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Datenschutzgrundverordnung - wie bereite ich mich
vor?
Name: Benedikt Aichinger
Ausbildung: Wirtscha7sinforma:ker
2004 Diplomarbeit e-Government und DSG2000
2003 bis 2007 IT Prüfer (Cer:fied Informa:on Security Auditor) bei KPMG Linz
2007 Technische Projektleitung in der ARGE ELGA für das Dokumentenregister
2009 Anmeldung des ersten Informa:onsverbunds im Gesundheitswesen
2009 bis 2017 zahlreiche Projekte und Beratungen von Kunden im Gesundheitswesen und Organen der
Selbstverwaltung im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und den technischen Architekturen dafür.
2016 Gründung der Synca GmbH und 2017 Start von swync mit dem Ziel DSGVO konformes Kontaktmanagement zu
ermöglichen
ist NICHT für Unternehmer die:
Daten ihrer Kunden verkaufen oder im Adresshandel tä9g sind1.
Gesundheits2. -, biometrische, gene9sche Daten oder Daten von
Kindern verarbeiten
Big Data Analysen oder ein3. Profiling ihrer Kunden durchführen – also
Geld mit den Daten ihrer Kunden verdienen
Datenschutz
Rechtliche Rahmenbedingungen die den Umgang mit personenbezogenen
Daten regeln sollen.
IT Security
Technische Sicherungsmaßnahmen die immer nach „dem Stand der Technik“
und „wirtscha?lich sinnvoll“ sein sollen.
Art 4 DSGVO: Alle Informa4onen, die sich auf eine iden4fizierte oder
iden4fizierbare natürliche Person beziehen
Sämtliche Informa4onen, die mit einer Person in Verbindung stehen oder
in Verbindung gebracht werden können = persönliche Daten
Speichermedium, Dateiformat etc. für Datenbegriff irrelevant
Iden%fika%onsdaten:
Name
Geburtsdatum
Adresse
E-Mail
Telefonnummer
Personenbezogene Daten:
Einkommen
Bankverbindung
Lebenslauf
Werturteile („Zahlungsmoral“)
Bild- und Tondokumente
(MitschniDe von Videoanlagen!)
Einkaufsverhalten
Sensible Daten:
Ethnische HerkunH
Religiöse Überzeugung
Gesundheitsdaten
SNgmaNsierende InformaNonen
Sexualleben
PoliNsche Meinung /
GewerkschaHszugehörigkeit
Die Grundsätze und Vorschri2en zum Schutz natürlicher Personen bei
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten
gewährleisten, dass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und
insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten
ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts
gewahrt bleiben.
Natürliche Personen sollten die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen.
Natürliche Personen, Wirtscha8 und Staat sollten in rechtlicher und
prak=scher Hinsicht über mehr Sicherheit verfügen.
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich
persönlicher oder familiärer Tä6gkeiten und somit ohne Bezug zu einer
beruflichen oder wirtscha8lichen Tä=gkeit vorgenommen wird.
Die Einwilligung sollte durch eine eindeu/ge bestä/gende Handlung erfolgen, mit
der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich
bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.... Dies könnte etwa
durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, ... oder durch
eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen.... S/llschweigen, bereits
angekreuzte Kästchen oder Untä/gkeit der betroffenen Person sollten daher keine
Einwilligung darstellen. ... Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte
für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden.
Art 6 DSGVO: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder
mehrere besFmmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswich6ge Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu
schützen; - z.B. medizinische NoPälle, Unfälle etc.
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berech6gten Interessen des Verantwortlichen oder eines DriTen erforderlich, sofern nicht die
Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Datenweitergabe an anderen Verantwortlichen oder Verwendung der
Daten für neuen Zweck = Übermi)lung
– Zus9mmung des Betroffenen oder Notwendigkeit zur Vertragserfüllung
Datenweitergaben an Dienstleister = Überlassung
– Viel einfacher möglich!
Grundsätzliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Wenn bereits die Verarbeitung nicht rechtskonform ist, darf erst recht keine Überlassung der Daten erfolgen
Bei Zulässigkeit der Datenverwendung: Daten können an einen Dienstleister überlassen werden, der die
Kriterien des Art 28 DSGVO erfüllt:
– Dienstleister bietet ausreichend Gewähr für sichere Datenverarbeitung (sorgfälJge Auswahl!)
– Es werden die notwendigen Vereinbarungen zwischen Dienstleister und AuOraggeber geschlossen
– AuOraggeber hat sich von der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch Dienstleister zu überzeugen
Vertrag über Au=ragsverarbeitung ist abzuschließen!
Transparenz
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in
einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden.
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Daten müssen für festgelegte, eindeuAge und legiAme Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit
diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
Datenminimierung
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der
Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
Rich%gkeit
Daten müssen sachlich rich/g und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; dabei sind alle
angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer
Verarbeitung unrich/g sind, unverzüglich gelöscht oder berich/gt werden.
