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Softwarepatente Heute

        Georg Jakob
         FFII e.V.
Softwarepatente Heute
Vorlage beim EPA, der Fall Bilski und die Notwendigkeit
           nachhaltiger Patentrechtsreform

                      Georg Jakob
                       FFII e.V.

                   FrOSCon 2009
              Sankt Augustin, 23. August
Mit besonderem Dank an

   Mariagrazia Rizzi
und

 Peter Gerwinski,
http://patinfo.ffii.org
I. Patente und Patentansprüche

II. Bis heute

III. Moment der Entscheidung?

 • Europa:Vorlagefragen an die GBK
 • USA: Der Fall Bilski
IV. Ein Weg aus der Patentkrise
I. Patente und Patentansprüche
Legen das
Anspruch 1      Ausschließungsrecht
Anspruch 2      des Patentinhabers
Anspruch (n)    fest, “deutlich, knapp”
                (Art. 84 EPC)




               Technische Beschreibung
  Patent
 Patent
Patent         (Text, Zeichnungen)
• Ein Verfahren/Apparat bestehend aus
  (Stand der Technik), gekennzeichnet durch...

• ...einen erfinderischen Schritt (der
  offenbart wird, d.h. eine technische Lehre)
  mit industrieller Anwendbarkeit.
Jeder einzelne Anspruch kann potentiell die volle
            Patentwirkung entfalten.
Äquivalente Benutzung/Verletzung:

Ein Anspruch kann selbst dann verletzt werden,
  wenn nicht alle Merkmale benutzt werden.
Patente beziehen sich auf Problemlösungen - egal,
    wie diese im Detail durchgeführt werden.
Patent
Urheber                    Werk



Das Urheberrecht bezieht sich immer nur
        auf ein konkretes Werk.
Patentrecht                Urheberrecht
  Patentanmeldung                  originär

   Anmelde- und
                                  kostenlos
  Anwaltsgebühren
                          Freie Werknutzung, Zitat,
    Monopolrecht
                               Nachschöpfung

vollständig übertragbar    im Kern unübertragbar

   Erfindernennung         Schutz geistiger Interessen
Art. 52 EPÜ schließt die Patentierbarkeit von
mathematischen Methoden und Programmen für
 Datenverarbeitungsanlagen ,,als solche” aus.
Warum eigentlich?
Hardware
Software
Patentansprüche möglich?
Nein (UrhG)



Ja (wenn neu)



  Patentansprüche
Ein Computer ist aber nicht nur...
...ein sehr vielseitiges Musikinstrument...
...sondern kann (je nachdem welche Software
   auf ihm läuft) so gut wie jede erdenkliche
             Hardware emulieren...
Textverarbeitung
Grafik
Datenbank
Medien aller Art
Post
Bank- und Zahlungsverkehr
Marktplatz
Software läuft nicht nur auf ,,Schreibtisch-
 PCs”, sondern...

• Laptops, Handys, Handhelds
• Produktionsstrassen
• Kampfjets
 ...eben überall, wo sich ein Universalrechner
 einbauen läßt.
Patent
Software-
 patent
Ein Anspruch auf die Erzeugung einer Kurve, um die
 Intensität einer therapeutischen Bestrahlungslampe
zu kontrollieren, könnte durch einen Druckertreiber
     oder ein Grafikprogramm verletzt werden.


  Ein Anspruch auf ein Programm, dass bei einem
Rasenmäher Bodenunebenheiten ausgleicht, könnte
durch das Fahrwerk eines Kampfjet verletzt werden.
Es ist nicht Aufgabe des Patentrechts, vor
   solcher ,,Konkurrenz” zu schützen.
Daher:




Programmierer              Programm



            Urheberrecht
II. Softwarepatente: Bis heute
Das war 2003.
Der häufigste Weg der Umgehung von Art.
52 - anstelle von:

1. Ein Computerprogramm, gekennzeichnet
   durch...

2. (was immer das Programm tut)
beansprucht man

1. Ein Computersystem, gekennzeichnet
   durch...

2. Anweisungen, die darauf ausgeführt werden
   (d.h. ein Computerprogramm).
Die ,,Begründungen” des EPA:

• Weiterer technischer Effekt,
• Technischer Charakter,
• Lösung eines technischen Problems
• mit technischen Mitteln
Dabei wird vermieden, technisch zu definieren.
(Auch es auf 21 Seiten 71x vorkommt.)
2002:
  Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
über die Patentierbarkeit ,,computer-implementierter”
        Erfindungen (d.h.: zur Legalisierung von
                  Softwarepatenten)
Der Vorschlag beinhaltete unter anderem:

• Explizite Erlaubnis von Ansprüchen auf
  Programme

• Patentierbarkeit bei ,,technischem
  Beitrag” (Hybrid aus technischem Effekt
  und Charakter)
10 print “Hello World”
      20 goto 10



             Technischer Beitrag:
Drastische Verringerung der Tastaturabnutzung
Europäisches
               Parlament




