
Doch auch hier muss man sich Informationen individuell vor Ort einholen. Wichtig ist: Um
BAföG zu beantragen und alle möglichen Informationen einzuholen, sollte man den Antrag
frühzeitig losschicken, da häufig Unterlagen nachgereicht werden müssen, die wiederum
beantragt werden müssen, und die BAföG-Auszahlungen nicht rückwirkend erfolgen. Bei



                                                                            9
einem Beratungsgespräch im Amt für Ausbildungsförderungen können auch Zweifelsfragen
geklärt werden. Die Beraterinnen und Berater können dabei oft ungefähre Zahlen nennen,
auf die der Antragsteller eine Berechtigung hat. Aufgrund der attraktiven Gestaltung des Mo-
dells BAföG, sollte vor allen anderen Optionen geprüft werden, ob man Anspruch auf BAföG
hat. Eine Vollförderung ist eher nicht die Regel, doch auch Teilförderungen sind natürlich
hilfreich. Erwägt man ein Studium, so sollte der Gang zum Amt für Ausbildungsförderung
einer der ersten sein, die man unternimmt. Dabei bekommt man eine umfangreiche Liste mit
den notwendigen Unterlagen ausgehändigt, die eingereicht werden sollten. Zu beachten ist,
dass es sich hierbei um bürokratische Formalitäten handelt und es sein kann, dass immer
wieder neue Unterlagen eingereicht werden müssen. Denn die formale Bearbeitungszeit be-
trägt wiederum einige Wochen und so kann es sein, dass man recht lange auf sein erstes
BAföG warten muss. Diese Zeit wiederum muss überbrückt werden. Tipp: Unter
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ gibt es einen BAföG-Rechner, bei dem man sich
einen ungefähren Wert der Fördersumme ausrechnen lassen kann. Verbindlich ist natürlich
nur der formale Bescheid des Amtes für Ausbildungsförderung. Der Online-Rechner vermit-
telt allerdings eine ungefähre Vorstellung, was an finanziellen Hilfen durch den Staat zu er-
warten ist.

I. E) BILDUNGSKREDIT: ZINSGÜNSTIG DAS STUDIUM FINANZIEREN

Neben dem BAföG bietet der Gesetzgeber außerdem einen sogenannten Bildungskredit an.
Dieser wird in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums gewährt und stellt eine zinsgüns-
tige Option dar. Der Bildungskredit ist dabei im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom ei-
genen Vermögen und vom Einkommen der Eltern. Auch gibt es keine Bonitätsprüfung, das
heißt, eine etwaige Rückzahlungsmöglichkeit des Kreditnehmers wird nicht geprüft.

Im Gegensatz zum BAföG ist der Bildungskredit jedoch zeitlich befristet. Er kann zusätzlich
zum BAföG beantragt werden, um den Studienabschluss zu garantieren, falls hier finanzielle
Unwägbarkeiten im Wege stehen. Auch wer nicht BAföG bezieht, kann einen Bildungskredit
beantragen. Dieser ist hauptsächlich für außergewöhnliche Aufwendungen gedacht, die im
BAföG nicht berücksichtigt sind: Exkursionen, Studiengebühren oder erforderliche Lernmate-
rialien. Die Funktionsweise des Bildungskredits ist folgende: Der Bund übernimmt eine Bürg-
schaft (Bundesgarantie) gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Diese zahlt den Bildungskredit in gleichmäßigen monatlichen Raten aus. Die Raten betragen
zwischen 100 Euro und 300 Euro. Die Kreditsumme hat dabei ein Volumen von mindestens
1.000 Euro zu umfassen. Es ist auch möglich, sich einen Teil des Kredits als Abschlagsum-
me im Voraus bezahlen zu lassen. Dies erfordert jedoch den Nachweis, dass tatsächlich
Aufwendungen in außergewöhnlicher Höhe für das Studium getätigt werden müssen. Auch
der Bildungskredit wird also auch nicht bedingungslos gewährt. Wichtig ist auch, dass der
Kredit von Anfang an verzinst wird. Die Zinsen werden jedoch bis zur ersten Rückzahlung
gestundet. Als Basis wird dabei die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) herange-
zogen, die eine Laufzeit von sechs Monaten und einem Aufschlag von einem Prozent pro
Jahr vorsieht.

Voraussetzung für den Bildungskredit ist, dass mindestens die Zwischenprüfung abgelegt
wurde bzw. es ist ein Nachweis erforderlich, dass in dem jeweiligen Fach keine Zwischen-
prüfung erforderlich ist und man eine bestimmte Semesterzahl erreicht hat. Als Ausbildungs-
stätten kommen nur die Einrichtungen in Frage, die auch durch das BAföG legitimiert sind.
Geleistet wird der Bildungskredit maximal bis zur Erreichung des 36. Lebensjahres. Der Bil-




                                                                            10
dungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per
Internet unter www.bildungskredit.de. Die Rückzahlung erfolgt nach vier Jahren und zwar in
monatlichen Raten von 120 Euro. Empfänger ist die KfW. Selbstverständlich ist es auch
möglich, den Bildungskredit vorher in Gänze oder teilweise zurückzuzahlen. Bei Ausbleiben
der Zahlungen erfolgt der Einzug der offenen Forderungen durch das Bundesverwaltungs-
amt, was einer Pfändung gleichkommt.

Der Bildungskredit ist sicher eine gute Sache im Notfall, jedoch sollte man wenn irgend mög-
lich auf das BAföG und auf das Jobben bzw. die Eltern zurückgreifen. Obwohl der Bildungs-
kredit zinsgünstig ist, so kann es doch geschehen, dass ehemals Studierende, die auch BA-
föG bezogen haben, sich unversehens auf einem Berg von Schulden wiederfinden. Unter
den oben genannten Adressen kann man weitere Informationen zum Bildungskredit einho-
len. Ob man einen Bildungskredit beantragt oder nicht, will gut überlegt sein. Bieten sich an-
dere Möglichkeiten, so sollte man eher darauf zurückgreifen und vielleicht ein Urlaubssemes-
ter einreichen, um zu jobben, wobei das BAföG ja bei einer maximalen Unterbrechung von
drei Monaten weiter ausgezahlt wird. Dies ist in jedem Falle eine Option: Ist abzusehen, dass
die Gelder nicht reichen, dann kann man kurz mit dem Studium pausieren und Geld verdie-
nen. Damit hat man auch wieder den Kopf frei für die kommenden Semester. Und damit hat
man auf einen Schlag mehrere Probleme gelöst.

I. F) STIPENDIEN: DIE BESTE ALTERNATIVE

Stipendien sind eine der begehrtesten Optionen, um sein Studium zu finanzieren: Im Gegen-
satz zum BAföG oder zum Bildungskredit sind überhaupt keine Rückzahlungen nötig und es
werden keine Zinsen fällig. Dies bedeutet zum einen ein entspanntes Studium durch finanzi-
elle Sicherheit. Allerdings sind Stipendiats-Plätze aus genau diesem Grunde sehr begehrt
und es ist schwierig ein Stipendium zu bekommen, wobei natürlich die erste Frage lauten
muss: Wer bietet überhaupt Stipendien an?

Hat man Institutionen ausfindig gemacht, wird man quasi auf „Herz und Nieren“ geprüft, denn
die Organisationen – seien es Stiftungen, Parteien oder konfessionelle Einrichtungen – er-
warten, dass deren Leitlinien für den Betreffenden verbindlich sind. Daher wird ein großes
Augenmerk auf den Lebenslauf gelegt: Wo und wie hat man sich ehrenamtlich engagiert?
Welche Einstellung hat man zu diesem oder jenem Thema? Welche Charaktereigenschaften
machen den Betreffenden aus? Parteien erwarten zwar keinen formellen Eintritt in die Partei,
aber zumindest ein parteinahes Profil. Genauso verhält es sich mit anderen Organisationen:
Diese möchten natürlicherweise nur Studienanwärter fördern, die ihrem geistigen Gedan-
kengut nahe stehen. Dies heißt, dass der Kampf um einen Stipendien-Platz umso härter ist.
Bekommt man einen, profitiert man vielfach: Im Lebenslauf macht sich das Stipendium gut
und man knüpft Kontakte zu den Trägern der Stipendien sowie zu anderen wichtigen Perso-
nen. Doch nur ein Bruchteil der Studenten kommt in diesen Genuss. Denn bei der Auswahl
der Stipendiaten suchen die Träger nach einem bestimmten Persönlichkeitsbild, das bei wei-
tem nicht nur mit der akademischen Befähigung zu tun hat. Hinterfragt werden die persönli-
che Motivation, die persönlichen Eigenschaften und die Hobbys. Was speziell gefragt ist, das
hängt von der Organisation ab. Träger sind in der Regel Stiftungen und Begabtenförderwer-
ke. Eine Stiftung kann von jedem begründet werden, ein Begabtenförderungswerk jedoch
fördert mit den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung. Die Träger sind ganz unter-
schiedlich: Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaftverbände oder private Förderer.




                                                                            11
Um sich bestmögliche Chancen zu garantieren, sollte man sich im Voraus intensiv mit der
jeweiligen Organisation beschäftigen.

Doch wer ist berechtigt, ein Stipendium zu erhalten? Neben der internen Auswahl, die die
Organisationen treffen, kann grundsätzlich jeder, der BAföG-berechtigt ist, auch ein Stipen-
dium beantragen. Mit wie viel gefördert wird, das hängt von der Situation des Studienanwär-
ters ab.

Bei den Begabtenförderwerken gibt es insgesamt elf: das Cusanuswerk, das Evangelische
Studienwerk e.V. Villigst, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die
Hanns-Seidel-Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung , die Heinrich-Böll-Stiftung, die Konrad-
Adenauer-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Stiftung der Deutschen Wirtschaft, das
Studienförderwerk Klaus Murmann und die Studienstiftung des deutschen Volk. Eine umfas-
sende      Liste     zu    den      Trägern     von      Stipendien      gibt  es      unter
http://www.studienfinanzierung.de/stipendien/begabtenfoerderungswerke.html.

Die Begabtenförderwerke verlangen folgende Leistungen: herausragende Leistungen im
jeweiligen Fachgebiet und die Fähigkeit, abstrakt zu denken. Charakterlich werden Neugier-
de, Kreativität, soziales Engagement und eine offene Haltung geschätzt. Fragen stellen, Stel-
lung beziehen und Verantwortung übernehmen können sind weitere Pluspunkte. Man kann
sich dabei selbst bewerben oder aber bei manchen Organisationen auch vorgeschlagen
werden. Dann muss man ein Empfehlungsschreiben von einer dazu qualifizierten Person
vorlegen. Dies kann zum Beispiel der Schulleiter sein, der einen begabten Schüler offiziell
als geeignet empfiehlt. Manchmal werden auch Stipendien-Angebote offiziell ausgeschrie-
ben, zum Beispiel in überregionalen Zeitungen, deren Leser in der Regel akademisch gebil-
det sind. Stipendien werden auch für Doktorarbeiten vergeben. Die einzelnen Träger erwar-
ten dann ebenfalls, dass man sich einem Thema in einer Weise widmet, die zum Beispiel der
Stiftung nahe steht. Wurde die Stiftung von einer bestimmten Person begründet, dann geht
man davon aus, dass der Stipendiat in der Doktorarbeit einen positiven Beitrag zu deren Le-
ben und Werk leistet. Auch hier werden nur Kandidaten als Stipendiaten ausgewählt, die der
Organisation ideell nahestehen und von denen ein bestimmtes Ergebnis zu erwarten ist.

I. G) STUDENTENJOBS: OFT UNVERMEIDLICH, ABER AUCH BEREICHERND

Viele Studenten jobben während des Studiums, manche mehr, manche weniger – das hängt
von der finanziellen Ausgangslage und der persönlichen Motivation ab. Daher gibt es zum
Beispiel bei den Arbeitsämtern zahlreiche Anfragen von Arbeitgebern, die gezielt nach Stu-
denten fragen. Dies kann ein fortlaufender Job während des Semesters sein, besonders
groß ist der Andrang aber in den vorlesungsfreien Zeiten. Tatsächlich ist Jobben während
des Studiums eine Option, um dieses zu finanzieren, zumal auch die Verdienstgrenze beim
BAföG bei 400 Euro monatlich liegt. Verschiedenste Teilzeitbeschäftigungen sind deswegen
bei Studenten sehr beliebt.

Wer sein Studium allerdings voll durch Jobben finanzieren muss, dessen Hochschulausbil-
dung zieht sich zwangsläufig in die Länge. Sehr gutes Organisationsvermögen ist dann ge-
fragt, um Lehrveranstaltungen, Referate, Hausarbeiten und die Arbeit unter einen Hut zu
bekommen. Daher ist es hilfreich, wenn zumindest teilweise finanzielle Unterstützung von
außerhalb kommt: seien es die Eltern, Zahlungen durch BAföG oder sonstige Zuwendungen.
Abgesehen von diesem Fall, in dem das Studium vollständig durch das Arbeiten finanziert
werden muss, hat das Jobben aber auch andere positive Aspekte außer dem bloßen Ver-



                                                                            12
dienst. Denn universitäre Einrichtungen werden häufig mit Seifenblasen verglichen: Sie bil-
den eine eigene, in sich abgeschlossene Welt und es ist daher nur förderlich, wenn sich Stu-
denten auch außerhalb dieser abgeriegelten Zone bewegen. Ein Job kommt daher einem
Luftwechsel gleich: Man lernt andere Menschen kennen, andere Denkweisen und kann die
rein geistige, wissenschaftliche Arbeit mit anderen Tätigkeiten erfolgreich kompensieren. Im
günstigsten Fall hat man einen Job, der Spaß macht. Ideal ist es natürlich, wenn der Job
Erfahrungen und Referenzen für die spätere Berufstätigkeit bringt. Ein angehender Be-
triebswirt tut deswegen gut daran, regelmäßig in einen Betrieb hinein zu schnuppern, um die
Praxis kennenzulernen und eine Tourismus-Studentin ist sicher gut damit beraten, zeitweise
beispielsweise in einem Hotel zu arbeiten. Solche Jobs bringen Boni bei späteren Bewer-
bungen und sind daher Praxiserfahrungen. Dass damit auch die Kasse aufgebessert wird, ist
sozusagen ein positiver Nebeneffekt. Nicht zuletzt können durch das Jobben auch wertvolle
Kontakte geknüpft werden, auf die man später zurückgreifen kann. Jobben in einem ange-
messenen Rahmen hilft also dabei, das Studium zu finanzieren. Im Idealfall findet man einen
Job, der einem bei der späteren Berufstätigkeit helfen kann. Eine Vielzahl von Angeboten
steht hier bereit, beispielsweise bei den Arbeitsämtern. Es ist aber sicher auch hilfreich,
selbst die Initiative zu ergreifen und bei interessanten Arbeitgebern nachzufragen, ob diese
entsprechende Betätigungsfelder bieten. Die Freigrenze von 400 Euro monatlich beim BA-
föG lässt einigen Spielraum, auch wenn man bereits Fördermittel des Bundes erhält. Wes-
sen Studienplan zu voll ist, um während des Semesters zu arbeiten, kann seine Tätigkeit auf
die vorlesungsfreie Zeit legen. Beliebt sind auch sogenannte Hiwi-Jobs: Als Hilfswissen-
schaftler kann man stunden- oder tageweise an einem Lehrstuhl arbeiten und so Arbeit und
Studium auch noch verbinden. Die meisten Doktoranden haben dabei zuvor bei dem ent-
sprechenden Professor als Hiwi gearbeitet. Dies unterstreicht, dass Jobs eine gute Möglich-
keit sind, um wertvolle Kontakte zu knüpfen, die der späteren Laufbahn förderlich sind. Hiwi-
Jobs sind deswegen sehr begehrt.

Das Problem dabei ist inzwischen jedoch, dass durch die Bachelor- und Masterstudiengänge
Studien sehr verdichtet sind. Es muss mehr in kürzerer Zeit geleistet werden und häufig ha-
ben Studenten den Eindruck, für Jobs keine Zeit mehr zu haben, weil Hausarbeiten, Referate
und Klausuren drängeln. Wenn es möglich ist, sollte man dennoch nebenher jobben, zum
einen aufgrund der finanziellen Erfordernisse, zum anderen aber aufgrund der wertvollen
Erfahrungen, die man dabei macht. Denn Arbeit ist mehr als nur Geld verdienen: Sie ist ein
wertvoller Erfahrungsschatz, die auf die spätere Berufstätigkeit angemessen vorbereitet.
Man sollte daher Gelegenheiten, die sich diesbezüglich anbieten, nutzen, weil die meisten
Tätigkeiten klar machen, was Arbeiten in einer Dienstleistungsgesellschaft bedeutet. Die
Referenzen, die dabei gesammelt werden, können späteren Arbeitgebern bei der Bewerbung
vorgelegt werden. Denn sie zeugen von Engagement und Einsatzbereitschaft und von der
Bereitschaft, eigenständig Verantwortung zu übernehmen.

I. H) STUDIENKREDITE: FALLS BAFÖG UND ELTERNHILFE NICHT REICHEN

Wie bereits geschildert, gibt es vom Staat geförderte Angebote an Krediten. Doch seitdem
Studiengebühren von Gerichtswegen offiziell gebilligt wurden und fast überall Usus sind,
reichen BAföG und Elternbeihilfen häufig nicht aus, wobei die Studiengebühren von Bundes-
land zu Bundesland variieren. Aufgrund der Studiengebühren sind private Anbieter, vor allem
Banken auf den Plan getreten, die passende Studienkredite anbieten, um entstehende finan-
zielle Löcher zu stopfen. Diese sind nicht von der Hochschule abhängig, allerdings teurer als
die staatlich geförderten Kredite. Im Gegenzug bieten die Banken eine höhere Flexibilität



                                                                            13
hinsichtlich der Fördersumme und der Rückzahlungskriterien an. Ändern sich Umstände im
Studium, die einen höheren Finanzbedarf zur Folge haben, dann kann mit den Kreditgebern
auch über höhere Summen an Krediten gesprochen werden. Auch sind diese häufig bereit,
zusätzliche Zahlungen für Auslandsaufenthalte zu gewähren. Die Banken bieten aufgrund
der Studiengebühren und steigenden Lebenskosten daher an, eine dadurch entstehende
finanzielle Lücke zu füllen. Die Frage dabei ist: Welcher Anbieter ist nun der beste? Dies
kann pauschal nicht beantwortet werden, weil die Angebote auch häufig wechseln und im-
mer neue auf dem Markt auftauchen. Am besten setzt man sich selbst mit einzelnen Banken
in Verbindung, holt verschiedene Angebote ein und vergleicht diese sorgfältig. Modalitäten
der Zahlungen werden dabei im Einzelfall mit dem jeweiligen Bankberater besprochen. Zu-
mindest ein persönliches Gespräch ist daher auf jeden Fall zu führen.

Die Banken zeigen dabei nicht ganz uneigennützig ein Entgegenkommen gegenüber Studie-
renden, denn mittellose Studenten von heute sind möglicherweise starke Kunden für die Zu-
kunft. In Form eines gewährten Studienkredits erfolgt oft eine erfolgreiche Kundenbindung.
Daher übernehmen Banken manchmal einen Teil der Verwaltungskosten und des Ausfallsri-
sikos. Manche Kreditinstitute unterhalten auch direkt mit einzelnen Hochschulen Kooperatio-
nen und bieten dementsprechend attraktive Kredite an. Hintergrund ist der, dass darauf ver-
traut wird, dass die Universitäten selbst eine Selektion bzw. Auswahlverfahren unter den
Studenten vornehmen und quasi nur die Besten das Studium meistern. Diese Klientel wiede-
rum hat auch die besten Chancen auf einen späteren lukrativen Job. Von daher minimiert
sich für die Banken das Ausfallrisiko. Selbstverständlich kommen diese auch in den Genuss
von Zinsen, die bei Studienkrediten zwar günstiger sind als bei anderen Krediten, aber den-
noch meist nach Studienende unwiderruflich fällig werden.

Um ein Beispiel zu nennen: Die Sparkassen-Gruppe bietet beispielsweise einen Bildungs-
kredit für Studenten an. Mit einem monatlich festen Betrag, der dem Studierenden überwie-
sen wird, soll das Grundeinkommen gesichert werden. Dieser Bildungskredit ist unabhängig
vom Studienfach und vom Elterneinkommen. Die Laufzeit kann individuell vereinbart werden
und die variable Verzinsung ist niedrig. Der Anbieter garantiert außerdem vor der Rückzah-
lung eine sogenannte „Ruhephase“, wobei die Rückzahlungsdauer selbst bis zu zehn Jahre
betragen kann. Angebote gibt es beispielsweise auch bei den Volksbanken Raiffeisenbanken
und bei der Deutschen Bank. In jedem Fall gilt es, die Angebote sorgfältig zu vergleichen
und optimale Konditionen heraus zu handeln. Insbesondere sollte bei Wendungen wie „nied-
rige variable Verzinsung“ nachgefragt werden, was damit konkret gemeint ist. Es sollten
auch keine Kredite aufgenommen werden, die über den eigentlichen Studienbedarf hinaus-
gehen. Wenn möglich sollte man sich auf Kredite beschränken, um die Studiengebühren
abzudecken, um nicht nach dem Studium vor einem riesigen Schuldenberg zu stehen. Fi-
nanziert man das komplette Studium durch Kredite, kann dies am Schluss mit Master-
Studium eine Schuldensumme von 90.000 Euro im Extremfall bedeuten. Von daher lautet die
klare Devise: Kredite nur da nutzen, wo sie wirklich notwendig sind. Und auch in diesen Fäl-
len sollte man die Anbieter sorgfältig vergleichen, denn bezüglich der Studienkredite gibt es
unter den einzelnen Banken große Unterschiede. Nützlich ist es beim Vergleich der Angebo-
te auch, den Rat von Dritten einzuholen oder sich zunächst über das Internet zu informieren.

I. H) I. KFW -STUDIENKREDIT: DER BEKANNTESTE ANBIETER IN SACHEN
STUDIENKREDITE




                                                                            14
Der KfW-Studienkredit ist Marktführer im Bereich Studienkredite und gehört zu den renom-
miertesten Anbietern. Bislang wurden bereits 90.000 Darlehen ausbezahlt, ganze 50.000
Studierende befinden sich derzeit in der Auszahlungsphase. Dabei wird der KfW-
Studienkredit nicht direkt bei der KfW Bankengruppe beantragt, sondern bei der entspre-
chenden Hausbank, wenn diese KfW-Partner sind. Zu den Partnern zählen auch die Studen-
tenwerke. Zu beachten ist, dass ein KfW-Studienkredit nicht unbedingt der zinsgünstigste ist,
da sich der Zinssatz sowohl während der Auszahlungsphase als auch während der Rückzah-
lung ändern kann. Möchte man einen KfW-Studienkredit abschließen, so ist zunächst eine
Provisionszahlung in Höhe von 238 Euro erforderlich. Damit die Auszahlungen kontinuierlich
erfolgen, müssen nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom Leistungsnachweise eingereicht
werden. Ferner billigt die KfW Gruppe maximal zwei Urlaubssemester. Während der Ur-
laubssemester gibt es auch keine Auszahlungen. Wird ein Bachelor-Studium beendet, ist
dies keine automatische Berechtigung für Auszahlungen während eines anschließenden
Master-Studiums. Hier sollte man sich nochmals mit dem Bankberater in Verbindungen set-
zen, um möglicherweise weitere Optionen zu erörtern. Immer vor Augen haben sollte man
aber die Gefahr einer Überschuldung, die schleichend einsetzen kann.

