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Energiepolitik in Baden-Württemberg
Sitzung der BAG-Energie vom 29. bis 31. Mai 2015 in Stuttgart
Ministerialdirektor Helmfried Meinel
Amtschef des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik in Baden-
Württemberg
2. Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Baden-Württemberg 2015
3. Information, Beratung & Förderung in Baden-Württemberg
4. Übertragungsnetzausbau
Gliederung
18.09.15Folie 2
50 % Energie sparen
80 % Erneuerbare Energien
90 % weniger Treibhausgase
1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik
-
Erfolgszahlen für BW 2050
18.09.15Folie 3
Energieszenario Baden-Württemberg 2050
18.09.15Folie 4
18.09.15Folie 5
 Energiewende und Klimaschutzziele
- bis 2020 eine CO2-Minderung um 25 %
- bis 2050 eine CO2-Minderung um 90 % (Bezugsjahr1990)
Über 40 % der Endenergie werden für Heizung und
Warmwasser eingesetzt, daraus resultieren rund ein Viertel der
Treibhausgasemissionen im Land!
 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2013:
- verbindliche Festschreibung der CO2-Minderungsziele (§ 4)
- Belange des Klimaschutzes in BW konkretisieren und
Umsetzungsinstrumente schaffen (IEKK),
z.B. Novelle EWärmeG
 Seit 01.01.2008 in Kraft
 Seit 01.01.2010 Pflicht zum Einsatz von 10 % erneuerbaren
Energien in Bestandsgebäuden
 Pflichten für Neubauten zum 01.01.2009 vom EEWärmeG
des Bundes abgelöst
 Koalitionsvertrag 2011 der grün-roten Landesregierung
enthält Auftrag zur Weiterentwicklung
 Novelle wurde am 11.03.2015 vom Landtag beschlossen
 Inkrafttreten zum 01.07.2015
2. Das EWärmeG Baden-Württemberg
18.09.15Folie 6
Änderungen für Wohngebäude
 Anhebung des Pflichtanteils auf 15 %
 Solarthermie nicht mehr sog. Ankertechnologie
 Kombinierbarkeit von Erfüllungsoptionen
 gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan (5 %)
 Biogas 10 % nur bis 50 kW und Brennwerttechnologie
 Bioöl 10 % mit Brennwerttechnologie
 Dämmung der Kellerdecke als weitere Option
 PV als ersatzweise Erfüllungsoption (0,02 kWp/m2
WFl)
 Erleichterungen für kleine KWK-Anlagen
18.09.15Folie 7
Übersicht:
Erfüllungsoptionen
beim Wohngebäude
18.09.15Folie 8
Wohngebäude
Erfüllungsoptionen 5 % 10 % 15 %
Solarthermie
-Pauschaliert (0,07 bzw. 0,06 m2
/m2
Wfl) ✔ EZFH 0,023
MFH 0,02
✔EZFH 0,046
MFH 0,04
✔ EZFH 0,07
MFH 0,06
Holzzentralheizung ✔ ✔ ✔
Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) ✔ ✔ ✔
Biogas (i.V.m. Brennwert) max. 50 kW ✔ ✔ -
Bioöl (i.V.m. Brennwert) ✔ ✔ -
Einzelraumfeuerung - ✔ ✔
Baulicher Wärmeschutz
-Dach
-Außenwände
-Kellerdeckendämmung
-Transmissionswärmeverlust (H’t)
✔ > 8 VG
-
✔ 3 bis 4 VG
✔
✔ 5 bis 8 VG
-
✔ ≤ 2 VG
✔
✔ ≤ 4 VG
✔
-
✔
KWK
-bis 20 kWel (min. 15 kWhel Nettoarb./m2
)
-> 20 kWel
✔
✔
✔
✔
✔
✔
Anschluss an Wärmenetz ✔ ✔ ✔
Photovoltaik (0,02 kWp/m2
Wfl.) ✔ ✔ ✔
Wärmerückgewinnung - - -
Sanierungsfahrplan ✔ - -
Erfüllungsmöglichkeiten (EWärmeG 2015)
-schematische Übersicht-
 erstmals in den Anwendungsbereich des EWärmeG einbezogen
 Erfüllungsoptionen ähnlich wie beim Wohngebäude zuzüglich
Wärmerückgewinnung durch Lüftungsanlagen und
Abwärmenutzung
 keine Einzelraumfeuerung beim NWG
 Energetischer Sanierungsfahrplan (SFP): umfasst
Wärmeenergiebedarf und Lüftung, Kühlung, Beleuchtung
SFP ist für NWG vollständige Erfüllung (15%)