Sommer 2005
Webshop, 2009
Europäischer E-Commerce im Ernstfall

                       C H
      http://webshop.!i.org/

                                                           patentiert!
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   CDs        Filme Bücher
                                         NEU: Bestellung
                                           per Handy!
                                                               2
                                                                    Hilfe durch Beantwortung
                                                                    einiger einfacher Fragen!       ?
                               Marienkäfer sind sehr                                        Zufrieden mit
                               nützliche Insekten. Sie         Film im Browser anschauen        diesem

                                                           7
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                               Umwelt, aber sie                Automatisch angepasst             Dann
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                               Wirtschaft nicht vor
                                                                 für Mobiltelefone! 10        interessiert
                                                                                             Sie bestimmt
   17                          Softwarepatenten.               Soundtrack kaufen (m4p) 8         auch:

                                                       19 <Rabatt-Code eingeben>
                                                                                           1. Maria macht Kefir
                                                                                           2. Erst Käfer, dann

                               5
                                                                                           Marienplatz
   Klicken Sie hier für eine                                                               3. Bugging Mary
       größere Ansicht
                                                           3
                                                                                           4. Softwarepatente
                                                                In den Warenkorb legen     und andere Bugs
                                                tif
                                            Mo wir
                                                                                   6
                                                                                           5. Ein Bug für mich,
                                         in
                                       Me ch -         r       Schlüssel über SMS          ein Bug für Dich
                                 L ade ho        h ohe
                                                                                                     18
                                       n
                                    sig es in !
                                De ken                         Kreditkauf beantragen 11
                                                t
                                           litä
  16
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                                dru Qua
                                                            9 Per Kreditkarte bezahlen               12
   Vorschau einzelner Kapitel:
  Klicken Sie auf den Fernseher!
                                      20              13 x Ja, ich möchte Sonderangebote erhalten!
               Alle Waren werden mit D-LiverIt versendet, dem schnellsten Lieferservice in Ihrer Nähe! 14

1 Webshop: Verkaufssystem für ein Netzwerk mit Hilfe eines Servers, Clients und Zahlungsrechners oder
  nur mit Hilfe von Server und Client - EP803105, EP738446 und EP1016014
2 Bestellung per Handy: Verkauf über ein Mobilfunknetz - EP1090494
1. Webshop: Selling over a network using a server and client - EP803105, EP738446, EP1016014
2. Order by cell phone: Selling over a mobile phone network - EP1090494
3. Shopping cart: Electronic shopping cart - EP807891
4. [CDs] [Films] [Books]: Tabbed palettes and restrict search - EP689133 and EP1131752
5. Picture link: Preview window - EP537100
6. Get key via sms: Sending key to decrypt bought data via mobile phone network - EP1374189
7. View film:Video streaming (”segmented video on-demand”) - EP633694
8. Copy protection: Encrypt file so it can only be played on authorised devices - EP1072143
9. Credit card: Pay with credit card on the Internet - EP779587
10. Adapt pages: Generate different web page depending on detected device - EP1320972
11. Request loan: Automated loan application - EP715740
12. Secure card payment: Secure online credit/debit card payment with PIN code - EP1218865
13. Send offers: Send offers in response to request - EP986016
14. Delivery: Ship items to the correct pick-up point of the used delivery service - EP1181655
15. Support system: Support system based on answers to questions - EP915422
16. Preview chapters: Use of TV as metaphor for selecting different video fragments - EP670652
17. Image: Reduce page loading time by automatically reducing image quality - EP992922
18. Related results: Show related results if customer likes the current ones - EP628919
19. Rebate code: Allow rebate codes to be entered by customers - EP929874
20. Web-to-Print: Printouts from low resolution templates via Internet - EP852359, EP1169848
• 2005 wird die Softwarepatent-RL vom
  Europaparlament abgelehnt

• 2006/07 scheitern EPLA und
  Gemeinschaftspatent (vorläufig)

