1. Energiepolitik in Baden-Württemberg
Sitzung der BAG-Energie vom 29. bis 31. Mai 2015 in Stuttgart
Ministerialdirektor Helmfried Meinel
Amtschef des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
2. 1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik in Baden-
Württemberg
2. Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Baden-Württemberg 2015
3. Information, Beratung & Förderung in Baden-Württemberg
4. Übertragungsnetzausbau
Gliederung
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3. 50 % Energie sparen
80 % Erneuerbare Energien
90 % weniger Treibhausgase
1. Rahmenbedingungen der Energiepolitik
-
Erfolgszahlen für BW 2050
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5. 18.09.15Folie 5
Energiewende und Klimaschutzziele
- bis 2020 eine CO2-Minderung um 25 %
- bis 2050 eine CO2-Minderung um 90 % (Bezugsjahr1990)
Über 40 % der Endenergie werden für Heizung und
Warmwasser eingesetzt, daraus resultieren rund ein Viertel der
Treibhausgasemissionen im Land!
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2013:
- verbindliche Festschreibung der CO2-Minderungsziele (§ 4)
- Belange des Klimaschutzes in BW konkretisieren und
Umsetzungsinstrumente schaffen (IEKK),
z.B. Novelle EWärmeG
6. Seit 01.01.2008 in Kraft
Seit 01.01.2010 Pflicht zum Einsatz von 10 % erneuerbaren
Energien in Bestandsgebäuden
Pflichten für Neubauten zum 01.01.2009 vom EEWärmeG
des Bundes abgelöst
Koalitionsvertrag 2011 der grün-roten Landesregierung
enthält Auftrag zur Weiterentwicklung
Novelle wurde am 11.03.2015 vom Landtag beschlossen
Inkrafttreten zum 01.07.2015
2. Das EWärmeG Baden-Württemberg
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7. Änderungen für Wohngebäude
Anhebung des Pflichtanteils auf 15 %
Solarthermie nicht mehr sog. Ankertechnologie
Kombinierbarkeit von Erfüllungsoptionen
gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan (5 %)
Biogas 10 % nur bis 50 kW und Brennwerttechnologie
Bioöl 10 % mit Brennwerttechnologie
Dämmung der Kellerdecke als weitere Option
PV als ersatzweise Erfüllungsoption (0,02 kWp/m2
WFl)
Erleichterungen für kleine KWK-Anlagen
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9. erstmals in den Anwendungsbereich des EWärmeG einbezogen
Erfüllungsoptionen ähnlich wie beim Wohngebäude zuzüglich
Wärmerückgewinnung durch Lüftungsanlagen und
Abwärmenutzung
keine Einzelraumfeuerung beim NWG
Energetischer Sanierungsfahrplan (SFP): umfasst
Wärmeenergiebedarf und Lüftung, Kühlung, Beleuchtung
SFP ist für NWG vollständige Erfüllung (15%)
Regelungen für Nichtwohngebäude
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11. Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise)Erfüllungsoptionen (vollständig oder teilweise)
EWärmeG 2015EWärmeG 2015
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Einsatz von 15 %
Erneuerbaren
Energien
-Solarthermie
-Holzzentralheizung
-Einzelraumfeuerung
-Wärmepumpe
-Biogas (10 %)
-Bioöl (10 %)
Einsatz von 15 %
Erneuerbaren
Energien
-Solarthermie
-Holzzentralheizung
-Einzelraumfeuerung
-Wärmepumpe
-Biogas (10 %)
-Bioöl (10 %)
Energieein-
sparung durch
baulichen
Wärmeschutz
(Dämmung)
-Dach
-Außenwand
-Kellerdecke
-Gesamthülle
Energieein-
sparung durch
baulichen
Wärmeschutz
(Dämmung)
-Dach
-Außenwand
-Kellerdecke
-Gesamthülle
Gebäude-
individueller
energetischer
Sanierungs-
fahrplan
Gebäude-
individueller
energetischer
Sanierungs-
fahrplan
Sonstige Ersatz-
maßnahmen
-Kraft-Wärme-
Kopplung (BHKW)
-Anschluss an ein
Wärmenetz
-Photovoltaik
-NWG: Wärme-
rückgewinnung
Sonstige Ersatz-
maßnahmen
-Kraft-Wärme-
Kopplung (BHKW)
-Anschluss an ein
Wärmenetz
-Photovoltaik
-NWG: Wärme-
rückgewinnung
12. Sanierungsfahrplan
Gesamtbetrachtung auf definiertes
Verbrauchsziel
Ziel auf Bundesebene:
klimaneutraler Gebäudebestand bis
2050
• Senkung des Energiebedarfs
• Einsatz von EE
• effiziente Nutzung der Energie
Ökologisch/wirtschaftlich optimale
Lösung für das individuelle
Gebäude
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beim Wohngebäude: Reduktion des Pflichtanteils um 5 %
beim Nichtwohngebäude: höhere Anforderungen, aber
vollwertige Erfüllungsoption (15%)
13. Entwicklung einer Sanierungsstrategie für einzelne Gebäude,
Aufzeigen von Potentialen durch angepasste Maßnahmenpakete
(in einem Zug / schrittweise)
Vorzeitiger, freiwilliger Sanierungsfahrplan wird anerkannt (darf
nicht älter als 5 Jahre sein)
Ausstellungsberechtigung: Berechtigung zur Ausstellung von
Energieausweisen nach § 21 EnEV + Weiterbildungsmaßnahme
Mustersanierungsfahrplan für Wohngebäude
BAFA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude gleichwertig
Details in einer Verordnung (Entwurf im Anhörungsverfahren)
Sanierungsfahrplan BW
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14. Wohngebäude
- vor 2009 errichtet , Wohnfläche > 50 m2
- für eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten jährlich bestimmt
Nichtwohngebäude
- vor 2009 errichtet, Nettogrundfläche > 50 m2
- Ausnahmen orientieren sich an §4 EEWärmeG/ § 1 Abs. 3 EnEV (z.B.