Regelungen für Nichtwohngebäude
18.09.15Folie 9
Übersicht:
Erfüllungsoptionen
beim
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude
Erfüllungsoptionen
5 % 10 % 15 %
Solarthermie
- Pauschaliert (0,06 m
2
/m
2
Nettogrundfläche) ✔ 0,02 ✔ 0,04 ✔ 0,06
Holzzentralheizung ✔ ✔ ✔
Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) ✔ ✔ ✔
Biogas (i.V.m. Brennwert) max. 50 kW ✔ ✔ -
Bioöl (i.V.m. Brennwert), max 50 kW ✔ ✔ -
Einzelraumfeuerung - - -
Baulicher Wärmeschutz
- Dach
- Außenwände
- Kellerdeckendämmung
- Transmissionswärmeverlust (H’t)
- Senkung des Wärmeenergiebedarf
✔ > 8 VG
-
✔ 3 - 4 VG
-
✔
✔ 5 - 8 VG
-
✔ ≤ 2 VG
-
✔
✔ ≤ 4 VG
✔
-
-
✔
KWK
- bis 20 kWel (min. 15 kWhel Nettoarbeit/m
2
)
- > 20 kWel
✔
✔
✔
✔
✔
✔
Anschluss an Wärmenetz ✔ ✔ ✔
Photovoltaik (0,02 kWp/m
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Nettogrundfläche) ✔ ✔ ✔
Wärmerückgewinnung ✔ ✔ ✔
Sanierungsfahrplan - - ✔
Erfüllungsmöglichkeiten (EWärmeG 2015)
-schematische Übersicht-
Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise)Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise)
EWärmeG 2015EWärmeG 2015
18.09.15Folie 11
Einsatz von 15 %
Erneuerbaren
Energien
-Solarthermie
-Holzzentralheizung
-Einzelraumfeuerung
-Wärmepumpe
-Biogas (10 %)
-Bioöl (10 %)
Einsatz von 15 %
Erneuerbaren
Energien
-Solarthermie
-Holzzentralheizung
-Einzelraumfeuerung
-Wärmepumpe
-Biogas (10 %)
-Bioöl (10 %)
Energieein-
sparung durch
baulichen
Wärmeschutz
(Dämmung)
-Dach
-Außenwand
-Kellerdecke
-Gesamthülle
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Gebäude-
individueller
energetischer
Sanierungs-
fahrplan
Gebäude-
individueller
energetischer
Sanierungs-
fahrplan
Sonstige Ersatz-
maßnahmen
-Kraft-Wärme-
Kopplung (BHKW)
-Anschluss an ein
Wärmenetz
-Photovoltaik
-NWG: Wärme-
rückgewinnung
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Kopplung (BHKW)
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Wärmenetz
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rückgewinnung
Sanierungsfahrplan
 Gesamtbetrachtung auf definiertes
Verbrauchsziel
 Ziel auf Bundesebene:
klimaneutraler Gebäudebestand bis
2050
• Senkung des Energiebedarfs
• Einsatz von EE
• effiziente Nutzung der Energie
 Ökologisch/wirtschaftlich optimale
Lösung für das individuelle
Gebäude
18.09.15Folie 12
 beim Wohngebäude: Reduktion des Pflichtanteils um 5 %
 beim Nichtwohngebäude: höhere Anforderungen, aber
vollwertige Erfüllungsoption (15%)
 Entwicklung einer Sanierungsstrategie für einzelne Gebäude,
Aufzeigen von Potentialen durch angepasste Maßnahmenpakete
(in einem Zug / schrittweise)
 Vorzeitiger, freiwilliger Sanierungsfahrplan wird anerkannt (darf
nicht älter als 5 Jahre sein)
 Ausstellungsberechtigung: Berechtigung zur Ausstellung von
Energieausweisen nach § 21 EnEV + Weiterbildungsmaßnahme
 Mustersanierungsfahrplan für Wohngebäude
 BAFA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude gleichwertig
 Details in einer Verordnung (Entwurf im Anhörungsverfahren)
Sanierungsfahrplan BW
18.09.15Folie 13
 Wohngebäude
- vor 2009 errichtet , Wohnfläche > 50 m2
- für eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten jährlich bestimmt
 Nichtwohngebäude
- vor 2009 errichtet, Nettogrundfläche > 50 m2
- Ausnahmen orientieren sich an §4 EEWärmeG/ § 1 Abs. 3 EnEV (z.B.