Speicherminimierung
Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Iden/fizierung der betroffenen Personen nur so lange
ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Integrität und Vertraulichkeit
Die gespeicherten Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der
personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger
Verarbeitung und vor unbeabsich/gtem Verlust, unbeabsich/gter Zerstörung oder unbeabsich/gter
Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Design
”Ich beachte den Datenschutz bereits bei der Programmierung der
Applika:on”
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“Ich setze Op:onen so, dass sie grundsätzlich den maximalen Datenschutz
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Rechte des Betroffenen ggü. Verantwortlichem
Recht auf AuskunD (Art. 15 DSGVO)•
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Wich%ge Neuerung!
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Verpflichtende• Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstä?gkeiten, das
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… c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen,
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Daten an ein DriPland oder eine interna(onale Organisa(on zu übermiPeln
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Einwilligung (Info welche Cookies!) und Anpassbarkeit -> Entspricht Regel “Privacy by D&D”
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Newsle*er
Wie bin ich zu den Email Adressen gekommen? Seit wann schicke ich schon? -> Regelung
wie bisher bei NewslePeranmeldung -> WichQg: Art 6, b) … Anfrage der Person und Zweck
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Pressekontakte und Blogger haben ein Interesse an Neuerungen zu bes6mmten Themen /
Öffentliche Daten fallen nicht unter die DSGVO –> Gleiche Regel wie bei NewsleGer
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Verarbeitung und zeitlich begrenzen. ODER: Vereinsstatuten ändern für Mitglieder
Verarbeitungsverzeichnis1.
Welchea. Daten(kategorien) verarbeite ich? Besteht ein Risiko?
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Datenschutzinfo2.
Erstellena. und veröffentlichen
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Bleiben wir in Kontakt!
swync App öffnen und scannen:
DSGVO konformes Kontaktmanagement
Quelle: Datenschutz Grundverordnung
Experian Data Quality 2015 Global Research Report
21%
falsche Kontaktdaten in
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1,8 €
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Verarbeitung gelten EU-
weit ab 26. Mai 2018
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Verfahrensverzeichnis
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beauTragten
56%
„Kontaktdaten haben
einen direkten Einfluss
auf den Erfolg“
swync
Vorname
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Telefonnummer
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...
Lade die swync App und
hinterlege dein Kontaktprofil.
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Daten &
BerechJgungen
swync
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Daten &
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CRM und HR Systeme
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Transparenz
Rich-gkeit
Grundsätze der Datenverarbeitung
Zweckbindung
Datenminimierung
Speicherbegrenzung
Verarbeitungsverzeichnisü
Datenschutzinfo fürü
Webseite
DSGVO konformesü
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Slack: h)ps://slack.com/intl/de/gdpr
SugarCRM: h)ps://info.sugarcrm.com/GDPR-Guide-de.html
Mailchimp: h)ps://blog.mailchimp.com/gdpr-tools-from-mailchimp/ bietet auch eine eigene Vereinbarung an:
h)ps://mailchimp.com/legal/forms/data-processing-agreement/
Hubspot: h)ps://www.hubspot.com/data-privacy/gdpr/product-readiness
Wordpress: h)ps://de.wordpress.org/support/topic/eu-dsgvo/
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Direct Mailings: h)ps://www.post.at/geschaeHlich-dsgvo.php#21305
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h+ps://www.blogmojo.de/wordpress-plugins-dsgvo/
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h+ps://www.facebook.com/groups/wordpress.dsgvo/ (FB-Gruppe mit vielen Inputs)
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h6ps://www.wko.at/datenschutz/
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h)p://updatedigital.at/news/commerce/70-prozent-der-onlineshops-erfuellen-die-dsgvo-verordnung-
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Dsgvo workshop webinar

  • 1. Datenschutzgrundverordnung - wie bereite ich mich vor?
  • 2. Name: Benedikt Aichinger Ausbildung: Wirtscha7sinforma:ker 2004 Diplomarbeit e-Government und DSG2000 2003 bis 2007 IT Prüfer (Cer:fied Informa:on Security Auditor) bei KPMG Linz 2007 Technische Projektleitung in der ARGE ELGA für das Dokumentenregister 2009 Anmeldung des ersten Informa:onsverbunds im Gesundheitswesen 2009 bis 2017 zahlreiche Projekte und Beratungen von Kunden im Gesundheitswesen und Organen der Selbstverwaltung im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und den technischen Architekturen dafür. 2016 Gründung der Synca GmbH und 2017 Start von swync mit dem Ziel DSGVO konformes Kontaktmanagement zu ermöglichen
  • 3. ist NICHT für Unternehmer die: Daten ihrer Kunden verkaufen oder im Adresshandel tä9g sind1. Gesundheits2. -, biometrische, gene9sche Daten oder Daten von Kindern verarbeiten Big Data Analysen oder ein3. Profiling ihrer Kunden durchführen – also Geld mit den Daten ihrer Kunden verdienen
  • 4. Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln sollen. IT Security Technische Sicherungsmaßnahmen die immer nach „dem Stand der Technik“ und „wirtscha?lich sinnvoll“ sein sollen.