Ausnahmen für Kirchen; Betriebsgebäude, die unter 12 °C beheizt
werden; gewerbliche und industrielle Hallen für Fertigung/ Montage/
Produktion/ Lagerung)
• gemischt genutzte Gebäude: überwiegender Teil (flächenbezogen)
Geltungsbereich EWärmeG 2015
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15. maßgeblich: zentrale Heizanlage
Ausnahme: Anlagen, die Wärme für ein Wärmenetz nach
KWKG erzeugen
neu: Heizanlage muss nicht mehr wesentlicher Bestandteil
des Gebäudes sein
Austausch oder nachträglicher Einbau
auch: Anschluss an Wärmenetz, erstmaliger Einbau einer
zentralen Heizanlage
bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern: erster
Kesseltausch maßgeblich
Wann entsteht die Pflicht?
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16. weiterhin für Vollzug zuständig: untere Baurechtsbehörden
einheitliche Frist von 18 Monaten ab Inbetriebnahme der
neuen Heizanlage
Nachweise: Eigentümer/ Sachkundiger
Entwicklung eines elektronischen Beratungs- und
Nachweistools (optional)
Pflicht entfällt, wenn alle Optionen technisch unmöglich sind
oder öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen
Antrag auf Befreiung wie bisher möglich
Wann ist die Pflichterfüllung wie
nachzuweisen?
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17. auch Altanlagen (z.B. Solarthermie, PV) können (ggf.
anteilig, je nach Größe) angerechnet werden
bei den Vorgaben zur Dämmung gibt es keine Verschärfung
gegenüber der bisherigen EWärmeVO
in der Vergangenheit vorgenommene Maßnahmen sind
anrechenbar, wenn sie die definierten Anforderungen erfüllen
(unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme)
Bestandsschutz
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19. Zukunft Altbau
ein Programm des Ministeriums für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
Projektträgerin:
Beratung durch 34 regionale Energieagenturen
in Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale BW
Beratung
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20. Energieeffizient Bauen und Sanieren (L-Bank mit KfW,
2,5 Mio. € Landesmittel / Jahr)
Energieeffizienz bei KMU (L-Bank mit KfW, 2,5 Mio. €
Landesmittel / Jahr)
Klimaschutz plus (10 Mio. € / Jahr)
Klimaschutz mit System (27 Mio. € EFRE-Mittel) +
Programm für kleine Kommunen
Mikro-BHKW (Brennstoffzellen)
Demonstrationsvorhaben
Nahwärmenetze (in Vorbereitung)
Smart grids (10 Mio. €)
Förderprogramme BW
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21. 4. Übertragungsnetzausbau
-
Situation der Stromversorgung in BW
starke Wirtschaft, bevölkerungsreiches Land, hoher
Stromverbrauch (13 % Anteil am Verbrauch in D)
„revierfern“, d. h. praktisch ohne eigene Energieträger
hoher Anteil der Kernkraft an der Stromversorgung
z. T. alter fossiler Kraftwerkspark (60er, 70er Jahre)
BW ist schon heute Stromimportland (20 TWh, 20%)
Nachholbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien,
insbesondere bei der Windenergie
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22. Herausforderungen in BW
2019 bzw. 2022 gehen die verbliebenen Atomkraftwerke KKP 2
und GKN II endgültig vom Netz (2,6 GW)
Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der
fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne, geht weiter
(Ziel: 38 % bis 2020)
weitere fossile Kraftwerke werden vom Netz gehen
kurz- und mittelfristig kein wesentlicher Rückgang des
Stromverbrauchs zu erwarten
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24. Notwendigkeit SuedLink für Baden-
Württemberg
Gewährleistung der Versorgungssicherheit
lt. Szenario B des NEP 2014 Importbedarf in BW im Jahr 2024 bei
rund 36 %
Strombedarf kann auch längerfristig nicht vollständig auf Basis
einheimischer erneuerbarer Energien gedeckt werden
Speicherung vor Ort zumindest kurz- und mittelfristig ineffizient
(= Energieverschwendung) und extrem teuer
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der
Stromerzeugung (Klimaschutzziele)
Erzeugungsüberschüsse aus Windenergie aus Niedersachsen und
Schleswig-Holstein
Anbindung an NordLink, damit Zugriff auf Wasserkraft- und
Speicherpotentiale und Strommarkt in Nordeuropa
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25. Dialogverfahren SuedLink
Federführung des Landes
Landesregierung bekennt sich zu Bürgerbeteiligung
Ziel
- bürger- und wohnortnaher Dialog auf Augenhöhe
- Anregungen für Planungen sollen einfließen
- Abgestimmter Vorschlag für Vorzugstrassenkorridor
Ersetzt nicht das offizielle Genehmigungsverfahren
Vorbild Dialog Westküstenleitung Schleswig-Holstein
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