Die maximale Finanzierungssumme beim KfW-Studienkredit beträgt 54.600 Euro. Attraktiv
sind die Rückzahlungskonditionen: Diese können einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren um-
fassen. Selbstverständlich sind dabei auch die auflaufenden Zinsen zu berücksichtigen. Die
monatliche Auszahlungsrate beträgt maximal 650 Euro, minimal 100 Euro. Gefördert wird bis
zu zehn Semester lang, liegen besondere Ausnahmefälle vor bis zu 14 Semestern. Urlaubs-
semester werden dabei nicht angerechnet. Entscheidet sich der Studierende für einen Fach-
richtungswechsel, dann werden die bereits geförderten Semester abgezogen. Berechtigt zu
einem KfW-Studienkredit sind deutsche oder europäische Staatsbürger sowie diejenigen, die
sich mindestens drei Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben. Dabei muss der Immatri-
kulationsnachweis regelmäßig erbracht werden. Die Altershöchstgrenze sind 30 Jahre und
der Beginn der Rückzahlung liegt spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Die
Rückzahlungshöhe und -dauer ist dabei flexibel. Es werden praktischerweise keine Sicher-
heiten verlangt, was als Vorteil gewertet werden kann.

Grundsätzlich gilt aber auch hier – wie bei anderen Studienkrediten – dass dieser nur in An-
spruch genommen werden sollte, falls es keine anderen Möglichkeiten gibt, finanzielle Lö-
cher zu stopfen, um den vorzeitigen Abbruch des Studiums zu vermeiden. Falls man auf
Studienkredite zurückgreift, dann möglichst nur für das Notwendigste wie etwa die Studien-
gebühren, die vielen zu schaffen machen. Ansonsten kann es auch bei einem ordentlichen
Berufsanschluss mit gutem Gehalt lange dauern, bis man das Geld zurückbezahlt hat, weil
man sich mit Hilfe des Studienkredits nebenbei vielleicht noch viele schöne, aber für das
Studium nicht notwendige Dinge angeschafft hat.

Mehr allgemeine Infos über Studienkredite gibt es unter http://www.studienkredit.de, wo auch
der KfW-Studienkredit ausführlich vorgestellt wird. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich auch
hier, obwohl der KfW-Studienkredit einige attraktive Optionen bereithält. Da sich die Verzin-
sung nach dem allgemeinen Zinssatz richtet, kann dieser nach oben, aber auch nach unten
schwanken. Risiko und Vorteil liegen demnach nahe beieinander und eine Entscheidung
sollte nur gefällt werden, wenn alle möglichen Optionen durchgespielt worden sind.

I. I) OPTION SPAREN: AUF JEDEN FALL AUF DER SICHEREN SEITE




                                                                            15
Im Idealfall hat man selbst Gelder für den Studienbedarf angespart, oder, was häufiger der
Fall ist, Eltern haben für ihre Kinder gespart. Dies kann beispielsweise in Form eines klassi-
schen Sparbuchs geschehen, das schon nach der Geburt angelegt wird. Das Sparbuch ist
die sicherste Form des Sparens. Wenn jahrelang monatlich ein bestimmter Betrag darauf
überwiesen wird und möglicherweise Verwandte und Freunde auch etwas beisteuern (zum
Beispiel zur Konfirmation oder Kommunion, zu Geburtstagen oder sonstigen Anlässen),
dann befindet sich zu Studienbeginn bereits eine hübsche Summe auf dem Sparbuch, die
einen erfolgreichen Start ins Studentenleben ermöglicht. Viele Eltern verfahren nach diesem
Prinzip und auch Kinder selbst können durch Ferienjobs, sonstige Aushilfstätigkeiten, durch
die Abzweigung eines Teils des Taschengeldes oder anderes dazu beitragen. Beliebt ist es
dabei auch, konkret das Kindergeld anzusparen, das sich im Laufe der Jahre zu einer be-
trächtlichen Summe auswachsen kann.

Aber auch Kreditinstitute bieten entsprechende Modelle an. Manche Banken etwa haben
inzwischen das Bildungssparen im Programm. Damit wird dem Bewusstsein in der Bevölke-
rung Rechnung getragen, dass Bildung und insbesondere ein Hochschulstudium einen im-
mer höheren Stellenwert einnehmen. Und Bildung gibt es bekanntlich nicht umsonst. Die
Kreditinstitute werben damit, dass der angesparte Betrag zu Beginn des Studiums zur Verfü-
gung steht, ein staatlich geförderter Bildungskredit dennoch möglich ist und es verschiedene
Sparformen gibt. Da wäre zum einen das Bildungssparen mit einem Ratensparvertrag: In
festgelegten Raten werden Gelder in den Ratensparvertrag eingezahlt, wobei (abgesehen
von der Inflation) kein Risiko entsteht. Zudem ist es möglich, Bildungssparen langfristig anzu-
legen, das ist das sogenannte Prämiensparen. Dabei gibt es Zinsen und eine Prämie für die
eingezahlten Gelder, wobei die Prämie steigt, je länger der Sparplan aktuell ist. Bildungsspa-
ren mit Deka-Zielfonds zielt auf Rendite ab. Die Sparkassen-Gruppe wirbt mit der guten Zu-
sammensetzung dieses Fonds, so dass weniger Risiko der Fall sein soll. All diese Fragen
sollten dabei in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden, wobei selbstver-
ständlich auch Angebote von anderen Banken eingeholt und verglichen werden sollten, da
diese sich erheblich voneinander unterscheiden.

Sparen ist in jedem Falle die günstigste Option, um dem Nachwuchs ein Studium zu ermög-
lichen. Fängt man rechtzeitig damit an, dann sind sämtliche Kredite – so günstig diese auch
scheinen mögen – hinfällig. Informieren Sie sich rechtzeitig und planen Sie von Geburt an
das Studium Ihrer Kinder mit ein. Eltern sind in der Regel immer noch der verlässlichste
Partner für ihre Kinder. Indem Sie ihnen ein Studium durch rechtzeitiges und kluges Sparen
ermöglichen, erweisen Sie dem Nachwuchs den besten Dienst. Und hat dieser erstmal das
Hochschulzeugnis in der Tasche, wird er es Ihnen sicher danken. Andererseits sollten auch
angehende Studenten rechtzeitig ans Sparen denken, wenn sie ein Studium erwägen. Es
gibt viele Möglichkeiten, um den Sparbetrag der Eltern anwachsen zu lassen: Regelmäßige
Jobs, Ferienjobs, Geldgeschenke oder Taschengeld, das sind Gelder, die investiert werden
können. Das Sparbuch ist dabei wie gesagt eine der sichersten Formen des Sparens. Je-
doch sind auch die Zinsen nur sehr gering und die Rendite ist minimal. Im Idealfall findet
man eine Form des Sparens, die Gewinn bringt und das Vermögen mehrt, allerdings kaum
Risiken birgt. In der Regel steigen aber die Gewinnmöglichkeiten proportional zum wachsen-
den Risiko. Sehr sichere Anlagen erwirtschaften in der Regel kaum Gewinn. Es empfiehlt
sich daher, Informationen einzuholen, um die die beste Form des Sparens zu finden, die
zwar Gewinn bringt, wobei das Risiko von Verlusten aber überschaubar bleibt. Sparen mit
Köpfchen heißt daher die Devise, d.h., Informationen einholen und Vergleiche anstellen.




                                                                             16
Doch auch wenn man das Sparbuch als sicherste Anlage wählt, so wächst in (angenomme-
nen) zwanzig Jahren die Summe beträchtlich an. Viele Eltern schränken sich auch jahrelang
ein, um möglichst viel zu sparen und den Kindern ein späteres Studium zu ermöglichen.




II.) AUßERGEWÖHNLICHE STUDIENWEGE

Neben den „klassischen“ Wegen des Studiums, bei denen man sich frei und selbstständig
um den Studienablauf, aber auch die Finanzierung kümmern muss, sollen im folgenden Ka-
pitel Alternativen hierzu beschrieben werden. Das duale Studium mit Praxisanteilen wird da-
bei ebenso beleuchtet wie das Studieren mit Hilfe des Arbeitgebers oder die Möglichkeit, bei
der Bundeswehr zu studieren.

II. A) STUDIEREN BEI DER BUNDESWEHR

Studieren bei der Bundeswehr? Ja, das ist möglich und manch einer nimmt das Angebot
auch an. Die Bundeswehr finanziert ihren Absolventen nämlich dann Studiengänge, wenn
diese sich nachfolgend für einige Jahre bei der Bundeswehr verpflichten. Dabei muss man
das Studium aber an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten absolvieren. Die darauffol-
gende Verpflichtung zum Dienst beträgt mindestens 13 Jahre. Im fliegerischen Dienst sind
es 15 Jahre, im Sanitätsdienst 17 Jahre. Das Studium selbst ist sehr verdichtet: Statt in Se-
mestern wird in Trimestern studiert, die Zeit zwischen den Vorlesungen ist dem Militärdienst
gewidmet. Wie andere Arbeitnehmer hat man zwischen 25 und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Es
handelt sich also um eine echte Herausforderung.

Selbstverständlich ist die Aussicht, ein komplettes Studium finanziert zu bekommen, sehr
verlockend. Doch die Frage ist: Will man sich tatsächlich für 13 Jahre und mehr zum Militär-
dienst verpflichten? Denn die Bundeswehr unterbreitet ihren Mitgliedern selbstverständlich
solche Angebote nicht ohne Eigennutzen: Die erworbenen universitären Fähigkeiten kom-
men in den folgenden Verpflichtungsjahren der Bundeswehr zugute. Dies ist der Hintergrund,
warum solche Angebote überhaupt existieren, denn die Bundeswehr profitiert unmittelbar.
Wer sowieso eine Affinität zur Bundeswehr hat, für den ist dies ein mehr als gutes Angebot:
Man tut, was man sowieso gerne tun möchte und bekommt dafür auch noch eine gute Gra-
tis-Ausbildung. Zudem entlohnt die Bundeswehr ihre Angehörigen sowie deren Familien
auch in den Folgejahren gut, so dass ein gewisser Lebensstandard möglich ist. Aber für alle
diejenigen, für die der Wehrdienst sowieso nur eine widerwillige Pflichtübung ist, für diesen
Personenkreis kann auch kein noch so gutes Studium attraktiv genug sein, um Jahrzehnte
danach bei der Bundeswehr zu verbringen.

Das Angebot, ein von der Bundeswehr finanziertes Studium zu absolvieren, ist ganz klar
auch ein Versuch, fähige Mitglieder zu fördern und zu halten. Was die genauen Modalitäten
angeht, darüber sollte man sich in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informie-
ren. Dabei kann auch geklärt werden, für welchen Dienst welche Verpflichtungsdauer gilt und
was in die Studienfinanzierung alles mit eingeschlossen ist. Bei Verheirateten mit Kindern
stellt sich beispielsweise die Frage, ob diese während des Studiums mitversorgt sind. Auch
stellt sich die Frage, ob möglicherweise ein vorheriges Ausscheiden aus dem Dienst – vor
Ablauf der vereinbarten Frist – unter Umständen möglich ist. Wahrscheinlich funktioniert



                                                                            17
dies, indem zumindest ein Teil der in das Studium investierten Gelder rückerstattet wird –
was eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Auch ist zu klären, welche Regeln
im Falle einer Erkrankung gelten.

Dieses Angebot der Bundeswehr ist eine lukrative Offerte für alle, die sich entweder sowieso
mit der Bundeswehr identifizieren, aber auch für jene, die eine neue Existenz anfangen wol-
len und in der Bundeswehr das geeignete Sprungbrett sehen. Für alle anderen ist von dieser
Option wohl eher abzuraten, denn wer weiß schon, welche Pläne er in etwa zehn Jahren
hegen wird? Außerdem müssen dabei auch die Wünsche der Familie berücksichtigt werden,
die möglicherweise nicht will, dass der Vater oder Ehemann in Krisengebieten zum Einsatz
kommt. Denn dieses Risiko ist bei einer Verpflichtung ebenfalls gegeben, seit die Bundes-
wehr im Rahmen von Auslandseinsätzen tätig ist.

Sich das Studium durch die Bundeswehr finanzieren zu lassen, das ist demnach eine Option,
die nur für eine bestimmte Klientel in Frage kommt. Im Übrigen bietet die Bundeswehr ihren
Mitgliedern auch an, eine andere Ausbildung zu bezahlen, wenn sich diese zu einem länger-
fristigen Verbleib bereit erklären. Alle Detailinformationen sind vor Ort einzuholen.

II. B) DUALES STUDIUM ALS VERBINDUNG VON PRAXIS UND THEORIE

Seit einigen Jahren gibt es auf vielfachen Wunsch aus Kreisen der Wirtschaft ein sogenann-
tes duales Studium. Der Begriff „dual“ resultiert daraus, dass abwechselnd ein Semester an
der Hochschule (oder der Berufsakademie) und ein Semester direkt im Ausbildungsbetrieb
verbracht wird, wobei der Betrieb während dieser Praxiszeit für die Vergütung aufkommt,
meist aber auch während der Theoriesemester. Da der Student während des Praxissemes-
ters Vollzeit arbeitet, bekommt er auch die volle Vergütung. Diese kann sich an der Vergü-
tung einer Ausbildung orientieren, liegt aber meist darüber, weil Studenten des dualen Studi-
ums als höher qualifiziert eingestuft werden. Zudem bezahlen Ausbildungsbetriebe oft auch
die anfallenden Studiengebühren. Die Studentin oder der Student ist also in mehrfacher Hin-
sicht finanziell entlastet und profitiert von einer solchen Zweigleisigkeit des Studiums. Wie in
den meisten Fällen, so gibt es jedoch auch hier ein „Aber“.

Das duale Studium ist meist wirtschaftlich oder marketingtechnisch orientiert und kommt da-
her beispielsweise für Interessenten der Geisteswissenschaften nicht in Frage. Kritiker be-
mängeln zudem die mangelnde theoretische Fundierung für die wenig Zeit bleibt, während
es Unternehmen hingegen sehr auf den Praxisbezug ankommt und die Studiengänge auch
hauptsächlich deswegen initiiert wurden. Der finanzielle Aufwand der Unternehmen für die
Studenten ist auf der einen Seite zwar begrüßenswert, auf der anderen Seite wird aber nicht
selten erwartet, dass der abgehende Student weiterhin in dem Unternehmen tätig bleibt und
es sich für dieses auf diese Weise lohnt, in den Absolventen investiert zu haben. Es entsteht
also eine finanzielle Abhängigkeit, die sogar in konkreten Druck ausarten kann. Die finanziel-
len Vorteile werden auch dadurch relativiert, dass man bei einem dualen Studium wenig
Wahlmöglichkeiten hat, sich für andere Themengebiete zu engagieren, während bei den Ba-
chelor- und Masterstudien immer noch - wenn auch eingeschränkter als früher - die soge-
nannte akademische Freiheit gepflegt wird.

Ein Pluspunkt ist, dass Studenten an den meisten Berufsakademien bzw. Hochschulen den-
noch grundsätzlich auch nach dem Grundsatz des BAföG finanzielle Zuwendungen erhalten
können. Ausnahmen sind Hamburg, Niedersachsen und Hessen, weil die Bundesländer über
staatlich geförderte Zuwendungsmöglichkeiten selbst entscheiden. Da allerdings die Vergü-



                                                                              18
tung für die Ausbildung, die von den Unternehmen geleistet wird, auf den BAföG-
Förderbetrag angerechnet wird, schwinden die Aussichten auf BAföG-Leistungen für Teil-
nehmer des dualen Studiums. Ein anderes Szenario ergibt sich, wenn die Auszubildenden
weite Fahrtstrecken zwischen Unternehmen und Hochschule zurücklegen müssen. Diese
können als Werbungskosten abgesetzt werden, wobei sich unter dem Strich ein Minus-Saldo
ergeben kann. Dann wiederum ist ein Bezug von BAföG wieder aktuell. Ausschlaggebend ist
auch die familiäre Situation: Gibt es Geschwister, die BAföG erhalten, dann steigen die
Chancen selbst BAföG zu beziehen. Denn das zu niedrige Einkommen der Eltern wird auf
alle Kinder angerechnet.

Insbesondere wenn der Arbeitgeber auch weitere Verpflichtungen wie die Übernahme der
Studiengebühren eingeht, dann wird häufig erwartet, dass der Absolvent nach Beendigung
des Studiums auch im Betrieb tätig ist. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Letzt-
endlich entscheidet die konkrete Situation darüber, ob ein duales Studium für den angehen-
den Studenten wirklich attraktiv ist. Vor allem für diejenigen, die sich mit dem Unternehmen
identifizieren können und von ihren Vorlieben her zu den Fächern neigen, die beim dualen
Studium möglich sind, ist auch eine Verpflichtung zum Verbleib kein Problem. Dies muss im
Zweifelsfall aber jeder selbst entscheiden.

II. C) STUDIEREN MIT HILFE DES ARBEITGEBERS

Ebenso wie die Bundeswehr eine Finanzierung des Studiums anbietet, wenn sich der Absol-
venten dazu verpflichtet, im Anschluss mehrere Jahre Dienst zu leisten, so verfahren auch
viele Arbeitgeber nach diesem Prinzip. Sie bieten Arbeitnehmern an, ihnen ein Studium –
meist ein teures wirtschaftswissenschaftliches Fernstudium – zu finanzieren, wenn diese sich
im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss des Studiums mindestens noch einige Jahre im
Betrieb zu verbleiben. Denn selbstverständlich legen Arbeitgeber Wert auf qualifizierte Mitar-
beiter und wollen von dem durch das Studium erworbenen Wissen profitieren. Ob nun ein
Fernstudium oder ein reguläres Studium von der Firma finanziert wird und wie lange der Ar-
beitnehmer danach ans Unternehmen gebunden bleibt, das ist eine Frage der Absprache
zwischen beiden Parteien. In der Regel ist die Bindung ans Unternehmen aber sehr viel kür-
zer als bei der Bundeswehr.

Für Arbeitnehmer, die sich gerne weiterqualifizieren wollen und in den folgenden Jahren so-
wieso keinen Firmenwechsel erwägen, für die ist eine Studienfinanzierung durch den Arbeit-
geber eine sehr attraktive Option. Andernfalls muss abgewogen werden: Ist die Firma lang-
fristig für einen selbst attraktiv? Ist die Weiterqualifizierung mit Zusatzoptionen wie einem
besseren Gehalt verbunden und kann eine solche Zusage des Arbeitgebers auch schriftlich
fixiert werden? Dies ist eine der Kernfragen. Oder kann man sich nicht vorstellen, fünf Jahre
oder länger in der Firma zu bleiben? Denn ein Bestandteil des Vertrags zwischen Arbeitge-
ber und Arbeitnehmer beinhaltet in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer das investierte Geld
zurückzahlen muss, falls er sich nicht an die Vereinbarung hält und vorzeitig die Firma ver-
lässt. Dies kann auf einen Schlag sehr viel Geld sein und Schulden bedeuten. Wichtig ist es
deswegen, sich die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten in der entsprechenden Firma vor
Augen zu halten, falls es diese gibt.

Diese Form des Studiums betrifft in der Regel nicht die übliche Studentenklientel zwischen
20 und 25 Jahren, sondern eher Arbeitnehmer mittleren Alters. Häufig haben diese auch
Familie und es muss auch mit den Angehörigen abgesprochen werden, ob man auf das An-
gebot eingeht. Kann sich der Partner vorstellen, auf Dauer in der gleichen Stadt zu bleiben?



                                                                              19
Denn das Bildungsangebot des Arbeitgebers birgt klar auch eine Abhängigkeitsproblematik.
Nur wer sich wirklich sicher ist, zur richtigen Zeit am richtigen Ort, sprich: im richtigen Unter-
nehmen, zu sein, der sollte sich auf eine solche Bildungsofferte einlassen.

Es muss auch eine Vereinbarung getroffen werden, wie die finanzielle Frage steht, wenn das
Studium wieder abgebrochen wird. Immerhin kann es sein, dass sich das Studienfach als
falsche Wahl herausstellt oder – im Falle eines Fernstudiums – sich die Doppelbelastung aus
Beruf und Studium als zu groß herausstellt. Verbleiben die Kosten dann beim Arbeitnehmer?
Dies muss geklärt sein.

All diese Fragen müssen bedacht werden, bevor man sich zu einem vom Arbeitgeber finan-
zierten Studium entschließt. Insbesondere dann, wenn ein Fernstudium absolviert wird, darf
die Doppelbelastung von Beruf und Studium nicht unterschätzt werden. Vor allem in diesem
Falle ist es sorgfältig zu überlegen, ob man ein Qualifizierungsangebot des Arbeitgebers an-
nimmt. Denn ein Studium bedeutet an sich bereits eine hohe Anforderung und ist deswegen
auch begehrt bei Studenten und Arbeitgebern. In einem Fernstudium verdichten sich die An-
forderungen noch mehr, wobei in der Regel Abende, Wochenenden, Feiertage und Urlaub
den Studium geopfert werden müssen. Ob dies eine Familie mitträgt, das ist eine weitere
Frage. Fester Wille, eiserne Disziplin und großes Interesse am Fach bzw. berufliche Motiva-
tion sowie die Familie müssen dahinter stehen, damit ein solches Fernstudium gelingt.



III.) SONSTIGE ZUSCHÜSSE

Neben den bereits genannten Möglichkeiten gibt es noch einige weitere Optionen, um das
Einkommen aufzubessern. Dazu gehören das Wohngeld, der Wohnungskostenzuschuss und
die Erstwohnsitzprämie, die in manchen Fällen gewährt werden. Dafür müssen aber ganz
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die im Folgenden erläutert werden. Insbesonde-
re, wenn man über sehr geringe finanzielle Mittel für das Studium verfügt, sollte man diese
Optionen berücksichtigen.