• 2007 ruft die Technische
  Beschwerdekammer die Große
  Beschwerdekammer zu EP1069819
  (Brokkoli) an.
2007 eröffnet der FFII e.V. ein Büro in Berlin und
erhöht den politischen Druck im ,,Patentmusterland”
                    Deutschland.
Im Mai 2008 führen U.S.-Richter den Machine/
          Transformation-Test ein.
Im Oktober 2008 stellt die Präsidentin des EPA ihre
Fragen an die Große Beschwerdekammer. Insgesamt
    werden 96 Amicus Curiae Briefs eingereicht.
Am 1. Juni 2009 entscheidet der U.S. Supreme
       Court, den Fall Bilski zu hören.
III. Moment der Entscheidung
Europa:
Vorlagefragen an die Große Beschwerdekammer
Die Große Beschwerdekammer
Gewaltentrennung: Voraussetzung für Demokratie und
               Rechtsstaatlichkeit.
Legislative   Exekutive   Jurisdiktion
• Patentamt: In erster Linie Exekutivorgan
• Beschwerdekammern: De facto Jurisdiktion
• Große Beschwerdekammer: De facto
  Legislative
Europäisches Patentamt
Am Euröpischen Patentamt existiert - rein formell -
      keine Rechtsstatlichkeit (rule of law).
Am 22. Oktober 2008 stellt Präsidentin
Brimelow unter G3/08 vier Fragen an die
Große Beschwerdekammer:
1. Kann ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen nur dann
als Programm für Datenverarbeitungsanlagen als solches von
der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden, wenn es
ausdrücklich als Programm für Datenverarbeitungsanlagen
beansprucht wird?
2. a) Kann ein Anspruch auf dem Gebiet der Programme
für Datenverarbeitungsanlagen das Patentierungsverbot
nach Artikel 52 (2) c) und (3) EPÜ allein schon dadurch
überwinden, dass ausdrücklich die Verwendung einer
Datenverarbeitungsanlage oder eines computerlesbaren
Datenspeichermediums erwähnt wird?
2. b) Wenn Frage 2 a verneint wird, ist zur Überwindung des
Patentierungsverbots eine weitere technische Wirkung
erforderlich, die über die Wirkungen hinausgeht, die mit der
Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines
Datenspeichermediums zur Ausführung bzw. Speicherung eines
Programms für Datenverarbeitungsanlagen inhärent verbunden
sind?
3. a) Muss ein beanspruchtes Merkmal eine technische
Wirkung auf einen physikalischen Gegenstand in der realen
Welt hervorrufen, um einen Beitrag zum technischen
Charakter des Anspruchs zu leisten?
3. b) Wenn Frage 3. a) bejaht wird, ist als physikalischer
Gegenstand eine nicht näher bestimmte Datenverarbeitungs-
anlage ausreichend?
3. c) Wenn Frage 3. a) verneint wird, können Merkmale einen
Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten,
wenn die einzigen Wirkungen, zu denen sie beitragen,
unabhängig von der jeweils verwendeten Hardware sind?
4. a) Erfordert die Tätigkeit des Programmierens einer
Datenverarbeitungsanlage notwendigerweise technische
Überlegungen?
4. b) Wenn Frage 4. a) bejaht wird, leisten dann alle Merkmale,
die sich aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, einen
Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs?
4. c) Wenn Frage 4. a) verneint wird, können Merkmale, die sich
aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, nur dann einen
Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten,
wenn sie bei der Ausführung des Programms zu einer weiteren
technischen Wirkung beitragen?
Es geht also gar nicht um Ausschlusskriterien, sondern
 um reine Formalia, um Softwarpatente doch noch zu
                      legitimieren:
Anspruchsformulierung

Weiterer technischer Effekt

Technischer Charakter/Problemlösung

Technischer Beitrag

Trennung von Technizität und Neuheit
Details unter:
http://www.ffii.org/EPOReferral
USA:
Der Fall Bilski
Es geht um folgenden Anspruch:

• Initialisieren von Verkaufstransaktionen
  zwischen Verkäufer und Vermittler,
  basierend auf einem festgelegtem Preis,

• Identifikation potentieller Käufern,
• Initialisierung von Verkäufen der Vermittler
  an die Käufer

• um die Risiken von Käufern/Verkäufern
  auszugleichen (Hedge-Risk Minimierung)
Marktplatz
Reines Geschäftsmethodenpatent (das aber auch
        durch Software verletzt würde).
Seit State Street Bank & Trust v. Signature Financial
              Group (Fed. Cir., 1998):

      ,,Everything under the sun made by man”
Aber dennoch Minimalvoraussetzung:

  ,,useful, tangible & concrete result”
Algorithmen sollen nicht patentierbar sein,
        Prozesse aber sehr wohl.
Im Fall Bilski wurde dies vom CAFC nicht
        abgelöst, sondern ergänzt:
A method claim is surely patentable
subject matter if

•   it is tied to a particular machine or
    apparatus, or

•   it transforms a particular article into a
    different state or thing.
Was damit für Softwarepatente gewonnen ist,
ist unklar, insbesondere:

• Ist ein Computer eine solche Maschine?
• Reicht bereits die Transformierung von
 Signalen/Daten?
Am 1. Juni 2009 entschied der Supreme Court,
              den Fall zu hören.
Dabei könnte auch die Redefreiheit eine Rolle spielen:
Im Zusammenhang mit DeCSS entschied der
 Sixth Circuit Court of Appeals 2004, das auch
Computer-Programme grundsätzlich vom ersten
    Verfassungszusatz geschützt sein können.
IBM dagegen meint:
 Erst Patente ermöglichen (und zwar durch die
Veröffentlichung der Patentschrift) Redefreiheit.
,,Given the reality that software source code is
human readable, and object code can be reverse
engineered, it is difficult for software developers to
resort to secrecy. Thus, without patent protection,
the incentives to innovate in the field of software
are significantly reduced. Patent protection has
promoted the free sharing of source code on a
patentee’s terms - which has fueled the explosive
growth of open source software development.”
Pace, Love, Linux?
• Das Patentsystem droht - wegen Patenten
  auf Software, Biotechnologie und
  herkömmlich gezüchtetes Leben - jede
  Legitimation zu verlieren.

• Die Patentämter sind völlig überlastet.
• Innovatoren werden durch Monoplisten
  und/oder Patenttrolle terrorisiert.