  • 5. Art 4 DSGVO: Alle Informa4onen, die sich auf eine iden4fizierte oder iden4fizierbare natürliche Person beziehen Sämtliche Informa4onen, die mit einer Person in Verbindung stehen oder in Verbindung gebracht werden können = persönliche Daten Speichermedium, Dateiformat etc. für Datenbegriff irrelevant
  • 6. Iden%fika%onsdaten: Name Geburtsdatum Adresse E-Mail Telefonnummer Personenbezogene Daten: Einkommen Bankverbindung Lebenslauf Werturteile („Zahlungsmoral“) Bild- und Tondokumente (MitschniDe von Videoanlagen!) Einkaufsverhalten Sensible Daten: Ethnische HerkunH Religiöse Überzeugung Gesundheitsdaten SNgmaNsierende InformaNonen Sexualleben PoliNsche Meinung / GewerkschaHszugehörigkeit
  • 7. Die Grundsätze und Vorschri2en zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten gewährleisten, dass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben.
  • 8. Natürliche Personen sollten die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen. Natürliche Personen, Wirtscha8 und Staat sollten in rechtlicher und prak=scher Hinsicht über mehr Sicherheit verfügen. Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tä6gkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtscha8lichen Tä=gkeit vorgenommen wird.
  • 9. Die Einwilligung sollte durch eine eindeu/ge bestä/gende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.... Dies könnte etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, ... oder durch eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen.... S/llschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untä/gkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen. ... Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden.
  • 10. Art 6 DSGVO: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere besFmmte Zwecke gegeben; b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen; c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt; d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswich6ge Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; - z.B. medizinische NoPälle, Unfälle etc. e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berech6gten Interessen des Verantwortlichen oder eines DriTen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
  • 11. Datenweitergabe an anderen Verantwortlichen oder Verwendung der Daten für neuen Zweck = Übermi)lung – Zus9mmung des Betroffenen oder Notwendigkeit zur Vertragserfüllung Datenweitergaben an Dienstleister = Überlassung – Viel einfacher möglich!
  • 12. Grundsätzliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung Wenn bereits die Verarbeitung nicht rechtskonform ist, darf erst recht keine Überlassung der Daten erfolgen Bei Zulässigkeit der Datenverwendung: Daten können an einen Dienstleister überlassen werden, der die Kriterien des Art 28 DSGVO erfüllt: – Dienstleister bietet ausreichend Gewähr für sichere Datenverarbeitung (sorgfälJge Auswahl!) – Es werden die notwendigen Vereinbarungen zwischen Dienstleister und AuOraggeber geschlossen – AuOraggeber hat sich von der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch Dienstleister zu überzeugen Vertrag über Au=ragsverarbeitung ist abzuschließen!
  • 13. Transparenz Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Zweckbindung Daten müssen für festgelegte, eindeuAge und legiAme Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. Datenminimierung Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
  • 14. Rich%gkeit Daten müssen sachlich rich/g und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; dabei sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrich/g sind, unverzüglich gelöscht oder berich/gt werden. Speicherminimierung Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Iden/fizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Integrität und Vertraulichkeit Die gespeicherten Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsich/gtem Verlust, unbeabsich/gter Zerstörung oder unbeabsich/gter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
  • 15. Design ”Ich beachte den Datenschutz bereits bei der Programmierung der Applika:on” Default “Ich setze Op:onen so, dass sie grundsätzlich den maximalen Datenschutz gewähren.”
