10 Tipps um die Risiken einer Gründung im Nebenerwerb zu erkennen und zu umgehen. Von der Unternehmensberaterin für Kleinunternehmen und Existenzgründungen Annette Eschment im Rahmen der Infobörse Frau und Beruf, Lüdenscheid, 14 Juni 2014.
2. Ihre Businessplan-Expertin: annette eschment microconsultant 2
Agenda
• Wer gründet „in Teilzeit“?
• Warum gründet man „in Teilzeit“?
• Was muss man beachten?
• 10 Tipps für Existenzgründerinnen
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TeilzeitgründerInnen
Mehrheit aller Gründungen - in 2013:
65%!
Jede 2te Gründung von Frauen
Hpts. Dienstleistungen
Quelle: GründungsmonitorKfW
https://www.kfw.de/KfW-
Konzern/Newsroom/Veranstaltungen/KfW-
Gr%C3%BCndungsmonitor-2014/
6. 6
TeilzeitgründerInnen
Studentin Hausfrau Mutter in
Elternzeit
ALG 1
Bezieherin
ALG 2
Bezieherin
Angestellte
in TZ
Mini-
Jobberin
Angestellte
in Vollzeit
(Früh)-
Rentnerin
Gründungsstatistik 2013 :
ca. 35% „Nichterwerbspersonen“
ca. 50% erwerbstätig
ca. 15% arbeitslos
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Damit nichts schief geht:
Businessplan für Teilzeitgründerinnen
Nutzen Sie
– Checklisten, Kalkulationsmuster
– Bplan Vorlagen
– Beraterunterstützung
„Was wollen Sie wem, wann, wie,
nutzbringend, verkaufen?“
1. Präzisieren Sie Ihre Geschäftsidee
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(Beispiele)
Reden Sie mit
• Arbeitgeber
• Vermieter
• Stadtverwaltung
• Kammer
• Arbeitsagentur, Jobcenter…
„Müssen Sie bestimmte Auflagen erfüllen, die
mit Ihrer Person, Ihrer Qualifikation, dem
Standort, Ihrer beruflichen Situation…
verbunden sind?“
2. Klären Sie die Voraussetzungen
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Klären Sie entscheidende Fragen wie
- Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer -
Kleinunternehmen nach §19 UStG? Befreiungen?
- Einkommensteuervorauszahlungen
- Gewerbesteuer
…
Sie finden alle Fragen im „Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung“ vom Finanzamt. Gründungsberater helfen
Ihnen gern.
3. Klären Sie steuerliche Fragen
„Sind Sie Freiberuflerin oder
Gewerbetreibende? Werden Sie
Rechnungen mit oder ohne
Umsatzsteuer ausstellen? Wie
hoch ist Ihr voraussichtlicher
Gewinn?“
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Beispiele
- ALG I Bezieherin arbeitet 15 Stunden und mehr (verliert
alle Ansprüche)
- Familienversicherte verdient mehr als 385 €/Monat oder
arbeitet über 18 Std./Woche oder hat Angestellte, die/der mehr als 450 €
verdient oder Tätigkeit ist auf einen zukünftigen Haupterwerb
ausgerichtet
- Student arbeitet mehr als 20 h./Woche (Studententarif
entfällt)
- Teilzeitangestellte wird als „hauptberuflich selbstständig“
eingestuft (Indizien: mehr als 20 Stunden/Woche, größter Teil des
Einkommens, einen Mitarbeiter mehr als nur geringfügig beschäftigt)
…
Bitte erkunden Sie sich ausführlich bei Ihrer
Krankenversicherung.
4. Krankenversicherungsfragen klären
„Ist Ihr aktueller KV-Schutz ggf. durch
die Selbstständigkeit in Teilzeit
gefährdet?“AllesInfosohneGewähr
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Für eine Liste von Berufen besteht gesetzlich eine
Rentenversicherungspflicht. Es besteht eine
Meldepflicht. Auszug www.deutsche-rentenversicherung.de
5. Rentenversicherungspflicht klären
„Zählen Sie zu den Selbstständigen, die
Pflichtbeiträge abführen müssen, wenn Sie
mehr 450 €/Monat verdienen?“
Ausnahmen ggf. (selten) möglich.