• Ökonomen warnen bereits heute vor dem
  Platzen der ,,Patentblase”.
IV. Ein Weg aus der Patentkrise
Basierend auf der Entscheidung
Dispositionsprogramm des deutschen BGH
Ein einfacher, verständlicher und effektiver Filter
     anstelle jahrelanger Patentprüfung und
               Einspruchsverfahren:
1. Ein beanspruchtes Objekt, dass
   ausschließlich aus Instruktionen für einen
   Universalrechner besteht, ist keine
   Erfindung im Sinnes des Patentrechts,
   unabhängig davon, in welcher Form es
   beansprucht wird.

2. Ein beanspruchtes Objekt kann nur dann
   eine Erfindung im Sinne des Patentrechts
   sein, wenn es neues Wissen (d.h. einen
   erfinderischen Schritt) zum Stand der
   Technik im Bereich der angewandten
   Naturwissenschaften beiträgt.
Regel 2. schließt also insbesondere exakte und
  Strukturwissenschaften (wie Mathematik,
                Psychologie) aus.
Jedes Patent, das auch nur einen Anspruch auf ein
 Computerprogramm enthält, ist ein - von Art. 52
       EPÜ untersagtes - Softwarepatent.
Nein (UrhG)



Ja (wenn neu)



  Patentansprüche
Europäischer E-Commerce im Ernstfall
                                                                                     H
                                                 http://webshop.!i.org/
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                     Ihr WebshopER
                               M ist   4
                                                  1                              N
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                                                         IM     NEU: Bestellung                               Hilfe durch Beantwortung
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                                                                                                                                                           2. Erst Käfer, dann

                                                       5
                                                                                                                                                           Marienplatz
                           Klicken Sie hier für eine                                                                                                       3. Bugging Mary
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                                                                ein
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                     1 Webshop: Verkaufssystem für ein Netzwerk mit Hilfe eines Servers, Clients und Zahlungsrechners oder
                        nur mit Hilfe von Server und Client - EP803105, EP738446 und EP1016014
                     2 Bestellung per Handy: Verkauf über ein Mobilfunknetz - EP1090494
                     3 Warenkorb: Elektronischer Warenkorb - EP807891
                     4 [CDs] [Filme] [Bücher]: Paletten mit Reitern und eingeschränkte Suche - EP689133 und EP1131752




                               Nein (UrhG)
                     5 Link auf Bild: Vorschaufenster - EP537100
                     6 Schlüssel per SMS: Senden eines Schlüssels zur Entschlüsselung erworbener Daten über ein
                        Mobilfunknetzwerk - EP1374189
                     7 Film ansehen: Video-Streaming (Segmentiertes System für Video-auf-Abruf) - EP633694
                     8 Kopierschutz: Verschlüsselung von Dateien (abspielbar nur mit befugten Geräten) - EP1072143
                     9 Kreditkarte: Kreditkartenbezahlung über das Internet - EP779587
                     10 Anpassen von Seiten: Webseiten für unterschiedliche Endgeräte erzeugen - EP1320972
                     11 Kredit anfordern: Automatischer Kreditantrag - EP715740
                     12 Kartenzahlung: Sichere Online-Bezahlung per Kredit-/Debitkarte mit PIN-Code - EP1218865
                     13 Versand von Angeboten: Angebote auf Anfrage hin verschicken - EP986016
                     14 Lieferung: Sende Waren zum richtigen Abholort des verwendeten Lieferservice - EP1181655
                     15 Unterstützungssystem: Hilfe anbieten auf Grundlage beantworteter Fragen - EP915422
                     16 Kapitelvorschau: Fernseher-Darstellung zur Auswahl verschiedener Videoausschnitte - EP670652
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                                                                Dieses Werk steht unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/. Original Patentliste und Konzept von Ole Tange.
                                                                                    Marienkäfer-Foto: © http://www.toflidium.com. Vorhängeschloss-Foto: © Derek Kolb. Foto eines Waldes
                      https://www.ffii.de                              mit freundlicher Genehmigung von http://philip.greenspun.com. Foto von Insekten im Fernseher: © Peter Gerwinski.




Ja (wenn neu)

          Patentansprüche
• Erlaubt weiterhin Patente auf ABS & Co.
• Verlagert die Last von der
  Gesamtwirtschaft auf den Antragsteller
  (nämlich seine Patentansprüche redlich zu
  formulieren).

• Sorgt für Rechtssicherheit insbesondere im
  Hinblick auf erteilte Patente.

• Macht das Patentsystem insgesamt
  transparenter.

• Entlastet die Patentprüfer.
Und ist die bisher einzige Interpretation, die dem
    Artikel 52 EPÜ nicht jeden praktischen
      Anwendungsbereich rauben würde.
München, 15. April 2009
http://www.ffii.de
http://stopsoftwarepatents.eu
Herzlichen Dank für Ihre freundliche
         Aufmerksamkeit!

          Weitere Informationen:

               gjakob@ffii.org
              http://www.ffii.org
     http://www.stopsoftwarepatents.eu
       http://www.twitter.com/ffii_de
Bildnachweise:

   Webshop: © FFII e.V.

