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Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness
Apotheker können auch impfen
Das Berufsbild des Apothekers wird aufgrund von Testungen und Impfungen neu definiert
Als Heilberufler ist es Apothekern und Apothekerinnen ein immanentes Anliegen, die Impfquoten in Deutschland zu
erhöhen. Diese sind bei vielen Krankheitsbildern zu niedrig, um einen effektiven Ansteckungsschutz der Bevölkerung zu
erreichen. Über die Kernaufgabe der Impfstoffversorgung und der damit verbundenen Impfinformation und -beratung
hinaus stellen sich öffentliche Apotheken jetzt auch der Herausforderung, Impfungen durchzuführen, um so die
Impfquote weiter zu erhöhen. Diese Aufgabenerweiterung ist nicht risikolos und der Apotheker tut gut daran, bei seinem
Versicherer abzuklären, ob er eine Deckungszusage ohne Mehrkosten oder Leistungsbegrenzungen erhält. Dabei gibt
es durchaus Versicherer, die diese Tätigkeit im Standard mit absichern. Ein Beispiel ist die Apothekenversicherung
PharmaRisk. Sie beinhaltet einen generellen Versicherungsschutz von gesetzlich erlaubten Impfungen oder auch
Testungen.
Apotheken sind neben einer durch Hygiene- und Vorkehrungsmaßnahmen erschwerten Versorgung der Bevölkerung
mit Arzneimitteln auch direkt an der Eindämmung der Corona-Pandemie beteiligt. Pharmazeutisches Personal der
Apotheken wird in den Impfzentren eingesetzt, was laut einer Umfrage des Konjunkturindexes APOkix die beteiligten
Apotheken vor große Personalprobleme stellt. In den Apotheken werden die Risikogruppen mit FFP2-Masken versorgt
oder Corona-Antigen-Schnelltests für Selbstzahler und im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Um die Impfquoten durch einen niederschwelligen Zugang zu erhöhen, dürfen Apotheker in Deutschland mittlerweile
auch impfen. Das war trotz eines gewissen Gegenwindes aus der Ärzteschaft von der Bundesregierung im Rahmen des
Masernschutzgesetzes schon vor der Corona-Pandemie festgelegt worden. Neben der zu erwartenden Erhöhung der
Impfquoten und der Tatsache, dass z.B. in der Schweiz, in UK oder in Frankreich in Apotheken bereits geimpft wird, trug
zu der Entscheidung sicher auch bei, dass laut einer Umfrage in Deutschland jeder zweite Impfwillige bereit ist, sich in
der Apotheke impfen zu lassen.
Eine Verabreichung von Impfinjektionen wird bisher im Pharmaziestudium nicht gelehrt. Damit die Impfung auch in der
Apotheke sicher ist, muss der/die Impfende (approbiertes pharmazeutisches Personal) vorher eine ärztliche Schulung
durchlaufen. Darin soll er/sie z.B. lernen:
- wie der Patient aufzuklären ist
- welche Gründe gegen eine Impfung sprechen können und welche Patienten er besser zum Arzt schickt als sie in der
Apotheke zu impfen
- wie die Impfung konkret durchgeführt wird
- und welche Notfallmaßnahmen bei einer Reaktion des Patienten auf die Impfung vorzunehmen sind.
Die Impfung in der Apotheke, die mit ersten Modellprojekten begonnen wurde, kann für jeden gesunden Erwachsenen
eine einfache und schnelle Angelegenheit sein, muss er doch keine langen Anmelde- und Wartezeiten wie beim Arzt in
Kauf nehmen. Bei Vorerkrankungen ist allerdings weiterhin der Weg in eine Arztpraxis ratsam.
Die Apotheker sind sich fachlich laut ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) "ihrer Verantwortung
und etwaiger Risiken durchaus bewusst". Das wird, was das Fachliche betrifft, sicher so sein. Die Frage ist, ob sich die
Apotheker dabei auch Gedanken machen um einen für die Impfungen umfassenden Versicherungsschutz. Die
Empfehlung der Bundesapothekerkammer, dem Berufshaftpflichtversicherer die Teilnahme am Impfprogramm
anzuzeigen, ist dabei nicht ausreichend. Denn nicht bei jedem Apothekenversicherer ist ein Versicherungsschutz für das
Impfen ohne Aufpreis oder Leistungsbegrenzungen in der Police enthalten.