Ausnahmen für Kirchen; Betriebsgebäude, die unter 12 °C beheizt
werden; gewerbliche und industrielle Hallen für Fertigung/ Montage/
Produktion/ Lagerung)
• gemischt genutzte Gebäude: überwiegender Teil (flächenbezogen)
Geltungsbereich EWärmeG 2015
18.09.15Folie 14
 maßgeblich: zentrale Heizanlage
Ausnahme: Anlagen, die Wärme für ein Wärmenetz nach
KWKG erzeugen
neu: Heizanlage muss nicht mehr wesentlicher Bestandteil
des Gebäudes sein
 Austausch oder nachträglicher Einbau
auch: Anschluss an Wärmenetz, erstmaliger Einbau einer
zentralen Heizanlage
bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern: erster
Kesseltausch maßgeblich
Wann entsteht die Pflicht?
18.09.15Folie 15
 weiterhin für Vollzug zuständig: untere Baurechtsbehörden
 einheitliche Frist von 18 Monaten ab Inbetriebnahme der
neuen Heizanlage
 Nachweise: Eigentümer/ Sachkundiger
 Entwicklung eines elektronischen Beratungs- und
Nachweistools (optional)
 Pflicht entfällt, wenn alle Optionen technisch unmöglich sind
oder öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen
 Antrag auf Befreiung wie bisher möglich
Wann ist die Pflichterfüllung wie
nachzuweisen?
18.09.15Folie 16
 auch Altanlagen (z.B. Solarthermie, PV) können (ggf.
anteilig, je nach Größe) angerechnet werden
 bei den Vorgaben zur Dämmung gibt es keine Verschärfung
gegenüber der bisherigen EWärmeVO
 in der Vergangenheit vorgenommene Maßnahmen sind
anrechenbar, wenn sie die definierten Anforderungen erfüllen
(unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme)
Bestandsschutz
18.09.15Folie 17
 Potenzialatlas Erneuerbare Energien www.potenzialatlas-bw.de
 Contracting-Offensive BW
 Landeskonzept KWK: Vorstellung im Juli
 12 regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz
KMU (EFRE) in Vorbereitung
 Energieeffizienznetzwerke
 Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
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3. Information, Beratung & Förderung
18.09.15Folie 18
Zukunft Altbau
ein Programm des Ministeriums für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
Projektträgerin:
Beratung durch 34 regionale Energieagenturen
in Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale BW
Beratung
18.09.15Folie 19
 Energieeffizient Bauen und Sanieren (L-Bank mit KfW,
2,5 Mio. € Landesmittel / Jahr)
 Energieeffizienz bei KMU (L-Bank mit KfW, 2,5 Mio. €
Landesmittel / Jahr)
 Klimaschutz plus (10 Mio. € / Jahr)
 Klimaschutz mit System (27 Mio. € EFRE-Mittel) +
Programm für kleine Kommunen
 Mikro-BHKW (Brennstoffzellen)
 Demonstrationsvorhaben
 Nahwärmenetze (in Vorbereitung)
 Smart grids (10 Mio. €)
Förderprogramme BW
18.09.15Folie 20
4. Übertragungsnetzausbau
-
Situation der Stromversorgung in BW
 starke Wirtschaft, bevölkerungsreiches Land, hoher
Stromverbrauch (13 % Anteil am Verbrauch in D)
 „revierfern“, d. h. praktisch ohne eigene Energieträger
 hoher Anteil der Kernkraft an der Stromversorgung
 z. T. alter fossiler Kraftwerkspark (60er, 70er Jahre)
 BW ist schon heute Stromimportland (20 TWh, 20%)
 Nachholbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien,
insbesondere bei der Windenergie
18.09.15Folie 21
Herausforderungen in BW
 2019 bzw. 2022 gehen die verbliebenen Atomkraftwerke KKP 2
und GKN II endgültig vom Netz (2,6 GW)
 Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der
fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne, geht weiter