   Alle schematischen Zeichnungen und Photo der Münchner Demonstration: © Georg Jakob

   Wegweiser Europäisches Patentamt/EU-Büros: © Jochen Ahleff

   Photos aus Brüssel: © Alberto Barrinuevo
	   Alle anderen Abbildungen stammen von http://commons.wikimedia.org und stehen unter der
	   GNU Free Documentation License

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  • 5.
  • 6. I. Patente und Patentansprüche II. Bis heute III. Moment der Entscheidung? • Europa:Vorlagefragen an die GBK • USA: Der Fall Bilski IV. Ein Weg aus der Patentkrise
  • 7. I. Patente und Patentansprüche
  • 8. Legen das Anspruch 1 Ausschließungsrecht Anspruch 2 des Patentinhabers Anspruch (n) fest, “deutlich, knapp” (Art. 84 EPC) Technische Beschreibung Patent Patent Patent (Text, Zeichnungen)
  • 9. • Ein Verfahren/Apparat bestehend aus (Stand der Technik), gekennzeichnet durch... • ...einen erfinderischen Schritt (der offenbart wird, d.h. eine technische Lehre) mit industrieller Anwendbarkeit.
  • 10. Jeder einzelne Anspruch kann potentiell die volle Patentwirkung entfalten.
  • 11. Äquivalente Benutzung/Verletzung: Ein Anspruch kann selbst dann verletzt werden, wenn nicht alle Merkmale benutzt werden.
  • 12. Patente beziehen sich auf Problemlösungen - egal, wie diese im Detail durchgeführt werden.
  • 14. Urheber Werk Das Urheberrecht bezieht sich immer nur auf ein konkretes Werk.
  • 15. Patentrecht Urheberrecht Patentanmeldung originär Anmelde- und kostenlos Anwaltsgebühren Freie Werknutzung, Zitat, Monopolrecht Nachschöpfung vollständig übertragbar im Kern unübertragbar Erfindernennung Schutz geistiger Interessen
  • 16. Art. 52 EPÜ schließt die Patentierbarkeit von mathematischen Methoden und Programmen für Datenverarbeitungsanlagen ,,als solche” aus.
  • 21. Nein (UrhG) Ja (wenn neu) Patentansprüche
  • 22. Ein Computer ist aber nicht nur...
  • 23. ...ein sehr vielseitiges Musikinstrument...
  • 24. ...sondern kann (je nachdem welche Software auf ihm läuft) so gut wie jede erdenkliche Hardware emulieren...
  • 29. Post
  • 32. Software läuft nicht nur auf ,,Schreibtisch- PCs”, sondern... • Laptops, Handys, Handhelds • Produktionsstrassen • Kampfjets ...eben überall, wo sich ein Universalrechner einbauen läßt.
  • 35. Ein Anspruch auf die Erzeugung einer Kurve, um die Intensität einer therapeutischen Bestrahlungslampe zu kontrollieren, könnte durch einen Druckertreiber oder ein Grafikprogramm verletzt werden. Ein Anspruch auf ein Programm, dass bei einem Rasenmäher Bodenunebenheiten ausgleicht, könnte durch das Fahrwerk eines Kampfjet verletzt werden.
  • 36. Es ist nicht Aufgabe des Patentrechts, vor solcher ,,Konkurrenz” zu schützen.
  • 37. Daher: Programmierer Programm Urheberrecht
  • 39.
  • 41. Der häufigste Weg der Umgehung von Art. 52 - anstelle von: 1. Ein Computerprogramm, gekennzeichnet durch... 2. (was immer das Programm tut)
  • 42. beansprucht man 1. Ein Computersystem, gekennzeichnet durch... 2. Anweisungen, die darauf ausgeführt werden (d.h. ein Computerprogramm).
  • 43. Die ,,Begründungen” des EPA: • Weiterer technischer Effekt, • Technischer Charakter, • Lösung eines technischen Problems • mit technischen Mitteln Dabei wird vermieden, technisch zu definieren. (Auch es auf 21 Seiten 71x vorkommt.)
  • 44. 2002: Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Patentierbarkeit ,,computer-implementierter” Erfindungen (d.h.: zur Legalisierung von Softwarepatenten)
  • 45. Der Vorschlag beinhaltete unter anderem: • Explizite Erlaubnis von Ansprüchen auf Programme • Patentierbarkeit bei ,,technischem Beitrag” (Hybrid aus technischem Effekt und Charakter)
  • 46. 10 print “Hello World” 20 goto 10 Technischer Beitrag: Drastische Verringerung der Tastaturabnutzung
  • 47. Europäisches Parlament Sommer 2005
  • 49. Europäischer E-Commerce im Ernstfall C H http://webshop.!i.org/ patentiert! 1 N O Ihr WebshopE ist R 4 M IM 15 CDs Filme Bücher NEU: Bestellung per Handy! 2 Hilfe durch Beantwortung einiger einfacher Fragen! ? Marienkäfer sind sehr Zufrieden mit nützliche Insekten. Sie Film im Browser anschauen diesem 7 Sie schützen die Suchergebnis? Umwelt, aber sie Automatisch angepasst Dann schützen unsere Wirtschaft nicht vor für Mobiltelefone! 10 interessiert Sie bestimmt 17 Softwarepatenten. Soundtrack kaufen (m4p) 8 auch: 19 <Rabatt-Code eingeben> 1. Maria macht Kefir 2. Erst Käfer, dann 5 Marienplatz Klicken Sie hier für eine 3. Bugging Mary größere Ansicht 3 4. Softwarepatente In den Warenkorb legen und andere Bugs tif Mo wir 6 5. Ein Bug für mich, in Me ch - r Schlüssel über SMS ein Bug für Dich L ade ho h ohe 18 n sig es in ! De ken Kreditkauf beantragen 11 t litä 16 c dru Qua 9 Per Kreditkarte bezahlen 12 Vorschau einzelner Kapitel: Klicken Sie auf den Fernseher! 20 13 x Ja, ich möchte Sonderangebote erhalten! Alle Waren werden mit D-LiverIt versendet, dem schnellsten Lieferservice in Ihrer Nähe! 14 1 Webshop: Verkaufssystem für ein Netzwerk mit Hilfe eines Servers, Clients und Zahlungsrechners oder nur mit Hilfe von Server und Client - EP803105, EP738446 und EP1016014 2 Bestellung per Handy: Verkauf über ein Mobilfunknetz - EP1090494