III. A) WOHNGELD

Wohngeld kann unter Umständen für Studierende in Betracht kommen. Das Wohngeld stellt
einen Zuschuss zur Miete dar. Beantragt werden kann Wohngeld beim Sozialamt, beim
Wohnungsamt oder beim Bürgeramt. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass weder BA-
föG, Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) oder Sozialhilfe an den Empfänger
ausbezahlt werden. Auch darf die Wohnung nicht zu teuer sein, wobei man sich bei den je-
weiligen Ämtern nach den Richtlinien, die dort gültig sind, erkundigen sollte. Bezieht man
selbst BAföG, kann Wohngeld eventuell den eigenen Kindern gewährt werden, falls nicht
andere Sozialleistungen mit Zuschuss für die Wohnung ausbezahlt werden. Wohngeld kann
auch beantragt werden, wenn eine Person, die nicht BAföG-berechtigt ist, in der Wohnung
ebenfalls wohnt. Um Wohngeld beantragen zu können, muss ferner ein regelmäßiges Ein-
kommen etwa durch Jobben oder durch die Eltern nachgewiesen werden. Diese Einkünfte
müssen über dem liegen, was das Sozialgesetzbuch XII als Grundsicherung definiert. An-
dernfalls werden von den Behörden möglicherweise Falschangaben unterstellt. Allerdings
darf das Einkommen auch nicht zu hoch sein – es handelt sich also um einen Balanceakt.
Zinsen werden dabei berücksichtigt, das eigene Vermögen jedoch nicht. Das Wohngeld ist




                                                                                20
grundsätzlich eine Alternative, wenn ein BAföG-Bezug ausgeschlossen ist und man sollte
sich in diesem Falle unbedingt danach erkundigen.

III. B) WOHNUNGSKOSTENZUSCHUSS

Der Wohnungskostenzuschuss kann durch Studierende bei der ARGE beantragt werden.
Diese Form von Zuschuss betrifft die Kosten für Wohnung und Heizung, die nicht gedeckt
sind. Einen Wohnungskostenzuschuss zu beantragen ist insbesondere dann empfehlens-
wert, wenn die eigenen Eltern Arbeitslosengeld II bekommen und der Studierende noch bei
den Eltern wohnt. Damit ein solcher Zuschuss bewilligt wird, darf aber beispielsweise die
Miete nicht zu teuer sein, wofür es festgelegte Kriterien gibt, die zu erfragen sind. Außerdem
wird dieser Zuschuss nur gewährt, wenn das regelmäßige Einkommen sowie das Vermögen
auf Nachweis basierend unzureichend sind.

III. C) ERSTWOHNSITZPRÄMIE

In der Regel verbleiben Studierende mit ihrem Erstwohnsitz in ihrer Heimatstadt bei den El-
tern. Die Eltern beziehen dadurch beispielsweise steuerliche Vorteile oder Vorteile bei priva-
ten Versicherungsverträgen. Hochschulstädte bemühen sich hingegen, Studenten dazu zu
animieren, ihren Erstwohnsitz in den Studienort zu verlegen. Dafür gibt es entweder einmali-
ge oder auch dauerhafte „Belohnungen“: beispielsweise Geldprämien, Gutscheine oder an-
deres. Um diese Bemühungen zu unterstreichen, erheben manche Hochschulstädte zusätz-
lich eine Zweitwohnungssteuer. Hintergrund dieser Bestrebungen ist, dass die Kommunen
entsprechend ihrer Einwohnerzahl Gelder vom Staat zugewiesen bekommen. Bei der Zweit-
wohnsitzsteuer geht es um eine jährliche oder auch monatliche Abgabe, die gemäß der Mie-
te berechnet wird. Studierende sind von der Zweitwohnsitzsteuer – sofern eine existiert –
nicht ausgenommen. Manche Städte machen aber Ausnahmen, wenn der Studierende etwa
in einem Wohnheim wohnt. Sicher lohnt es sich in einigen Fällen, hier nähere Erkundigungen
einzuholen, um von einem Erstwohnsitz in der Studienstadt zu profitieren. Auskünfte erteilt
das entsprechende Einwohnermeldeamt oder die Studentenvertretung. Möglicherweise ist
die Erstwohnsitzprämie tatsächlich eine Option.

III. D) BILDUNGSFONDS: LASSEN SIE IN SICH INVESTIEREN!

Zu den eher ungewöhnlichen Finanzierungsformen für ein Studium gehört sicher der Bil-
dungsfonds und viele angehende Studenten haben nicht einmal etwas davon gehört. Es
handelt sich dabei um eine spezielle Form der Finanzierung, wobei Kapitalgeber über einen
Fonds in die studentische Ausbildung investieren. Dies kommt ausgewählten Studenten zu-
gute, die aus dem Fonds Gelder für die Finanzierung von Studiengebühren oder für Lebens-
haltungskosten an privaten Hochschulen erhalten. Finanzierungen durch Bildungsfonds sind
unter denjenigen, die davon wissen, sehr begehrt, doch die Anbieter wählen sorgfältig aus,
wer in den Genuss des Bildungsfonds kommt.

Es versteht sich von selbst, dass die Bewerber für einen Bildungsfonds sorgfältig getestet
werden. Sowohl akademische Fähigkeiten als auch fachliche Voraussetzungen und persön-
liche Kompetenzen spielen beim Bewerbungsverfahren eine große Rolle. Dabei können etwa
Schulzeugnisse oder Zeugnisse von Praktika eingereicht werden, wobei der angehende Stu-
dent prüfen sollte, ob es sich um wirklich gute Zeugnisse handelt, da letztere bekannterma-
ßen oft verklausulierte Formulierungen beinhalten und so zum Nachteil werden können. Zu




                                                                            21
den akademischen Fähigkeiten gehören zum Beispiel Intelligenz, Interesse und Auffas-
sungsgabe für das Fach, bei persönlichen Fertigkeiten sind Eigenschaften wie Ehrgeiz und
Disziplin gefragt. Denn nur das erfolgreiche Zusammenspiel aller Faktoren führt bekannter-
maßen zu einem erfolgreichen Studium und Anleger profitieren nur, wenn das Studium gut
abgeschlossen wird und sich dann eine attraktive Berufstätigkeit anschließt. Bewerber müs-
sen sich deshalb verschiedenen Tests unterziehen, die die Eignung überprüfen.

Dabei haben private Hochschulen die ersten Bildungsfonds gegründet, damit auch Studen-
ten aus einkommensschwachen Familien die Studiengebühren finanzieren können. Damit
wollte man sich Potenziale aus ärmeren Schichten für den akademischen Betrieb erschlie-
ßen. Diejenigen Studenten, die durch einen Bildungsfonds gefördert werden, profitieren da-
von im Rahmen ihrer Studienfinanzierung. Die Konditionen für die erhaltenen Gelder sind
recht günstig, wobei diese nach Berufsergreifung meist in monatlichen Raten abbezahlt wer-
den. Höhe und Dauer der Rückzahlungen werden vorab festgelegt. Ergreift der Absolvent
einen Beruf, dann können Kapitalanleger in diesem Fall mit Rendite rechnen. Dabei gibt es
auch einkommensabhängige Rückzahlungen. Bildungsfonds bevorzugen deswegen Fächer,
die als zukunftsträchtig gelten und wo die Chancen erhöht sind, dass der Absolvent ein fi-
nanziell attraktives Einsatzgebiet findet. Einkommensabhängige Rückzahlungen bedeuten
für die Absolventen wiederum, dass die Gefahr einer Überschuldung nicht so ausgeprägt ist
wie bei anderen Bildungskrediten. Jedoch kommen nur einige wenige in den Genuss einer
Förderung durch einen Bildungsfonds, hauptsächlich Studenten der Naturwissenschaften,
der Technik oder der Wirtschaftswissenschaften. Denn dies sind Fächer, in denen das meis-
te Zukunftspotenzial gesehen wird und in die deswegen investiert wird. Literaturwissen-
schaftler, angehende Archäologen oder Studierende von sogenannten Exoten-Fächern ha-
ben eher schlechte Karten, angehende Betriebs- oder Volkswirte hingegen haben bessere
Chancen.

Mittlerweile gibt es auch allgemeine Bildungsfonds, die nicht an eine bestimmte private
Hochschule gekoppelt sind. Ob eine Unterstützung durch die Eltern bezogen wird oder ob
der Betreffende BAföG erhält oder über ein sonstiges Vermögen verfügt, das spielt beim Bil-
dungsfonds keine Rolle. Sollten Sie einen Bildungsfonds ausfindig machen, der für Sie in
Frage kommt, sollten Sie daher auf jeden Fall die Chance nutzen, um berücksichtigt zu wer-
den. Dann kann man zumindest finanziell gesehen sorgenfrei studieren. Auskünfte über Bil-
dungsfonds gibt zum Beispiel die Seite http://www.studentenpilot.de/finanzen/bildungsfonds/.
Daneben sollte man sich bei einschlägigen Stellen über weitere Bildungsfonds informieren,
um in den Genuss dieser Methode zur Studienfinanzierung zu kommen, denn letztlich sollte
man alle Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums sorgfältig ausloten.

III. E) STUDIENABSCHLUSSDARLEHEN UND ÜBERBRÜCKUNGSDARLEHEN

Häufig ist es so, dass man sich gerade dann nicht um Jobs und Aushilfstätigkeiten bemühen
kann, wenn der Studienabschluss in greifbarer Nähe ist. Planungen, Vorbereitungen und
Ausarbeitungen von Abschlussarbeiten nehmen zu viel Zeit in Anspruch. Es gibt an den
meisten Hochschulen deswegen Hilfen für Studenten in finanziellen Nöten, insbesondere
wenn sich diese in der Endphase des Studiums befinden. Es handelt sich dabei weder um
kommerzielle noch um staatliche Hilfen, sondern um Hilfen durch studentische Darlehens-
kassen und durch Einrichtungen der Studentenwerke. Diese können auch einspringen, falls
das BAföG zu lange ausbleibt (was manchmal aufgrund der nachzureichenden Dokumente




                                                                           22
und der Bearbeitungszeiten der Fall sein kann) und Studierende deswegen in finanzielle Not
geraten.

Die Konditionen, die Studierenden dabei für Darlehen angeboten werden, sind sehr unter-
schiedlich: Manche bieten zinsgünstige Darlehen an, andere Anbieter verzichten sogar ganz
auf Zinsen. Auch die Bedingungen für Darlehen sind unterschiedlich: Sehr oft werden Bür-
gen verlangt, die für eine Rückzahlungsgarantie einstehen. Es muss ferner deutlich sein,
dass wirklich eine Not vorhanden ist, die beispielsweise anhand der Kontoauszüge belegt
werden kann. Letztlich sind es aber freiwillige Leistungen, die die Träger erbringen, und es
besteht deswegen kein Rechtsanspruch.

Informationen über solche Darlehen können die Studentenwerke geben, die fast alle eine
Darlehenskasse haben, und die jeweilige Studierendenvertretung. In der Regel soll das
Überbrückungsgeld helfen, die letzten beiden Semester bis zum Studienabschluss finanziell
zu überstehen, eventuell springen die Träger wie o.g. aber auch in anderen Fällen ein.

Eine Liste der studentischen Darlehenskassen bzw. der Darlehenskassen der Studenten-
kassen               gibt               es            unter               http://www.studis-
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabschlussdarlehen.php. Diese Liste umfasst
aber nur die Anbieter, die länderweit flächendeckend arbeiten. Es gibt eine Vielzahl von an-
deren Anbietern, daher gilt es, sich aufmerksam umzuhören, Informationen zu sammeln und
auch die Aushänge am schwarzen Brett zu studieren. Denn letztere sind manchmal eine
echte Fundgrube.

III. F) HILFEN ZUM STUDIENABSCHLUSS BEIM BAFÖG

Ein wichtiger Hinweis ist auch der folgende: Es gibt Hilfen zum Studienabschluss beim BA-
föG. Ist die Regelstudienzeit nicht zu lange überschritten (das Bafög umfasst normalerweise
nur die Regelstudienzeit), steht der Studienabschluss unmittelbar bevor und würde man auf-
grund des zu geringen Einkommens der Eltern normalerweise BAföG erhalten, dann kann
man eine solche Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Diese Hilfe ist dafür gedacht, um
die letzte finanzielle Hürde vor dem Studienabschluss zu nehmen und ein Studium kurz vor
dem Ziel nicht scheitern zu lassen – was mehr als schade wäre. Der Gesetzgeber sieht das
in der Regel genauso und springt mit ein.

III. G) ALG II, SOZIALHILFE UND SOZIALGELD

Grundsätzlich haben Studierende, die generell einen Anspruch auf BAföG haben, keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld. Es gibt jedoch Ausnahmen von
dieser Regelung. Es wird davon ausgegangen, dass Studierende erwerbsfähig sind, bei-
spielsweise durch Jobben. Sind sie nicht erwerbsfähig, dann kann Sozialgeld oder Sozialhilfe
in Anspruch genommen werden. Erwerbsfähigkeit wird angenommen, wenn eine Krankheit
nicht länger als sechs Monate andauert, andernfalls gilt man als erwerbsunfähig.

ALG II

Muss die Ausbildung bzw. das Studium länger als drei Monate wegen Krankheit, Schwan-
gerschaft oder der Erziehung von Kindern unterbrochen werden (Urlaubssemester), dann
haben Studierende, die sonst einen Anspruch auf BAföG haben, das Recht auf ALG II. Ist
die Unterbrechung kürzer als drei Monate, kann weiterhin BAföG bezogen werden. Liegen



                                                                           23
besondere Härtefälle vor, obwohl der Studierende BAföG bezieht, dann kann ALG II als Dar-
lehen bewilligt werden. Dies geschieht jedoch nur in Ausnahmefällen, denn die erforderlichen
Umstände, die den Härtefall ausmachen, werden sehr streng bewertet und die Anforderun-
gen sind dementsprechend hoch. Der Einzelfall ist entscheidend. Es wird erwartet, dass man
selbst erwerbstätig wird, um zumindest das Niveau von ALG II zu erreichen, falls dieses un-
terschritten ist. Nur bei fortgeschrittener Schwangerschaft und der Erziehung von Kleinkin-
dern gilt die Erwerbstätigkeit als unzumutbar. Die Anforderungen sind sogar so hart, dass ein
möglicher Studienabbruch auch nicht als Grund angesehen wird, um Hilfsgelder auszuzah-
len. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beurlaubung vom Studium rechtzeitig erfolgen
muss. Befindet man sich schon in der Mitte des Semesters und beschließt dann die Beurlau-
bung, muss der erstattete BAföG-Betrag ersetzt werden. ALG II wird aber frühestens nach
Antragstellung ausgezahlt. Daher kann eine Schuldenfalle entstehen. Das ALG II kommt
dabei nicht für BAföG-Schulden auf. Diese verbleiben beim Betroffenen.

Wenn man selbst keinen Anspruch auf ALG II hat, so haben die eigenen Kinder aber mög-
licherweise einen. In erster Linie sollten hier aber Unterhaltungszahlungen durch den Vater
oder Wohngeld bezogen werden – diese Optionen haben Vorrang. Kinder unter 15 Jahren
erhalten dabei kein ALG II, sondern Sozialgeld. Wurde ein Anspruch auf Kinderzuschlag ne-
gativ beschieden, dann kann auf Sozialgeld für Kinder zurückgegriffen werden.

MEHRBEDARF

Ist der Zeitraum ab der 13. Schwangerschaftswoche von besonderer Hilfsbedürftigkeit ge-
kennzeichnet, dann kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Allein-
erziehende. Das BAföG betrifft auch nicht notwendige Leistungen für Kinder. Insbesondere
für Kinder kann daher ALG II bzw. Sozialgeld beantragt werden, wenn es keine andere Mög-
lichkeit gibt, deren Bedürfnisse abzudecken. Der Mehrbedarf bezieht sich auch auf erwerbs-
fähige Behinderte, die spezifischen Umständen ausgesetzt sind. Ein Mehrbedarf kann auch
in folgenden Fällen geltend gemacht werden: eine kostenintensive Ernährung, die medizi-
nisch indiziert ist, die Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgegenstände, wenn
Nachwuchs unterwegs ist, die Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und
Geburt sowie Klassenfahrten für den Nachwuchs im Kontext mit Bestimmungen des Schul-
rechts.

UNTERSCHEIDUNG: ALG II, SOZIALGELD UND SOZIALHILFE

Das ALG II, das im Sozialgesetzbuch II geregelt ist, betrifft alle diejenigen, die erwerbsfähig
und hilfsbedürftig sind. Das Sozialgeld betrifft alle nicht erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, die
mit erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Grundsätzlich ist
das Sozialgeld dem ALG II ähnlich. Auf Sozialhilfe wird vorrangig zurückgegriffen, wenn es
sich um voll erwerbsgeminderte Studierende handelt, die dies auf Dauer sind.

FREITISCHE

Ein wertvoller Tipp sind sogenannte „Freitische“, die es in Form von kostenlosen Essens-
marken für Wochen oder auch Monate gibt. Um einen „Freitisch“ zu erhalten, müssen die
Kontoauszüge der vergangenen Monate vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass das
Einkommen wirklich sehr gering ist und somit eine Bedürftigkeit besteht. Die richtigen An-
sprechpartner hierfür sind die Mitarbeiter des Sozialreferates der Studierendenvertretung.




                                                                                24
Diese können auf jeden Fall auf die richtige Stelle verweisen, wenn sie selbst nicht zuständig
sind.

III. H) KINDERGELD: WENN DIE ELTERN NUR UNREGELMÄßIG GELDER BEI-
STEUERN

Grundsätzlich gesehen ist das Kindergeld eine Leistung des Staates, die einen Beitrag dar-
stellt, um Kindern den Lebensunterhalt zu garantieren und Eltern diesbezüglich finanziell zu
unterstützen. Normalerweise wird das Kindergeld an die Eltern direkt ausbezahlt. Im Prinzip
soll dabei der entsprechende Teil des Elterneinkommens zum Wohle der Kinder steuerfrei
verbleiben. Das Kindergeld ist ein Mittel hierfür: Denn damit wird den Eltern im monatlichen
Turnus ein Steueranteil auf ihr Einkommen ausbezahlt (Steuervergütung). Im Gegenzug
können Steuerfreibeträge für Kinder gewährt werden, wobei der Stand seit 2010 bei 7.008
pro Jahr lag. Daher ist es nur recht und billig, dass Eltern ihren Kindern das Kindergeld zu-
gutekommen lassen.

Tritt jedoch der Fall ein, dass die Eltern nicht oder nur sehr wenig Unterhalt für Kinder bis zu
25 Jahren bezahlen, obwohl sie regelmäßig Kindergeld erhalten, können Kinder bei den zu-
ständigen Behörden beantragen, dass die Gelder an sie selbst ausbezahlt werden. Kinder-
geld wird auch dann für Kinder über 18 Jahren vom Staat ausbezahlt, wenn diese eine Aus-
bildung absolvieren, wozu ein Studium gehört. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit dem
25. Geburtstag. Wehr- und Zivildienst verlängern dabei die Phase, in der Kindergeld ausbe-
zahlt wird. Zu berücksichtigen ist, dass der Zeitraum zwischen Studienbeginn und Schulab-
schluss nicht länger als vier Monate betragen darf. Doch auch wenn all diese Eventualitäten
in Betracht gezogen werden, kann ein Kind nur dann das direkte Kindergeld beantragen,
wenn 8.004 Euro als Einkommensgrenze gewahrt bleiben. Dabei werden seit Januar 2010
für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro ausbezahlt, für das dritte Kind 190 Euro und
für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.

Insbesondere bei Studenten können knapp 200 Euro im Monat mehr auf dem Konto eine
Menge ausmachen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass das Existenzminimum für
Studierende per gerichtlichen Beschluss auf 640 Euro festgelegt wurde. Sollten Eltern also
nur sporadisch oder gar nichts zur Studienfinanzierung beitragen, dann lohnt es sich auf alle
Fälle, eine direkte Auszahlung des Kindergeldes zu beantragen. Dabei können die Tatsa-
chen auf den Tisch gelegt werden, denn das Kindergeld soll ausschließlich zum Lebensun-
terhalt des Kindes beitragen. Beamte, die darüber entscheiden, ob das Kindergeld direkt
ausgezahlt werden soll, sehen dies in der Regel genauso wie die Antragssteller und bewilli-
gen den Antrag. Damit ist ein Teil der Grundsicherung für die Studienfinanzierung gegeben
und kein Studierender sollte auf sein Kindergeld verzichten, wenn ihn die Eltern nicht ander-
weitig finanziell unterstützen.




                                                                              25
IV.) ABSCHLIESSENDE INFORMATIONEN

Wer sich umfassend über finanzielle Fördermöglichkeit für das Studium informieren will, der
sollte zunächst bei den Eltern und beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) anklopfen.
Denn dies sind die ersten Anlaufstellen, die in der Pflicht sind, Studenten finanziell zu unter-
stützen. Wer weitere Informationen sucht, der ist bei den Studentenwerken an der richtigen
Stelle, die umfassend und detailliert Auskunft geben können über alle Finanzierungsmöglich-
keiten, die es gibt. Die vorliegende Abhandlung hat gezeigt, dass es tatsächlich viele Wege
gibt, um ein Studium erfolgreich zu finanzieren: Angefangen bei der Unterstützung durch die
Eltern über BAföG, diverse Studienkredite, duale Ausbildung bis hin zur Beantragung der
direkten Auszahlung von Kindergeld.

Wer speziellere Informationen zu einzelnen den einzelnen Förderungsmöglichkeiten sucht,
wendet sich am besten an die im Text genannten Fachstellen. Aber auch das Internet liefert
eine Menge Informationen zum Thema Studienfinanzierung, beispielsweise die Bundesagen-
tur für Arbeit unter arbeitsagentur.de/Studienfinanzierung. Wichtig ist dabei zunächst, sich
darüber im Klaren zu sein, was man wirklich möchte, um dann an die entsprechenden Stel-
len heranzutreten.

Es steht außer Frage, dass die mittlerweile gängigen Studiengebühren, die in manchen Bun-
desländern bis zu 500 Euro pro Semester betragen, eine beträchtliche Hürde darstellen. Es
ist auch offensichtlich, dass angesichts der verdichteten Bachelor- und Masterstudiengänge
Jobben nebenher schwieriger geworden ist. Dem stehen aber auch eine Vielzahl von Unter-
stützungsmöglichkeiten gegenüber und im Vorteil ist ganz klar derjenige, der einen Überblick
hat und weiß, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Gerade die Fülle an Informationen
und Angeboten macht es aber zum Teil wieder schwer, den notwendigen „Durchblick“ zu
bekommen und zu wissen, wo es welche Leistungen wofür gibt. Umso wichtiger ist es, sich
mit der Frage der Studienfinanzierung rechtzeitig auseinanderzusetzen, um die Möglichkei-
ten ausschöpfen zu können. Am besten kontaktiert man beizeiten eine Studienberatungsstel-
le, wo nicht nur fachliche Fragen im Vordergrund stehen.