In jedem Fall ist eine Überprüfung der Police dringend geboten, um Leistungsverweigerungen im Schadensfall
auszuschließen, weil zum Beispiel
- die Tätigkeitserweiterung nicht an den Versicherer gemeldet wurde
- das Impfen generell nicht als versichertes Risiko in den explizit aufgeführten Bedingungen genannt ist, wenn der
Leistungsumfang durch eine Bedingungsaufzählung begrenzt ist
- der Impfprozess vom Versicherer entgegen der vorherrschenden Meinung nicht als Vorbeugemaßnahme angesehen
wird, sondern wie geschehen eine Einstufung als Heilbehandlung erfährt, die er nicht oder nur gegen Aufpreis
mitversichert
- etc.
Wenn bei der Überprüfung der Police Schwachstellen sichtbar werden, ist es wahrscheinlich, dass der Versicherer bei
einer Meldung der Tätigkeitserweiterung kündigt oder einen Beitragszuschlag fordert. Das ist aber kein Grund zur
Besorgnis, denn es ist ohne Wenn und Aber möglich, den impfenden Apothekenbetrieb mit einer umfassenden
Versicherungslösung abzusichern, welche die Impftätigkeit im Standard weitestgehend einbezieht. Das ist z.B. bei den
Versicherungsprodukten der ApoRisk GmbH der Fall.
Versichert ist bei dem Nischenmakler laut Internetportal PharmaRisk.de im Rahmen der drei Apothekenversicherungen
PharmaRisk OMNI, PharmaRisk FLEX und PharmaRisk FIXUM bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die
Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen (z.B. Grippeschutz, SARS Covid u. dgl.), sofern die
durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat. Der
Versicherungsschutz besteht auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten.
Hinter den drei Allgefahrenversicherungen von ApoRisk steht als Grundgedanke die Risikoabdeckung des Berufsbildes
des Apothekers. Das heißt, neben einer Einbeziehung von Impfungen sind bei diesen Apothekenversicherungen auch
weitere Risiken automatisch mit abgedeckt, wie z.B. Retaxationen, Warenverderbschäden im Kühlschrank wegen
Verschleißfolgeschäden oder sonstigen Ereignissen und andere Gefahren (AllRisk-Deckung).
Über ApoRisk GmbH
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das
Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal
( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem
Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell"
auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.
Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von
bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen
am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich
nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick.
Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine
Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden
Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht:
https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen
Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem
Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages.
Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für
die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen
Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind.
Persönliche Beratung:
Tel.: 0800. 919 00 00
Fax: 0800. 919 66 66
Kontakt
ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0
E-Mail: info@aporisk.de
Web: http://www.pharmarisk.de
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Apotheker können auch impfen

  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness Apotheker können auch impfen Das Berufsbild des Apothekers wird aufgrund von Testungen und Impfungen neu definiert Als Heilberufler ist es Apothekern und Apothekerinnen ein immanentes Anliegen, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen. Diese sind bei vielen Krankheitsbildern zu niedrig, um einen effektiven Ansteckungsschutz der Bevölkerung zu erreichen. Über die Kernaufgabe der Impfstoffversorgung und der damit verbundenen Impfinformation und -beratung hinaus stellen sich öffentliche Apotheken jetzt auch der Herausforderung, Impfungen durchzuführen, um so die Impfquote weiter zu erhöhen. Diese Aufgabenerweiterung ist nicht risikolos und der Apotheker tut gut daran, bei seinem Versicherer abzuklären, ob er eine Deckungszusage ohne Mehrkosten oder Leistungsbegrenzungen erhält. Dabei gibt es durchaus Versicherer, die diese Tätigkeit im Standard mit absichern. Ein Beispiel ist die Apothekenversicherung PharmaRisk. Sie beinhaltet einen generellen Versicherungsschutz von gesetzlich erlaubten Impfungen oder auch Testungen. Apotheken sind neben einer durch Hygiene- und Vorkehrungsmaßnahmen erschwerten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch direkt an der Eindämmung der Corona-Pandemie beteiligt. Pharmazeutisches Personal der Apotheken wird in den Impfzentren eingesetzt, was laut einer Umfrage des Konjunkturindexes APOkix die beteiligten Apotheken vor große