  • 50. 1. Webshop: Selling over a network using a server and client - EP803105, EP738446, EP1016014 2. Order by cell phone: Selling over a mobile phone network - EP1090494 3. Shopping cart: Electronic shopping cart - EP807891 4. [CDs] [Films] [Books]: Tabbed palettes and restrict search - EP689133 and EP1131752 5. Picture link: Preview window - EP537100 6. Get key via sms: Sending key to decrypt bought data via mobile phone network - EP1374189 7. View film:Video streaming (”segmented video on-demand”) - EP633694 8. Copy protection: Encrypt file so it can only be played on authorised devices - EP1072143 9. Credit card: Pay with credit card on the Internet - EP779587 10. Adapt pages: Generate different web page depending on detected device - EP1320972 11. Request loan: Automated loan application - EP715740 12. Secure card payment: Secure online credit/debit card payment with PIN code - EP1218865 13. Send offers: Send offers in response to request - EP986016 14. Delivery: Ship items to the correct pick-up point of the used delivery service - EP1181655 15. Support system: Support system based on answers to questions - EP915422 16. Preview chapters: Use of TV as metaphor for selecting different video fragments - EP670652 17. Image: Reduce page loading time by automatically reducing image quality - EP992922 18. Related results: Show related results if customer likes the current ones - EP628919 19. Rebate code: Allow rebate codes to be entered by customers - EP929874 20. Web-to-Print: Printouts from low resolution templates via Internet - EP852359, EP1169848
  • 51. • 2005 wird die Softwarepatent-RL vom Europaparlament abgelehnt • 2006/07 scheitern EPLA und Gemeinschaftspatent (vorläufig) • 2007 ruft die Technische Beschwerdekammer die Große Beschwerdekammer zu EP1069819 (Brokkoli) an.
  • 52. 2007 eröffnet der FFII e.V. ein Büro in Berlin und erhöht den politischen Druck im ,,Patentmusterland” Deutschland.
  • 53. Im Mai 2008 führen U.S.-Richter den Machine/ Transformation-Test ein.
  • 54. Im Oktober 2008 stellt die Präsidentin des EPA ihre Fragen an die Große Beschwerdekammer. Insgesamt werden 96 Amicus Curiae Briefs eingereicht.
  • 55. Am 1. Juni 2009 entscheidet der U.S. Supreme Court, den Fall Bilski zu hören.
  • 56. III. Moment der Entscheidung
  • 57. Europa: Vorlagefragen an die Große Beschwerdekammer
  • 59. Gewaltentrennung: Voraussetzung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
  • 60. Legislative Exekutive Jurisdiktion
  • 61. • Patentamt: In erster Linie Exekutivorgan • Beschwerdekammern: De facto Jurisdiktion • Große Beschwerdekammer: De facto Legislative
  • 63. Am Euröpischen Patentamt existiert - rein formell - keine Rechtsstatlichkeit (rule of law).
  • 64. Am 22. Oktober 2008 stellt Präsidentin Brimelow unter G3/08 vier Fragen an die Große Beschwerdekammer:
  • 65. 1. Kann ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen nur dann als Programm für Datenverarbeitungsanlagen als solches von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden, wenn es ausdrücklich als Programm für Datenverarbeitungsanlagen beansprucht wird?
  • 66. 2. a) Kann ein Anspruch auf dem Gebiet der Programme für Datenverarbeitungsanlagen das Patentierungsverbot nach Artikel 52 (2) c) und (3) EPÜ allein schon dadurch überwinden, dass ausdrücklich die Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines computerlesbaren Datenspeichermediums erwähnt wird?
  • 67. 2. b) Wenn Frage 2 a verneint wird, ist zur Überwindung des Patentierungsverbots eine weitere technische Wirkung erforderlich, die über die Wirkungen hinausgeht, die mit der Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenspeichermediums zur Ausführung bzw. Speicherung eines Programms für Datenverarbeitungsanlagen inhärent verbunden sind?