Auf jeden Fall sollte man sich nicht entmutigen lassen und die Chance eines Studiums als
Zukunftsoption entschlossen ergreifen. Der Gesetzgeber hat hierfür zahlreiche Möglichkeiten
geschaffen, damit ein Studium nicht an finanziellen Fragen scheitern muss. Nicht zuletzt ist
das Gros der Eltern bereit, den Sprösslingen bei der Bewältigung der akademischen Ausbil-
dung unter die Arme zu greifen. Genauso, wie viele Wege nach Rom führen, so führen auch
viele Wege dazu, ein Studium finanziell erfolgreich zu bewältigen. Angehende Studenten
können deswegen durchaus frohen Mutes sein, wenn sie ihr Studium beginnen. Es empfiehlt
sich dabei auch engen Kontakt zu den Fachschaften und zu den Studierendenvertretungen
zu halten, denn diese wissen oft mehr als andere und außerdem steht bei diesen Organisati-
onen immer noch der Solidaritätsgedanke im Vordergrund. An die richtigen Stellen herantre-
ten, sich informieren, Kontakte zu den richtigen Menschen unterhalten, das sind zwar keine
Garanten für ein erfolgreiches Studium, jedoch gute Ausgangspositionen, um auf dem Lau-
fenden zu sein. Vieles ergibt sich im Verlauf des Studiums auch wie von selbst.

Man sollte sich bei seinen Bemühungen um Finanzierungsmöglichkeiten immer vor Augen
halten, dass ein Studium heute für viele Tätigkeiten vorausgesetzt wird. Es ist aber auch eine
Methode, um sich selbst zu verwirklichen und Erfahrungen fürs Leben zu machen. Wenn



                                                                              26
man zu einem Studium persönlich geeignet ist, sollte man daher alle Möglichkeiten ausloten,
um dieses auch finanzierbar zu machen. Sollten alle Strick reißen, kann man auch ein Ur-
laubssemester einlegen, um zu arbeiten und so Gelder für die nächsten Semester anzu-
sammeln.

WARUM ÜBERHAUPT EIN STUDIUM?

Abschließend sollen noch einige gute Gründe genannt werden, warum ein Studium erstre-
benswert ist. Zum einen fördert es nachweislich die intellektuellen Fähigkeiten und schult
durch das verarbeitete Wissen ein bestimmtes methodisches Denken. Zum anderen ist ein
Studium häufig eine Zugangsvoraussetzung zu einer Arbeitsstelle, vor allem für gut bezahlte
Arbeitsstellen. Der akademische Kosmos, in dem man sich bewegt, bildet auch den Charak-
ter: die Fähigkeiten, sich konstruktiv auseinanderzusetzen, kritisch zu sein, sich selbststän-
dig Wissensgebiete zu erschließen und sich in einem größeren Kontext zurechtzufinden.
Potenzielle Arbeitgeber schätzen nicht nur das Wissen selbst, das während des Studiums
erworben wurde, sondern auch die analytischen Fähigkeiten und die Fähigkeit, systematisch
zu denken und vorzugehen. Das Vermögen, wissenschaftlich zu denken, das Wissen selbst,
das man sich angeeignet hat, und die Erfahrungen, die man im bunten universitären Kosmos
gemacht hat, all dies kann einem niemand mehr nehmen. Ein Studium ist deshalb in mehre-
rer Hinsicht eine wertvolle Investition und nicht einfach nur eine der besten Möglichkeiten,
um später eine gut bezahlte Stelle zu bekommen oder Prestige zu genießen. Ein Studium ist
eine Investition, die in vielerlei Hinsicht wertvoll ist: bezüglich des finanziellen Aspekts, der
persönlichen Bildung und der nachhaltigen Charakterprägung durch eine multikulturelle Welt.
Studienabsolventen haben in der Regel auch gelernt, mit Stress umzugehen, was ein weite-
rer Aspekt ist, warum sie für künftige Arbeitgeber attraktiv sind. Im Idealfall wurden auch ein
oder zwei Auslandssemester absolviert, was einen profunden Einblick in andere Kulturen
gibt, ganz abgesehen von den erworbenen sprachlichen Fertigkeiten. Studienabgänger sind
somit universell gebildet, was sowohl für das Berufsleben eine gute Ausgangsposition ist als
auch für das persönliche Leben.

Zudem ist es auch so, dass immer mehr Abiturienten in die Hörsäle strömen – trotz steigen-
der Kosten und Studiengebühren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist ein Studium heutzu-
tage deswegen eine wichtige Bedingung. Im Idealfall studiert man Fächer, die der persönli-
chen Neigung entsprechen und auch gute Berufschancen eröffnen. Doch auch wenn man
ein sogenanntes exotisches Fach studiert, findet sich für Clevere immer eine Möglichkeit, um
später damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Viele Gründe sprechen deswegen für die Absolvierung eines Studiums. Nicht zuletzt ist es
auch ein erster Schritt in die Unabhängigkeit vom Elternhaus und von der Heimatstadt. Des-
wegen sollte man sich möglich früh überlegen, welche Richtung man einschlagen will. Ein
Studium will sorgfältig vorbereitet sein und nicht zuletzt gehört die Klärung der finanziellen
Situation dazu. Auf einer sicheren finanziellen Basis bzw. einem fundierten Plan, wie man
sich finanzieren möchte, studiert es sich leichter und unbelasteter. Die vorliegende Abhand-
lung versteht sich als Beitrag, um Impulse zu setzen und auf Möglichkeiten hinzuweisen.
Studienfinanzierung und Studienerfolg, das muss jedoch jeder selbst in die Hand nehmen,
denn das ist es, worauf ein Studium abzielt: auf eine Persönlichkeit, die Wege findet, um
auch mit Schwierigkeiten fertig zu werden.




                                                                               27
V.) QUELLENANGABEN



Bundesagentur für Arbeit: Studienfinanzierung;
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26330/Navigation/zentral/Buerger/Studium/Studienfinanzier
ung/Studienfinanzierung-Nav.html (Abgerufen am 07.07.2011)


Bundesverwaltungsamt: Bildungskredit; http://www.bildungskredit.de (Abgerufen am
07.07.2011)


Studentenpilot.de: Bildungsfonds; http://www.studentenpilot.de/finanzen/bildungsfonds/
(Abgerufen am 07.07.2011)


Studienfinanzierung.de: Die Begabtenförderungswerke;
http://www.studienfinanzierung.de/stipendien/begabtenfoerderungswerke.html(Abgerufen am
07.07.2011)


Studienkredit.de: Infoportal rund um Studienkredite; http://www.studienkredit.de (Abgerufen
am 07.07.2011)


Studis Online: BaföG-Rechner; http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ (Abgerufen am
07.07.2011)



Studis Online: Mietkosten; http://www.studis-
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/mietkosten.php (Abgerufen am 07.07.2011)



Studis Online: Studienabschlussdarlehen / Überbrückungsdarlehen; http://www.studis-
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabschlussdarlehen.php (Abgerufen am
07.07.2011)


Studis Online: Studienkosten; http://www.studis-
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php (Abgerufen am 07.07.2011)




                                                                          28
Studienkredite

Contenu connexe

Similaire à Studienkredite

uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdf
uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdfuwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdf
uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdfUniversittWittenHerd
 
Medienprojekt "Fit for Future"
Medienprojekt "Fit for Future"Medienprojekt "Fit for Future"
Medienprojekt "Fit for Future"Cornelie Picht
 
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im Bildungsbereich
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im BildungsbereichHochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im Bildungsbereich
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im BildungsbereichPhilipp Höllermann
 
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.BIMS e.V.
 
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025FutureManagementGroup AG
 
Vortrag Studienwahl und Studienfinanzierung
Vortrag Studienwahl und StudienfinanzierungVortrag Studienwahl und Studienfinanzierung
Vortrag Studienwahl und StudienfinanzierungArbeiterKind.de Leipzig
 
Verhaltenskodex Trusted Learning Analytics
Verhaltenskodex Trusted Learning AnalyticsVerhaltenskodex Trusted Learning Analytics
Verhaltenskodex Trusted Learning AnalyticsHendrik Drachsler
 
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...ArbeiterKind.de Leipzig
 
Offene Kurse in klassischen Lehr-/Lernformaten
Offene Kurse in klassischen Lehr-/LernformatenOffene Kurse in klassischen Lehr-/Lernformaten
Offene Kurse in klassischen Lehr-/LernformatenVolkmar Langer
 
Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...
 Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli... Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...
Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...e-teaching.org
 
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in DeutschlandZusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in DeutschlandVielfalt_Lernen
 
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele Möglichkeiten
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele MöglichkeitenBlackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele Möglichkeiten
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele MöglichkeitenCeDiS / Freie Universität Berlin
 
Kompass zur Berufswahl
Kompass zur BerufswahlKompass zur Berufswahl
Kompass zur Berufswahlguestec0eea
 
Kompass zur Berufswahl
Kompass zur BerufswahlKompass zur Berufswahl
Kompass zur Berufswahlguestec0eea
 
Präsentation Schulorganizer
Präsentation SchulorganizerPräsentation Schulorganizer
Präsentation SchulorganizerTobias Dankert
 
E-Learning3D.de - Aktivitätsbericht
E-Learning3D.de - AktivitätsberichtE-Learning3D.de - Aktivitätsbericht
E-Learning3D.de - AktivitätsberichtDennis Schäffer
 

Similaire à Studienkredite (20)

uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdf
uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdfuwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdf
uwh-studiengangbroschuere-fruehjahr-2022.pdf
 
Medienprojekt "Fit for Future"
Medienprojekt "Fit for Future"Medienprojekt "Fit for Future"
Medienprojekt "Fit for Future"
 
Step by Step zum passenden Studiengang
Step by Step zum passenden StudiengangStep by Step zum passenden Studiengang
Step by Step zum passenden Studiengang
 
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im Bildungsbereich
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im BildungsbereichHochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im Bildungsbereich
Hochschule 2030. Innovationspotenzial der Digitalisierung im Bildungsbereich
 
FU-Wikis in Lehre und Forschung
FU-Wikis in Lehre und ForschungFU-Wikis in Lehre und Forschung
FU-Wikis in Lehre und Forschung
 
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.
Jahresbericht 2014 - BIMS e.V.
 
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025
Market Foresight Bildung der Zukunft: Sozialformen des Unterrichts 2025
 
Vortrag Studienwahl und Studienfinanzierung
Vortrag Studienwahl und StudienfinanzierungVortrag Studienwahl und Studienfinanzierung
Vortrag Studienwahl und Studienfinanzierung
 
Verhaltenskodex Trusted Learning Analytics
Verhaltenskodex Trusted Learning AnalyticsVerhaltenskodex Trusted Learning Analytics
Verhaltenskodex Trusted Learning Analytics
 
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...
Studienwahl und Studienfinanzierung (Vortrag am Studieninformationstag der Un...
 
Offene Kurse in klassischen Lehr-/Lernformaten
Offene Kurse in klassischen Lehr-/LernformatenOffene Kurse in klassischen Lehr-/Lernformaten
Offene Kurse in klassischen Lehr-/Lernformaten
 
Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...
 Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli... Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...
Teilen wir ein gemeinsames Verständnis von (digitaler) Hochschulbildung? Sli...
 
Master BWL Studieren - Das Studium für Führungspersonen
Master BWL Studieren - Das Studium für FührungspersonenMaster BWL Studieren - Das Studium für Führungspersonen
Master BWL Studieren - Das Studium für Führungspersonen
 
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in DeutschlandZusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland
Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland
 
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele Möglichkeiten
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele MöglichkeitenBlackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele Möglichkeiten
Blackboard in der Lehre. Eine Lehrplattform– viele Möglichkeiten
 
Jahresbericht ikum 2012
Jahresbericht ikum 2012Jahresbericht ikum 2012
Jahresbericht ikum 2012
 
Kompass zur Berufswahl
Kompass zur BerufswahlKompass zur Berufswahl
Kompass zur Berufswahl
 
Kompass zur Berufswahl
Kompass zur BerufswahlKompass zur Berufswahl
Kompass zur Berufswahl
 
Präsentation Schulorganizer
Präsentation SchulorganizerPräsentation Schulorganizer
Präsentation Schulorganizer
 
E-Learning3D.de - Aktivitätsbericht
E-Learning3D.de - AktivitätsberichtE-Learning3D.de - Aktivitätsbericht
E-Learning3D.de - Aktivitätsbericht
 