(Ziel: 38 % bis 2020)
 weitere fossile Kraftwerke werden vom Netz gehen
 kurz- und mittelfristig kein wesentlicher Rückgang des
Stromverbrauchs zu erwarten
18.09.15Folie 22
Herausforderungen in BW
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015
Verbrauch;Erzeugung,TWh/a
Bruttoverbrauch
Bruttoerzeugung
Kernenergie
EE-Erzeugung im Land
Quelle: StaLA; Nitsch 2014
Import
> 20
TWh
18.09.15Folie 23
Notwendigkeit SuedLink für Baden-
Württemberg
 Gewährleistung der Versorgungssicherheit
 lt. Szenario B des NEP 2014 Importbedarf in BW im Jahr 2024 bei
rund 36 %
 Strombedarf kann auch längerfristig nicht vollständig auf Basis
einheimischer erneuerbarer Energien gedeckt werden
 Speicherung vor Ort zumindest kurz- und mittelfristig ineffizient
(= Energieverschwendung) und extrem teuer
 Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der
Stromerzeugung (Klimaschutzziele)
 Erzeugungsüberschüsse aus Windenergie aus Niedersachsen und
Schleswig-Holstein
 Anbindung an NordLink, damit Zugriff auf Wasserkraft- und
Speicherpotentiale und Strommarkt in Nordeuropa
18.09.15Folie 24
Dialogverfahren SuedLink
 Federführung des Landes
 Landesregierung bekennt sich zu Bürgerbeteiligung
 Ziel
- bürger- und wohnortnaher Dialog auf Augenhöhe
- Anregungen für Planungen sollen einfließen
- Abgestimmter Vorschlag für Vorzugstrassenkorridor
 Ersetzt nicht das offizielle Genehmigungsverfahren
 Vorbild Dialog Westküstenleitung Schleswig-Holstein
18.09.15Folie 25
Dialogprozess
Folie 26
Projektbegleitung mit
Steuerungskreis aus
- Umweltministerium BW
- TransnetBW
- Regionalverband Heilbronn-
Franken
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durch DUH
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18.09.15Folie 27

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20150529 helmfried meinel

  • 1. Energiepolitik in Baden-Württemberg Sitzung der BAG-Energie vom 29. bis 31. Mai 2015 in Stuttgart Ministerialdirektor Helmfried Meinel Amtschef des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  • 2. 1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik in Baden- Württemberg 2. Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg 2015 3. Information, Beratung & Förderung in Baden-Württemberg 4. Übertragungsnetzausbau Gliederung 18.09.15Folie 2
  • 3. 50 % Energie sparen 80 % Erneuerbare Energien 90 % weniger Treibhausgase 1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik - Erfolgszahlen für BW 2050 18.09.15Folie 3
  • 5. 18.09.15Folie 5  Energiewende und Klimaschutzziele - bis 2020 eine CO2-Minderung um 25 % - bis 2050 eine CO2-Minderung um 90 % (Bezugsjahr1990) Über 40 % der Endenergie werden für Heizung und Warmwasser eingesetzt, daraus resultieren rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen im Land!  Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2013: - verbindliche Festschreibung der CO2-Minderungsziele (§ 4) - Belange des Klimaschutzes in BW konkretisieren und Umsetzungsinstrumente schaffen (IEKK), z.B. Novelle EWärmeG
  • 6.  Seit 01.01.2008 in Kraft  Seit 01.01.2010 Pflicht zum Einsatz von 10 % erneuerbaren Energien in Bestandsgebäuden  Pflichten für Neubauten zum 01.01.2009 vom EEWärmeG des Bundes abgelöst  Koalitionsvertrag 2011 der grün-roten Landesregierung enthält Auftrag zur Weiterentwicklung  Novelle wurde am 11.03.2015 vom Landtag beschlossen  Inkrafttreten zum 01.07.2015 2. Das EWärmeG Baden-Württemberg 18.09.15Folie 6