  • 68. 3. a) Muss ein beanspruchtes Merkmal eine technische Wirkung auf einen physikalischen Gegenstand in der realen Welt hervorrufen, um einen Beitrag zum technischen Charakter des Anspruchs zu leisten?
  • 69. 3. b) Wenn Frage 3. a) bejaht wird, ist als physikalischer Gegenstand eine nicht näher bestimmte Datenverarbeitungs- anlage ausreichend?
  • 70. 3. c) Wenn Frage 3. a) verneint wird, können Merkmale einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten, wenn die einzigen Wirkungen, zu denen sie beitragen, unabhängig von der jeweils verwendeten Hardware sind?
  • 71. 4. a) Erfordert die Tätigkeit des Programmierens einer Datenverarbeitungsanlage notwendigerweise technische Überlegungen?
  • 72. 4. b) Wenn Frage 4. a) bejaht wird, leisten dann alle Merkmale, die sich aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs?
  • 73. 4. c) Wenn Frage 4. a) verneint wird, können Merkmale, die sich aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, nur dann einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten, wenn sie bei der Ausführung des Programms zu einer weiteren technischen Wirkung beitragen?
  • 74. Es geht also gar nicht um Ausschlusskriterien, sondern um reine Formalia, um Softwarpatente doch noch zu legitimieren:
  • 75. Anspruchsformulierung Weiterer technischer Effekt Technischer Charakter/Problemlösung Technischer Beitrag Trennung von Technizität und Neuheit
  • 78. Es geht um folgenden Anspruch: • Initialisieren von Verkaufstransaktionen zwischen Verkäufer und Vermittler, basierend auf einem festgelegtem Preis, • Identifikation potentieller Käufern, • Initialisierung von Verkäufen der Vermittler an die Käufer • um die Risiken von Käufern/Verkäufern auszugleichen (Hedge-Risk Minimierung)
  • 80. Reines Geschäftsmethodenpatent (das aber auch durch Software verletzt würde).
  • 81. Seit State Street Bank & Trust v. Signature Financial Group (Fed. Cir., 1998): ,,Everything under the sun made by man”
  • 82. Aber dennoch Minimalvoraussetzung: ,,useful, tangible & concrete result”
  • 83. Algorithmen sollen nicht patentierbar sein, Prozesse aber sehr wohl.
  • 84. Im Fall Bilski wurde dies vom CAFC nicht abgelöst, sondern ergänzt:
  • 85. A method claim is surely patentable subject matter if • it is tied to a particular machine or apparatus, or • it transforms a particular article into a different state or thing.
  • 86. Was damit für Softwarepatente gewonnen ist, ist unklar, insbesondere: • Ist ein Computer eine solche Maschine? • Reicht bereits die Transformierung von Signalen/Daten?
  • 87. Am 1. Juni 2009 entschied der Supreme Court, den Fall zu hören.
  • 88. Dabei könnte auch die Redefreiheit eine Rolle spielen:
  • 89. Im Zusammenhang mit DeCSS entschied der Sixth Circuit Court of Appeals 2004, das auch Computer-Programme grundsätzlich vom ersten Verfassungszusatz geschützt sein können.
  • 90. IBM dagegen meint: Erst Patente ermöglichen (und zwar durch die Veröffentlichung der Patentschrift) Redefreiheit.
  • 91. ,,Given the reality that software source code is human readable, and object code can be reverse engineered, it is difficult for software developers to resort to secrecy. Thus, without patent protection, the incentives to innovate in the field of software are significantly reduced. Patent protection has promoted the free sharing of source code on a patentee’s terms - which has fueled the explosive growth of open source software development.”
  • 93. • Das Patentsystem droht - wegen Patenten auf Software, Biotechnologie und herkömmlich gezüchtetes Leben - jede Legitimation zu verlieren. • Die Patentämter sind völlig überlastet. • Innovatoren werden durch Monoplisten und/oder Patenttrolle terrorisiert. • Ökonomen warnen bereits heute vor dem Platzen der ,,Patentblase”.
  • 94. IV. Ein Weg aus der Patentkrise
  • 95. Basierend auf der Entscheidung Dispositionsprogramm des deutschen BGH
  • 96. Ein einfacher, verständlicher und effektiver Filter anstelle jahrelanger Patentprüfung und Einspruchsverfahren:
  • 97. 1. Ein beanspruchtes Objekt, dass ausschließlich aus Instruktionen für einen Universalrechner besteht, ist keine Erfindung im Sinnes des Patentrechts, unabhängig davon, in welcher Form es beansprucht wird. 2. Ein beanspruchtes Objekt kann nur dann eine Erfindung im Sinne des Patentrechts sein, wenn es neues Wissen (d.h. einen erfinderischen Schritt) zum Stand der Technik im Bereich der angewandten Naturwissenschaften beiträgt.
  • 98. Regel 2. schließt also insbesondere exakte und Strukturwissenschaften (wie Mathematik, Psychologie) aus.