Studienkredite

  • 1. STUDIENKREDITE » Kostenlose Informationsbroschüre « Sehr geehrte Leser, wir freuen uns, Ihnen hiermit das kostenlose PDF-eBook „Studienkredite“ zur Verfügung stel- len zu können. Diese Informationsbroschüre beschreibt das komplexe Thema der Studien- kredite in übersichtlicher Form und bietet somit (angehenden) Studenten eine umfassende Sammlung von Informationen zu diesem elementaren Gegenstand eines Studiums. Beleuchtet werden zunächst die Möglichkeiten und Alternativen der Studienfinanzierung – auch ungewöhnliche Formen der Finanzierung, an die man vielleicht noch gar nicht gedacht hat, werden nicht ausgespart. Zudem stellt das eBook auch außergewöhnliche Studienwege vor und erläutert, mit welchen sonstigen Zuschüssen ein Student sich unterstützen lassen kann, um sein Studium erfolgreich abzuschließen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der nachfolgenden Lektüre. Herzlichst, Ihr Team der Maxda Darlehensvermittlung GmbH Wichtige Hinweise: Unser Anspruch ist es, einen allgemeinen Einstieg in die Thematik der Studienfinanzierung zu ermög- lichen und Interessierten die Möglichkeit der Vorab-Information zu bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Publikation keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt. Sie wird jedoch kontinuierlich erweitert. Eingetragene Firmennamen, Produkt- und Warenbezeichnung sowie Webseiten sind mit oder ohne definitive Kennzeichnung Eigentum des jeweiligen Inhabers der Rechte und werden sich nicht zu ei- gen gemacht; sie dienen lediglich der Beschreibung. Anbieter, Preise sowie gesetzliche Rahmenbedingungen unterliegen einer logischen Veränderung und sind daher per se nur zum Publikationsdatum aktuell. Diese Informationsbroschüre wird in unregelmä- ßigen Abständen aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst – bitte informieren Sie sich über die aktuellste Version über unsere Webseite. Alle Angaben ohne Gewähr. 1
  • 2. INHALTSVERZEICHNIS I.) Studium und Studienfinanzierung ....................................................................................................................................... 3 I. a) Möglichkeiten und Alternativen der Studienfinanzierung ............................................................................................. 3 I. b) Was kostet ein Studium? ............................................................................................................................................ 6 I. c) Eltern in der Pflicht...................................................................................................................................................... 7 I. d) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ........................................................................................................... 8 I. e) Bildungskredit: Zinsgünstig das Studium finanzieren ................................................................................................ 10 I. f) Stipendien: Die beste Alternative ............................................................................................................................... 11 I. g) Studentenjobs: Oft unvermeidlich, aber auch bereichernd ........................................................................................ 12 I. h) Studienkredite: Falls BAföG und Elternhilfe nicht reichen ......................................................................................... 13 I. h) I. KfW-Studienkredit: Der bekannteste Anbieter in Sachen Studienkredite ................................................................ 14 I. i) Option Sparen: Auf jeden Fall auf der sicheren Seite ................................................................................................. 15 II.) Außergewöhnliche Studienwege ..................................................................................................................................... 17 II. a) Studieren bei der Bundeswehr ................................................................................................................................. 17 II. b) Duales Studium als Verbindung von Praxis und Theorie.......................................................................................... 18 II. c) Studieren mit Hilfe des Arbeitgebers ........................................................................................................................ 19 III.) Sonstige Zuschüsse ....................................................................................................................................................... 20 III. a) Wohngeld ............................................................................................................................................................... 20 III. b) Wohnungskostenzuschuss ..................................................................................................................................... 21 III. c) Erstwohnsitzprämie ................................................................................................................................................ 21 III. d) Bildungsfonds: Lassen Sie in sich investieren! ........................................................................................................ 21 III. e) Studienabschlussdarlehen und Überbrückungsdarlehen ........................................................................................ 22 III. f) Hilfen zum Studienabschluss beim BAföG ............................................................................................................... 23 III. g) ALG II, Sozialhilfe und Sozialgeld ........................................................................................................................... 23 III. h) Kindergeld: Wenn die Eltern nur unregelmäßig Gelder beisteuern .......................................................................... 25 IV.) Abschliessende Informationen ....................................................................................................................................... 26 V.) Quellenangaben ............................................................................................................................................................. 28 VI.) Herausgeber / Impressum .............................................................................................................................................. 29 2
  • 3. I.) STUDIUM UND STUDIENFINANZIERUNG Ein Studium ist für viele ein Traum. Angehende Studenten versprechen sich davon nicht nur die Vermittlung von fundiertem Fachwissen, sondern auch interessante Begegnungen mit anderen, die zu einer nachhaltigen, kosmopolitischen Grundhaltung führen, einen kommuni- kativen Austausch sowie die Möglichkeit, eine ganz andere Stadt als die eigene Heimatstadt kennenzulernen. Mit Universitäten erschließen sich häufig ganz neue Welten und viele ha- ben Lust, dies durch einen Auslandsaufenthalt abzurunden. Auch aufgrund dieser Argumen- te wird ein Studium häufig auch als Charakterbildung angesehen, das den ganzen Menschen formt und nicht nur einzelne fachliche Teilbereiche. Während für die einen früh feststeht, dass sie sich beispielsweise mit Literatur, Fremdsprachen, Naturwissenschaften oder Bota- nik beschäftigen wollen, zögern andere länger bei der Wahl des Studienfachs. Doch ein Stu- dium ist und bleibt für viele ein äußerst attraktives Ziel, was nicht nur den verschärften Wett- bewerbsbedingungen auf dem Markt geschuldet ist, sondern auch mit den Assoziationen zusammenhängt, die mit einem Studium verbunden werden. I. A) MÖGLICHKEITEN UND ALTERNATIVEN DER STUDIENFINANZIERUNG Laut Statistiken wollen tatsächlich durchschnittlich 50 Prozent aller Abiturienten ein Studium beginnen und Politiker fordern sogar, dass 40 Prozent aller Abiturienten aus allen Schichten studieren können sollten. Doch häufig scheitert dieses Vorhaben an den finanziellen Kapazi- täten, denn eine Vielzahl von Kosten müssen bei einem Studium einkalkuliert werden: Stu- diengebühren müssen in einigen Bundesländern bezahlt, die Miete aufgebracht, der Le- bensunterhalt bestritten, Auslandsaufenthalte finanziert, Gelder für Lernmittel (Bücher, Ko- pien, Exkursionen) bereitgestellt werden und vieles mehr. Doch wer ein Studium absolvieren will und Bedenken hat, dass dies eventuell an den finanziellen Mitteln scheitert, der muss die Flinte nicht gleich ins Korn werfen. Im Gegenteil: Denn es existieren inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, um auch jenen Anwärtern ein Studium zu ermöglichen, die es aufgrund der eigenen finanziellen Engpässe oder den finanziellen Umständen im Elternhaus nicht können. Der Staat hat bereits vor Jahrzehnten das inzwischen mehrfach novellierte BAföG als Unter- stützung eingeführt, um auch Kindern sogenannter „einkommensschwächerer“ Schichten (beispielsweise Kinder von Sozialhilfeempfängern) ein Studium zu ermöglichen. Zudem bie- ten viele Stiftungen, Parteien, konfessionelle oder sonstige Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen lukrative Stipendien an. De facto sind aber nur rund zwei Prozent der Stu- denten Stipendiaten. Die meisten Banken offerieren deswegen außerdem heutzutage spezi- elle Studienkredite, die auf die Studiensituation und die Zeit danach zugeschnitten sind. Auch Jobben ist eine Möglichkeit, wobei sich bei gleichzeitiger Arbeitstätigkeit das Studium natürlich etwas in die Länge ziehen kann – dies kommt jedoch ganz auf den Einzelfall an. Wenn Eltern oder Verwandte ab der Geburt des Kindes anfangen, Gelder für ein späteres Studium zu sparen, so ist das ebenfalls eine clevere Option, die nicht einmal mit spürbaren finanziellen Belastungen verbunden ist, die den Lebensstandard maßgeblich einschränken. Wichtig ist es, sich beizeiten Gedanken darüber zu machen, ob man ein Studium beginnen möchte, und wenn ja, welches, wo und vor allem wie dieses finanziert werden kann. Denn Bewerbungsfristen müssen eingehalten, Unterlagen gesammelt und eventuell qualifizierende Maßnahmen ergriffen werden. Letzteres gilt vor allem für Stipendien, die von bestimmten Organisationen erteilt werden und die meist Referenzen verlangen. Auch gilt es beispiels- 3
  • 4. weise sich beizeiten bei verschiedenen Banken zu erkundigen, wie ein Studienkredit funktio- niert und wie die Rückzahlungen vonstattengehen sollen. Nur wer sich informiert, der kann auch die richtige Stiftung oder Partei finden, die ihm finanziell unter die Arme greift. Rechtzei- tig Informationen sammeln, ist deshalb das A und O für einen erfolgreichen Start ins Studi- um. Im Idealfall beginnen diesbezügliche Anstrengungen spätestens im Schuljahr vor dem Abitur. Dabei sollte man sorgfältig kalkulieren, welche Kosten anfallen. Wie viel wird etwa für die Miete benötigt? Wie viel kosten die Lernmittel für das jeweilige Studium? Welche Unter- stützungsmöglichkeiten gibt es dabei? All dies sind Fragen, die zu berücksichtigen sind. Wer konkrete Zahlen vorliegen hat, der kann auch nach konkreten Lösungsmöglichkeiten suchen. Deswegen sollte man sich erkundigen. In der Regel gelingt es den meisten Studenten durch einen gesunden Mix an Finanzie- rungsmöglichkeiten – etwa durch Eltern, BAföG und Jobben – gut durchs Studium zu kom- men. Die vor einigen Jahren eingeführten Studiengebühren machen die finanzielle Situation für viele Studenten bzw. für die Eltern, die in der Regel mit einspringen, gewiss nicht leichter, obwohl Politiker betonen, dass mit der Vielzahl an Studienkrediten eine „sozialverträgliche Lösung“ geschaffen wurde. Umfragen haben jedoch gezeigt, dass neben die Frage, was man studieren will, gleichrangig die Frage auf den Plan getreten ist, wie man das Studium überhaupt finanzieren soll. Die Studienfinanzierung macht deswegen sowohl Eltern wie auch angehenden Studenten erhebliches Kopfzerbrechen. Dabei ist es bekanntermaßen inzwi- schen so, dass ein Studium eine Voraussetzung dafür ist, um überhaupt später Arbeit zu finden. Zynische Kritiker gehen sogar soweit zu behaupten, dass ein Studium nur ein Schutz vor Arbeitslosigkeit ist und damit praktisch ein gesellschaftliches Muss. Doch es gibt eine Reihe von Lösungen für das finanzielle Dilemma. Welche Möglichkeiten zur Studienfinanzierung es im Einzelnen gibt, dies soll diese Abhand- lung ausführlich zeigen. Deutlich werden dürfte, dass eine Menge Optionen diesbezüglich bestehen und Anwärter wegen mangelnder finanzieller Kapazitäten von Haus aus noch lan- ge nicht auf ein Studium verzichten müssen. Manche dieser Möglichkeiten sind einzelne Bausteine, die weitere Hilfen erfordern, andere Optionen – wie zum Beispiel Stipendien – sind rundum optimal. Zugute kommt heutigen Studenten auf jeden Fall, dass die Studienzei- ten durch die Bologna-Reformen merklich verkürzt wurden. Dennoch kostet ein Bachelor- Studium auch mal rund 45.000 Euro, wobei unter den Studenten die angehenden Zahnmedi- ziner, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler am tiefsten in die Tasche greifen müssen. Aufgrund der Vielzahl an verschiedener benötigter Literatur müssen auch Geisteswissen- schaftler eine ordentliche Summe für Lernmittel ausgeben. Durch die verdichteten Studien in Form von Bachelor und Master ist häufig durch die komprimierte Studienzeit weniger Spiel- raum für Nebentätigkeiten wie Jobs gegeben. Ein Studium ist ein deswegen ein erheblicher finanzieller Aufwand. Die folgenden Ausführungen werden jedoch zeigen, dass es durchaus Wege gibt, um auch heutzutage ein Studium zu finanzieren. Erforderlich sind jedoch auch eine gesunde Portion Eigeninitiative, Ehrgeiz und der Wille, auch schwierigere Situationen durchzustehen, um das langfristige Ziel – den erfolgreichen Studienabschluss – zu errei- chen. Eine gewisse Zähigkeit, die dabei an den Tag gelegt werden muss, ist im Übrigen auch eine gute Schule für das spätere Leben. Denn ebenso wie das Studium für die meisten Studierenden nicht umsonst ist, genauso wenig gibt es im späteren Berufsleben bereitwillige Spender und kostenlose Geschenke. Insofern kann man das Problem Studienfinanzierung, das manch einem vielleicht unüberwindlich scheint, auch als Herausforderung begreifen, um Tatkraft, Mut, Selbstdisziplin und Eigeninitiative an den Tag zu legen. Umso stolzer kann man später auf sich sein, wenn man endlich das ersehnte Diplom überreicht bekommt und 4
  • 5. die Zeremonie wird zu einem Tag des Triumphes. Und die dabei erworbenen fachlichen und charakterlichen Qualitäten sind für das spätere Berufsleben ganz sicher von Nutzen, weil Arbeitgeber genau solche Arbeitnehmer suchen: zähe Kämpfer, die Lösungen finden. Die erste Frage bezüglich eine Studiums lautet daher: Was kostet ein Studium überhaupt? Das folgende Kapitel ist dieser Frage gewidmet, wobei auch eigene Recherchemöglichkeiten aufgezeigt werden. Denn gerade im Internet gibt es zahlreiche Optionen, um sich zu infor- mieren. 5
  • 6. I. B) WAS KOSTET EIN STUDIUM? Naturgemäß variieren die Kosten für ein Studium stark. Ortsabhängig sind unterschiedlich hohe Mieten zu begleichen. Es ist offensichtlich, dass etwa München ein teureres Pflaster ist als eine Studienstadt in Ostdeutschland wie etwa Chemnitz, um zwei extreme Beispiele zu nennen. Denn München ist bundesweit bezüglich Mieten und Lebenshaltung die teuerste Stadt und Chemnitz statistisch die billigste. Und auch die Höhe der Studiengebühren – wo diese verlangt werden – ist sehr verschieden. Zudem hängt es auch vom Fach ab, wie viel in Lernmittel investiert werden muss. Auch ist der individuelle Bedarf verschieden. Es gibt aber ungefähre Angaben, die von einschlägigen Stellen berechnet wurden, um die Kosten für ein Studium ungefähr festzumachen. Dabei wird davon ausgegangen, dass für Miete und Nebenkosten je nach Stadt zwischen 210 und 348 Euro aufgebracht werden müssen. Der durchschnittliche Student gibt statistisch im Monat 281 Euro für die Miete aus, wobei man in einem Wohnheim am billigsten fährt, während eine eigene Wohnung ohne Mitbewohner die teuerste Variante ist. Doch auch die Kosten für ein Zimmer im Wohnheim sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Für die Ernährung werden (wenn regelmäßig in der Mensa gegessen wird) zwischen 140 und 163 Euro veranschlagt. Mit der Ermäßigung für Studenten betragen die Fahrtkosten für öffentli- che Verkehrsmittel etwa 35 Euro, falls man mit dem Auto unterwegs ist 116 Euro. Doch auch Studierende müssen sich kleiden und brauchen Gelder für die Kommunikation via Telefon, Internet oder Post. Für Kleidung werden 43 bis 54 Euro veranschlagt, für Kommunikation 35 Euro. Bei den Lernmitteln ergibt sich eine große Spannweite von 28 bis 86 Euro. Arztkosten, Medikamente und Krankenversicherung können mit bis zu 120 Euro zu Buche schlagen. Studierende sind bis mindestens zum 25. Lebensjahr zwar über die Eltern versichert, ältere Semester müssen diese Kosten aber selbst tragen. Doch auch Freizeit muss gegeben sein und diese kostet ebenfalls: circa 63 Euro im Schnitt. Studiengebühren und weitere im Se- mester auftretende Kosten wie Studienbeiträge werden zwischen acht bis 100 Euro berech- net. Somit kommt der durchschnittliche Studierende auf eine Summe zwischen 562 bis 1085 Euro, die monatlich aufgewendet werden muss (Quelle: studis-online.de). Damit wird deut- lich, dass der BAföG-Höchstsatz mit 670 Euro, den im Übrigen bei weitem nicht alle erhalten, mehr als knapp bemessen ist. Der höchste Betrag bei den Kosten entfällt dabei auf die Miet- kosten, doch wer ein Studium plant, sollte alle Faktoren berücksichtigen – auch, dass die Freizeitgestaltung ebenfalls kostet. Auch sollte der Bedarf an Ernährung nicht unterschätzt werden. Grundsätzlich geben Studierende in den neuen Bundesländern etwas weniger Geld fürs Studium aus als ihre Kommilitonen in den alten Bundesländern. Mit solchen konkreten Zahlen lässt es sich leichter rechnen. Wer sorgfältig die Kosten ge- mäß den eigenen Umständen kalkuliert, kann auch besser absehen, wie er sie aufbringen kann. Hat man ein bestimmtes Studium und eine bestimmte Studienstadt bereits im Blick, kann man Erkundigungen einholen, wie die Gegebenheiten vor Ort sind. Dies sollte man möglichst rechtzeitig tun, um besser planen zu können. Stehen konkrete Zahlen fest, dann verlieren auch Studienkosten, die zunächst einfach eine ominöse, unbekannte Variable sind, ihren Schrecken. Mit einem Vergleich der Studienstandorte kann man sich auch einen Ort fürs Studium auswählen, der vielleicht nicht ganz oben bei den Kosten rangiert. Ob ausge- rechnet ein teures Zahnmedizinstudium in einer teuren Metropole wie München sein muss, das gilt es dann zu überlegen. Unter http://www.studis- 6
  • 7. online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/mietkosten.php gibt es eine nach Kosten absteigende Liste von den teuersten Studienorten hinsichtlich Miete bis zu den billigsten. I. C) ELTERN IN DER PFLICHT Circa 90 Prozent aller Studenten werden mehr oder minder von den Eltern beim Studium finanziell unterstützt. Tatsächlich sind Eltern bei der Studienfinanzierung auch als erste in der Pflicht. Wer etwa BAföG bezieht, der bekommt dieses nur, weil der Gesetzgeber erachtet, dass die Eltern nicht ausreichend in der Lage sind, das Studium des Kindes zu finanzieren. Eltern sind deswegen vor allen anderen Möglichkeiten zuerst gefragt. Sie sind laut Bürgerli- chem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, auch volljährige Kinder während ihrer Erstausbildung, wozu ein Studium gehören kann, zu unterhalten. Man geht dabei automatisch davon aus, dass auch volljährige Kinder vor der ersten Berufsergreifung finanziell bedürftig sind. Eltern sind demnach verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die eine Erstausbildung für einen Beruf erfordert: d.h., den gesamten Lebensbedarf wie Miete, Lebensunterhalt, Lernmittel, usw. Wie viel Eltern für ihre volljährigen Kinder dabei aufwenden müssen, das hängt wiederum von deren finanzieller Lage ab. Eltern wird dabei auf jeden Fall ein sogenanntes Existenzmini- mum belassen, eine Grundsicherung für den eigenen Lebensunterhalt. Welchen Betrag Kin- der erhalten sollten, variiert dementsprechend. Einer der Richtwerte, die in einem bestimm- ten Fall vor Gericht eruiert wurden, besagt, dass ein volljähriger Student, der nicht bei den Eltern wohnt, etwa 640 Euro pro Monat an Lebenshaltungskosten benötigt. Gegebenenfalls können Kinder einen Unterstützungsbetrag der Eltern auch einklagen. Dies gilt allerdings nicht, wenn bereits eine erfolgreiche Erstausbildung (zum Beispiel eine Lehre) absolviert wurde. In letzterem Falle sind die Eltern nicht für weitere Ausbildungen in die Pflicht zu neh- men, wie der Gesetzgeber festlegt. Im Idealfall – und dies ist meistens der Fall – erklären sich Eltern jedoch freiwillig bereit, Kin- der bei ihrem Studium voll zu unterstützen, weil dieses heutzutage als bester Start für ein späteres Berufsleben angesehen wird. Kinder gut verdienender Eltern haben auch weder Anspruch auf BAföG noch auf Wohngeld oder Wohnungskostenzuschuss und müssen daher zwangsläufig auf ihre Eltern zurückgreifen, wenn sie kein Stipendium bekommen oder Voll- zeit jobben wollen. In der Regel ist es – abgesehen von den ganzen gesetzlichen Vorschriften – so, dass Eltern tatsächlich ihren Kindern die beste Ausbildung angedeihen lassen wollen und weitere Maß- nahmen nicht notwendig sind. Da 50 Prozent aller Abiturienten ein Studium als Bildungsweg wählen wollen, ist dieses fast ein Muss. Für viele Bereiche im Berufsleben ist ein Studium sogar formelle, wenn nicht gar informelle Voraussetzung, um eine Stelle überhaupt zu be- kommen. So neigen zum Beispiel immer mehr Zeitungen dazu, sogar nur solche als freie Mitarbeiter zu nehmen, die auch ein Studium absolviert haben. Für ein Volontariat bei einer Zeitung ist ein Studium sowieso automatisch Zugangsvoraussetzung. Auch potenzielle Ar- beitgeber bevorzugen ganz klar Bewerber mit Studienabschluss bzw. Aufstiegsmöglichkeiten in einem Betrieb sind davon abhängig, ob die Arbeitnehmer ein Studium vorweisen können. Hilfreich ist es, dass die Studienzeiten mit den Bachelor- und Masterstudiengängen drastisch verkürzt wurden. Auch einkommensschwache Haushalte können es sich so eher leisten, den Kindern ein Studium angedeihen zu lassen. So ist es bei zügigem Studientempo möglich, bereits nach drei Jahren einen ersten akademischen Grad zu erwerben, während hingegen 7
