Vortrag im Rahmen der Konferenz re:publica 15, 07. Mai 2015
Mehr Informationen: https://re-publica.de/session/wider-bewilligungskultur-im-netz
Video des Vortrags: https://youtu.be/SvVm9ceN1jw
3. Nutzung eines
geschützten Werks…
…privater, nicht-
gewerblicher Webseite
(z.B. eigener Blog)
…für private Zwecke auf
kommerzieller Plattform
(z.B. YouTube, Twitter)
…zu kommerziellen
Zwecken
…in kleinen Teilen für
ein neues Werks
(z.B. Remix, Sampling)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze für ein
neues Werk
(z.B. Hintergrundmusik)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze ohne
neues Werk
(z.B. Bild zur Illustration)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
KOMPLIZIERTES URHEBERRECHT?
4. das Internet darf kein
rechtsfreier Raum sein
»
Lieblingsmotto von Politikern aller Parteien
7. And I just don’t
agree with
perpetuating
the perception
that music has
no value and
should be free.
»
Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ATaylor_Swift_(6820730312).jpg, By Eva Rinaldi, CC BY-SA 2.0,
27. 0
50
100
150
200
250
300
350
2266 New Editions from Amazon by Decade
Fiction & Non-
Fiction Books
Lücke des 20. Jahrhunderts
Verfügbare Bücher nach Erscheinungsjahr
(Zufallsstichprobe von 2.266 Büchern bei Amazon)
Quelle: Heald, P. (2013), http://ssrn.com/abstract=2290181
28.
29. Bild: Bjørn Erik Pedersen, CC-BY 2.5, https://nn.wikipedia.org/wiki/Fil:Nasjonalbiblioteket_i_Oslo.jpg
BOKHYLLA
30. Stand 2014: 160.000 Bücher verfügbar, 3.000 Opt-outs»
Endausbau 2017: 250.000 Titel, erschienen bis Jahr 2000
Vergütung: 0,04 Cent/Seite; Endausbau: 0,37 EUR/Bürger
BOKHYLLA
37. In der klassischen Neuschöpfung tritt das Alte bis
zur Unkenntlichkeit in den Hintergrund. Remix als
Kulturform zeichnet sich hingegen dadurch aus,
dass Altes im Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine
kreative Kopie, die als solche erkennbar ist.
»
57. Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es handelt sich
um freies YouTube-Material. Und die YouTube-
Nutzungsbedingungen erlauben jedem Nutzer die
kostenlose Nutzung, Reproduktion und Herstellung
derivater Werke inklusive Vorführung auf YouTube. Mehr
dazu findest du hier in den YT-Terms — Grüße aus der
Online-Redaktion
»
68. Nutzung eines
geschützten Werks…
…privater, nicht-
gewerblicher Webseite
(z.B. eigener Blog)
…für private Zwecke auf
kommerzieller Plattform
(z.B. YouTube, Twitter)
…zu kommerziellen
Zwecken
…in kleinen Teilen für
ein neues Werks
(z.B. Remix, Sampling)
Erlaubt im Rahmen von
Zitatrecht und
Bagatellschranke
Erlaubt im Rahmen v.
Zitatrecht und
Bagatellschranke
Erlaubt gegen
standardisierte
Vergütung an VerwGes
…zur Gänze für ein
neues Werk
(z.B. Hintergrundmusik)
Erlaubt dank Bagatell-
und Remixschranke
Erlaubt dank Bagatell-
schranke, Vergütung
durch Plattform
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze ohne
neues Werk
(z.B. Bild zur Illustration)
Kostenfreie Benach-
richtigung, gedeckelte
Gebühr („Ticket“)
Kostenfreie Benach-
richtigung, Vergütung
durch Plattform
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
FAIRES URHEBERRECHT