  • 16. Ausweitung durch DSGVO Frist: grundsätzlich ein Monat Rechte des Betroffenen ggü. Verantwortlichem Recht auf AuskunD (Art. 15 DSGVO)• Recht auf BerichIgung (Art. 16 DSGVO)• Recht auf• Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)•
  • 17. Wich%ge Neuerung! Ersatz• für DVR-Meldung Verpflichtende• Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstä?gkeiten, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Ä• ußere Form: Ähnlichkeit mit früherer DVR-Meldung Laufende• Prüfung und Aktualisierung
  • 18. Informa(onspflichten bei Erhebung vom Betroffenen: Art 13 DSGVO a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen … c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; … f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein DriPland oder eine interna(onale Organisa(on zu übermiPeln
  • 19. Cookies Einwilligung (Info welche Cookies!) und Anpassbarkeit -> Entspricht Regel “Privacy by D&D” AuFragsverarbeiter? -> Verträge prüfen Newsle*er Wie bin ich zu den Email Adressen gekommen? Seit wann schicke ich schon? -> Regelung wie bisher bei NewslePeranmeldung -> WichQg: Art 6, b) … Anfrage der Person und Zweck
  • 20. Presseverteiler Pressekontakte und Blogger haben ein Interesse an Neuerungen zu bes6mmten Themen / Öffentliche Daten fallen nicht unter die DSGVO –> Gleiche Regel wie bei NewsleGer (Abmeldung beachten) Freiwilligenarbeit / Kostenlose Mitarbeiter Grenzfall – weil keine gesetzliche Grundlage für Verarbeitung -> Einwilligung einholen für Verarbeitung und zeitlich begrenzen. ODER: Vereinsstatuten ändern für Mitglieder
  • 21. Verarbeitungsverzeichnis1. Welchea. Daten(kategorien) verarbeite ich? Besteht ein Risiko? Welcherb. Systeme bediene ich mich? -> Partnercheck durchführen Datenschutzinfo2. Erstellena. und veröffentlichen Kontaktenb. kommunizieren
  • 22. Bleiben wir in Kontakt! swync App öffnen und scannen:
  • 24. Quelle: Datenschutz Grundverordnung Experian Data Quality 2015 Global Research Report 21% falsche Kontaktdaten in den Systemen 1,8 € Kosten pro Kontakt im Jahr 20 MIO Strafrahmen Grundsätze der Verarbeitung gelten EU- weit ab 26. Mai 2018 Kontaktmanagement Risk Management Verfahrensverzeichnis und Datenschutz- beauTragten 56% „Kontaktdaten haben einen direkten Einfluss auf den Erfolg“
  • 25. swync Vorname Nachname Geburtsdatum Telefonnummer Email Adresse Facebook User Instagram User ... Lade die swync App und hinterlege dein Kontaktprofil. Teile dein Profil mit anderen swync Usern und behalte den Überblick über deine Kontaktdaten. Daten & BerechJgungen
  • 26. swync Vorname Nachname Geburtsdatum Telefonnummer Email Adresse Facebook User Instagram User ... API Zugriff ID Daten & BerechDgungen Web CRM und HR Systeme Business (swync.us)Privat (swync.me)
  • 28. Slack: h)ps://slack.com/intl/de/gdpr SugarCRM: h)ps://info.sugarcrm.com/GDPR-Guide-de.html Mailchimp: h)ps://blog.mailchimp.com/gdpr-tools-from-mailchimp/ bietet auch eine eigene Vereinbarung an: h)ps://mailchimp.com/legal/forms/data-processing-agreement/ Hubspot: h)ps://www.hubspot.com/data-privacy/gdpr/product-readiness Wordpress: h)ps://de.wordpress.org/support/topic/eu-dsgvo/ Dropbox: h)ps://www.dropbox.com/security/GDPR Direct Mailings: h)ps://www.post.at/geschaeHlich-dsgvo.php#21305 Google AnalyPcs: h)ps://medium.com/@subsign/google-analyPcs-and-gdpr-compliance-3fad792babf5 h)ps://www.google.com/about/company/consentstaging.html
  • 29. Das Gesetz: h+p://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN ArOkel und Diskussionen zu den Tools: h+ps://www.blogmojo.de/wordpress-plugins-dsgvo/ h+ps://elbnetz.com/dsgvo-mit-wordpress/ und h+ps://www.facebook.com/groups/wordpress.dsgvo/ (FB-Gruppe mit vielen Inputs) h+ps://www.mi+wald.de/blog/cms/wordpress/der-grosse-guide-zu-jetpack-dem-werkzeugkasten- fuer-deinen-blog
  • 30. Guides und Checklisten, Generatoren, Quiz: h6ps://www.wko.at/datenschutz/ h6ps://t3n.de/news/dsgvo-fuer-unternehmer-t3n-guide-911252/ h6ps://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-fuer-blogs/ h6ps://www.online-markeFng-forum.at/experten-blog/2018/quiz-wie-gut-kennen-sie-die-dsgvo.html h6ps://www.e-recht24.de/mitglieder/ h6ps://www.datenschutz-grundverordnung.eu/ h6ps://www.test-dsgvo.de/ h6ps://www.datenschutz-guru.de/keine-zeit-fur-ein-verarbeitungsverzeichnis-nach-dsgvo-Fpps-fur-eine-schnelle-notlosung-in-dreckig/ h6ps://smartesmarkeFng.com/dsgvo h6ps://blog.sage.de/digitaletrends/eu-dsgvo/checklisten-dsgvo/dsgvo-check/ Ultra umfangreiches Verarbeitungsverzeichnis: h6ps://www.datenschutz-guru.de/verzeichnis-von-verarbeitungstaeFgkeiten/