  • 8. zum Beispiel die Magisterstudiengänge vorher mindestens zehn Semester umfassten. Hin- sichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten kommt dies vielen Studenten zugute, die zuvor viel- leicht kein Studium hätten stemmen können. Bei vielen Studenten ist es dabei so, dass der Lebensunterhalt durch eine Kombination aus Zuschuss durch die Eltern, BAföG und Jobben bestritten wird, da nur gut betuchte Familien ein Studium voll finanzieren können. Dabei ist zu beachten, dass das Jobben auch bei nicht vorhandener Bedürftigkeit positive Aspekte hat, die später noch erläutert werden. Viele Studierende betrachten das Studium allerdings auch als einen Schritt, der in die langersehnte Unabhängigkeit vom Elternhaus führen soll. Manche verdienen sich ihr Brot deswegen lieber durch Jobben, als finanzielle Hilfen von den Eltern anzunehmen. Doch das wiederum bleibt jedem selbst und seinen Möglichkeiten über- lassen. I. D) BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAFÖG) Zwar sind Eltern oft guten Willens, um ihren Kindern die bestmögliche Ausbildung – sprich: ein Studium – zukommen zu lassen, doch häufig genug ist ein zu geringes Einkommen die entscheidende Hürde. Aus diesem Grunde wurde bereits 1971 das BAföG initiiert (wobei es seit den 50er Jahren Vorgänger-Modelle gab), das seitdem mehrfach verbessert bzw. geän- dert wurde. Der Gesetzgeber hat es sich mit dem BAföG zur Pflicht gemacht, allen jungen Menschen finanziell eine Ausbildung zu ermöglichen, die sich im Idealfall je nach Einzelfall mit Neigungen und Interessen decken soll. Das Schlüsselwort ist hier eine angestrebte „Chancengleichheit“ zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Schich- ten in der Bevölkerung – ob dies angesichts von Studiengebühren tatsächlich erreicht wird, ist eine andere Frage. Doch gleichzeitig möchte man sich von staatlicher Seite mit dem BA- föG ein enormes Potenzial an jungen, fähigen Menschen erschließen, um diese später als Leistungsträger in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können. Hinsichtlich eines Studiums sind vor allem Hochschulen, aber auch Fachhochschulen und Akademien förderungswürdig. Das BAföG ist zum Teil auch für Schüler zugänglich, doch das spezielle Thema im Rahmen die- ser Abhandlung lautet Studienfinanzierung. Die Schülerförderung bleibt daher außen vor. Grundsätzlich förderungswürdig hinsichtlich eines Studiums sind alle deutschen Staatsbür- ger, die eine bestimmte Altersgrenze von 30 Jahren zu Beginn des Studiums nicht über- schritten haben und über ein Abitur, eine Fachhochschulreife oder eine vergleichbare Hoch- schulreife verfügen. Für Master-Studiengänge gilt eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren. Auch Ausländer, die etwa ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis ha- ben, sind förderungswürdig. Im Einzelfall sollte rechtzeitig geklärt werden, ob BAföG möglich ist, denn es gibt viele spezifische Ausnahmeregelungen, was den Aufenthaltsstatus angeht. Ansprechpartner hierfür ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung. Dabei wird beim BA- föG nicht vorausgesetzt, dass eine besondere Begabung vorhanden ist, was auch schwer nachzuweisen wäre. Die Ausbildungsstätte bzw. ein notwendiges Praktikum muss jedoch als Bedingung dauerhaft besucht werden, d.h. eine Unterbrechung beispielsweise in Form eines Urlaubssemesters darf in der Regel nicht länger als drei Monate betragen. Steht eine Zwi- schenprüfung an, müssen die notwendigen Leistungsnachweise zum Beispiel in Form der ECTS, der erreichten Creditpoints, vorgewiesen werden. Die Höchstdauer der Förderung umfasst normalerweise die Regelstudienzeit des Studiums: bei Bachelor-Studiengängen drei Jahre, bei Master-Studiengängen weitere zwei Jahre. Die Förderung endet spätestens mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums. Auslandsstudien werden bei dieser Höchstdauer nicht berücksichtigt, auch wenn in deren Verlauf BAföG bezogen wird. 8
  • 9. Das BAföG wird dabei formal beantragt, wobei man sich dabei an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule wendet. Nach spätestens sechs Wochen kommt ein entsprechender Bescheid, der auch die Höhe der Fördersumme ausweist. Die bewilligten Leistungen gelten dabei jeweils ein Jahr lang. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür verschiedene Unterlagen wie etwa der Nachweis des Einkommens der Eltern oder eine Qualifizierung, die zum Hochschulzugang berechtigt. Hilfe findet man bei den BAföG- Beratungsstellen des ASTA, des Allgemeinen Studierendenausschusses an den Universitä- ten. Wie viel Bafög man erhält, das ist nicht festgelegt. Die Fördersumme richtet sich nach den eigenen finanziellen Mitteln, nach dem Verdienst der Eltern und beispielsweise danach, ob es noch Geschwister gibt, die in der Ausbildung sind oder noch zur Schule gehen. Die Förderhöchstsumme liegt aktuell bei 670 Euro. Bei der Fördersumme wird zum Beispiel auch berücksichtigt, ob jemand bei den Eltern wohnt oder nicht. Das Einkommen der Eltern wird nur in Ausnahmefällen nicht mit einberechnet, etwa wenn deren Wohnort unbekannt ist. Wenn die Eltern beide Bezieher von ALG II sind und der Studienanwärter noch bei den El- tern wohnt, hat er einen Nachteil. Denn in diesem Falle zählt der Bewerber nicht zur Bedarfs- , jedoch zur Haushaltsgemeinschaft. Ein Mietanteil fällt deswegen auf das Kind, während der Mietzuschuss bei BAföG nur 72 Euro beträgt. Dies deckt die entstehenden Kosten jedoch nicht ab. Deswegen hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2007 beschlossen, dass eine Mietkostenbeihilfe bei der ARGE beantragt werden kann. Dies wird später noch erörtert. Monatlich darf der Leistungsbezieher außerdem zusätzlich zum BAföG 400 Euro netto durch Jobben verdienen. Wer nach einem bereits abgeschlossenen Studium ein Zweitstudium an- strebt, ist förderungswürdig, wenn sich an ein FH-Studium ein Universitätsstudium an- schließt. Auch wer schon eine Ausbildung gemacht hat und beispielsweise über das Abend- gymnasium die Hochschulreife erwirbt, der hat Anspruch auf Bafög. Zwei Hochschulstudien hintereinander sind jedoch nicht förderungswürdig. Auch hier gilt es, im Einzelfall nachzufra- gen, falls die Umstände komplizierter sind. Wer Kinder bis zu zehn Jahren hat, der erhält einen Kinderbetreuungszuschlag in Form ei- nes monatlichen Zuschusses. Für das erste Kind erhält die Empfängerin oder der Empfänger 113 Euro Zuschuss, für jedes weitere Kind 85 Euro. Die Förderungshöchstdauer des Bafög ist zwar begrenzt; wegen Schwangerschaft und Kindererziehung wird die Höchstdauer je- doch je Kind um bis zu acht Semester verlängert. Erziehende können dies bei ihrer Planung berücksichtigen. Das BAföG stellt dabei eine Form von Darlehen von Seiten des Staates dar. 50 Prozent der gesamten Fördersumme investiert der Staat in den Studierenden, die restlichen 50 Prozent muss der Empfänger nach dem Studium in Raten zurückzahlen. Wird der Betrag auf einmal rückerstattet, gibt es zusätzlich einen satten Rabatt. Der Nachlass ist dann so groß, dass sich eventuell auch eine Kreditaufnahme lohnt, um den ausstehenden Betrag auf einen Schlag zurückzuzahlen. Das BAföG-Modell ist dabei bewusst so konstruiert, dass Studien- abgänger quasi Studienanfänger mit finanzieren. Falls eine Rückzahlung des Darlehens nicht möglich ist – beispielsweise wegen dauerhafter Arbeitslosigkeit – kann mit dem zustän- digen Amt darüber gesprochen werden, ob zumindest ein Teil des Darlehens erlassen wird. Doch auch hier muss man sich Informationen individuell vor Ort einholen. Wichtig ist: Um BAföG zu beantragen und alle möglichen Informationen einzuholen, sollte man den Antrag frühzeitig losschicken, da häufig Unterlagen nachgereicht werden müssen, die wiederum beantragt werden müssen, und die BAföG-Auszahlungen nicht rückwirkend erfolgen. Bei 9
  • 10. einem Beratungsgespräch im Amt für Ausbildungsförderungen können auch Zweifelsfragen geklärt werden. Die Beraterinnen und Berater können dabei oft ungefähre Zahlen nennen, auf die der Antragsteller eine Berechtigung hat. Aufgrund der attraktiven Gestaltung des Mo- dells BAföG, sollte vor allen anderen Optionen geprüft werden, ob man Anspruch auf BAföG hat. Eine Vollförderung ist eher nicht die Regel, doch auch Teilförderungen sind natürlich hilfreich. Erwägt man ein Studium, so sollte der Gang zum Amt für Ausbildungsförderung einer der ersten sein, die man unternimmt. Dabei bekommt man eine umfangreiche Liste mit den notwendigen Unterlagen ausgehändigt, die eingereicht werden sollten. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um bürokratische Formalitäten handelt und es sein kann, dass immer wieder neue Unterlagen eingereicht werden müssen. Denn die formale Bearbeitungszeit be- trägt wiederum einige Wochen und so kann es sein, dass man recht lange auf sein erstes BAföG warten muss. Diese Zeit wiederum muss überbrückt werden. Tipp: Unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ gibt es einen BAföG-Rechner, bei dem man sich einen ungefähren Wert der Fördersumme ausrechnen lassen kann. Verbindlich ist natürlich nur der formale Bescheid des Amtes für Ausbildungsförderung. Der Online-Rechner vermit- telt allerdings eine ungefähre Vorstellung, was an finanziellen Hilfen durch den Staat zu er- warten ist. I. E) BILDUNGSKREDIT: ZINSGÜNSTIG DAS STUDIUM FINANZIEREN Neben dem BAföG bietet der Gesetzgeber außerdem einen sogenannten Bildungskredit an. Dieser wird in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums gewährt und stellt eine zinsgüns- tige Option dar. Der Bildungskredit ist dabei im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom ei- genen Vermögen und vom Einkommen der Eltern. Auch gibt es keine Bonitätsprüfung, das heißt, eine etwaige Rückzahlungsmöglichkeit des Kreditnehmers wird nicht geprüft. Im Gegensatz zum BAföG ist der Bildungskredit jedoch zeitlich befristet. Er kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden, um den Studienabschluss zu garantieren, falls hier finanzielle Unwägbarkeiten im Wege stehen. Auch wer nicht BAföG bezieht, kann einen Bildungskredit beantragen. Dieser ist hauptsächlich für außergewöhnliche Aufwendungen gedacht, die im BAföG nicht berücksichtigt sind: Exkursionen, Studiengebühren oder erforderliche Lernmate- rialien. Die Funktionsweise des Bildungskredits ist folgende: Der Bund übernimmt eine Bürg- schaft (Bundesgarantie) gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese zahlt den Bildungskredit in gleichmäßigen monatlichen Raten aus. Die Raten betragen zwischen 100 Euro und 300 Euro. Die Kreditsumme hat dabei ein Volumen von mindestens 1.000 Euro zu umfassen. Es ist auch möglich, sich einen Teil des Kredits als Abschlagsum- me im Voraus bezahlen zu lassen. Dies erfordert jedoch den Nachweis, dass tatsächlich Aufwendungen in außergewöhnlicher Höhe für das Studium getätigt werden müssen. Auch der Bildungskredit wird also auch nicht bedingungslos gewährt. Wichtig ist auch, dass der Kredit von Anfang an verzinst wird. Die Zinsen werden jedoch bis zur ersten Rückzahlung gestundet. Als Basis wird dabei die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) herange- zogen, die eine Laufzeit von sechs Monaten und einem Aufschlag von einem Prozent pro Jahr vorsieht. Voraussetzung für den Bildungskredit ist, dass mindestens die Zwischenprüfung abgelegt wurde bzw. es ist ein Nachweis erforderlich, dass in dem jeweiligen Fach keine Zwischen- prüfung erforderlich ist und man eine bestimmte Semesterzahl erreicht hat. Als Ausbildungs- stätten kommen nur die Einrichtungen in Frage, die auch durch das BAföG legitimiert sind. Geleistet wird der Bildungskredit maximal bis zur Erreichung des 36. Lebensjahres. Der Bil- 10
  • 11. dungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter www.bildungskredit.de. Die Rückzahlung erfolgt nach vier Jahren und zwar in monatlichen Raten von 120 Euro. Empfänger ist die KfW. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Bildungskredit vorher in Gänze oder teilweise zurückzuzahlen. Bei Ausbleiben der Zahlungen erfolgt der Einzug der offenen Forderungen durch das Bundesverwaltungs- amt, was einer Pfändung gleichkommt. Der Bildungskredit ist sicher eine gute Sache im Notfall, jedoch sollte man wenn irgend mög- lich auf das BAföG und auf das Jobben bzw. die Eltern zurückgreifen. Obwohl der Bildungs- kredit zinsgünstig ist, so kann es doch geschehen, dass ehemals Studierende, die auch BA- föG bezogen haben, sich unversehens auf einem Berg von Schulden wiederfinden. Unter den oben genannten Adressen kann man weitere Informationen zum Bildungskredit einho- len. Ob man einen Bildungskredit beantragt oder nicht, will gut überlegt sein. Bieten sich an- dere Möglichkeiten, so sollte man eher darauf zurückgreifen und vielleicht ein Urlaubssemes- ter einreichen, um zu jobben, wobei das BAföG ja bei einer maximalen Unterbrechung von drei Monaten weiter ausgezahlt wird. Dies ist in jedem Falle eine Option: Ist abzusehen, dass die Gelder nicht reichen, dann kann man kurz mit dem Studium pausieren und Geld verdie- nen. Damit hat man auch wieder den Kopf frei für die kommenden Semester. Und damit hat man auf einen Schlag mehrere Probleme gelöst. I. F) STIPENDIEN: DIE BESTE ALTERNATIVE Stipendien sind eine der begehrtesten Optionen, um sein Studium zu finanzieren: Im Gegen- satz zum BAföG oder zum Bildungskredit sind überhaupt keine Rückzahlungen nötig und es werden keine Zinsen fällig. Dies bedeutet zum einen ein entspanntes Studium durch finanzi- elle Sicherheit. Allerdings sind Stipendiats-Plätze aus genau diesem Grunde sehr begehrt und es ist schwierig ein Stipendium zu bekommen, wobei natürlich die erste Frage lauten muss: Wer bietet überhaupt Stipendien an? Hat man Institutionen ausfindig gemacht, wird man quasi auf „Herz und Nieren“ geprüft, denn die Organisationen – seien es Stiftungen, Parteien oder konfessionelle Einrichtungen – er- warten, dass deren Leitlinien für den Betreffenden verbindlich sind. Daher wird ein großes Augenmerk auf den Lebenslauf gelegt: Wo und wie hat man sich ehrenamtlich engagiert? Welche Einstellung hat man zu diesem oder jenem Thema? Welche Charaktereigenschaften machen den Betreffenden aus? Parteien erwarten zwar keinen formellen Eintritt in die Partei, aber zumindest ein parteinahes Profil. Genauso verhält es sich mit anderen Organisationen: Diese möchten natürlicherweise nur Studienanwärter fördern, die ihrem geistigen Gedan- kengut nahe stehen. Dies heißt, dass der Kampf um einen Stipendien-Platz umso härter ist. Bekommt man einen, profitiert man vielfach: Im Lebenslauf macht sich das Stipendium gut und man knüpft Kontakte zu den Trägern der Stipendien sowie zu anderen wichtigen Perso- nen. Doch nur ein Bruchteil der Studenten kommt in diesen Genuss. Denn bei der Auswahl der Stipendiaten suchen die Träger nach einem bestimmten Persönlichkeitsbild, das bei wei- tem nicht nur mit der akademischen Befähigung zu tun hat. Hinterfragt werden die persönli- che Motivation, die persönlichen Eigenschaften und die Hobbys. Was speziell gefragt ist, das hängt von der Organisation ab. Träger sind in der Regel Stiftungen und Begabtenförderwer- ke. Eine Stiftung kann von jedem begründet werden, ein Begabtenförderungswerk jedoch fördert mit den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung. Die Träger sind ganz unter- schiedlich: Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaftverbände oder private Förderer. 11
  • 12. Um sich bestmögliche Chancen zu garantieren, sollte man sich im Voraus intensiv mit der jeweiligen Organisation beschäftigen. Doch wer ist berechtigt, ein Stipendium zu erhalten? Neben der internen Auswahl, die die Organisationen treffen, kann grundsätzlich jeder, der BAföG-berechtigt ist, auch ein Stipen- dium beantragen. Mit wie viel gefördert wird, das hängt von der Situation des Studienanwär- ters ab. Bei den Begabtenförderwerken gibt es insgesamt elf: das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung , die Heinrich-Böll-Stiftung, die Konrad- Adenauer-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Stiftung der Deutschen Wirtschaft, das Studienförderwerk Klaus Murmann und die Studienstiftung des deutschen Volk. Eine umfas- sende Liste zu den Trägern von Stipendien gibt es unter http://www.studienfinanzierung.de/stipendien/begabtenfoerderungswerke.html. Die Begabtenförderwerke verlangen folgende Leistungen: herausragende Leistungen im jeweiligen Fachgebiet und die Fähigkeit, abstrakt zu denken. Charakterlich werden Neugier- de, Kreativität, soziales Engagement und eine offene Haltung geschätzt. Fragen stellen, Stel- lung beziehen und Verantwortung übernehmen können sind weitere Pluspunkte. Man kann sich dabei selbst bewerben oder aber bei manchen Organisationen auch vorgeschlagen werden. Dann muss man ein Empfehlungsschreiben von einer dazu qualifizierten Person vorlegen. Dies kann zum Beispiel der Schulleiter sein, der einen begabten Schüler offiziell als geeignet empfiehlt. Manchmal werden auch Stipendien-Angebote offiziell ausgeschrie- ben, zum Beispiel in überregionalen Zeitungen, deren Leser in der Regel akademisch gebil- det sind. Stipendien werden auch für Doktorarbeiten vergeben. Die einzelnen Träger erwar- ten dann ebenfalls, dass man sich einem Thema in einer Weise widmet, die zum Beispiel der Stiftung nahe steht. Wurde die Stiftung von einer bestimmten Person begründet, dann geht man davon aus, dass der Stipendiat in der Doktorarbeit einen positiven Beitrag zu deren Le- ben und Werk leistet. Auch hier werden nur Kandidaten als Stipendiaten ausgewählt, die der Organisation ideell nahestehen und von denen ein bestimmtes Ergebnis zu erwarten ist. I. G) STUDENTENJOBS: OFT UNVERMEIDLICH, ABER AUCH BEREICHERND Viele Studenten jobben während des Studiums, manche mehr, manche weniger – das hängt von der finanziellen Ausgangslage und der persönlichen Motivation ab. Daher gibt es zum Beispiel bei den Arbeitsämtern zahlreiche Anfragen von Arbeitgebern, die gezielt nach Stu- denten fragen. Dies kann ein fortlaufender Job während des Semesters sein, besonders groß ist der Andrang aber in den vorlesungsfreien Zeiten. Tatsächlich ist Jobben während des Studiums eine Option, um dieses zu finanzieren, zumal auch die Verdienstgrenze beim BAföG bei 400 Euro monatlich liegt. Verschiedenste Teilzeitbeschäftigungen sind deswegen bei Studenten sehr beliebt. Wer sein Studium allerdings voll durch Jobben finanzieren muss, dessen Hochschulausbil- dung zieht sich zwangsläufig in die Länge. Sehr gutes Organisationsvermögen ist dann ge- fragt, um Lehrveranstaltungen, Referate, Hausarbeiten und die Arbeit unter einen Hut zu bekommen. Daher ist es hilfreich, wenn zumindest teilweise finanzielle Unterstützung von außerhalb kommt: seien es die Eltern, Zahlungen durch BAföG oder sonstige Zuwendungen. Abgesehen von diesem Fall, in dem das Studium vollständig durch das Arbeiten finanziert werden muss, hat das Jobben aber auch andere positive Aspekte außer dem bloßen Ver- 12
  • 13. dienst. Denn universitäre Einrichtungen werden häufig mit Seifenblasen verglichen: Sie bil- den eine eigene, in sich abgeschlossene Welt und es ist daher nur förderlich, wenn sich Stu- denten auch außerhalb dieser abgeriegelten Zone bewegen. Ein Job kommt daher einem Luftwechsel gleich: Man lernt andere Menschen kennen, andere Denkweisen und kann die rein geistige, wissenschaftliche Arbeit mit anderen Tätigkeiten erfolgreich kompensieren. Im günstigsten Fall hat man einen Job, der Spaß macht. Ideal ist es natürlich, wenn der Job Erfahrungen und Referenzen für die spätere Berufstätigkeit bringt. Ein angehender Be- triebswirt tut deswegen gut daran, regelmäßig in einen Betrieb hinein zu schnuppern, um die Praxis kennenzulernen und eine Tourismus-Studentin ist sicher gut damit beraten, zeitweise beispielsweise in einem Hotel zu arbeiten. Solche Jobs bringen Boni bei späteren Bewer- bungen und sind daher Praxiserfahrungen. Dass damit auch die Kasse aufgebessert wird, ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt. Nicht zuletzt können durch das Jobben auch wertvolle Kontakte geknüpft werden, auf die man später zurückgreifen kann. Jobben in einem ange- messenen Rahmen hilft also dabei, das Studium zu finanzieren. Im Idealfall findet man einen Job, der einem bei der späteren Berufstätigkeit helfen kann. Eine Vielzahl von Angeboten steht hier bereit, beispielsweise bei den Arbeitsämtern. Es ist aber sicher auch hilfreich, selbst die Initiative zu ergreifen und bei interessanten Arbeitgebern nachzufragen, ob diese entsprechende Betätigungsfelder bieten. Die Freigrenze von 400 Euro monatlich beim BA- föG lässt einigen Spielraum, auch wenn man bereits Fördermittel des Bundes erhält. Wes- sen Studienplan zu voll ist, um während des Semesters zu arbeiten, kann seine Tätigkeit auf die vorlesungsfreie Zeit legen. Beliebt sind auch sogenannte Hiwi-Jobs: Als Hilfswissen- schaftler kann man stunden- oder tageweise an einem Lehrstuhl arbeiten und so Arbeit und Studium auch noch verbinden. Die meisten Doktoranden haben dabei zuvor bei dem ent- sprechenden Professor als Hiwi gearbeitet. Dies unterstreicht, dass Jobs eine gute Möglich- keit sind, um wertvolle Kontakte zu knüpfen, die der späteren Laufbahn förderlich sind. Hiwi- Jobs sind deswegen sehr begehrt. Das Problem dabei ist inzwischen jedoch, dass durch die Bachelor- und Masterstudiengänge Studien sehr verdichtet sind. Es muss mehr in kürzerer Zeit geleistet werden und häufig ha- ben Studenten den Eindruck, für Jobs keine Zeit mehr zu haben, weil Hausarbeiten, Referate und Klausuren drängeln. Wenn es möglich ist, sollte man dennoch nebenher jobben, zum einen aufgrund der finanziellen Erfordernisse, zum anderen aber aufgrund der wertvollen Erfahrungen, die man dabei macht. Denn Arbeit ist mehr als nur Geld verdienen: Sie ist ein wertvoller Erfahrungsschatz, die auf die spätere Berufstätigkeit angemessen vorbereitet. Man sollte daher Gelegenheiten, die sich diesbezüglich anbieten, nutzen, weil die meisten Tätigkeiten klar machen, was Arbeiten in einer Dienstleistungsgesellschaft bedeutet. Die Referenzen, die dabei gesammelt werden, können späteren Arbeitgebern bei der Bewerbung vorgelegt werden. Denn sie zeugen von Engagement und Einsatzbereitschaft und von der Bereitschaft, eigenständig Verantwortung zu übernehmen. I. H) STUDIENKREDITE: FALLS BAFÖG UND ELTERNHILFE NICHT REICHEN Wie bereits geschildert, gibt es vom Staat geförderte Angebote an Krediten. Doch seitdem Studiengebühren von Gerichtswegen offiziell gebilligt wurden und fast überall Usus sind, reichen BAföG und Elternbeihilfen häufig nicht aus, wobei die Studiengebühren von Bundes- land zu Bundesland variieren. Aufgrund der Studiengebühren sind private Anbieter, vor allem Banken auf den Plan getreten, die passende Studienkredite anbieten, um entstehende finan- zielle Löcher zu stopfen. Diese sind nicht von der Hochschule abhängig, allerdings teurer als die staatlich geförderten Kredite. Im Gegenzug bieten die Banken eine höhere Flexibilität 13
  • 14. hinsichtlich der Fördersumme und der Rückzahlungskriterien an. Ändern sich Umstände im Studium, die einen höheren Finanzbedarf zur Folge haben, dann kann mit den Kreditgebern auch über höhere Summen an Krediten gesprochen werden. Auch sind diese häufig bereit, zusätzliche Zahlungen für Auslandsaufenthalte zu gewähren. Die Banken bieten aufgrund der Studiengebühren und steigenden Lebenskosten daher an, eine dadurch entstehende finanzielle Lücke zu füllen. Die Frage dabei ist: Welcher Anbieter ist nun der beste? Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, weil die Angebote auch häufig wechseln und im- mer neue auf dem Markt auftauchen. Am besten setzt man sich selbst mit einzelnen Banken in Verbindung, holt verschiedene Angebote ein und vergleicht diese sorgfältig. Modalitäten der Zahlungen werden dabei im Einzelfall mit dem jeweiligen Bankberater besprochen. Zu- mindest ein persönliches Gespräch ist daher auf jeden Fall zu führen. Die Banken zeigen dabei nicht ganz uneigennützig ein Entgegenkommen gegenüber Studie- renden, denn mittellose Studenten von heute sind möglicherweise starke Kunden für die Zu- kunft. In Form eines gewährten Studienkredits erfolgt oft eine erfolgreiche Kundenbindung. Daher übernehmen Banken manchmal einen Teil der Verwaltungskosten und des Ausfallsri- sikos. Manche Kreditinstitute unterhalten auch direkt mit einzelnen Hochschulen Kooperatio- nen und bieten dementsprechend attraktive Kredite an. Hintergrund ist der, dass darauf ver- traut wird, dass die Universitäten selbst eine Selektion bzw. Auswahlverfahren unter den Studenten vornehmen und quasi nur die Besten das Studium meistern. Diese Klientel wiede- rum hat auch die besten Chancen auf einen späteren lukrativen Job. Von daher minimiert sich für die Banken das Ausfallrisiko. Selbstverständlich kommen diese auch in den Genuss von Zinsen, die bei Studienkrediten zwar günstiger sind als bei anderen Krediten, aber den- noch meist nach Studienende unwiderruflich fällig werden. Um ein Beispiel zu nennen: Die Sparkassen-Gruppe bietet beispielsweise einen Bildungs- kredit für Studenten an. Mit einem monatlich festen Betrag, der dem Studierenden überwie- sen wird, soll das Grundeinkommen gesichert werden. Dieser Bildungskredit ist unabhängig vom Studienfach und vom Elterneinkommen. Die Laufzeit kann individuell vereinbart werden und die variable Verzinsung ist niedrig. Der Anbieter garantiert außerdem vor der Rückzah- lung eine sogenannte „Ruhephase“, wobei die Rückzahlungsdauer selbst bis zu zehn Jahre betragen kann. Angebote gibt es beispielsweise auch bei den Volksbanken Raiffeisenbanken und bei der Deutschen Bank. In jedem Fall gilt es, die Angebote sorgfältig zu vergleichen und optimale Konditionen heraus zu handeln. Insbesondere sollte bei Wendungen wie „nied- rige variable Verzinsung“ nachgefragt werden, was damit konkret gemeint ist. Es sollten auch keine Kredite aufgenommen werden, die über den eigentlichen Studienbedarf hinaus- gehen. Wenn möglich sollte man sich auf Kredite beschränken, um die Studiengebühren abzudecken, um nicht nach dem Studium vor einem riesigen Schuldenberg zu stehen. Fi- nanziert man das komplette Studium durch Kredite, kann dies am Schluss mit Master- Studium eine Schuldensumme von 90.000 Euro im Extremfall bedeuten. Von daher lautet die klare Devise: Kredite nur da nutzen, wo sie wirklich notwendig sind. Und auch in diesen Fäl- len sollte man die Anbieter sorgfältig vergleichen, denn bezüglich der Studienkredite gibt es unter den einzelnen Banken große Unterschiede. Nützlich ist es beim Vergleich der Angebo- te auch, den Rat von Dritten einzuholen oder sich zunächst über das Internet zu informieren. I. H) I. KFW -STUDIENKREDIT: DER BEKANNTESTE ANBIETER IN SACHEN STUDIENKREDITE 14