  • 7. Änderungen für Wohngebäude  Anhebung des Pflichtanteils auf 15 %  Solarthermie nicht mehr sog. Ankertechnologie  Kombinierbarkeit von Erfüllungsoptionen  gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan (5 %)  Biogas 10 % nur bis 50 kW und Brennwerttechnologie  Bioöl 10 % mit Brennwerttechnologie  Dämmung der Kellerdecke als weitere Option  PV als ersatzweise Erfüllungsoption (0,02 kWp/m2 WFl)  Erleichterungen für kleine KWK-Anlagen 18.09.15Folie 7
  • 8. Übersicht: Erfüllungsoptionen beim Wohngebäude 18.09.15Folie 8 Wohngebäude Erfüllungsoptionen 5 % 10 % 15 % Solarthermie -Pauschaliert (0,07 bzw. 0,06 m2 /m2 Wfl) ✔ EZFH 0,023 MFH 0,02 ✔EZFH 0,046 MFH 0,04 ✔ EZFH 0,07 MFH 0,06 Holzzentralheizung ✔ ✔ ✔ Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) ✔ ✔ ✔ Biogas (i.V.m. Brennwert) max. 50 kW ✔ ✔ - Bioöl (i.V.m. Brennwert) ✔ ✔ - Einzelraumfeuerung - ✔ ✔ Baulicher Wärmeschutz -Dach -Außenwände -Kellerdeckendämmung -Transmissionswärmeverlust (H’t) ✔ > 8 VG - ✔ 3 bis 4 VG ✔ ✔ 5 bis 8 VG - ✔ ≤ 2 VG ✔ ✔ ≤ 4 VG ✔ - ✔ KWK -bis 20 kWel (min. 15 kWhel Nettoarb./m2 ) -> 20 kWel ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Anschluss an Wärmenetz ✔ ✔ ✔ Photovoltaik (0,02 kWp/m2 Wfl.) ✔ ✔ ✔ Wärmerückgewinnung - - - Sanierungsfahrplan ✔ - - Erfüllungsmöglichkeiten (EWärmeG 2015) -schematische Übersicht-
  • 9.  erstmals in den Anwendungsbereich des EWärmeG einbezogen  Erfüllungsoptionen ähnlich wie beim Wohngebäude zuzüglich Wärmerückgewinnung durch Lüftungsanlagen und Abwärmenutzung  keine Einzelraumfeuerung beim NWG  Energetischer Sanierungsfahrplan (SFP): umfasst Wärmeenergiebedarf und Lüftung, Kühlung, Beleuchtung SFP ist für NWG vollständige Erfüllung (15%) Regelungen für Nichtwohngebäude 18.09.15Folie 9
  • 10. Übersicht: Erfüllungsoptionen beim Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude Erfüllungsoptionen 5 % 10 % 15 % Solarthermie - Pauschaliert (0,06 m 2 /m 2 Nettogrundfläche) ✔ 0,02 ✔ 0,04 ✔ 0,06 Holzzentralheizung ✔ ✔ ✔ Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) ✔ ✔ ✔ Biogas (i.V.m. Brennwert) max. 50 kW ✔ ✔ - Bioöl (i.V.m. Brennwert), max 50 kW ✔ ✔ - Einzelraumfeuerung - - - Baulicher Wärmeschutz - Dach - Außenwände - Kellerdeckendämmung - Transmissionswärmeverlust (H’t) - Senkung des Wärmeenergiebedarf ✔ > 8 VG - ✔ 3 - 4 VG - ✔ ✔ 5 - 8 VG - ✔ ≤ 2 VG - ✔ ✔ ≤ 4 VG ✔ - - ✔ KWK - bis 20 kWel (min. 15 kWhel Nettoarbeit/m 2 ) - > 20 kWel ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Anschluss an Wärmenetz ✔ ✔ ✔ Photovoltaik (0,02 kWp/m 2 Nettogrundfläche) ✔ ✔ ✔ Wärmerückgewinnung ✔ ✔ ✔ Sanierungsfahrplan - - ✔ Erfüllungsmöglichkeiten (EWärmeG 2015) -schematische Übersicht-
  • 11. Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise)Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise) EWärmeG 2015EWärmeG 2015 18.09.15Folie 11 Einsatz von 15 % Erneuerbaren Energien -Solarthermie -Holzzentralheizung -Einzelraumfeuerung -Wärmepumpe -Biogas (10 %) -Bioöl (10 %) Einsatz von 15 % Erneuerbaren Energien -Solarthermie -Holzzentralheizung -Einzelraumfeuerung -Wärmepumpe -Biogas (10 %) -Bioöl (10 %) Energieein- sparung durch baulichen Wärmeschutz (Dämmung) -Dach -Außenwand -Kellerdecke -Gesamthülle Energieein- sparung durch baulichen Wärmeschutz (Dämmung) -Dach -Außenwand -Kellerdecke -Gesamthülle Gebäude- individueller energetischer Sanierungs- fahrplan Gebäude- individueller energetischer Sanierungs- fahrplan Sonstige Ersatz- maßnahmen -Kraft-Wärme- Kopplung (BHKW) -Anschluss an ein Wärmenetz -Photovoltaik -NWG: Wärme- rückgewinnung Sonstige Ersatz- maßnahmen -Kraft-Wärme- Kopplung (BHKW) -Anschluss an ein Wärmenetz -Photovoltaik -NWG: Wärme- rückgewinnung