  • 99. Jedes Patent, das auch nur einen Anspruch auf ein Computerprogramm enthält, ist ein - von Art. 52 EPÜ untersagtes - Softwarepatent.
  • 100. Nein (UrhG) Ja (wenn neu) Patentansprüche
  • 101. Europäischer E-Commerce im Ernstfall H http://webshop.!i.org/ OC Ihr WebshopER M ist 4 1 N patentiert! 15 IM NEU: Bestellung Hilfe durch Beantwortung ? CDs Filme Bücher per Handy! 2 einiger einfacher Fragen! Marienkäfer sind sehr Zufrieden mit nützliche Insekten. Sie Film im Browser anschauen diesem 7 Sie schützen die Suchergebnis? Umwelt, aber sie Automatisch angepasst Dann schützen unsere Wirtschaft nicht vor für Mobiltelefone! 10 interessiert Sie bestimmt 17 Softwarepatenten. Soundtrack kaufen (m4p) 8 auch: 19 <Rabatt-Code eingeben> 1. Maria macht Kefir 2. Erst Käfer, dann 5 Marienplatz Klicken Sie hier für eine 3. Bugging Mary größere Ansicht 3 4. Softwarepatente In den Warenkorb legen und andere Bugs tif Mo wir 6 5. Ein Bug für mich, ein e M och - her Schlüssel über SMS ein Bug für Dich Lad n h o in h ig Des ken es tät! li Kreditkauf beantragen 18 11 16 c dru Qua 9 Per Kreditkarte bezahlen 12 Vorschau einzelner Kapitel: 20 13 x Ja, ich möchte Sonderangebote erhalten! Klicken Sie auf den Fernseher! Alle Waren werden mit D-LiverIt versendet, dem schnellsten Lieferservice in Ihrer Nähe! 14 1 Webshop: Verkaufssystem für ein Netzwerk mit Hilfe eines Servers, Clients und Zahlungsrechners oder nur mit Hilfe von Server und Client - EP803105, EP738446 und EP1016014 2 Bestellung per Handy: Verkauf über ein Mobilfunknetz - EP1090494 3 Warenkorb: Elektronischer Warenkorb - EP807891 4 [CDs] [Filme] [Bücher]: Paletten mit Reitern und eingeschränkte Suche - EP689133 und EP1131752 Nein (UrhG) 5 Link auf Bild: Vorschaufenster - EP537100 6 Schlüssel per SMS: Senden eines Schlüssels zur Entschlüsselung erworbener Daten über ein Mobilfunknetzwerk - EP1374189 7 Film ansehen: Video-Streaming (Segmentiertes System für Video-auf-Abruf) - EP633694 8 Kopierschutz: Verschlüsselung von Dateien (abspielbar nur mit befugten Geräten) - EP1072143 9 Kreditkarte: Kreditkartenbezahlung über das Internet - EP779587 10 Anpassen von Seiten: Webseiten für unterschiedliche Endgeräte erzeugen - EP1320972 11 Kredit anfordern: Automatischer Kreditantrag - EP715740 12 Kartenzahlung: Sichere Online-Bezahlung per Kredit-/Debitkarte mit PIN-Code - EP1218865 13 Versand von Angeboten: Angebote auf Anfrage hin verschicken - EP986016 14 Lieferung: Sende Waren zum richtigen Abholort des verwendeten Lieferservice - EP1181655 15 Unterstützungssystem: Hilfe anbieten auf Grundlage beantworteter Fragen - EP915422 16 Kapitelvorschau: Fernseher-Darstellung zur Auswahl verschiedener Videoausschnitte - EP670652 17 Marienkäferbild: Kürzere Ladezeit durch automatische Reduzierung der Bildqualität - EP992922 18 Verwandte Suchergebnisse: Anzeige von Links zu ähnlichen Inhalten - EP628919 19 Rabatt-Code: Eingabe von Rabatt-Codes durch Kunden - EP929874 20 Online-Druckauftrag: Druckvorlagenerzeugung und materielle Reproduktion von Informationen, die an einer entfernten Stelle gespeichert sind (Web-to-Print) - EP852359 und EP1169848 Dieses Werk steht unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/. Original Patentliste und Konzept von Ole Tange. Marienkäfer-Foto: © http://www.toflidium.com. Vorhängeschloss-Foto: © Derek Kolb. Foto eines Waldes https://www.ffii.de mit freundlicher Genehmigung von http://philip.greenspun.com. Foto von Insekten im Fernseher: © Peter Gerwinski. Ja (wenn neu) Patentansprüche
  • 102. • Erlaubt weiterhin Patente auf ABS & Co. • Verlagert die Last von der Gesamtwirtschaft auf den Antragsteller (nämlich seine Patentansprüche redlich zu formulieren). • Sorgt für Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf erteilte Patente. • Macht das Patentsystem insgesamt transparenter. • Entlastet die Patentprüfer.
  • 103. Und ist die bisher einzige Interpretation, die dem Artikel 52 EPÜ nicht jeden praktischen Anwendungsbereich rauben würde.
  • 106.
  • 108. Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: gjakob@ffii.org http://www.ffii.org http://www.stopsoftwarepatents.eu http://www.twitter.com/ffii_de
  • 109. Bildnachweise: Webshop: © FFII e.V. Alle schematischen Zeichnungen und Photo der Münchner Demonstration: © Georg Jakob Wegweiser Europäisches Patentamt/EU-Büros: © Jochen Ahleff Photos aus Brüssel: © Alberto Barrinuevo Alle anderen Abbildungen stammen von http://commons.wikimedia.org und stehen unter der GNU Free Documentation License