  • 15. Der KfW-Studienkredit ist Marktführer im Bereich Studienkredite und gehört zu den renom- miertesten Anbietern. Bislang wurden bereits 90.000 Darlehen ausbezahlt, ganze 50.000 Studierende befinden sich derzeit in der Auszahlungsphase. Dabei wird der KfW- Studienkredit nicht direkt bei der KfW Bankengruppe beantragt, sondern bei der entspre- chenden Hausbank, wenn diese KfW-Partner sind. Zu den Partnern zählen auch die Studen- tenwerke. Zu beachten ist, dass ein KfW-Studienkredit nicht unbedingt der zinsgünstigste ist, da sich der Zinssatz sowohl während der Auszahlungsphase als auch während der Rückzah- lung ändern kann. Möchte man einen KfW-Studienkredit abschließen, so ist zunächst eine Provisionszahlung in Höhe von 238 Euro erforderlich. Damit die Auszahlungen kontinuierlich erfolgen, müssen nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom Leistungsnachweise eingereicht werden. Ferner billigt die KfW Gruppe maximal zwei Urlaubssemester. Während der Ur- laubssemester gibt es auch keine Auszahlungen. Wird ein Bachelor-Studium beendet, ist dies keine automatische Berechtigung für Auszahlungen während eines anschließenden Master-Studiums. Hier sollte man sich nochmals mit dem Bankberater in Verbindungen set- zen, um möglicherweise weitere Optionen zu erörtern. Immer vor Augen haben sollte man aber die Gefahr einer Überschuldung, die schleichend einsetzen kann. Die maximale Finanzierungssumme beim KfW-Studienkredit beträgt 54.600 Euro. Attraktiv sind die Rückzahlungskonditionen: Diese können einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren um- fassen. Selbstverständlich sind dabei auch die auflaufenden Zinsen zu berücksichtigen. Die monatliche Auszahlungsrate beträgt maximal 650 Euro, minimal 100 Euro. Gefördert wird bis zu zehn Semester lang, liegen besondere Ausnahmefälle vor bis zu 14 Semestern. Urlaubs- semester werden dabei nicht angerechnet. Entscheidet sich der Studierende für einen Fach- richtungswechsel, dann werden die bereits geförderten Semester abgezogen. Berechtigt zu einem KfW-Studienkredit sind deutsche oder europäische Staatsbürger sowie diejenigen, die sich mindestens drei Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben. Dabei muss der Immatri- kulationsnachweis regelmäßig erbracht werden. Die Altershöchstgrenze sind 30 Jahre und der Beginn der Rückzahlung liegt spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Die Rückzahlungshöhe und -dauer ist dabei flexibel. Es werden praktischerweise keine Sicher- heiten verlangt, was als Vorteil gewertet werden kann. Grundsätzlich gilt aber auch hier – wie bei anderen Studienkrediten – dass dieser nur in An- spruch genommen werden sollte, falls es keine anderen Möglichkeiten gibt, finanzielle Lö- cher zu stopfen, um den vorzeitigen Abbruch des Studiums zu vermeiden. Falls man auf Studienkredite zurückgreift, dann möglichst nur für das Notwendigste wie etwa die Studien- gebühren, die vielen zu schaffen machen. Ansonsten kann es auch bei einem ordentlichen Berufsanschluss mit gutem Gehalt lange dauern, bis man das Geld zurückbezahlt hat, weil man sich mit Hilfe des Studienkredits nebenbei vielleicht noch viele schöne, aber für das Studium nicht notwendige Dinge angeschafft hat. Mehr allgemeine Infos über Studienkredite gibt es unter http://www.studienkredit.de, wo auch der KfW-Studienkredit ausführlich vorgestellt wird. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich auch hier, obwohl der KfW-Studienkredit einige attraktive Optionen bereithält. Da sich die Verzin- sung nach dem allgemeinen Zinssatz richtet, kann dieser nach oben, aber auch nach unten schwanken. Risiko und Vorteil liegen demnach nahe beieinander und eine Entscheidung sollte nur gefällt werden, wenn alle möglichen Optionen durchgespielt worden sind. I. I) OPTION SPAREN: AUF JEDEN FALL AUF DER SICHEREN SEITE 15
  • 16. Im Idealfall hat man selbst Gelder für den Studienbedarf angespart, oder, was häufiger der Fall ist, Eltern haben für ihre Kinder gespart. Dies kann beispielsweise in Form eines klassi- schen Sparbuchs geschehen, das schon nach der Geburt angelegt wird. Das Sparbuch ist die sicherste Form des Sparens. Wenn jahrelang monatlich ein bestimmter Betrag darauf überwiesen wird und möglicherweise Verwandte und Freunde auch etwas beisteuern (zum Beispiel zur Konfirmation oder Kommunion, zu Geburtstagen oder sonstigen Anlässen), dann befindet sich zu Studienbeginn bereits eine hübsche Summe auf dem Sparbuch, die einen erfolgreichen Start ins Studentenleben ermöglicht. Viele Eltern verfahren nach diesem Prinzip und auch Kinder selbst können durch Ferienjobs, sonstige Aushilfstätigkeiten, durch die Abzweigung eines Teils des Taschengeldes oder anderes dazu beitragen. Beliebt ist es dabei auch, konkret das Kindergeld anzusparen, das sich im Laufe der Jahre zu einer be- trächtlichen Summe auswachsen kann. Aber auch Kreditinstitute bieten entsprechende Modelle an. Manche Banken etwa haben inzwischen das Bildungssparen im Programm. Damit wird dem Bewusstsein in der Bevölke- rung Rechnung getragen, dass Bildung und insbesondere ein Hochschulstudium einen im- mer höheren Stellenwert einnehmen. Und Bildung gibt es bekanntlich nicht umsonst. Die Kreditinstitute werben damit, dass der angesparte Betrag zu Beginn des Studiums zur Verfü- gung steht, ein staatlich geförderter Bildungskredit dennoch möglich ist und es verschiedene Sparformen gibt. Da wäre zum einen das Bildungssparen mit einem Ratensparvertrag: In festgelegten Raten werden Gelder in den Ratensparvertrag eingezahlt, wobei (abgesehen von der Inflation) kein Risiko entsteht. Zudem ist es möglich, Bildungssparen langfristig anzu- legen, das ist das sogenannte Prämiensparen. Dabei gibt es Zinsen und eine Prämie für die eingezahlten Gelder, wobei die Prämie steigt, je länger der Sparplan aktuell ist. Bildungsspa- ren mit Deka-Zielfonds zielt auf Rendite ab. Die Sparkassen-Gruppe wirbt mit der guten Zu- sammensetzung dieses Fonds, so dass weniger Risiko der Fall sein soll. All diese Fragen sollten dabei in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden, wobei selbstver- ständlich auch Angebote von anderen Banken eingeholt und verglichen werden sollten, da diese sich erheblich voneinander unterscheiden. Sparen ist in jedem Falle die günstigste Option, um dem Nachwuchs ein Studium zu ermög- lichen. Fängt man rechtzeitig damit an, dann sind sämtliche Kredite – so günstig diese auch scheinen mögen – hinfällig. Informieren Sie sich rechtzeitig und planen Sie von Geburt an das Studium Ihrer Kinder mit ein. Eltern sind in der Regel immer noch der verlässlichste Partner für ihre Kinder. Indem Sie ihnen ein Studium durch rechtzeitiges und kluges Sparen ermöglichen, erweisen Sie dem Nachwuchs den besten Dienst. Und hat dieser erstmal das Hochschulzeugnis in der Tasche, wird er es Ihnen sicher danken. Andererseits sollten auch angehende Studenten rechtzeitig ans Sparen denken, wenn sie ein Studium erwägen. Es gibt viele Möglichkeiten, um den Sparbetrag der Eltern anwachsen zu lassen: Regelmäßige Jobs, Ferienjobs, Geldgeschenke oder Taschengeld, das sind Gelder, die investiert werden können. Das Sparbuch ist dabei wie gesagt eine der sichersten Formen des Sparens. Je- doch sind auch die Zinsen nur sehr gering und die Rendite ist minimal. Im Idealfall findet man eine Form des Sparens, die Gewinn bringt und das Vermögen mehrt, allerdings kaum Risiken birgt. In der Regel steigen aber die Gewinnmöglichkeiten proportional zum wachsen- den Risiko. Sehr sichere Anlagen erwirtschaften in der Regel kaum Gewinn. Es empfiehlt sich daher, Informationen einzuholen, um die die beste Form des Sparens zu finden, die zwar Gewinn bringt, wobei das Risiko von Verlusten aber überschaubar bleibt. Sparen mit Köpfchen heißt daher die Devise, d.h., Informationen einholen und Vergleiche anstellen. 16
  • 17. Doch auch wenn man das Sparbuch als sicherste Anlage wählt, so wächst in (angenomme- nen) zwanzig Jahren die Summe beträchtlich an. Viele Eltern schränken sich auch jahrelang ein, um möglichst viel zu sparen und den Kindern ein späteres Studium zu ermöglichen. II.) AUßERGEWÖHNLICHE STUDIENWEGE Neben den „klassischen“ Wegen des Studiums, bei denen man sich frei und selbstständig um den Studienablauf, aber auch die Finanzierung kümmern muss, sollen im folgenden Ka- pitel Alternativen hierzu beschrieben werden. Das duale Studium mit Praxisanteilen wird da- bei ebenso beleuchtet wie das Studieren mit Hilfe des Arbeitgebers oder die Möglichkeit, bei der Bundeswehr zu studieren. II. A) STUDIEREN BEI DER BUNDESWEHR Studieren bei der Bundeswehr? Ja, das ist möglich und manch einer nimmt das Angebot auch an. Die Bundeswehr finanziert ihren Absolventen nämlich dann Studiengänge, wenn diese sich nachfolgend für einige Jahre bei der Bundeswehr verpflichten. Dabei muss man das Studium aber an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten absolvieren. Die darauffol- gende Verpflichtung zum Dienst beträgt mindestens 13 Jahre. Im fliegerischen Dienst sind es 15 Jahre, im Sanitätsdienst 17 Jahre. Das Studium selbst ist sehr verdichtet: Statt in Se- mestern wird in Trimestern studiert, die Zeit zwischen den Vorlesungen ist dem Militärdienst gewidmet. Wie andere Arbeitnehmer hat man zwischen 25 und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Es handelt sich also um eine echte Herausforderung. Selbstverständlich ist die Aussicht, ein komplettes Studium finanziert zu bekommen, sehr verlockend. Doch die Frage ist: Will man sich tatsächlich für 13 Jahre und mehr zum Militär- dienst verpflichten? Denn die Bundeswehr unterbreitet ihren Mitgliedern selbstverständlich solche Angebote nicht ohne Eigennutzen: Die erworbenen universitären Fähigkeiten kom- men in den folgenden Verpflichtungsjahren der Bundeswehr zugute. Dies ist der Hintergrund, warum solche Angebote überhaupt existieren, denn die Bundeswehr profitiert unmittelbar. Wer sowieso eine Affinität zur Bundeswehr hat, für den ist dies ein mehr als gutes Angebot: Man tut, was man sowieso gerne tun möchte und bekommt dafür auch noch eine gute Gra- tis-Ausbildung. Zudem entlohnt die Bundeswehr ihre Angehörigen sowie deren Familien auch in den Folgejahren gut, so dass ein gewisser Lebensstandard möglich ist. Aber für alle diejenigen, für die der Wehrdienst sowieso nur eine widerwillige Pflichtübung ist, für diesen Personenkreis kann auch kein noch so gutes Studium attraktiv genug sein, um Jahrzehnte danach bei der Bundeswehr zu verbringen. Das Angebot, ein von der Bundeswehr finanziertes Studium zu absolvieren, ist ganz klar auch ein Versuch, fähige Mitglieder zu fördern und zu halten. Was die genauen Modalitäten angeht, darüber sollte man sich in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informie- ren. Dabei kann auch geklärt werden, für welchen Dienst welche Verpflichtungsdauer gilt und was in die Studienfinanzierung alles mit eingeschlossen ist. Bei Verheirateten mit Kindern stellt sich beispielsweise die Frage, ob diese während des Studiums mitversorgt sind. Auch stellt sich die Frage, ob möglicherweise ein vorheriges Ausscheiden aus dem Dienst – vor Ablauf der vereinbarten Frist – unter Umständen möglich ist. Wahrscheinlich funktioniert 17
  • 18. dies, indem zumindest ein Teil der in das Studium investierten Gelder rückerstattet wird – was eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Auch ist zu klären, welche Regeln im Falle einer Erkrankung gelten. Dieses Angebot der Bundeswehr ist eine lukrative Offerte für alle, die sich entweder sowieso mit der Bundeswehr identifizieren, aber auch für jene, die eine neue Existenz anfangen wol- len und in der Bundeswehr das geeignete Sprungbrett sehen. Für alle anderen ist von dieser Option wohl eher abzuraten, denn wer weiß schon, welche Pläne er in etwa zehn Jahren hegen wird? Außerdem müssen dabei auch die Wünsche der Familie berücksichtigt werden, die möglicherweise nicht will, dass der Vater oder Ehemann in Krisengebieten zum Einsatz kommt. Denn dieses Risiko ist bei einer Verpflichtung ebenfalls gegeben, seit die Bundes- wehr im Rahmen von Auslandseinsätzen tätig ist. Sich das Studium durch die Bundeswehr finanzieren zu lassen, das ist demnach eine Option, die nur für eine bestimmte Klientel in Frage kommt. Im Übrigen bietet die Bundeswehr ihren Mitgliedern auch an, eine andere Ausbildung zu bezahlen, wenn sich diese zu einem länger- fristigen Verbleib bereit erklären. Alle Detailinformationen sind vor Ort einzuholen. II. B) DUALES STUDIUM ALS VERBINDUNG VON PRAXIS UND THEORIE Seit einigen Jahren gibt es auf vielfachen Wunsch aus Kreisen der Wirtschaft ein sogenann- tes duales Studium. Der Begriff „dual“ resultiert daraus, dass abwechselnd ein Semester an der Hochschule (oder der Berufsakademie) und ein Semester direkt im Ausbildungsbetrieb verbracht wird, wobei der Betrieb während dieser Praxiszeit für die Vergütung aufkommt, meist aber auch während der Theoriesemester. Da der Student während des Praxissemes- ters Vollzeit arbeitet, bekommt er auch die volle Vergütung. Diese kann sich an der Vergü- tung einer Ausbildung orientieren, liegt aber meist darüber, weil Studenten des dualen Studi- ums als höher qualifiziert eingestuft werden. Zudem bezahlen Ausbildungsbetriebe oft auch die anfallenden Studiengebühren. Die Studentin oder der Student ist also in mehrfacher Hin- sicht finanziell entlastet und profitiert von einer solchen Zweigleisigkeit des Studiums. Wie in den meisten Fällen, so gibt es jedoch auch hier ein „Aber“. Das duale Studium ist meist wirtschaftlich oder marketingtechnisch orientiert und kommt da- her beispielsweise für Interessenten der Geisteswissenschaften nicht in Frage. Kritiker be- mängeln zudem die mangelnde theoretische Fundierung für die wenig Zeit bleibt, während es Unternehmen hingegen sehr auf den Praxisbezug ankommt und die Studiengänge auch hauptsächlich deswegen initiiert wurden. Der finanzielle Aufwand der Unternehmen für die Studenten ist auf der einen Seite zwar begrüßenswert, auf der anderen Seite wird aber nicht selten erwartet, dass der abgehende Student weiterhin in dem Unternehmen tätig bleibt und es sich für dieses auf diese Weise lohnt, in den Absolventen investiert zu haben. Es entsteht also eine finanzielle Abhängigkeit, die sogar in konkreten Druck ausarten kann. Die finanziel- len Vorteile werden auch dadurch relativiert, dass man bei einem dualen Studium wenig Wahlmöglichkeiten hat, sich für andere Themengebiete zu engagieren, während bei den Ba- chelor- und Masterstudien immer noch - wenn auch eingeschränkter als früher - die soge- nannte akademische Freiheit gepflegt wird. Ein Pluspunkt ist, dass Studenten an den meisten Berufsakademien bzw. Hochschulen den- noch grundsätzlich auch nach dem Grundsatz des BAföG finanzielle Zuwendungen erhalten können. Ausnahmen sind Hamburg, Niedersachsen und Hessen, weil die Bundesländer über staatlich geförderte Zuwendungsmöglichkeiten selbst entscheiden. Da allerdings die Vergü- 18
  • 19. tung für die Ausbildung, die von den Unternehmen geleistet wird, auf den BAföG- Förderbetrag angerechnet wird, schwinden die Aussichten auf BAföG-Leistungen für Teil- nehmer des dualen Studiums. Ein anderes Szenario ergibt sich, wenn die Auszubildenden weite Fahrtstrecken zwischen Unternehmen und Hochschule zurücklegen müssen. Diese können als Werbungskosten abgesetzt werden, wobei sich unter dem Strich ein Minus-Saldo ergeben kann. Dann wiederum ist ein Bezug von BAföG wieder aktuell. Ausschlaggebend ist auch die familiäre Situation: Gibt es Geschwister, die BAföG erhalten, dann steigen die Chancen selbst BAföG zu beziehen. Denn das zu niedrige Einkommen der Eltern wird auf alle Kinder angerechnet. Insbesondere wenn der Arbeitgeber auch weitere Verpflichtungen wie die Übernahme der Studiengebühren eingeht, dann wird häufig erwartet, dass der Absolvent nach Beendigung des Studiums auch im Betrieb tätig ist. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Letzt- endlich entscheidet die konkrete Situation darüber, ob ein duales Studium für den angehen- den Studenten wirklich attraktiv ist. Vor allem für diejenigen, die sich mit dem Unternehmen identifizieren können und von ihren Vorlieben her zu den Fächern neigen, die beim dualen Studium möglich sind, ist auch eine Verpflichtung zum Verbleib kein Problem. Dies muss im Zweifelsfall aber jeder selbst entscheiden. II. C) STUDIEREN MIT HILFE DES ARBEITGEBERS Ebenso wie die Bundeswehr eine Finanzierung des Studiums anbietet, wenn sich der Absol- venten dazu verpflichtet, im Anschluss mehrere Jahre Dienst zu leisten, so verfahren auch viele Arbeitgeber nach diesem Prinzip. Sie bieten Arbeitnehmern an, ihnen ein Studium – meist ein teures wirtschaftswissenschaftliches Fernstudium – zu finanzieren, wenn diese sich im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss des Studiums mindestens noch einige Jahre im Betrieb zu verbleiben. Denn selbstverständlich legen Arbeitgeber Wert auf qualifizierte Mitar- beiter und wollen von dem durch das Studium erworbenen Wissen profitieren. Ob nun ein Fernstudium oder ein reguläres Studium von der Firma finanziert wird und wie lange der Ar- beitnehmer danach ans Unternehmen gebunden bleibt, das ist eine Frage der Absprache zwischen beiden Parteien. In der Regel ist die Bindung ans Unternehmen aber sehr viel kür- zer als bei der Bundeswehr. Für Arbeitnehmer, die sich gerne weiterqualifizieren wollen und in den folgenden Jahren so- wieso keinen Firmenwechsel erwägen, für die ist eine Studienfinanzierung durch den Arbeit- geber eine sehr attraktive Option. Andernfalls muss abgewogen werden: Ist die Firma lang- fristig für einen selbst attraktiv? Ist die Weiterqualifizierung mit Zusatzoptionen wie einem besseren Gehalt verbunden und kann eine solche Zusage des Arbeitgebers auch schriftlich fixiert werden? Dies ist eine der Kernfragen. Oder kann man sich nicht vorstellen, fünf Jahre oder länger in der Firma zu bleiben? Denn ein Bestandteil des Vertrags zwischen Arbeitge- ber und Arbeitnehmer beinhaltet in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer das investierte Geld zurückzahlen muss, falls er sich nicht an die Vereinbarung hält und vorzeitig die Firma ver- lässt. Dies kann auf einen Schlag sehr viel Geld sein und Schulden bedeuten. Wichtig ist es deswegen, sich die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten in der entsprechenden Firma vor Augen zu halten, falls es diese gibt. Diese Form des Studiums betrifft in der Regel nicht die übliche Studentenklientel zwischen 20 und 25 Jahren, sondern eher Arbeitnehmer mittleren Alters. Häufig haben diese auch Familie und es muss auch mit den Angehörigen abgesprochen werden, ob man auf das An- gebot eingeht. Kann sich der Partner vorstellen, auf Dauer in der gleichen Stadt zu bleiben? 19
  • 20. Denn das Bildungsangebot des Arbeitgebers birgt klar auch eine Abhängigkeitsproblematik. Nur wer sich wirklich sicher ist, zur richtigen Zeit am richtigen Ort, sprich: im richtigen Unter- nehmen, zu sein, der sollte sich auf eine solche Bildungsofferte einlassen. Es muss auch eine Vereinbarung getroffen werden, wie die finanzielle Frage steht, wenn das Studium wieder abgebrochen wird. Immerhin kann es sein, dass sich das Studienfach als falsche Wahl herausstellt oder – im Falle eines Fernstudiums – sich die Doppelbelastung aus Beruf und Studium als zu groß herausstellt. Verbleiben die Kosten dann beim Arbeitnehmer? Dies muss geklärt sein. All diese Fragen müssen bedacht werden, bevor man sich zu einem vom Arbeitgeber finan- zierten Studium entschließt. Insbesondere dann, wenn ein Fernstudium absolviert wird, darf die Doppelbelastung von Beruf und Studium nicht unterschätzt werden. Vor allem in diesem Falle ist es sorgfältig zu überlegen, ob man ein Qualifizierungsangebot des Arbeitgebers an- nimmt. Denn ein Studium bedeutet an sich bereits eine hohe Anforderung und ist deswegen auch begehrt bei Studenten und Arbeitgebern. In einem Fernstudium verdichten sich die An- forderungen noch mehr, wobei in der Regel Abende, Wochenenden, Feiertage und Urlaub den Studium geopfert werden müssen. Ob dies eine Familie mitträgt, das ist eine weitere Frage. Fester Wille, eiserne Disziplin und großes Interesse am Fach bzw. berufliche Motiva- tion sowie die Familie müssen dahinter stehen, damit ein solches Fernstudium gelingt. III.) SONSTIGE ZUSCHÜSSE Neben den bereits genannten Möglichkeiten gibt es noch einige weitere Optionen, um das Einkommen aufzubessern. Dazu gehören das Wohngeld, der Wohnungskostenzuschuss und die Erstwohnsitzprämie, die in manchen Fällen gewährt werden. Dafür müssen aber ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die im Folgenden erläutert werden. Insbesonde- re, wenn man über sehr geringe finanzielle Mittel für das Studium verfügt, sollte man diese Optionen berücksichtigen. III. A) WOHNGELD Wohngeld kann unter Umständen für Studierende in Betracht kommen. Das Wohngeld stellt einen Zuschuss zur Miete dar. Beantragt werden kann Wohngeld beim Sozialamt, beim Wohnungsamt oder beim Bürgeramt. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass weder BA- föG, Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) oder Sozialhilfe an den Empfänger ausbezahlt werden. Auch darf die Wohnung nicht zu teuer sein, wobei man sich bei den je- weiligen Ämtern nach den Richtlinien, die dort gültig sind, erkundigen sollte. Bezieht man selbst BAföG, kann Wohngeld eventuell den eigenen Kindern gewährt werden, falls nicht andere Sozialleistungen mit Zuschuss für die Wohnung ausbezahlt werden. Wohngeld kann auch beantragt werden, wenn eine Person, die nicht BAföG-berechtigt ist, in der Wohnung ebenfalls wohnt. Um Wohngeld beantragen zu können, muss ferner ein regelmäßiges Ein- kommen etwa durch Jobben oder durch die Eltern nachgewiesen werden. Diese Einkünfte müssen über dem liegen, was das Sozialgesetzbuch XII als Grundsicherung definiert. An- dernfalls werden von den Behörden möglicherweise Falschangaben unterstellt. Allerdings darf das Einkommen auch nicht zu hoch sein – es handelt sich also um einen Balanceakt. Zinsen werden dabei berücksichtigt, das eigene Vermögen jedoch nicht. Das Wohngeld ist 20