  • 12. Sanierungsfahrplan  Gesamtbetrachtung auf definiertes Verbrauchsziel  Ziel auf Bundesebene: klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 • Senkung des Energiebedarfs • Einsatz von EE • effiziente Nutzung der Energie  Ökologisch/wirtschaftlich optimale Lösung für das individuelle Gebäude 18.09.15Folie 12  beim Wohngebäude: Reduktion des Pflichtanteils um 5 %  beim Nichtwohngebäude: höhere Anforderungen, aber vollwertige Erfüllungsoption (15%)
  • 13.  Entwicklung einer Sanierungsstrategie für einzelne Gebäude, Aufzeigen von Potentialen durch angepasste Maßnahmenpakete (in einem Zug / schrittweise)  Vorzeitiger, freiwilliger Sanierungsfahrplan wird anerkannt (darf nicht älter als 5 Jahre sein)  Ausstellungsberechtigung: Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV + Weiterbildungsmaßnahme  Mustersanierungsfahrplan für Wohngebäude  BAFA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude gleichwertig  Details in einer Verordnung (Entwurf im Anhörungsverfahren) Sanierungsfahrplan BW 18.09.15Folie 13
  • 14.  Wohngebäude - vor 2009 errichtet , Wohnfläche > 50 m2 - für eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten jährlich bestimmt  Nichtwohngebäude - vor 2009 errichtet, Nettogrundfläche > 50 m2 - Ausnahmen orientieren sich an §4 EEWärmeG/ § 1 Abs. 3 EnEV (z.B. Ausnahmen für Kirchen; Betriebsgebäude, die unter 12 °C beheizt werden; gewerbliche und industrielle Hallen für Fertigung/ Montage/ Produktion/ Lagerung) • gemischt genutzte Gebäude: überwiegender Teil (flächenbezogen) Geltungsbereich EWärmeG 2015 18.09.15Folie 14
  • 15.  maßgeblich: zentrale Heizanlage Ausnahme: Anlagen, die Wärme für ein Wärmenetz nach KWKG erzeugen neu: Heizanlage muss nicht mehr wesentlicher Bestandteil des Gebäudes sein  Austausch oder nachträglicher Einbau auch: Anschluss an Wärmenetz, erstmaliger Einbau einer zentralen Heizanlage bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern: erster Kesseltausch maßgeblich Wann entsteht die Pflicht? 18.09.15Folie 15
  • 16.  weiterhin für Vollzug zuständig: untere Baurechtsbehörden  einheitliche Frist von 18 Monaten ab Inbetriebnahme der neuen Heizanlage  Nachweise: Eigentümer/ Sachkundiger  Entwicklung eines elektronischen Beratungs- und Nachweistools (optional)  Pflicht entfällt, wenn alle Optionen technisch unmöglich sind oder öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen  Antrag auf Befreiung wie bisher möglich Wann ist die Pflichterfüllung wie nachzuweisen? 18.09.15Folie 16
  • 17.  auch Altanlagen (z.B. Solarthermie, PV) können (ggf. anteilig, je nach Größe) angerechnet werden  bei den Vorgaben zur Dämmung gibt es keine Verschärfung gegenüber der bisherigen EWärmeVO  in der Vergangenheit vorgenommene Maßnahmen sind anrechenbar, wenn sie die definierten Anforderungen erfüllen (unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme) Bestandsschutz 18.09.15Folie 17