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Vorsicht bei
- BAFOEG (Freibetrag f. kinderlose Singles 3.880 € in 12 Mon., sonst
Kürzung oder Streichung)
- ALG I (165 € anrechnungsfrei*** bzw. 235 € bei pauschalierten
Betriebsausgaben Max) – kein Anspruch wenn > 14,9h/Woche
- ALG II (Staffel ab 100 € Grundfreibetrag, Max. 300 € o. 330 € mit Kind)
- Elterngeld (Anrechnung: Elterngeld % nur auf Differenz zw.
Nettoeinkünfte Ursprungsberechnung und Nettoeinkünfte Elternzeit; kein
Anspruch wenn Zuverdienst > 2.700 € oder über 30 Std./Woche)
- Frührentner (Wenn < 450 €/Monat + 2 mal im Jahr bis 900 €: Gefahr
der drastischen Kürzung bis Streichung – individuelle Berechnung
erforderlich)
…
(Kindergeld: Kind < 25J. macht 2te Ausbildung u. arbeitet > 20h./Woche)
6. Auswirkung auf andere Bezüge prüfen
„Falls Sie von anderer Seite Geld beziehen:
kann Ihre Teilzeit-Selbstständigkeit ggf. den
Bezug komplett oder teilweise gefährden?“
***Sondertipp: wenn Sie
binnen 18 Monate vor der
Arbeitslosigkeit 12 Monate
regelmäßig im
Nebenerwerb selbstständig
waren, dürfen Sie den
Gewinn behalten (wenn
nicht höher als früher und <
15 Std./W)
AllesInfosohneGewähr
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Nicht zu vernachlässigen:
- Berufsgenossenschaft (ggf. Pflichtversicherung)
www.berufsgenossenschaft.de
- Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschäden)
Andere
- Vermögensschadenhaftplicht
- Diverse Sachversicherungen
- Berufsunfähigkeit, Unfall
7. Versicherungen abschließen
„Was passiert, wenn Sie einen Unfall
haben? Oder wenn Sie einem Kunden
einen Schaden zufügen?“
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Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf:
Liste der Investitionen + Startausgaben +
Unterdeckung der ersten Monate
(Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung)
Bei Bedarf: vor Gründung Darlehen beantragen
- „Family, Friends and Fools“
- Hausbankdarlehen
- Mikrodarlehen NRW/EU bis 25.000 €*
- KfW: ERP-Startgeld bis 100.000 €*
* Für Selbstständige im Haupterwerb und im vorläufigen
Nebenerwerb (NRWBank “binnen 3 Jahren“, KfW: „mittelfristig“)
Bei Übergang zur Hauptselbstständigkeit: Gründungszuschuss
beantragen
8. Finanzierung regeln
„Was brauchen Sie um an den Start
zu gehen? Welche Durststrecken
können Sie finanziell überbrücken?“
Statistik´: 4.900 €
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Ein guter Name, pfiffige Werbung… das alles zählt.
Aber zuerst sollten Sie folgende Hausaufgaben
erledigen:
- Zielkunden näher definieren
- Kundenprobleme identifizieren
- Wettbewerb unter die Lupe nehmen
- Preisgefüge in Ihrer Branche studieren
Dann geht‘s los: Name/Positionierung, Sortiment,
Preise und Margen, Vertrieb und Kommunikation
Werbung…
10. Seien Sie einzigartig
„Ihr persönliches Sprungbrett zum Erfolg: eine
überzeugende Marketingstrategie“
22. Seien Sie einzigartig wie…
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Tante Wilma – Julie Wirth
Grabenstraße 10
58511 Lüdenscheid
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 10:00 – 18:30 Uhr
Sa. 10:00 – 14:00 Uhr
02351 / 97 41 423
Plattform für kreative Köpfe aus
Lüdenscheid:
Unikate aus den Bereichen
Schmuck, Kleidung, Deko,
Accessoires und Kindersachen
Regalbretter für Kreative, Kurse
24. microconsultantae
Damit Sie Risiken umgehen…
Holen Sie sich Hilfe
bei
Ihrer Businessplan-Expertin:
annette eschment microconsultant
www.microconsultant.de