  • 21. grundsätzlich eine Alternative, wenn ein BAföG-Bezug ausgeschlossen ist und man sollte sich in diesem Falle unbedingt danach erkundigen. III. B) WOHNUNGSKOSTENZUSCHUSS Der Wohnungskostenzuschuss kann durch Studierende bei der ARGE beantragt werden. Diese Form von Zuschuss betrifft die Kosten für Wohnung und Heizung, die nicht gedeckt sind. Einen Wohnungskostenzuschuss zu beantragen ist insbesondere dann empfehlens- wert, wenn die eigenen Eltern Arbeitslosengeld II bekommen und der Studierende noch bei den Eltern wohnt. Damit ein solcher Zuschuss bewilligt wird, darf aber beispielsweise die Miete nicht zu teuer sein, wofür es festgelegte Kriterien gibt, die zu erfragen sind. Außerdem wird dieser Zuschuss nur gewährt, wenn das regelmäßige Einkommen sowie das Vermögen auf Nachweis basierend unzureichend sind. III. C) ERSTWOHNSITZPRÄMIE In der Regel verbleiben Studierende mit ihrem Erstwohnsitz in ihrer Heimatstadt bei den El- tern. Die Eltern beziehen dadurch beispielsweise steuerliche Vorteile oder Vorteile bei priva- ten Versicherungsverträgen. Hochschulstädte bemühen sich hingegen, Studenten dazu zu animieren, ihren Erstwohnsitz in den Studienort zu verlegen. Dafür gibt es entweder einmali- ge oder auch dauerhafte „Belohnungen“: beispielsweise Geldprämien, Gutscheine oder an- deres. Um diese Bemühungen zu unterstreichen, erheben manche Hochschulstädte zusätz- lich eine Zweitwohnungssteuer. Hintergrund dieser Bestrebungen ist, dass die Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl Gelder vom Staat zugewiesen bekommen. Bei der Zweit- wohnsitzsteuer geht es um eine jährliche oder auch monatliche Abgabe, die gemäß der Mie- te berechnet wird. Studierende sind von der Zweitwohnsitzsteuer – sofern eine existiert – nicht ausgenommen. Manche Städte machen aber Ausnahmen, wenn der Studierende etwa in einem Wohnheim wohnt. Sicher lohnt es sich in einigen Fällen, hier nähere Erkundigungen einzuholen, um von einem Erstwohnsitz in der Studienstadt zu profitieren. Auskünfte erteilt das entsprechende Einwohnermeldeamt oder die Studentenvertretung. Möglicherweise ist die Erstwohnsitzprämie tatsächlich eine Option. III. D) BILDUNGSFONDS: LASSEN SIE IN SICH INVESTIEREN! Zu den eher ungewöhnlichen Finanzierungsformen für ein Studium gehört sicher der Bil- dungsfonds und viele angehende Studenten haben nicht einmal etwas davon gehört. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Finanzierung, wobei Kapitalgeber über einen Fonds in die studentische Ausbildung investieren. Dies kommt ausgewählten Studenten zu- gute, die aus dem Fonds Gelder für die Finanzierung von Studiengebühren oder für Lebens- haltungskosten an privaten Hochschulen erhalten. Finanzierungen durch Bildungsfonds sind unter denjenigen, die davon wissen, sehr begehrt, doch die Anbieter wählen sorgfältig aus, wer in den Genuss des Bildungsfonds kommt. Es versteht sich von selbst, dass die Bewerber für einen Bildungsfonds sorgfältig getestet werden. Sowohl akademische Fähigkeiten als auch fachliche Voraussetzungen und persön- liche Kompetenzen spielen beim Bewerbungsverfahren eine große Rolle. Dabei können etwa Schulzeugnisse oder Zeugnisse von Praktika eingereicht werden, wobei der angehende Stu- dent prüfen sollte, ob es sich um wirklich gute Zeugnisse handelt, da letztere bekannterma- ßen oft verklausulierte Formulierungen beinhalten und so zum Nachteil werden können. Zu 21
  • 22. den akademischen Fähigkeiten gehören zum Beispiel Intelligenz, Interesse und Auffas- sungsgabe für das Fach, bei persönlichen Fertigkeiten sind Eigenschaften wie Ehrgeiz und Disziplin gefragt. Denn nur das erfolgreiche Zusammenspiel aller Faktoren führt bekannter- maßen zu einem erfolgreichen Studium und Anleger profitieren nur, wenn das Studium gut abgeschlossen wird und sich dann eine attraktive Berufstätigkeit anschließt. Bewerber müs- sen sich deshalb verschiedenen Tests unterziehen, die die Eignung überprüfen. Dabei haben private Hochschulen die ersten Bildungsfonds gegründet, damit auch Studen- ten aus einkommensschwachen Familien die Studiengebühren finanzieren können. Damit wollte man sich Potenziale aus ärmeren Schichten für den akademischen Betrieb erschlie- ßen. Diejenigen Studenten, die durch einen Bildungsfonds gefördert werden, profitieren da- von im Rahmen ihrer Studienfinanzierung. Die Konditionen für die erhaltenen Gelder sind recht günstig, wobei diese nach Berufsergreifung meist in monatlichen Raten abbezahlt wer- den. Höhe und Dauer der Rückzahlungen werden vorab festgelegt. Ergreift der Absolvent einen Beruf, dann können Kapitalanleger in diesem Fall mit Rendite rechnen. Dabei gibt es auch einkommensabhängige Rückzahlungen. Bildungsfonds bevorzugen deswegen Fächer, die als zukunftsträchtig gelten und wo die Chancen erhöht sind, dass der Absolvent ein fi- nanziell attraktives Einsatzgebiet findet. Einkommensabhängige Rückzahlungen bedeuten für die Absolventen wiederum, dass die Gefahr einer Überschuldung nicht so ausgeprägt ist wie bei anderen Bildungskrediten. Jedoch kommen nur einige wenige in den Genuss einer Förderung durch einen Bildungsfonds, hauptsächlich Studenten der Naturwissenschaften, der Technik oder der Wirtschaftswissenschaften. Denn dies sind Fächer, in denen das meis- te Zukunftspotenzial gesehen wird und in die deswegen investiert wird. Literaturwissen- schaftler, angehende Archäologen oder Studierende von sogenannten Exoten-Fächern ha- ben eher schlechte Karten, angehende Betriebs- oder Volkswirte hingegen haben bessere Chancen. Mittlerweile gibt es auch allgemeine Bildungsfonds, die nicht an eine bestimmte private Hochschule gekoppelt sind. Ob eine Unterstützung durch die Eltern bezogen wird oder ob der Betreffende BAföG erhält oder über ein sonstiges Vermögen verfügt, das spielt beim Bil- dungsfonds keine Rolle. Sollten Sie einen Bildungsfonds ausfindig machen, der für Sie in Frage kommt, sollten Sie daher auf jeden Fall die Chance nutzen, um berücksichtigt zu wer- den. Dann kann man zumindest finanziell gesehen sorgenfrei studieren. Auskünfte über Bil- dungsfonds gibt zum Beispiel die Seite http://www.studentenpilot.de/finanzen/bildungsfonds/. Daneben sollte man sich bei einschlägigen Stellen über weitere Bildungsfonds informieren, um in den Genuss dieser Methode zur Studienfinanzierung zu kommen, denn letztlich sollte man alle Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums sorgfältig ausloten. III. E) STUDIENABSCHLUSSDARLEHEN UND ÜBERBRÜCKUNGSDARLEHEN Häufig ist es so, dass man sich gerade dann nicht um Jobs und Aushilfstätigkeiten bemühen kann, wenn der Studienabschluss in greifbarer Nähe ist. Planungen, Vorbereitungen und Ausarbeitungen von Abschlussarbeiten nehmen zu viel Zeit in Anspruch. Es gibt an den meisten Hochschulen deswegen Hilfen für Studenten in finanziellen Nöten, insbesondere wenn sich diese in der Endphase des Studiums befinden. Es handelt sich dabei weder um kommerzielle noch um staatliche Hilfen, sondern um Hilfen durch studentische Darlehens- kassen und durch Einrichtungen der Studentenwerke. Diese können auch einspringen, falls das BAföG zu lange ausbleibt (was manchmal aufgrund der nachzureichenden Dokumente 22
  • 23. und der Bearbeitungszeiten der Fall sein kann) und Studierende deswegen in finanzielle Not geraten. Die Konditionen, die Studierenden dabei für Darlehen angeboten werden, sind sehr unter- schiedlich: Manche bieten zinsgünstige Darlehen an, andere Anbieter verzichten sogar ganz auf Zinsen. Auch die Bedingungen für Darlehen sind unterschiedlich: Sehr oft werden Bür- gen verlangt, die für eine Rückzahlungsgarantie einstehen. Es muss ferner deutlich sein, dass wirklich eine Not vorhanden ist, die beispielsweise anhand der Kontoauszüge belegt werden kann. Letztlich sind es aber freiwillige Leistungen, die die Träger erbringen, und es besteht deswegen kein Rechtsanspruch. Informationen über solche Darlehen können die Studentenwerke geben, die fast alle eine Darlehenskasse haben, und die jeweilige Studierendenvertretung. In der Regel soll das Überbrückungsgeld helfen, die letzten beiden Semester bis zum Studienabschluss finanziell zu überstehen, eventuell springen die Träger wie o.g. aber auch in anderen Fällen ein. Eine Liste der studentischen Darlehenskassen bzw. der Darlehenskassen der Studenten- kassen gibt es unter http://www.studis- online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabschlussdarlehen.php. Diese Liste umfasst aber nur die Anbieter, die länderweit flächendeckend arbeiten. Es gibt eine Vielzahl von an- deren Anbietern, daher gilt es, sich aufmerksam umzuhören, Informationen zu sammeln und auch die Aushänge am schwarzen Brett zu studieren. Denn letztere sind manchmal eine echte Fundgrube. III. F) HILFEN ZUM STUDIENABSCHLUSS BEIM BAFÖG Ein wichtiger Hinweis ist auch der folgende: Es gibt Hilfen zum Studienabschluss beim BA- föG. Ist die Regelstudienzeit nicht zu lange überschritten (das Bafög umfasst normalerweise nur die Regelstudienzeit), steht der Studienabschluss unmittelbar bevor und würde man auf- grund des zu geringen Einkommens der Eltern normalerweise BAföG erhalten, dann kann man eine solche Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Diese Hilfe ist dafür gedacht, um die letzte finanzielle Hürde vor dem Studienabschluss zu nehmen und ein Studium kurz vor dem Ziel nicht scheitern zu lassen – was mehr als schade wäre. Der Gesetzgeber sieht das in der Regel genauso und springt mit ein. III. G) ALG II, SOZIALHILFE UND SOZIALGELD Grundsätzlich haben Studierende, die generell einen Anspruch auf BAföG haben, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Es wird davon ausgegangen, dass Studierende erwerbsfähig sind, bei- spielsweise durch Jobben. Sind sie nicht erwerbsfähig, dann kann Sozialgeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Erwerbsfähigkeit wird angenommen, wenn eine Krankheit nicht länger als sechs Monate andauert, andernfalls gilt man als erwerbsunfähig. ALG II Muss die Ausbildung bzw. das Studium länger als drei Monate wegen Krankheit, Schwan- gerschaft oder der Erziehung von Kindern unterbrochen werden (Urlaubssemester), dann haben Studierende, die sonst einen Anspruch auf BAföG haben, das Recht auf ALG II. Ist die Unterbrechung kürzer als drei Monate, kann weiterhin BAföG bezogen werden. Liegen 23
  • 24. besondere Härtefälle vor, obwohl der Studierende BAföG bezieht, dann kann ALG II als Dar- lehen bewilligt werden. Dies geschieht jedoch nur in Ausnahmefällen, denn die erforderlichen Umstände, die den Härtefall ausmachen, werden sehr streng bewertet und die Anforderun- gen sind dementsprechend hoch. Der Einzelfall ist entscheidend. Es wird erwartet, dass man selbst erwerbstätig wird, um zumindest das Niveau von ALG II zu erreichen, falls dieses un- terschritten ist. Nur bei fortgeschrittener Schwangerschaft und der Erziehung von Kleinkin- dern gilt die Erwerbstätigkeit als unzumutbar. Die Anforderungen sind sogar so hart, dass ein möglicher Studienabbruch auch nicht als Grund angesehen wird, um Hilfsgelder auszuzah- len. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beurlaubung vom Studium rechtzeitig erfolgen muss. Befindet man sich schon in der Mitte des Semesters und beschließt dann die Beurlau- bung, muss der erstattete BAföG-Betrag ersetzt werden. ALG II wird aber frühestens nach Antragstellung ausgezahlt. Daher kann eine Schuldenfalle entstehen. Das ALG II kommt dabei nicht für BAföG-Schulden auf. Diese verbleiben beim Betroffenen. Wenn man selbst keinen Anspruch auf ALG II hat, so haben die eigenen Kinder aber mög- licherweise einen. In erster Linie sollten hier aber Unterhaltungszahlungen durch den Vater oder Wohngeld bezogen werden – diese Optionen haben Vorrang. Kinder unter 15 Jahren erhalten dabei kein ALG II, sondern Sozialgeld. Wurde ein Anspruch auf Kinderzuschlag ne- gativ beschieden, dann kann auf Sozialgeld für Kinder zurückgegriffen werden. MEHRBEDARF Ist der Zeitraum ab der 13. Schwangerschaftswoche von besonderer Hilfsbedürftigkeit ge- kennzeichnet, dann kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Allein- erziehende. Das BAföG betrifft auch nicht notwendige Leistungen für Kinder. Insbesondere für Kinder kann daher ALG II bzw. Sozialgeld beantragt werden, wenn es keine andere Mög- lichkeit gibt, deren Bedürfnisse abzudecken. Der Mehrbedarf bezieht sich auch auf erwerbs- fähige Behinderte, die spezifischen Umständen ausgesetzt sind. Ein Mehrbedarf kann auch in folgenden Fällen geltend gemacht werden: eine kostenintensive Ernährung, die medizi- nisch indiziert ist, die Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgegenstände, wenn Nachwuchs unterwegs ist, die Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Klassenfahrten für den Nachwuchs im Kontext mit Bestimmungen des Schul- rechts. UNTERSCHEIDUNG: ALG II, SOZIALGELD UND SOZIALHILFE Das ALG II, das im Sozialgesetzbuch II geregelt ist, betrifft alle diejenigen, die erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. Das Sozialgeld betrifft alle nicht erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, die mit erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Grundsätzlich ist das Sozialgeld dem ALG II ähnlich. Auf Sozialhilfe wird vorrangig zurückgegriffen, wenn es sich um voll erwerbsgeminderte Studierende handelt, die dies auf Dauer sind. FREITISCHE Ein wertvoller Tipp sind sogenannte „Freitische“, die es in Form von kostenlosen Essens- marken für Wochen oder auch Monate gibt. Um einen „Freitisch“ zu erhalten, müssen die Kontoauszüge der vergangenen Monate vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass das Einkommen wirklich sehr gering ist und somit eine Bedürftigkeit besteht. Die richtigen An- sprechpartner hierfür sind die Mitarbeiter des Sozialreferates der Studierendenvertretung. 24
  • 25. Diese können auf jeden Fall auf die richtige Stelle verweisen, wenn sie selbst nicht zuständig sind. III. H) KINDERGELD: WENN DIE ELTERN NUR UNREGELMÄßIG GELDER BEI- STEUERN Grundsätzlich gesehen ist das Kindergeld eine Leistung des Staates, die einen Beitrag dar- stellt, um Kindern den Lebensunterhalt zu garantieren und Eltern diesbezüglich finanziell zu unterstützen. Normalerweise wird das Kindergeld an die Eltern direkt ausbezahlt. Im Prinzip soll dabei der entsprechende Teil des Elterneinkommens zum Wohle der Kinder steuerfrei verbleiben. Das Kindergeld ist ein Mittel hierfür: Denn damit wird den Eltern im monatlichen Turnus ein Steueranteil auf ihr Einkommen ausbezahlt (Steuervergütung). Im Gegenzug können Steuerfreibeträge für Kinder gewährt werden, wobei der Stand seit 2010 bei 7.008 pro Jahr lag. Daher ist es nur recht und billig, dass Eltern ihren Kindern das Kindergeld zu- gutekommen lassen. Tritt jedoch der Fall ein, dass die Eltern nicht oder nur sehr wenig Unterhalt für Kinder bis zu 25 Jahren bezahlen, obwohl sie regelmäßig Kindergeld erhalten, können Kinder bei den zu- ständigen Behörden beantragen, dass die Gelder an sie selbst ausbezahlt werden. Kinder- geld wird auch dann für Kinder über 18 Jahren vom Staat ausbezahlt, wenn diese eine Aus- bildung absolvieren, wozu ein Studium gehört. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit dem 25. Geburtstag. Wehr- und Zivildienst verlängern dabei die Phase, in der Kindergeld ausbe- zahlt wird. Zu berücksichtigen ist, dass der Zeitraum zwischen Studienbeginn und Schulab- schluss nicht länger als vier Monate betragen darf. Doch auch wenn all diese Eventualitäten in Betracht gezogen werden, kann ein Kind nur dann das direkte Kindergeld beantragen, wenn 8.004 Euro als Einkommensgrenze gewahrt bleiben. Dabei werden seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro ausbezahlt, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Insbesondere bei Studenten können knapp 200 Euro im Monat mehr auf dem Konto eine Menge ausmachen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass das Existenzminimum für Studierende per gerichtlichen Beschluss auf 640 Euro festgelegt wurde. Sollten Eltern also nur sporadisch oder gar nichts zur Studienfinanzierung beitragen, dann lohnt es sich auf alle Fälle, eine direkte Auszahlung des Kindergeldes zu beantragen. Dabei können die Tatsa- chen auf den Tisch gelegt werden, denn das Kindergeld soll ausschließlich zum Lebensun- terhalt des Kindes beitragen. Beamte, die darüber entscheiden, ob das Kindergeld direkt ausgezahlt werden soll, sehen dies in der Regel genauso wie die Antragssteller und bewilli- gen den Antrag. Damit ist ein Teil der Grundsicherung für die Studienfinanzierung gegeben und kein Studierender sollte auf sein Kindergeld verzichten, wenn ihn die Eltern nicht ander- weitig finanziell unterstützen. 25
  • 26. IV.) ABSCHLIESSENDE INFORMATIONEN Wer sich umfassend über finanzielle Fördermöglichkeit für das Studium informieren will, der sollte zunächst bei den Eltern und beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) anklopfen. Denn dies sind die ersten Anlaufstellen, die in der Pflicht sind, Studenten finanziell zu unter- stützen. Wer weitere Informationen sucht, der ist bei den Studentenwerken an der richtigen Stelle, die umfassend und detailliert Auskunft geben können über alle Finanzierungsmöglich- keiten, die es gibt. Die vorliegende Abhandlung hat gezeigt, dass es tatsächlich viele Wege gibt, um ein Studium erfolgreich zu finanzieren: Angefangen bei der Unterstützung durch die Eltern über BAföG, diverse Studienkredite, duale Ausbildung bis hin zur Beantragung der direkten Auszahlung von Kindergeld. Wer speziellere Informationen zu einzelnen den einzelnen Förderungsmöglichkeiten sucht, wendet sich am besten an die im Text genannten Fachstellen. Aber auch das Internet liefert eine Menge Informationen zum Thema Studienfinanzierung, beispielsweise die Bundesagen- tur für Arbeit unter arbeitsagentur.de/Studienfinanzierung. Wichtig ist dabei zunächst, sich darüber im Klaren zu sein, was man wirklich möchte, um dann an die entsprechenden Stel- len heranzutreten. Es steht außer Frage, dass die mittlerweile gängigen Studiengebühren, die in manchen Bun- desländern bis zu 500 Euro pro Semester betragen, eine beträchtliche Hürde darstellen. Es ist auch offensichtlich, dass angesichts der verdichteten Bachelor- und Masterstudiengänge Jobben nebenher schwieriger geworden ist. Dem stehen aber auch eine Vielzahl von Unter- stützungsmöglichkeiten gegenüber und im Vorteil ist ganz klar derjenige, der einen Überblick hat und weiß, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Gerade die Fülle an Informationen und Angeboten macht es aber zum Teil wieder schwer, den notwendigen „Durchblick“ zu bekommen und zu wissen, wo es welche Leistungen wofür gibt. Umso wichtiger ist es, sich mit der Frage der Studienfinanzierung rechtzeitig auseinanderzusetzen, um die Möglichkei- ten ausschöpfen zu können. Am besten kontaktiert man beizeiten eine Studienberatungsstel- le, wo nicht nur fachliche Fragen im Vordergrund stehen. Auf jeden Fall sollte man sich nicht entmutigen lassen und die Chance eines Studiums als Zukunftsoption entschlossen ergreifen. Der Gesetzgeber hat hierfür zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, damit ein Studium nicht an finanziellen Fragen scheitern muss. Nicht zuletzt ist das Gros der Eltern bereit, den Sprösslingen bei der Bewältigung der akademischen Ausbil- dung unter die Arme zu greifen. Genauso, wie viele Wege nach Rom führen, so führen auch viele Wege dazu, ein Studium finanziell erfolgreich zu bewältigen. Angehende Studenten können deswegen durchaus frohen Mutes sein, wenn sie ihr Studium beginnen. Es empfiehlt sich dabei auch engen Kontakt zu den Fachschaften und zu den Studierendenvertretungen zu halten, denn diese wissen oft mehr als andere und außerdem steht bei diesen Organisati- onen immer noch der Solidaritätsgedanke im Vordergrund. An die richtigen Stellen herantre- ten, sich informieren, Kontakte zu den richtigen Menschen unterhalten, das sind zwar keine Garanten für ein erfolgreiches Studium, jedoch gute Ausgangspositionen, um auf dem Lau- fenden zu sein. Vieles ergibt sich im Verlauf des Studiums auch wie von selbst. Man sollte sich bei seinen Bemühungen um Finanzierungsmöglichkeiten immer vor Augen halten, dass ein Studium heute für viele Tätigkeiten vorausgesetzt wird. Es ist aber auch eine Methode, um sich selbst zu verwirklichen und Erfahrungen fürs Leben zu machen. Wenn 26
  • 27. man zu einem Studium persönlich geeignet ist, sollte man daher alle Möglichkeiten ausloten, um dieses auch finanzierbar zu machen. Sollten alle Strick reißen, kann man auch ein Ur- laubssemester einlegen, um zu arbeiten und so Gelder für die nächsten Semester anzu- sammeln. WARUM ÜBERHAUPT EIN STUDIUM? Abschließend sollen noch einige gute Gründe genannt werden, warum ein Studium erstre- benswert ist. Zum einen fördert es nachweislich die intellektuellen Fähigkeiten und schult durch das verarbeitete Wissen ein bestimmtes methodisches Denken. Zum anderen ist ein Studium häufig eine Zugangsvoraussetzung zu einer Arbeitsstelle, vor allem für gut bezahlte Arbeitsstellen. Der akademische Kosmos, in dem man sich bewegt, bildet auch den Charak- ter: die Fähigkeiten, sich konstruktiv auseinanderzusetzen, kritisch zu sein, sich selbststän- dig Wissensgebiete zu erschließen und sich in einem größeren Kontext zurechtzufinden. Potenzielle Arbeitgeber schätzen nicht nur das Wissen selbst, das während des Studiums erworben wurde, sondern auch die analytischen Fähigkeiten und die Fähigkeit, systematisch zu denken und vorzugehen. Das Vermögen, wissenschaftlich zu denken, das Wissen selbst, das man sich angeeignet hat, und die Erfahrungen, die man im bunten universitären Kosmos gemacht hat, all dies kann einem niemand mehr nehmen. Ein Studium ist deshalb in mehre- rer Hinsicht eine wertvolle Investition und nicht einfach nur eine der besten Möglichkeiten, um später eine gut bezahlte Stelle zu bekommen oder Prestige zu genießen. Ein Studium ist eine Investition, die in vielerlei Hinsicht wertvoll ist: bezüglich des finanziellen Aspekts, der persönlichen Bildung und der nachhaltigen Charakterprägung durch eine multikulturelle Welt. Studienabsolventen haben in der Regel auch gelernt, mit Stress umzugehen, was ein weite- rer Aspekt ist, warum sie für künftige Arbeitgeber attraktiv sind. Im Idealfall wurden auch ein oder zwei Auslandssemester absolviert, was einen profunden Einblick in andere Kulturen gibt, ganz abgesehen von den erworbenen sprachlichen Fertigkeiten. Studienabgänger sind somit universell gebildet, was sowohl für das Berufsleben eine gute Ausgangsposition ist als auch für das persönliche Leben. Zudem ist es auch so, dass immer mehr Abiturienten in die Hörsäle strömen – trotz steigen- der Kosten und Studiengebühren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist ein Studium heutzu- tage deswegen eine wichtige Bedingung. Im Idealfall studiert man Fächer, die der persönli- chen Neigung entsprechen und auch gute Berufschancen eröffnen. Doch auch wenn man ein sogenanntes exotisches Fach studiert, findet sich für Clevere immer eine Möglichkeit, um später damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Viele Gründe sprechen deswegen für die Absolvierung eines Studiums. Nicht zuletzt ist es auch ein erster Schritt in die Unabhängigkeit vom Elternhaus und von der Heimatstadt. Des- wegen sollte man sich möglich früh überlegen, welche Richtung man einschlagen will. Ein Studium will sorgfältig vorbereitet sein und nicht zuletzt gehört die Klärung der finanziellen Situation dazu. Auf einer sicheren finanziellen Basis bzw. einem fundierten Plan, wie man sich finanzieren möchte, studiert es sich leichter und unbelasteter. Die vorliegende Abhand- lung versteht sich als Beitrag, um Impulse zu setzen und auf Möglichkeiten hinzuweisen. Studienfinanzierung und Studienerfolg, das muss jedoch jeder selbst in die Hand nehmen, denn das ist es, worauf ein Studium abzielt: auf eine Persönlichkeit, die Wege findet, um auch mit Schwierigkeiten fertig zu werden. 27
  • 28. V.) QUELLENANGABEN Bundesagentur für Arbeit: Studienfinanzierung; http://www.arbeitsagentur.de/nn_26330/Navigation/zentral/Buerger/Studium/Studienfinanzier ung/Studienfinanzierung-Nav.html (Abgerufen am 07.07.2011) Bundesverwaltungsamt: Bildungskredit; http://www.bildungskredit.de (Abgerufen am 07.07.2011) Studentenpilot.de: Bildungsfonds; http://www.studentenpilot.de/finanzen/bildungsfonds/ (Abgerufen am 07.07.2011) Studienfinanzierung.de: Die Begabtenförderungswerke; http://www.studienfinanzierung.de/stipendien/begabtenfoerderungswerke.html(Abgerufen am 07.07.2011) Studienkredit.de: Infoportal rund um Studienkredite; http://www.studienkredit.de (Abgerufen am 07.07.2011) Studis Online: BaföG-Rechner; http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ (Abgerufen am 07.07.2011) Studis Online: Mietkosten; http://www.studis- online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/mietkosten.php (Abgerufen am 07.07.2011) Studis Online: Studienabschlussdarlehen / Überbrückungsdarlehen; http://www.studis- online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabschlussdarlehen.php (Abgerufen am 07.07.2011) Studis Online: Studienkosten; http://www.studis- online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php (Abgerufen am 07.07.2011) 28