Personalprobleme stellt. In den Apotheken werden die Risikogruppen mit FFP2-Masken versorgt oder Corona-Antigen-Schnelltests für Selbstzahler und im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. Um die Impfquoten durch einen niederschwelligen Zugang zu erhöhen, dürfen Apotheker in Deutschland mittlerweile auch impfen. Das war trotz eines gewissen Gegenwindes aus der Ärzteschaft von der Bundesregierung im Rahmen des Masernschutzgesetzes schon vor der Corona-Pandemie festgelegt worden. Neben der zu erwartenden Erhöhung der Impfquoten und der Tatsache, dass z.B. in der Schweiz, in UK oder in Frankreich in Apotheken bereits geimpft wird, trug zu der Entscheidung sicher auch bei, dass laut einer Umfrage in Deutschland jeder zweite Impfwillige bereit ist, sich in der Apotheke impfen zu lassen. Eine Verabreichung von Impfinjektionen wird bisher im Pharmaziestudium nicht gelehrt. Damit die Impfung auch in der Apotheke sicher ist, muss der/die Impfende (approbiertes pharmazeutisches Personal) vorher eine ärztliche Schulung durchlaufen. Darin soll er/sie z.B. lernen: - wie der Patient aufzuklären ist - welche Gründe gegen eine Impfung sprechen können und welche Patienten er besser zum Arzt schickt als sie in der Apotheke zu impfen - wie die Impfung konkret durchgeführt wird - und welche Notfallmaßnahmen bei einer Reaktion des Patienten auf die Impfung vorzunehmen sind. Die Impfung in der Apotheke, die mit ersten Modellprojekten begonnen wurde, kann für jeden gesunden Erwachsenen eine einfache und schnelle Angelegenheit sein, muss er doch keine langen Anmelde- und Wartezeiten wie beim Arzt in Kauf nehmen. Bei Vorerkrankungen ist allerdings weiterhin der Weg in eine Arztpraxis ratsam. Die Apotheker sind sich fachlich laut ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) "ihrer Verantwortung und etwaiger Risiken durchaus bewusst". Das wird, was das Fachliche betrifft, sicher so sein. Die Frage ist, ob sich die Apotheker dabei auch Gedanken machen um einen für die Impfungen umfassenden Versicherungsschutz. Die Empfehlung der Bundesapothekerkammer, dem Berufshaftpflichtversicherer die Teilnahme am Impfprogramm anzuzeigen, ist dabei nicht ausreichend. Denn nicht bei jedem Apothekenversicherer ist ein Versicherungsschutz für das Impfen ohne Aufpreis oder Leistungsbegrenzungen in der Police enthalten. In jedem Fall ist eine Überprüfung der Police dringend geboten, um Leistungsverweigerungen im Schadensfall auszuschließen, weil zum Beispiel
  • 2. - die Tätigkeitserweiterung nicht an den Versicherer gemeldet wurde - das Impfen generell nicht als versichertes Risiko in den explizit aufgeführten Bedingungen genannt ist, wenn der Leistungsumfang durch eine Bedingungsaufzählung begrenzt ist - der Impfprozess vom Versicherer entgegen der vorherrschenden Meinung nicht als Vorbeugemaßnahme angesehen wird, sondern wie geschehen eine Einstufung als Heilbehandlung erfährt, die er nicht oder nur gegen Aufpreis mitversichert - etc. Wenn bei der Überprüfung der Police Schwachstellen sichtbar werden, ist es wahrscheinlich, dass der Versicherer bei einer Meldung der Tätigkeitserweiterung kündigt oder einen Beitragszuschlag fordert. Das ist aber kein Grund zur Besorgnis, denn es ist ohne Wenn und Aber möglich, den impfenden Apothekenbetrieb mit einer umfassenden Versicherungslösung abzusichern, welche die Impftätigkeit im Standard weitestgehend einbezieht. Das ist z.B. bei den Versicherungsprodukten der ApoRisk GmbH der Fall. Versichert ist bei dem Nischenmakler laut Internetportal PharmaRisk.de im Rahmen der drei Apothekenversicherungen PharmaRisk OMNI, PharmaRisk FLEX und PharmaRisk FIXUM bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen (z.B. Grippeschutz, SARS Covid u. dgl.), sofern die durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat. Der Versicherungsschutz besteht auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten. Hinter den drei Allgefahrenversicherungen von ApoRisk steht als Grundgedanke die Risikoabdeckung des Berufsbildes des Apothekers. Das heißt, neben einer Einbeziehung von Impfungen sind bei diesen Apothekenversicherungen auch weitere Risiken automatisch mit abgedeckt, wie z.B. Retaxationen, Warenverderbschäden im Kühlschrank wegen Verschleißfolgeschäden oder sonstigen Ereignissen und andere Gefahren (AllRisk-Deckung). Über ApoRisk GmbH Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal ( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell" auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich. Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick. Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht: https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind. Persönliche Beratung: Tel.: 0800. 919 00 00 Fax: 0800. 919 66 66 Kontakt ApoRisk GmbH
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