  • 18.  Potenzialatlas Erneuerbare Energien www.potenzialatlas-bw.de  Contracting-Offensive BW  Landeskonzept KWK: Vorstellung im Juli  12 regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz KMU (EFRE) in Vorbereitung  Energieeffizienznetzwerke  Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz (44 Stadt- und Landkreise) 3. Information, Beratung & Förderung 18.09.15Folie 18
  • 19. Zukunft Altbau ein Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Projektträgerin: Beratung durch 34 regionale Energieagenturen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale BW Beratung 18.09.15Folie 19
  • 20.  Energieeffizient Bauen und Sanieren (L-Bank mit KfW, 2,5 Mio. € Landesmittel / Jahr)  Energieeffizienz bei KMU (L-Bank mit KfW, 2,5 Mio. € Landesmittel / Jahr)  Klimaschutz plus (10 Mio. € / Jahr)  Klimaschutz mit System (27 Mio. € EFRE-Mittel) + Programm für kleine Kommunen  Mikro-BHKW (Brennstoffzellen)  Demonstrationsvorhaben  Nahwärmenetze (in Vorbereitung)  Smart grids (10 Mio. €) Förderprogramme BW 18.09.15Folie 20
  • 21. 4. Übertragungsnetzausbau - Situation der Stromversorgung in BW  starke Wirtschaft, bevölkerungsreiches Land, hoher Stromverbrauch (13 % Anteil am Verbrauch in D)  „revierfern“, d. h. praktisch ohne eigene Energieträger  hoher Anteil der Kernkraft an der Stromversorgung  z. T. alter fossiler Kraftwerkspark (60er, 70er Jahre)  BW ist schon heute Stromimportland (20 TWh, 20%)  Nachholbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Windenergie 18.09.15Folie 21
  • 22. Herausforderungen in BW  2019 bzw. 2022 gehen die verbliebenen Atomkraftwerke KKP 2 und GKN II endgültig vom Netz (2,6 GW)  Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne, geht weiter (Ziel: 38 % bis 2020)  weitere fossile Kraftwerke werden vom Netz gehen  kurz- und mittelfristig kein wesentlicher Rückgang des Stromverbrauchs zu erwarten 18.09.15Folie 22
  • 23. Herausforderungen in BW 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Verbrauch;Erzeugung,TWh/a Bruttoverbrauch Bruttoerzeugung Kernenergie EE-Erzeugung im Land Quelle: StaLA; Nitsch 2014 Import > 20 TWh 18.09.15Folie 23
  • 24. Notwendigkeit SuedLink für Baden- Württemberg  Gewährleistung der Versorgungssicherheit  lt. Szenario B des NEP 2014 Importbedarf in BW im Jahr 2024 bei rund 36 %  Strombedarf kann auch längerfristig nicht vollständig auf Basis einheimischer erneuerbarer Energien gedeckt werden  Speicherung vor Ort zumindest kurz- und mittelfristig ineffizient (= Energieverschwendung) und extrem teuer  Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung (Klimaschutzziele)  Erzeugungsüberschüsse aus Windenergie aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein  Anbindung an NordLink, damit Zugriff auf Wasserkraft- und Speicherpotentiale und Strommarkt in Nordeuropa 18.09.15Folie 24
  • 25. Dialogverfahren SuedLink  Federführung des Landes  Landesregierung bekennt sich zu Bürgerbeteiligung  Ziel - bürger- und wohnortnaher Dialog auf Augenhöhe - Anregungen für Planungen sollen einfließen - Abgestimmter Vorschlag für Vorzugstrassenkorridor  Ersetzt nicht das offizielle Genehmigungsverfahren  Vorbild Dialog Westküstenleitung Schleswig-Holstein 18.09.15Folie 25
  • 26. Dialogprozess Folie 26 Projektbegleitung mit Steuerungskreis aus - Umweltministerium BW - TransnetBW - Regionalverband Heilbronn- Franken - Deutsche Umwelthilfe Moderation der Veranstaltungen durch DUH